Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässige Beschwerde gegen vom Insolvenzgericht festgestellte Rücknahmefiktion

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO §§ 7 34 305
    Anfechtbarkeit der Fiktion der Rücknahme des Insolvenzantrags; Erforderlichkeit eines subsumtionsfähigen Sachverhalts in der Entscheidung des Beschwerdegerichts; Inhalt des Schuldenbereinigungsplans

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Beschwerde gegen vom Insolvenzgericht festgestellte Rücknahmefiktion

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2001, 340
  • NZI 2001, 254



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03  

    Verfahrensrecht - Mangelnde Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidung

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt aber in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).

    Folglich ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. OLG Celle, ZIP 2001, 340, 342).

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 195/03  

    Insolvenzrecht - Inhalt des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 427/02  

    Insolvenzrecht - Zustimmung zu Fast-Nullplan

    Unter diesen Umständen braucht im Beschwerdefall nicht entschieden zu werden, ob ein Nullplan oder Fast-Nullplan grundsätzlich zulässig ist (dafür: BayObLGZ 1999, 310, 316 f; OLG Köln ZIP 1999, 1929, 1931; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Frankfurt NZI 2000, 473, 474; OLG Celle ZInsO 2000, 601, 603; OLG Stuttgart ZInsO 2002, 836, 837; vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, 961) und bejahendenfalls die Zustimmung eines Gläubigers nach allgemeinen Grundsätzen ersetzt werden kann (dafür: OLG Köln ZInsO 2001, 230, 231; OLG Frankfurt aaO; dagegen: LG Mönchengladbach ZInsO 2001, 1115, 1116 f; AG Hamburg ZIP 2000, 32, 33).
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  • OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01  

    Verbraucherinsolvenzverfahren, Schuldenbereinigungsplan, Angabe von Sicherheiten,

    Zwar wird diese Rücknahmefiktion nach inzwischen wohl ganz herrschender Meinung nicht ausgelöst, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner Auflagen macht, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen und die über die dem Insolvenzgericht eingeräumte Möglichkeit zur formalen Prüfung des Insolvenzantrags hinaus gehen (hierzu verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 2 W 99/00, abgedruckt in ZInsO 2001, 601 = NZI 2001, 340 = OLG-Report 2001, 84 = Nds. RPfl. 2001, 85 mit den dortigen Hinweisen).

    Der Senat hält insoweit nicht an den die Entscheidung ohnehin nicht tragenden Ausführungen in seinem Beschluss vom 16. Oktober 2000 (2 W 99/00, ZInsO 2000, 601, dazu insoweit kritisch Fuchs, EWiR 2001, 539) fest, die dahin zu verstehen sein könnten, dass die Angabe von Sicherheiten nur erforderlich ist, wenn diese durch den Plan berührt werden.

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03  

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • LG Aachen, 02.05.2003 - 3 T 133/03  
    Nach anderer Auffassung kommt eine Beschwerde dann in Betracht, wenn die zugrundeliegende gerichtliche Entscheidung einen offenkundigen schwerwiegenden Fehler in der Rechtsanwendung aufweist, etwa dann, wenn das Insolvenzgericht bei seiner Entscheidung den Anspruch des Schuldners auf rechtliches Gehör verletzt hat (so etwa LG H ZInsO, 2000, S. 650), wenn das Gericht ihm auf eine Antragsablehnung hinauslaufende, unerfüllbare Auflagen erteilt hat (vgl. OLG D, ZIP 2000, 802) oder wenn das Gericht inhaltliche Auflagen gemacht hat, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind (OLG D, ZIP 2001, S. 340, 341; Braun/Buck, InsO, § 305 Rdn. 23).

    Eine Abgrenzung danach, ob das Gericht dem Schuldner eine auf eine Antragsablehnung hinauslaufende, unerfüllbare Auflage erteilt hat (vgl. OLG D, ZIP 2000, 802) oder inhaltliche Auflagen gemacht hat, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind (OLG D, ZIP 2001, 340 ff.), ist rechtsdogmatisch kaum begründbar.

  • LG Berlin, 10.10.2007 - 86 T 367/07  

    Verbraucherinsolvenz: Anfechtbarkeit einer fehlerhaften Beanstandung des

    Er unterliegt nur ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 34 Abs. 1 InsO der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht unberechtigte inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsantrag gestellt und nicht nur formale Mängel gerügt hat (so BGH NZI 2005, 414; OLG Celle ZInsO 2002, 285 m.w.N.; OLG Celle ZInsO 2000, 601; wohl auch LG Kleve ZInsO 2002, 841, 842; Beschlüsse der Kammer vom 3. Mai 2006 - 86 T 247/06 -, vom 11. Mai 2006 - 86 T 283/06 - und vom 29. Mai 2006 - 86 T 291/06 - Frankfurter Kommentar/Grote, InsO, 4. Aufl., 2006, § 305 Rn. 50a) und b); Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 34 Rdn. 13c;Kübler/Prütting/Wenzel, a.a.O., § 304 Rd. 9; Pape, ZInsO 2002, 806, 808; a.A. OLG Köln ZIP 2000, 1449, 1450; Münchener Kommentar/Schmahl, InsO, Band 3, 2003, § 34 Rdn. 31; unklar insoweit Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., 2003,   § 305 Rdn. 158 und 159).

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt dabei nur in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (BGH a.a.O., OLG Celle ZIP 2001, 340; InsO 2002, 285).

  • LG Berlin, 10.10.2007 - 86 T 398/07  

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit des Beschlusses des

    Er unterliegt nur ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 34 Abs. 1 InsO der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht unberechtigte inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsantrag gestellt und nicht nur formale Mängel gerügt hat (so BGH NZI 2005, 414; OLG Celle ZInsO 2002, 285 m.w.N.; OLG Celle ZInsO 2000, 601; wohl auch LG Kleve ZInsO 2002, 841, 842; Beschlüsse der Kammer vom 3. Mai 2006 - 86 T 247/06 -, vom 11. Mai 2006 - 86 T 283/06 - und vom 29. Mai 2006 - 86 T 291/06 - Frankfurter Kommentar/Grote, InsO, 4. Aufl., 2006, § 305 Rn. 50a) und b); Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 34 Rdn. 13c;Kübler/Prütting/Wenzel, a.a.O., § 304 Rd. 9; Pape, ZInsO 2002, 806, 808; a.A. OLG Köln ZIP 2000, 1449, 1450; Münchener Kommentar/ Schmahl, InsO, Band 3, 2003, § 34 Rdn. 31; unklar insoweit Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., 2003,   § 305 Rdn. 158 und 159).

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt dabei nur in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (BGH a.a.O., OLG Celle ZIP 2001, 340; InsO 2002, 285).

  • OLG Stuttgart, 28.03.2002 - 8 W 560/01  

    Insolvenzverfahren: Gewährung der Restschuldbefreiung bei einem Null-Plan

    Danach genügt sowohl für den Schuldenbereinigungsplan als auch für die gerichtliche Ersetzung der Gläubigerzustimmung nach § 309 InsO ein "Null-Plan" als Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung (vgl. insbesondere BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220; OLG Celle ZinsO 2000, 601; OLG Frankfurt NZI 2000, 473; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW 2000, 223 = ZIP 1999, 1926 = InVo 2000, 16; vgl. auch LG Rottweil, Beschl. v. 16.7.
  • LG Köln, 04.12.2002 - 19 T 187/02  
    Ob, wie ebenfalls in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, OLGR 2001, 84 ff.; BayObLG NZI 2000, 129 f.) teilweise vertreten wird, eine Anfechtungsmöglichkeit in analoger Anwendung des § 34 Abs. 1 InsO ausnahmsweise gegeben ist, soweit das Insolvenzgericht den Eintritt der Rücknahmewirkungen auf die inhaltliche Gestaltung des vorgelegten Schuldenbereinigungsplanes gestützt hat, bedarf im konkreten Fall keiner Entscheidung, nachdem im hier zu entscheidenden Fall entgegen der Auffassung der Schuldnerin gerade nicht der Inhalt des Schuldenbereinigungsplans, sondern lediglich die Nichtverwendung der Anlage 7 A zu dessen besonderem.
  • LG Kleve, 24.07.2002 - 4 T 270/02  
  • LG Potsdam, 15.11.2006 - 5 T 710/06  

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Mitteilung des Eintritts der

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 6 U 180/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen Zugabeverordnung - Abgabe von Geräten bei Abschluss von Stromlieferverträgen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Angebot eines Radiorecorders zu 1 DM bei Abschluss eines Stromliefervertrags verstößt gegen die ZugabeVO

Besprechungen u.ä.

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2001, 225



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00  

    Stromlieferungsvertrag - Angebot und Verkauf von Radiorekorder und Telephon -

    Berufung der Beklagten Wie der erkennende Senat bereits im vorausgegangenen Eilverfahren (6 U 180/00) mit Urteil vom 14.12.2000 (OLG Report 2001, 84) ausgeführt hat, stehen der Klägerin die mit den Anträgen zu 1. und 2. der Klageschrift geltend gemachten Unterlassungsansprüche aus §§ 1 1, 2 I ZugabeV0 zu.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sofortige weitere Beschwerde im Regelinsolvenzverfahren: Zulassung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs vor Anordnung einer Postsperre

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    InsO § 7 Abs. 1, InsO § 99 Abs. 3

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sofortige weitere Beschwerde im Regelinsolvenzverfahren: Zulassung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs vor Anordnung einer Postsperre

  • rechtsportal.de

    InsO § 7 § 99
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

Verfahrensgang

  • AG Syke - 15 IN 116/99
  • LG Verden - 2 T 300/00
  • OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00

Zeitschriftenfundstellen

  • NZI 2001, 147



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Celle, 17.12.2001 - 2 W 133/01  

    Insolvenzverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung einer Postsperre

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren nach § 99 InsO dann erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (vergl. OLG Celle, ZInsO 2001, 557= NJW-RR 2001, 635; OLG Celle, NZI 2001, 147 = Nds. Rpfl. 2001, 87; OLG Celle ZInsO 2001, 128= ZEP 2001, 468; ebenso OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 677 [LS]).
  • OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01  

    Insolvenzverfahren: Folgen der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das

    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem früheren Beschluss vom 06.11.2000 (2 W 109/00, NZI 2001, 147 = Nds.Rpfl. 2001, 87 = OLG-Report 2001, 84), in dem er in Übereinstimmung mit dem OLG Zweibrücken (ZInsO 2000, 677) entschieden hat, dass Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör primär durch Gegenvorstellung gegenüber dem Beschwerdegericht geltend zu machen sind.
  • LG Bonn, 21.07.2009 - 6 T 210/09  

    Postsperre, Begründungspflicht

    Die Anordnung einer Postsperre nach § 99 InsO kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (OLG Celle, ZIP 2000, 1898; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 627; OLG Celle, NZI 2001, 147; OLG Celle, ZIP 2001, 468; OLG Celle, ZIP 2002, 578; vgl. auch BGH, ZIP 2003, 1953).

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 7 O 447/99
  • OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamm, 25.10.2001 - 22 U 56/01  
    Denn diese gehören zu den primären Erfüllungsansprüchen, die mit dem fruchtlosen Ablauf der Nachfrist gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB erlöschen (BGH, NJW 2000, 71, 71; BGH, NJW 1997, 1231, 1231; OLG Hamm, OLGR 2001, 84, 85).

    Diese Ansicht stimmt auch mit der bereits früher geäußerten Auffassung des erkennenden Senates überein (vgl. OLG Hamm, OLGR 2001, 84, 85).

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Kaiserslautern - 1 F 86/99
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2001, 510
  • FamRZ 2001, 495



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99  

    Familienrecht - Bewertung nicht-volldynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich

    Zur Wahrung der Rechtseinheit und im Interesse der Rechtssicherheit hält der Senat deshalb - in Übereinstimmung mit dem Großteil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG München - Zivilsenate in Augsburg, Beschluß vom 16. Juli 1999 - 4 UF 45/99 - OLG München Beschluß vom 19. Dezember 2000 - 2 UF 1267/00 - OLG Nürnberg FamRZ 2000, 538; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1019 und Beschluß vom 23. Oktober 2000 - 16 UF 78/00 - OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1020 und Beschluß vom 25. Juli 2000 - 1 UF 289/97 - OLG Karlsruhe Beschluß vom 10. August 2000 - 2 UF 181/99 - OLG Oldenburg FamRZ 2001, 491; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 495; OLG Düsseldorf Beschluß vom 21. Dezember 2000 - 9 UF 21/00 - OLG Koblenz FamRZ 2001, 496) dafür, in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung der Barwertermittlung - jedenfalls im Regelfall - weiterhin die Barwertverordnung zugrunde zu legen.
  • OLG Celle, 26.04.2001 - 10 UF 41/00  

    Versorgungsausgleich: Bemessungsfaktor für die Sonderzuwendung bei der Berechnung

    Für eine Übergangszeit ist die Anwendung der BarwertVO jedoch im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtseinheit noch vertretbar (ebenso z. B. zuletzt OLG Nürnberg FamRZ 2000, 538; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1019; OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1020; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 491; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 495; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 496).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2001 - 2 UF 197/00  

    Versorgungsausgleich - Ausgleichsanspruch - Anrechte bei Pfalzwerke AG in

    Gegen die geltenden Grundlagen dieser Umwertung, insbesondere gegen das Rechenwerk der BarwertVO, sind allerdings in letzter Zeit in Rechtsprechung und Literatur Bedenken erhoben worden (OLG München FamRZ 1999, 1432; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1019; Glockner/Gutdeutsch FamRZ 1999, 896; Bergner FamRZ 1999, 1487, MK, BGB 4. Aufl. § 10a VAHRG Rn. 51 ff.; a.A. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 538), denen sich kürzlich auch der Senat teilweise angeschlossen hat (Beschluss vom 1.12.2000, 2 UF 177/99; OLGR 2001, 84).
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