Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00   

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https://dejure.org/2000,4689
OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00 (https://dejure.org/2000,4689)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2000 - 10 WF 18/00 (https://dejure.org/2000,4689)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 10 WF 18/00 (https://dejure.org/2000,4689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    § 128 BRAGebO, § 130 BRAGebO, § 2 GKG 2004, § 92 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 106; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; BRAGO § 128; ; BRAGO § 130 Abs. 1; ; GKG § 2 Abs. 4; ; GKG § 54 Nr. 2; ; GKG § 58 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung trotz Prozeßkostenhilfebewilligung - Prozeßvergleich im Berufungsrechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßvergleich; Kostenquote; Prozeßkostenhilfebewilligung; Erstattung von Gerichtskosten; Kostenquotelung; Erstattungsverpflichtung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessvergleich über Kosten: PKH-Partei muss Gerichtskostenanteil zahlen

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 308
  • Rpfleger 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Sie vertritt die Auffassung, die Festsetzung der Gerichtskosten gegen sie verstoße gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1999 (richtig: 23. Juni 1999, Az. 1 BvR 984/89), aufgrund der die Parteien im Falle der Mittellosigkeit nicht unterschiedlich behandelt werden dürften.

    b) Dieser Rechtsprechung steht der durch den Beschwerdeführer zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (veröffentlicht in MDR 1999, 1089 sowie VersR 1999, 1433) nicht entgegen.

    c) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist aber - ebenso wie der bezeichnete Senatsbeschluß - entsprechend dem Wortlaut des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auf die Fälle beschränkt, in welchem der Kostenschuldner nach § 54 Nr. 1 GKG haftet, also wenn ihm durch eine gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind (BVerfG MDR 1999, 1089, 1090; Senat a.a.O.).

    Diese Differenzierung rechtfertigt sich aus dem Bestreben, eine Manipulation der Prozeßparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu verhindern, etwa wenn die beklagte PKH-Partei sich unabhängig von der Rechtslage vergleichsweise zur Übernahme sämtlicher Kosten mit der Zielsetzung bereit erklärt, diese letztlich der Landeskasse zur Last fallen zu lassen (vgl. BVerfG MDR 1999, 1089, 1090).

  • OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 10 WF 2671/99

    Prozesskostenhilfe und Kostenerstattung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 30. November 1995, Az.: 10 W 237/95) und der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz JurBüro 1992, 468 sowie MDR 2000 113; OLG Karlsruhe JurBüro 2000, 28; OLG Nürnberg JurBüro 2000, 88; OLG Bamberg JurBüro 2000, 88).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 10 WF 26/99

    Erstattung gezahlter Gerichtskosten bei Obsiegen gegen eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat in einer Entscheidung vom 31. August 1999, Az: 10 WF 26/99 (veröffentlicht in MDR 1999, 1466 sowie JurBüro 2000, 87) angeschlossen.
  • OLG Koblenz, 14.11.1991 - 14 W 649/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 30. November 1995, Az.: 10 W 237/95) und der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz JurBüro 1992, 468 sowie MDR 2000 113; OLG Karlsruhe JurBüro 2000, 28; OLG Nürnberg JurBüro 2000, 88; OLG Bamberg JurBüro 2000, 88).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Die unterschiedliche Behandlung des Kostenschuldners, dem durch eine gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind (§ 54 Nr. 1 GKG) einerseits sowie des Kostenschuldners, der vergleichsweise Kosten übernommen hat (§ 54 Nr. 2 GKG), andererseits im Rahmen der Vorschrift des § 58 Abs. 2 GKG ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 1979, 2608).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.1999 - 11 W 112/99

    Vergleich hinsichtlich der Kosten eines Rechtsstreits; Erstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 30. November 1995, Az.: 10 W 237/95) und der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz JurBüro 1992, 468 sowie MDR 2000 113; OLG Karlsruhe JurBüro 2000, 28; OLG Nürnberg JurBüro 2000, 88; OLG Bamberg JurBüro 2000, 88).
  • OLG Koblenz, 18.10.1999 - 14 W 683/99

    "Arme" Partei übernimmt Gerichtskosten im Prozessvergleich, Erstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 30. November 1995, Az.: 10 W 237/95) und der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz JurBüro 1992, 468 sowie MDR 2000 113; OLG Karlsruhe JurBüro 2000, 28; OLG Nürnberg JurBüro 2000, 88; OLG Bamberg JurBüro 2000, 88).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1973 - 10 W 85/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Zwar vermag ein Vergleich weder die Entscheidung des Gerichts aufzuheben noch abzuändern, und er muß deshalb für den Kostenansatz außer Betracht bleiben (Senat Beschluß vom 19.12.1973, Az.: 10 W 85/73, veröffentlicht in Rpfleger 1974, 234; Hartmann a.a.O., § 57, Rdn. 3; Markl/Meyer, Gerichtskostengesetz, 3. Aufl., § 57, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00   

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https://dejure.org/2000,3002
OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00 (https://dejure.org/2000,3002)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2000 - 16 Wx 93/00 (https://dejure.org/2000,3002)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2000 - 16 Wx 93/00 (https://dejure.org/2000,3002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 577
  • FamRZ 2001, 708
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 154/99

    Verwaltung von Geld bei größerem Vermögen; Sorgfaltspflicht des Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00
    Bei der Genehmigung einer von Anlageformen des § 1807 BGB abweichende Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht (vgl. SchlHOLG FGPrax 2000, 23; Palandt/Diederichsen, BGB 59. Auflage, § 1811 Rdn. 4) und daher vom Senat nur in eingeschränktem Umfang auf Ermessensfehler überprüfen kann, also darauf, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat (vgl. Bumiller/Winkler a.a.O. § 27 Rdn. 21 m. w. Nachw.).

    Das Landgericht hat sodann die gebotene Einzelfallprüfung vorgenommen und unter Auswertung einschlägiger Rechtsprechung zur Genehmigungsfähigkeit von Anlagen in Investment- oder Aktienfonds (SchlHOLG FGPrax 2000, 23) sowie Äußerungen in der Literatur (Vogt Rpfleger 1996, 389; Münchmeyer DRiZ 1963, 229) die Vor- und Nachteile der konkreten Anlage speziell für die Betroffene abgewogen.

    Es hat sich weiter durch gezielte Anheimgaben an den Betreuer Erkenntnisse zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen und der Anlage ihres Vermögens in der Vergangenheit sowie zur Struktur und Entwicklung des Fonds "UniDeutschland" verschafft und sich schließlich über die in der Redaktionsanmerkung zu der Entscheidung SchlHOLG FGPrax 2000, 23 genannte Internetadresse (www.handelsblatt.de/tabellen) darüber orientiert, bei welchen Fonds Vormundschaftsgerichte in der Vergangenheit Anlagen genehmigt haben, wie einer entsprechenden Liste mit einer Vielzahl von Entscheidungen, die sich bei den Akten befindet, zu entnehmen ist.

  • OLG Frankfurt, 23.12.1983 - 20 W 590/83
    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00
    Es hat sich nämlich der auf einer Entscheidung des Reichsgerichts beruhenden, insbesondere in der Rechtsprechung vertretenen Meinung angeschlossen, dass es sich bei der anderweitigen Anlage nach § 1811 BGB um eine Ausnahme von dem Grundsatz handelt, eine mündelsichere Anlage nach § 1807 BGB zu wählen, und daher eine Genehmigung nur dann in Betracht kommt, wenn die beabsichtigte Anlage im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bietet und gleichermaßen sicher ist (vgl. RGZ 128, 309; KG OLGZ 1967, 255; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 147; Soergel/Damrau, BGB, 12. Auflage, § 1811 Rdn. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 03.05.1967 - 1 W 690/67
    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00
    Es hat sich nämlich der auf einer Entscheidung des Reichsgerichts beruhenden, insbesondere in der Rechtsprechung vertretenen Meinung angeschlossen, dass es sich bei der anderweitigen Anlage nach § 1811 BGB um eine Ausnahme von dem Grundsatz handelt, eine mündelsichere Anlage nach § 1807 BGB zu wählen, und daher eine Genehmigung nur dann in Betracht kommt, wenn die beabsichtigte Anlage im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bietet und gleichermaßen sicher ist (vgl. RGZ 128, 309; KG OLGZ 1967, 255; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 147; Soergel/Damrau, BGB, 12. Auflage, § 1811 Rdn. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 03.04.1930 - IV B 6/30

    Unter welchen Voraussetzungen hat das Vormundschaftsgericht eine in §§ 1807, 1808

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00
    Es hat sich nämlich der auf einer Entscheidung des Reichsgerichts beruhenden, insbesondere in der Rechtsprechung vertretenen Meinung angeschlossen, dass es sich bei der anderweitigen Anlage nach § 1811 BGB um eine Ausnahme von dem Grundsatz handelt, eine mündelsichere Anlage nach § 1807 BGB zu wählen, und daher eine Genehmigung nur dann in Betracht kommt, wenn die beabsichtigte Anlage im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bietet und gleichermaßen sicher ist (vgl. RGZ 128, 309; KG OLGZ 1967, 255; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 147; Soergel/Damrau, BGB, 12. Auflage, § 1811 Rdn. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09

    Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Anlage von

    Zu den bei einer am Einzelfall orientierten Prüfung zu beachtenden Gesichtspunkten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621; OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig BtPrax 2000, 87).

    9 b) Bei der Genehmigung einer von den Anlageformen des § 1807 BGB abweichenden Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht (OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig Rpfleger 2000, 112 = BtPrax 2000, 87; Erman/Saar BGB 12. Aufl. § 1811 Rn. 6: Ermessensspielraum, sofern beabsichtigte Anlage keine signifikanten Vorteile bietet; ebenso MünchKomm Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1811 Rn. 7) mit der Folge, dass sie durch das Gericht der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01

    Betreuung: Genehmigungsfähigkeit einer Vermögensanlage in einem offenen

    Denn eine derart enge Auslegung in Bezug auf das Erfordernis der Sicherheit und das alleinige Abstellen auf diese Umstände hätte zur Folge, dass anderweitige Geldanlagen als diejenigen des § 1807 BGB im Ergebnis generell ausgeschlossen wären, ohne dass es auf eine Prüfung der am Einzelfall orientierten Vor- und Nachteile der vom Betreuer beabsichtigten Geldanlage nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung ankäme (so auch für die Anlage in einem deutschen Aktienfonds mit Standardpapieren OLG Köln FamRZ 2001, 708 und OLG Schleswig für Renten- und Aktienfonds BtPrax 2000, 87).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04

    Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren betreffend eine

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend zwar den Wert des von der Genehmigung betroffenen Vermögensgegenstands zum Ausgangspunkt für die Bildung des Geschäftswerts genommen, so bei zu genehmigenden Grundstücksgeschäften den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks (vgl. z.B. Entscheidungen des Senats vom 17.3.1994, 3Z BR 12/94 und vom 29.3.1994, 3Z BR 82/96 betreffend Grundstücksverkäufe, vom 8.10.1997, 3Z BR 192/97 betreffend Überlassungsverträge; OLG Frankfurt vom 13.12.1996, 20 W 356/96 betreffend eine Auflassungsvormerkung) und im Falle der Genehmigung einer beabsichtigten Kapitalanlage deren Wert (vgl. OLG Köln vom 9.8.2000, 16 Wx 93/00).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00   

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https://dejure.org/2000,2466
OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00 (https://dejure.org/2000,2466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.08.2000 - 15 W 57/00 (https://dejure.org/2000,2466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. August 2000 - 15 W 57/00 (https://dejure.org/2000,2466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 18
  • FamRZ 2001, 1482
  • FamRZ 2001, 1483
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) ergibt sich eine Rechtsbeeinträchtigung der Staatskasse im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG nicht daraus, daß die nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB erfolgte Feststellung der berufsmäßigen Ausübung des Betreueramtes gem. Absatz 2 S. 1 der Vorschrift konstitutive Wirkung für ein späteres Vergütungsfesetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG hat (BayObLG BtPrax 2000, 34; HK-BRU/Bauer/Deinert, § 1836, Rdnr.22).

    Hinzu kommt, daß auch ein Erfolg des Rechtsmittels die konstitutive Wirkung der nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB getroffenen Feststellung nur für die Zukunft, nicht jedoch für die Vergangenheit beseitigen könnte, weil der nach dem Gesetzeszweck beabsichtigte Vertrauensschutz für den Betreuer nicht mit rückwirkender Kraft beseitigt werden kann (BayObLG BtPrax 2000, 34).

  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    Unabhängig von den Regelbeispielen des § 1836 Abs. 1 S. 4 BGB ist Berufsbetreuer auch derjenige, dem das Gericht gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation die Betreuung überträgt (BayObLG NJW-RR 1999, 517; BT-Drucksache 13/10331 S. 27).
  • OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    In dieser Beurteilung folgt der Senat der Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155), das für eine mit dem vorliegenden Fall im Kern übereinstimmende Sachverhaltsgestaltung die Beschwerdebefugnis der Staatskasse verneint hat.
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    Die Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung kann zwar nach anerkannter Auffassung auf Teile der Einheitsentscheidung, insbesondere die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers beschränkt werden (vgl. BGH NJW 1996, 1825 = FGPrax 1996, 107; Keidel/Kayser, FG, 14. Aufl., § 69 g, Rdnr. 8 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Maßgebend sind dafür diejenigen Gründe, aus denen die Rechtsprechung bereits eine isolierte Anfechtung dieser Feststellung durch die Staatskasse ausgeschlossen hat (vgl. Senat FGPrax 2001, 18/19 = BtPrax 2000, 265/267; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 122):.
  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

    Ein solches Beschwerderecht wird in der Rechtsprechung (Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 1999, 110; OLG Hamm FGPrax 2001, 18; so auch Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836 Rn. 4) verneint.

    (2) Der Staatskasse steht im vorliegenden Fall auch kein Beschwerderecht aus (§ 20 Abs. 1 Satz 1 FGG zu. Zwar muss sie im Falle der Mittellosigkeit des Betroffenen die Vergütung des Berufsbetreuers tragen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um die allgemeine Aufgabenerfüllung des Staates, die sich als Folge der gerichtlichen Betreuerbestellung aus der gesetzlichen Vorschrift ergibt (OLG Hamm FGPrax 2001, 18/19).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Zwischenzeitlich hat sich in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend die Auffassung herausgebildet, dass der Staatskasse gegen die in die Einheitsentscheidung über die Betreuerbestellung nach § 1836 Abs. 1 S. 3 BGB einzubeziehende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung ein Beschwerderecht nicht zusteht (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1444 = FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155; OLG Hamm FamRZ 2001, 1452 = FGPrax 2001, 18; BayObLG FamRZ 2001, 1484 = BtPrax 2001, 204; Palandt/Diederichsen, BGB, 63.Aufl., § 1836 Rn. 4; Keidel/Kayser, a.a.O., § 69 g Rn. 15; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 28).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56) ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Daher bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob die belastete Staatskasse eine bei der Bestellung getroffene (undifferenzierte) Feststellung, die konkrete Verfahrenspflegschaft bedürfe speziell anwaltlicher Tätigkeit, isoliert anfechten kann (so OLG Köln FamRZ 2001, 1643; anders zur Feststellung der Berufsbetreuung OLG Hamm FamRZ 2001, 1482).
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56), ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02

    Anfechtbarkeit der Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung für die Betreuerbestellung und der damit verbundenen Feststellung des Vormundschaftsgerichts, der Betreuer führe die Betreuung berufsmäßig (OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG Bt Prax 2001, 204).
  • OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01

    Beschwerdebefugnis der Staatskasse im Festsetzungsverfahren

    Die Wahrnehmung der Interessen der Staatskasse unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang (Anfechtung der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung, gem. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB) nicht als ausreichend für eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG erachtet (FGPrax 2001, 18 = BtPrax 2000, 265).
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung

    Daraus schließt das OLG Hamm (FGPrax 2001, 18), dass der Beschluss von Seiten des Bezirksrevisors nicht anfechtbar sei.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2369
OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00 (https://dejure.org/2001,2369)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.2001 - 4 U 22/00 (https://dejure.org/2001,2369)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 2001 - 4 U 22/00 (https://dejure.org/2001,2369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld; Beerdigungskosten ; Feuerzeuggasnachfüllflaschen ; Gesundheitsschäden; Schnüffeln; Atemstillstand; Produktgefahren; Hinweispflicht

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    Haftung des Herstellers von Feuerzeuggasnachfüllflaschen - Gesundheitsschäden durch "Schnüffeln" - Tod eines Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Keine Haftung des Herstellers für Gesundheitsschäden durch Schnüffeln an Gasflasche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1174
  • MDR 2001, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1981 - VI ZR 62/80

    Umfang der Warn- und Hinweispflichten des Herstellers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Vollends zurücktreten muß die allgemeine Pflicht zur Aufklärung dann, wenn es sich um einen völlig zweckfremden, bewußten Mißbrauch eines Produkts als Rauschmittel handelt (BGH VersR 1981, 957 - "sniffing" eines Lösungsmittels).
  • OLG Oldenburg, 24.05.1996 - 6 U 31/96

    Herstellerhaftung bei unzureichenden Warnhinweisen auf einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Dabei hat er insbesondere auf die Folgen unsachgemäßer Verwendung, ggf. auch des sorglosen Umgangs mit seinem Erzeugnis hinzuweisen (OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 1520 - Rohrreiniger), jedenfalls soweit die Verwendung noch im Rahmen der Zweckbestimmung des Produkts liegt (BGH NJW 1989, 707).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses ist grundsätzlich verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (BGH BB 1959, 1186 - Klebemittel; BGH NJW 1987, 372 - Verzinkungsspray; BGH NJW 1992, 560 - Kindertee).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses ist grundsätzlich verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (BGH BB 1959, 1186 - Klebemittel; BGH NJW 1987, 372 - Verzinkungsspray; BGH NJW 1992, 560 - Kindertee).
  • BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87

    Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Dabei hat er insbesondere auf die Folgen unsachgemäßer Verwendung, ggf. auch des sorglosen Umgangs mit seinem Erzeugnis hinzuweisen (OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 1520 - Rohrreiniger), jedenfalls soweit die Verwendung noch im Rahmen der Zweckbestimmung des Produkts liegt (BGH NJW 1989, 707).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Unter Umständen muß er sogar vor einem naheliegenden Mißbrauch warnen; insbesondere gilt dies etwa dann, wenn ein Arzneimittel dazu bestimmt ist, in dramatischen Situationen von Patienten selbst angewendet zu werden (BGHZ 106, 273, 281 - Asthma-Spray).
  • BGH, 20.10.1959 - VI ZR 152/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses ist grundsätzlich verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (BGH BB 1959, 1186 - Klebemittel; BGH NJW 1987, 372 - Verzinkungsspray; BGH NJW 1992, 560 - Kindertee).
  • OLG Köln, 13.03.1984 - 25 U 2/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Allerdings müssen Gefahren, die nur bei bestimmungswidrigem Gebrauch eines Produkts auftreten, dann nicht Gegenstand einer besonderen Instruktion des Herstellers sein, wenn den Verwendern bekannt ist, wie es bestimmungsgemäß zu gebrauchen ist (OLG Köln VersR 1985, 747 - runderneuerte Flugzeugreifen).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2328
OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00 (https://dejure.org/2000,2328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2000 - 15 W 158/00 (https://dejure.org/2000,2328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 15 W 158/00 (https://dejure.org/2000,2328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung; Verlängerung; Betreuer; Personenkreis; Auswahl; Neubestellung; Entlassung

  • Bt-Recht

    Auswahl der Person des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1897; ; BGB § 1908 b

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 § 1908b
    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 797
  • FGPrax 2000, 196
  • FamRZ 2001, 254
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung (BGH FGPrax 1996, 107 = NJW 1996, 1895 = FamRZ 1996, 607).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
    Danach ist dem Vorschlag der Betreuten grundsätzlich unabhängig von deren Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJW-RR 1997, 71; Schwab in MÜ-Ko, BGB, 3.Auflage, § 1897 Rn.18).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).

    In der Sache handelt es sich bei einer Verlängerungsentscheidung um die erneute Anordnung einer Betreuung einschließlich der Entscheidung über die Person des Betreuers, auch wenn der bisherige Betreuer wieder bestellt wird (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).

    Die bisherige Betreuung und damit die Bestellung des bisherigen Betreuers enden nämlich mit der Wirksamkeit der Verlängerungsentscheidung und werden durch die darin getroffenen Anordnungen abgelöst (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).

    Der Wille des Betreuten kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft (BayObLG aaO; OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Verlängerung einer Betreuerbestellung zu entscheiden ist (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; Palandt/Didderichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 24), da bei dieser Entscheidung überprüft wird, ob die Anordnung einer erneuten Betreuung erforderlich ist.

    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m. w. N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196).

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10

    Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der

    Der Wille des Betreuten kann aber dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft (BayObLG aaO; OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).
  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Daraus folgt, dass dem Gericht bei Vorliegen eines Auswahlvorschlags des Betroffenen kein Ermessen zusteht (Senat FamRZ 2001, 254; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1897 BGB, Rdnr.37 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Dies richtet sich nach der - vom Landgericht nicht geprüften - Vorschrift des § 1897 BGB (ebenso BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797 = FGPrax 2000, 196; Palandt/Diederichsen, BGB 60. Aufl. § 1896 Rdnr. 26; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. § 1896 Rdnr. 26; vgl. auch MüKo/Schwab, BGB 3. Aufl. § 1896 Rdnr. 128).
  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung

    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Aufrechterhaltung oder Verlängerung einer Betreuerbestellung entschieden wird (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 24), da bei diesen Entscheidungen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nach wie vor gegeben sind.

    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m.w.N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).

  • OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahl des Betreuers

    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung eines Betreuers anzuwenden - insbesondere § 1897 BGB (ebenso in vergleichbaren Fällen: BayObLG NJW-FER 2001, 234 und BtPrax 2002, 165; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

    Fordert der Betroffene nach Bestellung eines Betreuers oder nach Verlängerung einer Betreuung, die der Erstbestellung eines Betreuers insoweit gleichsteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; NJWE-PER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/ Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 24), die Vornahme eines Betreuerwechsels, so kann dies als Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung, aber auch als Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers (§ 1908b BGB) und Bestellung eines neuen Betreuers zu werten sein.
  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

    vielmehr ist über die Person des zukünftigen Betreuers anhand der Kriterien des § 1897 BGB zu befinden (vgl. OLG Hamm FGPrax 2000, 196).
  • BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04

    Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor

    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 24), so dass der Wunsch des Betroffenen vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03

    Anfechtbarkeit der endgültigen Betreuerbestellung - Abgrenzung von

  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02

    Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens

  • BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01

    Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

  • AG Hannover, 13.05.2002 - 608 F 4451/01
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 173/02

    Bestellung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bei

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14766
OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00 (https://dejure.org/2000,14766)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.10.2000 - 1 U 19/00 (https://dejure.org/2000,14766)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 1 U 19/00 (https://dejure.org/2000,14766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 78b Abs. 4 StGB; § 78c Abs. 3 S. 2 StGB; § 266 StGB; § 153a StPO
    Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag wegen einer unrichtigen Information über Verjährungsfristen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag wegen einer unrichtigen Information über Verjährungsfristen

  • rechtsportal.de

    BGB § 675; StPO § 153a
    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unrichtiger Auskunft über den Eintritt der Verfolgungsverjährung; Geldauflage nach § 153a StPO als Schaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Ferner wird die Unschuldsvermutung durch eine Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO nicht widerlegt (BVerfG MDR 1991, 891, 892 [BVerfG 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90] ).
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 175/90

    Schadensersatzpflicht bei doppelter Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Tritt im Zusammenhang mit den Folgen der zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung ein Willensentschluss des Verletzten hinzu, der den konkret eingetretenen Schaden herbeiführt, so haftet der Schädiger für diesen Schaden dennoch, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers wesentlich mitbestimmt worden ist, so beispielsweise, wenn der Geschädigte in vertretbarer Würdigung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich oder eine Abfindungsvereinbarung schließt (BGH NJW-RR 1992, 1196, 1197 f; NJW 1993, 1587, 1589 f [BGH 07.01.1993 - IX ZR 199/91] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000, vor § 249 Rdnr. 77 ff, 82).
  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95

    Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB und ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH StV 1995, 585, 586 [BGH 01.08.1995 - 1 StR 275/95] = BGHR StGB § 78 b Abs. 4 - Strafdrohung 1 - OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229 [OLG Koblenz 28.12.1995 - 2 Ws 845/95] ; Jähnke in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 78 b Rdnr. 19; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. 1997, § 78 b Rdnr. 14; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78 b Rdnr. 12).
  • BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Die erst nach dem angenommenen Tatzeitpunkt und nach Anklageerhebung eingefügte Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB erfasst alle Fälle, in denen die Verjährung beim Inkrafttreten der Regelung am 01.03.1993 noch nicht eingetreten war; dies ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (BVerfG NStZ 1994, 480).
  • OLG Koblenz, 28.12.1995 - 2 Ws 845/95
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB und ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH StV 1995, 585, 586 [BGH 01.08.1995 - 1 StR 275/95] = BGHR StGB § 78 b Abs. 4 - Strafdrohung 1 - OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229 [OLG Koblenz 28.12.1995 - 2 Ws 845/95] ; Jähnke in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 78 b Rdnr. 19; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. 1997, § 78 b Rdnr. 14; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78 b Rdnr. 12).
  • LG Bonn, 27.08.1996 - 13 O 226/96
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Zunächst einmal handelt es sich nicht um eine Geldstrafe, die, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat verhängt worden ist, nicht im Wege des Schadensersatzes auf andere abwälzbar sein soll (LG Bonn NJW 1997, 1449 [LG Bonn 27.08.1996 - 13 O 226/96] ; Staudinger-Schiemann, BGB, 13. Bearbeitung 1998, § 249 Rdnr. 203).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Tritt im Zusammenhang mit den Folgen der zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung ein Willensentschluss des Verletzten hinzu, der den konkret eingetretenen Schaden herbeiführt, so haftet der Schädiger für diesen Schaden dennoch, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers wesentlich mitbestimmt worden ist, so beispielsweise, wenn der Geschädigte in vertretbarer Würdigung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich oder eine Abfindungsvereinbarung schließt (BGH NJW-RR 1992, 1196, 1197 f; NJW 1993, 1587, 1589 f [BGH 07.01.1993 - IX ZR 199/91] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000, vor § 249 Rdnr. 77 ff, 82).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3437
OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00 (https://dejure.org/2001,3437)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.03.2001 - 3 U 105/00 (https://dejure.org/2001,3437)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. März 2001 - 3 U 105/00 (https://dejure.org/2001,3437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    BGB §§ 826, 830 Abs. 2
    Haftung für sittenwidriges Computerspiel

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 762 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 817 Satz 2; ; BGB § 814

  • rechtsportal.de

    Haftung des Veranstalters eines Computer-"Systemspiels" nach dem Schneeballprinzip

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 2 O 637/98
  • OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1393
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 09.01.1997 - 3 U 41/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).

    Damit sind bei ihm die Voraussetzungen einer Haftung nach § 826 BGB auch ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände erfüllt (vgl. Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 826 Rdnr. 64; Senat, Urteil vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 - LG Gießen, a.a.O.).

  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).
  • OLG München, 12.09.1985 - 5 U 4430/85

    Schneeballsystem; Sittenwidrigkeit; Progressive Kundenwerbung; Kundenwerbung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).
  • BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73

    Schadensersatz auf Grund eines sittenwidrigen Verhaltens - Übertragung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Daß die Spielverträge gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig waren, steht dem nicht entgegen (BGH WM 1975, 325, 328).
  • LG Gießen, 13.12.1995 - 1 S 390/95

    Gewinnspiel; Veranstaltung; Gewinnerwartung; Spielbetrag; Schneeballsystem;

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Ist die "Spielvereinbarung" - wie hier - gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig, gelten die allgemeinen Regeln (§§ 812 ff BGB; vgl. OLG Bamberg NJW-RR 2002, 1393, 1394; LG Trier NJW 1990, 313; LG Freiburg NJW-RR 2005, 491, 492; Staudinger/Engel, BGB § 762 Rn. 26; Janoschek im Bamberger/Roth, BGB 2003 § 762 Rn. 17; MünchKommBGB-Habersack 4. Aufl. 2004 § 762 Rn. 13 und 24; Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. 2005 § 762 Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 27.02.2024 - 10 U 22/23

    Rückzahlung von Glücksspieleinsätzen, Online-Glücksspiele, Schutzgesetz, private

    d) § 762 BGB steht dem Rückforderungsanspruch des Klägers nicht entgegen, da dieser auf unwirksame Spielverträge keine Anwendung findet (BGH, Urteil vom 10.11.2005, III ZR 72/05, NJW 2006, 45 Rn. 13; OLG Bamberg, Urteil vom 07.03.2001, 3 U 105/00, NJW-RR 2002, 1393, 1394).
  • OLG Köln, 07.02.2006 - 15 U 157/05

    Rückforderungsanspruch in Schenkkreis

    Vielmehr muss die Rückforderung, um zur Anwendung von § 762 Abs. 1 S. 2 BGB zu gelangen, gerade auf den Spielcharakter gestützt werden (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2005 - III ZR 72/05, NJW 2006, S. 45, 46; OLG Bamberg, Urt. v. 07.03.2001 - 3 U 105/00, NJW-RR 2002, S. 1393, 1394; MünchKomm-Habersack, 4. Aufl., 2004, § 762 Rn. 13, 24).

    Gesichtspunkte der Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB finden im Rahmen der den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung begründenden Normvoraussetzungen dogmatisch keinen Raum (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 07.03.2001 - 3 U 105/00, NJW-RR 2002, S. 1393, 1394; Palandt-Sprau, a.a.O., § 817 Rn. 2).

    Initiatoren des Spiels können nach § 826 BGB haftbar gemacht werden, wenn sie andere Spieler nicht entsprechend über die wesentlichen Merkmale des Spielsystems und die Tatsache der verlorenen Einsatzzahlung aufgeklärt haben (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.05.2005 - 20 U 129/04, NJW 2005, S. 3290, 3292; OLG Bamberg, Urt. v. 07.03.2001 - 3 U 105/00, NJW-RR 2002, S. 1393, 1394; OLG Celle, Urt. v. 20.03.1996 - 13 U 146/95, NJW 1996, S. 2660, 2661; Staudinger-Oechsler, 2003, § 826, Rn. 161).

  • OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Teilnahme an einem sog. "Schenkkreis"

    Ein solches System verstößt bereits an sich gegen die guten Sitten (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2314; OLG Celle NJW 1996, S. 2660; OLGR Celle 2000, S. 255; OLG Frankfurt/Main OLGR Frankfurt 2000, S. 143; OLG Bamberg NJW-RR 2002, S. 1393).

    In der gegenteiligen Entscheidung des OLG Bamberg (NJW-RR 2002, S. 1393), in der ein Anspruch aus § 826 BGB bejaht wird, lässt der Urteilsinhalt den Kenntnisstand des Einzahlers nicht erkennen, so daß aus dieser Entscheidung hinsichtlich des anzulegenden Maßstabs keine gegenteiligen Rückschlüsse gezogen werden können.

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 73/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Ist die "Spielvereinbarung" - wie hier - gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig, gelten die allgemeinen Regeln (§§ 812 ff BGB; vgl. OLG Bamberg NJW-RR 2002, 1393, 1394; LG Trier NJW 1990, 313; LG Freiburg NJW-RR 2005, 491, 492; Staudinger/Engel, BGB § 762 Rn. 26; Janoschek in Bamberger/Roth, BGB 2003 § 762 Rn. 17; MünchKommBGB-Habersack 4. Aufl. 2004 § 762 Rn. 13 und 24; Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. 2005 § 762 Rn. 10).
  • LG Meiningen, 26.01.2021 - 2 O 616/20

    Online-Glücksspiele: Anspruch eines Verbrauchers auf Rückzahlung der geleisteten

    Ist die "Spielvereinbarung" - wie hier - gem. § 134 BGB nichtig, gelten die allgemeinen Regeln (§§ 812ff. BGB; vgl. BGH NJW 2006, 45 (46) - Schenkkreis; OLG München NJW-RR 2009, 1648 - Schenkkreis; OLG Bamberg NJW-RR 2002, 1393 (1394); MüKoBGB/Habersack, 8. Aufl. 2020, BGB § 762 Rn. 13, 24; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl. [2018], § 762 Rdnr. 9).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 24 U 135/02

    Verkehrsunfall auf der Autobahn: Pflicht zur Sicherung des auf der linken

    Der Senat folgt der Kammer aber in der Wertung, dass der im modernen Verkehrsgeschehen in einem weiteren Sinne fast unvermeidbare Verstoß des Beklagten zu 1) in seinem unfallursächlichen Gewicht gänzlich hinter das ungleich höhere Gewicht des geradezu leichtfertigen Verhaltens des Klägers zurücktritt (dazu allgemein: BGH NJW 2002, 1643; OLG Bamberg NJW-RR 2002, 1393).
  • OLG München, 02.04.2009 - 23 U 3232/08

    Sittenwidrige Schädigung im Rahmen eines sog. Schenkkreises: Subjektive

    Ob Beihilfe zu einer Straftat (§ 27 StGB), wie sie von Initiatoren derartiger Schenkkreise begangen sein könnte, beispielsweise durch Entwicklung von Software, das Vorliegen besonderer Umstände begründen oder ersetzen kann, bedarf hier keiner Entscheidung, weil entsprechende Umstände nicht ersichtlich sind (siehe dazu das - teilweise zu einer Verurteilung gelangende - Urteil des OLG Bamberg vom 07.03.2001, NJW-RR 2002, 1393).
  • LG Göttingen, 30.09.2005 - 9 S 26/05

    Konduktionsanspruch: Ausschluss der Rückforderung einer Zuwendung im Rahmen eines

    Dies deckt sich im Ergebnis mit der Rechtsprechung vieler Instanzgerichte (OLG Bamberg, NJW-RR 2002, 1393 f.; LG Verden, NJW-RR 1998, 1520; LG Freiburg, Urteil vom 23.12.2004, Az. 5 O 247/04; LG Stuttgart, Urteil vom 16.09.2004, Az. 25 O 301/04; LG Bielefeld, Urteil vom 21.04.2004, Az. 22 S 300/03 und vorangehend AG Gütersloh, Urteil vom 21.11.2003, Az. 14 C 553/03; AG Altenkirchen, Urteil vom 27.05.2004, Az. 71 C 28/04).
  • AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Demnach ist der hier vorliegende Schenkkreis als sittenwidrig anzusehen, weil er - nach einem sog. Schneeballsystem organisiert (was im Übrigen auf den von der Beklagten vorgelegten Unterlagen selbst vermerkt ist (vgl. Anlage B 9 - linke Spalte) - darauf ausgerichtet ist, den ersten Mitspielern einen (meist) sicheren Gewinn zu verschaffen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitglieder geworben werden können (BGH, Urt. vom 22.05.1997, NJW 1997, 2314 (2315); OLG Bamberg, Urt. vom 07.03.2001, NJW-RR 2002, 1393 (1394); OLG Celle, Urt. vom 20.03.1996, NJW 1996, 2660 (2660); OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290)).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.04.2001 - 8 U 206/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6427
OLG Frankfurt, 24.04.2001 - 8 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.2001 - 8 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 2001 - 8 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Spontanempfängnis; In-Vitro-Fertilisation; Schmerzensgeld ; Unterhaltsaufwendungen; Vierlinge; Behandlungsfehler

  • Judicialis

    ZPO § 412 I; ; ZPO § 412 II; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 II; ; ZPO § 319 I; ; ZPO § 319 II; ; ZPO § 9 S 1

  • RA Kotz

    Ungewollte Mehrlingsschwangerschaft durch künstliche Befruchtung - Schadensersatzanspruch?

  • rechtsportal.de

    Arzthaftung - In-Vitro-Fertilisation - Geburt eines weiteren Kindes - Spontanempfängnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 202/79

    Eltern - Unterhaltsaufwendungen - Sterilisation - Kind - Geburt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2001 - 8 U 206/00
    Da es sich hierbei im wesentlichen um den Ersatz von Unterhalt für das nicht erwünschte Kind handelt, richtet sich die Wertbemessung nach § 9 S 1 ZPO (BGH NJW 1981, 1318).
  • KG, 06.02.2006 - 22 U 134/05

    Gewerberaummietvertrag: Mietvertragsverlängerung trotz unwirksamer

    Ist die Gegenleistung um mehr als 200 % oder auch "knapp 200 %  überhöht, spricht an sich bereits eine tatsächliche Vermutung auch für eine verwerfliche Gesinnung des Vermieters (z.B. KG OLGR 2001, 175; BGH MDR 1998, 336; BGH NJW 2000, 1487, 2669, BGH NJW 2001, 1127 mit zahlreichen Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4185
OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99 (https://dejure.org/2000,4185)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.06.2000 - 8 U 814/99 (https://dejure.org/2000,4185)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 8 U 814/99 (https://dejure.org/2000,4185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Berufung

  • rechtsportal.de

    Verhältnis der Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 519b Abs. 1 § 542 Abs. 1
    Zulässigkeit der Änderung des Streitgegenstandes im Berufungsverfahren; Entscheidung über eine unzulässige Berufung bei Säumnis des Berufungsklägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1337
  • MDR 2000, 1030
  • BauR 2000, 1523
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97

    Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99
    Im Prozess sind sie nicht als konkurrierende Anspruchsgrundlagen einer einheitlichen Klage, sondern als verschiedene Klagebegründungen im Sinne selbständiger Streitgegenstände zu behandeln (BGH, NJW-RR 1998, 1006 (1007); OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1299 ; OLG Köln, BauR 1996, 54 8; Soergel, in: Münchener Kommentar zum BGB , 3. Auf 1., § 6 3 3 Rn 158; Staudinger/Peters, BGB , 13. Aufl., § 633 Rn 211; Grunsky, a.a.O.).

    Eine Heilung durch erneute Klageänderung wieder hin zu einer Schadensersatzklage kommt nicht in Betracht, da die Frist zur Berufungsbegründung abgelaufen ist (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1006 [1007] ).

  • OLG Koblenz, 05.10.1995 - 5 U 1229/94

    Voraussetzungen des Verzuges mit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99
    Im Prozess sind sie nicht als konkurrierende Anspruchsgrundlagen einer einheitlichen Klage, sondern als verschiedene Klagebegründungen im Sinne selbständiger Streitgegenstände zu behandeln (BGH, NJW-RR 1998, 1006 (1007); OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1299 ; OLG Köln, BauR 1996, 54 8; Soergel, in: Münchener Kommentar zum BGB , 3. Auf 1., § 6 3 3 Rn 158; Staudinger/Peters, BGB , 13. Aufl., § 633 Rn 211; Grunsky, a.a.O.).
  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94

    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99
    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Berufung gehört nicht nur die Beschwer des Rechtsmittelführers, sondern auch das Bestreben, diese Beschwer mit dem Rechtsmittel zu beseitigen (BGH, NJW 1983, 172 (173)) Dementsprechend darf in der Berufung nicht ausschließlich ein neuer Klageanspruch geltend gemacht werden, das ursprüngliche Begehren ist wenigstens teilweise weiterzuverfolgen (BGH, NJW 1990, 2683 ; NJW 1993, 597 (598); NJW 1994, 3358 (3359); NJW 1996, 527 , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 237/89

    Zulässigkeit der Berufung bei Veräußerung der streitbefangenen Sache "zwischen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99
    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Berufung gehört nicht nur die Beschwer des Rechtsmittelführers, sondern auch das Bestreben, diese Beschwer mit dem Rechtsmittel zu beseitigen (BGH, NJW 1983, 172 (173)) Dementsprechend darf in der Berufung nicht ausschließlich ein neuer Klageanspruch geltend gemacht werden, das ursprüngliche Begehren ist wenigstens teilweise weiterzuverfolgen (BGH, NJW 1990, 2683 ; NJW 1993, 597 (598); NJW 1994, 3358 (3359); NJW 1996, 527 , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.01.1961 - VI ZR 66/60
    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99
    Für eine Verwerfung der unzulässigen Berufung durch (echtes) Versäumnisurteil gem. § 542 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich - so auch hier kein Raum (vgl. Zöller/Gummer, a.a.O., § 519 b Rn 22 m.w.N.) Denn nicht die Säumnis, sondern die gem. § 519 b ZPO von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsmittels ist Grundlage der gerichtlichen Entscheidung (BGH, NJW 1961, 829).
  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86

    Ankündigung der Ersatzvornahme

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99
    Dabei geht der Kläger von der rechtlich allerdings unzutreffenden (vgl. BGH, NJW 1987, 889 ) Annahme aus, die Androhung der Ersatzvornahme stelle eine Ablehnungsandrohung i.S.d. § 634 Abs. 1 BGB dar.
  • BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 318/81

    Streitigkeit um Versorgungsausgleich und monatliche Unterhaltszahlungen im Rahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99
    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Berufung gehört nicht nur die Beschwer des Rechtsmittelführers, sondern auch das Bestreben, diese Beschwer mit dem Rechtsmittel zu beseitigen (BGH, NJW 1983, 172 (173)) Dementsprechend darf in der Berufung nicht ausschließlich ein neuer Klageanspruch geltend gemacht werden, das ursprüngliche Begehren ist wenigstens teilweise weiterzuverfolgen (BGH, NJW 1990, 2683 ; NJW 1993, 597 (598); NJW 1994, 3358 (3359); NJW 1996, 527 , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91

    Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99
    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Berufung gehört nicht nur die Beschwer des Rechtsmittelführers, sondern auch das Bestreben, diese Beschwer mit dem Rechtsmittel zu beseitigen (BGH, NJW 1983, 172 (173)) Dementsprechend darf in der Berufung nicht ausschließlich ein neuer Klageanspruch geltend gemacht werden, das ursprüngliche Begehren ist wenigstens teilweise weiterzuverfolgen (BGH, NJW 1990, 2683 ; NJW 1993, 597 (598); NJW 1994, 3358 (3359); NJW 1996, 527 , jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Verlangt der klagende Besteller im ersten Rechtszug Kostenvorschuss, während er mit der Berufung ohne Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens Schadensersatz verlangt, ist deshalb sein Rechtsmittel unzulässig, weil damit nicht die Beseitigung der sich aus der erstinstanzlichen Klageabweisung ergebenden Beschwer erstrebt wird (BGH, NJW-RR 1998, 1006, 1007; vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2000, 1337, 1338; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 - 5 U 162/02; OLG Karlsruhe, MDR 1981, 235; OLG Köln, OLGR Köln, 1997, 342, 343; a. A. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 386 ff.).
  • KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06

    Kauf von Altbauwohnungen: Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung am

    Denn die Vorschussklage und die Schadensersatzklage haben unterschiedliche Streitgegenstände, die allein von der Klagepartei bestimmt und nur von dieser ggfs. auch geändert werden können (vgl BGH BauR 1998, 369; OLG Dresden NJW-RR 2000, 1337; OLG Düsseldorf BauR 2004, 1813; a.A. Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 386).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 5 U 162/02

    Verfahrensrecht - Übergang v. Mängelbeseitigung zu Gewährleistung: Klageänderung

    Die hierzu vom Bundesgerichtshof vor dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 in einer Vielzahl von Entscheidungen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2000, VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226f = ZIP 2000, 2222ff = MDR 2001, 408ff; Urt. vom 06.05.1999, IX ZR 250/98, NJW 1999, 2118ff = ZIP 1999, 1068ff = MDR 1999, 954 = WM 1999, 1689ff; Urteil vom 02.02.1999, VI ZR 25/98, NJW 1999, 139ff = MDR 1999, 545 jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 09.06.1999, BauR 2000, 1523ff = MR 2000, 1030f = NJW-RR 2000, 1337f) aufgestellten Grundsätze haben auch bei Anwendung des neuen Berufungsrechts weiterhin Gültigkeit (vgl. Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, Rz. 21 Vorbem. § 511).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4475
OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00 (https://dejure.org/2000,4475)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.2000 - 5 U 87/00 (https://dejure.org/2000,4475)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 5 U 87/00 (https://dejure.org/2000,4475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Aufklärungspflicht; Risiken einer Operation ; Sterblichkeitsrate; Hinweispflicht des Arztes; Schadensersatzanspruch

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Aufklärungspflicht des Arztes - Operation - Sterblichkeitsrate - risikoärmere Operationsmethoden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 823
    Ärztliche Aufklärungspflicht - Sterblichkeitsrate - Alternative Behandlungsmethoden

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 296/99
  • OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00
    Diese Gegebenheiten lassen sich nicht mit der von der Klägerin zitierten Entscheidung (BGH VersR 1996, 233) vergleichen.
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00
    Dazu kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, daß bei größeren Operationen immer Gefahren bestehen, die in unglücklichen Fällen zu schweren Gesundheitsschäden, ja sogar zum Tode führen können (BGH NJW 1986, 780; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00
    Richtig ist zwar, daß zur ordnungsgemäßen Aufklärung auch die zutreffende Information darüber gehört, wie dringlich der Eingriff ist (BGH NJW 1990, 2928).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung vor einer Hüftgelenkoperation über das Risiko

    19 Es ist allgemeinkundig, dass jede größere, unter Narkose vorgenommene Operation mit allgemeinen Gefahren verbunden ist, die im unglücklichen Fall zu schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tod führen können (vgl. dazu BGH VersR 1980, 68, 69 - Appendektomie; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 177 - Bauchspeicheldrüsenoperation).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.02.2000 - 11 WF 327/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17957
OLG Hamm, 11.02.2000 - 11 WF 327/99 (https://dejure.org/2000,17957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2000 - 11 WF 327/99 (https://dejure.org/2000,17957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 11 WF 327/99 (https://dejure.org/2000,17957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 23.11.1998 - 20 WF 519/98
    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2000 - 11 WF 327/99
    Begründet wird das mit der Überlegung, daß im Verbundverfahren die Werte der Scheidungssache und der Folgesachen zusammengerechnet werden und deshalb wegen der degressiven Gebührenstaffel insgesamt geringere Kosten anfallen, als wenn die Scheidungssache und die Folgesache in getrennten Verfahren anhängig gemacht werden - (vgl. z.B. OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Hamm FamRZ 1999, 57 6; Heiß/Born, Unterhaltsrecht, 1999, Kapitel 28, 41; Musielak/Fischer, ZPO, § 114, Rn. 36, 37 alle m. N.).
  • OLG Koblenz, 17.06.2004 - 9 WF 459/04

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die isolierte Geltendmachung des

    Nach der Gegenmeinung ist die isolierte Geltendmachung einer Folgesache nicht als mutwillig zu werten und steht daher der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht grundsätzlich entgegen (Zöller-Philippi, ZPO , 24. Aufl., Rnr. 24 zu § 623 ZPO ; Münchener Kommentar-Wax, ZPO , 2. Aufl., Rnr. 144 zu § 114 ZPO ; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1082 f, 1468 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 06.10.2003 - 8 WF 179/03 - BeckRS 2003, Nr. 09717 - OLG Hamm, OLGR 2001, 78 f; OLG Köln, FamRZ 2003, 102 ; OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, Beschluss vom 28.01.2003 - 13 WF 935/02; in diese Richtung auch: OLG Nürnberg, NJOZ 2004, 97 f; OLG Rostock, FamRZ 1999, 597 f, allerdings mit der Einschränkung, es sei im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob vermeidbare Mehrkosten entstanden seien).
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