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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8103
OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00 (https://dejure.org/2001,8103)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.06.2001 - 2 U 1546/00 (https://dejure.org/2001,8103)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 2 U 1546/00 (https://dejure.org/2001,8103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung; Rücktritt; Einwendung; Vollstreckungsgegenklage; Rechtsvernichtende Einwendung

  • Judicialis

    BGB § 117; ; BGB § 326; ; BGB § 433; ; BGB § 440 Abs. 1; ; ZPO § 767; ; ZPO § 767 Abs. 2; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenzen der Geltendmachung eines Rücktritts vom Vertrag aufgrund gesetzlichen Rücktrittsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Heilbronn, 19.08.1999 - 2 O 478/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Die Klägerin wendet sich als Vollstreckungsschuldnerin gegen einen titulierten Zahlungsanspruch der Beklagten als Vollstreckungsgläubigerin aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Mainz vom 19. Januar 1999 (BA 2 O 478/97).

    Die Beklagte hatte daraufhin bzw. im Hinblick auf die Nichtzahlung und die Tatsache, dass die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde nicht vertraglich vereinbart war, am 23. Januar 1998 im Verfahren 2 O 478/97 LG Mainz Zahlungsklage gegen die Klägerin erhoben.

    Ihre Einwendung betreffe den durch das Urteil des Landgerichts Mainz im Verfahren 2 O 478/97 festgestellten Zahlungsanspruch der Beklagten, dessen Grundlage damit entfallen sei.

    die Zwangsvollstreckung aus dem rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteil des Landgerichts Mains vom 19. Januar 1999 (AZ. 2 O 478/97) für unzulässig zu erklären.

    Die Akte 2 O 478/97 LG Mainz lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Die als einheitliches Rechtsmittel zu behandelnden (vgl. BGH NJW 1993, 2944) Berufungen der Klägerin und ihres Streithelfers haben in der Sache keinen Erfolg.
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Dies hat der BGH in ständiger Rechtsprechung für gesetzliche Gestaltungsrechte wie für die Aufrechnung (BGHZ 24, 97; 34 a.a.O.; 100, 222, 225) und für die Anfechtung (BGHZ 42, 37, 39 ff.) angenommen.
  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Bei der nachträglichen Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere der Aufrechnung und der Anfechtung, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem das Gestaltungsrecht -- und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner den Tatbestand, auf dem seine Gegenforderung beruht, gekannt hat, mag auch die Unkenntnis nicht verschuldet sein (vgl. BGHZ 34, 274, 279) -- entstanden ist und nicht auf den Zeitpunkt, in dem es ausgeübt wurde.
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Ausgangspunkt der Beurteilung ist, dass § 767 Abs. 2 ZPO einer Absicherung der materiellen Rechtskraft dient (vgl. BGH NJW 1983, 228, 230).
  • BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63

    "erbitterte Gegnerin" - § 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Dies hat der BGH in ständiger Rechtsprechung für gesetzliche Gestaltungsrechte wie für die Aufrechnung (BGHZ 24, 97; 34 a.a.O.; 100, 222, 225) und für die Anfechtung (BGHZ 42, 37, 39 ff.) angenommen.
  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03

    Präklusion der Aufrechnung

    cc) Demgegenüber will das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem OLG Koblenz (OLGReport 2001, 455, 457) die Präklusion auch auf den Fall anwenden, daß die Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht bestanden hat, jedoch die Voraussetzungen für die Aufrechnung hätten geschaffen werden können.
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage: Bereicherungsrechtliche Rückforderung der

    Die Präklusion ist jedoch nicht auf den Fall anzuwenden, dass die Rücktritts- bzw. Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht bestanden hat, jedoch die Voraussetzungen für die Aufrechnung hätten geschaffen werden können (so aber: OLG Koblenz, OLGR 2001, 455, 457, juris Tz. 50).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage; Präklusion; Einwendungen; Rücktritt;

    Die Präklusion ist jedoch nicht auf den Fall anzuwenden, dass die Rücktritts- bzw. Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht bestanden hat, jedoch die Voraussetzungen für die Aufrechnung hätten geschaffen werden können (so aber: OLG Koblenz, OLGR 2001, 455, 457, [...] Tz. 50).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.07.2001 - 3 U 322/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9896
OLG Hamburg, 26.07.2001 - 3 U 322/00 (https://dejure.org/2001,9896)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2001 - 3 U 322/00 (https://dejure.org/2001,9896)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 3 U 322/00 (https://dejure.org/2001,9896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungserklärung; Anzeigenwerbung; Anzeige; Annonce; Abmahnung; Drittwerbung; Vertragsstrafe

  • Judicialis

    BGB § 339

  • rechtsportal.de

    BGB § 339
    Hinweispflicht auf den Anzeigencharakter bei redaktionell aufgemachten Zeitschriftenbeiträgen werbenden Inhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2003, 56
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.07.2001 - 3 U 322/00
    Diese im Wettbewerbsrecht übliche Wendung bedeutet entsprechend ihrem eindeutigen Wortlaut normalerweise, dass nicht etwa nur genau und allein die in Bezug genommene Anzeige künftig unterbleiben soll, vielmehr ist damit das Unterlassungsgebot im wesentlichen auf das konkret beanstandete Verhalten beschränkt, wobei aber auch ein Verhalten erfasst sein soll, in dem sich - auch wenn nicht alle Einzelmerkmale übereinstimmen - das Charakteristische der konkreten Verletzungsform wiederfindet (BGH GRUR 1998, 483 - Der M.-Markt packt aus).
  • KG, 25.04.2014 - 5 U 178/11

    ausländischer Gerichtsstand - Forderung einer Gerichtsstandsvereinbarung in einer

    Hat der Gläubiger aber sein Bestimmungsrecht ausgeübt, so ist er daran gebunden und kann nicht auf einen höheren Betrag übergehen (OLG Hamburg, AfP 2003, 56, 58; Teplitzky, aaO, Kapitel 8 Rn. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 47/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7914
OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 47/00 (https://dejure.org/2000,7914)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.12.2000 - 2 WF 47/00 (https://dejure.org/2000,7914)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - 2 WF 47/00 (https://dejure.org/2000,7914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenspfleger; Berufsmäßigkeit der Tätigkeit; Vergütung; Beschwerdegericht; Einmaliges Tätigwerden ; Fachliche Qualifikation; Berufsausbildung

  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3 S. 3; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 3; ; BGB § 1836 a

  • rechtsportal.de

    Verfahrenspfleger; Berufsmäßigkeit der Tätigkeit; Vergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 47/00
    Auch in der Rechtsprechung zum Vormundschaftsrecht wird vertreten, daß eine berufsmäßige Betreuung unabhängig von der Anzahl der Vormundschaften oder des erforderlichen Zeitaufwands immer dann vorliegt, wenn es sich nicht mehr um die Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten handelt, sondern die Tätigkeit üblicherweise nur im Rahmen einer Berufsausübung zu erwarten ist (BayObLG FamRZ 1998, 187; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1836, Rn. 6; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836, Rn. 15) und der Vormund gerade im Hinblick auf seine beruflichen Fähigkeiten im konkreten Fall ausgewählt wurde.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2006 - 2 UF 117/06

    Beschwerde gegen eine Umgangsregelung: Erweiterung des Beschwerdegegenstandes

    Da für die Bestellung der Pflegerin (ausschließlich) das Vormundschaftsgericht zuständig ist, hat dieses auch die Feststellung gemäß § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB zu treffen (vgl. insoweit Senat, OLG-Report Karlsruhe 2001, 455 im Hinblick auf die Feststellung der Berufsmäßigkeit gem. § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB; ebenso unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien Erman/Holzhauer, BGB, 11. Aufl., § 1836 Rdn. 6).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 20 W 271/18

    Zur Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen

    Überwiegend war zur Korrektur eines solchen Versäumnisses die spätere rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit im Vergütungsverfahren als zulässig angesehen worden (vgl. jeweils zur Verfahrenspflegschaft z. B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.12.2000, Az. 2 WF 47/00, Tz. 8 und OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2002, Tz. 5; zur Nachlasspflegschaft z. B.: Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.12.2009, Az. 3 Wx 24/08, Tz. 26 und OLG Naumburg, Beschluss 26.01.2011, Az. 2 Wx 17/10, Tz. 11; jeweils zitiert nach juris); teilweise war auch eine (ergänzende) Auslegung des Bestellungsbeschlusses vorgenommen worden (so OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2007; Az. 15 W 290/07, zitiert nach juris Tz. 10 und 12).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2001 - 16 WF 113/01

    Zu den Voraussetzungen der wirksamen Bestellung eines Umgangspflegers

    Diese Feststellung kann allerdings nachgeholt werden (vgl. OLG Karlsruhe, 2. ZS. - Familiengericht - Beschluss vom 27. Dezember 2000 - 2 WF 47/00 -).
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