Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 54/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 339
    Allgemeines Zivilrecht; Vertragsstrafevereinbarung

Verfahrensgang

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.05.2000 - 7 U 169/99   

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Notarielle Beurkundung eines Provisionsversprechens gegenüber Makler

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Form eines selbständigen Provisionsversprechens; Pflicht des Maklers zur Offenbarung von Kenntnissen über die Ansiedlung von Konkurrenzunternehmen

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 4 O 418/98
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2000 - 7 U 169/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1134
  • NZM 2001, 482



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 190/03  

    Immobilienmakler - Selbständiges Provisionsversprechen formbedürftig?

    Als Schenkungsversprechen gemäß § 518 Abs. 1 Satz 1 BGB wurde eine Provisionsvereinbarung gewertet, wenn keinerlei Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht wurden und sich die zusätzliche Zahlung der Provision für den Schuldner lediglich als hingenommene Erhöhung des Kaufpreises darstellte (KG Berlin 10 U 2146/99 vom 27.04.2000; OLG Düsseldorf 7 U 169/99 vom 19.05.2000 = NJW-RR 2001, 1134, 1135 = NZM 2001, 482, 483; Zopfs, Das Maklerrecht in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, 3. Aufl., Seite 56, Rn 51 m.w.N. ).
  • OLG Koblenz, 14.01.2008 - 12 U 1326/06  

    Immobilienmakler - Provisionszusage als Schenkungsversprechen?

    Wenn es - wie hier - an jeder Gegenleistung fehlt, dann kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen aufgefasst werden (vgl. BGH NJW 1987, 1075, 1077; 2007, 55, 56; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1134), für das § 518 BGB gilt.
  • LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03  

    Immobilienmakler - Zur Aufklärungs- und Auskunftspflicht des Maklers

    So wurde in der Rechtsprechung die Voraussetzung einer zur Verwirkung des Maklerlohnes führenden Treuepflichtverletzung beispielsweise dann bejaht, wenn der Makler falsches Angaben über die Zahl der Hotelzimmer und -betten eines zum Kauf vermittelten Hotels macht (BGH WM 1981, 590); wenn der Makler bei Vermittlung eines Apothekenkaufes nicht darüber aufklärt, dass in unmittelbarer Nähe ein Konkurrenzbetrieb möglich ist (OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 601); wenn der Makler ein ihm bekanntes Gutachten, das zahlreiche Mängel des Objektes dokumentiert, vorsätzlich nicht an seinen Auftraggeber weiterleitet (OLG Naumburg NJW-RR 2002, 1208); und wenn der Makler die Wohnfläche bewusst wahrheitswidrig angibt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 848; weitere Entscheidungen zur Verletzung der Informationspflicht des Maklers: OLG Hamm, NJW-RR 1993, 506; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 482).

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt (Volltext/Auszüge, Teil der PDF-Heftausgabe)
  • rechtsportal.de

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - Kosten des Unterbevollmächtigten - ersparte Parteikosten

  • Judicialis

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2001, 293
  • AnwBl 2001, 119
  • Rpfleger 2001, 325



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05  

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Für die anteilige, nicht anrechenbare Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts nimmt die überwiegende Ansicht losgelöst von der Frage der Abmahnkosten generell an, diese Gebühr könne nicht im Kostenfestsetzungsverfahren angemeldet werden, sondern müsse im Klageverfahren eingeklagt werden (OLG Köln RVG-Report 2005, 76; OLG Frankfurt NJW 2005, 759; Schons, NJW 2005, 3089, 3091; Eulerich, NJW 2005, 3097, 3099; vgl. auch Weglage/Pawliczek, NJW 2005, 3100; unter Geltung der BRAGO: OLG Bamberg JurBüro 1991, 704; OLG Karlsruhe MDR 2001, 293; OLG München MDR 2002, 237; OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; a.A. OLG Frankfurt AGS 2004, 276; AG Hamburg ZMR 2005, 79, 80).
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01  
    Dem gegenüber besteht nach Auffassung mehrerer OLG (OLG Karlsruhe, AnwBl 2001, 119; OLG Hamburg, MDR 2001, 294; OLG Celle, JurBüro 2000, 480 zu Prozesskostenhilfe; OLG Nürnberg OLG Report 2001, 71 zu § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO) kein Anlass, die bisherige Rechtsprechung zur Erstattung von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu ändern.

    Sie sind auf Grund einer Kostengrundentscheidung nicht erstattungsfähig, da sie nicht zu den Kosten des Rechtsstreits gehören (OLG Karlsruhe, AnwBl 2001, 119).

    Das gilt auch nach der Änderung des § 78 ZPO (OLG München, JurBüro 2001, 31; OLG Karlsruhe, AnwBl 2001, 119; OLG Frankfurt, MDR 2001, 55; OLG Hamburg, MDR 2001, 294).

  • OLG Dresden, 17.06.2002 - 21 W 757/02  

    Anwalt; Reisekosten

    Die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Zweibrücken, Hamburg und München lehnen eine Erstattung der Reisekosten auswärtiger Anwälte weiterhin ab (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2000, 11 W 136/00, JurBüro 2001, 201; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.12.2000, 4 W 68/00, JurBüro 2001, 202; OLG Hamburg, Beschluss vom 08.12.2000, 8 W 252/00, JurBüro 2001, 203; OLG München, Beschluss vom 06.04.2001, 11 W 946/01, MDR 2001, 773; die gleiche Auffassung vertritt Wolst in Musielak, ZPO, § 91 Rn. 18).

    b) Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 13.12.2000, 11 W 136/00) führt an, jede Partei habe nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ihre Kosten so niedrig zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer berechtigten prozessualen Belange vereinbaren lässt.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe argumentiert dagegen in seinem Beschluss vom 13.12.2000 (a.a.O.) damit, auswärtigen Anwälten könnten keine Reisekosten erstattet werden, weil es sonst zu einem Wertungswiderspruch mit § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO käme.

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse




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Wird zitiert von ...  

  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06  

    Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei

    Die "ärztliche Feststellung" wie auch "die Geltendmachung" der Invalidität im Sinne dieser Regelung erfordern, dass sich aus ihnen ergibt, dass eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (OLG Bremen, NVersZ 2001, 75).
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