Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1610
OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00 (https://dejure.org/2000,1610)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2000 - 2 W 202/00 (https://dejure.org/2000,1610)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 2 W 202/00 (https://dejure.org/2000,1610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    InsO § 309; ; InsO § ... 7 Abs. 3 Satz 1; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 309 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 309 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 307 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 244; ; InsO § 4; ; ZPO § 568 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO §§ 208 ff.; ; ZPO §§ 166 ff.; ; ZPO § 561 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 9 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; KO § 182 Abs. 1; ; VerglO § 74 Abs. 1; ; GesO § 16 Abs. 4 Satz 3; ; FGG § 27

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 6, 7, 307, 309
    Insolvenzrecht: Schuldenbereinigungsplanverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 266
  • ZIP 2000, 2312
  • NZI 2001, 34
  • NZI 2001, 60
  • NZI 2001, 88
  • Rpfleger 2001, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Diese bisher - soweit ersichtlich - noch nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage kann zur Vermeidung der Gefahr einander widersprechender Gerichtsentscheidungen im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 7 InsO überprüft werden (vgl. allgemein hierzu: Senat, NZI 2000, 80; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 16).

    Dementsprechend sind die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts der Erstbeschwerde nach §§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdeverfahren auch grundsätzlich bindend (Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 9; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2000, § 7 Rdnr. 18; HK/Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 19).

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach in der Beschwerdeentscheidung ein neuer, selbständiger Beschwerdegrund gegeben sein muß, findet bei der Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO keine Anwendung (st. Rspr., vgl. z.B.: Senat, ZIP 1999, 1929 [1930); BayObLG, NZI 1999, 451; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 1. Ergänzungslieferung 2000, § 7 Rdnr. 8; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 9; Smid, InsO 1999, § 7 Rdnr. 15).

    Fehlt es an einer förmlichen Zustellung wird weder die zweiwöchige Notfrist für die Einlegung des Rechtsmittels seit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses gemäß den §§ 7 Abs. 1 InsO, 577 Abs. 2 ZPO in Gang gesetzt noch tritt eine eventuelle Rechtskraftwirkung ein (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; vgl. auch: Senat, NZI 1999, 458; Senat, NZI 1999, 494; HK/Kirchhof, a.a.O., 1999, § 7 Rdnr. 8; Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 7 Rdnr. 15, 27 f.; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 6 Rdnr. 66, § 7 Rdnr. 33 f.).

  • AG Köln, 29.08.2000 - 71 IK 85/99
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Insoweit ist es dem Inkassounternehmen in einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zwar verwehrt, in eigener Person eine Stellungnahme abzugeben, da es sich hierbei um eine Handlung in einen gerichtlichen Verfahren handelt (vgl. Vallender/Caliebe, ZInsO 2000, 301 [302]; vgl. auch: AG Köln, NZI 2000, 492).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Dementsprechend sind die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts der Erstbeschwerde nach §§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdeverfahren auch grundsätzlich bindend (Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 9; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2000, § 7 Rdnr. 18; HK/Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 19).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2000 - 9 W 1/00

    Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan - verzichtende Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Insoweit ist es nicht möglich, jemanden an einem gerichtlich geregelten Verfahren als Gläubiger zu beteiligen, dem keine Forderung (mehr) gegen den Schuldner zusteht (OLG Karlsruhe, NZI 2000, 375 [376]).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 W 147/99

    Einlegung der weiteren Beschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Fehlt es an einer förmlichen Zustellung wird weder die zweiwöchige Notfrist für die Einlegung des Rechtsmittels seit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses gemäß den §§ 7 Abs. 1 InsO, 577 Abs. 2 ZPO in Gang gesetzt noch tritt eine eventuelle Rechtskraftwirkung ein (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; vgl. auch: Senat, NZI 1999, 458; Senat, NZI 1999, 494; HK/Kirchhof, a.a.O., 1999, § 7 Rdnr. 8; Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 7 Rdnr. 15, 27 f.; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 6 Rdnr. 66, § 7 Rdnr. 33 f.).
  • OLG Frankfurt, 10.08.1999 - 26 W 102/99
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Es liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 InsO vor (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH, ZIP 2000, 755; Senat, ZIP 2000, 552 = NZI 2000, 130; Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, ZIP 1999, 1767 [1768]; Senat, ZIP 1999, 586 [587] = NZI 1999, 198 [199]; BayObLG, ZIP 2000, 320 [321] = NZI 2000, 129; BayObLG, ZIP 1999, 1767 [1768] = NZI 1999, 412 [413]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; HK-Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 5; nunmehr unter Aufgabe der früheren abweichenden Auffassung auch: OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1627 = NZI 2000, 475).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Es liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 InsO vor (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH, ZIP 2000, 755; Senat, ZIP 2000, 552 = NZI 2000, 130; Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, ZIP 1999, 1767 [1768]; Senat, ZIP 1999, 586 [587] = NZI 1999, 198 [199]; BayObLG, ZIP 2000, 320 [321] = NZI 2000, 129; BayObLG, ZIP 1999, 1767 [1768] = NZI 1999, 412 [413]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; HK-Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 5; nunmehr unter Aufgabe der früheren abweichenden Auffassung auch: OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1627 = NZI 2000, 475).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach in der Beschwerdeentscheidung ein neuer, selbständiger Beschwerdegrund gegeben sein muß, findet bei der Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO keine Anwendung (st. Rspr., vgl. z.B.: Senat, ZIP 1999, 1929 [1930); BayObLG, NZI 1999, 451; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 1. Ergänzungslieferung 2000, § 7 Rdnr. 8; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 9; Smid, InsO 1999, § 7 Rdnr. 15).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Es liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 InsO vor (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH, ZIP 2000, 755; Senat, ZIP 2000, 552 = NZI 2000, 130; Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, ZIP 1999, 1767 [1768]; Senat, ZIP 1999, 586 [587] = NZI 1999, 198 [199]; BayObLG, ZIP 2000, 320 [321] = NZI 2000, 129; BayObLG, ZIP 1999, 1767 [1768] = NZI 1999, 412 [413]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; HK-Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 5; nunmehr unter Aufgabe der früheren abweichenden Auffassung auch: OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1627 = NZI 2000, 475).
  • BayObLG, 02.12.1999 - 4Z BR 8/99

    Ergänzungsaufforderung zur Beibringung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99

    Insolvenzverfahren

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00

    Anfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im

  • LG Göttingen, 15.05.2000 - 10 T 42/00

    Rechtsmittel bei Antrag auf Einschreiten gegen den Insolvenzverwalter;

  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01

    Weitere Beschwerde bei Zurückverweisung an das Insolvenzgericht

    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01) übertragen.

    Auf die sofortige weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000 - 2 W 202/00 - (abgedruckt: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266 = Rpfleger 2001, 143 = OLGR 2001, 99) den Beschluß des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

    Bereits in dem Beschluß vom 1. Dezember 2000 - 2 W 202/00 - hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, daß nach § 4 InsO in Verbindung mit §§ 577 Abs. 2 Satz 1, 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO für den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung eine förmliche Zustellung der Beschwerdeentscheidung notwendig ist.

  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01

    Insolvenzrecht: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung eines widersprechenden

    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01, 2 W 105/01) übertragen.

    Auf die sofortige weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000, 2 W 202/00 (abgedruckt unter anderen in: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266), das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

  • OLG Brandenburg, 12.12.2007 - 3 U 82/07

    Klageweise Geltendmachung einer in einem inzwischen aufgehobenen

    Die - vom Landgericht zitierte (LGU 6) - Entscheidung des OLG Köln, Beschl. v. 01.12.2000 - 2 W 202/00 (NJW-RR 2001, 266 = ZInsO 2001, 85) ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig: Sie betrifft das Schuldenbereinigungsplanverfahren, bei dessen erfolgreichem Abschluss die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Erteilung von Restschuldbefreiung kraft Gesetzes als zurückgenommen gelten (§ 308 Abs. 2 InsO).

    Eine Divergenz zu der Entscheidung des OLG Köln, Beschl. v. 01.12.2000 - 2 W 202/00 (NJW-RR 2001, 266 = ZInsO 2001, 85) besteht aus den oben genannten Gründen ebenfalls nicht; die dort vertretene Auffassung ist zudem lediglich im Rahmen von rechtlichen Hinweisen für das weitere Verfahren der Vorinstanz geäußert worden.

  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 104/01

    Insolvenzrecht: Kein Rechtsmittel gegen die dem Schuldner gewährte Möglichkeit

    Nachdem der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000, 2 W 202/00 (unter anderem abgedruckt in: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266), das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen hat, hat das Beschwerdegericht seinerseits unter dem 1. Februar 2001 - 2 T 19/00 - das Verfahren an das Insolvenzgericht Bonn (weiter-)verwiesen.
  • OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiung; Verfahrensbeteiligte; Versagungsgründe; Rubrum ;

    Das Landgericht wird sich in diesem Zusammenhang bei seiner neu zu treffenden Entscheidung im Übrigen auch mit der bislang nicht erörterten Frage auseinander zu setzen haben, ob das Inkassounternehmen im gerichtlichen Verfahren auf Versagung der Restschuldbefreiung ohne anwaltliche Vertretung überhaupt zur Vertretung des Schuldners berechtigt ist (dazu OLG Köln, ZInsO 2001, 85; OLG Köln, Beschl. v. 22. Dezember 2000 - 2 W 164/00 und 2 W 165/00; Bernet, NZI 2000, 73 ff.; Vallender/Caliebe, ZInsO 2000, 301 ff.; Pape, ZInsO 2001, Beilage 2/2001 zu Heft 12, S. 20 f.).
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 222/01

    Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die sofortige

    Nachdem der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000, 2 W 202/00 (unter anderem abgedruckt in: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266), das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen hat, hat das Beschwerdegericht seinerseits unter dem 1. Februar 2001 - 2 T 19/00 - das Verfahren an das Insolvenzgericht Bonn weiterverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13101
KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01 (https://dejure.org/2001,13101)
KG, Entscheidung vom 15.06.2001 - 28 W 22/01 (https://dejure.org/2001,13101)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 28 W 22/01 (https://dejure.org/2001,13101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Objektiv vernünftiger Grund zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Unabdingbarer gesetzlicher Anspruch auf rechtliches Gehör auch im schriftlichen Verfahren und bei der Gestaltung von Verfahrensordnungen nach § 495a Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen eigener Verfahrensordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
    Art. 103 Abs. 1 GG beinhaltet nicht nur das Recht, Schriftsätze zur Akte und mündlichen Vortrag zur physischen Kenntnis des Richters bringen zu dürfen, sondern er verpflichtet das Gericht auch, den Vortrag der Parteien einschließlich ihrer Beweisangebote zu würdigen und in Erwägung zu ziehen, also zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 247, 249; 70, 288, 293 f.).
  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01

    Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der

    Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z.B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m.w.Nw.; auch BAG, MDR 1993, S. 393).
  • BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf der

    Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
    Unabhängig davon, wie weit diese Gestaltungsbefugnis im Einzelnen geht - insbesondere auch, was hier keiner Entscheidung bedarf, ob sie die Schaffung eigener Verfahrensordnungen, wie sie die Verfügung des Richters der Sache nach darstellt, zulässt - ist die Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs ein Mindeststandard, der schon im gerichtlichen Verfahren wegen Art. 103 Abs. 1 GG zwingend und stets eingehalten werden muss (vgl. nur BVerfG, NJW-RR 1994, S. 254, 255 [BVerfG 04.08.1993 - 1 BvR 279/93] , NJW 1999, S. 1176).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
    Art. 103 Abs. 1 GG beinhaltet nicht nur das Recht, Schriftsätze zur Akte und mündlichen Vortrag zur physischen Kenntnis des Richters bringen zu dürfen, sondern er verpflichtet das Gericht auch, den Vortrag der Parteien einschließlich ihrer Beweisangebote zu würdigen und in Erwägung zu ziehen, also zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 247, 249; 70, 288, 293 f.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 26/92

    Rückforderung von Inventarbeiträgen durch Gesamtvollstreckungsverwalter

    Auszug aus KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z.B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m.w.Nw.; auch BAG, MDR 1993, S. 393).
  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten; Besorgnis der Befangenheit

    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 29. August 2001, BFH/NV 2002, 64; OVG Berlin, MDR 1996, 1069; KG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2001, MDR 2001, 1435; BayOblGR Beschluss vom 20 Juli 2000, NJW-RR 2001, 642; Sodan/Ziekow, 2. Aufl. VwGO, § 54 Rdnr. 68 m.w.N.), dass Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund bilden.
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und /oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Zöller-Vollkommer, aaO, Rdnr. 24, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Feiber, ZPO, 1992, § 42, Rdnr. 30, m.w.N.; KG, KGR Berlin 2001, S. 266 ff; OLG Frankfurt, OLGR 2002, S. 250 sowie OLGR 2000, S. 36 ff; OLG Naumburg, Beschl.v. 28.1.2003, 8 WF 9/03; BFH, Beschl.v. 29.8.2001, IX B 3/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.06.2001 - 16 W 136/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13211
OLG Schleswig, 25.06.2001 - 16 W 136/01 (https://dejure.org/2001,13211)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.2001 - 16 W 136/01 (https://dejure.org/2001,13211)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 16 W 136/01 (https://dejure.org/2001,13211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertreter; Ausschluß eines Vertreters; Zeuge; Sachverhaltsaufklärung; Ordnungsgeld

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 380 III

  • rechtsportal.de

    ZPO § 141 § 380 Abs. 3
    Persönliches Erscheinen - zur Sachaufklärung geeigneter Vertreter - Benennung als Zeuge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19

    Rechtmäßigkeit Ordnungsgeld - Nichterscheinen einer Partei

    Allenfalls wäre unter Umständen der Beweiswert einer etwa noch später erfolgenden Vernehmung der Frau S. als Zeugin gemindert gewesen (vgl. OLG Schleswig 25. Juni 2001 - 16 W 136/01 - BeckRS 2003, 10032).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6630
OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00 (https://dejure.org/2001,6630)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.04.2001 - 2 UF 164/00 (https://dejure.org/2001,6630)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. April 2001 - 2 UF 164/00 (https://dejure.org/2001,6630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Zustellung; Zustellung; Unwirksamkeit; Wirksamkeit; Bewilligung; Revision

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 203

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 203
    Öffentliche Zustellung - unbegründete Bewilligung - Unwirksamkeit der Zustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kaiserslautern - 5 F 90/99
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 01.08.1988 - 2 W 131/88

    Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Schuldners als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Bei Amtszustellungen sind jedoch vom Gericht jedenfalls dann ergänzende Ermittlungen anzustellen, wenn und soweit solche dem Gegner des Zustellungsadressaten nicht zuzumuten oder ihm nicht ohne weiteres möglich sind oder wenn entsprechende Bemühungen seinerseits nicht erfolgreich waren (vgl. hierzu MüKo/Wentzel, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 8 m. w. N.; eine noch weitergehende Amtsermittlungspflicht nehmen an: Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 204 Rdnr. 3; BayObLG Rpfleger 1978, 446 [447]; OLG Köln, NJW-RR 1989, 60 und FamRZ 1997, 230; LG Zweibrücken, MDR 1978, 851).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • OLG Hamm, 28.07.1997 - 29 U 104/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92

    Öffentliche Zustellung; Staatshoheitsakt; Fehler; Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Wegen der mit ihnen für den Adressaten verbundenen Beschränkung seiner prozessualen Rechte sind öffentliche Zustellungen nur zu rechtfertigen, wenn eine andere Art der Zustellung aus sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar ist (BVerfGE 61, 82 [109 ff] = NJW 82, 2173).
  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Die ordnungsgemäße Erfüllung der Zustellungsvorschriften dient der Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerwGE 67, 208 [211] = NJW 84, 2567).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00
    Der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör ist Ausfluss des Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens (BVerfGE 9, 89 [95]) und genießt als solcher vorrangigen Schutz.
  • BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96
  • OLG Bremen, 04.12.1997 - 2 U 82/97

    Werkvertrag über eine Yacht mit einem Großmast; Internationale Zuständigkeit der

  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Das Berufungsgericht ist - unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 21. Januar 1982 (III ZR 80/81, VersR 1982, 299; siehe auch OLG Karlsruhe VersR 1976, 346; OLG Hamm OLGR 1995, 268, 269; Thüringisches OLG ZfS 2001, 11, 12; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 99; OLG Brandenburg LKV 2005, 40) - davon ausgegangen, dass eine Streu- und Räumpflicht eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraussetzt.
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 2 U 172/08

    Rechtsmissbräuchlickeit der Berufung auf die Unwirksamkeit der öffentlichen

    Dementsprechend kann auch offen bleiben, ob eine öffentliche Zustellung bei Fehlen der Voraussetzungen des § 185 ZPO in jedem Fall unwirksam ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 468) oder ob das Fehlen der Voraussetzungen des § 185 ZPO die öffentliche Zustellung jedenfalls dann unwirksam macht, wenn das die Zustellung bewirkende Gericht dies hätte erkennen können (vgl. BGHZ 149, 311).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung sowie zur

    Die entgegenstehende Ansicht des OLG Zweibrücken (OLG-Report Zweibrücken 2001, 389), die Bewilligung der öffentlichen Zustellung trotz Fehlens der hierfür erforderlichen Voraussetzungen führe wegen der gebotenen Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 1988, 2361) zur Unwirksamkeit der Zustellung, teilt der Senat nicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 337/15

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Begründung eines

    das aufgrund der neuen Verhandlung zu erlassende Urteil zum gleichen Ergebnis kommt (OLG Zweibrücken 06. April 2001 - 2 UF 164/00 - Rn. 46 mwN; zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 19.10.2015 - 14 UF 74/15

    Sorgerechtsverfahren: Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung eines Beschlusses;

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach die öffentliche Zustellung auch dann wirksam ist, wenn die Voraussetzungen des § 185 ZPO objektiv zwar nicht vorgelegen haben, das bewilligende Gericht dies aber nicht erkennen konnte (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2002, XII ZR 51/00, NJW 2003, 1326 (1327); BGH, Entscheidung vom 6. Oktober 1971, VIII ZR 165/69, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. November 2011, 6 W 30/01, zitiert nach juris; MüKo-ZPO/Häublein, § 185, Rdnr. 18; Rohe in: Wieczorek/Schütze, § 185, Rdnr. 39; Zöller/Stöber, 30. Auflage, § 186, Rdnr. 9, a.A.: OLG Zweibrücken, Urteil vom 6. April 2001, 2 UF 164/00, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 197, 29 U 104/97, zitiert nach juris; Roth in: Stein/Jonas, § 185, Rdnr. 16).
  • OLG Koblenz, 15.07.2011 - 1 U 133/11

    Haftung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wegen

    Es bedarf daher im Streitfall auch keiner Erörterung, ob eine derartige, die privatrechtlichen Verkehrssicherungspflichten "intensivierende" Satzungsregelung überhaupt noch von der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage gedeckt sein könnte (vgl. zur verfassungsrechtlichen Schranke der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit OLG Thüringen NVwZ-RR 2006, 60 Tz. 20; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 99).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 10 VG 2/09
    Denn der ehemalige Ehemann der Klägerin hat gegenüber dem OLG Braunschweig (Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 15. November 200 zum Aktenzeichen 2 UF 164/00, Bl. 47 ff, 49 der Verwaltungsakte) und auch gegenüber dem Amtsgericht Salzgitter (vgl. Urteil des Amtsgerichts vom 3. September 2001 zum Aktenzeichen 10 Cs 200 Js 37883/00, Bl. 94 ff., 96 der Verwaltungsakte) bestritten, die Klägerin geschlagen zu haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5178
OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00 (https://dejure.org/2001,5178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.01.2001 - 3 W 244/00 (https://dejure.org/2001,5178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 3 W 244/00 (https://dejure.org/2001,5178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gebühr; Notarsgebühr; Notar; Handelsregisteranmeldung; Handelsregister; Anmeldung; Eintragung; GmbH; Geschäftsführer; Kopie; Ort; Unterschrift; Notarielle Beglaubigung; Gebühr

  • Judicialis

    KostO § 35; ; KostO § 145 Abs. 1; ; KostO § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 35 § 145 Abs. 1 § 147 Abs. 2
    Gesonderte Notargebühr - Übersendung beurkundeter GmbH-Handelsregisteranmeldung zum Zwecke der Unterschriftsbeglaubigung an anderem Ort

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 94 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 35, 145 Abs. 1, 147 Abs. 2 KostO
    Gebühr für Einholung fehlender Registeranmeldung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 863
  • FGPrax 2001, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1993 - 10 W 101/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Entwurf zunächst nur als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen, Überprüfungen oder Ähnliches angefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239; OLG Köln JurBüro 1997, 604).
  • OLG Köln, 15.11.1996 - 2 Wx 37/96

    Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Entwurf zunächst nur als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen, Überprüfungen oder Ähnliches angefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239; OLG Köln JurBüro 1997, 604).
  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 6/08

    Zustimmungsbedürftigkeit einer Vollstrckungsunterwerfung durch den Ehegatten

    Für die Wirksamkeit einer dinglichen Unterwerfungserklärung reicht es nach unbestrittener Ansicht aus, wenn der sich Unterwerfende bei Eintragung des Grundpfandrechts Eigentümer des Grundstücks, bei der Belastung eines Erbbaurechts dessen Inhaber, ist (Senat, BGHZ 108, 372, 376; RGZ 132, 6, 8; BayObLG DNotZ 1987, 216; OLG Saarbrücken, NJW 1977, 1202, 1203; KG NJW-RR 1987, 1229; OLG Naumburg NotBZ 2001, 114; LG Erfurt NotBZ 2003, 478, 479; Musielak/Lackmann, aaO, § 800 Rdn. 4, 6; Zöller/Stöber, aaO, § 800 Rdn. 5; Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde, aaO, Rdn. 28.37).
  • OLG Hamm, 05.02.2007 - 15 W 161/06

    Anrechnung der Entwurfs- auf die Beurkundungsgebühr; Formelle Anforderungen an

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Entwurf zunächst nur als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen, Überprüfungen oder Ähnliches angefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239; OLG Köln JurBüro 1997, 604; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, 863).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08

    elektronische Registeranmeldung, XML-Datei, Betreuungsgebühr, Nebengeschäft

    Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 233/11

    Notarkosten für die Erstellung einer XML-Datei im Zuge einer elektronischen

    Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
  • OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 136/09

    Keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Erstellung einer XML-Datei

    Denn als Nebengeschäft ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als selbständiges Geschäft in Erscheinung tritt und nur vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167 ; BayObLGZ 1979, 383 ).
  • LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 25 T 536/09

    Nichterhebung von Notarkosten wegen falscher Sachbehandlung i. S. d. § 16 Abs. 1

    Allerdings kann er sie wirksam auch schon vor dem Eigentumserwerb als künftiger Eigentümer abgeben (vgl. OLG Naumburg NotBZ 2001, 114 juris Rn. 5 m.w.N. aus der RSpr.), wenn er zum Zeitpunkt des Wirksamenwerdens der Unterwerfungserklärung mit Eintragung im Grundbuch (§ 800 Abs. 1 ZPO) Eigentümer des Grundstücks ist bzw. gleichzeitig wird (vgl. BayObLG DNotZ 1987, 216 juris Os.).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2009 - 25 T 756/08

    Qualifizierung der Erstellung einer XML-Datei als gebührenfreies Nebengeschäft

    Kennzeichnend für ein Nebengeschäft ist, dass es vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern oder den mit dem Hauptgeschäft beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. OLG Hamm FGPrax 2002, 40 f.; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.05.2001 - 10 W 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6565
OLG Düsseldorf, 15.05.2001 - 10 W 48/01 (https://dejure.org/2001,6565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.2001 - 10 W 48/01 (https://dejure.org/2001,6565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 10 W 48/01 (https://dejure.org/2001,6565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Absetzung der Beweisgebühr ; Vertretung im Beweisaufnahmeverfahren ; Rechtsanwaltsgebühr; Anhörung einer Partei als Beweisaufnahme; Parteivernehmung ; Gebührenanfall

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § ... 450; ; ZPO §§ 445 ff.; ; ZPO § 141; ; ZPO § 448; ; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; RpflG § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 11; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 26

  • rechtsportal.de

    Entstehen der Beweisgebühr bei Anhörung einer Partei ohne förmlichen Beweisbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gebührenrecht - Beweisgebühr bei Anhörung der Parteien

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 20.12.1994 - 1 W 7393/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2001 - 10 W 48/01
    Der Senat folgt nicht der Ansicht des früheren 6. Senats für Familiensachen des OLG Düsseldorf (JurBüro 1983, 712), wonach abgesehen vom Eheprozeß die Herbeiführung von Parteiaussagen nur dann eine Beweisaufnahme darstellt, wenn das Gericht die Parteivernehmung gemäß §§ 445 ff. ZPO beschließt (wie der frühere 6. Senat für Familiensachen KG JurBüro 1995, 249; OLG Hamm JurBüro 1986, 1201 = Rpfleger 1986, 70; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 1834).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.1993 - 2 WF 119/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2001 - 10 W 48/01
    Der Zweck der Beweisgebühr gebietet es daher, daß der Rechtsanwalt diese Gebühr immer dann erhält, wenn inhaltlich eine Beweisaufnahme vorliegt (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt a.M. JurBüro 1983, 1331; OLG Karlsruhe JurBüro 1994, 349; …
  • OLG Hamm, 10.09.1985 - 23 W 193/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2001 - 10 W 48/01
    Der Senat folgt nicht der Ansicht des früheren 6. Senats für Familiensachen des OLG Düsseldorf (JurBüro 1983, 712), wonach abgesehen vom Eheprozeß die Herbeiführung von Parteiaussagen nur dann eine Beweisaufnahme darstellt, wenn das Gericht die Parteivernehmung gemäß §§ 445 ff. ZPO beschließt (wie der frühere 6. Senat für Familiensachen KG JurBüro 1995, 249; OLG Hamm JurBüro 1986, 1201 = Rpfleger 1986, 70; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 1834).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1982 - 6 WF 51/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2001 - 10 W 48/01
    Der Senat folgt nicht der Ansicht des früheren 6. Senats für Familiensachen des OLG Düsseldorf (JurBüro 1983, 712), wonach abgesehen vom Eheprozeß die Herbeiführung von Parteiaussagen nur dann eine Beweisaufnahme darstellt, wenn das Gericht die Parteivernehmung gemäß §§ 445 ff. ZPO beschließt (wie der frühere 6. Senat für Familiensachen KG JurBüro 1995, 249; OLG Hamm JurBüro 1986, 1201 = Rpfleger 1986, 70; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 1834).
  • KG, 21.10.2002 - 27 W 340/02

    Zum Entstehen der Beweisgebühr bei Anhörung einer Partei

    Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass es für den Anfall der Beweisgebühr ausreiche, wenn sich klare Anhaltspunkte dafür ergäben, dass das Gericht seine Überzeugung nicht nur unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung gemäß § 286 ZPO, sondern gerade aus dem Inhalt der Angaben der Partei wie bei einer Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO gebildet habe, wobei auch zu berücksichtigen sei, dass Sinn und Zweck der Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BRAGO sei, dem Mehraufwand des Rechtsanwalts an Zeit, Tätigkeit und Verantwortung Rechnung zu tragen (OLG Hamm MDR 2001, 414; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 133).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die Anhörung als Partei ein gegensätzlicher Parteivortrag zur Überzeugung des Gerichts geklärt worden ist und das erkennende Gericht das Ergebnis der Parteianhörung wie einen erhobenen Beweis verwertet, wobei auch der Sinn und Zweck der Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BRAGO zu berücksichtigen ist, dass nämlich der Rechtsanwalt den Mehraufwand, der ihm durch eine Beweisaufnahme erwächst, vergütet erhalten soll (vgl.: OLG Hamm MDR 2001, Rdnr. 414; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 133).

  • KG, 01.04.2003 - 1 W 109/01

    Werklohnprozess: Anwaltliche Beweisgebühr durch Parteieinigung über die

    Entscheidend ist allein, ob sich die Verfahrensweise des Gerichts nach objektiven Kriterien als Beweisaufnahme darstellt (vgl. zu Vorstehendem Senat JurBüro 1986, 64; OLG Celle AGS 1999, 9; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 636; OLG Hamm JurBüro 2000, 411; OLG Hamburg OLGR 2000, 438; OLG Koblenz JurBüro 1992, 607; von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 83, 110).
  • OLG Hamburg, 03.03.2005 - 8 W 30/05

    Erfallen der Beweisgebühr bei Parteianhörung

    Der Zweck der Beweisgebühr, dem auf Anwaltsseite entstehenden Mehraufwand an Zeit, Tätigkeit und Verantwortung im Falle der Vernehmung einer Partei über streitige Tatsachen Rechnung zu tragen, gebietet es zudem, dass der Rechtsanwalt diese Gebühr immer dann erhält, wenn inhaltlich eine Beweisaufnahme vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.5.2001, Az.: 10 W 48/01 - zitiert nach juris - m.w.N.).
  • KG, 03.02.2003 - 1 W 496/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehung einer Beweisgebühr durch protokollierte

    Darüber hinaus reicht es aber auch aus, wenn das Gericht das Ergebnis der Parteianhörung beweismäßig wie bei einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO verwertet hat (von Eicken a.a.O., Rdnr. 106; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 133).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6210
OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01 (https://dejure.org/2001,6210)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.04.2001 - 16 W 35/01 (https://dejure.org/2001,6210)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. April 2001 - 16 W 35/01 (https://dejure.org/2001,6210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 836
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 22 W 52/92

    Wer hat die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens zu tragen?

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01
    Es bestehe zudem die Gefahr widersprüchlicher Kostenentscheidungen, weil die Klage je nach der Bewertung des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren noch erweitert werden könnte (OLG Düsseldorf, 22. ZS, BauR 1993, 370, 371; NJW-RR 1998, 358, 359; OLG München, 15. ZS, OLGR 1994, 212, 213; im Ergebnis ebenso Cuypers, NJW 1994, 1985, 1990, auch LG Potsdam BauR 1998, 883, 884; für den Fall, daß der Gegenstand des Beweisverfahrens dem Grunde nach, wenn auch in eingeschränktem Umfange, insgesamt im Klageverfahren anhängig gemacht wird, auch Herget, MDR 1991, 314).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1997 - 7 W 40/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01
    Aber soweit das nicht der Fall sei, bestünden gegen eine Quotelung der Beweisverfahrenskosten zu Lasten des Antragstellers keine Bedenken (Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 497 a Rn. 11; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 494 a Rn. 4 a; Ende, MDR, 1997, 123 ff; Wirges, JurBüro 1997, 565, 568; Hansens, RPfleger 1997, 363, 366 und 368; Bischof, JurBüro 1992, 779, 782; OLG München, 19. ZS, OLGR 1992, 94; OLG Koblenz NJW-RR 1998, 68, 69; OLG Düsseldorf, 7. ZS, NJW-RR 1998, 210, 211).
  • OLG Koblenz, 24.01.1997 - 3 W 23/97

    Teilkostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01
    Aber soweit das nicht der Fall sei, bestünden gegen eine Quotelung der Beweisverfahrenskosten zu Lasten des Antragstellers keine Bedenken (Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 497 a Rn. 11; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 494 a Rn. 4 a; Ende, MDR, 1997, 123 ff; Wirges, JurBüro 1997, 565, 568; Hansens, RPfleger 1997, 363, 366 und 368; Bischof, JurBüro 1992, 779, 782; OLG München, 19. ZS, OLGR 1992, 94; OLG Koblenz NJW-RR 1998, 68, 69; OLG Düsseldorf, 7. ZS, NJW-RR 1998, 210, 211).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.1997 - 22 W 45/97

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei teilweiser Klageerhebung

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01
    Es bestehe zudem die Gefahr widersprüchlicher Kostenentscheidungen, weil die Klage je nach der Bewertung des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren noch erweitert werden könnte (OLG Düsseldorf, 22. ZS, BauR 1993, 370, 371; NJW-RR 1998, 358, 359; OLG München, 15. ZS, OLGR 1994, 212, 213; im Ergebnis ebenso Cuypers, NJW 1994, 1985, 1990, auch LG Potsdam BauR 1998, 883, 884; für den Fall, daß der Gegenstand des Beweisverfahrens dem Grunde nach, wenn auch in eingeschränktem Umfange, insgesamt im Klageverfahren anhängig gemacht wird, auch Herget, MDR 1991, 314).
  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01
    Dort sei auch zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten dann nicht erstattungsfähig seien, wenn das Ergebnis der Beweiserhebung für die Entscheidung in der Hauptsache ganz oder teilweise nicht verwertet worden sei (BGH NJW 1996, 1749, 1751 = BGHZ 132, 96, 104) unter Verweisung auf BGHZ 20, 4, 15).
  • LG Potsdam, 15.07.1997 - 6 OH 1/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01
    Es bestehe zudem die Gefahr widersprüchlicher Kostenentscheidungen, weil die Klage je nach der Bewertung des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren noch erweitert werden könnte (OLG Düsseldorf, 22. ZS, BauR 1993, 370, 371; NJW-RR 1998, 358, 359; OLG München, 15. ZS, OLGR 1994, 212, 213; im Ergebnis ebenso Cuypers, NJW 1994, 1985, 1990, auch LG Potsdam BauR 1998, 883, 884; für den Fall, daß der Gegenstand des Beweisverfahrens dem Grunde nach, wenn auch in eingeschränktem Umfange, insgesamt im Klageverfahren anhängig gemacht wird, auch Herget, MDR 1991, 314).
  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01
    Dort sei auch zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten dann nicht erstattungsfähig seien, wenn das Ergebnis der Beweiserhebung für die Entscheidung in der Hauptsache ganz oder teilweise nicht verwertet worden sei (BGH NJW 1996, 1749, 1751 = BGHZ 132, 96, 104) unter Verweisung auf BGHZ 20, 4, 15).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Eine Teilkostenentscheidung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens wird abgelehnt von Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 133; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 92 Rdn. 1; OLG Schleswig, MDR 2001, 836; OLG Düsseldorf (12. Zivilsenat), BauR 2001, 1950; OLG Celle, OLGR 2001, 157; OLG Düsseldorf (22. Zivilsenat), BauR 1998, 367.
  • OLG Schleswig, 17.07.2006 - 16 W 57/06

    Keine Teilkostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren wegen Klagerhebung

    Teilkostenentscheidungen widersprechen im selbständigen Beweisverfahren sowohl dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung als auch dem Sinn und Zweck des § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO (BGH NJW 2004, 3121; Senat MDR 2001, 836).
  • OLG Dresden, 31.07.2001 - 2 W 1018/01

    Klageeinreichung beim sachlich unzuständigen Gericht innerhalb der gerichtlich zu

    Dies ändert aber nichts daran, dass damit dem Landgericht jedwede - auch teilweise - Kostenentscheidung verschlossen war (ebenso: OLG Schleswig MDR 2001, 836 [837]; OLG Celle OLGR 2001, 157 [158] m.w.N.; zur Abgrenzung: OLG Hamm OLGR 2000, 115 [116] m.w.N.; OLG Koblenz OLGR 2000, 345).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2003 - 2 W 27/03

    Beweissicherungsverfahren: Unzulässige Teilkostenentscheidung bei Teilklage nach

    Der Senat schließt sich deshalb der Ansicht des OLG Schleswig in dessen Entscheidung vom 12.4.2001 (OLG Schleswig v. 12.4.2001 - 16 W 35/01, MDR 2001, 836 ff. = OLGReport Schleswig 2001, 338) vollumfänglich an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 23 U 254/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5038
OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 23 U 254/99 (https://dejure.org/2001,5038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.2001 - 23 U 254/99 (https://dejure.org/2001,5038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 2001 - 23 U 254/99 (https://dejure.org/2001,5038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Hauptberufung; Kosten; Anschlussberufung; Klageerweiterung; Erweiterung des Streitgegenstandes

  • Judicialis

    ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 523; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 91a

  • rechtsportal.de

    ZPO § 515 Abs. 3 § 523 § 264 Nr. 2 § 91a
    Kosten bei Rücknahme der Hauptberufung - unselbstständige Anschlussberufung - Klageerweiterung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 3 O 284/99
  • OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 23 U 254/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 935
  • MDR 2001, 837
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 07.01.1994 - 11 U 2483/93

    Beginn der mündlichen Verhandlung erst bei Antragstellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 23 U 254/99
    Auch bei Annahme einer Abänderungsbefugnis (so: OLG Nürnberg, NJW-RR 94, 1343) ist von der sachlichen Richtigkeit des Beschlusses vom 5.2.2001 auszugehen.

    Wird - wie hier - die Hauptberufung vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, so hat der Berufungskläger nach herrschender Meinung auch die Kosten der dadurch wirkungslos gewordenen ursprünglich zulässigen unselbständigen Anschlußberufung zu tragen (BGH NJW 81, 1790 [1791], OLG München, NJW-RR 89, 575, OLG Nürnberg, NJW-RR 94, 1343, OLG Frankfurt, FamRZ 98, 302 [303], Zöller-Gummer, 22. Aufl., § 521 ZPO, Rn. 32, Stein/Jonas-Grunsky, § 515 ZPO, Rn. 25, Münchener Kommentar-Rimmelspacher, § 515 ZPO, Rn. 27).

  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 23 U 254/99
    Wird - wie hier - die Hauptberufung vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, so hat der Berufungskläger nach herrschender Meinung auch die Kosten der dadurch wirkungslos gewordenen ursprünglich zulässigen unselbständigen Anschlußberufung zu tragen (BGH NJW 81, 1790 [1791], OLG München, NJW-RR 89, 575, OLG Nürnberg, NJW-RR 94, 1343, OLG Frankfurt, FamRZ 98, 302 [303], Zöller-Gummer, 22. Aufl., § 521 ZPO, Rn. 32, Stein/Jonas-Grunsky, § 515 ZPO, Rn. 25, Münchener Kommentar-Rimmelspacher, § 515 ZPO, Rn. 27).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64

    Form und Anfechtbarkeit der Entscheidung über den Verlust eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 23 U 254/99
    Gemäß § 515 Abs. 3 ZPO ist der Beschluß über die Kosten der Berufung in keiner Weise anfechtbar (BGHZ 46, 112 [113], Stein/Jonas-Grunsky, 21. Aufl., § 515 ZPO, Rn. 35, Münchener Kommentar-Rimmelspacher, 2. Aufl., § 515 ZPO, Rn. 33).
  • OLG Frankfurt, 30.04.1997 - 3 UF 244/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 23 U 254/99
    Wird - wie hier - die Hauptberufung vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, so hat der Berufungskläger nach herrschender Meinung auch die Kosten der dadurch wirkungslos gewordenen ursprünglich zulässigen unselbständigen Anschlußberufung zu tragen (BGH NJW 81, 1790 [1791], OLG München, NJW-RR 89, 575, OLG Nürnberg, NJW-RR 94, 1343, OLG Frankfurt, FamRZ 98, 302 [303], Zöller-Gummer, 22. Aufl., § 521 ZPO, Rn. 32, Stein/Jonas-Grunsky, § 515 ZPO, Rn. 25, Münchener Kommentar-Rimmelspacher, § 515 ZPO, Rn. 27).
  • OLG München, 24.11.1988 - 5 U 3599/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 23 U 254/99
    Wird - wie hier - die Hauptberufung vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, so hat der Berufungskläger nach herrschender Meinung auch die Kosten der dadurch wirkungslos gewordenen ursprünglich zulässigen unselbständigen Anschlußberufung zu tragen (BGH NJW 81, 1790 [1791], OLG München, NJW-RR 89, 575, OLG Nürnberg, NJW-RR 94, 1343, OLG Frankfurt, FamRZ 98, 302 [303], Zöller-Gummer, 22. Aufl., § 521 ZPO, Rn. 32, Stein/Jonas-Grunsky, § 515 ZPO, Rn. 25, Münchener Kommentar-Rimmelspacher, § 515 ZPO, Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.12.2000 - 14 U 61/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12367
OLG Schleswig, 15.12.2000 - 14 U 61/99 (https://dejure.org/2000,12367)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.12.2000 - 14 U 61/99 (https://dejure.org/2000,12367)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 14 U 61/99 (https://dejure.org/2000,12367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leasingvertrag; Abwicklung eines Leasingvertrags; Rückabwicklung; Finanzierungsmodell; Scheitern eines Leasingvertrags

  • Judicialis

    BGB § 404; ; BGB § 414; ; BGB § 414 c. i. c

  • rechtsportal.de

    BGB § 404 § 414 § 414
    Leasingvertrag - Abwicklung bei Scheitern des Finanzierungsmodells

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 257/94

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Globalabtretung ohne

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2000 - 14 U 61/99
    Die einzelnen Forderungen sind bestimmbar und nach der neueren BGH-Rechtsprechung (WM 1996, 1128) bedarf es auch nicht einmal mehr einer ausdrücklichen Regelung wie in Ziff. 7 über die Pflicht des Sicherungsnehmers, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit sie endgültig nicht mehr benötigt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.10.2000 - 1 U 437/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25399
OLG Koblenz, 04.10.2000 - 1 U 437/00 (https://dejure.org/2000,25399)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.2000 - 1 U 437/00 (https://dejure.org/2000,25399)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 1 U 437/00 (https://dejure.org/2000,25399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,25399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 34; BGB § 839
    Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung nicht ausreichend rutschfester Betonsteinplatten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht