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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5776
OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01 (https://dejure.org/2001,5776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.06.2001 - 14 WF 75/01 (https://dejure.org/2001,5776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 14 WF 75/01 (https://dejure.org/2001,5776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenspfleger; Vergütungsabrechnung; Vergütungsposten; Notwendige Tätigkeit; Angemessene Tätigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenspfleger, Vergütung nur für angemessene Tätigkeiten

  • Judicialis

    FGG § 67 Abs. 3 Satz 3; ; FGG § ... 56 g Abs. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 1; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836; ; BGB § 1835 a; ; BGB § 1908 e; ; BGB § 1908 i; ; BGB § 1836 b Satz 1 Nr. 2; ; UStG § 10 Abs. 1 Satz 5; ; UStG § 4 Nr. 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Verfahrenspflegers - Einzelfallprüfung Notwendigkeit und Angemessenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01
    Nach der Rechtsprechung gehören zum Begriff des der Besteuerung unterliegenden Entgeltes auch die Auslagen, die ein Unternehmer für Rechnung seines Auftraggebers im eigenen Namen aufgewendet hat (hier die gefahrenen Kilometer sowie die Telefonkosten; vgl. KG, Rpfleger 1983, 150; OLG Hamm, FamRZ 2000, 549, 550).

    Denn dies setzte zum Handeln für die Rechnung eines anderen weiterhin ein Handeln im fremden Namen voraus, woran es aber fehlt, wenn der Zahlungsempfänger den verauslagten Betrag vom Unternehmer selbst fordern kann (KG, Rpfleger 1983, 150).

    Sie gehören damit zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt (KG, Rpfleger 1983, 150).

  • BayObLG, 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89

    Unterhaltsgewährung; Unterhaltsbestimmung; Undurchführbar; Änderungsentscheidung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01
    Der Geschäftswert ist gemäß § 131 Abs. 2 KostO in Verb. mit § 30 Abs. 1 KostO auf Grund der teilweisen Zurückweisung des Rechtsmittels lediglich nach dem herabgesetzten Gegenstandswert des erfolglosen Teils der Beschwerde, also nach dem Wert des Unterliegensanteils bemessen worden (BayObLG, FamRZ 1990, 905, 907).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01
    Nach der Rechtsprechung gehören zum Begriff des der Besteuerung unterliegenden Entgeltes auch die Auslagen, die ein Unternehmer für Rechnung seines Auftraggebers im eigenen Namen aufgewendet hat (hier die gefahrenen Kilometer sowie die Telefonkosten; vgl. KG, Rpfleger 1983, 150; OLG Hamm, FamRZ 2000, 549, 550).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Dies gilt insbesondere, wenn die Kindeseltern anwaltlich vertreten sind (OLG Naumburg, vom 19. Juni 2001, Az. 14 WF 75/01, zitiert nach juris), was hier der Fall war.

    Der Geschäftswert ist gemäß § 131 Abs. 2 KostO in Verbindung mit § 30 Abs. 1 KostO aufgrund der teilweisen Zurückweisung des Rechtsmittels nach dem herabgesetzten Gegenstandswert des erfolglosen Teils der Beschwerde, also nach dem Wert des Unterliegensanteils zu bemessen (vgl. OLG Naumburg, vom 19. Juni 2001, Az. 14 WF 75/01, zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03

    Umfang von Vergütung und Aufwendungsersatz für Verfahrenspfleger

    Vergütungs- und ersatzpflichtig sind für den Verfahrenspfleger nur Tätigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendig waren (OLG Naumburg 14 WF 75/01).

    Aus dem Umstand, dass die Regelung zu § 1836 b Satz 1 Nr. 2 BGB - nach der das Gericht die für die Führung der Geschäfte des Verfahrenspflegers erforderliche Zeit im voraus begrenzen darf - keine Anwendung findet, kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, der Verfahrenspfleger dürfe den Umfang seiner Vergütung und des Aufwendungsersatzes durch eine Ausweitung seiner Tätigkeit selbst bestimmen; vergütungs- und ersatzpflichtig sind vielmehr nur Tätigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgabe notwendig waren (OLG Naumburg, Beschl. v. 19.06.01 - 14 WF 75/01 -).

  • OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02

    Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in

    Gegenstand der Bestellung des Verfahrenspflegers ist es dagegen grundsätzlich nicht, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln; dies bleibt Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts (vgl. zB OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; 2002, 335; KG FamRZ 2000, 1300; KGRep 2001, 383; 2001, 385; OLG Schleswig OLGRep 2000, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692; 2001, 1541; 2002, 626; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776; OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLGRep 2002, 368; OLG Naumburg 14 WF 75/01 - jurisRspr = OLGRep 2001, 559 (LS); OLG Rostock FamRZ 2002, 969 = JurBüro 2002, 157).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04

    Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung

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  • OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02

    Vergütungsfähige Aufgaben des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Vielmehr bedarf es generell der Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit der vergütungshalber geltend gemachten Tätigkeit im Einzelfall, da der Verfahrenspfleger nicht nach individuellem Belieben die Höhe der ihm zustehenden Vergütung durch eine sachlich unangemessene und nicht gebotene Ausweitung seiner Aktivitäten bestimmen kann (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 19. Juni 2001, 14 WF 75/01).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.06.2001 - 3 UF 50/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5903
OLG Naumburg, 07.06.2001 - 3 UF 50/01 (https://dejure.org/2001,5903)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.06.2001 - 3 UF 50/01 (https://dejure.org/2001,5903)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 3 UF 50/01 (https://dejure.org/2001,5903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Trennungsjahr vor Scheidung; Getrenntlebende Ehegatten; Hausratsteilung; Zeitmoment; Umstandsmoment

  • Judicialis

    HausratsVO § 8; ; HausratsVO § 20; ; ZPO § 621 a Abs. 1 Satz 1

  • RA Kotz

    Verwirkung des Hausratsverteilungsanspruch

  • rechtsportal.de

    HausratsVO § 8 § 20; ZPO § 621a Abs. 1 S. 1
    Hausratsteilung - Verwirkung - Zeitmoment - Umstandsmoment

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 07.10.1993 - 4 WF 83/93

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.06.2001 - 3 UF 50/01
    Erst nachdem er in einem gesonderten Zivilprozess vor dem Amtsgericht Wolfsburg rechtskräftig für die noch vorhanden ehelichen Schulden hälftig mit 5934 DM erfolgreich von der Antragsgegnerin in Anspruch genommen wurde, leitete er das Hausratsverfahren zunächst nur in unzulässiger Weise auf Zahlung eines Ausgleichbetrags ein (vgl. OLG Naumburg FamRZ 1994, 390).
  • OLG Bamberg, 22.05.1991 - 2 UF 105/91

    Teilung des Hausrats der Parteien; Verbot der Verfügung über den

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.06.2001 - 3 UF 50/01
    Denn hat der die Hausratsteilung begehrende Antragsteller über längere Zeit vor und nach der Ehescheidung seinen Anspruch nicht geltend gemacht -Zeitmoment-, kann der andere geschiedene Ehegatte einer eingetretenen "Funkstille" entnehmen, dass von einer weiteren Geltendmachung der Hausratsteilungsansprüche abgesehen werde -Umstandsmoment- (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1992, 332).
  • OLG Naumburg, 24.01.2007 - 3 UF 24/07

    Verwirkung des Anspruchs auf Verteilung des Hausrats

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 07.06.2001, Az.: 3 UF 50/01, abgedr.

    in OLGR Naumburg 2001, 559, entschieden, dass, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens und auch längere Zeit nach Scheidung einen Anspruch auf Hausratsteilung nicht geltend macht (Zeitmoment), der andere aufgrund eingetretener "Funkstille" dies Verhalten dahin verstehen kann, dass von einer weiteren Geltendmachung der Hausratsteilung abgesehen werde (Umstandsmoment).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7367
OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00 (https://dejure.org/2001,7367)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.05.2001 - 14 UF 183/00 (https://dejure.org/2001,7367)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 14 UF 183/00 (https://dejure.org/2001,7367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt; Mindestunterhalt; Leistungsfähigkeit des Vaters; Darlegungslast; Beweislast; Unterhaltspflicht; Regelbetrag

  • Judicialis

    BGB § 1603; ; BGB § ... 1601; ; BGB § 1602; ; BGB § 1612b Abs. 5; ; BGB § 1612a; ; BGB § 1610; ; BGB § 1612 a Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1612 b Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 118 Abs. 1 Satz 4; ; GKG § 1 Abs. 1; ; GKG § 14; ; GKG § 17

  • rechtsportal.de

    Unterhaltspflicht - Darlegungs- und Beweislast für Leistungsunfähigkeit - Regelbedarf - gesetzliche Vermutung zugunsten minderjähriger Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kindergeldanrechnung - Entspricht das Existenzminimum nach § 1612b Abs. 5 BGB dem Mindestunterhalt?

Verfahrensgang

  • AG Magdeburg - 29 F 9140/99
  • OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 21.12.1999 - 5 UF 21/99

    Kindestunterhalt - Haftung, verschärfte - Regelbetrag - Mindestunterhalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00
    Denn für einen entsprechenden Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes nach § 1610 BGB besteht auf Grund der vorbezeichneten Vorschriften allemal eine gesetzliche Vermutung (ebenso: Vossenkämper, FamRZ 2000, 1547, 1551 sub X; Gerhardt, FamRZ Nr. 2/2001, 73 l. Sp. u.; Graba NJW Nr. 4/2001, 249, 251 sub 3 c bb, 257 sub IV 2; Bundesrat, Pressemitteilung vom 29.09.2000, abgedruckt in: FF 2000, 211 f.; entsprechend für einen Bedarf bis zur Grenze des allgemeinen Existenzminimums auf der Grundlage des alten Rechts: OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 376; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 765, 766 mit zustim.
  • OLG Stuttgart, 16.06.1999 - 18 WF 155/99

    Möglichkeit die Höhe des Kindesunterhalts abweichend von der Düsseldorfer Tabelle

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00
    Denn für einen entsprechenden Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes nach § 1610 BGB besteht auf Grund der vorbezeichneten Vorschriften allemal eine gesetzliche Vermutung (ebenso: Vossenkämper, FamRZ 2000, 1547, 1551 sub X; Gerhardt, FamRZ Nr. 2/2001, 73 l. Sp. u.; Graba NJW Nr. 4/2001, 249, 251 sub 3 c bb, 257 sub IV 2; Bundesrat, Pressemitteilung vom 29.09.2000, abgedruckt in: FF 2000, 211 f.; entsprechend für einen Bedarf bis zur Grenze des allgemeinen Existenzminimums auf der Grundlage des alten Rechts: OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 376; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 765, 766 mit zustim.
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00
    Anm. Luthin; abweichend wohl Scholz, FamRZ 2000, 1542, 1545 f. sub III 3 d; für einen Bedarf in Höhe des Regelbetrages nach altem Recht: KG, FamRZ 2000, 1174, und FamRZ 2001, 114; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1077 und 1422), zumal die nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigerte Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur optimalen Ausnutzung seiner Arbeitskraft sich nicht etwa auf den Mindestbedarf beschränkt, sondern den angemessenen Unterhalt des Kindes zum Ziele hat (so, mit weiteren Nachweisen, BGH, FamRZ 2000, 1358, 1359 sub II 2 c).
  • EGMR, 01.02.2000 - 34406/97

    MAZUREK c. FRANCE

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00
    Anm. Luthin; abweichend wohl Scholz, FamRZ 2000, 1542, 1545 f. sub III 3 d; für einen Bedarf in Höhe des Regelbetrages nach altem Recht: KG, FamRZ 2000, 1174, und FamRZ 2001, 114; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1077 und 1422), zumal die nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigerte Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur optimalen Ausnutzung seiner Arbeitskraft sich nicht etwa auf den Mindestbedarf beschränkt, sondern den angemessenen Unterhalt des Kindes zum Ziele hat (so, mit weiteren Nachweisen, BGH, FamRZ 2000, 1358, 1359 sub II 2 c).
  • KG, 27.09.1999 - 3 WF 7892/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00
    Anm. Luthin; abweichend wohl Scholz, FamRZ 2000, 1542, 1545 f. sub III 3 d; für einen Bedarf in Höhe des Regelbetrages nach altem Recht: KG, FamRZ 2000, 1174, und FamRZ 2001, 114; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1077 und 1422), zumal die nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigerte Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur optimalen Ausnutzung seiner Arbeitskraft sich nicht etwa auf den Mindestbedarf beschränkt, sondern den angemessenen Unterhalt des Kindes zum Ziele hat (so, mit weiteren Nachweisen, BGH, FamRZ 2000, 1358, 1359 sub II 2 c).
  • KG, 26.11.1999 - 3 UF 7018/99

    Wovon lebt jemand, der nichts hat?

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00
    Anm. Luthin; abweichend wohl Scholz, FamRZ 2000, 1542, 1545 f. sub III 3 d; für einen Bedarf in Höhe des Regelbetrages nach altem Recht: KG, FamRZ 2000, 1174, und FamRZ 2001, 114; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1077 und 1422), zumal die nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigerte Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur optimalen Ausnutzung seiner Arbeitskraft sich nicht etwa auf den Mindestbedarf beschränkt, sondern den angemessenen Unterhalt des Kindes zum Ziele hat (so, mit weiteren Nachweisen, BGH, FamRZ 2000, 1358, 1359 sub II 2 c).
  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99

    Unterhaltspflicht gegenüber Kindern - Erwerbspflicht - Nebentätigkeit im

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00
    Der Beklagte unterliegt nämlich zur Sicherstellung des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 06.11.2003 - 14 UF 143/03

    Behandlung des Unterhalts für den Monat der Insolvenzeröffnung bei Unterbrechung

    Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt soweit und solange, als die Unterhaltsforderung - wie hier - nicht über den Regelunterhalt nach der Regelbetrag-VO zu § 1612 a BGB hinausgeht (vgl. BGH, FamRZ 2002, S. 536 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 02.05.2001, Az.: 14 UF 183/00; Wiedenlübbert, a.a.O., S. 341).
  • OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01

    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung und Befristung eines nachehelichen

    Versuche der Klägerin, im Wege einer einstweiligen Verfügung Unterhaltszahlungen für sich zu erreichen, scheiterten aus prozessualen Gründen (16 F 700/00 AG Wilhelmshaven; 14 UF 183/00 = 3 F 425/00 AG Jever).
  • OLG Naumburg, 28.08.2002 - 14 WF 155/02

    Beweislastverteilung im Zusammenhang mit einer unterhaltsrechtlichen

    Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt soweit und solange, als die Unterhaltsforderung - wie hier - nicht über den Regelunterhalt nach der Regelbetrag-VO zu § 1612 a BGB hinausgeht (vgl. BGH, FamRZ 2002, S. 536 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 02.05.2001, Az.: 14 UF 183/00; Wiedenlübbert, a.a.O., S. 341).
  • OLG Karlsruhe, 06.03.2003 - 16 UF 145/02

    Weist der nach § 1603 Abs. 2 BGB Unterhaltsverpflichtete keine ausreichenden

    Legt der - für seine den Mindestunterhalt betreffende Leistungsunfähigkeit darlegungs- und beweisbelastete (vgl. BGH, FamRZ 1996, 345, 346; OLG München, FamRZ 2002, 1271, 1272; OLG Naumburg, OLGR 2001, 559) - Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes ermöglicht (vgl. BGH, FamRZ 1998, 357, 359; FamRZ 2000, 1358, 1359).
  • OLG Naumburg, 28.11.2002 - 14 WF 201/02

    Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit nach zumutbarerweise erzielbaren Einkünften

    Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt soweit und solange, als die Unterhaltsforderung - wie hier - nicht über den Regelunterhalt nach der Regelbetrag-VO zu § 1612 a BGB hinausgeht (vgl. BGH, FamRZ 2002, S. 536 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 02.05.2001, Az.: 14 UF 183/00; Wiedenlübbert, a.a.O., S. 341).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 16 UF 129/06

    Erhöhte Unterhaltsleistungsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern:

    Legt der - für seine den Mindestunterhalt betreffende Leistungsunfähigkeit darlegungs- und beweisbelastete (vgl. BGH, FamRZ 1996, 345, 346; OLG München, FamRZ 2002, 1271, 1272; OLG Naumburg, OLGR 2001, 559) - Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes ermöglicht (vgl. BGH, FamRZ 1998, 357, 359; FamRZ 2000, 1358, 1359).
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