Rechtsprechung
   OLG München, 26.01.2001 - 21 U 3595/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7437
OLG München, 26.01.2001 - 21 U 3595/94 (https://dejure.org/2001,7437)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.2001 - 21 U 3595/94 (https://dejure.org/2001,7437)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 21 U 3595/94 (https://dejure.org/2001,7437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietverhältnis; Zweck des Mietvertrages; Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache; Grundstücksnutzung; Asylbewerber; Asylantenwohnheim; Räumungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 553; ; BGB § 568; ; BGB § 581

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 553 § 568 § 581
    Pachtvertrag - zulässige Beschränkung des Vertragszwecks auf bestimmten Geschäftsbetrieb - vertragswidriger Gebrauch - Unterbringung von Asylbewerbern - fristlose Kündigung mit Räumungsfrist - Widerspruch gegen Vertragsfortsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pacht - Zweckentfremdung durch Unterbringung von Asylbewerbern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 347
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 3 U 75/09

    Gewerberaummiete: Konkludenter Widerspruch des Mieters gegen die

    Grundsätzlich mag im Einzelfall auch im Wunsch nach einer Räumungsfrist die Erklärung zu erkennen sein, das Mietverhältnis solle nicht fortgesetzt werden (s. P. Jendrek in Erman, BGB, § 545, Rn. 5; vgl. für den Fall, dass der Vermieter eine solche Frist gewährt: OLG München, Urt. v. 26.1.2001, 21 U 3595/94, zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1674
OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99 (https://dejure.org/2000,1674)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.2000 - 24 U 368/99 (https://dejure.org/2000,1674)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 24 U 368/99 (https://dejure.org/2000,1674)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Immobilienfond; Darlehensrückzahlung; Wucher; Kalkulationsfehler; Kapitalnutzungsrecht; Anfechtung des Darlehnsvertrages

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 138; ; BGB § 609 a; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 736; ; BGB § 31; ; Verbraucherkreditgesetz § 9; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 3; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Kündigung einer Beteiligung an einem in Form einer BGB -Gesellschaft geführten Immobilienfonds

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VerbrKrG § 9; BGB §§ 166, 278, 723; HGB § 133
    Bankfinanzierte Beteiligung an einem Immobilienfonds: Täuschung zum Fondsbeitritt als Durchgriffseinwendung gegen Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank gem. § 9 VerbrKrG?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 9; BGB §§ 607 ff, 278
    Anspruch der die Beteiligung an einem Immobilienfonds finanzierenden Bank auf Darlehensrückzahlung bei arglistiger Täuschung des von ihr unabhängigen Anlageberaters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2295
  • DB 2000, 2588
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89

    Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Wenn sich letztere als wirtschaftlich ungünstiger darstellt als ein marktüblicher Ratenkredit, ist sie nach Treu und Glauben gehalten, den Kreditbewerber im Rahmen der Vertragsverhandlungen von sich aus über die wesentlichen Unterschiede, insbesondere die Vor- und Nachteile der Finanzierungen, aufzuklären (vgl. BGH WPM 1989, 665 ff. = BGHZ 111, 117 ff.).

    Der ersatzfähige Schaden bestünde in der Differenz zwischen den von ihnen aufgewendeten und denjenigen Kreditkosten, die ihnen bei Abschluss eines Ratenkreditvertrags - mit Restschuldversicherung - zu marktüblichen Bedingungen entstanden wären (vgl. BGH WPM 1989, 665 ff. = BGHZ 111, 117 ff.).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Denn dem Darlehensantrag für eine Finanzierung von Grunderwerb durch eine Privatperson gehen im Regelfall eingehende Gespräche voraus, bei denen es um die Wünsche und Möglichkeiten des Kunden, um die Angebote der Finanzierungsinstitute und um Fragen zum Vertragsinhalt geht (vgl. BGH ZIP 1996, 1950 = WPM 1996, 2105 ff.).

    Aus der Bausparkassenentscheidung des Bundesgerichtshofs (ZIP 1996, 1950) ergibt sich insoweit nichts anderes, da in dem dort zu entscheidenden Fall ein vorgeschalteter Immobilienerwerb Teil des Finanzierungskonzepts war und deshalb Informations- bzw. Beratungsfehler des eingeschalteten Finanzmaklers der Bausparkasse zugerechnet wurden (vgl. BGH WPM 2000, 1686).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Aus dem Emissionsprospekt ergibt sich dies nicht (vgl. BGH Aktenzeichen XI ZR 174/99 WPM 2000, 1686 - betrifft ebenfalls den streitgegenständlichen Fonds Nr. 11).

    Die Beklagten haben im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.6.2000 (Aktenzeichen XI ZR 210/99 ZIP 2000, 1430) mit Schreiben vom 4.7.2000 ihre Mitgliedschaft gegenüber der GVV "wegen falscher Beitrittswerbung" fristlos gekündigt (Anlage B 29).

  • BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98

    Ausschließung eines Kommanditisten aus der Kommanditgesellschaft wegen

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Andernfalls ist der Wegfall des Kündigungsrechts zu vermuten (vgl. BGH WPM 1965, 976; NJW 1966, 2160 f.; 1999, 2820).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Die Beklagten haben im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.6.2000 (Aktenzeichen XI ZR 210/99 ZIP 2000, 1430) mit Schreiben vom 4.7.2000 ihre Mitgliedschaft gegenüber der GVV "wegen falscher Beitrittswerbung" fristlos gekündigt (Anlage B 29).
  • OLG Koblenz, 16.06.2000 - 10 U 1483/99

    Grenzen einer Aufklärungspflicht des Versicherers bei Verbindung von Kredit- und

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Es ist auch davon auszugehen, dass sich die Klägerin nicht darauf verlassen konnte, die Beklagten seien bei Anbahnung der Kredit- bzw. der Versicherungsverträge durch ihre Anlageberater betreut und entsprechend beraten worden (vgl. BGH ZIP 2000, 1436).
  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64

    Überbesetzung eines Spruchkörpers im Rechtsmittelgericht - Verwirkung eines

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Andernfalls ist der Wegfall des Kündigungsrechts zu vermuten (vgl. BGH WPM 1965, 976; NJW 1966, 2160 f.; 1999, 2820).
  • BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56

    synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Daraus folgt, dass auch gegen die Gesellschaft keinerlei Schadenersatzansprüche wegen des Verhaltens Dritter bei Aufnahme der Beklagten gerichtet werden können (vgl. BGHZ 26, 330 ff.).
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94

    Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Es besteht aber auch im Hinblick auf die in Kenntnis der behaupteten Täuschungshandlungen des Initiators und Gründungsgesellschafters G (vgl. Schreiben der Interessengemeinschaft vom 11.7.1996, Gesellschafterversammlungen vom 20.7.1996 - Anlage B 11) erfolgte Fortsetzung der Mitgliedschaft ab dem Jahr 1996 eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der mögliche Kündigungsgrund im Laufe der Zeit seine die Gesellschafterstellung der Beklagten zerstörende Wirkung verloren hat, das weitere gesellschaftliche Zusammenwirken für sie nicht mehr unzumutbar, sondern in Verfolgung der eigenen wirtschaftlichen Interessen der Risikogemeinschaft geradezu geboten war (vgl. BGH NJW 1996, 2161).
  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

    Auszug aus OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99
    Ausnahmsweise kann allerdings u.a. dann eine Aufklärungspflicht zu bejahen sein, wenn die Bank in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens eine konkrete Kenntnis hat, die ihrem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich ist, und sie diesen "Wissensvorsprung" auch erkennen kann (vgl. BGH NJW 2000, 2353; WPM 2000, 1246 f.; WPM 2000, 1685 f. m. w. Nachw. und NJW 1999, 2032 = WPM 1999, 678).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 25/97

    Drittbezogenheit der Prüfungspflichten einer Bank im Hinblick auf die

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • LG Augsburg, 12.03.1999 - 6 O 1986/98

    IMMOBILIEN - Ausweg aus dem Kreditvertrag

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02

    Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank;

    Dies gilt insbesondere bei Steuersparmodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 901, 902 mit weit. Nachw.; BGH NJW 1999, 2032; BGH WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558 und WM 2000, 1687, 1688; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 294; OLG München ZIP 2000, 2295, 2299).

    Bei Konsumentenkrediten kann im Einzelfall eine Hinweispflicht der finanzierenden Bank zu einer im Vergleich zu einem Annuitätendarlehn höheren Gesamtbelastung dann bestehen, wenn die dem Kunden angebotene und von diesem gewählte Darlehensform besondere Risiken in sich birgt oder mit einem besonderen Kostenaufwand verbunden ist, den ein Darlehensnehmer üblicherweise nicht von sich aus erkennen kann, so dass nach Treu und Glauben und der Verkehrsauffassung insoweit eine Aufklärung zu erwarten ist (BGH NJW 1990, 1844 = BGHZ 111, 117; BGH NJW 1989, 1667, 1668; OLG München ZIP 2000, 2295, 2300; vom Senat in OLGR 2001, 332, 336 letztlich offengelassen).

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist streitig, ob im Falle der Finanzierung einer steuerbegünstigten Kapitalanlage ein verbundenes Geschäft vorliegt (bejahend OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 124; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 368, 369; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Frankfurt WM 2002, 1275; ablehnend OLG Hamm WM 1999, 1056; OLG Köln WM 1994, 197; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709; OLG Bamberg WM 2002, 537, 543; vgl. auch Westermann ZIP 2002, 189, 199 f. mit umfassenden Hinweisen).

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, insbesondere haftet die Gesellschaft (und damit die übrigen Gesellschafter der Publikumsgesellschaft) nicht für Pflichtverletzungen oder Täuschungshandlungen eines vertretungsberechtigten Mitgesellschafters (BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1976, 894; OLG München ZIP 2000, 2295; OLGR Stuttgart 2001, 332, 337 mit weit. Nachw.).

    Demgegenüber würde die Zulassung eines Schadensersatzanspruches gegen die Gesellschaft die Gefahr heraufbeschwören, dass das Vermögen der Anlagegesellschaft auf diejenigen der getäuschten Anleger, die die Gesellschaft als erste in Anspruch nehmen, zu Lasten der übrigen Gesellschafter in ungerechtfertigter Weise verteilt würde (OLG München ZIP 2000, 2295, 2302; OLG Celle ZIP 1999, 1128, 1129).

    In den Fällen OLG München ZIP 2000, 2295 (vgl. dazu OLGR Stuttgart 2001, 332, 336 re. Spalte) und OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709 hat der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH jeweils durch Beschlüsse vom 10.12.2001 die Annahme der Revision abgelehnt.

    Die mit dem Schriftsatz vom 15.07.2002 (Eingang 22.07.2002) vorgelegte Widerrufserklärung gegenüber der geschäftsführenden Gesellschafterin der GbR erfolgte erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung mit Schreiben vom 11.07.2002 und kann bereits deshalb nicht mehr berücksichtigt werden; angesichts des Umstands, dass die Kläger bereits im Juni 1999 ihre Zinszahlungen wegen der negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft eingestellt haben und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinlänglich bekannt war, wäre eine Kündigung auch nicht mehr in einem angemessenen Zeitraum ausgesprochen worden (OLG München ZIP 2000, 2295, 2301; OLGR Stuttgart 2001, 332, 338).

  • OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02

    Verbraucherkredit: Ordnungsgemäße Belehrung bei Haustürsituation;

    Dies gilt insbesondere bei Steuersparmodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 901 m.w.N.; NJW 1999, 2032; WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558 und WM 2000, 1687; ZIP 2000, 1051; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292 und 2146; ZIP 2001, 692; OLG München ZIP 2000, 2295, OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709 und BKR 2002, 128).

    Allerdings kann im Einzelfall eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank dann bestehen, wenn die dem Kunden angebotene und von diesem gewählte Darlehensform besondere Risiken in sich birgt oder mit einem besonderen Kostenaufwand verbunden ist, den ein Darlehensnehmer üblicherweise nicht von sich aus erkennen kann, so dass nach Treu und Glauben und der Verkehrsauffassung insoweit eine Aufklärung zu erwarten ist (OLG München ZIP 2000, 2295, 2300 im Anschluss an BGHZ 111, 117; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 294; ZIP 2001, 692, 696; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 124).

    Dies komme insbesondere bei der Kombination eines langfristigen Kreditvertrages mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung in Betracht, durch die das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden soll, wenn der Darlehenszweck ebensogut durch einen marktüblichen Ratenkredit mit Restschuldversicherung erreicht werden kann (BGHZ 111, 117 = NJW 1990, 1844 = ZIP 1990, 854; im Anschluss hieran für die Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds OLG München ZIP 2000, 2295, 2299; ebenso OLG Karlsruhe/Freiburg ZIP 2001, 1914; OLG Frankfurt WM 2002, 549 = OLGR 2001, 296; zustimmend auch OLG Stuttgart, 6. Senat, ZIP 2001, 692, 695; zustimmend nur für den Fall, dass die Bank einem geschäfts- und rechtsunkundigen Kreditbewerber für einen vorgegebenen Verwendungszweck von sich aus einen mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Festkredit anbietet, OLG Stuttgart, 9. Senat, WM 2000, 292, 298).

    Es kommt weiter in Betracht, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und dem mit Kreditmitteln finanzierten Anlagegeschäft um eine wirtschaftliche Einheit und damit um verbundene Geschäfte im Sinne des § 9 VerbrKrG handelt, wenn der Verbraucher den einen Vertrag ohne den anderen nicht abgeschlossen hätte (so für den Bereich des HWiG BGHZ 133, 254 = ZIP 1996, 1940 im Fall einer personell engen Verknüpfung zwischen Bank und Gesellschaft; OLG Karlsruhe/Freiburg, NJW-RR 1999, 124 und OLGR 2001, 368; für den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes offengelassen durch OLG Stuttgart ZIP 2000, 692 und Urteil vom 11.02.2002 - 6 U 146/01 - nicht veröffentlicht; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128, 130; verneint durch OLG Karlsruhe 1. Senat EWiR 2001, 709 und OLG Bamberg WM 2002, 537, 543 - Kauf einer Eigentumswohnung; verneinend auch OLG Köln ZIP 2001, 1808).

    Ein Schadensersatzanspruch aus c.i.c. oder ggf. aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB gegen die Gesellschaft ergibt sich damit nicht (BGHZ 63, 338 im Anschluss an BGHZ 26, 330 und 47, 293; OLG Stuttgart ZIP 2001, 692, 697; OLG München ZIP 2000, 2295, 2302).

    Dem getäuschten Gesellschafter kann allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen, bei dessen Ausübung er für die Zukunft aus der GbR ausscheidet, diese aber im übrigen fortbesteht (BGHZ 63, 338; BGH ZIP 1992, 247; WM 2000, 1685 und 1687; OLG Stuttgart ZIP 2001, 692 und 2001, 1364; OLG München ZIP 2000, 2295).

    Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, nachdem der BGH die Revisionen gegen die Urteile des OLG München vom 26.10.2000 - ZIP 2000, 2295 - und des OLG Karlsruhe vom 29.11.2000, - EWiR 2001, 709 - nicht zur Entscheidung angenommen hat und diese Urteile damit rechtskräftig geworden sind.

  • OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02

    Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem

    Dies gilt insbesondere bei Steuersparmodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 901 m.w.N.; NJW 1999, 2032; WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558 und WM 2000, 1687; ZIP 2000, 1051; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292 und 2146; ZIP 2001, 692; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 295, 296; EWiR 2001, 709 und BKR 2002, 128; OLG Hamburg WM 2002, 1289; OLG Frankfurt WM 2002, 1275; OLG Oldenburg BKR 2002, 731).

    Die Beklagte muss sich die Erklärungen oder die pflichtwidrige Unterlassung von Erklärungen durch die Anlagen- und Kreditvermittler nur insoweit zurechnen lassen, als diese bei der Erfüllung einer die Bank treffenden Verbindlichkeit als ihre Hilfspersonen, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig wurden (BGH NJW 1996, 451; WM 1996, 2105; NJW-RR 1997, 116; NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685; NJW 2001, 358 = ZIP 2000, 2291; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529 = WM 1999, 844; OLGR 1999, 300; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128; OLG München ZIP 2000, 2295, 2300; OLG Bamberg WM 2002, 537, 543; OLG Köln ZIP 2001, 1808; OLG Oldenburg BKR 2002, 731, 735).

    Im Einzelfall kann allerdings eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank dann bestehen, wenn die dem Kunden angebotene und von diesem gewählte Darlehensform besondere Risiken in sich birgt oder mit einem besonderen Kostenaufwand verbunden ist, den ein Darlehensnehmer üblicherweise nicht von sich aus erkennen kann, so dass nach Treu und Glauben und der Verkehrsauffassung insoweit eine Aufklärung zu erwarten ist (OLG München ZIP 2000, 2295, 2300 im Anschluss an BGHZ 111, 117; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 294; ZIP 2001, 692, 696; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 124).

    Dies komme insbesondere bei der Kombination eines langfristigen Kreditvertrags mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung in Betracht, durch die das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden solle, wenn der Darlehenszweck ebenso gut durch einen marktüblichen Ratenkredit mit Restschuldversicherung erreicht werden könne (BGH WM 1989, 665; BGHZ 111, 117 = NJW 1990, 1844 = Z1P 1990, 854; im Anschluss hieran für die Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds OLG München ZIP 2000, 2295, 2299; ebenso OLG Karlsruhe/Freiburg ZIP 2001, 1914; OLG Frankfurt WM 2002, 549 = OLGR 2001, 296; zustimmend auch OLG Stuttgart, 6. Senat, ZIP 2001, 692, 695; zustimmend nur für den Fall, dass die Bank einem geschäfts- und rechtsunkundigen Kreditbewerber für einen vorgegebenen Verwendungszweck von sich aus einen mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Festkredit anbietet, OLG Stuttgart 9. Senat, WM 2000, 292, 298).

    Anders für Realkreditvertrag und finanziertes Grundstücksgeschäft - grundsätzlich keine wirtschaftliche Einheit - BGH NJW 2002, 1881 m.w.N.; wirtschaftliche Einheit bejaht durch OLG Karlsruhe/Freiburg NJW-RR 1999, 154; OLGR 2001, 368 und Urt. 17.05.2002 -11 U 26/01 - nicht veröffentlicht - OLG München/Augsburg Urt. 12.06.2002 - 27 U 939/01 - nicht veröffentlicht; offengelassen durch OLG Stuttgart ZIP 2000, 692 und Urteil vom 27.05.2002 - 6 U 52/02 - ; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128, 130; verneint durch OLG Karlsruhe 1. Senat EWiR 2001, 709 und 6. Senat, OLGR 2002, 295 sowie OLG Bamberg WM 2002, 537, 543 - Kauf einer Eigentumswohnung; verneinend auch OLG Köln ZIP 2001, 1808).

    Ein Schadensersatzanspruch aus c.i.c. oder gegebenenfalls aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB gegen die Gesellschaft ergibt sich damit nicht (BGHZ 63, 338 im Anschluss an BGHZ 26, 330 und 47, 293; OLG Stuttgart ZIP 2001, 692, 697; OLG München ZIP 2000, 2295, 2305 und Urt. 12.06.2002, 27 U 939/01).

  • OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03

    Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im

    Dies gilt namentlich bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 92, 901; NJW 99, 2032; NJW 2000, 3558; WM 2000, 1587; ZIP 2000, 1051; BGH Urt. 18.03.2003, ZIP 03, 894 = WM 03, 916; Urt. 20.05.2003, ZIP 03, 1240 = NJW 03, 2529; Urt. 03.06.2003, WM 03, 1710; Urt. 15.07.2003, XI ZR 162/00, ZIP 03, 1741 = BKR 03, 747; Urt. 21.07.2003, II ZR 387/02, WM 03, 1762 = ZIP 03, 1592; OLG Stuttgart ZIP 2001, 692; OLGR 2001, 12; OLGR 02, 317 u. OLGR 03, 69; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe OLGR 02, 295; EWiR 01, 709 u. BKR 02, 128; OLG Hamburg WM 02, 1289; OLG Frankfurt WM 02, 1275; OLG Oldenburg BKR 02, 731; OLG Koblenz ZIP 02, 1979).

    Die Beklagte muss sich die Erklärungen oder die pflichtwidrige Unterlassung von Erklärungen durch Anlage- und Kreditvermittler nur insoweit zurechnen lassen, als diese bei der Erfüllung einer die Bank treffenden Verbindlichkeit als ihre Hilfspersonen, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig wurden, ihr Verhalten also den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrags betrifft (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH NJW 03, 422; BGH-Urteil 29.04.03, BKR 03, 636; Urteil 03.06.03, WM 03, 1710; Urteil 15.07.03, ZIP 03, 1741; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; WM 00, 292; OLGR 02, 317; OLG Karlsruhe BKR 02, 128; OLG München ZIP 00, 2295; OLG Bamberg WM 02, 537; OLG Köln ZIP 01, 1808; OLG Oldenburg BKR 02, 731).

    Tatsächlich besteht ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft jedoch nicht, weil der Vorwurf der arglistigen Täuschung durch den Initiator nach ständiger Rechtsprechung den übrigen, nur kapitalistisch beteiligten Gesellschaftern und damit der Gesellschaft nicht zugerechnet werden kann (BGH 21.07.2003, WM 03, 1762 = ZIP 03, 1592; BGHZ 63, 338 m.w.N.; BGHZ 148, 201; OLG Stuttgart ZIP 01, 692, seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt veröffentlicht in OLGR 03, 69 und OLGR 03, 212 für eine stille Gesellschaft; OLG München ZIP 00, 2295 und ZIP 03, 338; OLG Dresden MDR 02, 1324; OLG Koblenz ZIP 02, 1979).

    Entgegen einer verbreiteten Ansicht (OLG Karlsruhe BKR 02, 128 = OLGR 02, 453; OLGR 02, 295 und OLGR 03, 75; OLG München ZIP 00, 2295; OLG Bamberg WM 02, 537; OLG Köln ZIP 01, 1808; OLG Stuttgart OLGR 03, 69; Westermann, ZIP 02, 189, 199; Habersack in Münchner Kommentar, 3. Aufl., § 9 VerbrKrG Rn. 16; Münscher, BKR 2003, 86, 89; Schnauder, OLGR Karlsruhe/Stuttgart 2003, K 1, 4; Peters/Ivanova, WM 03, 55, 58) und entgegen der gefestigten Rechtsprechung des 11. Senats für den kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien und den durch Realkredit finanzierten Beitritt zu einem Immobilienfonds hat der 2. Senat des BGH mit Urteil vom 21.07.2003 (II ZR 387/02, WM 03, 1762 = ZIP 03, 1592 = NJW 03, 2821) entschieden, dass § 9 Abs. 3 VerbrKrG auf kreditfinanzierte Beteiligungen an einer Anlagegesellschaft Anwendung finde.

  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

    Davon abgesehen, hat die Rechtsprechung aus "erkennbarer Geschäftsunerfahrenheit" bisher keine weitergehenden Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank abgeleitet (vgl. OLG Stuttgart WM 2000, 298; OLG Köln aaO; BGH WM 2000, 2353; OLG München ZIP 2000, 2295).

    Für die Anwendung von § 9 Abs. 3 VerbrKrG auf den finanzierten Fonds-Erwerb haben sich dagegen das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW-RR 99, 124) sowie das Oberlandesgericht München (Entscheidung vom 26.10.2000, 24 U 368/99 ZIP 2000, 2295) und das Oberlandesgericht Braunschweig (Entscheidung vom 19.09.2000, 15 U 1287/2000) ausgesprochen.

    Das gilt selbst dann, wenn der täuschende Mitgesellschafter vertretungsberechtigt war (BGHZ 26, 330; BGHZ 63, 338; NJW 73, 1604; NJW 76, 894; OLG Hamm NJW 78, 225; OLG Celle ZIP 99, 1128; OLG München Entscheidung vom 26.10.2000, 24 U 368/99, aaO; Soergel, Kommentar zum BGB 12. Aufl. vor § 275 Rn. 334; Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts § 7 Rn. 53 ff.).

  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02

    Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen:

    Im Rahmen des Einwendungsdurchgriffs nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG finden, unabhängig von der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung streitigen Frage, ob im Falle der Finanzierung einer steuerbegünstigten Kapitalanlage im Form eines Gesellschaftsbeitritts ein verbundenes Geschäft vorliegt (bejahend OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 124; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 368, 369; OLG Frankfurt WM 2002, 1275, 1278; OLG München ZIP 2000, 2295; ablehnend OLG Hamm WM 1999, 1056; OLG Köln WM 1994, 197; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709; OLG Bamberg WM 2002, 537, 543; offengelassen in OLGR Stuttgart 2001, 332, 336; vgl. auch Westermann ZIP 2002, 189, 199 f. mit umfassenden Nachweisen), nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs auf der Rechtsfolgenseite ebenfalls die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft Anwendung (BGH WM 2000, 1685, 1686; BGH WM 2000, 1687, 1688; vgl. auch OLGR Stuttgart 2001, 332, 336 f.).

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann jedoch nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, insbesondere haftet die Gesellschaft (und damit die übrigen Gesellschafter der Publikumsgesellschaft) nicht für Pflichtverletzungen oder Täuschungshandlungen eines vertretungsberechtigten Mitgesellschafters (BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1976, 894; OLG München ZIP 2000, 2295; OLGR Stuttgart 2001, 332, 337 mit weit. Nachw.), da ansonsten die Gefahr bestünde, dass das Vermögen der Anlagegesellschaft auf diejenigen der getäuschten Anleger, die die Gesellschaft als erste in Anspruch nehmen, zu Lasten der übrigen Gesellschafter in ungerechtfertigter Weise verteilt würde (OLG München ZIP 2000, 2295, 2302; Annahme der Revision durch Beschluss des II. Zivilsenats des BGH vom 10.12.2001 abgelehnt).

    Schließlich ist der Einwendungsdurchgriff deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger, der nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft zunächst Gesellschafter geworden ist, nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegenüber der Gesellschaft gekündigt hat (BGH WM 2000, 1685; BGH WM 2000, 1687; OLGR Stuttgart 2001, 332, 337 f.; OLG München ZIP 2000, 2295, 2301; Westermann ZIP 2002, 240, 243).

  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01

    Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten

    Insbesondere begründet eine geschäftliche Unerfahrenheit des Erwerbers und Darlehensnehmers keine Aufklärungspflicht der Bank zu das Anlagegeschäft betreffenden Risiken (ebenso OLG Stuttgart WM 2001, 1667 ff. [unter 2 a) cc) (4) der Entscheidungsgründe]; OLG München ZIP 2000, 2295 ff. [unter I 2 b) aa) der Entscheidungsgründe]; WM 2001, 252 ff. [unter III 2 d) der Entscheidungsgründe]; OLG Köln WM 2000, 2139, 2144 [unter II 2 b) bb) der Entscheidungsgründe]; OLG Stuttgart OLGR 2000, 98, 102 [unter I 6 der Entscheidungsgründe]).

    (2) Auch bei der Höhe der gerade für den jeweiligen Erwerbsinteressenten zu erwartenden Steuervorteile handelt es sich nicht um einen "speziellen", sondern um einen allgemeinen Risikofaktor derartiger Erwerbsmodelle; eine finanzierende Bank ist nicht verpflichtet, ihren zukünftigen Kunden hierüber ungefragt zu belehren (vgl. OLG Stuttgart WM 2001, 1667 ff. [unter 2, 3 e) der Entscheidungsgründe]; OLG München ZIP 2000, 2295 ff. [unter der I 2 b) aa), c) Entscheidungsgründe]; OLG Karlsruhe WM 2001, 245 ff. [unter I 1 b) der Entscheidungsgründe]; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 300, 301 [unter I 2 der Entscheidungsgründe]).

    Die Verletzung einer diesbezüglichen Beratungspflicht könnte die Beklagte nur zum Ersatz des Differenzschadens verpflichten, das heißt des Betrages, um den das Darlehen die Kläger gegenüber einem üblichen Annuitätendarlehen mit Restschuldversicherung teurer gekommen ist (vgl. BGH WM 1989, 665 ff. [unter III 1 der Entscheidungsgründe]; OLG Stuttgart WM 2001, 1667 ff. [unter 2 a) cc) (5) der Entscheidungsgründe]; OLG München ZIP 2000, 2295 ff. [unter A I 2 b) bb) der Entscheidungsgründe]; OLG Karlsruhe WM 2001, 245 ff. [unter I 1 c) der Entscheidungsgründe]; OLG Hamm WM 1999, 1056, 1057 [unter 2 der Entscheidungsgründe]; anders möglicherweise ­ dort kamen andere (vermeintliche) Falschangaben oder Beratungsfehler hinzu ­ OLG Koblenz a. a. O. [unter IV 5 der Entscheidungsgründe]; OLG Frankfurt am Main a. a. O. [unter 2.1.

  • OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, insbesondere haftet die Gesellschaft (und damit die übrigen Gesellschafter der Publikumsgesellschaft) nicht für Pflichtverletzungen oder Täuschungshandlungen eines vertretungsberechtigten Mitgesellschafters (BGH NJW 2003, 2821, 2822, 2824; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1976, 894; OLG München ZIP 2000, 2295; OLGR Karlsruhe 2002, 295, 297; OLGR Stuttgart 2001, 332, 337 mit weit.

    Die weitergehende Frage einer Verfristung bzw. Verwirkung des Anfechtungs- oder Kündigungsrechts gegenüber der Gesellschaft (BGH NJW 2003, 2821, 2823: Ausbleiben der Mietausschüttungen ab Sommer 2000, die Anfechtung des Beitritts erfolgte im April 2001; vgl. hierzu auch BGH NJW 1966, 2160: 1 1/4 Jahre zu lang, im konkreten Fall keine Verwirkung mangels Vertrauenstatbestand; BGH NJW 1999, 2820: Bestätigung von BGH NJW 1966, 2160, aber im konkreten Fall erheblicher Vortrag vom Berufungsgericht übergangen, 1/2 Jahr Zuwarten wohl unschädlich; OLG München ZIP 2000, 2295, 2301; OLG Stuttgart OLGR 2001, 332, 338 mit Hinweis auf § 124 BGB; vgl. nunmehr OLG Karlsruhe Urteil vom 11.0.2004, 6 U 179/03, nach Zurückverweisung durch BGH NJW 2003, 2821) stellt sich deshalb nicht.

  • OLG Schleswig, 13.06.2002 - 5 U 78/01

    Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer

    Nicht zuletzt darin unterscheidet sich der Sachverhalt auch maßgeblich von denjenigen Fällen, in denen bei einem durch Täuschung über die Rentabilität der Anlage bewirkten Beitritt zu in der Form einer KG oder GbR geführten Immobilienfonds die Rechtsprechung zu Recht nur eine Abwicklung mittels der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft zugelassen hat (BGH ZIP 2001, 1464, 1465 f; BGH WM 2000, 1885, 1686 f; BGH WM 2000, 1687, 1688 f; OLG München ZIP 2000, 2295, 2301 f; Senat, Urteil vom 21. Februar 2002 - 5 U 196/00 -).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 6 U 14/02

    Finanzierter Beitritt zu einer Fonds-Gesellschaft: Widerruflichkeit des

    Das gilt selbst in dem Fall, dass der täuschende Mitgesellschafter Vertretungsmacht besaß (BGHZ 26, 330, 334; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1973, 1604; OLG München, ZIP 2000, 2295; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692).

    Anders lässt sich eine geordnete Auseinandersetzung der Fondsgemeinschaft nach dem Regelwerk über die fehlerhafte Gesellschaft bzw. den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt nicht durchführen (OLG München ZIP 2000, 2295, 2301; H.-P. Westermann, ZIP 2002, 240, 243).

  • OLG München, 12.06.2002 - 27 U 939/01

    Anwendung des HWiG und des VerbrKrG auf dem finanzierten Erwerb einer Beteiligung

  • OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01

    Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung des Beitritts zu einem

  • OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08

    Widerruf

  • OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01

    Aufklärungspflicht der Bank; Immobilienfonds; außerordentliche Kündigung;

  • OLG Stuttgart, 18.06.2002 - 6 U 77/02

    Finanzierter Fondsbeitritt: Wirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages zur

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 5 U 1886/01

    Haftung der finanzierenden Bank und Verlust einer Kapitalanlage

  • OLG Stuttgart, 12.02.2001 - 6 U 150/00

    Rückübertragung von Rechten aus einer zur Sicherung abgetretenen

  • LG Wiesbaden, 12.12.2013 - 7 O 128/13
  • LG Karlsruhe, 11.12.2006 - 10 O 150/05
  • LG Landshut, 31.10.2003 - 23 O 3379/02
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1969
OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00 (https://dejure.org/2001,1969)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 U 104/00 (https://dejure.org/2001,1969)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 U 104/00 (https://dejure.org/2001,1969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 34; BGB § 839; KWG § 6
    Keine Staatshaftung nach wirtschaftlichem Zusammenbruch einer Bank bei fehlender Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2724
  • NJW 2005, 784
  • ZIP 2001, 645
  • WM 2001, 1372
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Die Vertreter dieser Argumentation (Papier aaO., Nüßgens aaO.) beziehen sich hier auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach - entgegen der zuvor ganz herrschenden Auffassung - den Normen des Kreditwesengesetzes, die die Befugnisse und die Pflichten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen regeln, auch drittschützende Wirkung zukommen könne (BGHZ 74, 144 ff.; BGHZ 75, 120 ff.).

    Selbst wenn der Gesetzgeber mit der auf die BGH-Rechtsprechung (BGHZ 74, 144 ff.; BGHZ 75, 120 ff.) reagierenden "Klarstellung" des Schutzzwecks der die Bankenaufsicht betreffenden Regelungen tatsächlich nichts anderes bezweckt haben sollte als einen Haftungsausschluss, handelt es sich hierbei allenfalls um eine Frage des gesetzgeberischen Weges, die im Ermessen des Gesetzgebers steht.

    Die Sorge vor dem eigenen Eintretenmüssen hätte andererseits zwangsläufig Auswirkungen auf Art, Umfang und Dichte der Aufsicht, die sich jedenfalls streng an den vom Bundesgerichtshof, im Wetterstein - (BGHZ 74, 144 ff.) und im Herstatt-Urteil (BGHZ 75, 120 ff.) entwickelten Grundsätzen orientierten müsste.

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Die Vertreter dieser Argumentation (Papier aaO., Nüßgens aaO.) beziehen sich hier auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach - entgegen der zuvor ganz herrschenden Auffassung - den Normen des Kreditwesengesetzes, die die Befugnisse und die Pflichten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen regeln, auch drittschützende Wirkung zukommen könne (BGHZ 74, 144 ff.; BGHZ 75, 120 ff.).

    Selbst wenn der Gesetzgeber mit der auf die BGH-Rechtsprechung (BGHZ 74, 144 ff.; BGHZ 75, 120 ff.) reagierenden "Klarstellung" des Schutzzwecks der die Bankenaufsicht betreffenden Regelungen tatsächlich nichts anderes bezweckt haben sollte als einen Haftungsausschluss, handelt es sich hierbei allenfalls um eine Frage des gesetzgeberischen Weges, die im Ermessen des Gesetzgebers steht.

    Die Sorge vor dem eigenen Eintretenmüssen hätte andererseits zwangsläufig Auswirkungen auf Art, Umfang und Dichte der Aufsicht, die sich jedenfalls streng an den vom Bundesgerichtshof, im Wetterstein - (BGHZ 74, 144 ff.) und im Herstatt-Urteil (BGHZ 75, 120 ff.) entwickelten Grundsätzen orientierten müsste.

  • LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99

    Bundesrepublik Deutschland ist wegen verspäteter Umsetzung der EG-Richtlinie vom

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    7 U 104/00 1 O 159/99 LG Bonn.

    Die Berufungen der Kläger zu 1., 5. und 11. gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 31.3.2000 (1 O 159/99) werden zurückgewiesen.

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht des Staates, zum Schutz von Rechtsgütern aktiv tätig zu werden, ausdrücklich bislang vor allem zum Schutz des (ungeborenen) menschlichen Lebens oder der menschlichen Gesundheit eingefordert hat (vgl. BVerfGE 39, 1, 42 - Schwangerschaftsabbruch I - 88, 203, 251 - Schwangerschaftsabbruch II - vgl. andererseits BVerfGE 46, 160, 164 f. - Schleyer - 49, 89 (142) - Kalkar I - 53, 30 (57 f.) - Mülheim-Kärlich, 56, 54 (78) - Fluglärm), dabei aber stets betont hat, die Frage, wie der Schutz konkret auszugestalten sei, liege allein der Verantwortung des Gesetzgebers (BVerfGE 56, 54 (81)).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht des Staates, zum Schutz von Rechtsgütern aktiv tätig zu werden, ausdrücklich bislang vor allem zum Schutz des (ungeborenen) menschlichen Lebens oder der menschlichen Gesundheit eingefordert hat (vgl. BVerfGE 39, 1, 42 - Schwangerschaftsabbruch I - 88, 203, 251 - Schwangerschaftsabbruch II - vgl. andererseits BVerfGE 46, 160, 164 f. - Schleyer - 49, 89 (142) - Kalkar I - 53, 30 (57 f.) - Mülheim-Kärlich, 56, 54 (78) - Fluglärm), dabei aber stets betont hat, die Frage, wie der Schutz konkret auszugestalten sei, liege allein der Verantwortung des Gesetzgebers (BVerfGE 56, 54 (81)).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Dies folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber Inhalt und Grenzen des Eigentums weitgehend frei bestimmen kann (BVerfGE 58, 300ff.).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht des Staates, zum Schutz von Rechtsgütern aktiv tätig zu werden, ausdrücklich bislang vor allem zum Schutz des (ungeborenen) menschlichen Lebens oder der menschlichen Gesundheit eingefordert hat (vgl. BVerfGE 39, 1, 42 - Schwangerschaftsabbruch I - 88, 203, 251 - Schwangerschaftsabbruch II - vgl. andererseits BVerfGE 46, 160, 164 f. - Schleyer - 49, 89 (142) - Kalkar I - 53, 30 (57 f.) - Mülheim-Kärlich, 56, 54 (78) - Fluglärm), dabei aber stets betont hat, die Frage, wie der Schutz konkret auszugestalten sei, liege allein der Verantwortung des Gesetzgebers (BVerfGE 56, 54 (81)).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips ist unter anderem das Gebot der Rechtsklarheit, insbesondere die Forderung, dass der Bürger den Inhalt von Regelungen mit hinreichender Sicherheit feststellen können muss (vgl. etwa BVerfGE 5, 25, 31f.; BVerfGE 22, 330, 346).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
    Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips ist unter anderem das Gebot der Rechtsklarheit, insbesondere die Forderung, dass der Bürger den Inhalt von Regelungen mit hinreichender Sicherheit feststellen können muss (vgl. etwa BVerfGE 5, 25, 31f.; BVerfGE 22, 330, 346).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Die weitergehende Klage hatte beim Landgericht und beim Oberlandesgericht, dessen Urteil in NJW 2001, 2724 veröffentlicht ist, keinen Erfolg.
  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Die weitergehende Klage hatte beim Landgericht und beim Oberlandesgericht Köln, dessen Urteil in NJW 2001, 2724 veröffentlicht ist, keinen Erfolg.
  • OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07

    Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit einer Sonderprüfung durch die BaFin:

    Da diese Richtlinien das Ziel der Verleihung von Rechten an Einzelne beinhalten und der Inhalt dieser Rechte bestimmbar ist, käme - ein Kausalzusammenhang zwischen der unterbliebenen Umsetzung und dem Schaden vorausgesetzt - der allgemein anerkannte gemeinschaftsrechtliche Entschädigungsanspruch wegen verspäteter Richtlinienumsetzung zum Zuge, was das LG Bonn hinsichtlich der Einlagensicherungsrichtlinie schon entschieden hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 11.01.2001 - 7 U 104/00 - Rn. 5, zitiert nach juris, das die Entscheidung des LG Bonn im Tatbestand referiert).
  • LG Bonn, 02.08.2002 - 1 O 443/01

    Schadensersatz eines stillen Gesellschafters wegen behaupteter

    An dieser Auffassung, die das Oberlandesgericht Köln im Berufungsverfahren bestätigt hat (NJW 2001, 2724), hält die Kammer auch nach erneuter Überprüfung und unter Berücksichtigung der Argumentation der Kläger fest.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 1 U 30/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3414
OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 1 U 30/99 (https://dejure.org/2000,3414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2000 - 1 U 30/99 (https://dejure.org/2000,3414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2000 - 1 U 30/99 (https://dejure.org/2000,3414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Schadensersatzanspruch; Gewährleistungsausschluss; Mangel; Fahrzeug; Zugesicherte Eigenschaften

  • Judicialis

    ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    BGB § 463 S. 1
    Zusicherung einer Eigenschaft beim Verkauf eines gebrauchten Kfz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 28 U 5/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 1 U 30/99
    Sie ist der Bezeichnung des Motors als "einwandfrei" oder "in Ordnung" vergleichbar, die in der Rechtsprechung ebenfalls nicht als Eigenschaftszusicherung gewertet wurden (OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1362; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 429).
  • LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17

    Ölverbrauch Beschaffenheitsvereinbarung PKW Privatverkauf

    Die bereits ohnehin eher einer allgemeinen Anpreisung oder allenfalls einer eingeschränkten Wissenserklärung gleichkommende Angabe eines "vollkommen normalen" und "unauffälligen" Ölverbrauchs (vgl. Reinking/Eggert, aaO., Rd.2861; abweichend zur Frage des Ölverbrauchs aber: OLG Koblenz NJW-RR 1990, 60f.; ferner - zur fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung bei der Angabe "Motor in Ordnung" durch einen privaten Verkäufer - OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2000 - 1 U 30/99 = DAR 2001, 505 = BeckRS 2008, 15801; LG Kleve NJW-RR 2005, 422), erfüllt gerade mit dieser Einleitung nicht die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Eindeutigkeit eines entsprechenden Verpflichtungswillens des Beklagten (vgl. auch BGH NJW 2018, 146 Rd.18; BGH NJW 2017, 2817, 2818 Rd.13).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2092
OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00 (https://dejure.org/2000,2092)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.08.2000 - 2 W 64/00 (https://dejure.org/2000,2092)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. August 2000 - 2 W 64/00 (https://dejure.org/2000,2092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    InsO § 304
    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren; Kriterien für die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 482
  • ZIP 2000, 2315
  • NZI 2000, 592
  • NZI 2001, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00

    Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    Zwar liegen Entscheidungen zu der Frage vor, auf welchen Zeitpunkt es bezüglich der Verhältnisse des Schuldners ankommt, wenn dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung eine frühere Tätigkeit aufgegeben hat, die die Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens erfordert hätte (s. dazu OLG Celle, ZIP 2000, 802; OLG Schleswig, ZInsO 2000, 155).

    Wie der Senat ebenfalls bereits in Übereinstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten, die sich mit dieser Frage auseinander gesetzt haben, festgestellt hat, kommt es auf eine Divergenz i.S. d. § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO bei der Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht an (s. OLG Celle, ZIP 2000, 706, 708; OLG Celle, ZIP 2000, 802, 804; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; zu weiteren Nachweisen s. Pape, ZInsO 2000, 214, 221).

    Da vorliegend die Schuldnerin ausdrücklich einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt und das Amtsgericht diesen Antrag im Hinblick auf die von ihm zugrunde gelegte Anwendbarkeit der Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens zurückgewiesen hat, bestehen gegen die Zulässigkeit der Beschwerde keine Bedenken (s. bereits Senat, ZIP 2000, 802).

  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung;

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    Von diesem Grundsatz geht auch der Senat aus (vgl. bereits Beschluss vom 8. März 2000 - 2 W 23/00 = ZIP 2000, 706).

    Wie der Senat ebenfalls bereits in Übereinstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten, die sich mit dieser Frage auseinander gesetzt haben, festgestellt hat, kommt es auf eine Divergenz i.S. d. § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO bei der Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht an (s. OLG Celle, ZIP 2000, 706, 708; OLG Celle, ZIP 2000, 802, 804; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; zu weiteren Nachweisen s. Pape, ZInsO 2000, 214, 221).

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99

    Weitere Beschwerde nach § 7 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu § 7 InsO ist jedoch anerkannt, dass ein ausdrücklicher Zulassungsantrag dann entbehrlich ist, wenn sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers ergibt, dass er eine Verletzung des Gesetzes geltend machen will und es sich um eine Rechtsfrage handelt, deren Beantwortung im Allgemeinen Interesse liegt (s. BayObLG, ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Dresden, NZI 2000, 136; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; OLG Köln, ZInsO 2000, 281).

    Wie der Senat ebenfalls bereits in Übereinstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten, die sich mit dieser Frage auseinander gesetzt haben, festgestellt hat, kommt es auf eine Divergenz i.S. d. § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO bei der Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht an (s. OLG Celle, ZIP 2000, 706, 708; OLG Celle, ZIP 2000, 802, 804; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; zu weiteren Nachweisen s. Pape, ZInsO 2000, 214, 221).

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei einer zulässigen sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO das Fehlen eines die Subsumtion des Rechtsbeschwerdegerichts ermöglichenden Sachverhalts zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, da auf das Rechtsbeschwerdeverfahren gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO § 561 ZPO anzuwenden ist und dem Rechtsbeschwerdegericht damit die Möglichkeit versagt ist, sich den für seine Subsumtion erforderlichen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (s. auch OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 169; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00).
  • LG Dessau, 28.04.2000 - 9 T 218/00

    Anwendbarkeit des § 304 Insolvenzordnung (InsO) auf ehemals Selbstständige

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    Zwar ist fraglich, ob eine Zuordnung zum Verbraucherinsolvenzverfahren allein aufgrund der gesetzgeberischen Zielbestimmung des Verbraucherinsolvenzverfahrens getroffen werden kann und mit dieser Begründung etwa Schuldner, deren Verbindlichkeiten aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen, von vornherein aus diesem Verfahren auszuschließen sind (so etwa AG Göttingen, ZInsO 2000, 342; gegenteiliger Auffassung LG Dessau, ZIP 2000, 1502).
  • BayObLG, 02.12.1999 - 4Z BR 8/99

    Ergänzungsaufforderung zur Beibringung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu § 7 InsO ist jedoch anerkannt, dass ein ausdrücklicher Zulassungsantrag dann entbehrlich ist, wenn sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers ergibt, dass er eine Verletzung des Gesetzes geltend machen will und es sich um eine Rechtsfrage handelt, deren Beantwortung im Allgemeinen Interesse liegt (s. BayObLG, ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Dresden, NZI 2000, 136; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; OLG Köln, ZInsO 2000, 281).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei einer zulässigen sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO das Fehlen eines die Subsumtion des Rechtsbeschwerdegerichts ermöglichenden Sachverhalts zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, da auf das Rechtsbeschwerdeverfahren gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO § 561 ZPO anzuwenden ist und dem Rechtsbeschwerdegericht damit die Möglichkeit versagt ist, sich den für seine Subsumtion erforderlichen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (s. auch OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 169; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 275/96

    Berichtigung eines in den Entscheidungsgründen enthaltenen Tatbestandes

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    Danach kann eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache ausnahmsweise dann unterbleiben, wenn sich der Sachverhalt, der der streitigen Rechtsfrage zugrundezulegen ist, aus den Entscheidungsgründen ergibt (s. dazu BGH, NJW 1991, 3038; BGH, NJW 1997, 1931; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 551 Rz. 9).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 232/89

    "Fehlender Tatbestand"; Aufhebung eines Berufungsurteils wegen fehlenden

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    Danach kann eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache ausnahmsweise dann unterbleiben, wenn sich der Sachverhalt, der der streitigen Rechtsfrage zugrundezulegen ist, aus den Entscheidungsgründen ergibt (s. dazu BGH, NJW 1991, 3038; BGH, NJW 1997, 1931; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 551 Rz. 9).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei einer zulässigen sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO das Fehlen eines die Subsumtion des Rechtsbeschwerdegerichts ermöglichenden Sachverhalts zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, da auf das Rechtsbeschwerdeverfahren gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO § 561 ZPO anzuwenden ist und dem Rechtsbeschwerdegericht damit die Möglichkeit versagt ist, sich den für seine Subsumtion erforderlichen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (s. auch OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 169; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00).
  • OLG Dresden, 12.10.1999 - 7 W 1754/99

    Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige GmbH im Insolvenzverfahren

  • BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00

    Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

  • OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 53/99

    Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren; Begriff der

  • AG Göttingen, 23.05.2000 - 74 IN 228/99

    Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Unternehmensinsolvenzverfahrens;

  • OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des

    Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7928
OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00 (https://dejure.org/2000,7928)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.2000 - 13 U 927/00 (https://dejure.org/2000,7928)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 13 U 927/00 (https://dejure.org/2000,7928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Treuhandvertrag; Notarielle Vollmacht; Darlehensvertrag; Nichtigkeit; Rechtsberatung

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 134; ; HaustürWG § 1; ; HaustürWG § 3; ; RberG Art. 1 § 1

  • rechtsportal.de

    Abschluss eines Darlehensvertrags zur Finanzierung von Fondsanteilen aufgrund Treuhandvertrages und notarieller Vollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 1 O 441/99
  • OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
    Wird nämlich - wie hier - bei Abschluss des Darlehensvertrages ein Vertreter eingeschaltet, so kommt es für die Widerruflichkeit der Vertragserklärungen nach dem Haustürwiderrufsgesetz grundsätzlich nicht auf die Haustürsituation des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung, sondern auf diejenige des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages an (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1154; BGH ZIP 2000, 1155, 1157).

    Im Übrigen durfte die in ihrem Vertrauen auf die ihr vorgelegte notariell beurkundete Vollmachtserklrärung geschützte Beklagte (vgl. §§ 172, 173 BGB) ohne weiteres davon ausgehen, dass der Klägerin und ihrem Ehemann ein Recht zum Widerruf der Treuhandvertrags- und Vollmachtserklärung nicht zusteht (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Haustürwiderrufsgesetz); der Darlehensvertrag konnte somit unabhängig von der Nichtigkeit des Treuhandvertrages und der Vollmacht nicht wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1155; BGH ZIP 2000, 1155, 1158).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie dies hier von der Klägerin behauptet, wird - eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt ist (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1155; Soergel/Leptien, BGB 13.Aufl. § 171 Rdz.1).

  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
    Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die gemäß Art. 1 § 1 RBerG einer Genehmigung bedarf, liegt vor bei Tätigkeiten, die auf die unmittelbare Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtet sind, entweder durch unmittelbare Wahrnehmung Dritten gegenüber als Bevollmächtigter oder nur nach innen durch Rechtsberatung und das Entwerfen von Schreiben dergestalt, dass diese Rechtsangelegenheiten einem gewissen Abschluss, sei es zwecks Rechtsgestaltung oder Rechtsverwirklichung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1989, 2125; BGH NJW 1995, 3122; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz 2.Aufl. Art. 1 § 1 RBerG Rdz.15 m.z.w.N.).

    Eine Beratungstätigkeit, die überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt, kann allerdings ausnahmsweise auch gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, sofern der Berater daneben rechtliche Belange von nicht ganz unerheblichem Gewicht zu besorgen hat (vgl. BGH NJW 1995, 3122, 3123).

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
    Wird nämlich - wie hier - bei Abschluss des Darlehensvertrages ein Vertreter eingeschaltet, so kommt es für die Widerruflichkeit der Vertragserklärungen nach dem Haustürwiderrufsgesetz grundsätzlich nicht auf die Haustürsituation des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung, sondern auf diejenige des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages an (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1154; BGH ZIP 2000, 1155, 1157).

    Im Übrigen durfte die in ihrem Vertrauen auf die ihr vorgelegte notariell beurkundete Vollmachtserklrärung geschützte Beklagte (vgl. §§ 172, 173 BGB) ohne weiteres davon ausgehen, dass der Klägerin und ihrem Ehemann ein Recht zum Widerruf der Treuhandvertrags- und Vollmachtserklärung nicht zusteht (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Haustürwiderrufsgesetz); der Darlehensvertrag konnte somit unabhängig von der Nichtigkeit des Treuhandvertrages und der Vollmacht nicht wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1155; BGH ZIP 2000, 1155, 1158).

  • OLG München, 26.08.1999 - 19 U 2173/99

    Ausnahme für Realkredite nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auch bei Überfinanzierung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
    Gleichwohl wurde diese Tätigkeit damit nicht zu einer Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit im oben dargelegten Sinne, weil eine rechtliche Erörterung bei Abschluss der Verträge gerade nicht erfolgen sollte (vgl. zu diesem Erfordernis auch OLG München WM 2000, 130, 132, Rennen/Caliebe a.a.O. Rdz.16).
  • BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97

    Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Dritte, deren Verträge mit dem Auftraggeber von dem Rechtsbesorger vermittelt wurden, in einer Weise mit diesem zusammen arbeiten, dass ihre Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss (vgl. BGH NJW 1998, 1955).
  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
    Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die gemäß Art. 1 § 1 RBerG einer Genehmigung bedarf, liegt vor bei Tätigkeiten, die auf die unmittelbare Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtet sind, entweder durch unmittelbare Wahrnehmung Dritten gegenüber als Bevollmächtigter oder nur nach innen durch Rechtsberatung und das Entwerfen von Schreiben dergestalt, dass diese Rechtsangelegenheiten einem gewissen Abschluss, sei es zwecks Rechtsgestaltung oder Rechtsverwirklichung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1989, 2125; BGH NJW 1995, 3122; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz 2.Aufl. Art. 1 § 1 RBerG Rdz.15 m.z.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.1996 - 5 WF 2/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
    Selbst wenn jedoch für den Feststellungsantrag der Betrag der insgesamt geschuldeten Kreditraten in Höhe von 49.988,36 DM anzusetzen wäre, hätte daneben der Leistungsantrag auf Rückzahlung der bereits geleisteten Kreditraten keinen eigenen Streitwert mehr, weil es sich insoweit um einen Fall sog. wirtschaftlicher Identität handelt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 97, 39; BGH JurBüro 1969, 833).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86

    Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
    Findet - wie dies auch vorliegend der Fall ist - eine wirtschaftliche Beratung statt, so kommt es darauf an, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BGH NJW 3122; BGHZ 102, 128, 130).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.11.2000 - 8 W 244/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8941
OLG Brandenburg, 20.11.2000 - 8 W 244/00 (https://dejure.org/2000,8941)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2000 - 8 W 244/00 (https://dejure.org/2000,8941)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2000 - 8 W 244/00 (https://dejure.org/2000,8941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Einhaltung der Zweiwochenfrist; Zulassung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Insolvenzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 983
  • NZI 2001, 93
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

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  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

    Weist das Landgericht den Antrag des Insolvenzschuldners auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde zurück, ist hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen (Erst-)Beschwerde statthaft (Anschluss an OLG Brandenburg ZinsO 2001, 75).

    Infolgedessen ist das dagegen gerichtete Rechtsmittel des Schuldners als Erstbeschwerde anzusehen (ebenso OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75f.; Beschluss vom 8. Februar 2001 - 8 W 262/00).

    Letzteres ist der Fall, wenn die ernsthafte Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung besteht (Senat, ZInsO 2000, 398; 627, jew. m.w.N.; OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75, 76; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Januar 2001 - 2 W 8/01; Kirchhof in HK-InsO § 7 Rdnr. 23).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZA 26/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen gegenteiligen Auffassung (OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 811; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 7 Rn. 8; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 7 Rn. 3b), wonach hier nur eine Erstbeschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 4 InsO statthaft sei, folgt der Senat nicht.
  • OLG Brandenburg, 28.01.2001 - 8 W 260/00

    Beschwerdebefugnis des absonderungsberechtigten Insolvenzgläubigers gegen die

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10634
OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99 (https://dejure.org/2000,10634)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2000 - 3 U 275/99 (https://dejure.org/2000,10634)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2000 - 3 U 275/99 (https://dejure.org/2000,10634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; ZugabeVO
    Unentgeltliche Überlassung von fünf Büchern beim Beitritt zu einem Buchclub als verbotene Zugabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 406 O 138/98
  • OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99

Papierfundstellen

  • afp 2001, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99
    Eine Zugabe i. S. des § 1 Abs. 1 ZugabeVO liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluss des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, dass die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen seiner Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (vgl. BGH WRP 99, 90 ff. (91) -"Handy für 0, 00 DM" m.w.N.).

    Dies lässt sich auch nicht der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (WRP 99, 90 ff. - "Handy für 0, 00 DM") entnehmen.

  • BGH, 14.07.1983 - I ZR 67/81

    Einführungsangebot - Buchclub - Eintritt - Wettbewerbswidriges Vorspannangebot -

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99
    Dabei kann die Vorspannware auch zum regelmäßigen Leistungsangebot des Anbieters gehören (BGH GRUR 83, 781 ff. (782) - "Buchklub-Vorspannangebot").
  • BGH, 15.05.1986 - I ZR 25/84

    Probe-Jahrbuch

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99
    Zwar ist das Verschenken von Waren, wenn es unabhängig von einem Kauf erfolgt, nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., RN 93 zu § 1 UWG m.w.N.), doch kann im Falle des Verschenkens von Waren oder sonstigen Leistungen ebenfalls die Gefahr bestehen, dass der Kunde wegen der von dem Geschenk ausgehenden Reizwirkung in einem solchen Grade zum Abschluss entgeltlicher Verträge unsachlich beeinflusst wird, dass er sich nicht nach seiner Vorstellung über die Preiswürdigkeit und Güte der konkurrierenden Waren entschließt, sondern vornehmlich danach, wie er in den Genuss des Werbegeschenkes kommt (vgl. BGH GRUR 86, 820 - Probe-Jahrbuch; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften - Anmeldung für eine Preisbindung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99
    Zwar kann es sich bei einer Probe nach dem Verkehrsverständnis unter Umständen um ein handelsübliches Zubehör bzw. eine handelsübliche - geringwertige - Nebenleistung im Sinne des § 1 Abs. 2 lit. d) ZugabeVO handeln (vgl. BGH GRUR 68, 53 ff. (55) - Probetube).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

    Das Berufungsgericht hat die Berufung unter Einfügung des Zusatzes "('für Porto und Verpackung')" in die Urteilsformel zurückgewiesen (OLG Hamburg OLG-Rep 2001, 63 = AfP 2001, 231).
  • OLG Rostock, 25.09.2019 - 2 U 22/18

    Maracujasaft - Wettbewerbsrechtlich zulässige Prospektwerbung: Bezeichnung eines

    Wäre dem so, käme die Annahme einer Zugabe praktisch nie in Betracht (OLG Hamburg, Urteil vom 16.11.2000 - 3 U 275/99, OLGR 2001, 63 = AfP 2001, 231 [Juris; Tz. 35 f.]).
  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Zwischen dem Beitritt zum Buchclub der Beklagten und der Gewährung des ausgelobten Guthabens in Höhe von DM 100, 00 besteht mithin nicht die erforderliche zweckgebundene Zusammengehörigkeit im Sinne der vom BGH geforderten Funktionseinheit (vgl. dazu auch OLGR Hamburg 2001, 63, 64 - 5 Bestseller für je nur 2 DM).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 7 U 123/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14529
OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 7 U 123/99 (https://dejure.org/2000,14529)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2000 - 7 U 123/99 (https://dejure.org/2000,14529)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2000 - 7 U 123/99 (https://dejure.org/2000,14529)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 8 O 391/96
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 7 U 123/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1135
  • NZM 2001, 482
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