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   OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99   

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OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99 (https://dejure.org/2000,3021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.11.2000 - 11 UF 106/99 (https://dejure.org/2000,3021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. November 2000 - 11 UF 106/99 (https://dejure.org/2000,3021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Berechnung von Versorgungsanwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bzw des Ehezeitanteils nach der modifizierten VBL-Methode

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587b Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 3 VAHRG; § 41 Abs. 3 VBLS; § 42 Abs. 2 VBLS; § 18 Abs. 3 S. 2 FRG
    Anwendung der sogenannten VBL-Methode hinsichtlich Berechnung des Ehezeitanteils der Gesamtversorgungen; Volle Anrechnung der Rentenansprüche auf die Gesamtversorgung bei nur hälftiger Berücksichtigung dieses Teils der Lebensarbeitszeit bei Berechnung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der sogenannten VBL-Methode hinsichtlich Berechnung des Ehezeitanteils der Gesamtversorgungen; Volle Anrechnung der Rentenansprüche auf die Gesamtversorgung bei nur hälftiger Berücksichtigung dieses Teils der Lebensarbeitszeit bei Berechnung der ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3
    Versorgungsausgleich - Mängel der VBL-Methode - Berechnung des Ehezeitanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 484
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 03.02.1994 - 11 UF 117/93

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Der Senat hält an der in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359; ausdrücklich zustimmend Bergner, Der Versorgungsausgleich, Loseblattkommentar, 1996, S. 87ff., 90f. in Abgrenzung zu seiner früher teilweise abweichenden Auffassung in NZS 1993, 482, 486, 487) entwickelten Modifizierung der VBLMethode fest (entgegen BGH, FamRZ 1996, 93; ihm folgend - ohne eigene Prüfung, sondern "aus übergeordneten Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung" - OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 236).

    zu 2) (vgl. dazu bereits Senat, FamRZ 1995, 359, 360 r.Sp.) unmittelbar ableitbaren, die Ermittlung der Gesamtversorgung als Ganze maßgeblich bestimmenden Rechtsfolgen werden vom BGH bei der Ermittlung des Ehezeitanteils nicht berücksichtigt.

    Der Senat hat in der Entscheidung FamRZ 1995, 359 eine solche Hilfskonstruktion vorgeschlagen.

    Ob bei der Anwendung der modifizierten VBLMethode ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht (so u.a. die Begründung der weiteren Beschwerde durch die Bet. zu 2) gegen die Senatsentscheidung FamRZ 1995, 359) kann letztlich nicht maßgeblich sein,wenn die möglicherweise rechnerisch "einfachere" bisherige VBLMethode zu offenkundig falschen Ergebnissen führt (vgl. nachstehend zu 4)).

    5) Wenn man den Ehezeitanteil nach der vom Senat in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359, 361) entwickelten Methode berechnet, ist wie folgt vorzugehen:.

  • BGH, 04.10.1995 - XII ZB 38/94

    Berechnung des Ehezeitanteils einer Versorgungsrente der öffentlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    3) Zur Berechnung des Ehezeitanteils nach der modifizierten VBL-Methode (im Anschluss an OLG Oldenburg, FamRZ 1995, 358; gegen BGH, FamRZ 1996, 93).

    Der Senat hält an der in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359; ausdrücklich zustimmend Bergner, Der Versorgungsausgleich, Loseblattkommentar, 1996, S. 87ff., 90f. in Abgrenzung zu seiner früher teilweise abweichenden Auffassung in NZS 1993, 482, 486, 487) entwickelten Modifizierung der VBLMethode fest (entgegen BGH, FamRZ 1996, 93; ihm folgend - ohne eigene Prüfung, sondern "aus übergeordneten Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung" - OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 236).

    Die Formulierung des BGH, schon auf Grund dieser Art der Anrechnung (mit der Folge einer Erhöhung der gesamtversorgungsfähigen Zeit, des Vomhundertsatzes und damit der Gesamtversorgung selbst) sei von der "gebotenen ZeitÜbereinstimmung i.S. wechselseitiger Zuordnung der maßgeblichen Zeiten auszugehen" (FamRZ 1996, 93, 95), ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar.

  • BGH, 18.10.1995 - XII ZB 156/93

    Bestimmung des Ehezeitanteils einer bei Ehezeitende bereits gezahlten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Denn für die Berechnung des Ehezeitanteils der Versorgungsrente ist (entsprechend der Berechnung des Ausgleichsbetrages beim Rentensplitting gem. § 1587 b Abs. 1 BGB) auf die höheren Beträge aus der (fiktiven) Altersrente abzustellen (BGH, NJW-RR 1996, 385, 386f.); die Bet.

    Er ist auch für den Versorgungsausgleich heranzuziehen, weil nur die Rente wegen Berufsunfähigkeit bisher unverfallbar ist (vgl. zur Abgrenzung gegenüber den noch nicht unverfallbaren sonstigen Versorgungsrenten BGH, NJW-RR 1996, 385f. m.w.N.).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Sie kann auch in der Übergangszeit bis der vom BVerfG (NJW 2000, 3341; BVerGE 98, 365; vgl. ferner FamRZ 1999, 1575) vorgegebenen Neuregelung der VBL-S nicht mehr angewandt werden.

    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 22.3.2000 - 1 BvR 1136/96 - (NJW 2000, 3341) auf verfassungswidrige Auswirkungen der auch im vorliegenden Fall für die Berechnung der Versorgungsrente maßgeblichen Vorzeitenregelung in der VBLS (volle Anrechnung der Rentenansprüche auf die Gesamtversorgung bei nur hälftiger Berücksichtigung dieses Teils der Lebensarbeitszeit bei der Berechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit) hingewiesen und der Bet.

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Sie kann auch in der Übergangszeit bis der vom BVerfG (NJW 2000, 3341; BVerGE 98, 365; vgl. ferner FamRZ 1999, 1575) vorgegebenen Neuregelung der VBL-S nicht mehr angewandt werden.

    zu 2) aufgegeben, die Frage der Berücksichtigung der Vorzeiten bis Ende 2000 neu zu regeln (neben weiteren grundlegenden Änderungen der VBLS; vgl. BVerfGE 98, 365; ferner BVerfG, FamRZ 1999, 1575).

  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 165/88

    Versorgungsausgleich bei privater betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Diese Verringerung müsse auch bei der Berechnung des Ehezeitanteils berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1991, 1416, 1419; NJW-RR 1995, 193, 195).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZB 129/92

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Diese Verringerung müsse auch bei der Berechnung des Ehezeitanteils berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1991, 1416, 1419; NJW-RR 1995, 193, 195).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    zu 2) aufgegeben, die Frage der Berücksichtigung der Vorzeiten bis Ende 2000 neu zu regeln (neben weiteren grundlegenden Änderungen der VBLS; vgl. BVerfGE 98, 365; ferner BVerfG, FamRZ 1999, 1575).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Der Senat hält an der in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359; ausdrücklich zustimmend Bergner, Der Versorgungsausgleich, Loseblattkommentar, 1996, S. 87ff., 90f. in Abgrenzung zu seiner früher teilweise abweichenden Auffassung in NZS 1993, 482, 486, 487) entwickelten Modifizierung der VBLMethode fest (entgegen BGH, FamRZ 1996, 93; ihm folgend - ohne eigene Prüfung, sondern "aus übergeordneten Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung" - OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 236).
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 211/00

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechtes der Zusatzversorgung des

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2001, 484 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, daß die Anwendung der VBL-Methode in ihrer bisherigen Form keine mit den Bewertungsvorschriften (§ 1587 a Abs. 2 Nr. 3 BGB) und mit dem Halbteilungsgrundsatz zu vereinbarende Ermittlung des Ehezeitanteils der Versorgung gewährleiste.
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZB 176/06

    Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung eines Versorgungsberechtigten auf die

    Auf die Beschwerde der VBL hatte das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 30. November 2000, der in FamRZ 2001, 484 veröffentlicht ist, das angeordnete Rentensplitting bestätigt und im Übrigen die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - dahin abgeändert, dass der durch analoges Quasi-Splitting zu Gunsten der Ehefrau zu begründende monatliche Ausgleichsbetrag nur 95, 80 DM (48,98 EUR) beträgt (bezogen auf den 28. Februar 1998).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 226/01

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer wegen vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit

    Das Oberlandesgericht hat (zwar nicht im vorliegenden Verfahren, vgl. aber OLG Oldenburg FamRZ 2001, 484, 487; entsprechend die Kommentierung bei Staudinger/Rehme Bearb. 1998 § 1587 a Rdn. 335) weiter ausgeführt, in einem Fall wie dem vorliegendem, in dem die außerhalb der VBL-Umlagemonate liegenden Rentenerwerbszeiten sämtlich auf die Zeit vor Beginn der Ehezeit entfallen, werde der Ehezeitanteil nach der VBL-Methode zwingend und ohne Ausnahme zu hoch bemessen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98   

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https://dejure.org/2000,6012
OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98 (https://dejure.org/2000,6012)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.07.2000 - 1 U 1606/98 (https://dejure.org/2000,6012)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 1 U 1606/98 (https://dejure.org/2000,6012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung; Geburtshilfe; Belegarzt; Schadenersatz; Erfüllungsgehilfe; Hebamme

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 282; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 3; ; ZPO § 9

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 278; BGB § 611
    Kein vertraglicher Schadensersatzanspruch des Patienten gegen das Belegkrankenhaus bei Fehler des Belegarztes

  • rechtsportal.de

    Anspruchsberechtigung des neugeborenen Kindes bei vorgeburtlichen Behandlungsfehlern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 897
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    a) Bei dem hier vorliegenden sogenannten gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag, Krankenhausbehandlungsvertrag oder Arzt - Krankenhaus - Vertrag (Belegarzt, Belegkrankenhaus) sind grundsätzlich die verschiedenen Vertrags-, Abrechnungs- und Haftungsverhältnisse zu unterscheiden (BGHZ 129, 6 ff., 13 ff. = NJW 1995, 1611, 1613; SChlHOLG, OLGR 1998, 64; Geiß/ Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 3. Aufl., Teil A, Rdnr. 31 ff.; Franzki/ Hansen, Der Belegarzt - Stellung und Haftung im Verhältnis zum Krankenhausträger, NJW 1990, 737 ff., 739).

    Hierzu bestand keine Veranlassung und vor allem auch keine Verpflichtung der Beklagten (s. BGHZ 129, 6 ff., 14).

    Nachdem der Frauenarzt (Belegarzt) am 24. August 1983 beschlossen hatte, die Geburt des Klägers einzuleiten, er die Mutter eingehend untersucht hatte und Anweisungen zur Anlegung des CTG und des Einsatzes der wehenfördernden Mittel gegeben hatte, halte er damit "die Geburt übernommen" (s. OLG Celle, VersR 1999, 487; BGHZ 129, 6 ff., 11 "Leitung der Geburt") und das Handeln Dritter (nicht ärztlicher) Personen (hier vor allem der angestellten Hebamme) diente der Erfüllung ausschließlich seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Mutter des Klägers zur Durchführung der Geburt.

    Sobald jedoch ein approbierter Arzt in die Geburtssituation hineintritt, übernimmt dieser die Verantwortung kraft seiner übergeordneten Kompetenz (vgl. Anhörung des Sachverständigen Professor Dr. T, Sitzungsniederschrift vom 21. Juni 2000 Seite 2; Bl. 449 d.A. - s. auch BGHZ 129, 6 ff., 11; OLG Celle, VersR 1999, 487; Robbers/Schneider a.a.O.).

    Auch dieser Umstand spricht für seine alleinige Haftung (vergl. zu diesem Aspekt BGHZ 129, 6 ff., 14).

  • OLG Stuttgart, 20.08.1992 - 14 U 3/92

    Haftung des Krankenhausträgers wegen mangelhafter Organisation der Krankenpflege

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    Zwar war er im Zeitpunkt des Abschlusses des (gespaltenen) Krankenhausaufnahmevertrages noch nicht geboren (vgl. § 1 BGB), jedoch war er hier als "nasciturus" in den Schutzbereich des Vertrages zwischen seiner Mutter und dem Belegkrankenhaus einbezogen (BGHZ 106, 153 ff., 155 f. - Anspruch aus Delikt; BGH, VersR 1992, 1263; OLG Oldenburg, VersR 1991, 1177 f.; OLG Stuttgart, NJW 1993, 2384 f.; Palandt-Heinrichs, § 328 Rn.16, 17).

    cc) Auch eigenes Verschulden (Organisationsverschulden s. BGH, VersR 1996, 976 ff.; OLG Stuttgart, NJW 1993, 2384 ff. mit Anm. Robbers/Neubert, das Krankenhaus 1993, 480; Deutsch, Das Organisationsverschulden des Krankenhausträgers, NJW 2000, 1745 ff.) durch die Beklagte im Sinne einer Verletzung des Krankenhausaufnahmevertrages zwischen ihr und der Mutter des Klägers ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.

    Nur in einem Fall der massiven und gehäuften "Fehlleistungen" des Belegarztes wäre eine Vertragsverletzung (Krankenhausvertrag) zwischen Beklagter und Mutter des Klägers bzw. Verletzung des Vertrages Belegarzt-Belegkrankenhaus (wobei eine Schutzwirkung zu Gunsten der Mutter/des Klägers einmal unterstellt wird) überhaupt denkbar und möglich (so wohl auch BGH, VersR 1996, 976 ff.; OLG Stuttgart, NJW 1993, 2384 ff. "langdauernd mangelhafte Organisation").

    Da auch sonstige Grundlagen für eine - vertragliche - Haftung des Belegkrankenhauses (Beklagte) wie Organisationsmängel (s. OLG Hamm, OLGR 1991, 11 ff., vergl. auch Geiß/Greiner a.a.O. Teil A, Rdnr. 35, 41, 42), Organisationsverantwortlichkeit (für Geräte und Personal), die möglicherweise nur eine hier nicht einschlägige, deliktische Haftung begründen könnten (vergl. herzu auch OLG Stuttgart, NJW 1993, 2384 f.), vor allem dafür, daß schlecht geschultes, ausgebildetes Personal (vergl. OLG Celle, VersR 1999, 488; Franzki/Hansen a.a.O. S. 743) eingesetzt wurde, das durchgehend - und nicht nur im Einzelfall - fehlerhaft handelte, nicht ersichtlich sind, scheidet insgesamt eine Haftung des Belegkrankenhauses für die gravierenden und in höchstem Maße bedauerlichen und Mitgefühl auslösenden Schäden und Leiden des Klägers aus.

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 190/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Geburtshilfe, Belegarzt,

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    Eine Zurechnung des offensichtlichen Fehlverhaltens des Belegarztes scheidet hier mithin aus (BGHZ 12.9, 6 ff., 13 f.; BGH, VersR 1996, 976 F., Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., § 104 Rdnr. 17, Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rdnr. 76).

    cc) Auch eigenes Verschulden (Organisationsverschulden s. BGH, VersR 1996, 976 ff.; OLG Stuttgart, NJW 1993, 2384 ff. mit Anm. Robbers/Neubert, das Krankenhaus 1993, 480; Deutsch, Das Organisationsverschulden des Krankenhausträgers, NJW 2000, 1745 ff.) durch die Beklagte im Sinne einer Verletzung des Krankenhausaufnahmevertrages zwischen ihr und der Mutter des Klägers ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.

    Nur in einem Fall der massiven und gehäuften "Fehlleistungen" des Belegarztes wäre eine Vertragsverletzung (Krankenhausvertrag) zwischen Beklagter und Mutter des Klägers bzw. Verletzung des Vertrages Belegarzt-Belegkrankenhaus (wobei eine Schutzwirkung zu Gunsten der Mutter/des Klägers einmal unterstellt wird) überhaupt denkbar und möglich (so wohl auch BGH, VersR 1996, 976 ff.; OLG Stuttgart, NJW 1993, 2384 ff. "langdauernd mangelhafte Organisation").

  • OLG Düsseldorf, 17.12.1992 - 8 U 278/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    Das Belegkrankenhaus (Beklagte) schuldet grundsätzlich nur die nicht ärztlichen Versorgungsleistungen und pflegerischen Dienste (sowie medizinische/ärztliche Dienste, die außerhalb der Leistungen des Belegarztes liegen -hier nicht einschlägig-, vergl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 483 f.; OLG München, OLGR 1995, 198 f.).

    Zum einen stellte sich die stationäre Behandlung (Geburtseinleitung) für die Mutter des Klägers letztlich als gewünschte Fortsetzung der vorangegangenen ambulanten Betreuung der Schwangerschaft durch ihren Frauenarzt dar; für sie war wesentlich, dass der ihr vertraute Geburtshelfer sie auch im Krankenhaus betreute (vergl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 483 f.).

  • OLG Hamm, 23.04.1997 - 3 U 10/96

    Anforderungen an den Beweis fehlender Kausalität bei festgestelltem grobem

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    Da auch sonstige Grundlagen für eine - vertragliche - Haftung des Belegkrankenhauses (Beklagte) wie Organisationsmängel (s. OLG Hamm, OLGR 1991, 11 ff., vergl. auch Geiß/Greiner a.a.O. Teil A, Rdnr. 35, 41, 42), Organisationsverantwortlichkeit (für Geräte und Personal), die möglicherweise nur eine hier nicht einschlägige, deliktische Haftung begründen könnten (vergl. herzu auch OLG Stuttgart, NJW 1993, 2384 f.), vor allem dafür, daß schlecht geschultes, ausgebildetes Personal (vergl. OLG Celle, VersR 1999, 488; Franzki/Hansen a.a.O. S. 743) eingesetzt wurde, das durchgehend - und nicht nur im Einzelfall - fehlerhaft handelte, nicht ersichtlich sind, scheidet insgesamt eine Haftung des Belegkrankenhauses für die gravierenden und in höchstem Maße bedauerlichen und Mitgefühl auslösenden Schäden und Leiden des Klägers aus.
  • OLG Celle, 28.07.1997 - 1 U 19/96

    Haftung des Belegarztes für groben Fehler der Hebamme

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    Fehler in dieser Phase der Durchführung der von dem Belegarzt angeordneten und geleiteten medizinischen Maßnahmen (Geburtseinleitung) sind ausschließlich dem Belegarzt als Vertragsverletzungen zuzuordnen, auch wenn sie dem angestellten Personal des Krankenhauses unterlaufen sind (vergl. OLG Celle, VersR 1993, 360 f.; OLG München, OLGR 1995, 199; OLG München, OLGR 1997, 53; OLG Celle, VersR 1999, 486 ff.; Robbers/Schneider a.a.O.; s. auch Lauf/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., 5 98 Rdnr. 7, 18 ff., § 104 Rdnr. 7; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdnr. 563).
  • OLG Celle, 27.01.1992 - 1 U 39/90

    Hebamme als Erfüllungsgehilfin des Arztes

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    Fehler in dieser Phase der Durchführung der von dem Belegarzt angeordneten und geleiteten medizinischen Maßnahmen (Geburtseinleitung) sind ausschließlich dem Belegarzt als Vertragsverletzungen zuzuordnen, auch wenn sie dem angestellten Personal des Krankenhauses unterlaufen sind (vergl. OLG Celle, VersR 1993, 360 f.; OLG München, OLGR 1995, 199; OLG München, OLGR 1997, 53; OLG Celle, VersR 1999, 486 ff.; Robbers/Schneider a.a.O.; s. auch Lauf/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., 5 98 Rdnr. 7, 18 ff., § 104 Rdnr. 7; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdnr. 563).
  • OLG Oldenburg, 24.07.1990 - 5 U 149/89

    Geburt, Hebamme, Entbindung, Kaiserschnitt, Verjährung, Behandlungsfehler,

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    Abgesehen davon, daß durch die Festlegung derartiger Remonstrations-, Informations- und Weigerungsverpflichtungen des Krankenhauspersonals (als Nebenpflichten aus dem Krankenhausaufnahmevertrag zwischen Belegkrankenhaus und Patient) die gewollte klare Verantwortungs- und Haftungstrennung zwischen Belegarzt und -Krankenhaus aufgegeben werden würde, das Prinzip der Haftungstrennung bei gespaltenen Krankenhausaufnahmeverträgen außer Geltung gesetzt würde, denn jeder Fehler des Belegarztes würde eine entsprechende Remonstrationspflicht (haftbar für die Erfüllung: Belegkrankenhaus) nach sich ziehen, muß hier gelten, daß auch die Verletzung derartiger Pflichten -deren Bestehen bereits für das Jahr 1983 zunächst einmal unterstellt- nach Übernahme der Geburt durch den Belegarzt gleichfalls nur dem Arzt gemäß § 278 BGB zugerechnet werden darf (so wohl auch OLG Celle, VersR 1999, 487; abweichend wohl OLG Oldenburg, VersR 1992, 453 f. - selbst. Hebamme).
  • OLG München, 21.06.1994 - 5 U 6414/93

    Geltendmachung übergegangener Ansprüche durch Träger der Sozialhilfe gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    Fehler in dieser Phase der Durchführung der von dem Belegarzt angeordneten und geleiteten medizinischen Maßnahmen (Geburtseinleitung) sind ausschließlich dem Belegarzt als Vertragsverletzungen zuzuordnen, auch wenn sie dem angestellten Personal des Krankenhauses unterlaufen sind (vergl. OLG Celle, VersR 1993, 360 f.; OLG München, OLGR 1995, 199; OLG München, OLGR 1997, 53; OLG Celle, VersR 1999, 486 ff.; Robbers/Schneider a.a.O.; s. auch Lauf/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., 5 98 Rdnr. 7, 18 ff., § 104 Rdnr. 7; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdnr. 563).
  • OLG Dresden, 12.08.1996 - 11 WF 195/96

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der einstweiligen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98
    Fehler in dieser Phase der Durchführung der von dem Belegarzt angeordneten und geleiteten medizinischen Maßnahmen (Geburtseinleitung) sind ausschließlich dem Belegarzt als Vertragsverletzungen zuzuordnen, auch wenn sie dem angestellten Personal des Krankenhauses unterlaufen sind (vergl. OLG Celle, VersR 1993, 360 f.; OLG München, OLGR 1995, 199; OLG München, OLGR 1997, 53; OLG Celle, VersR 1999, 486 ff.; Robbers/Schneider a.a.O.; s. auch Lauf/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., 5 98 Rdnr. 7, 18 ff., § 104 Rdnr. 7; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdnr. 563).
  • BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53

    Erfüllungsgehilfe

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

  • OLG München, 23.03.1995 - 1 U 1546/95
  • OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 114/89

    Behandlungsregeln, Behandlungsmethode, Schwangerschaft, Belegkrankenhaus,

  • OLG Brandenburg, 15.12.1997 - 13 W 3/97

    Wahlkampfkostenerstattung für die Landtagswahl 1990; Eröffnung des ordentlichen

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03

    Haftung des Betreibers eines Geburtshauses

    Auch wenn eine geburtshilflich tätige Hebamme ab der Übernahme der Behandlung durch den Arzt dessen Weisungen unterworfen und insoweit von einer eigenen Verantwortung grundsätzlich befreit ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 89, 263, 272; BGHZ 129, 6, 11; BGHZ 144, 296, 302; vom 22. Februar 1966 - VI ZR 202/64 - VersR 1966, 580; OLG Koblenz, VersR 2001, 897, 898 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 13. März 2001 - VI ZR 298/00 - a.A. für den Fall einer normalen Geburt: Horschitz/Kurtenbach, Hebammengesetz, 3. Aufl., § 4 HebammenG, Anm. 4) und sie verpflichtet ist, bei Auftreten von Regelwidrigkeiten einen Arzt hinzuziehen (vgl. OLG Bremen, VersR 1979, 1060, 1062; OLG Hamm, VersR 1991, 228, 229 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 25. September 1990 - VI ZR 315/89; OLG Stuttgart, VersR 1994, 1114; Hiersche, Die rechtliche Position der Hebamme bei der Geburt, 2002, S. 80), wird doch mit dieser Aufgabenverteilung zwischen Arzt und Hebamme lediglich bestimmt, welche Personen bei der Geburtshilfe wann handeln müssen und welche Weisungs- und Leitungsrechte für einen hinzugezogenen Arzt gegenüber der Hebamme in der konkreten geburtshilflichen Situation bestehen.
  • LG Münster, 01.03.2018 - 111 O 25/14

    Haftung des Krankenhausträgers für alkoholkranken Belegarzt

    Deshalb könnte der Beklagten zu 2) selbst ein eindeutiges Fehlverhalten des Herrn Q als Belegarzt am 04.02.2011 hier nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26. Juli 2000 - 1 U 1606/98 -, Rn. 42, juris - siehe auch OLG Hamm GesR 2006, 120 ff.; OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 40 ff.).
  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit der Regressklage des Haftpflichtversicherers

    Dieser Grundsatz gilt auch im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung: Sobald ein approbierter Arzt in die von einer Hebamme überwachte Geburtssituation eintritt, übernimmt er auch gegenüber dem nichtärztlichen Personal die Verantwortung für das weitere Geburtsgeschehen (OLG Koblenz, VersR 2001, 897, dort Rdnr.52 im Anschluss an BGHZ 129, 6, 11; OLG Karlsruhe VersR 2003, 116, dort Rdnr.27f.).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2006 - 8 U 107/05

    Schmerzensgeld für während der Geburt verursachte Hirnschädigung

    Das hierfür eingesetzte Krankenhauspersonal wird dann für den Belegarzt als Erfüllungsgehilfe tätig (OLG Koblenz VersR 01, 897f).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04

    Schmerzensgeld für Geburtsschaden (Leukomalazie) durch Zuführung überhöhter

    In Anlehnung an die von der Rechtsprechung bislang entschiedenen Fälle, in denen es zumeist um die Zurechnung grob fehlerhaften Verhaltens einer Hebamme für den geburtsleitenden Arzt ging (vgl. BGH VersR 2000, 1146; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG Karlsruhe VersR 2003, 116, 118; OLG Koblenz VersR 2001, 897; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 418) vertritt der Senat die Auffassung, dass sich die Beklagte zu 4. das Fehlverhalten der Krankenschwester zurechnen lassen muss.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.10.2000 - 16 W 40/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6845
OLG Frankfurt, 23.10.2000 - 16 W 40/2000 (https://dejure.org/2000,6845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.10.2000 - 16 W 40/2000 (https://dejure.org/2000,6845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - 16 W 40/2000 (https://dejure.org/2000,6845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91a Abs 1 ZPO, § 93 ZPO, § 927 ZPO, § 929 ZPO
    Aufhebungsverfahren für eine einstweilige Verfügung: Abmahnung des Gläubigers vor Antragstellung; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Verfügung; Aufhebung; Sofortiges Anerkenntnis; Rechtsverzicht; Aufhebungsverfahren; Erledigterklärungen; Kosten

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 3 O 141/00
  • OLG Frankfurt, 23.10.2000 - 16 W 40/2000
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11

    Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des

    16 1. Demgemäß hat das Landgericht im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO zutreffend auf § 93 ZPO abgestellt, der im Aufhebungsverfahren zumindest analog anwendbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 28.2.1980 - 6 U 122/79, OLGZ 1980, 258, 260, und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147; OLG Hamburg, Beschl. v. 3.5.2001 - 3 W 45/01, Rn. 9 ff. nach juris = NJW-RR 2002, 215; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.10.1996 - 11 W 92/96, Rn. 9 nach juris).

    Unter diesen Umständen war es dem Arrestschuldner zumutbar und zur Vermeidung einer unnötigen Inanspruchnahme des Gerichts und damit verbundener Kosten geboten, zunächst den Arrestgläubiger aufzufordern, auf die Rechte aus dem Arrest zu verzichten (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 20.12.1984 - 6 U 73/84, AnwBl. 1985, 642, 643, und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147; OLG Koblenz, Beschl. v.30.1.1989 - 6 W 20/89, GRUR 1989, 373, 374; Prütting/Gehrlein, ZPO, § 927 Rn. 4; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 927 ZPO Rn. 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl. § 927 Rn. 11 "Hinweispflicht"; im Ergebnis auch Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl. § 927 Rn. 17, wonach der Schuldner die Kostenfolge des § 93 ZPO zu tragen habe, wenn er dem Gläubiger keine Möglichkeit zu einem außerprozessualen Verzicht gegeben habe; and.

    Ob der Antragsteller - will er eine ihm nachteilige Kostenfolge vermeiden - dem Antragsgegner vor Stellung des Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO auch dann Gelegenheit geben muss, das Aufhebungsverlangen anzuerkennen, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes von Anfang an unbegründet war oder wenn der Verfügungs- oder Arrestgläubiger die Vollziehungsfrist verstreichen ließ, woraus geschlossen werden kann, dass von Anfang an kein Bedürfnis für die einstweilige Verfügung oder den Arrest bestanden hat (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 20.12.1984 - 6 U 73/84, AnwBl. 1985, 642, 643, und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.8.1995 - 6 W 27/95, Rn. 14 ff. nach juris = WRP 1996, 120; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.1.1984 - 15 U 158/83, GRUR 1984, 385, 386; OLG Köln, Beschl. v. 2.11.1981 - 6 W 61/81, ZIP 1981, 1384 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 18.5.1984 - 4 W 66/84, GRUR 1985, 84), kann dahinstehen, da ein derartiger Fall nicht vorliegt.

  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 6 W 23/18

    Anlass zur Antragstellung bei Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 927

    Der Schuldner in einem einstweiligen Verfügungsverfahren muss daher - will er eine ihm nachteilige Kostenfolge vermeiden - dem Gläubiger vor Stellung des Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO auch dann Gelegenheit geben, das Aufhebungsverlangen anzuerkennen, wenn der Verfügungs- oder Arrestgläubiger die Vollziehungsfrist verstreichen ließ, woraus geschlossen werden kann, dass von Anfang an kein Bedürfnis für die einstweilige Verfügung oder den Arrest bestanden hat (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 29.10.1981, 6 U 36/81, OLGZ 1982, 346 und vom 20.12.1984 - 6 U 73/84, OLGZ 1985, 442; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6, BeckRS 2000, 16705; OLG München GRUR 1985, 161; OLG Nürnberg Beschl. v. 22.3.2011 - 14 W 508/11, BeckRS 2011, 06675; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.8.1995 - 6 W 27/95, BeckRS 1995, 06715, Rn. 14 ff., 120; Teplitzky-Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 56. Kapitel, Rnr. 37 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2001 - 1 U 74/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6146
OLG Köln, 11.01.2001 - 1 U 74/00 (https://dejure.org/2001,6146)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2001 - 1 U 74/00 (https://dejure.org/2001,6146)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 1 U 74/00 (https://dejure.org/2001,6146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 542 Abs. 3; ; ZPO § 338 ff.; ; ZPO § 331 Abs. 3; ; ZPO § 331 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 331 Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz; ; ZPO § 539; ; ZPO § 540; ; BGB § 463 S. 2; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 463; ; GKG § 8 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unechtes Versäumnisurteils gegen den Kläger im schriftlichen Vorverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 954
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 1 U 74/00
    Dies würde für eine Haftung der Beklagten ausreichen: Wer die Vorbereitung eines Vertrages einem Dritten überläßt - der Lebensgefährte der Beklagten hat nach dem Klagevortrag mit ihrem Wissen und Wollen die ersten Vertragsgespräche geführt und dabei die als wissentlich falsch beanstandeten Erklärungen abgegeben, Bl. 2 d.A. -, muß sich die Kenntnis dieses Wissensvertreters analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 92, 899).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5394
OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00 (https://dejure.org/2001,5394)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.01.2001 - 3 W 237/00 (https://dejure.org/2001,5394)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 3 W 237/00 (https://dejure.org/2001,5394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzverfahren; Nachlassinsolvenzverwalters; Insolvenzverwalter; Nachlass; Regelinsolvenzverfahren; Vergütungsanspruch; Erstbeschwerdegericht; Rechtsbeschwerdegericht; Sachverhalt; Verwertung; Urkunden; Akten; Ersetzung

  • Judicialis

    InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 64 Abs. 3; ; InsVV § 2; ; InsVV § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Vergütung des Nachlassinsolvenzverwalters - Ersetzung der Sachverhaltsdarstellung durch Erstbeschwerdegericht durch konkrete Bezugnahme - Unterschreiten des Regelvergütungssatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 209
  • FamRZ 2002, 42
  • Rpfleger 2001, 314
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung im Falle rückständiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BGH ZInsO 2000, 280; Senat, Beschlüsse vom 19. Oktober 2000 - 3 W 108/00 - und vom 26. Oktober 2000 - 3 W 206/00 - = ZIP 2000, 260 f; BayObLG MDR :1999, 1344 und 2000, 51; OLG MDR 1999, 629; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. März 2000 - 5 W 18/00 - = ZInsO 2000, 216 und NZI 2000, 263, 264 jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BGH ZInsO 2000, 280; Senat, Beschlüsse vom 19. Oktober 2000 - 3 W 108/00 - und vom 26. Oktober 2000 - 3 W 206/00 - = ZIP 2000, 260 f; BayObLG MDR :1999, 1344 und 2000, 51; OLG MDR 1999, 629; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. März 2000 - 5 W 18/00 - = ZInsO 2000, 216 und NZI 2000, 263, 264 jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00

    Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist damit nicht befugt, den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu ermitteln und der rechtlichen Prüfung zugrundezulegen (Senat, vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Dezember 1998 - 3 W 272/98 - und vom 8. Januar 2001 - 3 W 161/00 - ; BayObLG, Beschlüsse vom 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00 - und vom 24. Mai 2000 - 4 Z BR 11/00 - OLG Köln NZI 2000, 133 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Sie geht als speziellere Bestimmung der allgemeinen Vorschrift des § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO vor (vgl. BGH ZInsO aaO, 281; Senat OLG-Rep. 2000, 369, 370; OLG Köln OLG-Rep. 2000, 141, 142; BayObLGZ 1999, 310, 312, 313).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 311/93

    Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Liquidators

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Dazu ist grundsätzlich eine vollständige Sachverhaltsdarstellung nötig, die lediglich durch konkrete Bezugnahme auf bestimmte Urkunden oder Aktenteile ersetzt werden darf (BayObLG, Beschlüsse aaO und NJW-RR 1994, 617, 618; OLG Köln NZI aaO).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Demnach hängt die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht davon ab, ob die Vorinstanzen divergierende Entscheidungen getroffen haben, sondern allein davon, ob die Nachprüfung der - ggfs. auch übereinstimmenden - Entscheidungen der Vorinstanzen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (vgl. Senat aaO; OLG Köln ZIP 1999, 1929, 1930).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BGH ZInsO 2000, 280; Senat, Beschlüsse vom 19. Oktober 2000 - 3 W 108/00 - und vom 26. Oktober 2000 - 3 W 206/00 - = ZIP 2000, 260 f; BayObLG MDR :1999, 1344 und 2000, 51; OLG MDR 1999, 629; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. März 2000 - 5 W 18/00 - = ZInsO 2000, 216 und NZI 2000, 263, 264 jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist damit nicht befugt, den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu ermitteln und der rechtlichen Prüfung zugrundezulegen (Senat, vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Dezember 1998 - 3 W 272/98 - und vom 8. Januar 2001 - 3 W 161/00 - ; BayObLG, Beschlüsse vom 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00 - und vom 24. Mai 2000 - 4 Z BR 11/00 - OLG Köln NZI 2000, 133 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.05.2000 - 4Z BR 11/00

    Aufhebung einer Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist damit nicht befugt, den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu ermitteln und der rechtlichen Prüfung zugrundezulegen (Senat, vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Dezember 1998 - 3 W 272/98 - und vom 8. Januar 2001 - 3 W 161/00 - ; BayObLG, Beschlüsse vom 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00 - und vom 24. Mai 2000 - 4 Z BR 11/00 - OLG Köln NZI 2000, 133 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00
    Sie geht als speziellere Bestimmung der allgemeinen Vorschrift des § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO vor (vgl. BGH ZInsO aaO, 281; Senat OLG-Rep. 2000, 369, 370; OLG Köln OLG-Rep. 2000, 141, 142; BayObLGZ 1999, 310, 312, 313).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

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Rechtsprechung
   OLG München, 29.09.2000 - 11 W 2200/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12586
OLG München, 29.09.2000 - 11 W 2200/00 (https://dejure.org/2000,12586)
OLG München, Entscheidung vom 29.09.2000 - 11 W 2200/00 (https://dejure.org/2000,12586)
OLG München, Entscheidung vom 29. September 2000 - 11 W 2200/00 (https://dejure.org/2000,12586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden Klägers für verauslagte Gerichtsgebühren bei Prozesskostenhilfe für den Beklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 55
  • FamRZ 2001, 779
  • Rpfleger 2001, 49
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG München, 29.09.2000 - 11 W 2200/00
    Der obsiegende Kläger hat mit Rücksicht auf die verbindliche Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG durch das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186 auch dann keinen Kostenerstattungsanspruch für von ihm für den Beklagten als Entscheidungsschuldner verauslagte gerichtliche Gebührenvorschüsse, wenn dem Beklagten Prozesskostenhilfe nur gegen monatliche Raten in Höhe bewilligt wurde, die zu kostendeckenden Zahlungen des Beklagten führen.

    Hinsichtlich der für die erste Instanz von der Klägerin verauslagten Gerichtskosten hat der Senat gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG die verfassungskonforme Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1999 (JurBüro 1999, 540 = Rpfleger 1999, 495 = NJW 1999, 3186 ) zu beachten.

  • OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 10 WF 26/99

    Erstattung gezahlter Gerichtskosten bei Obsiegen gegen eine

    Auszug aus OLG München, 29.09.2000 - 11 W 2200/00
    Diese sind von der Staatskasse vielmehr an die Klägerin zurückzuerstatten (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1406 = JurBüro 2000, 87 ; OLG Nürnberg, JurBüro 2000, 147 ).
  • OLG Nürnberg, 27.10.1999 - 11 WF 3612/99
    Auszug aus OLG München, 29.09.2000 - 11 W 2200/00
    Diese sind von der Staatskasse vielmehr an die Klägerin zurückzuerstatten (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1406 = JurBüro 2000, 87 ; OLG Nürnberg, JurBüro 2000, 147 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.10.2000 - 8 U 247/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11953
OLG Hamburg, 30.10.2000 - 8 U 247/99 (https://dejure.org/2000,11953)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2000 - 8 U 247/99 (https://dejure.org/2000,11953)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 8 U 247/99 (https://dejure.org/2000,11953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Abtretung von Gebührenforderungen unter Rechtsanwälten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 310 O 171/99
  • OLG Hamburg, 30.10.2000 - 8 U 247/99
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 37/96

    Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2000 - 8 U 247/99
    Er hat dazu jedoch im Urteil NJW 1997, 188 , ausgeführt, der entscheidende Grund dafür sei, dass der Abtretungsempfänger, selbst wenn er seinerseits Rechtsanwalt sei, hinsichtlich der Tatsachen, die für die abgetretene Forderung von Bedeutung seien, bis zum Inkrafttreten der seit dem 9. September 1994 geltenden Fassung des § 49 b Abs. 4 Satz 1 BRAGO nicht der anwaltlichen Schweigepflicht unterlag.
  • LG Baden-Baden, 29.11.1996 - 1 O 397/96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Rückabwicklung eines Kanzleikaufvertrages ;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2000 - 8 U 247/99
    Ob ihm dies durch die Formulierung, in der die Voraussetzungen einer wirksamen Abtretung von Anwalt zu Anwalt nicht positiv festgeschrieben worden sind, sondern sich allenfalls durch einen Umkehrschluss aus Satz 2 dieses Absatzes erschließen lassen, im Hinblick auf § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB gelungen ist, ist zweifelhaft (vgl. dazu einerseits LG Baden-Baden NJW-RR 1998, 202 ; Berger NJW 1995, 1406; Prechtel NJW 1997, 1813; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB , 25. Aufl. 1997, § 203 , Rnr. 29 a. E.; andererseits OLG Nürnberg, Anw131 1995, 195; OLG München NJW 2000, 2592; Gola NJW 1995, 3283, 3289; Feuerich-Braun, BRAO , 5. Aufl. 2000, § 49 b , Rnr. 36; Henssler/Prütting-Dittmann, BRAO 1997, § 49 b , Rnr. 37; Kleine-Cosack, BRAO , 2. Aufl. 1996, § 49 b , Rnr. 19; offen gelassen bei Lackner-Kühl, StGB , 23. Aufl. 1999, § 203 , Rnr. 18).
  • OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99

    Erforderlichkeit der Zustimmung der Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2000 - 8 U 247/99
    Ob ihm dies durch die Formulierung, in der die Voraussetzungen einer wirksamen Abtretung von Anwalt zu Anwalt nicht positiv festgeschrieben worden sind, sondern sich allenfalls durch einen Umkehrschluss aus Satz 2 dieses Absatzes erschließen lassen, im Hinblick auf § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB gelungen ist, ist zweifelhaft (vgl. dazu einerseits LG Baden-Baden NJW-RR 1998, 202 ; Berger NJW 1995, 1406; Prechtel NJW 1997, 1813; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB , 25. Aufl. 1997, § 203 , Rnr. 29 a. E.; andererseits OLG Nürnberg, Anw131 1995, 195; OLG München NJW 2000, 2592; Gola NJW 1995, 3283, 3289; Feuerich-Braun, BRAO , 5. Aufl. 2000, § 49 b , Rnr. 36; Henssler/Prütting-Dittmann, BRAO 1997, § 49 b , Rnr. 37; Kleine-Cosack, BRAO , 2. Aufl. 1996, § 49 b , Rnr. 19; offen gelassen bei Lackner-Kühl, StGB , 23. Aufl. 1999, § 203 , Rnr. 18).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 189/05

    Abtretbarkeit einer Anwaltsgebührenforderung

    Nach anderer Auffassung wird durch die Vorschrift angeordnet, dass die Abtretung ohne Zustimmung des Mandanten erfolgen kann (OLG Hamburg OLGR 2001, 74, 76; OLG München NJW 2000, 2592, 2594; LG Baden-Baden NJW-RR 1998, 202, 203; Ganter in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. Bd. II § 96 Rn. 138; Paulus NJW 2004, 21, 22; Hirtz, EWiR 2005, 787; MünchKomm-StGB/Cierniak, § 203 Rn. 68; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl. § 49b Rn. 47 f; Nerlich in Hartung, Anwaltliche Berufsordnung, 3. Aufl. § 49b BRAO Rn. 84 ff; Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 49b Rn. 37; Jessnitzer/Blumberg, BRAO 9. Aufl. § 49b Rn. 7; im Grundsatz ebenso Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 861 ff).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 240/03

    Abtretung von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts

    Andere wiederum meinen, es werde auch die Zulässigkeit der Abtretung ohne Zustimmung des Mandanten geregelt (vgl. OLG Hamburg OLG Report 2001, 74, 76; LG Baden-Baden NJW-RR 1998, 202, 203; MünchKomm-StGB/Cierniak, § 203 Rn. 68; Feuerich/Weyland, BRAO 6. Aufl. § 49b Rn. 47 f; Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 49b Rn. 37; Jessnitzer/Blumberg, BRAO 9. Aufl. § 49b Rn. 7; Ganter in Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl. Bd. II § 96 Rn. 138; Paulus NJW 2004, 21, 22).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2005 - 23 U 190/04

    Gebührenanspruch einer RA-Partnerschaft für "laufende Finanzbuchhaltung" und

    Die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer Abtretung von Gebührenforderungen (insbes. NJW 1993, 1638; NJW 1993, 1912) dürfte mit der Neuregelung in § 49 b Abs. 4 BRAO überholt sein (s. nur OLG Hamburg OLG-Report Hamburg 2001, 74), wenn dies auch in dieser Allgemeinheit zum Teil bezweifelt wird (s. z. B. LG München I NJW 2004, 451 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes; zweifelnd auch Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rn. 905 ff.).
  • OLG München, 07.09.2005 - 3 U 3253/04
    Die Auffassung, dass auch die Zulässigkeit der Abtretung ohne Zustimmung des Mandanten in § 49b IV BRAO geregelt wird (vgl. OLG Hamburg, OLG-Report 2001, 74; LG Baden-Baden NJW-RR 1998, 202) überzeugt nicht:.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Aussetzung der Vollziehung); Pfändbarkeit

    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hält die Abtretung von anwaltlichen Honorarforderungen unter Berufung auf die Gesetzesbegründung zu § 49 b Abs. 4 BRAO offenbar nur an einen anderen Rechtsanwalt für ohne weiteres zulässig, nicht aber an einen Dritten (Urteil vom 30.10.2000 - 8 U 247/99, OLGR Hamburg 2001, 74, gl.A. LG Baden-Baden, Beschluss vom 29.11.1996 - 1 O 397/96, NJW-RR 1998, 202 ).
  • AG Cham, 04.09.2003 - 8 C 252/02

    Abtretbarkeit von Honoraransprüchen zwischen Anwälten

    Dies ergibt im Ganzen nur dann einen Sinn, wenn die Abtretung von Gebührenforderungen von Rechtsanwälten an Rechtsanwälte damit als ohne Weiteres zugelassen angesehen wird (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2001, 74-76; LG München I, Entscheidung vom 25.08.1999, Az.: 15 S 20614/98; LG Baden-Baden NJW-RR 1998, 202/203).
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Rechtsprechung
   KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21560
KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00 (https://dejure.org/2001,21560)
KG, Entscheidung vom 03.04.2001 - 7 W 8034/00 (https://dejure.org/2001,21560)
KG, Entscheidung vom 03. April 2001 - 7 W 8034/00 (https://dejure.org/2001,21560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Festsetzung des Aktivvermögens; Erhöhung des Regelsatzes; Vorläufiger und so genannter schwacher Verwalter ohne Verfügungsbefugnis; Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Anforderungen auf Gewährung rechtlichen Gehörs; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 07.09.2000 - 86 T 504/00

    Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters als Voraussetzung für

    Auszug aus KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss der Zivilkammer 86 des Landgerichts Berlin vom 7.September 2000 - 86 T 504/00 - wird zugelassen.

    Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss der Zivilkammer 86 des Landgerichts Berlin vom 7.September 2000 86 T 504/00 - aufgehoben.

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00
    Der Statthaftigkeit einer weiteren sofortigen Beschwerde steht nach bisher einheitlicher Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der auch der BGH beigetreten ist, nicht § 568 Abs. 3 ZPO entgegen (vgl. OLG Stuttgart ZInsO 2000, 158 ; BGH ZInsO 2001, 165 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2000 - 8 W 374/99

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00
    Der Statthaftigkeit einer weiteren sofortigen Beschwerde steht nach bisher einheitlicher Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der auch der BGH beigetreten ist, nicht § 568 Abs. 3 ZPO entgegen (vgl. OLG Stuttgart ZInsO 2000, 158 ; BGH ZInsO 2001, 165 m.w.N.).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

    Für den vorläufigen Insolvenzverwalter gilt dies gem. § 10 InsVV entsprechend (vgl. BGH NZI 2007, 241 [BGH 07.12.2006 - IX ZB 1/04] (242)), d.h. soweit dies mit den Aufgaben und Tätigkeiten des erst vorläufigen Verwalters vereinbar ist (vgl. BGH NZI 2003, 547 (548) [BGH 24.06.2003 - IX ZB 453/02] [BGH 24.06.2003 - IX ZB 453/02] ; ferner KG NZI 2001, 307 [KG Berlin 03.04.2001 - 7 W 8034/00] ).

    Der vorläufige Insolvenzverwalter muss lediglich die Grundlage seiner Vergütung schlüssig und nachvollziehbar darlegen (vgl. nur KG NZI 2001, 307 [KG Berlin 03.04.2001 - 7 W 8034/00] ; Blümle , in: B., Insolvenzordnung 5 , § 66 Rz. 4; Schmitt , in: FK-InsO 7 , § 66 Rz. 4).

    Diese Verweisung erfolgt nicht direkt, sondern es gilt lediglich eine entsprechende Anwendung, sodass die Besonderheiten des Einzelfalls und die Unterschiede zwischen den Tätigkeiten von vorläufigem und endgültigem Insolvenzverwalter zu beachten sind (so ausdrücklich KG NZI 2001, 307 [KG Berlin 03.04.2001 - 7 W 8034/00] ).

  • OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01

    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung;

    Zwar geht der Senat mit der Rechtsprechung des BGH und der übrigen Oberlandesgerichte davon aus, dass auch Vergütungsentscheidungen im Insolvenzverfahren mit der sofortigen weiteren Beschwerde nach § 7 InsO überprüfbar sind (vgl. BGH, ZInsO 2001, 165 = ZIP 2001, 296; BayObLG, NJW 2001, 307 = ZIP 2001, 2122; KG, ZInsO 2001, 409; OLG Braunschweig, ZInsO 2000, 236 = NZI 2000, 322; OLG Jena, ZInsO 2000, 554 = ZIP 2000, 1839; OLG Köln, ZInsO 2000, 239 = ZIP 2000, 760; OLG Köln ZIP 2000, 1993 = NZI 2000, 585; OLG Naumburg, ZInsO 2000, 349 = ZIP 2000, 1587; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398 = ZIP 2000, 1306; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 7 Rz. 7).
  • LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung

    Eine Rechnungslegung i.S.d. § 66 InsO ist dagegen nicht Voraussetzung für die Festsetzung der Vergütung (LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (610) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ; Beschluss des KG vom 3. April 2001 - 7 W 8034/00 ).
  • LG Berlin, 15.05.2001 - 86 T 312/01

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung anhand

    Die Kammer gibt ihre gegenteilige Auffassung (vgl. Beschluss der Kammer in dieser Sache vom 7. September 2000, ZlnsO 2000, 595) im Hinblick auf den Beschluss des Kammergerichts in dieser Sache vom 3. April 2001 - 7 W 8034/00 - an den sie vorliegend i. Ü. auch gemäß § 565 Abs. 2 ZPO in entsprechender Anwendung gebunden ist, ausdrücklich auf.
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