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   OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00   

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OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00 (https://dejure.org/2000,4266)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.08.2000 - 19 U 23/00 (https://dejure.org/2000,4266)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. August 2000 - 19 U 23/00 (https://dejure.org/2000,4266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 421; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 316; ; BGB § 317 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 316, 317, 328
    Bankrecht - Schadensersatzansprüche bei unrichtigem Sachverständigengutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Haftung eines von der Bank beauftragten Gutachters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00
    Da weder die D. Bank noch der Beklagte eine besondere Fürsorgepflicht für den Kläger wahrzunehmen hatten, kommt eine Einbeziehung in den Schutzbereich des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages nur in Betracht, wenn das zu erstattende Gutachten als Grundlage für die Entscheidung des Klägers dienen sollte (vgl. BGH NJW 1984, 355, 356; 1982, 2431; 1983, 1053) und nach den Umständen anzunehmen ist, dass die Vertragsparteien den Willen hatten, zugunsten des Klägers eine Schutzpflicht des Sachverständigen zu begründen.

    Dabei sind auch die Interessen des Sachverständigen zu berücksichtigen, der nicht in unzumutbarer Weise mit Schadensersatzpflichten gegenüber Dritten belastet werden darf, so dass auch sein Vertragspartner nach Treu und Glauben nicht davon ausgehen darf, er werde eine solche Schutzpflicht für Dritte übernehmen (BGH NJW 1984, 355, 356).

  • BGH, 29.09.1982 - IVa ZR 309/80

    Tätigkeit als Berater in Steuersachen für eine Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00
    Da weder die D. Bank noch der Beklagte eine besondere Fürsorgepflicht für den Kläger wahrzunehmen hatten, kommt eine Einbeziehung in den Schutzbereich des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages nur in Betracht, wenn das zu erstattende Gutachten als Grundlage für die Entscheidung des Klägers dienen sollte (vgl. BGH NJW 1984, 355, 356; 1982, 2431; 1983, 1053) und nach den Umständen anzunehmen ist, dass die Vertragsparteien den Willen hatten, zugunsten des Klägers eine Schutzpflicht des Sachverständigen zu begründen.
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00
    Aus einem Vertrag zwischen Auftraggeber und Sachverständigem kann der durch ein unrichtiges Gutachten geschädigte Käufer Schadensersatzansprüche herleiten, wenn sich aus den Umständen des Falles hinreichende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Parteiwillen ergeben (BGHZ 127, 378; NJW 1984, 356; 1987, 1758; 1997, 1235; st. Rspr.).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 327/95

    Haftung des Steuerberaters für die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00
    Aus einem Vertrag zwischen Auftraggeber und Sachverständigem kann der durch ein unrichtiges Gutachten geschädigte Käufer Schadensersatzansprüche herleiten, wenn sich aus den Umständen des Falles hinreichende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Parteiwillen ergeben (BGHZ 127, 378; NJW 1984, 356; 1987, 1758; 1997, 1235; st. Rspr.).
  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00
    Im Rahmen der Frage der Sittenwidrigkeit von Geschäftspachtzinsen hat der Bundesgerichtshof (MDR 1999, 1432) die sog. EOP-Methode abgelehnt, weil die ertragsorientierte Pachtzinsermittlung keinen geeigneten Maßstab für die Angemessenheit der Pacht biete.
  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00
    Aus einem Vertrag zwischen Auftraggeber und Sachverständigem kann der durch ein unrichtiges Gutachten geschädigte Käufer Schadensersatzansprüche herleiten, wenn sich aus den Umständen des Falles hinreichende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Parteiwillen ergeben (BGHZ 127, 378; NJW 1984, 356; 1987, 1758; 1997, 1235; st. Rspr.).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 312/80

    Haftung eines Sachverständigen für die Richtigkeit seines Gutachtens -

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 23/00
    Da weder die D. Bank noch der Beklagte eine besondere Fürsorgepflicht für den Kläger wahrzunehmen hatten, kommt eine Einbeziehung in den Schutzbereich des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages nur in Betracht, wenn das zu erstattende Gutachten als Grundlage für die Entscheidung des Klägers dienen sollte (vgl. BGH NJW 1984, 355, 356; 1982, 2431; 1983, 1053) und nach den Umständen anzunehmen ist, dass die Vertragsparteien den Willen hatten, zugunsten des Klägers eine Schutzpflicht des Sachverständigen zu begründen.
  • OLG Hamm, 14.03.2013 - 6 WF 329/12

    Verfahrenswert eines Stufenklageantrags

    Nur durch Zusammenrechnung der mit Klage und Widerklage verlangten Beträge wird in diesen Fällen das Ausmaß des Streits der Parteien umfassend berücksichtigt (so auch OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1055; OLG Köln FamRZ 1997, 41 und OLGR 2001, 9; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 39 FamGKG Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 23.01.2014 - 12 WF 168/13

    Streitwert bei Klage und Widerklage im Verfahren über den Zugewinnausgleich

    Überwiegend wird allerdings eine Wertaddition vorgenommen ( so Schneider/Volpert/Fölsch FamGKG 2. Aufl. § 39 Rn.18 und § 52 Rn. 69, 70 m.w.N.; Schneider/Herget Streitwertkommentar 13. Aufl. Rn. 9102; Thorsten Schmidt in jurisPK-BGB 6. Aufl. 2012 Bd.4 Kostenrechtliche Hinweis in Familiensachen Rn 95; Lappe Kosten in Familiensachen 5. Aufl. 1994 rn. 36; OLG Köln OLGR 1994, 102; OLG Köln OLGR 2001, 9; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1055; OLG Celle FamRZ 2011, 134-136).
  • OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01

    Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinn

    In Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (14 WF 73/93 = FamRZ 1994, 641; dem folgend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 5 Rz. 34), die in anderer Besetzung ergangen ist, folgt der Senat der Gegenauffassung (OLG Köln (25.Senat) OLGR 2001, 9 ; OLG Köln (21.Senat) FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Karlsruhe NJW 1976, 247; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. (1996), Rz. 2645; 2646; 5140), wonach die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinnausgleich zusammenzurechnen sind, wenn es sich um verschiedene Teile eines Streitgegenstandes handelt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.1999 - 18 U 28/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3944
OLG Hamm, 30.08.1999 - 18 U 28/99 (https://dejure.org/1999,3944)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.1999 - 18 U 28/99 (https://dejure.org/1999,3944)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 1999 - 18 U 28/99 (https://dejure.org/1999,3944)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1999 - 18 U 28/99
    Der Gegenbeweis ist bereits dann geglückt, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; daß sie als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlußfolgerung gegen sie ergibt, ist nicht nötig (vgl. BGH WM 1988, S. 524 ff., 525).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00   

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https://dejure.org/2000,9799
OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00 (https://dejure.org/2000,9799)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2000 - 3 U 131/00 (https://dejure.org/2000,9799)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 3 U 131/00 (https://dejure.org/2000,9799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Schmerzensgeldanspruch wegen Tötung des einzigen Sohns?

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs bei Tötung eines nahen Angehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00
    Aus diesem Grund wird in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 308).
  • KG, 12.02.1979 - 12 W 289/79

    Anspruch auf Ersatz der Beerdigungskosten durch den Schädiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00
    Der geltend gemachte Erstattungsanspruch ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 BGB ) gerechtfertigt (vgl. hierzu KG VersR 1979, 379 ).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 6 U 37/97

    Durchführung einer Ausschreibung; Wirksamkeit eines, mit einem Konkurrenten

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00
    In Abgrenzung zu den Fällen, in denen in der Rechtsprechung ein Schadensersatzanspruch wegen eines Schockschadens zuerkannt wurde (vgl. neben der von den Klägern Bl. 127 f GA zitierten Rechtsprechung auch OLG Celle OLGR 1998, 125; OLG Oldenburg OLGR 1999, 119), ist weiter zu berücksichtigen, dass das von den Klägern erlittene Schockerlebnis zwar psychisch äußerst schmerzhaft, jedoch aufgrund der äußeren Gegebenheiten doch von vergleichsweise geringerer Intensität war.
  • OLG Celle, 24.08.2022 - 14 U 22/22

    Schmerzens- bzw. Hinterbliebenengeld aus einem Verkehrsunfall; Voraussetzungen

    Für die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes müssen konkrete Krankheitssymptome feststellbar sein, die den Rückschluss auf pathologisch fassbare Auswirkungen zulassen (OLG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 U 131/00, Rn. 33, juris; vgl. Jahnke, Unfalltod und Schadensersatz, 2. Aufl., § 2 Rn. 599 mwN.).
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der

    In Fällen, in denen es - wie hier - um die psychische Belastung von Hinterbliebenen durch den Tod eines nahen Angehörigen geht, besteht eine Ersatzpflicht nur dann, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317, 2318; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 452 ff.; OLG Hamm VersR 2004, 1618 f.; OLG Koblenz OLGR 2001, 9 ff.).
  • OLG Celle, 12.05.2021 - 5 U 85/20

    Schadensersatzansprüche des Vaters eines sexuell missbrauchten Kindes; Höhe des

    Während in der früheren Rechtsprechung die Haftung für psychische Beeinträchtigungen deswegen beschränkt war auf Fälle des Miterlebens des Unfalltods naher Angehöriger (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2015, Az.: VI ZR 548/12 , Rn. 10, zit. nach juris) oder der Benachrichtigung vom tödlichen Unfall eines Angehörigen ( BGH, Urteil vom 11.05.1971, Az: VI ZR 78/70 , Rn. 7, zit. nach juris), war die Rechtsprechung gerade bei Straftaten zum Nachteil von Angehörigen zurückhaltend (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.2000, Az: 3 U 131/00 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2003, Az: 6 W 45/02, zit. bei Bischoff, MDR 2004, 557; für eine Haftung in einem vergleichbaren Fall LG Bonn, Urteil vom 04.03.2008, Az: 3 O 334/06 , juris).

    Der Senat setzt sich jedenfalls in Widerspruch zum Urteil des OLG Koblenz vom 17.10.2000, Az: 3 U 131/00 , juris.

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2005 - 1 U 107/05

    Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruchs aus einem Verkehrsunfall;

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  • OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11

    Voraussetzung Ersatzanspruch wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung

    Diese Beurteilung steht im Einklang damit, dass die Rechtsprechung bei einer psychisch vermittelten Schädigung eine Haftung nur bei deutlich schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen bejaht hat (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urt. v. 01.12.1998, 5 U 127/98, Rn. 7, 16: Anhaltende mittelschwere Depression mit mehrmonatiger stationärer Behandlung in einer psychosomatischen Klinik; OLG Celle, Urt. v. 04.02.1998, 9 U 158/97, Rn. 8: Schwere neurotische Depression, zit. jeweils nach juris), bei einer reaktiven Depression hingegen verneint hat (OLG Koblenz, Urt. v. 17.10.2000, 3 U 131/00, Rn. 32, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99   

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https://dejure.org/2000,8538
OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99 (https://dejure.org/2000,8538)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.2000 - 2 UF 68/99 (https://dejure.org/2000,8538)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 2 UF 68/99 (https://dejure.org/2000,8538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt; Selbstbehalt des Pflichtigen; Geringe Wohnkosten; Neuen Partnerschaft ; Miet- und Nebenkosten; Erwerbsobliegenheit; Minderjährige Kinder

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99
    Insoweit sind hohe Anforderungen an ausreichende Bemühungen um eine Arbeitsstelle zu stellen, es sind auch Gelegenheitsarbeiten oder berufsfremde Arbeiten unterhalb der gewohnten Lebensstellung anzunehmen, dem Elternteil werden ggf. auch Nebenbeschäftigungen zugemutet (vgl. hierzu im einzelnen Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 2, Rn. 248 ff.; BGH FamRZ 1994, 372 ff.; OLG Hamm FamRZ 1996, 303, 304).

    Andererseits muß aber auch eine reale Vermittlungschance unter Berücksichtigung des Alters, der Fähigkeiten und des Gesundheitszustandes der Beklagten bestehen (Wendl/Gerhardt, aaO., § 1, Rn. 429; BGH FamRZ 1994, 372, 374).

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 1/96

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Gleichwertigkeit von Barunterhalt und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99
    Damit ist sein Einkommen auch unter Berücksichtigung der Abfindung von netto rund 133.000.- DM nicht so viel höher als das der Beklagten, daß der Kläger ohne Gefährdung seines angemessenen Selbstbehalts noch den Unterhalt der Kinder erbringen könnte (BGH FamRZ 1998, 286, 288).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99
    Der Kläger kann die Unterhaltsansprüche gem. § 1629 Abs. 3 BGB auch nach der Scheidung bis zum Ende des Unterhaltsverfahrens weiterhin im Wege der gesetzlichen Prozeßstandschaft geltend machen, da keine Sorgerechtsänderung erfolgt ist, er also weiterhin Sorgerechtsinhaber ist (BGH FamRZ 1990, 283, 284; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1629 BGB, Rn. 11; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1629, Rn. 54).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99
    Daß die Beklagte finanziell nicht in der Lage ist, den Mindestbedarf zu befriedigen, hat sie darzulegen und zu beweisen (BGH FamRZ 1998, 357, 359).
  • OLG Hamm, 20.11.1992 - 5 UF 55/92

    Bemessung nachehelichen Unterhalts; Bedarfsermittlung; Sparsamkeit während der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99
    Ihr Einkommen ist vielmehr wie bisher fiktiv nach der Steuerklasse I zu berechnen (vgl. hierzu die Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt BGH FamRZ 1980, 984, 985; OLG Hamm FamRZ 1993, 1089, 1090, die eine schematische Anwendung der Steuerklasse IV - entspricht der Steuerklasse I - zwar vermeidet, aber eine Erhöhung des Einkommens um einen Betrag vornimmt, den sich der Unterhaltspflichtige dadurch entgehen läßt, daß er seine Einkünfte trotz Wiederverheiratung nach der Grundtabelle versteuert. Für den Unterhalt minderjähriger Kinder gilt dies in verstärktem Maß.).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99
    Ihr Einkommen ist vielmehr wie bisher fiktiv nach der Steuerklasse I zu berechnen (vgl. hierzu die Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt BGH FamRZ 1980, 984, 985; OLG Hamm FamRZ 1993, 1089, 1090, die eine schematische Anwendung der Steuerklasse IV - entspricht der Steuerklasse I - zwar vermeidet, aber eine Erhöhung des Einkommens um einen Betrag vornimmt, den sich der Unterhaltspflichtige dadurch entgehen läßt, daß er seine Einkünfte trotz Wiederverheiratung nach der Grundtabelle versteuert. Für den Unterhalt minderjähriger Kinder gilt dies in verstärktem Maß.).
  • OLG Hamm, 21.12.1994 - 6 UF 279/94

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines voll erwerbstätigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99
    Insoweit sind hohe Anforderungen an ausreichende Bemühungen um eine Arbeitsstelle zu stellen, es sind auch Gelegenheitsarbeiten oder berufsfremde Arbeiten unterhalb der gewohnten Lebensstellung anzunehmen, dem Elternteil werden ggf. auch Nebenbeschäftigungen zugemutet (vgl. hierzu im einzelnen Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 2, Rn. 248 ff.; BGH FamRZ 1994, 372 ff.; OLG Hamm FamRZ 1996, 303, 304).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 2 UF 172/00

    vorläufige Vollstreckbarkeit, Verrechnung vollstreckter Beträge, Aufrechnung mit

    Durch das Urteil des Oberlandesgerichts vom 10.2.2000 (2 UF 68/99) wurde die Klägerin zu Unterhaltszahlungen für die beiden Kinder ab April 1999 verurteilt.

    die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10.2.2000 (2 UF 68/99) wegen Unterhaltsrückständen und Kosten für die Zeit vor April 2000 für unzulässig zu erklären.

    das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - B. vom 29.9.2000 aufzuheben und die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10.2.2000 (2 UF 68/99) wegen Unterhaltsrückständen und Kosten für die Zeit vor April 2000 für unzulässig zu erklären.

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.08.2000 - 7 WF 62/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15263
OLG Bamberg, 01.08.2000 - 7 WF 62/00 (https://dejure.org/2000,15263)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.08.2000 - 7 WF 62/00 (https://dejure.org/2000,15263)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. August 2000 - 7 WF 62/00 (https://dejure.org/2000,15263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 1 § 779; ZPO § 323 Abs. 4
    Zur Abänderung eines Prozessvergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 555
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 14.09.2000 - 2 U 30/2000, 2 U 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22129
OLG Bremen, 14.09.2000 - 2 U 30/2000, 2 U 30/00 (https://dejure.org/2000,22129)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.09.2000 - 2 U 30/2000, 2 U 30/00 (https://dejure.org/2000,22129)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. September 2000 - 2 U 30/2000, 2 U 30/00 (https://dejure.org/2000,22129)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1; ZugabeVO § 1
    Übertriebenes Anlocken durch Angebot eines Farbfernsehgeräts bei Abschluss eines Stromlieferungsvertrages

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 12 O 462/99
  • OLG Bremen, 14.09.2000 - 2 U 30/2000, 2 U 30/00
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung -

    Bei reflexartigen Ausweichmanövern im Straßenverkehr ist Versicherungsschutz nach der Rechtsprechung dann gegeben, wenn die konkrete Gefahrenlage bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv geeignet war, eine Rettungshandlung auszulösen (BSG in SozR 2200 § 539 Nr. 130; Urteile des Senats vom 13.8.2002 - L 2 U 30/00 und vom 10.9.2002- L 2 U 56/02).
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