Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 29/01   

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https://dejure.org/2001,4467
OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 29/01 (https://dejure.org/2001,4467)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.2001 - 7 U 29/01 (https://dejure.org/2001,4467)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 2001 - 7 U 29/01 (https://dejure.org/2001,4467)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 839; ; ZPO § 91; ; ZPO § 713; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 2; BGB § 839; BGB § 276; BGB § 278
    Keine Haftung der Gemeinde bei Überflutung von Kellerräumen infolge fehlender Rückstausicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 i.V.m. GG Art. 34; HpflG § 2
    Amtshaftungsrecht; öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis: Fehlen einer Rückstausicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer muss Vorkehrungen gegen Rückstau treffen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 610
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Dresden, 31.05.2002 - S 7 U 32/99

    Verletztengeld - Unternehmer - Anrechnung - eigene Tätigkeit (§ 52 Nr. 1 SGB VII)

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 29/01
    Entgegen der Ansicht der Klägerin und auch des Landgerichts finden nämlich die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 30. Juli 1998 (NVwZ 1998, 1218 = ZfS 1998, 413 = DÖV 1998, 972) entwickelt und denen sich der Senat in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. etwa Beschluss vom 23.09.1999 - 7 U 32/99 - und Urteil vom 18.11.1999 - 7 U 81/99 -), auch auf die vorliegende Fallgestaltung Anwendung.

    Anders verhält es sich jedoch, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (7 U 32/99), bei Änderung der Druckverhältnisse im Kanalsystem, die im Zuge von Reinigungs- und Reparaturarbeiten entstehen.

  • OLG Köln, 18.11.1999 - 7 U 81/99

    Haftung der Gemeinde für Überflutung von Kellerräumen bei fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 29/01
    Entgegen der Ansicht der Klägerin und auch des Landgerichts finden nämlich die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 30. Juli 1998 (NVwZ 1998, 1218 = ZfS 1998, 413 = DÖV 1998, 972) entwickelt und denen sich der Senat in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. etwa Beschluss vom 23.09.1999 - 7 U 32/99 - und Urteil vom 18.11.1999 - 7 U 81/99 -), auch auf die vorliegende Fallgestaltung Anwendung.

    Zwar sind - wie in der bereits zitierten Sache 7 U 81/99 - nach wie vor Rückstauschäden denkbar, bei denen das Fehlen einer Rückstausicherung auch angesichts der gewandelten Rechtsprechung nach § 254 BGB zu würdigen ist.

  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 29/01
    Entgegen der Ansicht der Klägerin und auch des Landgerichts finden nämlich die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 30. Juli 1998 (NVwZ 1998, 1218 = ZfS 1998, 413 = DÖV 1998, 972) entwickelt und denen sich der Senat in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. etwa Beschluss vom 23.09.1999 - 7 U 32/99 - und Urteil vom 18.11.1999 - 7 U 81/99 -), auch auf die vorliegende Fallgestaltung Anwendung.
  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81

    Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis -

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 29/01
    Denn die Satzungsnorm, die den Anschlussnehmern den Einbau einer Rückstausicherung zur Pflicht macht, soll sie gerade vor allen Schäden bewahren, nicht nur vor einem Rückstau aus bestimmter Ursache (BGH NJW 1983, 622).
  • OLG Braunschweig, 16.11.2016 - 3 U 31/16

    Haftung der Gemeinde für Schäden durch einen Abwasserrückstau aufgrund einer

    Die sich daraus ergebende Haftungsbegrenzung gilt nicht nur für Schäden, die auf eine mangelhafte Dimensionierung des Kanalsystems zurückzuführen sind (vgl. Urteil des OLG Köln vom 30.08.2001, Az.: 7 U 29/01; Urteil des OLG Köln vom 21.01.2015, Az.: I-16 U 99/14; Urteil des OLG Celle vom 08.07.2004, Az.: 14 U 3/04).

    Denn die Satzungsnorm, die den Anschlussnehmern den Einbau einer Rückstausicherung zur Pflicht macht, soll sie gerade vor allen Schäden bewahren, nicht vor einem Rückstau aus bestimmter Ursache (vgl. Urteil des BGH vom 30.09.1982, Az.: III ZR 110/81; Urteil des OLG Köln vom 30.08.2001, a. a. O.; Urteil des OLG Köln vom 21.01.2015, a. a. O.).

  • OLG Köln, 21.01.2015 - 16 U 99/14

    Haftung eines Bauunternehmers wegen Schäden aufgrund von Arbeiten am Kanalnetz

    Das OLG Köln (Urt. v. 30.8.2001 - 7 U 29/01, VersR 2002, 610) und das OLG Karlsruhe (Urt. v. 16.3.2000 - 19 U 231/98, BauR 2001, 663) wenden die Rechtsprechung auch auf Fehler bei Kanalbau- und -sanierungsarbeiten an, während das OLG Saarbrücken die Rechtsprechung auf die unzureichende Dimensionierung der Kanalisation beschränkt (Urt. v. 21.6.2005 - 4 U 197/04, OLGR 2006, 708).

    Denn bei solchen Arbeiten kann es immer zu vorübergehenden Verengungen und damit verstärkter Rückstaugefahr kommen (OLG Köln Urt. v. 30.8.2001 - 7 U 29/01, VersR 2002, 610).

  • BGH, 19.11.2020 - III ZR 134/19

    Haftung bei Rückstauschaden durch Verengung des öffentlichen Abwasserkanals:

    Es stellt dabei keinen entscheidenden Unterschied dar, ob der Rückstau in der Leitung durch eine unzureichend geplante und insoweit (dauerhaft) unterdimensionierte Kanalisation (wie in dem dem Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - aaO - zugrunde liegenden Fall) oder durch zeitlich begrenzte Arbeiten am Kanalsystem - hier die durch die Renaturierung des Telgeigrabens veranlassten, möglicherweise wegen einer zu starken Verjüngung bei der provisorischen Wasserableitung ungenügend abgesicherten, Bauarbeiten - verursacht worden ist (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21. Januar 2015 - I-16 U 99/14, juris Rn. 33 ff; dass., VersR 2002, 610 f; OLG Karlsruhe, BauR 2001, 663, 664; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 48).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 4 U 67/07

    Kein Haftungsausschluss für Wasserschäden durch wuchernde Baumwurzeln wegen

    Zwar lassen der Bundesgerichtshof im Urteil vom 30. Juli 1998, III SR 263/96, VersR 1999, 230 f. und das Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 30. August 2001, 7 U 29/01, VersR 2002, 610 f., eine Haftung der Gemeinde für einen Rückstauschaden auch bei Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung entfallen, wenn die vom Hauseigentümer gegen einen möglichen Rückstau zu treffenden Vorkehrungen unzureichend, waren.
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04

    Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden

    Verletzt der Amtsträger seine Amtspflichten dadurch, dass er die Leitungen des Kanalisationssystems unzureichend dimensioniert oder wartet, erscheint es geboten, die Reichweite des durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes zu begrenzen und solchen Schäden die Erstattung vorzuenthalten, die durch die Anbringung üblicher Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere durch den Einbau einer Rückstauklappe, sicher vermieden worden wären (BGH, VersR 1999, 231; OLG Saarbrücken 4 U 649/99-220; 4 U 421/01-96; OLG Köln, VersR 2002, 610; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1673; Palandt/Sprau, aaO., § 839 Rdnr. 91; Staudinger/Wurm, aaO., § 839 Rdnr. 679).

    Denn die dargestellte Einschränkung des durch die Amtshaftung gewährten Vermögensschutzes beruht erkennbar auf der Intention, die Amtsträger in erster Linie von solchen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die allein auf der unzureichenden Herstellung oder Wartung der Kanalisationsanlage beruhen (a.A. wohl OLG Köln, VersR 2002, 610, das zwar die Auffassung vertritt, dass die Haftungsbegrenzung im Grundsatz alle Rückstauschäden, gleich aus welcher Ursache, umfasse, im Ergebnis jedoch gleichwohl anerkennt, dass es Rückstauschäden geben könne, bei denen das Fehlen einer Rückstausicherung nach § 254 BGB zu würdigen sei).

  • OLG Koblenz, 17.07.2017 - 12 U 1162/16

    Haftung der Gemeinde für einen Rückstauschaden: Reichweite des

    Dieser Rechtsprechung sind im Grundsatz auch die Obergerichte gefolgt (vgl. OLG Köln IBR 2015, 360; OLG Köln VersR 2002, 610; OLG München, Beschluss vom 25.7.2005 - 1 U 3104/05 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2005, 708; OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 4; OLG Karlsruhe VersR 2001, 385).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 18 U 106/06

    Schäden durch Rückstau bis zur Rückstauebene liegen grundsätzlich außerhalb des

    Nach aktueller Rechtsprechung liegen Schäden durch Rückstau bis zur Rückstauebene (d.h. im Unterschied zu Schäden durch über das Straßenniveau hinaufsteigendes und von außen in ein Gebäude hineinlaufendes Wasser, um welche es im Urteil des BGH vom 22.04.2004 - III ZR 108/03 - ging) grundsätzlich außerhalb des Schutzbereichs der Pflicht zur ausreichenden Dimensionierung von Abwasserkanälen, gleichermaßen unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wie im Rahmen des durch den Anschluss begründeten öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses (grundlegend BGH 30.07.1998 - III ZR 263/96 -, zitiert nach Juris, Rz. 7/8; OLG Saarbrücken 07.05.2002 - 4 U 421/01 -, zitiert nach Juris, Rz. 4; OLG Hamm 27.06.2002 - 21 U 140/01 -, zitiert nach Juris, Rz. 7, 8, 10; OLG Celle 21.07.2003 - 14 W 25/03 -, zitiert nach Juris, Rz. 7; OLG Köln 30.08.2001 - 7 U 29/01 -, zitiert nach Juris, Rz. 3, 4).
  • LG Gießen, 06.11.2006 - 3 O 85/06

    Für eine Einbeziehung des Risikos von Rückstauschäden in die erweiterte

    Die Obergerichte sind - soweit ersichtlich - dem BGH in dieser Frage gefolgt (OLG Celle OLGR 2005, 24; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 46; OLG Köln VersR 2002, 610; OLG Frankfurt a. M. v. 25.01.2001 - Az. 1 U 176/99).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3671
OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99 (https://dejure.org/2001,3671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2001 - 13 U 136/99 (https://dejure.org/2001,3671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 13 U 136/99 (https://dejure.org/2001,3671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 823; ; BGB § 847

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249; BGB § 823; BGB § 847
    Psychische Fehlverarbeitung der Folgen eines Sturzes auf eisglattem Gehweg

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 § 823 § 847
    Konversionsneurose; psychische Fehlverarbeitung; Zurechnung; Schmerzensgeld - Haftungsrechtliche Zurechnung psychischer Folgeschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 37
  • VersR 2002, 491
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99
    Grundsätzlich hat der Schädiger auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens einzustehen, wenn eine hinreichende Gewißheit besteht, daß diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (BGH NJW 1996, 2425; NJW 1991, 2347; NJW 1993, 1523 jew. m. w. Nachw.).

    Eine Renten- oder Begehrensneurose liegt dann vor, wenn der Geschädigte den Unfall im neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, um den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (st. Rspr. des BGH seit BGHZ 20, 137 [142]; vgl. BGH NJW 1996, 2425; NJW 1997, 1640).

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99
    Damit sind also Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (BGH NJW 1992, 1043).
  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99
    Grundsätzlich hat der Schädiger auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens einzustehen, wenn eine hinreichende Gewißheit besteht, daß diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (BGH NJW 1996, 2425; NJW 1991, 2347; NJW 1993, 1523 jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99
    Eine Renten- oder Begehrensneurose liegt dann vor, wenn der Geschädigte den Unfall im neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, um den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (st. Rspr. des BGH seit BGHZ 20, 137 [142]; vgl. BGH NJW 1996, 2425; NJW 1997, 1640).
  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99
    Grundsätzlich hat der Schädiger auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens einzustehen, wenn eine hinreichende Gewißheit besteht, daß diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (BGH NJW 1996, 2425; NJW 1991, 2347; NJW 1993, 1523 jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99
    Der Senat verkennt nicht, daß bei der Bemessung eines der Billigkeit entsprechenden Schmerzensgeldes eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten Berücksichtigung finden kann (BGH NJW 1997, 455).
  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99
    Eine Renten- oder Begehrensneurose liegt dann vor, wenn der Geschädigte den Unfall im neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, um den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (st. Rspr. des BGH seit BGHZ 20, 137 [142]; vgl. BGH NJW 1996, 2425; NJW 1997, 1640).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher

    Mit Blick auf das Alter des Klägers, der zum Zeitpunkt des Unfalls erst 46 Jahre alt war, erschiene - ohne Berücksichtigung der Vorerkrankung - ein Schmerzensgeld von 15.000 EUR angemessen (zur Kasuistik: BGH, Urt. v. 20.3.2007 - VI ZR 158/06, MDR 2007, 951; OLGR Hamm 2002, 13; OLG Frankfurt, Urt. v. 3.5.2000 - 9 U 97/99).
  • OLG Dresden, 10.01.2017 - 4 U 693/16

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

    Unter Berücksichtigung seines bisherigen Vorbringens dürfte das begehrte Schmerzensgeld von 15.000,00 EUR jedenfalls überhöht sein (vgl. auch OLG Hamm, NZV 2002, 37; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761; OLG Celle, OLGR 2007, 936).
  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

    Eine damit einhergehende Gereiztheit, nicht zuletzt auch denkbar aufgrund des langwierigen, teils ungewissen Krankheitsverlaufs, wurde glaubhaft dargelegt und fand entsprechende Berücksichtigung (ders. OLG Hamm VersR 2002, 491 (493); OLG München NJW 1995, 2422).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2009 - 17 U 247/07

    Auftragserlangung durch Schmiergeldzahlung: Aufklärungspflicht gegenüber der

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts und des Oberlandesgerichts München (NZV 2002, S. 37 ff. und 509 ff.) vertritt die Klägerin nach wie vor den Standpunkt, der ihren Mitarbeitern in Form des Schmiergelds gewährte Vorteil hätte der Klägerin als Auftraggeberin im Sinne einer günstigeren Honorarvereinbarung angeboten werden müssen.
  • OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02

    Berufung in Verkehrsunfallsachen: Zulässigkeit von Verfahrensrügen nach Ablauf

    Hat ein Geschädigter bei einem Glatteisunfall eine Stauchung der Halswirbelsäule sowie eine Steißbein- und Beckenprellung mit Hämatombildung erlitten, lagen spätestens 3 Monate nach dem Unfall keine Anhaltspunkte für fortbestehende Beschwerden vor, leidet der Geschädigte aber an auf eine Fehlverarbeitung zurückzuführenden Beschwerden in Form einer somatoformen Schmerzstörung mit reaktiv depressiven Symptomen, die zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zu 100% führt, so ist über ein vorprozessual geleistetes Schmerzensgeld von 7.500 DM hinaus im Einzelfall ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 DM angemessen (OLG Hamm NZV 2002, 37).
  • LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11

    Schadensersatz wegen einer psychischen Erkrankung nach Gewaltanwendung

    Denn nach ständiger Rechtsprechung scheitert eine Zurechnung von Schäden nicht bereits daran, dass sie auf einer konstitutiven Schwäche des Verletzten beruhen (BGH NJW 2000, 862; KG Berlin, NZV 2003, 328; OLG Hamm, NZV 2002, 37).
  • ArbG Bielefeld, 28.07.2020 - 5 Ca 1725/19

    Schmerzensgeld

    Die Kosten für die Therapie sind im Rahmen von § 823 BGB zu ersetzen, weil sich die Ersatzpflicht des Schädigers auf psychische Folgeschäden erstreckt, sofern diese Folgen mit hinreichender Gewissheit ohne das Unfallgeschehen nicht eingetreten wären und wenn das Schadensereignis weder Bagatellcharakter hatte noch von einer sogenannten Renten- oder Begehrensneurose des Geschädigten ausgegangen werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2001 - 13 U 136/99, NZV 2002, 37).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.11.2001 - 7 W 47/01 (L)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7439
OLG Celle, 19.11.2001 - 7 W 47/01 (L) (https://dejure.org/2001,7439)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.11.2001 - 7 W 47/01 (L) (https://dejure.org/2001,7439)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. November 2001 - 7 W 47/01 (L) (https://dejure.org/2001,7439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Höferecht: Nachabfindungsanspruch bei Bestellung eines Nießbrauchsrechts zugunsten des überlebenden Ehegatten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nachabfindungsanspruch; Prozesskostenhilfe; Niessbrauchsbestellung; Veräußerung ; Eigentumsübertragung; Landwirtschaftliche Nutzung

  • Deutsches Notarinstitut

    HöfeO § 13
    Nachabfindungsanspruch nach Höferecht bei Nießbrauchbestellung

  • Wolters Kluwer

    Nachabfindungsanspruch; Prozesskostenhilfe; Niessbrauchsbestellung; Veräußerung ; Eigentumsübertragung; Landwirtschaftliche Nutzung

  • Judicialis

    HöfeO § 13

  • rechtsportal.de

    HöfeO § 13
    Nachabfindungsanspruch bei Bestellung eines Nießbrauchsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HöfeO § 13
    Nachabfindungsanspruch bei Bestellung eines Nießbrauchsrechts

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 201/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9062
OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 201/00 (https://dejure.org/2001,9062)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.06.2001 - 2 U 201/00 (https://dejure.org/2001,9062)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 2 U 201/00 (https://dejure.org/2001,9062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegzuständigkeit; Berufungsverfahren; Grenzen des Handelns ; Gesetzliche Krankenkasse; Klageerwiderung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wettbewerbsverstoß - Kooperation eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem privaten Versicherungsunternehmen (§ 30 Abs. 1 SGB IV)

  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 3; ; GVG § 5; ; SGB IV § 30 Abs. 1; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de

    GVG § 17a Abs. 3, § 5; SGB IV § 30 Abs. 1; UWG § 1
    Überprüfung der Rechtswegzuständigkeit im Berufungsverfahren; Grenzen des Handelns gesetzlicher Krankenkassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 41/93

    "Sterbegeldversicherung"; Wettbewerbswidrigkeit eines Sterbegeldangebots durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 201/00
    Sie dürfen deshalb nur gesetzlich vorgeschriebene oder zugelassene Aufgaben erfüllen (BGH WRP 95, 475, 478 -Sterbegeldversicherung).

    Denn die genannte SGB-Vorschrift verbiete nicht nur eine aufgabenfremde Mittelverwendung, sondern ausdrücklich auch jede aufgabenfremde Betätigung (BGH WRP 95, 475, 479 - Sterbegeldversicherung).

    Sie besitzen keine allgemeine Zuständigkeit, sondern dürfen nur gesetzlich vorgeschriebene oder zugelassene Aufgaben erfüllen (BGH WRP 1995, 475, 478 - Sterbegeldversicherung u. H. auf Kass.Komm./Maier, Sozialversicherungsrecht, § 30 SGB IV Rn. 2, ebenso: Krause GK zum SGB, Rn. 5 ff., § 30 SGB IV).

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 105/96

    Verwaltungsstellenleiter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 201/00
    Bestätigt hat der Bundesgerichtshof diese Auslegung des Gesetzeszwecks in einem späteren Urteil (BGH WRP 1999, 176, 178 - Verwaltungsstellenleiter).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2000 - 6 U 27/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 201/00
    Zu Recht sei das Landgericht von der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ausgegangen (ebenso: OLG Frankfurt in einem Beschluß vom 02.08.2000 - 6 U 27/00 - Anlage K 6).
  • BGH, 14.03.2000 - KZB 34/99

    Hörgeräteakustik; Rechtsweg für Ansprüche eines Leistungserbringers gegen eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 201/00
    Zur Begründung hat sie auf die Neufassung des § 51 SGG sowie den dazu ergangenen Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14.03.2000 - KZB 34/99 - Hörgeräteakustik verwiesen (Kopie: Bl. 27 ff.).
  • OLG Köln, 10.04.1995 - 8 U 62/94

    Klagemauer vor dem Dom muß entfernt werden - Eigentum, Verletzung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 201/00
    Rechtzeitig ist sie, wenn sie gemäß § 282 Abs. 3 Satz 2 ZPO innerhalb der Frist zur Klageerwiderung vorgebracht wird (OLG Köln, NJW 1995, 3319; Zöller a. a. O. Rn. 6 sowie Rn. 6 zu § 282 ZPO).
  • SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08

    Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK

    Damit aber wird überhaupt das Tätigwerden der Krankenkasse ermöglicht, nicht aber ein bestimmtes Verhalten am Markt vorgegeben (wie hier Ohly, in: Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, Einf. D., Rn. 55; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, § 4 UWG Rn. 13.74; anders wohl noch BGH, Urteil vom 19.01.1995, Az.: I ZR 41/93; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2001, Az.: 2 U 201/00).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.01.2000 - 18 WF 382/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20185
OLG Stuttgart, 31.01.2000 - 18 WF 382/99 (https://dejure.org/2000,20185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2000 - 18 WF 382/99 (https://dejure.org/2000,20185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 18 WF 382/99 (https://dejure.org/2000,20185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1693 1774 1909 1915
    Zuständigkeit für Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 16.12.1998 - 18 WF 562/98

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2000 - 18 WF 382/99
    im Beschluss vom 16.12.1998 (FamRZ 1999, 1601 m. krit. Anm. Bienwald; BWNotZ 1999, 49 m. krit. Anm. Kraiß; wie Senat auch OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 179) geäußerte Meinung, für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft sei nach der Neufassung von § 1693 BGB durch das Kindschaftsreformgesetz seit 1. Juli 1998 generell das Familiengericht zuständig, nach nochmaliger Überprüfung wieder auf.
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