Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 26.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.06.2001 - 10 U 686/99   

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https://dejure.org/2001,4018
OLG Koblenz, 22.06.2001 - 10 U 686/99 (https://dejure.org/2001,4018)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.06.2001 - 10 U 686/99 (https://dejure.org/2001,4018)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 10 U 686/99 (https://dejure.org/2001,4018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheitsverletzung; Unfallanzeige; Angabenpflicht; Schmerzstörung; Psychische Fehlverarbeitung; Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 88 § 2 IV; ; AUB 61 § 10 V

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 IV; AUB 61 § 10 Nr. 5
    Begriff der psychisch bedingten Gesundheitsschäden gem. § 2 IV AUB 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 2 Abs. 4; AUB 61 § 10 Abs. 5
    Unfallversicherung - Unfallanzeige - Ausschlüsse - krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen - somatoforme Schmerzstörungen - psychische Fehlverarbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1550
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Das erfaßt Gesundheitsschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkungen von außen über Schock, Schreck, Angst und ähnliches erfolgen, als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 283/02 - VersR 2003, 634 unter II 2; OLG Koblenz VersR 2001, 1550 f.; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 26. Aufl. § 2 AUB 88 Rdn. 40).
  • OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14

    Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung;

    Ohnehin heißt es beispielsweise in OLG Koblenz, VersR 2001, 1550, dass Gesundheitsschäden ausgeschlossen sind, die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung entstehen.
  • OLG Koblenz, 08.07.2005 - 10 U 1406/03

    Private Unfallversicherung: Leistungspflicht für unfallbedingten Tinnitus infolge

    Diese Fehlverarbeitung muss ihrerseits Krankheitswert haben und nicht adäquat kausal auf einem organischen Schaden beruhen (Prölss/Martin-Knappmann, a.a.0. unter Hinweis auf OLG Koblenz VersR 2001, 1550 = NVersZ 2002, 17 auch zu somatoformen Schmerzstörungen; ferner OLG Koblenz, OLGReport 2001, 467 zur Frage der Beweisführung).
  • OLG Koblenz, 11.02.2004 - 10 U 867/03

    Zum Umfang des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung -hier:

    Für Schmerzstörungen, die rein psychischer Natur sind und nicht auf einer Verletzung des Körpers beruhen, besteht gemäß § 2 Abs. 4 AUB 95 ein Haftungsausschluss (OLG Koblenz VersR 2001, 1550 - NVersZ 2002, 18 = ZfS 2002, 32).

    Der Senat sieht keinen Anlass, ein ergänzendes Sachverständigengutachten einzuholen im Übrigen weist die Berufungserwiderung zutreffend daraufhin, dass für Schmerzstörungen, die rein psychischer Natur sind und nicht auf einer Verletzung des Körpers beruhen, gemäß § 2 IV AUB 95 ein Haftungsausschluss besteht (Senatsurteil vom 22.6.2001, VersR 2001, 1550 = NVersZ 2002, 17 = Zfs 2002, 32).

  • OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03

    Zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung bei

    Unter die Ausschlussnorm fallen damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder wo die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (Thüringisches OLG, RuS 2003, 379); auch sind alle Gesundheitsschäden ausgeschlossen,die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung, gleichgültig worauf diese beruht, entstehen oder verschlimmert werden (OLG Koblenz, VersR 2001, 1550; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01

    Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 94 ergibt (im Ergebnis Grimm, a.a.O. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2015 - 9 U 53/14

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung für eine dissoziative

    Die Rechtsprechung hat daher eine "psychische Reaktion" im Sinne der Ausschlussklausel beispielsweise auch angenommen bei der psychisch bedingten Minderbelastbarkeit eines Beines (OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2001, 1550), bei psychisch bedingten Schwächezuständen in einem Bein (OLG Hamm, VersR 2006, 1394 ), bei psychisch bedingten Sensibilitätsstörungen in den Fingern (LG Freiburg, RuS 2010, 386) und bei einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2011, 520).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02

    Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 95 ergibt (im Ergebnis Grimm, aaO. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
  • LG Aachen, 15.07.2011 - 9 O 166/11

    Einstufbarkeit der visuellen Wahrnehmung eines schockierenden Ereignisses als

    Von dem Risikoausschluss erfasst sind aber Gesundheitsschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkung von außen über Schock, Schreck, Angst und Ähnliches erfolgen als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (BGH VersR 2003, 634; VersR 2004, 1039; VersR 2004, 1449; OLG Koblenz VersR 2001, 1550; NJOZ 2004, 4073, 4075; Kloth, Private Unfallversicherung, 2008, K Rn. 101).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 76/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4964
OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 76/00 (https://dejure.org/2001,4964)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2001 - 5 U 76/00 (https://dejure.org/2001,4964)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2001 - 5 U 76/00 (https://dejure.org/2001,4964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Nutzungsersatz; Räumungsanspruch; Herausgabeanspruch; Nutzungsänderung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 985; ; BGB § ... 988; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 812; ; BGB § 818; ; BGB § 987; ; BGB § 990; ; BGB § 100; ; BGB § 102; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 994; ; BGB § 287; ; SachenRBerG § 12 Abs. 1; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 3; ; SachenRBerG § 4 Nr. 3; ; SachenRBerG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 1 1. Alt.; ; SachenRBerG § 12 Abs. 1 2. Alt.; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; SachenRBerG § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; EGBGB § 2 a Abs. 1 Sätze 3 u. 4; ; EGBGB § 232; ; EGBGB § 1 a; ; EGBGB § 2 a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Begriff der Neuerrichtung eines Gebäudes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.1999 - V ZR 57/98

    Voraussetzungen einer Rekonstruktion; Annahme eines sonstigen Nutzungsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 76/00
    Ob dem zu folgen ist, bedarf hier keiner Entscheidung (der Literatur folgend OLG Naumburg, OLG-NL 1999, 249, 252; offen gelassen von BGH, VIZ 1999, 488 sowie OLG Rostock, OLGR 1998, 135, 136).
  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 81/97

    Beschränkung des Entgelts für die Nutzung eines ehemals volkseigenen Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 76/00
    Mit dem aus § 988 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 folgenden Wertersatzanspruch des Eigentümers sind nach der neueren Rechtsprechung des BGH die Aufwendungen des Besitzers gemäß § 818 Abs. 3 BGB zu saldieren, auch wenn es sich nicht um Verwendungen i.S.d. § 994 BGB handelt (vgl. BGH, NJW 1998, 989, 990 = NJ 1998, 319; dem folgend Palandt-Bassenge, aaO, § 988 Rdnr. 6).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 76/00
    Bemessungsgrundlage ist hierfür bei Sachen i.d.R der übliche Miet- oder Pachtzins (BGH NJW-RR 1998, 803, 805; BGH NJW 1998, 1707).
  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 6/97

    Besitzrecht einer LPG; Ersatz tatsächlich gezogener und schuldhaft nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 76/00
    Bemessungsgrundlage ist hierfür bei Sachen i.d.R der übliche Miet- oder Pachtzins (BGH NJW-RR 1998, 803, 805; BGH NJW 1998, 1707).
  • BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65

    Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 76/00
    Ob aus dem Gebrauch der Sache ein Gewinn oder Verlust entstanden ist, ist nicht erheblich (BGH DB 1966, 738, 739).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2007 - 5 U 109/06
    Eine solche Rekonstruktion liegt in der Regel nur vor, wenn das bestehende Gebäude eine unbewohnbare Ruine war (vgl. BGH VIZ 1999, 350, 351 [BGH 05.02.1999 - V ZR 196/98] ; Bischoff in Eickmann, Sachenrechtsbereinigung, § 12 Rn. 9; Czub in Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, SachenRBerG, § 12 Rn. 65; Eickmann-Bischoff, SachenRBer, § 12 SachenRBerG Rn. 9: MüKo-Wendtland a.a.O. Rn. 4; Vossius a.a.O. Rn. 11; vom Senat noch offen gelassen in VIZ 2002, 241, 242 [OLG Brandenburg 26.04.2001 - 5 U 76/00] ).

    Eine (Neu-) Errichtung im Sinne des § 12 Abs. 1 1. Alt. SachenRBerG liegt nämlich nur vor, wenn der vorhandene Altbaubestand gegenüber der durchgeführten Baumaßnahme umfang- und wertmäßig völlig untergeordnet ist (vgl. Senat VIZ 2002, 241, 242 [OLG Brandenburg 26.04.2001 - 5 U 76/00] ; Czub in Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, SachenRBerG, § 12 Rn. 59).

  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01

    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Nutzungsentgelt für ein vormals volkseigenes

    Hiervon ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (Urteil des Senates vom 06. Juli 2000 - 5 U 171/99; Urteil vom 28. September 2000 - 5 U 27/97; Urteil vom 26. April 2001 - 5 U 76/00) in entsprechender Anwendung von § 102 BGB in Verbindung mit § 287 ZPO einen Abzug von 5% wegen eines pauschalierten Aufwandes im Zusammenhang mit der Nutzung bzw. Vermietung des Gebäudes in Abzug zu bringen.
  • OLG Brandenburg, 16.01.2002 - 3 U 56/00

    Zur Abgrenzung zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Besitz bei Übernahme

    Der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geht deshalb in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass in Fällen der vorliegenden Art zumindest im Jahr 1995 keine Unredlichkeit zu bejahen ist (vgl. Urt. v. 26.04.2001 - 5 U 76/00, Umdr. S. 10, n.v.).
  • VG Cottbus, 23.01.2018 - 3 K 1434/16

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Erweiterung eines im

    Ein sachgerechter Vergleich der Flächen zeige, dass weit über ein Drittel der neu zu schaffenden Grundfläche bereits ursprünglich vorhanden sei, was nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gegen die Annahme spreche, es handle sich um die (Neu-)Errichtung eines Gebäudes (Verweis auf Brandenburgisches OLG, Urteil vom 26. April 2001 - 5 U 76/00, VIZ 2002, 241, 242).
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