Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2077
OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00 (https://dejure.org/2000,2077)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2000 - 11 U 16/00 (https://dejure.org/2000,2077)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2000 - 11 U 16/00 (https://dejure.org/2000,2077)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Fußgänger. Haftungsanteile.

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; StVO § 25 Abs. 3; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 1; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; StVO § 1; StVO § 2 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 1; StVO § 25 Abs. 3
    Sorgfaltspflichten des Radfahrers bei Vorbeifahrt an einer Gruppe von Jugendlichen

  • RA Kotz

    Fußgänger betritt Strasse und verursacht Unfall mit Fahrradfahrer - Haftung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines Radfahrers mit einem Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Der Klage auf Feststellung der Haftung des Unfallgegners für immaterielle Zukunftsschäden ist stattzugeben, wenn angesichts einer nicht unerheblichen Kopfverletzung die Entstehung von Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden kann

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Radfahrerunfall mit anderem Radfahrer

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Sorgfaltpflichten eines Radfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Weiterhin ist die Ersatzpflicht in dem genannten Umfang für in Zukunft entstehende immaterielle Schäden festzustellen, weil angesichts der nicht unerheblichen Kopfverletzung die Entstehung von Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1989, 1055 f.; MDR 1997, 1052).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Weiterhin ist die Ersatzpflicht in dem genannten Umfang für in Zukunft entstehende immaterielle Schäden festzustellen, weil angesichts der nicht unerheblichen Kopfverletzung die Entstehung von Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1989, 1055 f.; MDR 1997, 1052).
  • OLG Nürnberg, 22.01.1979 - 5 U 135/78
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • BGH, 16.06.1964 - VI ZR 98/63
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.1978 - 10 U 142/77
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72

    Schutzzweck des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2939
OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00 (https://dejure.org/2000,2939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2000 - 24 W 63/00 (https://dejure.org/2000,2939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2000 - 24 W 63/00 (https://dejure.org/2000,2939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Herabsetzung des Streitwerts; Heraufsetzung des Streitwerts ; Selbständiges Beweissicherungsverfahren; Zu sichernder Hauptanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 485 ff; ; ZPO § ... 493 Abs. 1 n. F.; ; ZPO § 3 ff; ; ZPO § 9 a. F.; ; ZPO § 287; ; BGB § 581 Abs. 2; ; BGB § 536; ; GKG § 12 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 16 ff; ; GKG § 16 Abs. 1; ; GKG § 16 Abs. 2; ; GKG § 25 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren bei Mängeln eines Mietobjekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 3, 9, 485, 493 ZPO; §§ 12, 16 GKG
    Streitwert selbständiges Beweisverfahren zu Sachmängeln der Pachtsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 354
  • NZM 2001, 669 (Ls.)
  • ZMR 2001, 270
  • BauR 2001, 1003 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 17.12.1997 - 307 T 133/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00
    Der Senat folgt deshalb der im Vordringen befindlichen Auffassung, dass über die geregelten Fälle hinaus eine analoge Anwendung des § 16 Abs. 1 und 2 GKG zur Bestimmung eines abweichenden Gebührenstreitwerts nicht in Betracht kommt (ebenso Sternel, aaO; Hartmann, Kostengesetze, 19. Aufl., § 16 GKG Rn. 82; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. zu § 3 ZPO, Stichw. "Mietverhältnis/Mangel der Mietsache"; Andres, Streitwert-ABC, 3. Aufl., Stichw. "Miete und Pacht" Rn. 39; LG Hamburg WuM 1994, 624 und WuM 1998, 171 und 344; LG Berlin ZMR 1999, 556).
  • OLG Hamburg, 27.06.1995 - 4 W 26/95

    Gegenstandswert bei Instandsetzungsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00
    Dem hat das OLG Hamburg (WuM 1995, 595) zu Recht entgegen gehalten, dass die Wertbestimmungen des § 16 GKG nicht analogiefähig seien.
  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99

    Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00
    Dem hat sich jüngst der Bundesgerichtshof für die Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer angeschlossen (MDR 2000, 975 m. Nachw. über den Streitstand).
  • OLG Hamburg, 20.02.2009 - 4 W 12/09

    Selbständiges Beweisverfahren: Gebührenstreitwert bei einem

    Es erscheint nach dem Inkrafttreten des § 41 Abs. 5 GKG am 1.7.2004 durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr vertretbar, den Streitwert mit der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem 3, 5-fachen Jahresbetrag einer gedachten möglichen Mietminderung zu bestimmen (zum Streitstand vor der Gesetzesänderung vgl. BGH NZM 2004, 295; NJW-RR 2003, 229; WuM 2000, 427; a. A. LG Detmold WuM 1996, 50, das auf die Kosten zur Mängelbeseitigung abstellte; zum selbständigen Beweisverfahren vgl. Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 48 "Beweisverfahren" m. w. N.; OLG Düsseldorf MDR 2001, 354; LG Frankfurt a. M. NZM 2000, 760; LG Köln WuM 2001, 345: analoge Anwendung von § 16 GKG a. F.: 12-facher Monatsbetrag).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 24 W 16/09

    Streitwert eines nicht anhängige Streitgegenstände miterledigenden

    Daraus folgt, dass die vom Amtsgericht im Beweissicherungsverfahren vorgenommene Festsetzung des Werts auf 60.000 EUR, die für den vorliegenden Rechtsstreit ohnehin nicht bindend ist, sachlich verfehlt und abzulehnen ist (vgl. BGH aaO; Senat aaO; ebs. schon zum früheren Rechtszustand Senat MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - 24 W 9/07

    Kosten richten sich nach dem Minderungsbetrag

    Dies entspricht nach der Änderung der §§ 485 ff ZPO durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2847) inzwischen der überwiegenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung (Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichw. "Selbständiges Beweisverfahren"; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 4024a; MünchKomm/Lappe, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rn. 147 jew. m. zahlr. Rechtsprechungsnachw. auch zur abweichenden Auffassung), der sich der Senat angeschlossen hat (MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231).

    Sinn dieser Regelung ist, was die Beschwerdeführer übersehen, die (oft hohen) Mangelbeseitigungskosten als Maßstab für die Bewertung des Erfüllungsinteresses des Mieters auszuschließen (BGH aaO; ebs. schon zum früheren Rechtszustand Senat MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2005 - 24 W 33/05

    Bestimmung des Streitwertes für die Durchsetzung von Konkurrenzschutz im Wege der

    Das entspricht seinem Erfüllungsinteresse aus § 535 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB (vgl. BGH NJW 2000, 3142; Senat MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231).

    bb) Der Beschwerdeführer verkennt aber vor allem, dass der Maßstab des § 9 Satz 1 ZPO, nachdem der Wert eines Rechts auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer grundsätzlich mit dem 3, 5-fachen Jahresbetrag des Bezugsrechts bewertet wird und der in geeigneten Fällen analog als Bewertungsrichtlinie herangezogen werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 3142; Senat MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231), dann zu keiner interessengerechten Bewertung der geforderten Leistung im Sinne des hier maßgeblichen § 3 ZPO führt, wenn es sich um ein durch den Vertragsgegner ordentlich kündbares Dauerschuldverhältnis handelt.

  • LG Dessau-Roßlau, 03.01.2012 - 1 T 264/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Streitwertbemessung bei Feststellung von

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 20.02.2009 (4 W 12/09; zitiert nach juris) ausgeführt: "(...) Es erscheint nach dem Inkrafttreten des § 41 Abs. 5 GKG am 1.7.2004 durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr vertretbar, den Streitwert mit der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem 3, 5-fachen Jahresbetrag einer gedachten möglichen Mietminderung zu bestimmen (zum Streitstand vor der Gesetzesänderung vgl. BGH NZM 2004, 295; NJW-RR 2003, 229; WuM 2000, 427; a. A. LG Detmold WuM 1996, 50, das auf die Kosten zur Mängelbeseitigung abstellte; zum selbständigen Beweisverfahren vgl. Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 48 "Beweisverfahren" m. w. N.; OLG Düsseldorf MDR 2001, 354; LG Frankfurt a. M. NZM 2000, 760; LG Köln WuM 2001, 345: analoge Anwendung von § 16 GKG a. F.: 12-facher Monatsbetrag).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7277
OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/2000 (https://dejure.org/2000,7277)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2000 - 3 U 169/2000 (https://dejure.org/2000,7277)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 3 U 169/2000 (https://dejure.org/2000,7277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtssuchender; Lückenloser Schutz; Ausländische Rechtsberater im Inland; Geltung des Rechtsberatungsgesetzes; Niederlassung

  • Anwaltsblatt

    Art 1 § 1 RBerG, Art 1 § 5 RBerG

  • Judicialis

    RBerG § 1 Abs. 1; ; RBerG § 1; ; RBerG § 5 Nr. 1; ; RBerG § 5; ; StBerG § ... 2; ; StBerG § 4; ; StBerG § 4 Nr. 5; ; ZPO § 1; ; ZPO § 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 269

  • rechtsportal.de

    Rechtsberatung durch Ausländer im Inland - Auslandswohnsitz des Mandanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2002, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 13.02.1987 - 2 U 53/86

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts; Anspruch auf Bezahlung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00
    Deshalb ist bei einem Maklervertrag nach deutschem Recht regelmäßig auf den Wohnsitz des Maklers, hier also Basel, abzustellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 1076; BayObLG MDR 1998, 736).
  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97

    Örtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzklage des Wohnungskäufers gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00
    Deshalb ist bei einem Maklervertrag nach deutschem Recht regelmäßig auf den Wohnsitz des Maklers, hier also Basel, abzustellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 1076; BayObLG MDR 1998, 736).
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00
    a) Wo der Erfüllungsort der streitigen Hauptverpflichtung liegt, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Vertragsstatut, das nach dem IPR des angerufenen Gerichts zu bestimmen ist (vgl. Thommas/Putzo/Hüßtege, Art. 5 EuGVÜ Rn. 3 unter Hinweis auf die sog. Tersili-Regel, EuGH NJW 1977, 491).
  • OLG Hamm, 13.09.1973 - 5 Ws 175/73
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00
    Die Kammer hat dies im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.04.1974 (1 ZR 100/73, NJW 1974, 328) bejaht.
  • OLG Hamm, 25.04.1989 - 4 U 107/88

    Rechtsberatungsgesetz; Rechtsberatung durch Unternehmen für Arztpraxisgründungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00
    Nur in einem solchen Fall könnte (wie bei einer rechtlichen Unternehmensberatung, vgl. OLG Hamm NJW-RR 1989, 1061; Henssler/Prütting/Weth Art. 1 § 5 RBerG Rn. 41; Altenhoff/Busch/Chemnitz Art. 1 § 5 RBerG Rn. 605 f.), nicht mehr davon die Rede sein, dass es sich bei der Beratung um ein bloßes Hilfsgeschäft handelte, dass mit der Haupttätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stand.
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss es sich bei der Erledigung der rechtlichen Angelegenheit im Sinne von Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG um eine Hilfs- oder Nebentätigkeit handeln, die sich im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgabe vollzieht und deren Zwecken dient, ohne dass sie untergeordnet zu sein braucht (vgl. BGH MDR 1989, 793; BGH JZ 1987, 466, 468 zu § 4 Nr. 5 StBerG; Henssier/Prütting/Weth Art. 1 § 5 RBerG Rn. 19).
  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss es sich bei der Erledigung der rechtlichen Angelegenheit im Sinne von Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG um eine Hilfs- oder Nebentätigkeit handeln, die sich im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgabe vollzieht und deren Zwecken dient, ohne dass sie untergeordnet zu sein braucht (vgl. BGH MDR 1989, 793; BGH JZ 1987, 466, 468 zu § 4 Nr. 5 StBerG; Henssier/Prütting/Weth Art. 1 § 5 RBerG Rn. 19).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    aa) Die Frage, ob das Rechtsberatungsgesetz bei Fallgestaltungen mit Auslandsberührung anwendbar ist, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 509 f.; OLG Oldenburg MDR 2001, 1309; OLG Stuttgart AnwBl 2002, 368; Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Rdn. 261; Armbrüster, RIW 2000, 583 ff.; Budzikiewicz, IPRax 2001, 218 ff. einerseits; OLG Stuttgart MDR 1997, 285 f.; LG Dortmund AnwBl 1999, 617 f.; Weth in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., Einl. RBerG Rdn. 65 ff., 77; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 5 und Rdn. 11 andererseits).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 5 W 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5538
OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 5 W 32/00 (https://dejure.org/2000,5538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2000 - 5 W 32/00 (https://dejure.org/2000,5538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 5 W 32/00 (https://dejure.org/2000,5538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Architektenvertrag; Mangel der Architektenleistung; Feuchtigkeitsschäden ; Umbauarbeiten ; Sanierungsmaßnahmen; Dienstgebäude

  • Judicialis

    ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 406 485
    Befangenheit des Sachverständigen

  • ibr-online

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Wann muss befangener Sachverständiger abgelehnt werden? (IBR 2001, 465)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 11 O 338/99
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 5 W 32/00

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1302 (Ls.)
  • BauR 2001, 835
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 11.05.1998 - 3 W 1537/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 5 W 32/00
    Die bloße Geschäftsbeziehung zu einer Partei allein genügt, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, hingegen nicht (so auch OLG München in MDR 1998, 858; OLG Köln in VersR 1992, 517; Zöller/Greger, a.a.O. § 406 Rdn. 9).
  • OLG Köln, 17.01.1992 - 19 W 59/91

    Keine Befangenheit des Arztes trotz früherer Behandlung einer Partei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 5 W 32/00
    Die bloße Geschäftsbeziehung zu einer Partei allein genügt, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, hingegen nicht (so auch OLG München in MDR 1998, 858; OLG Köln in VersR 1992, 517; Zöller/Greger, a.a.O. § 406 Rdn. 9).
  • OLG Schleswig, 11.02.1992 - 16 W 29/92

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 5 W 32/00
    Nur dann, wenn eine weitere Tätigkeit des Sachverständigen in dem Rechtsstreit ausgeschlossen ist, sind Gründe, die nach Abschluss des Beweisverfahrens entstanden sind, unbeachtlich (so auch OLG Schleswig in BauR 1993, 117).
  • OLG Köln, 22.03.1995 - 26 WF 32/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 5 W 32/00
    Das Ablehnungsgesuch ist nämlich bereits im selbstständigen Beweisverfahren zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf in OLGR 1995, 204; KG in OLGR 1998, 32; Zöller/Greger, ZPO-Kommentar, 21. Auflage, § 406 Rdn. 1; Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, § 19 Rdn. 6).
  • OLG Nürnberg, 09.01.1981 - 8 W 2748/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 5 W 32/00
    Die Besorgnis der Befangenheit kann gerechtfertigt sein, wenn der Sachverständige von einer Partei wirtschaftlich abhängig ist (OLG Nürnberg in JurBüro 1981, 776, 777).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.08.2000 - 9 W 65/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9565
OLG Düsseldorf, 10.08.2000 - 9 W 65/00 (https://dejure.org/2000,9565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2000 - 9 W 65/00 (https://dejure.org/2000,9565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2000 - 9 W 65/00 (https://dejure.org/2000,9565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 793 Abs. 1; ; ZPO § ... 81; ; ZPO § 890 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 890; ; ZPO § 890 Abs. 3; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; AVBEltV § 8 Abs. 1; ; AVBEltV § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    AVBEltV § 8 Abs. 1, Abs. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Duldungstitels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1223
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.05.2000 - 9 U 161/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2000 - 9 W 65/00
    Dieses Urteil ist mit Zurückweisung der Berufung des Schuldners durch den Senat mit Urteil vom 19. April 1999 - 9 U 161/98 - rechtskräftig geworden.
  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92

    Namensschutz der katholischen Kirche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2000 - 9 W 65/00
    Maßgebend sind bei der Auslegung auch der Tatbestand, die Entscheidungsgründe und das dort in Bezug genommene Parteivorbringen (BGHZ 124, 173, 175 f).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2000 - 9 W 65/00
    Dabei muß die Frage, was unter den Titel fällt, für die Parteien und für das Vollstreckungsgericht so klar beantwortet werden, dass bei Zuwiderhandlung kein neues Erkenntnisverfahren im Gewande des Vollstreckungsverfahrens stattfinden muß (BGH NJW 1980, 700, 701).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Bei der Rüge der mangelnden Bestimmtheit des Vollstreckungstitels handelt es sich nämlich nicht um einen spezifisch verfassungsrechtlichen Einwand, sondern die hinreichende Bestimmtheit des Vollstreckungstitels ist eine im Vollstreckungsverfahren zu beachtende allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung (vgl. BGH, NJW 2004, 506 ; BAG, Beschluss vom 25. August 2004 - 1 AZB 41/03 -, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1223 ; Lackmann, in: Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 704 Rn. 5 ff. § 890 Rn. 4; Stöber, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 890 Rn. 8 und § 704 Rn. 4; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 890 Rn. 10; Storz, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. 1999, § 890 Rn. 22).
  • LG Kiel, 26.10.2012 - 14 O 10/12

    Wettbewerbsbeschränkung: Gemeindliche Verweigerung der Genehmigung zur Verlegung

    Bei der Prüfung der Bestimmtheit kommt es dabei nicht allein auf den Wortlaut der Urteilsformel an, maßgebend sind bei der Auslegung auch der Tatbestand, die Entscheidungsgründe und das dort in Bezug genommene Parteivorbringen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2000, NJW-RR 2001, 1223 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.09.2000 - 11 U 53/99   

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https://dejure.org/2000,7046
OLG Schleswig, 07.09.2000 - 11 U 53/99 (https://dejure.org/2000,7046)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.09.2000 - 11 U 53/99 (https://dejure.org/2000,7046)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. September 2000 - 11 U 53/99 (https://dejure.org/2000,7046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 19, 23, 24, BeurkG § 55a Abs. 6; BGB § 434
    Informationspflicht des Notars bei Ablösung von

  • Wolters Kluwer

    Notar; Benachrichtigungspflicht; Auszahlung; Anderkonto; Betragshöhe

  • Judicialis

    BNotO § 14; ; BNotO § 19 Abs. 1; ; BNotO § 23; ; BNotO § 24; ; DONot § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Notarhaftung - Auszahlung von Ablösungsbeträgen vom Anderkonto - Benachrichtigungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BNotO §§ 19, 23, 24, BeurkG § 55a Abs. 6; BGB § 434
    Keine Benachrichtigungspflicht des Notars über die Höhe der verlangten Ablösungsbeträge

Verfahrensgang

  • LG Itzehoe - 3 O 308/98
  • OLG Schleswig, 07.09.2000 - 11 U 53/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1989 - 11 U 75/89

    Ausgleichspflicht; Ehegatten; Oder-Konto; Konto

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2000 - 11 U 53/99
    Im Innenverhältnis der Ehegatten mag nach ihrer Trennung und der "Kontosperre" für die Klägerin eine Ausgleichspflicht hinsichtlich der Schulden des Gemeinschaftskontos entstanden sein (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.1989, 11 U 75/89, FamRZ 1990, 629), für das Außenverhältnis der Eheleute zur Bank hat dies aber keine Bedeutung.
  • OLG Oldenburg, 06.02.1987 - 6 U 127/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2000 - 11 U 53/99
    Wenn seinerzeit sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau berechtigt waren, Verbindlichkeiten zu Lasten des Gemeinschaftskontos bei gesamtschuldnerischer Haftung der Eheleute einzugehen, bleibt dies auch im Falle einer Überziehung für beide Eheleute verbindlich und zwar auch in dem Fall, dass die Überziehung nur für einen der beiden beteiligten Ehegatten erfolgt (vgl. OLG Oldenburg/O., Urt. v. 06.02.1987 - 6 U 127/86 -, NJW-RR 1987, 999).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.09.2000 - 11 W 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9143
OLG Karlsruhe, 20.09.2000 - 11 W 120/00 (https://dejure.org/2000,9143)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2000 - 11 W 120/00 (https://dejure.org/2000,9143)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2000 - 11 W 120/00 (https://dejure.org/2000,9143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 519 b I 2; ; BRAGO § 31 I Nr. 1; ; BRAGO § 32

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Prozessgebühr des Berufungsgegners bei Untätigkeit des Berufungsführers - Verwerfungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsbegründung ; Berufungsanträge; Prozessgebühr ; Verwerfungsantrag; Kostenfestsetzungsverfahren; Anwaltskosten

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 10 O 330/99
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2000 - 11 W 120/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 16.09.1994 - 3 W 2832/94

    Anwaltsgebühren des Berufungsgegners bei Verwerfung des Rechtsmittels als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2000 - 11 W 120/00
    Die mit zustimmender Anmerkung von H vertretene a.A. des OLG Nürnberg (JurBüro 1995, 473), die allein darauf abstellt, ob die (nicht begründete) Berufung zurückgenommen wird oder nicht, vermag der Senat aus vorgenanntem Grunde nicht zu teilen.
  • OLG Karlsruhe, 22.08.1994 - 11 W 105/94

    Kostenerstattung bei Rücknahme der Berufung vor Begründung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2000 - 11 W 120/00
    Dagegen besteht für jede vom beauftragen Rechtsanwalt entfaltete Tätigkeit das uneingeschränkte Prüfungsrecht dahin, ob die in Frage stehende einzelne Maßnahme zur zweckentsprechenden Führung des Rechtsstreites erforderlich war (OLG Karlsruhe Senatsbeschluß vom 22.08.1994, JurBüro 1995, 88 = Rpfleger 1995, 227).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1994 - 18 W 212/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2000 - 11 W 120/00
    Durch diesen Antrag entstandene außergerichtliche Kosten sind daher nicht erstattungsfähig (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluß vom 29.08.1994 - 11 W 117/94 - Beschluß vom 25.11.1996 - 11 W 124/96 - 04.09.1997 - 11 W 126/97 - vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 1994, 1151).
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