Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2001 - 1 U 112/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3112
OLG Köln, 01.03.2001 - 1 U 112/00 (https://dejure.org/2001,3112)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2001 - 1 U 112/00 (https://dejure.org/2001,3112)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2001 - 1 U 112/00 (https://dejure.org/2001,3112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Anschlussberufung; Verkehrsunfall

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 3; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 286; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Bindung des Geschädigten an die Wahl fiktiver Schadensberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Nachforderung ausgeschlossen - Vorsicht bei Abrechnung auf Gutachtenbasis nach einem Unfall!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Abrechnung nach Sachverständigen-Gutachten: "Nachschlag" unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Bremen, 24.05.2012 - 7 S 277/11

    Verkehrsunfall - Teilreparatur und Ersatz der diesbezüglich angefallenen MwSt.

    Eine Abrechnung der Sachkosten der Reparatur teils auf Gutachtenbasis und teils auf Basis der tatsächlichen Kosten birgt die Gefahr, dass einseitig Kostensteigerungen an den Schädiger weitergegeben werden, Kostenminderungen - die sogar mit abgerechneten Steigerungen in Zusammenhang stehen können - dagegen durch Teilabrechnung auf Gutachtenbasis verborgen bleiben (OLG Köln, Urt. v. 1.3.2001 - 1 U 112/00 - Juris [Tz. 9]).
  • OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05

    Wahlrecht des Geschädigten ; Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur oder fiktiver

    c) Anders als das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLGR 2001, 287) meint, "verquickt" der Kläger auch nicht die Abrechnung auf fiktiver Basis mit der Abrechnung auf der Grundlage einer durchgeführten Reparatur.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - 1 U 209/02

    Zum Anspruch auf Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen "Motormängeln"

    Nach Ansicht des OLG Köln (Urteil vom 13.03.2001, DAR 2001, 405) ist nicht nur das völlige Unterlassen einer geschuldeten Untersuchung offenbarungspflichtig.
  • OLG Hamm, 08.04.2016 - 11 U 171/14
    Deshalb ist es etwa unzulässig, neben einem fiktiv auf Gutachtenbasis ermittelten Schadensbetrag weitere Schadenspositionen konkret geltend zu machen, welche der Sachverständige bei Erstellung seines Gutachtens übersehen hat, obwohl der Geschädigte bei den übrigen Schadenspositionen den Vorteil der fiktiven Abrechnung für sich behalten will, dass der Sachverständige andere Schadenspositionen zu hoch bewertet haben könnte (vgl. OLG Köln, OLGR 2001, S. 287).
  • AG Neuss, 23.08.2011 - 75 C 1250/11

    Anspruch auf Zahlung von fiktiven Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall;

    Dabei verbietet sich die fiktive, auf einer Schätzung des Sachverständigen beruhende Abrechnung um einzelne Kostenpositionen zu ergänzen, die sich erst bei der anschließend durchgeführten Reparatur herausstellen können (Köln, VRS 101, 1).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 31.03.2006 - 716 C 85/05
    Ihr Abzug würde die Abrechnung auf Gutachterbasis unzulässigerweise mit der auf Rechnungsbasis vermengen (Rosinentheorie, vgl. OLG Köln, DAR 2001, 405).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99, 23 U 2263/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7591
OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99, 23 U 2263/99 (https://dejure.org/2000,7591)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2000 - 23 U 2136/99, 23 U 2263/99 (https://dejure.org/2000,7591)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2000 - 23 U 2136/99, 23 U 2263/99 (https://dejure.org/2000,7591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Prospekthaftung; Prospektgestaltung; Prospektangaben; Immobilienfond; Positive Vertragsverletzung; Anlagegeschäft; Treuhand; Gewillkürte Prozessstandschaft

  • Wolters Kluwer

    Prospekthaftung; Prospektgestaltung; Prospektangaben; Immobilienfond; Positive Vertragsverletzung; Anlagegeschäft; Treuhand; Gewillkürte Prozessstandschaft

  • Judicialis

    BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 195; ; BGB § 276; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 852; ; StGB § 264 a

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 195, 166 Abs. 1, §§ 276, 823 Abs. 2, § 852; StGB § 264a
    Prospekthaftung schon bei verantwortlicher Initiierung auch ohne unmittelbare Gestaltung des Projekts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 580
  • NZG 2001, 860
  • NZG 2001, 910
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften den Gesellschaftern einer Anlagen-Kommanditgesellschaft die Personen wegen falscher oder unvollständiger Prospektangaben auf Schadensersatz, die für die Geschicke der Gesellschaft und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind (BGHZ 115, 213, 217 f.; NJW 1995, 1025 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die hervorragende Bedeutung des Prospektes für die Informationsvermittlung und die damit verbundene Beeinflussung des Anlageentschlusses rechtfertigt bei diesem Anlagemodell die zivilrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die durch den Prospekt auf den Entschluss eines Kapitalanlegers Einfluss genommen haben (BGHZ 115, 213, 218 f.).

    Darüber hinaus haften aber auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 115, 213, 217 f.; NJW 1995, 1025 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Anknüpfungspunkt ist dabei sein Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des Projekts (BGHZ 115, 213, 227 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1995, 1025).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze zur Prospekthaftung auf Bauherren- und Erwerbermodelle übertragen (BGHZ 111, 314; WM 1992, 901) und wendet sie auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen (BGHZ 115, 213) sowie auf den Erwerb von Aktien ausserhalb der geregelten Aktienmärkte an (BGHZ 123, 106).

    Eine Anwendung des § 68 StBerG hierauf würde den gesetzlich vorgegebenen Rahmen dieser Vorschrift überdehnen; die ihre Verantwortlichkeit auslösende Stellung ist auch nicht typischerweise auf ihre berufliche Stellung zurückzuführen (BGHZ 115, 213, 226 f.; 126, 166, 173 f.).

    Die Kläger können demnach Befreiung von den abgeschlossenen Verträgen und Ersatz ihrer Aufwendungen begehren (BGHZ 115, 213, 220 f.).

    Im Wege der normativen Schadensfeststellung hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 115, 213, 221 f.) die Gegenleistung an die Anleger unberücksichtigt gelassen.

    Im Übrigen haben die Kläger dem Umstand, dass die Beteiligung noch werthaltig ist, dadurch Rechnung getragen, dass die Schadensersatzleistungen nur Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligungen erfolgen sollen (vgl. BGHZ 115, 213, 221).

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Nur unter der Voraussetzung, dass die durch den Prospekt vermittelte Information vollständig und richtig ist, kann daher der Kunde die ihm angebotene Kapitalanlage objektiv beurteilen und sein Anlagerisiko, das ihm ohnehin verbleibt, richtig einschätzen (BGHZ 111, 314, 317).

    Sie sind es, die letztlich die Emission des Prospektes veranlasst haben (BGHZ 111, 314, 319).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze zur Prospekthaftung auf Bauherren- und Erwerbermodelle übertragen (BGHZ 111, 314; WM 1992, 901) und wendet sie auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen (BGHZ 115, 213) sowie auf den Erwerb von Aktien ausserhalb der geregelten Aktienmärkte an (BGHZ 123, 106).

    Bei all diesen Anlagearten hat der Prospekt ausschlaggebende Bedeutung für den Kapitalanleger, gleichgültig, ob es sich bei der ins Auge gefassten Anlage um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder um den Erwerb einer Immobilie handelt (BGHZ 111, 314, 317).

    In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 111, 314, 319) für die Prospekthaftung eines Hintermannes genügen lassen, dass dieser "allein das Handeln der Initiatoren bestimmt und damit die Emission des Prospektes letztlich veranlasst hat".

    Gesichtspunkten zu wählen (BGHZ 111, 314, 322 unter Bezugnahme auf die Amtliche Begründung zu KAGG/AuslInvestmG).

    Demgemäß kommt auch der Bundesgerichtshof bei Bauherrenmodellen zur Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist (BGHZ 111, 314, 322 f.; 126, 166, 172 f.).

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften den Gesellschaftern einer Anlagen-Kommanditgesellschaft die Personen wegen falscher oder unvollständiger Prospektangaben auf Schadensersatz, die für die Geschicke der Gesellschaft und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind (BGHZ 115, 213, 217 f.; NJW 1995, 1025 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Darüber hinaus haften aber auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 115, 213, 217 f.; NJW 1995, 1025 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Anknüpfungspunkt ist dabei sein Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des Projekts (BGHZ 115, 213, 227 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1995, 1025).

    Eine Prospektverantwortlichkeit trifft weiter diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (BGH WM 1992, 901, 906; NJW 1995, 1025).

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Sie stellte sich damit als ein Unternehmen dar, das zu der für die Herausgabe der Prospekte verantwortlichen eigentlichen Leitungsgruppe gehört (vgl. BGHZ 79, 337, 341).

    Nach dieser Vorschrift haftet derjenige für unrichtige und unvollständige Angaben in Börsenprospekten, der für die Prospekte Verantwortung übernommen hat oder von dem der Erlass des Prospektes aus geht (BGHZ 79, 337, 342).

    Schon 1980 hat der Bundesgerichtshof entsprechendes in Anlehnung an § 45 BörsG für eine Prospekthaftung ausgeführt (BGHZ 79, 337, 342).

  • BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei einem Bauherrenmodell; Haftung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Das ergibt sich schon daraus, dass die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung von der Rechtsprechung aus den Grundsätzen der Haftung auf Grund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen entwickelt worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 2524; BGHZ 126, 166, 172 zur Verjährung bei Bauherrenmodellen).

    Demgemäß kommt auch der Bundesgerichtshof bei Bauherrenmodellen zur Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist (BGHZ 111, 314, 322 f.; 126, 166, 172 f.).

    Eine Anwendung des § 68 StBerG hierauf würde den gesetzlich vorgegebenen Rahmen dieser Vorschrift überdehnen; die ihre Verantwortlichkeit auslösende Stellung ist auch nicht typischerweise auf ihre berufliche Stellung zurückzuführen (BGHZ 115, 213, 226 f.; 126, 166, 173 f.).

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Er widerspricht mithin Treu und Glauben (§ 242 BGB) und ist damit rechtsmissbräuchlich (BGH WM 1984, 1075, 1077; Assmann in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., 1997, § 7 Rn. 168).

    Das ergibt sich schon daraus, dass die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung von der Rechtsprechung aus den Grundsätzen der Haftung auf Grund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen entwickelt worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 2524; BGHZ 126, 166, 172 zur Verjährung bei Bauherrenmodellen).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (zuletzt WM 2000, 1503, 1505 mit weiteren Nachweisen).

    Diese Ansprüche unterscheiden sich bis anhin außer durch die Länge der Verjährungsfrist nur dadurch, dass die deliktische Haftung vorsätzliches statt fahrlässiges Handeln erfordert (BGHZ 116, 7, 14; WM 2000, 1503, 1504).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze zur Prospekthaftung auf Bauherren- und Erwerbermodelle übertragen (BGHZ 111, 314; WM 1992, 901) und wendet sie auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen (BGHZ 115, 213) sowie auf den Erwerb von Aktien ausserhalb der geregelten Aktienmärkte an (BGHZ 123, 106).

    Diese Vertrauensverwahrung mag bei Schaffung eines besonderen Vertrauenstatbestandes im Einzelfall durchgreifen, kann aber bei dem typisierten Vertrauen des Anlegers auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben (vgl. BGHZ 123, 106, 109) schon um des eigenen Schutzes willen als auch aus den oben unter b) bereits genannten Gründen rechtlich keine Anerkennung finden.

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Eine Prospektverantwortlichkeit trifft weiter diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (BGH WM 1992, 901, 906; NJW 1995, 1025).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze zur Prospekthaftung auf Bauherren- und Erwerbermodelle übertragen (BGHZ 111, 314; WM 1992, 901) und wendet sie auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen (BGHZ 115, 213) sowie auf den Erwerb von Aktien ausserhalb der geregelten Aktienmärkte an (BGHZ 123, 106).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
    Die Beklagten können sich insoweit nicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 27.06.2000 (WM 2000, 1685 und 1687) berufen, mit denen ein Schadensersatzanspruch gegen eine Bank aus Verschulden bei Vertragsschluss abgelehnt wurde, weil die Kreditnehmer den durch das Darlehen finanzierten Beitritt zu einer Immobilienfonds GbR noch nicht gekündigt hatten.
  • BGH, 04.04.1968 - II ZR 26/67

    Verfügung über einen Gesellschaftsanteil durch den Treuhänder -

  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88

    Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5276
OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00 (https://dejure.org/2000,5276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.2000 - 2 U 74/00 (https://dejure.org/2000,5276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 2000 - 2 U 74/00 (https://dejure.org/2000,5276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung; Kostenpflichtige Service-Nummern; 0180-5-Nummern; Deutsche Telekom; Wettbewerbsverstoß

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Irreführende Werbung mit gebührenpflichtiger Servicenummer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Preisangabe bei 0180-5-Telefonnummern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 383
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Entsprechendes folge aus der Entscheidung "Last-Minute-Reise" des BGH (WRP 2000, 92 f.).

    Aus der von ihr zitierten BGH-Entscheidung "Last-Minute-Reise" (WRP 2000, 92) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89

    Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Schon nach alter Rechtssprechung müsse aber dieser Anteil in den Fällen, in denen wie hier die Irreführung lediglich auf einem unrichtigen Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruhe, höher liegen als bei 10 - 15 % der angesprochenen Verbraucher (BGB GRUR 1991, 852, 855 - Aquavit).

    Deshalb bedarf es hier auch von vornherein keiner Auseinandersetzung mit dem Vorwurf der Berufungsbegründung, das Landgericht habe sich keine Gedanken über den Prozentsatz der Irregeführten (über das Bestehen einer Gebührenpflicht überhaupt) gemacht, zumal dieser höher liegen müsse als im Fall der Irreführung durch unrichtige Angaben (was grundsätzlich richtig ist; vgl. die zitierte Entscheidung BGH GRUR 1991, 852, 855-Aquavit).

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Denn in Fällen des Verschweigens ist der Werbende dann zur Aufklärung verpflichtet, wenn dieses Verschweigen, wie hier, geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irre zu führen (Baumbach/Hefermehl, § 3 UWG, Rn. 48; aus der neueren BGH-Rechtssprechung vgl. nur BGH WRP 1999, 839, 840 und 842, 843 Auslaufmodelle I und II).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 106/88

    "Emilio Adani"; Löschungsreife des aus einem italienischen Namen gebildeten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Denn eine erwiesene Irreführung läßt meist den Rückschluß auf die wettbewerbsrechtliche Relevanz der irreführende Angabe zu, ohne daß es hierzu noch einer gesonderten Beweiserhebung bedarf (BGH GRUR 1991, 215, 1993, 920, 922 - Emilio Adani I und II - dort auch zu hier nicht einschlägigen - Ausnahmen; GRUR 19, 91, 852, 855 - Aquavit; zusammenfassend: Baumbach-Hefermehl; § 3 UWG, Rn. 87).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Dem steht schon entgegen, daß die dem Fernabsatzgesetz zugrunde liegende Richtlinie 97/7 EG nur eine Mindestregelung enthält, welche den Mitgliedstaaten grundsätzlich einen weitergehenden Schutz der Verbraucher frei stellt (BGH WRP 2000, 722, 724 - Telefonwerbung VI -, u. H. a. Art. 14 FernabsatzRL).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 6 U 71/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Gerade dieser informierte Leserkreis wird vielmehr, wegen der Ähnlichkeit zu den mit 0130 oder 0800 beginnenden sogenannten free-call-Nummern, aber auch im Hinblick auf die von der Beklagten blickfangmäßig herausgestellte Angabe ihrer 0180-5-Nummer sogar eher dieser Fehlvorstellung erliegen als ein flüchtiger oder gar unbedarfter Leser (vgl. die entsprechende Begründung des OLG Frankfurt, a. a. O., Seite 218 - li. Sp. oben, die offensichtlich ebenfalls auf den aufmerksamen ;,Anzeigenleser" abstellt und deshalb von ihrer Aktualität nichts verloren hat; vgl. ergänzend die in die gleiche Richtung zielende Begründung auf Seite 17 des einen vergleichbaren Fall betreffenden Urteils des OLG Karlsruhe vom 22.09.1999 - 6 U 71/99 - K 22 = OLGR Karlsruhe 2000, 76; auch dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden - vgl. den von der Klägerin als Anlage K 23 vorgelegten Nichtannahmebeschluß des BGH).
  • EuGH, 21.11.2018 - C-29/17

    Die Übernahme der Kosten eines Arzneimittels für eine Anwendung, die nicht von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Denn eine erwiesene Irreführung läßt meist den Rückschluß auf die wettbewerbsrechtliche Relevanz der irreführende Angabe zu, ohne daß es hierzu noch einer gesonderten Beweiserhebung bedarf (BGH GRUR 1991, 215, 1993, 920, 922 - Emilio Adani I und II - dort auch zu hier nicht einschlägigen - Ausnahmen; GRUR 19, 91, 852, 855 - Aquavit; zusammenfassend: Baumbach-Hefermehl; § 3 UWG, Rn. 87).
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 132/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Dies zeigt der am 11.12.1997 unter dem Aktenzeichen I ZR 132/97 ergangene Nichtannahmebeschluß (mitgeteilt von der auch dort klagenden Wettbewerbszentrale in WRP 1998, 338).
  • OLG Stuttgart, 19.11.1999 - 2 U 167/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Das Verfügungsverfahren ist durch Senatsurteil vom 19.11.1999 - 2 U 167/99 (OLGR Stuttgart 2000, 74) abgeschlossen worden.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Zudem sei rechtlich nicht mehr maßgeblich die Sicht des flüchtigen, unkritischen Verbrauchers, sondern diejenige des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (EuGH WRP 1998, 848, 850 - Gut Springenheide).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

  • OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00

    Haftung des Treuhänders im geschlossenen Immobilienfond

    Die Entscheidung des OLG München vom 17.11.2000 (23 U 2136 und 2263/99, OLG-Report 2001, 94) betrifft andere H-Fonds mit abweichenden Prospektangaben zur Begrenzung der Mietgarantie.
  • OLG Koblenz, 19.11.2002 - 4 W 472/02

    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe einer "0190"-Telefonnummer zu geschäftlichen

    Dieser Umstand bedarf des ausdrücklichen aufklärenden Hinweises von Seiten des Beklagten, der sich auch ausdrücklich auf die Höhe der entstehenden Gebühren erstrecken muss (vgl. dazu auch OLG Frankfurt Betriebsberater 1997, 1439; OLG Stuttgart MMR 2001, 383; OLG Frankfurt WRP 1999, 454).
  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00

    Zulässigkeit von Sponsorenhinweisen vor oder nach Fernsehsendungen; Angabe des

    Dieser Umstand ist zumindest in weiten Teilen der Bevölkerung nicht bekannt (vgl. OLG Frankfurt a. M. WRP 99, 454 "Faxabruf 0190..."; OLG Stuttgart, WRP 01, 169, 171 f. - Irreführung durch kostenpflichtige Servicenummern).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6655
OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01 (https://dejure.org/2001,6655)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2001 - 19 W 8/01 (https://dejure.org/2001,6655)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2001 - 19 W 8/01 (https://dejure.org/2001,6655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1962
  • ZfBR 2001, 551
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 13.12.1924 - V 665/23

    Widerruflichkeit der Vollmacht.

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Ein solcher Widerspruch würde auch ohnehin nicht die Heilung der Formnichtigkeit nach § 313 Satz 2 BGB verhindern (RGZ 109, 331 (334); Müko-Wacke, § 899, Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 9 W 28/00

    Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Damit besteht vorliegend die Möglichkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Vormerkung nicht (so auch OLG Düsseldorf MDR 2000, 846 (847)).
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Selbst im Fall einer späteren Heilung nach § 313 Satz 2 BGB entsteht die Vormerkung nicht nachträglich und wird auch nicht etwa gegenüber gutgläubigen Dritten fingiert (BGHZ 54, 56 (57)).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Hätte der Abschluss eines einheitlichen Rechtsgeschäfts dem erkennbaren Willen auch nur einer Partei entsprochen, so hätte der Abhängigkeit der Verträge voneinander zwar durch notarielle Beurkundung Rechnung getragen werden müssen (vgl. BGHZ 78, 346 (350)); dass auf Seiten der Antragstellerin zwei verschiedene Rechtspersönlichkeiten handelten, stünde dem "Verknüpfungswillen" nicht entgegen (vgl. aaO, ferner Koeble NJW 1992, 1142 (1143)).
  • RG, 21.09.1931 - VI 230/31

    Was hat bei der condictio indebiti der Zurückfordernde und was hat der Gegner zu

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Wenn die Antragstellerin trotz ihrer bisher selbst eingeräumten Kenntnis von der Unwirksamkeit des Grundstücksvertrages dennoch die Auflassung erklärt hat, so ist es ihr verwehrt, im folgenden aus der Unwirksamkeit noch Rechte herzuleiten (vgl. RGZ 133, 275 (276); Müko-Kanzleiter, Band 2 (§§ 241-432), 3. Aufl. (1994), § 313, Rn. 80/67).
  • OLG Celle, 22.11.2001 - 4 U 14/01

    Grundschulderwerb; Abtretungskette ; Vollstreckungsabwehrklage ; Einrede;

    Denn anders als bei der Grundschuld selbst wäre ein gutgläubiger Forderungserwerb nicht möglich (z. B. OLGR Köln 2001, 308).
  • OLG Köln, 06.08.2007 - 24 W 48/07

    Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages bei formnichtiger Rückkaufvereinbarung

    Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels gem. § 311b Abs. 1 S. 2 BGB, so kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung gem. § 938 Abs. 2 ZPO ein aus § 888 Abs. 2 BGB herzuleitendes Erwerbsverbot erwirken, um dadurch die Eintragung des Käufers im Grundbuch zu verhindern (RGZ 117, 287; KG MDR 1994, 727; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1086; OLG Köln OLGR 2001, 308; OLG Naumburg OLGR 2003, 483; Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 888 Rz. 11; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 938 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 26/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4815
OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 26/99 (https://dejure.org/2000,4815)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2000 - 24 U 26/99 (https://dejure.org/2000,4815)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 24 U 26/99 (https://dejure.org/2000,4815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mietwagen; Ferrari; Verkehrsunfall; Selbstfahrer; Fahrerklausel; Schadenersatzansprüche ; Haftungsbeschränkung

  • Judicialis

    BGB § 549; ; BGB § 166 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit und Reichweite von Haftungsbeschränkungen bei gewerblicher Kfz-Vermietung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Vermietung - Unfall mit Mietwagen durch Sohn des Mieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 170
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 130/74

    Haftungsfreistellung und Beweislastumkehr bei Kfz.-Miete

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 26/99
    Nach dieser Klausel ist (vollkaskotypisch) die Haftungsbeschränkung ausgeschlossen, wenn der Mieter oder sein Erfüllungsgehilfe (als solcher ist der Beklagte zu 2) rechtlich im Verhältnis der Mietvertragsparteien zueinander zu behandeln) einen Verkehrsunfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt Es kann nämlich nicht festgestellt werden, dass der Beklagte zu 2) grob fahrlässig gehandelt hat, wobei die Feststellungslast bei dieser Verschuldensform (wiederum vollkaskotypisch, vgl. BGH NJW 1976, 44) den Kläger trifft, andernfalls der zugunsten des Mieters und auf dessen Kosten vereinbarte Fahrzeugvollversicherungsschutz praktisch entwertet wäre.
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 26/99
    Das beruht darauf, dass ein Kraftfahrzeugmieter, der mit dem Mietpreis ein Entgelt für die vom Vermieter auf das Fahrzeug abgeschlossene Vollversicherung zahlt, so gestellt werden muss, wie der Mieter stehen würde, wenn er selbst die Vollversicherung abgeschlossen hätte (BGH NJW 1956, 1915 f.).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Die Frage, ob nach einem Verkehrsunfall ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB verlangt werden kann, wird von einer Vielzahl von Gerichten bejaht (vgl. etwa AG Altenkirchen ZfS 1994, 88; AG München DAR 1996, 298; AG Köln VersR 1988, 1251, 1252; AG Aachen, ZfS 1999, 196; AG Herne-Wanne NZV 1999, 256, 257; AG Halle-Saalkreis ZfS 1999, 337; AG Hattingen VersR 2000, 1426, 1427; AG Darmstadt ZfS 2000, 65; AG Frankfurt a.M. ZfS 2001, 165; SP 2002, 287, 288; AG Wiesbaden SP 2002, 360; AG Westerburg ZfS 2000, 63, 64; ZfS 2002, 72, 73; AG Eltville SP 2002, 322; AG Bad Kreuznach SP 2002, 72; AG Hamm SP 2002, 322; AG Dresden DAR 2002, 459, 460; AG Siegburg ZfS 2003, 237, 238; AG Weinheim ZfS 2004, 18; AG Nürnberg ZfS 2004, 131; AG Berlin-Mitte SP 2005, 175; LG Halle ZfS 2006, 91; ebenso Roß, aaO; a.A. z.B. LG Köln SP 2002, 320; AG Leipzig SP 2002, 287; LG Leipzig, Urteil vom 23. März 2005 - 1 S 7099/04).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2007 - 24 U 97/07

    Beweispflicht zum äußeren Bild eines Diebstahls bei Mietwagenverlust

    Dies entspricht seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1956 (BGHZ 22, 109, 114ff = NJW 1956, 1915) ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung zur Fahrzeugvollversicherung (vgl. z.B. BGHZ 65, 118, 120; 70, 304, 306; NJW 1981, 1211; 1982, 987; NJW 1986, 1608 sub Nr. 11.2b; NJW-RR 1986, 51; vgl. z.B. Senat OLGR Düsseldorf 2007, 370 = VersR 2007, 982; ferner OLGR Düsseldorf 2001, 94; 1994, 219, 221) und ist auch im Schrifttum im Grundsatz unumstritten (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 307 Rn. 131 und ders./Weidenkaff, Einf vor § 535 Rn. 106; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl. Rn. 585ff; Staudinger/Emmerich, BGB [2003], Vorbem. § 535 Rn. 113; MüKo/Schilling, BGB, 4. Aufl., § 535 Rn. 73 und 539 Rn. 8; Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, AGBG, Kap. 45, Kraftfahrzeug-Miete Rn. 5; Ulmer/Brandner/ Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., Anh. § 310 Rn. 611).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 131/08

    Haftung des Mieters eines PKW für einen Rotlichtverstoß des Fahrers

    Der Beklagte ist jedenfalls in die vom Mieter des PKW vereinbarte Haftungsbefreiung einbezogen, weil die Klägerin den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung freistellen muss, mithin auch den berechtigten Fahrer im Sinne der für diese Versicherung üblichen Versicherungsbedingungen (vgl. §§ 2 b Abs. 1 a, 15 Abs. 2 AKB Empfehlungen 2002 und Abschnitt D 1.2 AKB 2008 Musterbedingungen; vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 94 n.w.N.).

    Das entspricht seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1956 (BGHZ 22, 109, 114ff = NJW 1956, 1915) ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. z. B. BGHZ 65, 118, 120; 70, 304, 306; NJW 1981, 1211; 1982, 987; NJW 1986, 1608 sub Nr. 11.2b; NJW-RR 1986, 51; vgl. z.B. auch die Rechtsprechung des erkennenden Senats VersR 2007, 982 = OLGR 2007, 370; OLGR Düsseldorf 2001, 94; 1994, 219, 221) und ist auch im Schrifttum unumstritten (Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 307 Rn. 131 und ders./Weidenkaff, Einf vor § 535 Rn. 106; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl. Rn. 585ff; Staudinger/Emmerich, BGB [2003], Vorbem. § 535 Rn. 113; MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 535 Rn. 73 und 539 Rn. 8; Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, AGBG, Kap. 45, Kraftfahrzeug-Miete Rn. 5; Ulmer/Brandner/ Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., Anh. § 310 Rn. 611).

    Im Gegensatz zum Vorwurf gewöhnlicher Fahrlässigkeit fällt dem grob fahrlässig Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein gesteigertes Fehlverhalten zur Last, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH NJW 2005, 457; VersR 2003, 364 = NJW 2003, 1118; VersR 1997, 351; Senat VersR 2007, 982 = OLGR 2007, 370; ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLGR Düsseldorf 2001, 94; 1994, 219, 220).

  • AG Rheinbach, 10.12.2018 - 26 C 183/17

    Unfallschadensregulierung: Gutachtenkosten sind trotz Versicherungsgutachten zu

    zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB verlangt werden kann, wird von einer Vielzahl von Gerichten bejaht (vgl. etwa AG Altenkirchen ZfS 1994, 88; AG München DAR 1996, 298; AG Köln VersR 1988, 1251, 1252; AG Aachen, ZfS 1999, 196; AG Herne-Wanne NZV 1999, 256, 257; AG Halle-Saalkreis ZfS 1999, 337; AG Hattingen VersR 2000, 1426, 1427; AG Darmstadt ZfS 2000, 65; AG Frankfurt a.M. ZfS 2001, 165; SP 2002, 287, 288; AG Wiesbaden SP 2002, 360; AG Westerburg ZfS 2000, 63, 64; ZfS 2002, 72, 73; AG Eltville SP 2002, 322; AG Bad Kreuznach SP 2002, 72; AG Hamm SP 2002, 322; AG Dresden DAR 2002, 459, 460; AG Siegburg ZfS 2003, 237, 238; AG Weinheim ZfS 2004, 18; AG Nürnberg ZfS 2004, 131; AG Berlin-Mitte SP 2005, 175; LG Halle ZfS 2006, 91; ebenso Roß, aaO; a.A. z.B. LG Köln SP 2002, 320; AG Leipzig SP 2002, 287; LG Leipzig, Urteil vom 23. März 2005 - 1 S 7099/04).
  • AG Schleiden/Eifel, 03.04.2013 - 10 C 181/12
    [...] Die Frage, ob nach einem Verkehrsunfall ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB verlangt werden kann, wird von einer Vielzahl von Gerichten bejaht (vgl. etwa AG Altenkirchen ZfS 1994, 88; AG München DAR 1996, 298; AG Köln VersR 1988, 1251, 1252; AG Aachen, ZfS 1999, 196; AG Herne-Wanne NZV 1999, 256, 257; AG Halle-Saalkreis ZfS 1999, 337; AG Hattingen VersR 2000, 1426, 1427; AG Darmstadt ZfS 2000, 65; AG Frankfurt aM ZfS 2001, 165; SP 2002, 287, 288; AG Wiesbaden SP 2002, 360; AG Westerburg ZfS 2000, 63, 64; ZfS 2002, 72, 73; AG Eltville SP 2002, 322; AG Bad Kreuznach SP 2002, 72; AG Hamm SP 2002, 322; AG Dresden DAR 2002, 459, 460; AG Siegburg ZfS 2003, 231 238; AG Weinheim ZfS 2004, 18; AG Nürnberg ZfS 2004, 131; AG Berlin-Mitte SP 2005, 175; LG Halle ZfS 2006, 91; ebenso Roß, aaO; a.A. z.B. LG Köln SP 2002, 320; AG Leipzig SP 2002, 287; LG Leipzig Urteil vom 23. März 209, 5-1 S 7099/04).
  • AG Germersheim, 19.08.2011 - 1 C 266/11
    Die Frage, ob nach einem Verkehrsunfall ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB verlangt werden kann, wird von einer Vielzahl von Gerichten bejaht (vgl. etwa AG Altenkirchen ZfS 1994, 88; AG München DAR 1996, 298; AG Köln VersR 1988, 1251, 1252; AG Aachen ZfS 1999, 196; AG Herne-Wanne NZV1999, 256, 257; AG Halle-Saalkreis ZfS 1999, 337; AG Hattingen/Ruhr VersR 2000, 1426, 1427; AG Darmstadt ZfS 2000, 65; AG Frankfurt a.M. ZfS 2001, 165; AG Frankfurt a.M. SP 2002, 287, 288; AG Wiesbaden SP 2002, 360; AG Westerburg ZfS 2000, 63, 64; AG Westerburg ZfS 2002, 72, 73; AG Eltville SP 2002, 322; AG Bad Kreuznach SP 2002, 72; AG Hamm/Westf.
  • AG Frankfurt/Main, 21.12.2007 - 32 C 2716/07

    Schadenminderungspflicht - Bagatellgrenze für Gutachten

    Das Risiko eines überteuerten Gutachtens tragen der Schädiger und dessen Versicherung, nicht der Geschädigte (AG Berlin-Mitte, DAR 2002, 459; AG Wetzlar, SP 2000, 178; AG Frankfurt a.M., ZfS 2001, 165).
  • AG Germersheim, 11.03.2016 - 2 C 614/15
    Die Frage, ob nach einem Verkehrsunfall ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB verlangt werden kann, wird von einer Vielzahl von Gerichten bejaht (vgl. etwa AG Altenkirchen ZfS 1994, 88; AG München DAR 1996, 298; AG Köln VersR 1988, 1251, 1252; AG Aachen, ZfS 1999, 196; AG Herne-Wanne NZV 1999, 256, 257; AG Halle-Saalkreis ZfS 1999, 337; AG Hattingen VersR 2000, 1426, 1427; AG Darmstadt ZfS 2000, 65; AG Frankfurt a.M. ZfS 2001, 165; SP 2002, 287, 288 AG Wiesbaden SP 2002, 360; AG Westerburg ZfS 2000, 63, 64; ZfS 2002, 72, 73; AG Eltville SP 2002, 322; AG Bad Kreuznach SP 2002, 72; AG Hamm SP 2002, 322; AG Dresden DAR 2002, 459, 460; AG Siegburg ZfS 2003, 237, 238; AG Weinheim ZfS 2004, 18; AG Nürnberg ZfS 2004, 131; AG Berlin-Mitte SP 2005, 175; LG Halle ZfS 2006, 91; ebenso Roß, aaO; a.A. z.B. LG Köln SP 2002, 320; AG Leipzig SP 2002, 287; LG Leipzig, Urteil vom 23. März 2005 - 1 S 7099/04).
  • AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    [...] Die Frage, ob nach einem Verkehrsunfall ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB verlangt werden kann, wird von einer Vielzahl von Gerichten bejaht (vgl. etwa AG Altenkirchen ZfS 1994, 88; AG München DAR 1996, 298; AG Köln VersR 1988, 1251, 1252; AG Aachen, ZfS 1999, 196; AG Herne-Wanne NZV 1999, 256, 257; AG Halle-Saalkreis ZfS 1999, 337; AG Hattingen VersR 2000, 1426, 1427; AG Darmstadt ZfS 2000, 65; AG Frankfurt a.M. ZfS 2001, 165; SP 2002, 287, 288; AG Wiesbaden SP 2002, 360; AG Westerburg ZfS 2000, 63, 64; ZfS 2002, 72, 73; AG Eltville SP 2002, 322; AG Bad Kreuznach SP 2002, 72; AG Hamm SP 2002, 322; AG Dresden DAR 2002, 459, 460; AG Siegburg ZfS 2003, 237, 238; AG Weinheim ZfS 2004, 18; AG Nürnberg ZfS 2004, 131; AG Berlin-Mitte SP 2005, 175; LG Halle ZfS 2006, 91; ebenso Roß, aaö; a.A. z.B. LG Köln SP 2002, 320; AG Leipzig SP 2002, 287; LG Leipzig, Urteil vom 23. März 2005 - 1 S 7099/04).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7037
OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00 (https://dejure.org/2001,7037)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2001 - 22 U 162/00 (https://dejure.org/2001,7037)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 22 U 162/00 (https://dejure.org/2001,7037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    (2) Das Architektenwissen kann dem Beklagten nicht nach den Grundsätzen der Wissenszusammenrechnung, die in der Rechtsprechung für arbeitsteilig organisierte juristische Personen und Personengesellschaften entwickelt wurden (vgl. BGHZ 132, 30 [35 ff]; Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 166 Rn. 8 m.w.N.), entsprechend § 166 BGB zugerechnet werden.

    Unabhängig davon, dass eine Rechtsform (juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personengesellschaft) auf die der Bundesgerichtshof die Grundsätze für anwendbar hält (vgl. BGHZ 132, 30 [35 ff]), nicht vorliegt, hat der Beklagte seine Teilnahme am allgemeinen Rechtsverkehr auch nicht in einer vergleichbaren Weise arbeitsteilig organisiert.

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    Zwar liegt eine Entscheidung in der Hauptsache im Sinne dieser Regelung nicht nur bei jeder Sachentscheidung vor, sondern auch dann, wenn die Zulässigkeit der Klage aus anderen Gründen als dem der Unzulässigkeit des Rechtsweges verneint worden ist (vgl. BGH in NJW 1998, 232; 1993, 470; Baumbach/Lauterbach, 59. Aufl., Rn. 15 zu § 17a GVG; Zöller, ZPO-Kommentar, 22. Aufl., Rn. 18 zu § 17a GVG).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    War der Wissensträger an dem Vertragsschluss und/oder seiner Vorbereitung nicht beteiligt oder hat er den Geschäftsherrn nur intern beraten, scheidet eine entsprechende Anwendung von § 166 BGB aus (BGH aaO.; NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    Der Geschäftsherr muss sich seiner aber im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedienen (BGHZ 117, 104 [106 f] = NJW 1992, 1099 [1100] m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61

    Gemeinrechtliche Servitut

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    (3) Soweit der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGHZ 42, 63 [59] = NJW 1964, 2016 [2017] und NJW 1977, 375 dem Grundstückseigentümer im Rahmen eines Überbaus das Wissen des mit dem Bauvorhaben betrauten Architekten in entsprechender Anwendung des § 166 BGB zugerechnet hat, ist die dort behandelte Problematik mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • KG, 13.06.1988 - 12 U 7239/87

    Vorliegen eines Abzahlungsgeschäftes; Zulässigkeit der Pauschalierung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    Die gebotene Verweisung ist nunmehr in der Berufungsinstanz durch den Senat vorzunehmen, wobei die Entscheidung unter Aufhebung des die Klage abweisenden erstinstanzlichen Urteils durch Urteil zu treffen ist (vgl. BGH in NJW-RR 1988, 1403; Baumbach, a.a.O., Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10

    Anspruch des Auftragnehmers aus Anordnung des Auftraggebers betreffend die

    Es reicht aus, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient, während eine Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet, wenn der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten hat (vgl. BGH NJW 1982, 1999 f.; OLG Köln NJW-RR 2007, 821; OLG Hamm OLGR 2001, 269).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6985
OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00 (https://dejure.org/2000,6985)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2000 - 9 W 122/00 (https://dejure.org/2000,6985)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 9 W 122/00 (https://dejure.org/2000,6985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 890 ZPO ; § 891 ZPO ; Art. 103 GG
    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ; Zuwiderhandlung; Ordnungsgeldbeschluss; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Glaubhaftmachung; Beweispflicht für behauptete Tatsachen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ; Zuwiderhandlung; Ordnungsgeldbeschluss; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Glaubhaftmachung; Beweispflicht für behauptete Tatsachen

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 891; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 § 891; GG Art. 103
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95
    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00
    Denn die Verhängung eines Ordnungsgeldes kommt nur in Betracht, wenn der Verstoß schuldhaft erfolgt ist (vgl. BVerfGE 84, 87; BGH JR 1991, 69; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 211).
  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 241/89

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugtes Öffnen verschlossener Post

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00
    Denn die Verhängung eines Ordnungsgeldes kommt nur in Betracht, wenn der Verstoß schuldhaft erfolgt ist (vgl. BVerfGE 84, 87; BGH JR 1991, 69; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 211).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.06.2000 - 14 WF 75/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9776
OLG Köln, 07.06.2000 - 14 WF 75/00 (https://dejure.org/2000,9776)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.06.2000 - 14 WF 75/00 (https://dejure.org/2000,9776)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 14 WF 75/00 (https://dejure.org/2000,9776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

  • AG Bergisch Gladbach - 26 F 68/00
  • OLG Köln, 07.06.2000 - 14 WF 75/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 17.09.1998 - 10 WF 93/98

    Entfallen des rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung des

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 14 WF 75/00
    Auch Einstweilige Anordnungen nach § 620 Nr. 4 oder 6 ZPO können mit der negativen Feststellungsklage nur angegriffen werden, wenn nicht bereits eine Leistungsklage (auf Trennungsunterhalt) anhängig ist (das besagt OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1210).

    Daraus ergibt sich, daß auch kein Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage besteht, denn bei bereits anhängiger Leistungsklage mit gleichem Streitgegenstand ist ein solches zu verneinen (OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1210; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl. (1999), § 256 Rn.8, 14a).

  • OLG Köln, 07.06.2000 - 14 WF 75/99
    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 14 WF 75/00
    OLG Köln, Beschl. v. 7.6.2000 - 14 WF 75/99 -.
  • OLG Köln, 26.08.1997 - 4 UF 166/96

    Negative Feststellungsklage nach Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 620

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 14 WF 75/00
    Anders als eine Einstweilige Anordnung im Scheidungsprozeß nach § 620 Nr. 4 oder Nr. 6 ZPO (nur darüber verhält sich die vom Kläger zitierte Entscheidung OLG Köln FamRZ 1998, 1427) kann gegen eine Einstweilige Anordnung im Unterhaltsprozeß nicht mit einer negativen Feststellungsklage vorgegangen werden.
  • OLG Köln, 18.03.1996 - 14 WF 36/96
    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 14 WF 75/00
    Die Zulässigkeit der Beschwerde ergibt sich aus § 6 GKG, da das Gericht durch einen Beschluß seine Tätigkeit (Zustellung) von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht hat (vgl. OLG Köln (Senat) FamRZ 1997, 177).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Soweit das Beschwerdegericht und das Oberlandesgericht Köln (vgl. Beschluß vom 7. Juli 2000 - 14 Wf 75/00 - OLG Report 2001, 92, 94) eine Freistellung eines Schonvermögens von 8.000 DM für zwingend erachten, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 219/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8287
OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 219/99 (https://dejure.org/2000,8287)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2000 - 16 U 219/99 (https://dejure.org/2000,8287)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 16 U 219/99 (https://dejure.org/2000,8287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführer; Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen; Krankheitsbedingte Verhinderung; Schadensersatz; Arbeitgeber

  • Judicialis

    StGB § 266a; ; StGB § ... 266a Abs. 1; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • RA Kotz

    Pflichten eines Geschäftsführers im Bezug auf die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Sozialversicherung!

  • rechtsportal.de

    Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei krankheitsbedingter Verhinderung des Geschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 219/99
    Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB trifft die Strafbarkeit auch den Geschäftsführer einer GmbH als deren vertretungsberechtigtes Organ (BGH ­ 15.10.1996 ­ NJW 1997, 130 [131] = MDR 1997, 151; OLG Düsseldorf ­ 6.11.1992 ­ NJW-RR 1993, 1128).

    Das gleiche gilt für den Umstand, dass die Berechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter für die Mitarbeiter der GmbH durch das externe Verwaltungsund Beratungsbüro J. K. & R. W. erfolgt sein soll (vgl. BGH ­15.10.1996 ­ NJW 1997, 130 [132] = MDR 1997, 151).

    Dementsprechend ist auch bei § 266a StGB die tatsächliche Möglichkeit zur Erfüllung der dem Arbeitgeber (Geschäftsführer) obliegenden Pflicht tatbestandliche Voraussetzung des Vorenthaltens (BGH ­ 15.10.1996 ­ a.a.O. [132]).

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 104/92

    Umfang der Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 219/99
    Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB trifft die Strafbarkeit auch den Geschäftsführer einer GmbH als deren vertretungsberechtigtes Organ (BGH ­ 15.10.1996 ­ NJW 1997, 130 [131] = MDR 1997, 151; OLG Düsseldorf ­ 6.11.1992 ­ NJW-RR 1993, 1128).
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 219/99
    Dies befreite ihn jedoch nicht von der Verpflichtung, für den kurz bevorstehenden Fälligkeitstermin Vorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass zu diesem Termin liquide Mittel bereit stehen und von einer verantwortlichen Person an die Klägerin abgeführt werden können; insoweit verlagerte sich die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals des § 266a Abs. 1 StGB (in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB) gleichsam auf einen Zeitpunkt vor dem Fälligkeitstermin (BGH ­ 21.1.1997 ­ NJW 1997, 1237).
  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 219/99
    Das ist im Bereich deliktischer Haftung grundsätzlich nicht der Fall (BGH ­ 13.12.1984 ­ MDR 1985, 916).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.2000 - 23 W 240/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11686
OLG Hamm, 16.10.2000 - 23 W 240/99 (https://dejure.org/2000,11686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2000 - 23 W 240/99 (https://dejure.org/2000,11686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 23 W 240/99 (https://dejure.org/2000,11686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entlohnung eines Rechtsanwaltes für Leistungen die auf besonderem Spezialwissen beruhen; Berechnung der erstattungsfähigen Vergütung eines Rechtsanwaltes bei einer Tätigkeit als Sachverständiger

  • rechtsportal.de

    Entschädigung nach ZuSEG für den mehrqualifizierten Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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