Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 3 W 184/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2502
OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 3 W 184/00 (https://dejure.org/2000,2502)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.11.2000 - 3 W 184/00 (https://dejure.org/2000,2502)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. November 2000 - 3 W 184/00 (https://dejure.org/2000,2502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §14 Nr. 4, GG Art. 13
    Recht zum Betreten von Wohnungen für WEG-Verwalter in Gemeinschaftsordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundrecht; Unverletzlichkeit der Wohnung; Verfassungsmäßigkeit; Wohnungseigentumsanlage; Wohnungseigentum; Verwalter; Betretungsrecht; Wohnung; Instandhaltungsmaßnahmen; Instandsetzungsmaßnahmen; Sachlicher Grund

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalter; Betretensrecht; Betretungsrecht; Unverletzlichkeit; Wohnung; Instandhaltung; Kontrolle

  • Judicialis

    GG Art. 13; ; WEG § 14 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; WEG § 14 Nr. 4
    Zutrittsrecht des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - unzulässige Regelung - sachlicher Grund - Instandhaltungskontrolle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 58 (Leitsatz)

    WEG § 14 Nr. 4, GG Art. 13
    Recht zum Betreten von Wohnungen für WEG-Verwalter in Gemeinschaftsordnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nur Ausnahmefälle begründen Wohnungsinspektion

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwalter darf Eigentumswohnungen nicht betreten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 730
  • NZM 2001, 289
  • FGPrax 2001, 62
  • ZMR 2001, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 3 W 184/00
    Art. 13 GG enthält insbesondere das grundsätzliche Verbot, gegen den Willen des Wohnungsinhabers in die Wohnung einzudringen oder darin zu verweilen (vgl. BVerfGE 76, 83, 89 f).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 16/96

    Betreten einer Wohnung zur Durchführung erforderlicher Instandhaltungs- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 3 W 184/00
    Darüber hinaus kommt Art. 13 GG eine mittelbare Drittwirkung zu bei der inhaltlichen Kontrolle einer vertraglichen Vereinbarung über die Pflicht des Wohnungseigentümers auf Duldung des Betretens seiner Wohnung durch den Verwalter (vgl. dazu BayObLGZ 1996, 146, 148).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 3 W 184/00
    Der Schutz der Wohnung verbürgt dem Einzelnen mit Blick auf die Menschenwürde sowie im Interesse der Entfaltung der Persönlichkeit einen elementaren Lebensraum (vgl. BVerfGE 51, 97, 110).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 3 W 184/00
    Art. 13 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, in diesen Räumen "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 32, 54, 75).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05

    Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur

    Ein Betretungsrecht ohne sachlichen Grund ist auch dann nicht anzuerkennen, wenn es zeitlich auf zwei Termine pro Jahr beschränkt ist (OLG Zweibrücken NZM 2001, 289).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2417
OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00 (https://dejure.org/2000,2417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2000 - 3 Wx 328/00 (https://dejure.org/2000,2417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2000 - 3 Wx 328/00 (https://dejure.org/2000,2417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 928; ; WEG § 11; ; WEG § 16

  • rechtsportal.de

    BGB § 928; WEG § 11 § 16
    Unwirksame Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum - Verzichterklärung gegenüber Grundbuchamt - Schwimmbad im Kellergeschoss

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 233
  • NZM 2001, 342
  • FGPrax 2001, 8
  • ZMR 2001, 129
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
    Die vom Landgericht vertretene Auffassung, wonach auf einen Miteigentumsanteil nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB verzichtet werden kann, entspricht der vom Senat geteilten nahezu einhelligen Meinung (vgl. BGHZ 115, 1 ff. = JR 1992, 149 ff. mit zustimmender Anm. Hennsler; KG OLGZ 1988, 355, 358; BayOblG NJW 1991, 1962; Palandt-Bassenge BGB 59. Auflage 2000 § 928 Rdz. 1; Erman-Hagen/Lorenz BGB 10. Auflage 2000 § 928 Rdz. 2; Staudinger-Pfeifer BGB 13. Bearbeitung 1995 § 928 Rdz. 8; SoergelStürner, BGB 12. Auflage 1989 § 928 Rdz. 1; Demharter GBO 23. Auflage 2000 Anhang zu § 44 Rdz. 4).

    Auch ein Wohnungs- und Teileigentum kann daher nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt aufgegeben werden (BayObLG a.a.O.; Weitnauer WEG 8. Auflage 1995 § 3 Rdz. 90 unter Hinweis auf BGHZ 115, 1 und Aufgabe seiner gegenläufigen Meinung; vgl. auch Demharter a.a.O.; a.A. Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 3 Rdz. 79 f.), mit der Folge, dass der vorliegend von der Beteiligten erklärte Verzicht auf ihr Teileigentum unwirksam und ihr die diesbezügliche Grundbucheintragung zu Recht verweigert worden ist.

  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 16/91

    Verzicht auf Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
    Die vom Landgericht vertretene Auffassung, wonach auf einen Miteigentumsanteil nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB verzichtet werden kann, entspricht der vom Senat geteilten nahezu einhelligen Meinung (vgl. BGHZ 115, 1 ff. = JR 1992, 149 ff. mit zustimmender Anm. Hennsler; KG OLGZ 1988, 355, 358; BayOblG NJW 1991, 1962; Palandt-Bassenge BGB 59. Auflage 2000 § 928 Rdz. 1; Erman-Hagen/Lorenz BGB 10. Auflage 2000 § 928 Rdz. 2; Staudinger-Pfeifer BGB 13. Bearbeitung 1995 § 928 Rdz. 8; SoergelStürner, BGB 12. Auflage 1989 § 928 Rdz. 1; Demharter GBO 23. Auflage 2000 Anhang zu § 44 Rdz. 4).

    Entsprechendes gilt auch und gerade in Bezug auf ein Wohnungs- und Teileigentum, bei dem es sich nicht um ein grundstücksgleiches Recht, sondern um ein gesetzlich besonders ausgestaltes Miteigentum handelt (BGH NJW 1989, 2534, 2535; BayObLG NJW 1991, 1962).

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
    Entsprechendes gilt auch und gerade in Bezug auf ein Wohnungs- und Teileigentum, bei dem es sich nicht um ein grundstücksgleiches Recht, sondern um ein gesetzlich besonders ausgestaltes Miteigentum handelt (BGH NJW 1989, 2534, 2535; BayObLG NJW 1991, 1962).
  • KG, 12.11.1987 - 16 U 1465/87

    Anforderungen an das Feststellungsinteresse; Verzicht auf das Miteigentum an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
    Die vom Landgericht vertretene Auffassung, wonach auf einen Miteigentumsanteil nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB verzichtet werden kann, entspricht der vom Senat geteilten nahezu einhelligen Meinung (vgl. BGHZ 115, 1 ff. = JR 1992, 149 ff. mit zustimmender Anm. Hennsler; KG OLGZ 1988, 355, 358; BayOblG NJW 1991, 1962; Palandt-Bassenge BGB 59. Auflage 2000 § 928 Rdz. 1; Erman-Hagen/Lorenz BGB 10. Auflage 2000 § 928 Rdz. 2; Staudinger-Pfeifer BGB 13. Bearbeitung 1995 § 928 Rdz. 8; SoergelStürner, BGB 12. Auflage 1989 § 928 Rdz. 1; Demharter GBO 23. Auflage 2000 Anhang zu § 44 Rdz. 4).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem

    Nunmehr teilen die Rechtsprechung - bisher auch das vorlegende Gericht - und Literatur ganz überwiegend die von dem Senat in seiner Entscheidung vom 7. Juni 1991 (BGHZ 115, 1, 7 ff.) vertretene Ansicht, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht aufgegeben werden kann (siehe nur OLG Hamm NJWE-MietR 1996, 61; OLG Celle NJW-RR 2000, 227, 228; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 233; AnwK-BGB/Grziwotz, § 928 Rdn. 4; Bamberger/Roth/Grün, BGB, § 928 Rdn. 2; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, § 1008 Rdn. 20; Erman/Lorenz, BGB, 11. Aufl., § 928 Rdn. 2; Jauernig/Stürner, BGB, 11. Aufl., § 748 Rdn. 16; Jauernig, aaO, § 928 Rdn. 2; juris PK-BGB/Benning, 2. Aufl., § 928 Rdn. 6; Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 928 Rdn. 1; PWW-BGB/Huhn, 2. Aufl., § 928 Rdn. 1; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 928 Rdn. 1; Staudinger/Langhein, BGB [2002], § 747 Rdn. 17 f.; Staudinger/Pfeifer, BGB [2004], § 928 Rdn. 8; Demharter, GBO, 25. Aufl., Anh. zu § 44 Rdn. 4; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdn. 1031; Schwab/Prütting, Sachenrecht, 32. Aufl., Rdn. 368; Wilhelm, Sachenrecht, 2. Aufl., Rdn. 136 f.; zweifelnd MünchKomm-BGB/K. Schmidt, 4. Aufl., § 747 Rdn. 16 und § 1008 Rdn. 16; a.A. MünchKomm-BGB/Kanzleiter, 4. Aufl., § 928 Rdn. 3; Westermann/Gursky/Eickmann, Sachenrecht, 7. Aufl., § 86.1; Wieling, Sachenrecht, 4. Aufl., § 23 III 3a; Finkenauer, Eigentum und Zeitablauf, S. 154 f.; Schnorr, Die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§§ 741-758 BGB), S. 284 ff.; Reichard, Festschrift für Otte [2005], S. 265, 284; Kanzleiter, NJW 1996, 905, 906).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 3 Wx 5/07

    Zur Wirksamkeit der Aufgabe eines Grundstücksmiteigentumsanteils durch Verzicht

    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hatte sich der Senat zunächst ebenfalls angeschlossen (in: NJW-RR 2001, S. 233), weil sich aus der gesetzlichen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses ergebe, dass jeder Teilhaber an die Gemeinschaft bis zu ihrer Aufhebung gebunden sei, dies zur Wahrung des Rechts der übrigen, nur nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen zu müssen.
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 247/06

    Verzicht eines Teilhabers auf Grundstücksmiteigentum in Grundbuch eintragbar?

    Der Senat hat sich ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen (NJW-RR 2001, 233), weil sich aus der gesetzlichen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses ergebe, dass jeder Teilhaber an die Gemeinschaft bis zu deren Aufhebung gebunden sei - zur Wahrung des Rechts der übrigen, nur nach dem Verhältnis ihres Anteils die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen zu müssen.
  • OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03

    Aufgabe des Wohnungseigentums durch Verzicht; Entzug von Verpflichtungen durch

    2 Z 16/91|KG; 14.11.1990; 23 U 5029/89">NJW 91, 1962; KG NJW 89, 42; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 233, OLG Zweibrücken, ZMR 2003, 137; Staudinger/Pfeifer, BGB, 13. Aufl., § 928 Rdnr. 8; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Aufl., § 1 Rdnr. 60; Ermann/Hagen/Lorenz, BGB 10. Aufl., § 928 Rdnr. 2; a. A.: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 79 f; Kanzleiter NJW 1996, 905 ff), dass ein Wohn- und Teileigentum nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden kann.
  • LG Koblenz, 02.09.2002 - 2 T 543/02

    Möglichkeit der Aufgabe des Miteigentumsanteil durch Verzicht

    Die Eintragung des Verzichts der Beteiligten zu 1) auf ihren Miteigentumsanteil an den vorgenannten Grundstücken im Grundbuch ist nicht möglich, da ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht aufgegeben werden kann (BGHZ 115, 1 [BGH 07.06.1991 - V ZR 175/90] /7 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 233 [OLG Düsseldorf 20.09.2000 - 3 Wx 328/00] ; BayObLG NJW 1991, 1962; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 928, Rdnr. 1).

    Die Wirksamkeit solcher einseitiger Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter bedarf indes einer gesetzlichen Ermächtigung, die für die Bruchteilsgemeinschaft nicht geschaffen worden ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 233 [OLG Düsseldorf 20.09.2000 - 3 Wx 328/00] ; BGHZ 115, 1 [BGH 07.06.1991 - V ZR 175/90] /8, 9).

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02

    Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht

    2 Z 16/91|KG; 14.11.1990; 23 U 5029/89">NJW 1991, 1962; KG NJW 1989, 42, 43 = OLGZ 1988, 355 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 233; LG Konstanz NJW-RR 1989, 1424, 1425; Palandt/Bassenge, BGB 61. Aufl. § 928 Rdnr. 1; RGRK, BGB 12. Aufl. § 928 Rdnr. 2; Staudinger/Pfeifer, BGB 13. Aufl. § 928 Rdnr. 8; Staudiger/Rapp, WEG 12. Aufl. § 1 Rdnr. 60; Jauernig, BGB 9. Aufl. § 928 Rdnr. 2; Ermann/Hagen/Lorenz, BGB 10. Aufl. § 928 Rdnr. 2; Niedenführ/Schulze, WEG 4. Aufl. § 10 Rdnr. 10; Weitnauer, WEG 8. Aufl. § 3 Rdnr. 90 unter Hinweis auf BGHZ 115, 1, 3 und Aufgabe seiner bisherigen gegenläufigen Meinung; a.A.: Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 3 Rdnr. 79 f; MüKo/Kanzleiter, BGB 3. Aufl. § 928 Rdnr. 2 a; Kanzleiter NJW 1996, 905 ff).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - Wx 5/07
    b) Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hatte sich der Senat zunächst ebenfalls angeschlossen (in: NJW-RR 2001, S. 233 [=WuM 2001, 35]), weil sich aus der gesetzlichen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses ergebe, dass jeder Teilhaber an die Gemeinschaft bis zu ihrer Aufhebung gebunden sei, dies zur Wahrung des Rechts der übrigen, nur nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen zu müssen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4357
OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00 (https://dejure.org/2000,4357)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2000 - 13 W 69/00 (https://dejure.org/2000,4357)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 (https://dejure.org/2000,4357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines bestehenden Girokontoverhältnisses ; Wirksamkeit von Klauselen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-SpK Nr. 26; BGB § 226
    Wirksame Kündigung von NPD-Konten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB § 226 § 675
    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 450
  • ZIP 2000, 2293
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12

    Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken

    Der Beklagten kommt indessen weder eine marktbeherrschende Stellung zu, die sich spiegelbildlich in einem Kontrahierungszwang ausdrückte, noch unterliegt sie aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen einem Kontrahierungszwang (zum Kontrahierungszwang bei den Sparkassen vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1990 - XI ZR 54/90, WM 1991, 317, 318; OLG Brandenburg, NJW 2001, 450, 451; Hadding in Festschrift Hopt, 2010, S. 1893, 1900 ff.; Köndgen, NJW 2004, 1288, 1291; gegen einen Kontrahierungszwang außerhalb öffentlich-rechtlicher Sonderregelungen Brömmelmeyer, WuB I A 3. Nr. 26 AGB-Sparkassen 1993 1.03; Reiff, EWiR 2003, 501, 502; Segna, BKR 2006, 274, 275; Erman/Berger, BGB, 13. Aufl., § 675 Rn. 31; differenzierend Berresheim, ZBB 2005, 420, 422).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    cc) Auch ist die Befugnis zur ordentlichen Kündigung nicht nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt ausgeschlossen, dass die ordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig treuwidrig ist, wenn der Gekündigte bei Beendigung des Vertrags einen Anspruch auf dessen Neuabschluss hätte (BGH, Urt. v. 30. September 1981, IVa ZR 187/80, VersR 1982, 259, 260; BAG NJW 1100, 1101; OLG Brandenburg, NJW 2001, 450, 451).
  • OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08

    Unwirksamkeit der Kündigung eines Girovertrages wegen Quasi-Monopolstellung einer

    Die Ausgestaltung des Girokontoverhältnisses zwischen den Parteien unterliegt dem Zivilrecht und dem darin verankerten Gebot der Privatautonomie (OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451 unter II. 1. b. cc.).

    (b) Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Verfügungsbeklagten quasi eine "Monopolstellung" zukäme, weil die Verfügungskläger nicht in der Lage sind, bei einer anderen Bank ein Girokonto zu eröffnen (vgl. dazu OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451 unter II. 1. b. ee.; Eicholt NJW 2001, 1400, 1401).

    Im Zeitalter des Online-Banking ist es keineswegs mehr allein üblich, dass der jeweilige Kunde sein Girokonto bei einer ortsansässigen Bank oder führen lässt (OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451; OLG Köln NJW 2001, 452; BVerfGE 2001, 1413, 1414, wonach dieser vom OLG Köln angelegte Maßstab verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist; Eicholt NJW 2001, 1400, 1401).

  • BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 193/01

    Mangels Substantiierung und Rechtswegerschöpfung unzulässige

    a) den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 -,.
  • OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02

    Kontokündigung wegen Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene und

    Die - auch vom Landgericht zitierten - Entscheidungen des OLG Köln (ZIP 00, 2159) und des OLG Brandenburg (ZIP 00, 2293), in denen die Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung von N.-Konten bejaht wurde, geben zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass, denn in beiden Fällen fehlte es an einem Kontrahierungszwang.
  • OLG München, 25.09.2001 - 5 U 3167/01

    Girovertragskündigung gegen angeblich rechtsextremen Verlag

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - 3 S 140.11

    Girokonto; politische Partei; Beschwerde; Anordnungsgrund; kein Wahlkampf;

    Auch wenn von ihr (wohl) nicht verlangt werden kann, die von der Antragsgegnerin im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Listen von Kreditinstituten "abzuarbeiten", so wäre es ihr doch zumutbar gewesen, sich außerhalb ihres engeren "Umfelds" und bei anderen Banken, etwa auch bei Online-Banken, um eine Giroverbindung zu bemühen (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 3. Juli 2008 - 8 U 39/08 u.a. -, juris, Rn. 30; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 -, juris, Rn. 30; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 -, juris, Rn. 13; die Verfassungsbeschwerde hiergegen hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss der 4. Kammer des 2. Senats vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3242
OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00 (https://dejure.org/2000,3242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2000 - 3 Wx 163/00 (https://dejure.org/2000,3242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 3 Wx 163/00 (https://dejure.org/2000,3242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümergemeinschaft ; Eigentümerversammlung ; Rückbauanspruch ; Ungültigerklärung ; Rechtsschutzbedürfnis ; Negativbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de

    Anlage zum Blitzschutz; bauliche Veränderung; Anfechtung; Rechtsschutzbedürfnis

  • Judicialis

    WEG § 22; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 242

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 146
  • FGPrax 2000, 187
  • ZMR 2000, 782
  • BauR 2000, 1916 (Ls.)
  • BauR 2001, 1000 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00
    Die Frage einer etwaigen Umdeutung des Anfechtungsantrages in einen solchen auf ordnungsgemäße Verwaltung (vgl. hierzu BayObLG, ZMR 1999, 495, 496 f.) stellt sich nicht, weil der Beschwerdeführer selbst Entsprechendes beantragt hat:.
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00
    Erklärt der Antragsteller, es gehe ihm nicht in erster Linie um die Rückgängigmachung einer aufgrund eines Eigentümerbeschlusses ausgeführten Maßnahme, sondern um seine Kostenbeteiligung, so führt auch dies nicht zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses (BayObLG WE 1995, 92; BPM § 43 Rdz. 98).
  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nicht schon, wenn der angefochtene Beschluss bereits ausgeführt worden ist, denn mit der Ungültigerklärung wird der Beschluss rückwirkend unwirksam, so dass die Ausführung im Rahmen des Möglichen rückgängig zu machen ist (BayObLG ZMR 1976, 310, 311; BPM § 43 Rdz. 98).
  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98

    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00
    Vielmehr haben Wohnungseigentümer und Verwalter, die in § 43 WEG als Antragsteller und Beteiligte bezeichnet werden, grundsätzlich ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse (BayObLG WuM 1999, 179, 180; BPM § 43 Rdz. 97).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Danach fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Beschluss nicht rückgängig gemacht werden und eine Ungültigerklärung auch sonst keine Auswirkungen mehr haben kann (BayObLG, NZM 1999, 286, 287; NZM 2002, 623; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 146; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 90, 93; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 23 WEG Rn. 18; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 23 WEG Rn. 309; Staudinger/Wenzel aaO § 44 WEG Rn. 44; Timme/Elzer, WEG, § 46 Rn. 49 f. jeweils mwN; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07

    Notwirtschaftsplan

    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Beschlussanfechtungsantrag besteht gleichwohl fort, wenn es den anfechtenden Wohnungseigentümer - wie hier - um die Abwendung seiner Beteiligung an den Kosten der Maßnahme geht (BayObLG ZMR 1994, 279 = WE 1995, 92; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 187 = NZM 2001, 146; OLG Franfurt OLG-Report 2006, 93; Staudinger/Wenzel, Vorbemerkung zu §§ 43 ff WEG, Rn. 65).
  • OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06

    Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung

    Allein dies steht nämlich einem fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis nicht entgegen (BayObLG WE 1995, 92; OLG Düsseldorf WuM 2000, 502).
  • LG München I, 09.02.2012 - 36 S 7324/11

    Wohnungseigentum: Prüfung der Begründetheit der Anfechtungsklage nach Vergleich

    In einem solchen Fall ist anerkannt, dass das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Beschluss nicht rückgängig gemacht werden kann und eine Ungültigerklärung auch sonst keine Auswirkungen mehr haben kann (BGH, NZM 2011, 551 ff.; BayObLG, NZM 2002, 623, 624; WE 1999, 33, 34; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 146).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00   

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https://dejure.org/2000,3716
OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00 (https://dejure.org/2000,3716)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.08.2000 - 23 U 1032/00 (https://dejure.org/2000,3716)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. August 2000 - 23 U 1032/00 (https://dejure.org/2000,3716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag; Rechtsanwalt; Sozietät; Vertretungsmacht; Vollmacht; Vertragsschluss; Kanzlei; Vermieter

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 535

  • rechtsportal.de

    BGB § 164 § 535
    Mietvertrag mit überörtlicher Anwaltssozietät

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 46 (Leitsatz)

    §§ 164, 535 BGB
    Rechtsanwalt/Vertretung der Sozietät/Mietvertrag über Kanzleiräume

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vertragspartner

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Die überörtliche Sozietät im Spannungsfeld zwischen Berufs- und Gesellschaftsrecht

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 6 O 5623/99
  • OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 944
  • NZM 2001, 585
  • NJ 2001, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99

    Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
    Der Gebührenstreitwert entspricht nach Maßgabe von § 16 Abs. 1 GKG dem Jahresbetrag der vereinbarten Miete zuzüglich Umsatzsteuer, jedoch ohne die vereinbarte Vorauszahlung auf die Nebenkosten (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1385).
  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
    Es handelt sich hierbei um die zulässige Feststellung hinsichtlich des Umfangs bzw. der Dauer der Leistungspflicht der Parteien (vgl. BGH NJW 1995, 1097).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
    Für ein solches besteht - abweichend von § 164 Abs. 2 BGB - die grundsätzliche Vermutung, dass der Handelnde für das Unternehmen aufgetreten ist und abschließen wollte (BGH NJW 1995, 43, 44).
  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH NJW 1999, 3040, 3041) nimmt ein im Rahmen einer Sozietät tätiger Rechtsanwalt das ihm angetragene Mandat regelmäßig auch im Namen der übrigen Sozietätsmitglieder an.
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
    Die Vorschrift findet auch bei der hier anzunehmenden nachträglichen Genehmigung vollmachtlosen Handelns Anwendung (BGH NJW 2000, 2272, 2273).
  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
    Ebenso unerheblich ist weiter, dass die Genehmigung durch den Beklagten zu 1. nicht in der für den Vertragsschluss wegen § 566 Satz BGB erforderlichen Schriftform erteilt wurde (BGH NJW 1994, 1344).
  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
    Sie besteht im Übrigen hier auch deshalb nicht, weil der Zeuge ... offenkundig die Wirksamkeit des Vertrages vom 21.11.1996, insbesondere dessen Laufzeit, nicht in Frage stellt, weshalb es nicht notwendig wäre, ihn ebenfalls zu verklagen (BGH NJW 1992, 1101).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
    Das reicht aus, weil der Nachtrag im Übrigen auf den Hauptvertrag Bezug nimmt (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 1992, 2283, 2284 sowie nachfolgend BGH NJW 1998, 62), es handelt sich insoweit um eine bloße Ergänzung des Hauptvertrages.
  • BGH, 17.09.1997 - XII ZR 296/95

    Wahrung der Schriftform bei einer Vereinbarung über einen Mieterwechsel

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
    Das reicht aus, weil der Nachtrag im Übrigen auf den Hauptvertrag Bezug nimmt (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 1992, 2283, 2284 sowie nachfolgend BGH NJW 1998, 62), es handelt sich insoweit um eine bloße Ergänzung des Hauptvertrages.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4292
OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00 (https://dejure.org/2000,4292)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2000 - 3 U 56/00 (https://dejure.org/2000,4292)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 3 U 56/00 (https://dejure.org/2000,4292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 532
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 10 U 3/93
    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00
    Er braucht dann den Differenzbetrag nicht zu zahlen (vgl. Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 537 Rn. 97; Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 328; Schmidt-Futterer a. a. O. Rn. 31 und Bub/Treier a. a. O. Nr. 1413; OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 399 f.).

    Dies kann erst mit der Nachtragsvereinbarung vom 22. März 1999 angenommen werden, allerdings beschränkt auf den Erhöhungsbetrag von monatlich 800, 00 DM (vgl. Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 328; Bub/Treier a. a. O. Rn. 1415; OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 399 f.).

  • BGH, 18.09.1974 - VIII ZR 63/73

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Mietvertrages - Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00
    Die Rechtsprechung wendet § 539 BGB ferner entsprechend in den Fällen an, in denen der Mieter erst während des Mietverhältnisses Mängel entdeckt, den Vertrag aber gleichwohl, ohne Beanstandungen zu erheben, über geraume Zeit - jedenfalls über 6 Monate - fortsetzt und erfüllt (vgl. BGH a. a. O. sowie NJW 74, 2233 f.; Schmidt-Futterer a. a. O. Rn. 31, 35; Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 537 Rn. 95; Bub/Treier a. a. O. Rn. 1400, 1412 f.; Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 328).

    Dann muss dem Mieter im Hinblick auf mögliche Minderungsansprüche eine Überlegungsfrist von mehreren Monaten zugebilligt werden, so dass es unschädlich ist, wenn er zunächst die volle Miete weiter bezahlt (vgl. BGH NJW 74, 2233 f.; OLG Düsseldorf WuM 95, 435 f.; BGH MDR 76, 571; OLG Stuttgart WuM 97, 619 f.; BGH WuM 97, 488 (490); Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 329, 331; Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 537 Rn. 98 f.; Bub/Treier a. a. O. Rn. 1404, 1412 f.; Schmidt-Futterer a. a. O. BGB § 539 Rn. 22, 28, 38, 41).

  • OLG Stuttgart, 26.06.1997 - 13 U 31/97

    Erhaltung des Mietminderungsrechts trotz Weiterzahlung der Miete

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00
    Dann muss dem Mieter im Hinblick auf mögliche Minderungsansprüche eine Überlegungsfrist von mehreren Monaten zugebilligt werden, so dass es unschädlich ist, wenn er zunächst die volle Miete weiter bezahlt (vgl. BGH NJW 74, 2233 f.; OLG Düsseldorf WuM 95, 435 f.; BGH MDR 76, 571; OLG Stuttgart WuM 97, 619 f.; BGH WuM 97, 488 (490); Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 329, 331; Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 537 Rn. 98 f.; Bub/Treier a. a. O. Rn. 1404, 1412 f.; Schmidt-Futterer a. a. O. BGB § 539 Rn. 22, 28, 38, 41).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1995 - 10 U 137/94

    Verwirkung des Minderungsrechts bei Mietzahlung in Erwartung baldiger

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00
    Dann muss dem Mieter im Hinblick auf mögliche Minderungsansprüche eine Überlegungsfrist von mehreren Monaten zugebilligt werden, so dass es unschädlich ist, wenn er zunächst die volle Miete weiter bezahlt (vgl. BGH NJW 74, 2233 f.; OLG Düsseldorf WuM 95, 435 f.; BGH MDR 76, 571; OLG Stuttgart WuM 97, 619 f.; BGH WuM 97, 488 (490); Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 329, 331; Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 537 Rn. 98 f.; Bub/Treier a. a. O. Rn. 1404, 1412 f.; Schmidt-Futterer a. a. O. BGB § 539 Rn. 22, 28, 38, 41).
  • OLG Hamm, 20.11.1987 - 30 U 39/87
    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00
    Wird ein Mietvertrag stillschweigend verlängert, durch eine Verlängerungsvereinbarung fortgesetzt oder macht der Mieter von einem ihm eingeräumten Optionsrechts trotz Kenntnis der Mangelhaftigkeit der Mietsache Gebrauch, so wird § 539 BGB nach herrschender Meinung analog angewendet mit der Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind, wenn der Mieter sie sich nicht ausdrücklich vorbehält (vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Auflage, § 539 BGB Rn. 29; Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 539 Rn. 12; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III B Rn. 1415; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Auflage, Rn. 326; BGH NJW 70, 1740 (1742); OLG Hamm MDR 88, 410).
  • BGH, 28.07.1970 - VIII ZR 230/68
    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00
    Wird ein Mietvertrag stillschweigend verlängert, durch eine Verlängerungsvereinbarung fortgesetzt oder macht der Mieter von einem ihm eingeräumten Optionsrechts trotz Kenntnis der Mangelhaftigkeit der Mietsache Gebrauch, so wird § 539 BGB nach herrschender Meinung analog angewendet mit der Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind, wenn der Mieter sie sich nicht ausdrücklich vorbehält (vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Auflage, § 539 BGB Rn. 29; Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 539 Rn. 12; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III B Rn. 1415; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Auflage, Rn. 326; BGH NJW 70, 1740 (1742); OLG Hamm MDR 88, 410).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 155/93

    Voraussetzungen und Wirkungen der Rechtsfolgen nach §§ 571 , 572 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00
    Vor Eigentumsübergang auf den Erwerber entstandene Ansprüche wie solche auf Rückzahlung überzahlter Mietzinsen richten sich aber nur gegen den früheren Vermieter (vgl. Staudinger-Emmerich, BGB 1997, § 571 Rn. 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 1101 f.).
  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 113/74

    Anmietung von Lagergebäuden mit Büroräumen für eine Polstermöbelfabrik -

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00
    Dann muss dem Mieter im Hinblick auf mögliche Minderungsansprüche eine Überlegungsfrist von mehreren Monaten zugebilligt werden, so dass es unschädlich ist, wenn er zunächst die volle Miete weiter bezahlt (vgl. BGH NJW 74, 2233 f.; OLG Düsseldorf WuM 95, 435 f.; BGH MDR 76, 571; OLG Stuttgart WuM 97, 619 f.; BGH WuM 97, 488 (490); Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 329, 331; Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 537 Rn. 98 f.; Bub/Treier a. a. O. Rn. 1404, 1412 f.; Schmidt-Futterer a. a. O. BGB § 539 Rn. 22, 28, 38, 41).
  • AG Köln, 15.03.2005 - 223 C 6/05

    Entrichtung eines angemessenen Mietzinses bei Vorliegen eines Mietmangels;

    Im übrigen war bereits nach alter Rechtslage anerkannt, daß bei einer begehrten Mieterhöhung das Minderungsrecht wieder auflebt (vgl. insoweit OLG Köln ZMR 2001, 532 ff m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11590
OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99 (https://dejure.org/2000,11590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2000 - 13 U 99/99 (https://dejure.org/2000,11590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2000 - 13 U 99/99 (https://dejure.org/2000,11590)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99
    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein "gestellter" Unfall liege vor (vgl. etwa OLG Frankfurt 1996, 265; OLGR Düsseldorf 1996, 122; OLGR Hamm 1993, 306; Weber, DAR 1979, 113 spricht vom "Mut des Tatrichters").

    Ob sich der Versicherer darüber hinaus auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, ist umstritten (ablehnend OLGR Düsseldorf 1996, 122; bejahend OLGR Köln 1992, 155; in wenigen Ausnahmefällen anwendbar BGH VersR 1979, 514, OLGR München 1993, 21).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99
    Daher obliegt dem Schädiger bzw. dem Versicherer die Beweislast für das Vorliegen eines die Rechtswidrigkeit ausschließenden Tatbestandes, bei der Unfallmanipulation die rechtfertigende Einwilligung des Geschädigten in die Rechtsgutverletzung (grundlegend BGH VersR 1978, 862).
  • BGH, 28.06.1983 - VI ZR 98/81

    Beweis des ersten Anscheins für die Unfallursächlichkeit von Kniebeschwerden im

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99
    Demnach muss der Anspruchsteller das Gericht davon überzeugen, daß der von ihm behauptete Unfall (= der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung) überhaupt stattgefunden hat und hierdurch der behauptete Schaden verursacht worden ist (BGH VersR 1983, 985; VersR 1984, 29; OLGR Hamm 1994, 172 - Senatsurteil v. 20.04.1994 -).
  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99

    Nachweis der Manipulation eines geltend gemachten Kfz-Unfallschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99
    Denn für das bewusste und absichtliche Auffahren ist kein anderer nachvollziehbarer Grund ersichtlich, als dass der Schädiger dem (einwilligenden) Geschädigten die Inanspruchnahme seiner (des Schädigers) Haftpflichtversicherung ermöglichen will (Senatsurteil v. 22.03.2000, 13 U 144/99).
  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99
    Ob sich der Versicherer darüber hinaus auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, ist umstritten (ablehnend OLGR Düsseldorf 1996, 122; bejahend OLGR Köln 1992, 155; in wenigen Ausnahmefällen anwendbar BGH VersR 1979, 514, OLGR München 1993, 21).
  • OLG Hamm, 01.07.1993 - 6 U 260/92

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Unfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99
    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein "gestellter" Unfall liege vor (vgl. etwa OLG Frankfurt 1996, 265; OLGR Düsseldorf 1996, 122; OLGR Hamm 1993, 306; Weber, DAR 1979, 113 spricht vom "Mut des Tatrichters").
  • OLG München, 21.05.1992 - 24 U 113/92
    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99
    Ob sich der Versicherer darüber hinaus auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, ist umstritten (ablehnend OLGR Düsseldorf 1996, 122; bejahend OLGR Köln 1992, 155; in wenigen Ausnahmefällen anwendbar BGH VersR 1979, 514, OLGR München 1993, 21).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99
    Demnach muss der Anspruchsteller das Gericht davon überzeugen, daß der von ihm behauptete Unfall (= der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung) überhaupt stattgefunden hat und hierdurch der behauptete Schaden verursacht worden ist (BGH VersR 1983, 985; VersR 1984, 29; OLGR Hamm 1994, 172 - Senatsurteil v. 20.04.1994 -).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einwilligung des Verletzten in

    Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet, wobei die Zweitbeklagte auch für den Erstbeklagten alle maßgebenden Prozesshandlungen als Streithelferin nach § 66, 67 ZPO wirksam vornehmen kann (vgl. OLG Hamm OLG-Report Hamm 2001, 58, 61).

    Außerdem brauchte bei der eindeutigen Schuldzuweisung nicht mit einer Anspruchskürzung durch den Einwand von Mitverschulden oder mitwirkende Betriebsgefahr gerechnet zu werden (vgl. OLG Hamm OLG-Report Hamm 2001, 58, 60 und VersR 2002, 700 f.).

  • LG Essen, 22.06.2015 - 17 O 182/12

    Manipulierter Unfall, unterschiedliche Unfallschilderungen

    In diesem Fall darf er auf Seiten seines Versicherungsnehmers beitreten und einen Klageabweisungsantrag stellen, auch wenn der Beklagte zu 1) selbst nicht anwaltlich vertreten ist (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 765 ff" OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2000,13 U 99/99).

    Das beschädigte Fahrzeug ist ein, wenn auch älteres, höherwertiges Fahrzeug mit einer erheblichen Laufleistung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24.06.2010, 7 U 102/09 sowie OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2000, 13 U 99/99).

    Es bestand ein geringes Verletzungsrisiko (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2000, 13 U 99/99).

  • LG Duisburg, 12.10.2021 - 4 O 175/20

    Fingierter/manipulierter Verkehrsunfall, Indizien

    In diesem Fall darf sie auf Seiten des Fahrzeugführers beitreten und einen Klageabweisungsantrag stellen, auch wenn der Beklagte zu 2) selbst nicht anwaltlich vertreten ist (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 765 ff; OLG Hamm, Urt. v. 29.03.2000,13 U 99/99).

    Außerdem brauchte bei der eindeutigen Schuldzuweisung nicht mit einer Anspruchskürzung durch den Einwand von Mitverschulden oder mitwirkende Betriebsgefahr gerechnet zu werden (vgl. OLG Hamm OLG-Report Hamm 2001, 58, 60 und VersR 2002, 700 f.).

  • LG Essen, 09.09.2015 - 11 O 81/14

    Verkehrsunfall - Beweislast bei einem vorgeschädigten Fahrzeug

    Demnach muss der Anspruchssteller das Gericht davon überzeugen, dass der von ihm behauptete Unfall (= der äußere Tatbestand der Rechtsgutsverletzung) überhaupt stattgefunden hat und hierdurch der behauptete Schaden verursacht worden ist (OLG Hamm, Urteil v. 29.03.2000, Az.: 13 U 99/99, OLGR Hamm 2001, 58 m.w.N.; OLG Saarbrücken Urteil v. 18.10.2011, Az.: 4 U 462/10.

    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein "gestellter" Unfall liege vor (OLG Hamm, Urteil v. 29.03.200, Az.: 13 U 99/99, OLGR Hamm 2001, 58 m.w.N.).

  • OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07

    Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtschau aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Celle OLGR 2003, 208; 2004, 175 [176 ff.]; 2004, 328 [329 f.]; OLG Frankfurt a.M . zfs 2004, 501 [502 ff.]; OLG Hamm OLGR 2001, 58 [59 f.]; VersR 2002, 700; zfs 2004, 68; NZV 2008, 91; OLG Köln SP 2004, 118 [119]; Eggert VA 2007, 159 [163 unter IV 4]).
  • LG Arnsberg, 29.08.2012 - 1 O 11/11

    Notwendigkeit des Nachweises der Schadensverursachung durch Verkehrsunfall für

    Für den äußeren Schadens- bzw. Unfallhergang, d.h. für die Rechtsgutverletzung bzw. haftungsbegründende Kausalität, ist der Anspruchsteller darlegungs- und beweisbelastet, wobei ihm der Vollbeweis im Sinne des § 286 ZPO obliegt (BGH, Urteil vom 28.06.1983 - VI ZR 98/81; OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2000 - 13 U 99/99; OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011 - 4 U 462/10).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02

    Beweisanforderungen und Indizien zur Annahme eines fingierten Unfalls; Ausschluss

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (OLG Köln, VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22; ähnlich OLG Hamm OLGR 2001, 58, 59).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 13 U 100/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Unfall

    Diese Gewissheit kann sich aus der Gesamtwürdigung von Indizien und der Häufung von ungeklärten, für einen fingierten Unfall typischen Umständen ergeben (vgl. BGH a. a. O.; OLG Hamm in VersR 1993, 1418, in NJW-RR 1995, 224 und in OLG-Report 2001, 58; 26. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in OLG-Report 1993, 96).
  • OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05

    Anforderungen an den Indizienbeweis für einen fingierten Unfall; Einwilligung des

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (Senat Urteil vom 2.4.2004 - 11 U 213/02; OLG Köln, VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22; ähnlich OLG Hamm OLGR 2001, 58, 59).
  • LG Münster, 13.11.2014 - 8 O 416/12

    Nachweis eines fingierten Pkw-Unfalls im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs

    Die Beteiligung eines solchen Fahrzeuges bringt bei der Abrechnung auf Grundlage fiktiver Reparaturkosten oder - wie hier - aufgrund des Wiederbeschaffungswertes grundsätzlich finanzielle Vorteile (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2000, 13 U 99/99 - juris Rn. 30).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4508
BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00 (https://dejure.org/2000,4508)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 2Z BR 61/00 (https://dejure.org/2000,4508)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 2Z BR 61/00 (https://dejure.org/2000,4508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde ; Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Gemeinschaftsordnung; Kostenverteilungsordnung; Miteigentum

  • grundeigentum-verlag.de

    Änderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluß nichtig

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 1, Abs. 4
    Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der Gemeinschaftsordnung abändert

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 156/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 123/00
  • BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 534 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 65
  • ZMR 2001, 297
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
    Nichtig ist ein Mehrheitsbeschluß zur Abänderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Kostenverteilungsregelung.(Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und Anschluß an BGH NJW 2000, 3500).

    Ein solcher Eigentümerbeschluß ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen fehlender Beschlußzuständigkeit der Wohnungseigentümer nichtig (BGH ZMR 2000, 771/775 = NJW 2000, 3500).

  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
    Denn der Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses ist auch als Antrag auf Feststellung seiner Nichtigkeit auszulegen (BayObLGZ 1986, 444/447; Staudinger/Bub § 23 Rn. 259; Staudinger/Wenzel Vorbem. zu §§ 43 ff. Rn. 27).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
    Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGZ 2000, 237/241 m. w. N.) nunmehr an.
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05

    Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

    In gefestigter Rechtsprechung ist jedoch seit langem anerkannt, dass die Vorschrift auf die Vereinigung mehrerer selbständiger Wohnungseigentumsrechte (und damit gem. § 30 WEG auch mehrerer Wohnungserbbaurechte) entsprechende Anwendung findet (vgl. insbesondere BGHZ 146, 241 = NJW 2001, 1212; ferner BayObLG FGPrax 2001, 65, 57; KG NJW-RR 1989, 1360; von Oefele in Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT V Rdnr. 370; Demharter, a.a.O., § 5, Rdnr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der

    Soweit dieser Mehrheitsbeschluss in das Sondereigentum der Beteiligten zu 1 eingreift oder auf eine konkludente Änderung der Zuordnung der Wohnungsabschlusstüren in der Teilungserklärung (Gemeinschaftseigentum statt Sondereigentum) abzielt, ist er demnach wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen (BGH NJW 2000, 3500; vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 297).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Dieser neuen Rechtsprechung hat sich der Senat im Beschluß vom 20.12.2000 (ZfIR 2001, 215) ausdrücklich angeschlossen.
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02

    Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

    Das kann nunmehr angesichts des Beschlusses des BGH vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518 = NZM 2000, 1184) bejaht werden (ebenso jetzt BayObLG ZfIR 2001, 215 = NZM 2001, 534).
  • AG München, 08.07.2022 - 1290 C 19698/21

    Änderung der Teilungserklärung, Wohnungseigentümergemeinschaft,

    Eine in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilungsregelung (wie § 10 Abs. 2 lit. d) der Teilungserklärung vom 28.02.1968) kann nicht durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeändert werden (BGH, Beschluss vom 20.09.2000, Az. V ZB 58/99, BGHZ 145, 158-170 sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.12.2000, Az. 2Z BR 61/00, und OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002, Az.16 Wx 84/02, jeweils juris).
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