Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1724
OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00 (https://dejure.org/2000,1724)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.12.2000 - 11 W 136/00 (https://dejure.org/2000,1724)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 11 W 136/00 (https://dejure.org/2000,1724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3; ; BRAGO § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - Kosten des Unterbevollmächtigten - ersparte Parteikosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsabteilung; Kostenfestsetzungsverfahren; Kosten für unterbevollmächtigte Rechtsanwälte; Mehrkosten; Fiktive Verkehrsanwaltskosten ; Informationsreisekosten; Ersparte Reisekosten ; Lokalisationsprinzip

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 78 ZPO, § 53 BRAGebO

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 293
  • AnwBl 2001, 119
  • Rpfleger 2001, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 11.01.1993 - 11 WF 1189/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln JurBüro 1996, 94; OLG München JurBüro 1993, 485; OLG Bamberg JurBüro 1985, 130; OLG Stuttgart Justiz 1979, 99), der sich der Senat anschließt, handelt es sich bei den Kosten für einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt um Mehrkosten, die nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO (Kosten mehrerer Anwälte) zu beurteilen sind.
  • OLG Bamberg, 06.11.1990 - 1 W 80/90

    Beurteilung der Notwendigkeit von Verkehrsanwaltsgebühren; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00
    Die Geschäftsgebühr (§ 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO), die durch die vorprozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts am Sitz der Partei ausgelöst wird, gehört nicht zu den erstattungsfähigen Kosten (vgl. z. B. OLG Bamberg JurBüro 1991, 704 mit zustimmender Anmerkung von Mümmler).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00
    (Beschluss vom 31.07.2000, MDR 2000, 1215), wonach die Fahrtkosten und das Tage- u. Abwesenheitsgeld eines am Prozessgericht nicht zugelassenen, aber seit 01.01.2000 gemäß § 78 Abs. 1 ZPO postulationsfähigen Rechtsanwalts grundsätzlich erstattungsfähig sind.
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Allerdings ist nicht zu verkennen, daß im Anwaltsprozeß der Wegfall der beschränkten Postulationsfähigkeit im Bereich der Kostenerstattung zu einem Wertungswiderspruch führen kann, wenn nunmehr die Reisekosten auswärtiger, am Landgericht des Prozesses nicht zugelassener Rechtsanwälte nach § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO bei Notwendigkeit der Zuziehung zu erstatten sind, demgegenüber aber die Erstattung von Reisekosten der am Prozeßgericht zwar zugelassenen, aber auswärtig geschäftsansässigen Rechtsanwälte nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO schlechthin ausgeschlossen bleibt, und zwar auch dann, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzlei am Wohnort der Partei unterhält (vgl. OLG Karlsruhe, AnwBl. 2001, 119, 120).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Für die anteilige, nicht anrechenbare Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts nimmt die überwiegende Ansicht losgelöst von der Frage der Abmahnkosten generell an, diese Gebühr könne nicht im Kostenfestsetzungsverfahren angemeldet werden, sondern müsse im Klageverfahren eingeklagt werden (OLG Köln RVG-Report 2005, 76; OLG Frankfurt NJW 2005, 759; Schons, NJW 2005, 3089, 3091; Eulerich, NJW 2005, 3097, 3099; vgl. auch Weglage/Pawliczek, NJW 2005, 3100; unter Geltung der BRAGO: OLG Bamberg JurBüro 1991, 704; OLG Karlsruhe MDR 2001, 293; OLG München MDR 2002, 237; OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; a.A. OLG Frankfurt AGS 2004, 276; AG Hamburg ZMR 2005, 79, 80).
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Dresden, 17.06.2002 - 21 W 757/02

    Anwalt; Reisekosten

    Die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Zweibrücken, Hamburg und München lehnen eine Erstattung der Reisekosten auswärtiger Anwälte weiterhin ab (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2000, 11 W 136/00, JurBüro 2001, 201; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.12.2000, 4 W 68/00, JurBüro 2001, 202; OLG Hamburg, Beschluss vom 08.12.2000, 8 W 252/00, JurBüro 2001, 203; OLG München, Beschluss vom 06.04.2001, 11 W 946/01, MDR 2001, 773; die gleiche Auffassung vertritt Wolst in Musielak, ZPO, § 91 Rn. 18).

    b) Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 13.12.2000, 11 W 136/00) führt an, jede Partei habe nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ihre Kosten so niedrig zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer berechtigten prozessualen Belange vereinbaren lässt.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe argumentiert dagegen in seinem Beschluss vom 13.12.2000 (a.a.O.) damit, auswärtigen Anwälten könnten keine Reisekosten erstattet werden, weil es sonst zu einem Wertungswiderspruch mit § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO käme.

  • OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01

    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen

    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2000 - 3 W 3744/00, MDR 2001, 235 = OLGR 2001, 71; OLG Hamburg, Beschl. v. 08.12.2000 - 8 W 252/00, OLGR 2000, 96 = MDR 2001, 294 = NJW-RR 2001, 788; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.12.2000 - 4 W 68/00, OLGR 2001, 535 = RPfleger 2001, 200 = NJW-RR 2001, 1001; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000 - 11 W 136/00, OLGR 2001, 54 = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLG Hamm, Beschl. v. 12.02.2001 - 23 W 8/01, OLGR 2001, 185 = AnwBl 2001, 441 = MDR 2001, 959; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001 - 11 W 946/01, MDR 2001, 773 = OLGR 2001, 241; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.2001 - 8 W 91/01, OLGR 2001, 393 = MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533) lehnt grundsätzlich die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten ab, während ein anderer Teil der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 31.07.2000 - 5 W 126/00, OLGR 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anm. v. Enders; Beschl. v. 23.10.2000 - 6 W 162/00, MDR 2001, 55; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2000 - 9 W 145/00, OLGR 2001, 1; Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473; OLG Bremen, Beschl. v. 07.06.2001 - 2 W 54/01, OLGR 2001, 337; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.2001 - 10 W 67/01, OLGR 2001, 491) die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwaltes obsiegenden Partei als Kostengläubiger im Grundsatz bejaht.

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000, aaO. OLGR 2001, 54, 55; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001, aaO. OLGR 2001, 241) wird im Wesentlichen auf die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestützt, nach der der obsiegenden Prozesspartei diejenigen Mehrkosten nicht zu erstatten sind, die dadurch entstanden sind, dass der beim Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht an dem Ort des Prozessgerichts hat.

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01

    Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts

    2001, 54 = JurBüro 2001, 201 = MDR 2001, 293; OLG Hamburg JurBüro 2001, 203 = MDR 2001, 294; OLG Nürnberg MDR 2001, 235) folgt der Senat nicht.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 3A W 55/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des postulationsfähigen

    Auch nach dem Wegfall des Lokalisationsprinzips sind Reisekosten eines zwar postulationsfähigen, aber beim Prozessgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts nicht generell erstattungsfähig (Bestätigung von OLG Karlsruhe, 11. Zivilsenat, MDR 2001, 293 = Justiz 2001, 163 = JurBüro 2001, 201 = AnwBl 2001, 119 = OLGR Karlsruhe 2001, 54).

    Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2000 (MDR 2001, 293 =Justiz 2001, 163 = JuriBüro 2001, 201 = Anwaltsblatt 2001, 119 = OLG-Report Karlsruhe, 2001, 54) die generelle Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nach Wegfall des Lokalisationsprinzips zwar postulationsfähigen, aber beim Prozessgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts verneint.

  • OLG Naumburg, 04.12.2001 - 13 W 636/01

    Kostenfestsetzung - Zur Berücksichtigung der ungekürzten Rechtsanwaltsgebühren

    Die Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO für die vorprozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts am Sitz der Partei gehört nicht zu den erstattungsfähigen Kosten (OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 201 m.w.N.; OLG München JurBüro 2001, 422, 424).

    An dieser gesetzlichen Vorgabe hat sich auch nach der am 01.01.2000 eingetretenen Änderung der Postulationsfähigkeit von am Landgericht nicht zugelassenen Rechtsanwälten nichts geändert (OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 202; OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 201; OLG Hamburg JurBüro 2001, 203; a.A. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 256 f.).

  • OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    c) Hingegen besteht nach Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, MDR 2001, 294; OLG Celle, JurBüro 2000, 480 zu Prozesskostenhilfe; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 71; OLG Karsruhe, MDR 2001, 293) kein Anlass, die bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu ändern.
  • OLG München, 30.10.2001 - 11 W 2276/01

    Voraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwaltes;

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 96/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu

  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des auswärtigen

  • OLG Dresden, 03.09.2001 - WVerg 6/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Verfahrensbevollmächtigen im

  • OLG Brandenburg, 24.10.2002 - 6 W 32/02

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen

  • OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten eines auswärtigen

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01

    Kostenerstattung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der

  • OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG München, 07.05.2001 - 11 W 1202/01

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Absetzung

  • LG Kassel, 31.07.2002 - 2 T 96/02

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts; Notwendigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2002 - 10 W 36/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 21 W 85/02

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten:

  • OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01

    Kostenerstattung: Reisekosten des auswärtigen Anwalts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5333
OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00 (https://dejure.org/2000,5333)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.12.2000 - 4 U 12/00 (https://dejure.org/2000,5333)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 4 U 12/00 (https://dejure.org/2000,5333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; AGB; Wirksamkeit; Inhaltskontrolle; Musikverlag; Musikwerk; Dispositionsfreiheit; Vermarktung; Komponist; Fernsehanstalt; Rundfunkanstalt; Verlagsrechte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Musikverlag

    §§ 31 Abs. 5, 34, 35 UrhG a.F.

  • Judicialis

    AGBG § 1; ; AGBG § ... 9; ; AGBG § 13; ; AGBG § 13 Abs. 2 S. 2; ; AGBG § 13 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 18; ; UrhG § 31 ff.; ; UrhG § 34; ; UrhG § 35; ; UrhG § 31 Abs. 5; ; BGB § 138; ; VerlG § 22; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Übertragung von Verlagsrechten des Komponisten in Produktionsvertrag mit Funk- und Fernsehanstalt - gravierender Eingriff in Dispositionsfreiheit - unangemessene Benachteiligung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Die Klausel stelle nicht nur eine vage Absichtserklärung dar, sondern erwecke beim Vertragspartner den Eindruck, dass die Beklagte vertragliche Rechte und Pflichten begründen wolle (BGH NJW 1996, S. 2574).

    Eine Vertragsbedingung im Sinne von § 1 AGBG liegt daher vor, wenn die Klausel nach ihrem objektiven Wortlaut bei dem Empfänger den Eindruck hervorruft, der Verwender wolle durch sie vertragliche Rechte und Pflichten begründen (BGHZ 133, 184).

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen ist ausschließlich auf den Empfängerhorizont abzustellen; Prinzip der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGHZ 91, 55/61; 95, 362/365; 104, 88; 108, 56; 124, 39).
  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Ein solcher pauschaler Verzicht auf jegliches Zustimmungsrecht im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt daher gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (so auch BGH GRUR 1984, 45 (52) - Honorarbedingungen: Sendevertrag; Fromm/Nordemann aaO, § 34, Rdnr. 13).
  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Ferner birgt die Bestimmung des § 31 Abs. 5 UrhG, nach welcher der Inhaber von Urheberrechten im Zweifel keine weitergehenden Rechte überträgt, als es der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert (Zweckübertragungstheorie), einen allgemeinen Rechtsgedanken, der nicht einfach durch Formularklauseln beiseite geschoben und damit außer Kraft gesetzt werden kann (BGH GRUR 1979, 637 - White Christmas; BGH GRUR 1974, 786 - Kassettenfilm).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 137/72

    Kassettenfilm

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Ferner birgt die Bestimmung des § 31 Abs. 5 UrhG, nach welcher der Inhaber von Urheberrechten im Zweifel keine weitergehenden Rechte überträgt, als es der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert (Zweckübertragungstheorie), einen allgemeinen Rechtsgedanken, der nicht einfach durch Formularklauseln beiseite geschoben und damit außer Kraft gesetzt werden kann (BGH GRUR 1979, 637 - White Christmas; BGH GRUR 1974, 786 - Kassettenfilm).
  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen ist ausschließlich auf den Empfängerhorizont abzustellen; Prinzip der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGHZ 91, 55/61; 95, 362/365; 104, 88; 108, 56; 124, 39).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00
    Für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen ist ausschließlich auf den Empfängerhorizont abzustellen; Prinzip der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGHZ 91, 55/61; 95, 362/365; 104, 88; 108, 56; 124, 39).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Eine Anwendung des Schutzgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 18. Februar 1982 - I ZR 81/80, GRUR 1984, 45, 48 f. - Honorarbedingungen Sendevertrag; ebenso Kuck, GRUR 2000, 285, 288; Castendyk, ZUM 2007, 169, 172 f. mwN; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Aufl., Rn. 1087; aA OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 293, 294; OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346, 347; Schricker/Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., Vor § 28 UrhG Rn. 40 f.; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vorbemerkung vor §§ 31 ff. UrhG Rn. 109; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., Vorbemerkung § 31 Rn. 16; Hertin, AfP 1978, 72, 79; Berberich, ZUM 2006, 205, 207).
  • OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09

    Buy-out mit Pauschalabgeltung - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit von

    Dementsprechend geht eine im Vordringen befindliche Auffassung zutreffend davon aus, dass § 31 Abs. 5 UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so z.B.: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., Vor § 28 Rdn. 40, OLG Zweibrücken ZUM 2001, 346 ff).

    Denn dadurch entfernt sich die vertragsrechtliche Regelung in einem eklatanten Maße von dem tragenden Grundgedanken des gesamten Urheberrechts, dem stets - entsprechend einer Beschreibung von Ulmer - "gleichsam die Tendenz innewohnt, möglichst weitgehend dem Urheber zu verbleiben." Dieser Rechtsgrundsatz, der sowohl in der Zweckübertragungslehre als auch in § 31 Abs. 5 UrhG seinen Ausdruck gefunden hat, rechtfertigt und erfordert es nach Auffassung des Senats, auch ein Übermaß an Rechtsübertragung im Wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen selbst dann einer AGB-Kontrolle zu unterwerfen, wenn die einzelnen Nutzungsarten im Sinne von § 31 Abs. 5 UrhG ausdrücklich einzeln bezeichnet sind (so auch OLG Zweibrücken ZUM 2001, 346 ff).

  • OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten:

    Deshalb schließt sich der Senat der Auffassung an, dass § 31 Abs. 5 UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so auch OLG Hamburg v. 01.06.2011, GRUR-RR 2011, 293 ff., Tz. 127 ff., zit. nach juris; OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff.; LG Bochum vom 24.11.2011, Az.: 8 O 277/11, Tz. 79, zit. nach juris; Fromm/Nordemann a.a.O. § 31 UrhG Rz. 179 f.; Schricker/Loewenheim, 4. Aufl., Vor § 28 UrhG, Rz. 40; Dreier/Schulze, 3. Aufl., § 31 UrhG, Rz. 116).

    Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung an, dass eine solche Abbedingung grundsätzlich auch durch AGB möglich ist (ebenso: BGH GRUR 1984, 45 f.; OLG Hamburg a.a.O., Tz. 194; Fromm/Nordemann a.a.O. § 34 Rz. 41, 42 m.w.N.; dagegen: OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff, Tz. 32, zit. nach juris; LG Hamburg a.a.O. Tz. 184 m.w.N.).

  • KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09

    AGB-Kontrolle zu Honorarregelungen für Journalisten

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346.

    Soweit das OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346 - juris RdNr. 33 eine andere Auffassung zur Reichweite der Regelung des § 31 Abs. 5 UrhG vertrat, kam es hierauf wegen der unterschiedlichen Fallgestaltung nicht an.

  • LG Bochum, 24.11.2011 - 8 O 277/11

    Vereinbarkeit von in Nutzungsrechtsverträgen mit freiberuflichen Fotografen

    cc) Dementsprechend geht eine im Vordringen befindliche Auffassung zutreffend davon aus, dass § 31 V UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so z. B.: Schricker/Loewenheim, vor § 28 Rdnr. 40; OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346 = BeckRS 2000, 30148655 Rdnr. 40).

    Die Einräumung der Befugnis, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen, stellt einen Verstoß gegen §§ 34 Abs. 1 und 35 UrhG dar, da jeweils eine individuelle Zustimmung des Urhebers erforderlich ist (OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.12.2000 - 4 U 12/00, ZUM 2001, 346 - ZDF-Komponistenvertrag).

  • LG Hamburg, 01.06.2010 - 312 O 224/10

    LG Hamburg untersagt auch Honorarbedingungen des Zeit-Verlages //

    Die Einräumung der Befugnis, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen, stellt einen Verstoß gegen §§ 34 Abs. 1 und 35 UrhG dar, da jeweils eine individuelle Zustimmung des Urhebers erforderlich ist (OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.12.2000 - 4 U 12/00, ZUM 2001, 346 - ZDF-Komponistenvertrag).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3916/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8505
OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3916/00 (https://dejure.org/2000,8505)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2000 - 7 U 3916/00 (https://dejure.org/2000,8505)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2000 - 7 U 3916/00 (https://dejure.org/2000,8505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aktiengesellschaft; Aktionärsversammlung; Hauptversammlungsbeschluss; Doppelvertretung; Entlastung der Verwaltung; Fusionierte Gesellschaft

  • Judicialis

    AktG § 246 Abs. 1; ; AktG § ... 248; ; AktG § 249; ; AktG § 249 Abs. 1; ; AktG § 246 Abs. 2; ; AktG § 112; ; AktG § 120; ; AktG § 241; ; AktG § 241 Nr. 3; ; AktG § 241 Nr. 4; ; AktG § 250; ; AktG § 253; ; AktG § 256; ; AktG § 93 Abs. 2; ; ZPO § 69; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BGB § 138; ; StGB § 203; ; StGB § 140; ; Umwandlungsgesetz § 313; ; HGB § 331

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 5 HKO 806/00
  • OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3916/00

Papierfundstellen

  • DB 2001, 524
  • NZG 2001, 616
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 138/95

    Rechtsfolgen der Übertragung eines Akkreditivs; Zulässigkeit von Einwendungen aus

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3916/00
    Tatsache ist vielmehr, daß ein Straftatbestand von beiden Vertragsparteien grundsätzlich objektiv und subjektiv erfüllt sein muß, damit dies die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge hat (BGHZ 132, 313/8).
  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3916/00
    Eine Entlastung etwa ohne Vorlage eines Rechenschaftsberichtes ist gesetzeswidrig; vgl. Hüffer, a. a. O., § 120 Rn. 1 sowie BGH NJW 74, 855.
  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 7/96

    Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen - Streitgenössische Nebenintervention -

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3916/00
    Nach BGH NJW-RR 97, 865 bleibt der Nebenintervenient zwar an eine bereits laufende Rechtsmittelfrist der Hauptpartei gebunden.
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 131/61

    Gerichtskosten für Streithelfer

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3916/00
    Der Nebenintervenient trägt die Kosten seiner erfolglosen Berufung, weil er alleine das Rechtsmittel eingelegt hat (BGHZ 39, 296/8).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3916/00
    Ausnahmen erkennt der BGH an, wenn dies der Schutzzweck der Norm gebietet, entschieden etwa für den Fall des § 203 StGB (vgl. BGHZ 115, 123/130).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 20 U 2/10

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über die

    In diesem Fall ist der neue Vortrag nach § 246 Abs. 1 AktG verfristet (OLG München, NZG 2001, 616 [juris Rn. 50]).
  • LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18

    Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht

    Allerdings ist nicht zu verkennen, dass die Sittenwidrigkeit nach § 241 Nr. 4 AktG vorliegend nicht gegeben war, weil der Beschluss für sich allein genommen sittenwidrig sein muss, um diese Rechtsfolge herzuleiten (vgl. OLG München, NZG 2001, 616, 617 = AG 2001, 197, 198 = DB 2001, 524, 525; OLG Karlsruhe NZG 2013, 818, 819 = ZIP 2013, 1915, 1916 f. = GmbHR 2013, 1090, 1092 = NZI 2013, 653, 655 = NJW-RR 2013, 939, 941; Hüffer/Koch, AktG, a.a.O., § 241 Rdn. 21 m.w.N.).
  • LG München I, 14.07.2017 - 5 HKO 14714/16

    Nichtigkeitsklagen gegen Aufsichtsratswahl und Sonderprüfung

    Angesichts dessen muss die Kammer nicht mehr abschließend entscheiden, inwieweit der Vortrag in der Replik zu dieser Thematik nach § 246 Abs. 1 AktG bereits als gänzlich neue Rüge - ausgenommen der Vortrag zur hinreichenden Beantwortung von Fragen zu diesen Tagesordnungspunkten im Verlaufe der Hauptversammlung - ausgeschlossen ist, weil es sich dabei um nachgeschobene Anfechtungsgründe handelt, wofür durchaus beachtliche Gründe sprechen können, oder ob sich dabei gerade noch um eine Vertiefung des im Kern bereits vorgetragenen Anfechtungsgrundes des Rechtsmissbrauchs handelt (vgl. hierzu BGHZ 120, 141, 157 = NJW 1993, 400, 404; BGHZ 189, 32, 37 = NZG 1011, 669, 670 = AG 2011, 518, 519 = ZIP 2011, 1055, 1057 = WM 2011, 1032, 1033 f. = BB 2011, 1613, 1614 f. = Der Konzern 2011, 295, 297 = NJW-RR 2011, 976, 977; OLG München NZG 2001, 616, 618 = AG 2001, 197, 199 = DB 2001, 524, 526; Hüffer/Koch, AktG, a.a.O., § 246 Rdn. 26; Göz in: Bürgers/Körber, AktG, 4. Aufl., § 246 Rdn. 13; Dörr in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., § 246 Rdn. 19 f.; a.A.: Heidel in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., § 246 Rdn. 31).
  • OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04

    Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre; Anfechtung der

    Allerdings wird die Frage, ob die Hauptversammlung der aufnehmenden Gesellschaft für die Entlastung der Organe der übertragenden Gesellschaften zuständig ist, soweit dort noch keine Entlastung erfolgt ist, unterschiedlich beantwortet (bejahend Martens, AG 1986, 57, 58 f.; Kallmeyer/Marsch-Barner, UmwG , 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Widmann/Mayer/Vossius, UmwG , § 20 Rdn. 330; GroßKomm-AktG/Mülbert, 4. Aufl., § 120 Rdn. 96; dagegen OLG München, AG 2001, 197, 198; Lutter/Grunewald, UmwG , 2. Aufl., § 20 Rdn. 29; MünchKomm-AktG/Kubis, § 120 Rdn. 19).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 9 O 107/03

    Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist rechtswirksam

    Ihrem Wesen nach enthält die Entlastung des Vorstandes wie auch des Aufsichtsrates eine Billigung der Geschäftstätigkeit der Verwaltung der Gesellschaft gem. § 120 AktG als jährlich wiederkehrende Befugnis der Hauptversammlung für das vorangegangene Geschäftsjahr (OLG München in AG 2001, 197; Oberlandesgericht - 5. Zivilsenat - Düsseldorf in NZG 2000, 314, 315; Hüffer, AG, 4. Aufl., § 120, Rz. 1f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 54/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8983
OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 54/00 (https://dejure.org/2000,8983)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.2000 - 6 U 54/00 (https://dejure.org/2000,8983)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 2000 - 6 U 54/00 (https://dejure.org/2000,8983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 54/00
    Dabei ist eine restriktive Bindung an eine - drohende oder schon eingetretene - konkrete Verletzungsform bzw. deren Kern nicht geboten (vgl. BGH GRUR 92, 61,62 - "Preisvergleichsliste"), zumal die Erklärung - anders als etwa eine einstweilige Verfügung oder gar ein Hauptsachetitel - nicht Vollstreckungsgrundlage sein kann, sondern es immer noch einer Überprüfung im Vertragsstrafeverfahren bedarf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6318
OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99 (https://dejure.org/2000,6318)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.04.2000 - 3 U 98/99 (https://dejure.org/2000,6318)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. April 2000 - 3 U 98/99 (https://dejure.org/2000,6318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung; Invalidität; Unfall; Unfallbedingte Invalidität; Kausalität; Schaden; Dauerschaden; Arzt; Feststellung

  • Judicialis

    AUB 88 § 7 Abs. 1 (1)

  • rechtsportal.de

    AUB 88 § 7 Abs. 1 (1)
    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99
    Bei der Frist des § 7 Abs. 1 (1) AUB 88, der dem früheren § 8 Abs. 2 (1) AUB 61 entspricht, handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung, soweit es um die 15-Monats-Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität geht (BGH VersR 1978, 1036, 1037; BGH VersR 1998, 175, 176).

    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, daß sich aus ihr ergibt, daß eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist - im vorliegenden Fall nach Ziffer 8 der o. g. besonderen Vereinbarungen binnen 15 Monaten - zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).

  • BGH, 19.12.1990 - IV ZR 255/89

    Unfallversicherung - Invaliditätsfeststellung - Beweislast - Leistungsausschlüsse

    Auszug aus OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99
    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, daß sich aus ihr ergibt, daß eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist - im vorliegenden Fall nach Ziffer 8 der o. g. besonderen Vereinbarungen binnen 15 Monaten - zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).
  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99
    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, daß sich aus ihr ergibt, daß eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist - im vorliegenden Fall nach Ziffer 8 der o. g. besonderen Vereinbarungen binnen 15 Monaten - zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99
    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, daß sich aus ihr ergibt, daß eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist - im vorliegenden Fall nach Ziffer 8 der o. g. besonderen Vereinbarungen binnen 15 Monaten - zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 70/70

    Anmeldefrist - Dauerschaden - Bestimmung - Schadensverursachung

    Auszug aus OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99
    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, daß sich aus ihr ergibt, daß eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist - im vorliegenden Fall nach Ziffer 8 der o. g. besonderen Vereinbarungen binnen 15 Monaten - zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99
    Bei der Frist des § 7 Abs. 1 (1) AUB 88, der dem früheren § 8 Abs. 2 (1) AUB 61 entspricht, handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung, soweit es um die 15-Monats-Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität geht (BGH VersR 1978, 1036, 1037; BGH VersR 1998, 175, 176).
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99
    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, daß sich aus ihr ergibt, daß eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist - im vorliegenden Fall nach Ziffer 8 der o. g. besonderen Vereinbarungen binnen 15 Monaten - zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2017 - 4 U 1/17

    Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung in der privaten

    Es genügt also nicht allein die Feststellung eines Dauerschadens unabhängig von der Frage der Kausalität (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 18. April 2000 - 3 U 98/99 -, Rn. 35, juris).
  • OLG Stuttgart, 14.06.2012 - 7 U 30/12

    Private Unfallversicherung: Frist für Invaliditätseintritt und ärztliche

    Die bloße Feststellung einer Invalidität reicht nicht aus; es muss auch die Unfallbedingtheit festgestellt werden (OLG Hamm VersR 2001, 1270; OLG Bremen NVersZ 2001, 75).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06

    Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei

    Die "ärztliche Feststellung" wie auch "die Geltendmachung" der Invalidität im Sinne dieser Regelung erfordern, dass sich aus ihnen ergibt, dass eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (OLG Bremen, NVersZ 2001, 75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 7 W 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14803
OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 7 W 32/00 (https://dejure.org/2001,14803)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2001 - 7 W 32/00 (https://dejure.org/2001,14803)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2001 - 7 W 32/00 (https://dejure.org/2001,14803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Aufhebung der Beiordnung; Zulassungsverlust; Zulässigkeit der Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; ZPO § 127; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 § 127 § 567
    Prozesskostenhilfe - Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts - Verlust der Zulassung - Rechtsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.02.1971 - 12 W 376/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 7 W 32/00
    Die von Zöller/Philippi § 127 Rdn. 19, Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., § 127 Rdn. 8 für ihre gegenteilige Ansicht als Beleg angeführte Entscheidung des Kammergerichts in OLGZ 1971, 421 betrifft nicht die Beschwerde gegen die Aufhebung der Beiordnung, sondern ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung, der Partei nach Aufhebung einen neuen Anwalt beizuordnen.
  • OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01

    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000, aaO. OLGR 2001, 54, 55; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001, aaO. OLGR 2001, 241) wird im Wesentlichen auf die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestützt, nach der der obsiegenden Prozesspartei diejenigen Mehrkosten nicht zu erstatten sind, die dadurch entstanden sind, dass der beim Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht an dem Ort des Prozessgerichts hat.
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2002 - 6 W 60/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für

    In der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte ist umstritten, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht beim Prozessgericht zugelassen ist und der am Sitz des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit erstattet werden, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen ist, nach der Neufassung des § 78 ZPO durch das RABerufsRNeuOG zum 01.01.00 auch auf den beim (angerufenen) Landgericht nicht zugelassenen, dort aber wegen seiner Zulassung bei einem anderen Landgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt anzuwenden ist (vgl. für eine Erstattung : OLG Bamberg OLGR 2002, 117; OLG Bremen OLGR 2001, 337 [für den in der Nähe einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalt]; OLG Dresden OLGR 2001, 564 [in einer Vergabesache]; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 490; 2002, 94; OLG Jena OLGR 2002, 127 [begrenzt auf die fiktiven Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Unterbevollmächtigten]; OLG Nürnberg OLGR 2002, 17 [im Fall des Mahnverfahrens, bei dem mit Widerspruch nicht zu rechnen war]; dagegen : OLG Brandenburg OLGR 2001, 393; OLG Hamburg OLGR 2001, 96; OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] OLGR 2001, 54; OLG Koblenz JurBüro 2002, 202; OLG München NJW-RR 2001, 997; OLGR 2001, 241; 2002, 56; OLGR 2002, 195 [für den Fall, dass ein Mitglied der überörtlichen Sozietät beim Prozessgericht zugelassen ist]; OLG Nürnberg, B. v. 21.05.02 - 3 W 1503/02, juris; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 119; differenzierend : KG KGR 2001, 102 [erstattungsfähig, soweit kein einfach gelagerter Routinefall]; 2002, 152 [erstattungsfähig, soweit Anreiseweg des Anwalts nicht größer als der Anreiseweg der Partei zum Prozessgericht]; ebenso OLG Frankfurt OLGR 2000, 301; OLG Hamm OLGR 2002, 201 [das darauf abhebt, ob die höheren Kosten für die Partei erkennbar gewesen sind]; OLG Schleswig OLGR 2001, 51 [erstattungsfähig, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11884
OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00 (https://dejure.org/2000,11884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.2000 - 5 W 20/00 (https://dejure.org/2000,11884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 5 W 20/00 (https://dejure.org/2000,11884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständiges Beweisverfahren; Wertfestsetzung; Streitwertfestsetzung; Wert der Hauptsache; Wertinteresse

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    GKG § 25 Abs. 3, Abs. 4
    Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00
    Geht es bei dem zu sichernden Anspruch um die Kosten für die Beseitigung von Mängeln eines Werks, dann ist von den Angaben des Antragstellers über das Vorliegen von Mängeln auszugehen, auch wenn diese später vom Sachverständigen nicht festgestellt werden können, jedoch sind bei der Bewertung der Beseitigungskosten nicht die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers entscheidend, sondern die Bewertung ist auf objektiver Grundlage vorzunehmen (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827 f.; OLG Frankfurt - 21. ZS - OLGR 1999, 146; OLG Celle OLGR 1999, 199 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 324).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 9 UF 218/98

    Versorgungsausgleich im Wege der Realteilung bei beiderseitiger Mitgliedschaft im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00
    Geht es bei dem zu sichernden Anspruch um die Kosten für die Beseitigung von Mängeln eines Werks, dann ist von den Angaben des Antragstellers über das Vorliegen von Mängeln auszugehen, auch wenn diese später vom Sachverständigen nicht festgestellt werden können, jedoch sind bei der Bewertung der Beseitigungskosten nicht die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers entscheidend, sondern die Bewertung ist auf objektiver Grundlage vorzunehmen (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827 f.; OLG Frankfurt - 21. ZS - OLGR 1999, 146; OLG Celle OLGR 1999, 199 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 324).
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Stellt der Sachverständige nur einen Teil der vom Antragsteller behaupteten Mängel fest oder lässt sie in den Verantwortungsbereich des Antragsgegners fallen, so ist gleichwohl der Streitwert nach den Mängelbeseitigungskosten zu bemessen, die objektiv entstehen würden, wenn man die Behauptungen der Antragsschrift als zutreffend unterstellt (OLG Naumburg, OLG-Report, 2000, 278; OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 87).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht