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   OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97   

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OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97 (https://dejure.org/2000,2742)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.11.2000 - 1 U 1645/97 (https://dejure.org/2000,2742)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. November 2000 - 1 U 1645/97 (https://dejure.org/2000,2742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung; Schwimmbad; Staatshaftung; Aufsichtsperson; Aufsichtspflicht; Ertrinkungstod; Schmerzensgeld; Vererbarer Schmerzensgeldanspruch

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 844; ; BGB § 845; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 844 Abs. 1; ; BGB § 1968; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; GG Art. 34 Satz 1; ; GG Art. 34; ; VwVfG § 35 Satz 2; ; Badeordnung § 11; ; Badeordnung § 3 Nr. 1; ; Badeordnung § 3 Nr. 4; ; Badeordnung § 1 Nr. 2; ; Badeordnung § 3 Nrn. 3-5; ; Badeordnung § 1 Nr. 3; ; Badeordnung § 10 Nr. 1 Satz 2; ; KAG § 7 Abs. 1; ; RVO § 636; ; RVO § 637 Abs. 4; ; ZPO § 287; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Amtshaftung für öffentlichen Schwimmbad - Aufsichtspflichten - Schmerzensgeld mittelbar Geschädigter - Beschränkung der Amtshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • michaelbertling.de (Auszüge)

    Amtshaftung für Bademeister im Schwimmbad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 1 § 847 S. 1
    Haftung einer Gemeinde für einen Todesfall im Schwimmbad; Zulässigkeit einer Haftungsbeschränkung; Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs naher Angehöriger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 318
  • SpuRt 2001, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94

    Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Bleiben bei der Gesamtabwägung Zweifel, so wird man davon auszugehen haben, dass die öffentlichen Anstalten hoheitliche Aufgaben grundsätzlich in öffentlich-rechtlicher Form erfüllen (BGH NJW 1963, 41; anderer Auffassung offenbar OLG Hamm, VersR 1996, 727/728).

    Offenbleiben kann auch, ob und inwieweit sich Haftungsbeschränkungen auf Ansprüche auswirken, die auf die Verletzung von Pflichten im öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Benutzungsverhältnis (positive Vertragsverletzung) zurückgeführt werden (vgl. z.B. OLG Hamm, VersR 1996, 727) und inwieweit die Beschränkung oder der Ausschluss der Haftung auf deliktische Ansprüche bürgerlichen Rechts durchschlagen kann (vgl. dazu Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 9 AGBG Rdnr. 39 m.w.N. und § 276 Rdnr. 57).

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1989, 2317; BGHZ 56, 163) versagt das geltende Recht Ersatzansprüche für seelischen Schmerz, soweit dieser nicht Auswirkung der Verletzung des (eigenen) Körpers oder der (eigenen) Gesundheit ist.

    Sie schon deshalb rechtlich als Gesundheitsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB anzuerkennen, widerspräche der Absicht des Gesetzgebers, die Deliktshaftung gerade in § 823 Abs. 1 BGB sowohl nach den Schutzgütern als auch den durch sie geschützten Verhaltenspflichten auf klar umrissene Tatbestände zu beschränken, insbesondere Beeinträchtigungen, in denen sich die Schutzgutverletzung eines anderen bei Dritten auswirkt, soweit diese nicht selbst in ihren eigenen Schutzgütern betroffen sind, mit Ausnahme der §§ 844, 845 BGB ersatzlos zu lassen (BGH NJW 1989, 2317 rechte Spalte).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anscheinsbeweis gerechtfertigt, wenn sich in dem Unfall gerade die Gefahr verwirklicht hat, zu deren Verhinderung Unfallverhütungsvorschriften erlassen worden sind und aus den gleichen Erwägungen ist die Anwendung des Anscheinsbeweises auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geboten, die wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften durch genaue Verhaltensanweisungen typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, wenn sich in dem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung der konkreten Verhaltenspflichten begegnet werden sollte (BGH NJW 1994, 945/946).
  • BGH, 11.02.1954 - III ZR 62/53

    Schmerzensgeld und Sozialversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Die Haftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG - der Amtshaftungsanspruch ist öffentlich-rechtlicher Natur (BVerfGE 61; 149; BGHZ 12, 278) - kann nicht durch die Badeordnung, sei es, dass sie in Form der Allgemeinverfügung, sei es, dass sie durch kommunale Satzung ergeht, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
  • BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    In einem solchen Fall gibt es keine Verweisung (BGH NJW 1990, 2615/2616).
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Zu diesem Zweck hat er die einzelnen Schwimmbecken darauf überwachen zu lassen, ob dort Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten (BGH MDR 2000, 884).
  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Erfasst sind auch die über das unbedingt Notwendige hinausgehenden Kosten, wie unter anderem die Kosten der Überführung der Leiche, Reisekosten eines nahen Angehörigen und Kosten der landesüblichen Feierlichkeiten (vgl. BGHZ 61, 238; BGHZ 32, 72; Staudinger-Marotzke, BGB, 13. Bearbeitung, § 1968 Rdnrn. 2-9).
  • OLG Hamm, 14.10.1983 - 15 W 306/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Dies kann nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen (BGH NJW 1984, 617; NJW 1973, 1741), so dass die die Haftung einschränkenden Bestimmungen der Badeordnung schon aus diesem Grund ohne Wirkung sind.
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Dies gilt auch, soweit wegen des Vorliegens eines Schulunfalls versicherungsrechtliche Leistungen erbracht sein sollten (vgl. BGH NJW 1981, 623: Aufgabe der früheren Rechtsprechung).
  • BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59

    Ersatzfähigkeit der Reisekosten eines Angehörigen zur Beerdigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Erfasst sind auch die über das unbedingt Notwendige hinausgehenden Kosten, wie unter anderem die Kosten der Überführung der Leiche, Reisekosten eines nahen Angehörigen und Kosten der landesüblichen Feierlichkeiten (vgl. BGHZ 61, 238; BGHZ 32, 72; Staudinger-Marotzke, BGB, 13. Bearbeitung, § 1968 Rdnrn. 2-9).
  • BGH, 17.05.1973 - III ZR 68/71

    Schlachthof - § 839 BGB, Verwaltungsschuldverhältnis, Haftungsfreizeichnung

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

  • OLG Frankfurt, 07.06.1982 - 1 U 154/81
  • BGH, 06.12.1994 - VI ZR 80/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 24.09.1962 - III ZR 201/61

    Psychiatrisches Landeskrankenhaus (Baden)

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

  • BGH, 15.01.1998 - I ZB 20/97

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer AOK

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

  • OLG Naumburg, 07.03.2005 - 12 W 118/04

    Schmerzensgeldanspruches bei Tod eines nahen Angehörigen

    Die Beschwerdeführer rügen insoweit zu Recht, dass ein auf den Tod eines nahen Angehörigen gestützter Schmerzensgeldanspruch nach ganz überwiegender Auffassung nur dann in Betracht kommt, wenn über den hiermit üblicher Weise einhergehenden seelischen Schmerz hinaus eine pathologisch fassbare Gesundheitsbeschädigung von einigem Gewicht und einiger Dauer vorliegt (z. B. BGH NJW 1989, 2317; OLG Koblenz NJW-RR 2001, 318; KG NZV 2002, 38, 39; OLG Hamm NZV 2002, 234; OLGR Jena 2003, 495).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98

    Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen bei tödlichem Bahnunfall einer

    Deshalb kommt eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dann in Betracht, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (vgl. BGH, a.a.O., OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 318 ff; OLG Hamm, OLGR 2001, 153 ff; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 820; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 258).
  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

    Um diesen vielfältigen Aufgaben nachzukommen, ist der Bademeister verpflichtet, seinen Standpunkt regelmäßig zu wechseln, um so das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln überprüfen zu können (BGH, NJW 1980, Seite 392, 393; OLG Koblenz, NJW-RR 2001, S. 318, 320; OLG Hamm, Urteil v. 30.11.2000, Az. 6 U 172/99).
  • OLG Dresden, 19.08.2015 - 13 U 271/15
    Zu einer solchen ist bereits mehrfach entschieden worden, dass es sich wegen des Vorrangs des zuerst gekommenen Bewerbers um eine diskriminierende Ausgestaltung des Ein-Platz-Prinzips handelt (OLG München, Urt. v. 20.06.2013 - U 3431/12 Kart, SpuRt 2014, 110; Urt. v. 25.06.2009 - U(K) 5327/08, SpuRt 2009, 251; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.08.2000 - 12 U 33/00, SpuRt 2001, 71).
  • OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von

    So muss der Betreiber unter anderem der Aufsichtsperson einen geeigneten Standort zuweisen, von dem aus sie das gesamte Schwimmbad überblicken und Sicht in die Schwimmerbecken haben kann; erforderlichenfalls muss er die Aufsicht anweisen, den Standort öfters zu wechseln, um das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln verfolgen und nötigenfalls rechtzeitig eingreifen zu können (BGH MDR 2000, 884 = VersR 2000, 984 = DVBl 2000, 1712 = LM BGB § 823 (Dc) Nr. 210; OLG Hamm VersR 1996, 727 und NJW-RR 2001, 318; Staudinger-Hager; BGB, 13. Bearbeitung; § 823, Rz. E 314 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Das kann - ebenso wie in den Fällen, in denen die Verletzungshandlung sofort zum Tode führt - selbst bei schwersten Verletzungen dann zu verneinen sein, wenn diese bei durchgehender Empfindungslosigkeit des Geschädigten alsbald den Tod zu Folge haben und der alsbaldige Tod nach den konkreten Umständen des Falles - insbesondere wegen der Kürze der Zeit zwischen Schadensereignis und Tod sowie nach dem Ablauf des Sterbevorgangs (Hervorhebung durch Unterstreichung jeweils durch den Senat) - derart im Vordergrund steht, dass eine immaterielle Beeinträchtigung durch die Körperverletzung als solche nicht fassbar ist und folglich auch die Billigkeit keinen Ausgleich in Geld gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1998, a.a.O., Rn 19, dort verneint bei Tod nach einer Stunde Bewusstlosigkeit nach einem vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall; vgl. zu ähnlichen Fällen auch OLG Koblenz, Urteil vom 22.11.2000, 1 U 1645/97, juris, dort Rn 26-31 mwN: Tod durch Ertrinken; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2008, I-1 U 79/06, juris, dort Rn 58 ff. mwN: Tod durch Verkehrsunfalls nach ca. 2 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.1996, 1 U 52/95, juris, Rn 8 ff. und OLG Köln, Urteil vom 22.08.2008, I-1 U 59/07, Rn 30 ff., jeweils: Tod durch Verkehrsunfall nach 3 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Schleswig, Urteil vom 14.05.1998, 7 U 87/96, dort Rn 4 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen: Tod durch Verkehrsunfall nach 7 Tagen Bewusstlosigkeit; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.05.1993, 4 U 1329/92, juris, Rn 44: Tod eines LKW-Fahrers durch Auffahren auf einen auf der Autobahn querstehenden Panzer; vgl. auch: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 12. Auflage 2016, Rn 282-288 ff. mwN nebst Differenzierungen/Fallgruppen; IMM-DAT-Slizyk, 14. Auflage 2018, Rn 281 ff., insbes.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4302
OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99 (https://dejure.org/2000,4302)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99 (https://dejure.org/2000,4302)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2000 - 2 UF 195/99 (https://dejure.org/2000,4302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ehewohnung; Verbotene Eigenmacht; Wiedereinräumung des Besitzes; Getrenntlebende Ehegatten; Analogie; Possessorischer Besitzschutz; Alleineigentum ; Schwere Härte

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ehewohnung - Aussperrung aus derselben - Wiedereinräumung des Besitzes

  • Judicialis

    BGB § 1361 b

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361b
    Ehewohnung; verbotene Eigenmacht; Wiedereinräumung des Besitzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehegatten ausgesperrt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachenrecht, Familienrecht, Verbotene Eigenmacht hinsichtlich der Ehewohnung

Verfahrensgang

  • AG Karlsruhe - 1 F 111/99
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 939
  • FamRZ 2001, 760
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98

    Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    a) Obwohl die Antragstellerin zwischenzeitlich in einer anderen Wohnung wohnt, hat die im Alleineigentum des Antragsgegners stehende, früher von beiden Parteien bewohnte Wohnung ihren Charakter als Ehewohnung noch nicht verloren (Senat, FamRZ 1999, 1087 f.; Palandt/Brudermüller, BGB, 59. Aufl., § 1361 b, Rn. 6 m. w. N.).
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    Der betroffene Ehegatte hätte keinen Anspruch auf Wiederherstellung der ursprünglichen Besitzverhältnisse und wäre damit vor verbotener Eigenmacht des anderen Ehegatten nicht geschützt, obwohl ihm aus der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ein possessorischer Anspruch auf Einräumung von Mitbesitz und Mitnutzung der Ehewohnung zusteht, der nicht allein durch das Recht des anderen Ehegatten zum Getrenntleben aufgehoben wird (BGH FamRZ 1978, 496, 497).
  • OLG Hamm, 11.07.1990 - 6 UF 300/90

    Anspruch des Ehegatten auf Mitbenutzung an der ehelichen Wohnung; Wesen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    Eine vermittelnde Meinung läßt beide Ansprüche zu, berücksichtigt allerdings den Regelungsgehalt des § 1361 b BGB auch für possessorische Ansprüche (so OLG Hamm FamRZ 1991, 81; weitere Hinweise und Kritik zu allen Meinungen bei Brudermüller in Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl., § 1361 b BGB, Rn. 49).
  • OLG Köln, 24.10.1986 - 4 WF 193/86

    Streitigkeiten zwischen den Ehegatten um die Nutzung der Ehewohnung während des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    Teilweise wird die Meinung vertreten, die Regelung des § 1361 b BGB verdränge als lex specialis die Besitzschutzvorschriften (so etwa OLG Köln FamRZ 1987, 77, 78; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621, Rn. 48 a).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1982 - 6 UF 47/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    Nach anderer Meinung besteht zwischen den Normen §§ 1361 a, 1361 b BGB und § 861 BGB eine freie Anspruchskonkurrenz (so etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 164, 165 für Hausrat).
  • OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15

    Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau wegen wiederholter Besuche der neuen

    Insoweit ist auch im Hinblick auf den Alleineigentümer der Ehewohnung zunächst zu prüfen, ob bei Unterlassung der Zuweisung eine unbillige Härte eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl.v. 25.04.2000 - 2 UF 195/99 - FamRZ 2001, 760; Voppel, in: Staudinger, a.a.O., zu § 1361b BGB, Rn. 16, 46).
  • OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13

    Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten

    Die Annahme einer unbilligen Härte erfordert eine Situation, in der ein Getrenntleben der Ehepartner innerhalb der Wohnung unzumutbar ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. September 1995 - 16 WF 819/95 - FamRZ 1996, 730; OLG München, Beschluss vom 23. Juni 1997 - 12 WF 857/97; OLG Köln, Beschluss vom 09. Mai 2000 - 4 UF 63/00 - FamRZ 2001, 76;1OLG Köln, Beschluss vom 27. August 2010 - II-4 WF 160/10, 4 WF 160/10 - FamRZ 2011, 118; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - 3 UF 316/86 - FamRZ 1987, 159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. August 2006 - 15 WF 183/06; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 3 UF 108/05 - OLGR Naumburg 2006, 307; OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2005 - 4 UF 68/05 - OLGR Köln 2005, 440; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2003 - 3 UF 112/03 - FamRZ 2004, 875; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 16 WF 140/01; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 2000 - 2 UF 195/99 - FamRZ 2001, 760).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2015 - 18 UF 76/15

    Zuweisung der Ehewohnung an den Alleineigentümer-Ehegatten vor Ablauf des

    Das Alleineigentum des Antragstellers ist im Rahmen der Gesamtabwägung zwar besonders zu berücksichtigen (§ 1361b Abs. 1 Satz 3 BGB), führt aber nicht zwingend zum Ausschluss der Mitnutzung des anderen Ehegatten während des Getrenntlebens (OLG Karlsruhe vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99, FamRZ 2001, 760, juris Rn. 32).

    Umgekehrt wurde in einem weiteren Fall, in dem das Trennungsjahr offenbar noch nicht abgelaufen war, der Ehemann, dem die Ehewohnung allein gehörte, sogar verpflichtet, der Ehefrau wieder Zutritt zur Ehewohnung zu gewähren und ihr den Aufenthalt dort zu gestatten (OLG Karlsruhe vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99, FamRZ 2001, 760, juris Rn. 34).

  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

    Auf die Streitfrage, ob sich die in ihrem Mitbesitz an dem Pkw gestörte Ehefrau des Angeklagten auf die Vorschriften über den Besitzschutz berufen konnte, oder diese durch die Spezialregelung des § 1361a BGB verdrängt werden (vgl. Palandt-Bassenge, BGB 62. Aufl. § 861 Rdn. 3; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 939; OLG Köln FamRZ 1997, 1276; zur Zugehörigkeit eines Pkw zum Hausrat: vgl. Palandt-Brudermüller, BGB 62. Aufl. § 1361a Rdn. 5 m.Nachw.), kommt es danach nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20

    Einstweilige Anordnung in einer Ehewohnungssache: Bemessung des Verfahrenswertes

    Daher überzeugt die Auffassung, wonach im Falle der Aussperrung des Ehegatten aus der ehelichen Wohnung zwar § 1361b BGB - in entsprechender Anwendung - als vorrangige Anspruchsgrundlage anzusehen ist, in die Prüfung der normativen Voraussetzungen des Nutzungsanspruchs aber der Regelungsgehalt des possessorischen Besitzschutzes einzubeziehen ist (OLG Frankfurt vom 11.03.2019 - 4 UF 188/18, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99, juris Rn. 30; Johannsen/Henrich/Althammer/Dürbeck, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 1361b BGB Rn. 46 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.09.2000 - 11 U 3304/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3569
OLG Dresden, 13.09.2000 - 11 U 3304/99 (https://dejure.org/2000,3569)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.09.2000 - 11 U 3304/99 (https://dejure.org/2000,3569)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. September 2000 - 11 U 3304/99 (https://dejure.org/2000,3569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag; Wandlung; Frist; Vollzug; Herausgabe; Kaskoversicherung; Fahrlässigkeit

  • Judicialis

    BGB § 350; ; BGB § ... 467; ; BGB § 351; ; BGB § 281; ; BGB § 347 Satz 2; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1

  • RA Kotz

    Wandelung eines Pkws trotz Totalschadens

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 467 350 351
    Wandlung bei Beschädigung der Kaufsache beim Käufer - Herausgabe der Kaufsache nebst Versicherungsleistung - Annahmeverzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 46 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 281, 347 Satz 2, 350, 351, 467 BGB
    Kaufvertrag/Wandelung beschädigter Sache/Versicherungsleistung als stellvertretendes commodum

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wandelung des Kaufvertrages trotz Unfallschaden

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 46 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 281, 347 Satz 2, 350, 351, 467 BGB
    Kaufvertrag/Wandelung beschädigter Sache/Versicherungsleistung als stellvertretendes commodum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 209
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 23.01.2002 - 11 U 1746/01

    Wandlung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Rückgewährschuldverhältnis

    Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger sämtliche Titel aus den Verfahren Landgericht Leipzig 4 O 3330/98 und OLG Dresden 11 U 3304/99 entwertet herauszugeben.
  • LG Bonn, 19.05.2005 - 1 O 107/04

    Ausschluss der Wandlung durch Beschaedigung des weiterbenutzten Kfz

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Beschädigung des Pkw nicht nur auf die Realisierung dessen eigener Betriebsgefahr beschränkt und der unfallbedingte Wertverlust nicht durch eine deckende Kaskoversicherung kompensiert wird (OLG Düsseldorf aaO.; OLG Dresden, Urt. v. 13.09.2000, Az. 11 U 3304/99; Palandt aaO.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rn. 761 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.10.2000 - 2 U 163/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3523
OLG Oldenburg, 18.10.2000 - 2 U 163/00 (https://dejure.org/2000,3523)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 U 163/00 (https://dejure.org/2000,3523)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 U 163/00 (https://dejure.org/2000,3523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verkauf des "Dienstwagens" eines Kfz-Vertragshändlers: Offenbarungspflicht bei nicht fachgerecht repariertem Lackschaden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 463 BGB ; § 459 BGB ; § 242 BGB
    Kraftfahrzeug; Kfz; Gebrauchtwagen; Neuwertig; Kaufvertrag; Verkäufer; Aufklärungspflicht; Sachmangel; Lackierung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeug; Kfz; Gebrauchtwagen; Neuwertig; Kaufvertrag; Verkäufer; Aufklärungspflicht; Sachmangel; Lackierung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Ein Lackschaden berechtigt beim Neufahrzeugkauf zur Wandelung.

  • Judicialis

    BGB § 463; ; BGB § 459; ; BGB § 242

  • RA Kotz

    Lackschaden berechtigt zur Wandelung eines Neufahrzeugs

  • rechtsportal.de

    BGB § 463 § 459 § 242
    Gebrauchtwagenkauf - neuwertiges Auto - Auskunft über Nachlackierungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Offenbarungspflicht bei Nachlackierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autohändler muß Käufer eines neuwertigen Gebrauchtwagens über Lackschaden aufklären

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Über Lackschäden beim Kauf eines neuwertigen Wagens aufklären // Verschweigen von Lackschäden ist arglistige Täuschung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 17.11.2011 - 28 U 109/11

    Rechte des Käufers bei behobenen Lackschäden eines Neufahrzeugs

    Aus der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 18.10.2000 (2 U 163/00, BeckRS 2000 3013760) ergibt sich nichts anderes.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.09.2000 - 14 UF 66/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3680
OLG Köln, 25.09.2000 - 14 UF 66/00 (https://dejure.org/2000,3680)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2000 - 14 UF 66/00 (https://dejure.org/2000,3680)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2000 - 14 UF 66/00 (https://dejure.org/2000,3680)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bergisch Gladbach - 27 F 432/99
  • OLG Köln, 25.09.2000 - 14 UF 66/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 221
  • FamRZ 2001, 1087
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2000 - 14 UF 66/00
    Der 17-jährigen Minderjährigen steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Versagung der beantragten Eingriffe in das elterliche Sorgerecht zu, das sie nach § 59 I S.1, III FGG selbst ausüben kann (BayObLG FamRZ 1997, 954).

    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus Art. 1 MSA, da die beantragte Entziehung des Sorgerechts eine Maßnahme zum Schutz der Person ist (BayObLG FamRZ 1997, 954 m.w.N.) und die Jugendliche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 76/88

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für das Scheidungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2000 - 14 UF 66/00
    Gem. Art. 2 MSA ist schon aus diesem Grunde deutsches Recht anwendbar; bei Asylberechtigten ist ein ex-lege-Gewaltverhältnis des ursprünglichen Heimatrechts nach Art. 3 MSA nicht zu beachten (LG München FamRZ 1997, 1354; vgl. auch BGH FamRZ 1990, 32).
  • LG München I, 20.06.1997 - 13 T 10878/95
    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2000 - 14 UF 66/00
    Gem. Art. 2 MSA ist schon aus diesem Grunde deutsches Recht anwendbar; bei Asylberechtigten ist ein ex-lege-Gewaltverhältnis des ursprünglichen Heimatrechts nach Art. 3 MSA nicht zu beachten (LG München FamRZ 1997, 1354; vgl. auch BGH FamRZ 1990, 32).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 41/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7529
OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 41/2000 (https://dejure.org/2000,7529)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.08.2000 - 3 U 41/2000 (https://dejure.org/2000,7529)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. August 2000 - 3 U 41/2000 (https://dejure.org/2000,7529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 539
    Verfahrensfehler beim Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de

    ZPO § 411 Abs. 3, 4 § 539
    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Gericht bei Einwendungen der Parteien gegen ein schriftliches Sachverständigengutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 8 O 1911/98
  • OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 41/2000

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1584 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 213
  • VersR 2001, 785
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 26.01.2010 - 37 O 251/07

    Berücksichtigung zusätzlicher in der ärztlichen Feststellung nicht enthaltener

    Schließlich ist auch die Entscheidung des OLG Bremen vom 22.08.2000 (3 U 41/00) nicht einschlägig, da es hier u.a. um die Tatsache ging, dass sich ein Sachverständiger im Rahmen seiner ergänzenden Begutachtung mit einem relevanten Widerspruch nicht befasst hatte, zu dem aber eine Stellungnahme erforderlich gewesen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 10 W 94/18
    Mit Fettdruck hervorgehoben hat der Sachverständige zudem den Leitsatz einer Entscheidung des OLG Bremen vom 22. August 2000 ( 3 U 41/00) zitiert, wonach es rechtsfehlerhaft sei, wenn das Gericht dem Sachverständigen das Gutachten eines nicht für den Fachbereich zuständigen Privatsachverständigen mit der pauschalen Bitte um ein Ergänzungsgutachten zuleite.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4988
OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99 (https://dejure.org/2000,4988)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.08.2000 - 6 UF 180/99 (https://dejure.org/2000,4988)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. August 2000 - 6 UF 180/99 (https://dejure.org/2000,4988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich; Scheidung; Güterrecht; Anwartschaft; Rentenversicherung; Ehezeit; Ehezeitanteil; Dispositionsbefugnis; Disposition; Zeitpunkt; Ehezeitverkürzung

  • Judicialis

    BGB § 1410; ; BGB § 1587 Abs. 2

  • RA Kotz

    Ausschluss des Versorgungsausgleiches per notariellem Vertrag.

  • rechtsportal.de

    BGB § 1410 § 1587 Abs. 2
    Grenzen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Landau/Pfalz - 2 F 348/97
  • OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 165 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 24.05.1994 - 18 UF 62/94

    Scheidungsverfahren; Versorgungsausgleich; Begrenzung der Zeit der Ehe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Abschließend ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung nicht zu einer Erhöhung der an sich zu übertragenden oder zu begründenden Anwartschaften führt (im Anschluss an BGH FamRZ 1990, 273 ff und 384 ff; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 ff).

    Sie entspricht darüber hinaus auch der materiellen Rechtslage, weil eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nicht zur Folge haben darf, dass dem Ausgleichsberechtigten mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden, als ihm nach der gesetzlichen Regelung zustehen (vgl. BGH FamRZ 1990, 273 f; BGH FamRZ 1990, 384 f; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 f).

  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 106/88

    Auslegung und Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Abschließend ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung nicht zu einer Erhöhung der an sich zu übertragenden oder zu begründenden Anwartschaften führt (im Anschluss an BGH FamRZ 1990, 273 ff und 384 ff; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 ff).

    Sie entspricht darüber hinaus auch der materiellen Rechtslage, weil eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nicht zur Folge haben darf, dass dem Ausgleichsberechtigten mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden, als ihm nach der gesetzlichen Regelung zustehen (vgl. BGH FamRZ 1990, 273 f; BGH FamRZ 1990, 384 f; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 f).

  • KG, 18.02.1994 - 17 UF 4791/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Abschließend ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung nicht zu einer Erhöhung der an sich zu übertragenden oder zu begründenden Anwartschaften führt (vgl. OLG,Celle aaO; BGH aaO; KG FamRZ 1994, 1038).
  • BGH, 03.02.1999 - XII ZB 124/98

    Einbeziehung der Sonderzuwendung zum Ruhegehalt in den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Die Auskunft der Beteiligten zu 2) vom 9. Dezember 1998 hat ergeben, dass der Antragsteller in der bis zum 30. November,1997 währenden Ehezeit eine Anwartschaft auf Versorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Pfarrbesoldungsgesetz der Evangelischen Kirche der Pfalz in Höhe von monatlich 1 480, 66 DM erworben hat; dieser Betrag errechnet sich einschließlich der anteiligen Sonderzuwendung in Höhe von monatlich 107, 33 DM (vgl. BGH FamRZ 1999, 713 ff).
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 30/88

    Einreichen einer Scheidungsklage bei schon anhängigem Scheidungsverfahren -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Sie entspricht darüber hinaus auch der materiellen Rechtslage, weil eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nicht zur Folge haben darf, dass dem Ausgleichsberechtigten mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden, als ihm nach der gesetzlichen Regelung zustehen (vgl. BGH FamRZ 1990, 273 f; BGH FamRZ 1990, 384 f; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 f).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 1 Sch 13/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6169
OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 1 Sch 13/99 (https://dejure.org/2000,6169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.10.2000 - 1 Sch 13/99 (https://dejure.org/2000,6169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 1 Sch 13/99 (https://dejure.org/2000,6169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens ; Heilung eines Formmangels eines Schiedsvertrages

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1053 Abs. 3 ZPO, § 1060 ZPO, § 1063 ZPO
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - materiell-rechtliche Einwände gegen Vollstreckung, Aufrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 1053 Abs. 3 § 1060 § 1063
    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform einer Schiedsvereinbarung; Berücksichtigung der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung im Verfahren zur Vollstreckbarerklärung

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 595
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Soweit nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem die Zuständigkeit für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten angesiedelt worden ist, vereinzelt in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 2001, 1363 f; OLG Stuttgart OLGR 2001, 50, 51 f) die Auffassung vertreten wird, nunmehr seien bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich und könnten nur zum Gegenstand einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden, ist dem der Senat nicht gefolgt (ablehnend auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1362 f; OLG Köln, SchiedsVZ 2005, 163, 165; OLG Dresden SchiedsVZ 2005, 210, 213; siehe auch OLG Düsseldorf SchiedsVZ 2005, 214, 215 f und OLG Koblenz SchiedsVZ 2005, 260, 262; vgl. aus der Literatur ebenfalls ablehnend MünchKommZPO/Adolphsen, 3. Aufl., § 1061 Anh. 1 UNÜ, Art. V Rn. 16; Musielak/Voit, ZPO, 7. Aufl., § 1060 Rn. 12; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 1029 Rn. 88, § 1061 Rn. 21), Vielmehr sind auch weiterhin materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Umfang der bisherigen Rechtsprechung im Vollstreckbarerklärungsverfahren zulässig (Senat, Beschlüsse vom 8. November 2007 - III ZB 95/06, SchiedsVZ 2008, 40 Rn. 31 f, und 29. Juli 2010 - III ZB 48/09, juris Rn. 3; siehe auch Beschluss vom 17. Januar 2008 - III ZB 11/07, NJW-RR 2008, 558 Rn. 18 zur Einrede der Insolvenzanfechtung im Vollstreckbarerklärungsverfahren).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2015 - 11 Sch 2/13

    Vollstreckbarerklärung einer polnischen Schiedsgerichtsentscheidung:

    Soweit nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem die Zuständigkeit für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten angesiedelt worden ist, vereinzelt in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 2001, 1363 f; OLG Stuttgart OLGR 2001, 50, 51 f) die Auffassung vertreten wurde, nunmehr seien bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich und könnten nur zum Gegenstand einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden, ist dem der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 57/10, zitiert nach juris mit weiteren Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2015 - 11 Sch 2/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedspruchs

    Soweit nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem die Zuständigkeit für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten angesiedelt worden ist, vereinzelt in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 2001, 1363 f; OLG Stuttgart OLGR 2001, 50, 51 f) die Auffassung vertreten wurde, nunmehr seien bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich und könnten nur zum Gegenstand einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden, ist dem der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 57/10, zitiert nach juris mit weiteren Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 26 Sch 18/05

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen Schiedsspruch: Beachtlichkeit des

    Zwar wird von einigen Oberlandesgerichten die Auffassung vertreten, dass nur unbestrittene materiell-rechtliche Einwände im Vollstreckbarerklärungsverfahren zu berücksichtigen seien, während streitige Einwände im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage erhoben werden müssten (BayObLG, NJW-RR 2001, 1363; OLG Stuttgart, MDR 2001, 595; a. A.: OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1362; OLG Dresden, SchiedsVZ 2005, 210).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Sch 2/06

    Keine Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

    Ob solche Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs zu prüfen sind oder die Entscheidung hierüber einer gesonderten Vollstreckungsabwehrklage vorbehalten bleibt, ist umstritten (vgl. BayObLGZ 2000, 124/128; OLG Stuttgart MDR 2001, 595; Reichold in Thomas/Putzo § 1060 Rn. 3 einerseits; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1362; Zöller/Geimer § 1060 Rn. 4; Stein/Jonas/Schlosser ZPO 22. Aufl. § 1063 Rn. 4; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 27 Rn. 12 andererseits).
  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05

    Keine Aufrechnung mit einer der Schiedsvereinbarung unterliegenden Forderung im

    Ob nach dem Inkrafttreten des neuen Schiedsverfahrensrechts die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen gegen den im Schiedsspruch titulierten Anspruch im Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs noch geltend gemacht werden kann oder die Entscheidung hierüber einer gesonderten Vollstreckungsabwehrklage vorbehalten bleibt, ist umstritten (BayObLGZ 2000, 124 mit zustimmender Anmerkung Weigel, MDR 2000, 969; OLG Stuttgart MDR 2001, 595 einerseits, OLG Hamm NJW-RR 2001, 1362; Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1060 Rn. 4; Musielak/ Voit ZPO 4. Aufl. § 1060 Rn. 12; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 27 Rn. 12/13 m.w.N. andererseits).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/04

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfüllungseinwand im Verfahren der

    So vertritt insbesondere das BayObLG (JZ 2000, 1170, 1171; zustimmend Weigel, MDR 2000, 969; ebenso OLG Stuttgart, MDR 2001, 595; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 1060 Rdn. 3; krit. Günther, EWiR 2000, 891) die Auffassung, die Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung widerspräche dem Ziel der Reform des Schiedsverfahrensrechts.
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/05

    Schiedsverfahren: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches mit vereinbartem

    So vertritt insbesondere das BayObLG (JZ 2000, 1170, 1171; zustimmend Weigel, MDR 2000, 969; ebenso OLG Stuttgart, MDR 2001, 595; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 1060 Rdn. 3; krit. Günther, EWiR 2000, 891) die Auffassung, die Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung widerspräche dem Ziel der Reform des Schiedsverfahrensrechts.
  • OLG Köln, 11.09.2009 - 19 Sch 10/09

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs; Örtliche Zuständigkeit des

    Soweit demgegenüber teilweise die Auffassung vertreten wird, bestrittene, nicht rechtskräftig festgestellte materiell-rechtliche Einwendungen könnten im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht berücksichtigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2005, I-26 Sch 5/03 OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.10.2000, 1 Sch 13/99; BayObLG, Beschluss vom 12.04.2000, 4 Z Sch 2/00; offen gelassen von OLG München, Beschluss vom 22.02.2006, 34 Sch 2/06 , jeweils zitiert nach juris), diese seien vielmehr im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 1 Sch 16/01
    Selbst für die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO wird zunehmend eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes diskutiert (vgl. OLG Stuttgart MDR 2001, 595; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1362).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 SchH 2/06

    Materiellrechtliche Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

  • OLG Bremen, 07.07.2004 - 2 Sch 2/04
  • OLG Köln, 22.04.2004 - 9 Sch 20/03

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

  • OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 26 Sch 26/05
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7519
OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00 (https://dejure.org/2000,7519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2000 - 10 W 90/00 (https://dejure.org/2000,7519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 10 W 90/00 (https://dejure.org/2000,7519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KostO § 18; ; KostO § 102; ; KostO § 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 18 § 102 § 103 Abs. 2
    Eröffnungsgebühr über vollen Nachlaßwert bei "Nachtrag" mit Änderungsvorbehalt zu Ehegattentestament

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachtrag mit Änderungsvorbehalt; Nacherbfolge; Ehegattentestament; Berechnung der Eröffnungsgebühr; Kostenansatz; Gemeinschaftliches Testament; Nachtragsänderung

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 100
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 27.05.1991 - BReg. 1 Z 24/91

    Umfang der Abänderungsbefugnis eines Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
    Nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist es auch im Fall der Anordnung der Vor- und Nacherbfolge ohne Verstoß gegen § 2065 BGB zulässig, daß dem überlebenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament das Recht eingeräumt wird, die für den Fall seines Todes in dem Testament getroffenen Verfügungen zu widerrufen und über den Nachlaß insgesamt anderweitig zu verfügen (BGHZ 2, 35 ff; BayObLG FamRZ 1991, 1488; Staudinger-Otte, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., § 2065, Rdnrn. 19 f.; Erman-Schmidt, Kommentar zum BGB, 10. Aufl., § 2065, Rdnr. 5 m.w.N.; anderer Ansicht: Palandt-Edenhofer a.a.O., § 2271, Rdnr. 21; Münchener Kommentar-Leipold, § 2065, Rdnr. 10).
  • OLG Stuttgart, 28.09.1988 - 8 W 443/88

    Kostenbemessung im Nachlassverfahren im Falle einer Testamentseröffnung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
    Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur folgt aus der Ausnahmevorschrift des § 103 Abs. 2 KostO, daß der Gesetzgeber für die Geschäftswertberechnung Überschneidungen des Regelungsbereichs mehrerer letztwilliger Verfügungen, gegebenenfalls auch die völlige Identität des Regelungsergebnisses, nicht als Ermäßigungsgrund anerkennen wollte, sofern die Eröffnung nicht bei dem selben Gericht gleichzeitig erfolgt (KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; BayObLG FamRZ 1997, 644; LG Bayreuth, JurBüro 1986, 261; LG Siegen Rpfleger 1986, 182; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung" Anm. 1.4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 103 KostO, Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 23.03.1992 - 2 Wx 8/92

    Ausgestaltung der Berechnung der nachlassgerichtlichen Kostenansprüche für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
    Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur folgt aus der Ausnahmevorschrift des § 103 Abs. 2 KostO, daß der Gesetzgeber für die Geschäftswertberechnung Überschneidungen des Regelungsbereichs mehrerer letztwilliger Verfügungen, gegebenenfalls auch die völlige Identität des Regelungsergebnisses, nicht als Ermäßigungsgrund anerkennen wollte, sofern die Eröffnung nicht bei dem selben Gericht gleichzeitig erfolgt (KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; BayObLG FamRZ 1997, 644; LG Bayreuth, JurBüro 1986, 261; LG Siegen Rpfleger 1986, 182; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung" Anm. 1.4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 103 KostO, Rdnr. 3).
  • LG Duisburg, 04.11.1987 - 7 T 326/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
    Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur folgt aus der Ausnahmevorschrift des § 103 Abs. 2 KostO, daß der Gesetzgeber für die Geschäftswertberechnung Überschneidungen des Regelungsbereichs mehrerer letztwilliger Verfügungen, gegebenenfalls auch die völlige Identität des Regelungsergebnisses, nicht als Ermäßigungsgrund anerkennen wollte, sofern die Eröffnung nicht bei dem selben Gericht gleichzeitig erfolgt (KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; BayObLG FamRZ 1997, 644; LG Bayreuth, JurBüro 1986, 261; LG Siegen Rpfleger 1986, 182; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung" Anm. 1.4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 103 KostO, Rdnr. 3).
  • LG Siegen, 17.01.1986 - 4 T 330/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
    Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur folgt aus der Ausnahmevorschrift des § 103 Abs. 2 KostO, daß der Gesetzgeber für die Geschäftswertberechnung Überschneidungen des Regelungsbereichs mehrerer letztwilliger Verfügungen, gegebenenfalls auch die völlige Identität des Regelungsergebnisses, nicht als Ermäßigungsgrund anerkennen wollte, sofern die Eröffnung nicht bei dem selben Gericht gleichzeitig erfolgt (KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; BayObLG FamRZ 1997, 644; LG Bayreuth, JurBüro 1986, 261; LG Siegen Rpfleger 1986, 182; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung" Anm. 1.4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 103 KostO, Rdnr. 3).
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z BR 195/96

    Festsetzung von Geschäftswerten (Nachlasswerten) für die Eröffnung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
    Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur folgt aus der Ausnahmevorschrift des § 103 Abs. 2 KostO, daß der Gesetzgeber für die Geschäftswertberechnung Überschneidungen des Regelungsbereichs mehrerer letztwilliger Verfügungen, gegebenenfalls auch die völlige Identität des Regelungsergebnisses, nicht als Ermäßigungsgrund anerkennen wollte, sofern die Eröffnung nicht bei dem selben Gericht gleichzeitig erfolgt (KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; BayObLG FamRZ 1997, 644; LG Bayreuth, JurBüro 1986, 261; LG Siegen Rpfleger 1986, 182; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung" Anm. 1.4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 103 KostO, Rdnr. 3).
  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
    Nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist es auch im Fall der Anordnung der Vor- und Nacherbfolge ohne Verstoß gegen § 2065 BGB zulässig, daß dem überlebenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament das Recht eingeräumt wird, die für den Fall seines Todes in dem Testament getroffenen Verfügungen zu widerrufen und über den Nachlaß insgesamt anderweitig zu verfügen (BGHZ 2, 35 ff; BayObLG FamRZ 1991, 1488; Staudinger-Otte, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., § 2065, Rdnrn. 19 f.; Erman-Schmidt, Kommentar zum BGB, 10. Aufl., § 2065, Rdnr. 5 m.w.N.; anderer Ansicht: Palandt-Edenhofer a.a.O., § 2271, Rdnr. 21; Münchener Kommentar-Leipold, § 2065, Rdnr. 10).
  • LG Bayreuth, 05.08.1985 - 2 T 114/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
    Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur folgt aus der Ausnahmevorschrift des § 103 Abs. 2 KostO, daß der Gesetzgeber für die Geschäftswertberechnung Überschneidungen des Regelungsbereichs mehrerer letztwilliger Verfügungen, gegebenenfalls auch die völlige Identität des Regelungsergebnisses, nicht als Ermäßigungsgrund anerkennen wollte, sofern die Eröffnung nicht bei dem selben Gericht gleichzeitig erfolgt (KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; BayObLG FamRZ 1997, 644; LG Bayreuth, JurBüro 1986, 261; LG Siegen Rpfleger 1986, 182; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung" Anm. 1.4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 103 KostO, Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 28.11.1985 - 20 W 211/85

    Widerruf eines letztwilligen Verfügung; Erhebung von Gerichtskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
    Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur folgt aus der Ausnahmevorschrift des § 103 Abs. 2 KostO, daß der Gesetzgeber für die Geschäftswertberechnung Überschneidungen des Regelungsbereichs mehrerer letztwilliger Verfügungen, gegebenenfalls auch die völlige Identität des Regelungsergebnisses, nicht als Ermäßigungsgrund anerkennen wollte, sofern die Eröffnung nicht bei dem selben Gericht gleichzeitig erfolgt (KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; BayObLG FamRZ 1997, 644; LG Bayreuth, JurBüro 1986, 261; LG Siegen Rpfleger 1986, 182; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung" Anm. 1.4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 103 KostO, Rdnr. 3).
  • KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00

    Gebühren für mehrere Testamentseröffnungen durch verschiedene

    Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 77/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12815
OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 77/00 (https://dejure.org/2001,12815)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.01.2001 - 6 WF 77/00 (https://dejure.org/2001,12815)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Januar 2001 - 6 WF 77/00 (https://dejure.org/2001,12815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten; Prozesskostenhilfe; Familiengericht; Scheidungsantrag; Scheidung; Trennungsjahr; Zerrüttungsprinzip; Beweislast

  • Judicialis

    BGB § 1565 Abs. 2; ; BGB § 1565 Abs. 1; ; BGB § 1566 Abs. 1; ; BGB § 1565; ; BGB § 1567; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 630

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Zerrüttungsvermutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Saarbrücken - 54 F 275/00
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 77/00
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 77/00
    Allein der Umstand, dass die Parteien länger als ein Jahr getrennt leben, begründet noch keine tatsächliche Vermutung für das Scheitern der Ehe im Sinne des § 1565 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 1995, 1082).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09

    Begriff des Zusammenlebens über kürzere Zeit i.S. des § 1567 Abs. 2 BGB;

    Hiernach kann dahinstehen, dass der Scheidungsantrag des Antragstellers auch aus einem weiteren Grunde unschlüssig ist: Der Antragsteller hat weder die Voraussetzungen des § 1565 Abs. 1 BGB für eine Zerrüttungsscheidung noch die des § 630 ZPO, die im Falle einer einverständlichen Scheidung erfüllt sein müssen, gehaltvoll dargetan (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Januar 2001 - 6 WF 77/00, OLGR Saarbrücken 2001, 128; Beschluss des 9. Zivilsenats vom 7. Juni 2004 - 9 WF 65/04, OLGR Saarbrücken 2004, 516; OLG Köln, FamRZ 1995, 1503).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2004 - 9 WF 65/04

    Ehescheidung: Anforderungen an die Begründung des Scheidungsantrags

    Außer dem einjährigen Getrenntleben und dem beiderseitigen Scheidungsantrag oder der Zustimmung des Antragsgegners zum Scheidungsantrag müssen jedoch auch die Anforderungen des § 630 ZPO erfüllt werden, damit die Zerrüttungsvermutung eingreift (vgl. 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 6 WF 77/00 - Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 114, Rz. 41 m.w.N.; MünchKomm/Wolf, BGB, 4. Aufl., § 1566, Rz. 10; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1566 BGB, Rz. 6 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2004 - 6 UF 71/03
    Insbesondere sieht der Senat davon ab, in der Sache selbst zu entscheiden, da die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags streitig ist, es noch weiteren Vorbringens für eine derzeit allein in Betracht kommende Scheidung nach § 1565 Abs. 1 BGB bedarf (vgl. hierzu OLG Saarbrücken v. 4.1.2001 - 6 WF 77/00 , OLGReport Saarbrücken 2001, 128) und auch nicht sämtliche in Betracht kommenden Auskünfte im Versorgungsausgleichsverfahren - betreffend die betriebliche Altersversorgung der Antragsgegnerin - erteilt worden sind.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.05.2000 - 2 WF 45/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14561
OLG Karlsruhe, 23.05.2000 - 2 WF 45/00 (https://dejure.org/2000,14561)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.05.2000 - 2 WF 45/00 (https://dejure.org/2000,14561)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 2 WF 45/00 (https://dejure.org/2000,14561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zugwinnausgleich; Endvermögen; Zurechnung; Auskunftspflicht; Lebensversicherung; Zugewinnausgleich; Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    BGB § 1375 Abs. 2; ; BGB § 1379; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BGB § 1375 Abs. 2, § 1379, § 242
    Zugwinnausgleich; Endvermögen; Zurechnung; Auskunftspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95

    Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2000 - 2 WF 45/00
    Auf eine Auskunftsverpflichtung hinsichtlich gemäß § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen hinzuzurechnender Vermögenswerte findet nicht § 1379 BGB, sondern § 242 BGB Anwendung (BGH FamRZ 1982, 27 f.; FamRZ 1997, 800, 803).
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80

    Umfang der Auskunftspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2000 - 2 WF 45/00
    Auf eine Auskunftsverpflichtung hinsichtlich gemäß § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen hinzuzurechnender Vermögenswerte findet nicht § 1379 BGB, sondern § 242 BGB Anwendung (BGH FamRZ 1982, 27 f.; FamRZ 1997, 800, 803).
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