Rechtsprechung
OLG Naumburg, 30.07.2001 - 1 AR 16/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 21 § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 37 § 91
Gerichtsstand der Niederlassung - Selbständigkeit - Filiale - Agentur - "Bezirksdirektion" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle - 7 O 504/00
- OLG Naumburg, 30.07.2001 - 1 AR 16/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 14.12.1988 - AR 1 Z 90/88
Geschäftslokal der Agentur, Niederlassung einer Bausparkasse
Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2001 - 1 AR 16/01
Entscheidend ist dabei allerdings nicht das innere Verhältnis zum Hauptunternehmen, sondern ob nach außen der Anschein einer selbständigen Niederlassung erweckt wird (…so ausdrücklich Schumann in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 21 Rn. 14;… Thomas -Putzo, ZPO, 23. Auflage, § 21 Rn.3 unter Hinweis auf AG Köln NJW-RR 1993, 1503; vgl. auch BGH NJW 1987, 3081 f.; BayObLG MDR 1989, 459; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 433). - OLG Hamm, 14.10.1992 - 20 U 304/91
Voraussetzungen des Risikoausschlusses für freiberufliche Architekten in der …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2001 - 1 AR 16/01
Entscheidend ist dabei allerdings nicht das innere Verhältnis zum Hauptunternehmen, sondern ob nach außen der Anschein einer selbständigen Niederlassung erweckt wird (…so ausdrücklich Schumann in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 21 Rn. 14; Thomas -Putzo, ZPO, 23. Auflage, § 21 Rn.3 unter Hinweis auf AG Köln NJW-RR 1993, 1503; vgl. auch BGH NJW 1987, 3081 f.; BayObLG MDR 1989, 459; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 433). - BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86
Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2001 - 1 AR 16/01
Entscheidend ist dabei allerdings nicht das innere Verhältnis zum Hauptunternehmen, sondern ob nach außen der Anschein einer selbständigen Niederlassung erweckt wird (…so ausdrücklich Schumann in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 21 Rn. 14;… Thomas -Putzo, ZPO, 23. Auflage, § 21 Rn.3 unter Hinweis auf AG Köln NJW-RR 1993, 1503; vgl. auch BGH NJW 1987, 3081 f.; BayObLG MDR 1989, 459; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 433).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Minderjähriges Kind; Barunterhaltspflichtiger Elternteil; Leistungsunfähigkeit; Anrechenbarkeit von Schulden; Einkommenminderung wegen Umgangskosten; Kindergeldvorteil; Darlegungslast
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1603 Abs. 2 § 1612 b Abs. 5 § 1684
Folgen der Leistungsunfähigkeit eines gegenüber einem minderjährigen Kind zum Barunterhalt verpflichteten Elternteils - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mosbach, 25.07.2001 - 1 F 242/01
- OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98
Zum unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01
a) solche Schulden gänzlich außer Betracht zu lassen, bei deren Begründung er sich in Kenntnis seiner Unterhaltspflicht in grober Missachtung dessen, was jederman einleuchten muss oder in Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltsberechtigten über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Leistungsfähigkeit hinweggesetzt hat (zuletzt BGH FamRZ 2000, 815); dazu gehören auch Schulden, die im Zusammenhang mit der Anschaffung eines dringend benötigten Gutes begründet werden - mangels sonstiger Möglichkeiten für die Fahrt zum Arbeitsplatz unumgänglich benötigtes Kraftfahrzeug -, mit denen der Unterhaltspflichtige auch ein Prestigebedürfnis befriedigt, wenn die Anschaffung eines einfachen Gutes möglich und ausreichend gewesen wäre;.a) Soweit Schuldentilgung zur beschränkten Leistungsfähigkeit führen würde, können solche Schulden gänzlich außer Betracht gelassen werden, die der Unterhaltsschuldner eingegangen ist in Kenntnis seiner Unterhaltspflicht; wenn er sich unter grober Mißachtung dessen, was jedem einleuchten muss oder in Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltsberechtigten über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Leistungsfähigkeit hinweggesetzt hat (vgl. zu dem Fall des zur Leistungsunfähigkeit führenden unfreiwilligen Arbeitsplatzverlusts BGH, Urteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815).
- BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93
Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01
2.) Kosten des Umgangs ( § 1684 BGB ) können auch dann, wenn sie wegen § 1612 b Abs. 5 BGB nicht mehr aus einem Kindergeldvorteil finanziert werden können, nur nach Grundsätzen der Billigkeit einkommensmindernd berücksichtigt werden (BGH FamRZ 1995, 215).Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte die üblichen Kosten, die ihm bei der Ausübung des Umgangsrechts entstehen, wie Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten und ähnliches, selbst zu tragen und kann sie weder unmittelbar im Wege einer Erstattung noch mittelbar im Wege einer Einkommensminderung geltend machen (BGH Urteil vom 09. November 1994 - 12 ZR 206/93 - FamRZ 1995, 215).
- BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01
Eine Unterschreitung des Regelbedarfs kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn und soweit dem Unterhaltsschuldner wegen Grund und Höhe seiner anderweitigen Schulden die Berufung auf diese Verpflichtungen nicht nach Treu und Glauben versagt ist und ihm deshalb billigerweise deshalb nicht abverlangt werden kann, ohne Bedienung der anderen Schulden weiterhin Unterhalt in Höhe des vollen Bedarfs des Kindes zu leisten, also Unterhalt auf Kosten einer durch Zinsen ständig weiter wachsenden Verschuldung (so BGH Urteil vom 11.12.1985 - IV b ZR 80/84 - FamRZ 1986, 254, 257).
- OLG Karlsruhe, 01.12.1994 - 16 WF 153/94
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01
Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe nicht mangels hinreichender Erfolgsaussicht zu versagen, weil der Ausschluss eines Unterhaltsanspruches wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 BGB in Frage kommt (Beschluss vom 01. Dezember 1994 - 16 WF 153/94 - FamRZ 1996, 1288). - OLG Köln, 25.11.1991 - 25 WF 239/91
Auskunftsanspruch des auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01
Genauere und dann im Unterhaltsprozess auch verwertbare Tatsachen kann sich der Kläger von der Mutter des Beklagten verschaffen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1992, 469). - BGH, 25.11.1981 - IVb ZR 611/80
Berücksichtigung von sonstigen Verbindlichkeiten bei der Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01
Vielmehr bedarf es eines Ausgleichs der Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger (vgl. bereits BGH Urteil vom 25. November 1981 - IV b ZR 611/80 - FamRZ 1982, 157, 158).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 12 A 886/01
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Rückzahlung eines Anschaffungsdarlehen
vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. November 2001 - 16 WF 112/01 -, juris, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79.98 -, FamRZ 2000, S. 815. - OLG Hamm, 26.08.2002 - 6 UF 7/02
Anspruch auf Zahlung von Unterhalt; Unterhalt für die Vergangenheit; Fiktive …
Denn die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, JAmt 2002, 150) hat persönlich angehört erklärt, keine Kenntnisse über die Einkommensverhältnisse ihres geschiedenen Mannes zu haben.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.02.2002 - 7 U 152/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rückübertragung von Bezugsrechten aus einer Lebensversicherung; Geschäftsführeranstellungsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Pensionszusage; Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses ; Einmanngesellschafter; Protokollierungspflicht; ...
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § ... 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; BGB § 826; ; GmbHG § 46 Nr. 5; ; GmbHG § 46; ; GmbHG § 48 Abs. 3; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 2 S. 2; ; InsO § 133 Abs. 2; ; InsO § 138; ; InsO § 134; ; InsO § 143 Abs. 1
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 04.07.2001 - 3 O 65/01
- OLG Brandenburg, 13.02.2002 - 7 U 152/01
Papierfundstellen
- NZI 2002, 439
- NZA-RR 2002, 486
- NZG 2002, 969
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2002 - 7 U 152/01
Zwar ist inzwischen allgemein anerkannt, dass nicht nur die Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers und in Annexkompetenz zu diesen organschaftlichen Akten auch der Abschluss und die Beendigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages, sondern auch Änderungen des Geschäftsführeranstellungsvertrages der Gesellschafterversammlung obliegen und deshalb grundsätzlich eines Gesellschafterbeschlusses gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG bedürfen, wenn insoweit nicht durch Satzung etwa die Bestellungskompetenz auf andere Organe verlagert ist (…vgl. nur Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 46 Rn. 24; BGH ZIP 1991, 580, 582). - OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
Gesellschaftsrecht; Änderung des Geschäftsführervertrages nur durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2002 - 7 U 152/01
Der Ein-Mann-Gesellschafter oder die GmbH ihrerseits sollen sich dagegen - jedenfalls gegenüber Dritten - auf Beschlüsse nicht berufen können, solange eine Protokollierung nicht erfolgt ist (…so Scholz-K. Schmidt, GmbHG, 8. Aufl., § 48 Rn. 78; OLG Köln BB 1993, 1388,1391), oder sie sollen jedenfalls mit anderen Beweismitteln für die Beschlussfassung nicht zuzulassen sein (…Hachenburg/Hüffer, GmbHG, 8. Aufl., § 48 Rn. 67). - BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93
Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2002 - 7 U 152/01
Der BGH hat diese Frage bislang nicht endgültig entschieden; er hat jedoch in einer Entscheidung vom 27.3.1995 (ZIP 1995, 643, 646) ausgeführt, dass jedenfalls soweit das Ziel der Protokollierung, Sicherheit über den Inhalt eines von der Ein-Person-Gesellschaft gefassten Beschlusses zu schaffen und vor allem im Interesse Dritter nachträgliche Manipulationen auszuschließen, in anderer Weise als durch die in § 48 Abs. 3 GmbHG vorgeschriebene Dokumentation mit gleicher Gewissheit erreicht werden kann, die Gesellschaft nicht gehindert ist, sich auf einen solchen Beschluss zu berufen.
- BGH, 20.08.2019 - II ZR 121/16
Wirksamkeit eines Anstellungsvertrages nach Grundsätzen zum fehlerhaften …
Einen auch nur formlosen Vollversammlungsbeschluss gemäß § 48 Abs. 3, § 51 Abs. 3 GmbHG, wie hier allein in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Brandenburg, NZG 2002, 969, 970), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. - BGH, 12.01.2012 - IX ZR 95/11
Insolvenzanfechtung: Einzahlung der Versicherungsprämien für eine …
Die Annahme des Berufungsgerichts, die Prämienzahlungen an den Lebensversicherer seien wegen der Gegenleistung des Beklagten im Sinne des § 129 Abs. 1 InsO nicht gläubigerbenachteiligend (ebenso OLG Brandenburg, NZI 2002, 439, 440 f unter 2.), ist rechtsfehlerhaft. - LG Bochum, 10.05.2011 - 9 S 251/10 In diesem Fall könnte man möglicherweise eine teilweise unentgeltliche Leistung an den Beklagten annehmen, die die Gläubiger benachteiligen und damit möglicherweise nach § 134 InsO oder auch nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar wäre (insgesamt OLG Brandenburg Urteil v. 13.02.2002 - 7 U 152/01).
Ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz im Sinne des § 133 InsO kann deshalb in diesen Fällen nur dann anzunehmen sein, wenn die Unwiderruflichkeit einer Ruhegeldzusage gegen eine Versicherung im Hinblick auf eine konkret drohende Insolvenz oder etwa unter der aufschiebenden Bedingung getroffen wird, dass ein Insolvenzantrag gestellt wird (insgesamt OLG Brandenburg Urteil v. 13.02.2002 - 7 U 152/01).
- OLG Köln, 13.03.2008 - 18 U 85/06
Begründen eines i.S.v. § 256 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) …
Zwar führt dieser Verstoß gegen § 48 Abs. 3 ZPO nicht automatisch zur Nichtigkeit der betreffenden Beschlussfassung (vgl. nur BGH NJW 1995, 1750, 1752; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1189, 1190; OLG Brandenburg NZG 2002, 969, 970;… Lutter/Hommelhoff, aaO., § 48 Rd.17;… Roth/Altmeppen, aaO., § 48 Rd.44;… Zöllner, aaO., § 48 Rd.48).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Vermittlungsgesellschaft; Eigentumswohnung; Zurechnung; Werbung mit steuerlichen Vorteilen; Risikohinweispflicht
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 278 § 276
Zur Zurechnung des Verschuldens von eingeschalteten Gesellschaften und Personen, denen alle Verhandlungen zum Vertrieb und Verkauf von Eigentumswohnungen durch den Eigentümer überlassen worden sind - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung für Vermittlungsgesellschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 14.05.1998 - 18 O 546/96
- LG Hagen, 14.05.1998 - 18 O 546/96
- OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Papierfundstellen
- NZM 2002, 500
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86
Zusicherung von Steuervorteilen
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht gleichwohl für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (st. Rspr. D. BGH NJW-RR 1988, 348 m.w.N.).Sowohl für den Vertrieb von Kapitalanlagen in Form von Unternehmensbeteiligungen wie auch für den Fall der Veräußerung von Wohnungen im Rahmen eines steuerbegünstigten Erwerbermodells muß der Kapitalsuchende den Anleger wahrheitsgemäß und vollständig über alle Umstände unterrichten, die für dessen Entscheidung von Bedeutung sind (BGH WM 1979, 141; NJW-RR 1988, 348).
Auch - und gerade - wenn die Beklagte eine Erfolgsgarantie nicht übernahm, waren die Kläger auf eine möglichst umfassende Aufklärung über die für ihre Einschätzung des verbleibenden Risikos maßgeblichen Umstände angewiesen (BGH NJW-RR 1988, 348).
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89
Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (BGH NJW 1991, 2556; 1995, 2550; 1996, 451).So ist die Zurechnung bejaht worden, wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe des Schuldners aufgetreten ist (BGHZ 47, 224, 230; BGH WM 1986, 1032, 1034; BGHZ 114, 263, 269).
Wer als Verkäufer für eine Immobilie wirbt und dabei Steuervorteile einer Anlage- oder Kaufentscheidung herausstellt oder in konkrete Finanzierungsvorschläge einbezieht, muß Voraussetzungen, Hinderungsgründe und Ausmaß der Steuervorteile richtig und so vollständig darstellen, daß bei dem Kunden oder Käufer über keinen für seine Entscheidung möglicherweise wesentlichen Umstand eine Fehlvorstellung erweckt wird (BGH NJW 1991, 2556) Die Erfüllung dieser Aufklärungspflichten hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten der überlassen, die diese Pflicht schuldhaft verletzt hat (vergl unter II.).
- BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94
Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (BGH NJW 1991, 2556; 1995, 2550; 1996, 451).Für den Bereich des § 123 BGB - und damit übertragbar auf den des § 278 BGB - ist das Einstehenmüssen des Geschäftsherrn auch dann bejaht worden, wenn der am Zustandekommen des Geschäfts Beteiligte, also etwa auch ein Makler, wegen seiner engen Beziehung zum Geschäftsherrn als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH NJW 1978, 2144; NJW 1979, 1593; vgl. auch BGH NJW 1995, 2550).
Von einer Zurechung der Tätigkeit der hatte sich die Rechtsvorgängerin der Beklagten nur schützen können, wenn sie sich im notariellen Kaufvertrag ausdrücklich von allen Erklärungen ihres Handlungsgehilfen im Rahmen der vorvertraglichen Verhandlungen distanziert hätte (BGH NJW 1995, 2550).
- OLG Köln, 14.12.1999 - 9 U 110/99
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Die Akten 1 O 206/98 LG Düsseldorf (9 U 110/99 OLG Düsseldorf) lagen zu Informationszwecken vor.Da der wesentliche Streit zwischen den Parteien zum Grunde besteht und in vergleichbaren Sachverhalten unterschiedliche Entscheidungen getroffen worden sind (vergl. Verfahren 9 U 110/99 OLG Düsseldorf), hielt es der Senat für zweckmäßig, vorab über den Grund des Anspruch zu entscheiden, um es den Parteien zu ermöglichen, die Frage der grundsätzlichen Haftung höchstrichterlich überprüfen zu lassen, bevor weitere, nicht unerhebliche Kosten durch eine weiteres ergänzendes Gutachten entstehen.
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94
Makler als Erfüllungsgehilfe
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (BGH NJW 1991, 2556; 1995, 2550; 1996, 451).Bleibt die Tätigkeit des Maklers dahinter zurück, beschränkt er sich auf das Anbieten reiner Maklerdienste, ohne sich in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten einer Vertragspartei einbinden zu lassen, kommt eine Zurechnung nach § 278 BGB nicht in Betracht (BGH NJW 1996, 451).
- BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77
"Prospekthaftung" in der Publikums-KG
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Sowohl für den Vertrieb von Kapitalanlagen in Form von Unternehmensbeteiligungen wie auch für den Fall der Veräußerung von Wohnungen im Rahmen eines steuerbegünstigten Erwerbermodells muß der Kapitalsuchende den Anleger wahrheitsgemäß und vollständig über alle Umstände unterrichten, die für dessen Entscheidung von Bedeutung sind (BGH WM 1979, 141; NJW-RR 1988, 348). - BFH, 15.12.1983 - V R 169/75
Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Diese Auffassung der Gerichte war seinerzeit Fachkundigen durch den Erlaß des Bundesfinanzministers vom 27.6.1983 (BStBl 1983 I,347, Bl. 121 d.A.) bekannt; auch lagen bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte und auch schon eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor, die die Durchführbarkeit des von der propagierten Erwerbermodells, wenn nicht unmöglich, so doch jedenfalls als höchst zweifelhaft erscheinen liessen (vergl. Entscheidung vom 15.12.1983, BFHE 140, 354 und vom 17.5.1984, BFHE 141, 339). - BFH, 17.05.1984 - V R 118/82
Einschaltung eines Zwischenmieters beim Mietkauf-Modell ist Gestaltungsmissbrauch
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Diese Auffassung der Gerichte war seinerzeit Fachkundigen durch den Erlaß des Bundesfinanzministers vom 27.6.1983 (BStBl 1983 I,347, Bl. 121 d.A.) bekannt; auch lagen bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte und auch schon eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor, die die Durchführbarkeit des von der propagierten Erwerbermodells, wenn nicht unmöglich, so doch jedenfalls als höchst zweifelhaft erscheinen liessen (vergl. Entscheidung vom 15.12.1983, BFHE 140, 354 und vom 17.5.1984, BFHE 141, 339). - BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59
Finanzierter Abzahlungskauf
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Hiervon ausgehend hat die Rechtsprechung den Makler nicht generell als Erfüllungsgehilfen seines Vertragspartners betrachtet (RGZ 101, 97, 99; BGHZ 33, 302, 309; BGH WM 1964, 853, 854). - BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
So ist die Zurechnung bejaht worden, wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe des Schuldners aufgetreten ist (BGHZ 47, 224, 230; BGH WM 1986, 1032, 1034; BGHZ 114, 263, 269). - BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76
Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines …
- BGH, 08.02.1979 - III ZR 2/77
Abschluss eines Heimarbeitsvertrages über die Herstellung von Plastikbeuteln - …
- BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84
Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage
- BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85
Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …
- LG Heidelberg, 01.04.1999 - 1 O 206/98
Wirksame Bevollmächtigung eines Treuhänders zum Kreditvertragsabschluß für ein …
- BGH, 27.05.1964 - V ZR 146/62
- RG, 14.12.1920 - II 267/20
"Dritter" in § 123 Abs. 2 BGB
- OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
Bewerbung/Vermittlung von Telefonsex; Sittenwidrigkeit: Zahlungsanspruch eines …
Zwar wird vertreten, dass die zugrunde liegenden Verträge nach wie vor als sittenwidrig zu beurteilen sind, weil der Erlass eines Gesetzes nicht das Unsittliche in das Sittliche erheben könne (so LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.10.2002 - 4 Sa 31/02 - offengelassen vom OLG Celle OLGR 2002, 105).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer
Zahnärztliche Praxisgemeinschaft; Visitenkarte; Zahnarztpraxis; Eintragung im Telefonbuch; Kennzeichnung einer zahnärztlichen Praxis; Zahnärztliche Berufstätigkeit
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de
Zum Werbeverbot von Zahnärzten- Visitenkarte und Telefonbucheintrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Arzt- und Berufsrecht - Firmenmäßiges Erscheinungsbild ist unzulässig
Besprechungen u.ä.
- vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Praxisbezeichnung "Zahnarztpraxis in Stadttor" unzulässig!
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.08.2000 - 12 O 620/99
- OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 472
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00
Ein nicht unerheblicher Teil der Adressaten, und zwar auch, soweit es sich dabei um durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher handelt, auf die rechtlich abzustellen ist (vgl. dazu EuGH, WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier - Gut Springenheide;… EuGH, GRUR Int. 1999, 345, 348 - Sektkellerei Keßler; BGH, WRP 2000, 517, 520 - Orient-Teppichmuster), wird dabei den Eindruck gewinnen, bei der so bezeichneten Institution handele es sich um mehr als eine "schlichte" Zahnarzt-Einzelpraxis, nämlich um ein größeres Unternehmen, das die "geballte" Fachkunde eines ganzen Teams von Zahnärzten aufweise. - EuGH, 16.07.1998 - C-210/96
BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00
Ein nicht unerheblicher Teil der Adressaten, und zwar auch, soweit es sich dabei um durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher handelt, auf die rechtlich abzustellen ist (vgl. dazu EuGH, WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier - Gut Springenheide;… EuGH, GRUR Int. 1999, 345, 348 - Sektkellerei Keßler; BGH, WRP 2000, 517, 520 - Orient-Teppichmuster), wird dabei den Eindruck gewinnen, bei der so bezeichneten Institution handele es sich um mehr als eine "schlichte" Zahnarzt-Einzelpraxis, nämlich um ein größeres Unternehmen, das die "geballte" Fachkunde eines ganzen Teams von Zahnärzten aufweise. - EuGH, 28.01.1999 - C-303/97
Sektkellerei Kessler
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00
Ein nicht unerheblicher Teil der Adressaten, und zwar auch, soweit es sich dabei um durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher handelt, auf die rechtlich abzustellen ist (vgl. dazu EuGH, WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier - Gut Springenheide; EuGH, GRUR Int. 1999, 345, 348 - Sektkellerei Keßler; BGH, WRP 2000, 517, 520 - Orient-Teppichmuster), wird dabei den Eindruck gewinnen, bei der so bezeichneten Institution handele es sich um mehr als eine "schlichte" Zahnarzt-Einzelpraxis, nämlich um ein größeres Unternehmen, das die "geballte" Fachkunde eines ganzen Teams von Zahnärzten aufweise.
- OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe; …
Maßgebend ist also entsprechend europäischen Vorgaben auf den "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" (EuGH EuZW 1998, 526 m. Anm. Leible) abzustellen (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2004, 40/41 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 472;… Ensthaler/Steitz aaO;… Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Zimmer HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 36;… MünchKomm/Heidinger HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 46).
Rechtsprechung
OLG Celle, 12.02.2002 - 6 W 10/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zahlungsanspruch aus Telefonrechnung: Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Telefongebühren; Telefondienstvertrag; Telefonsex; 0190-Sondernummern; Teledienste; Netzbetreiber ; Wertneutralität; Sittenwidrigkeit ; Prostitutionsgesetz
- Wolters Kluwer
Telefongebühren; Telefondienstvertrag; Telefonsex; 0190-Sondernummern; Teledienste; Netzbetreiber ; Wertneutralität; Sittenwidrigkeit ; Prostitutionsgesetz
- Judicialis
BGB § 138 Abs. 1
- rechtsportal.de
BGB § 138 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 12.12.2001 - 1 O 261/01
- OLG Celle, 12.02.2002 - 6 W 10/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01
Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)
Auszug aus OLG Celle, 12.02.2002 - 6 W 10/02
Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die in den Rechnungen der Klägerin vom 14. Januar 1999 (Bl. 13 f. d. A.) und vom 12. Februar 1999 (Bl. 15 f. d. A.) abgerechneten 'Verbindungen zum Tele-Info-Service 0190x' zu einem Gesamtpreis von 10.287 DM (= 3.665,94 DM + 5.202,17 DM + 16 % Mehrwertsteuer) Telefonate mit den Anbietern von so genanntem 'Telefonsex' betrafen und ob solche Telefonsexverträge noch als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB anzusehen sind, nachdem § 1 Satz 1 des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes für den Fall, dass sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sind, bestimmt, dass diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung begründet (vgl. BGH NJW 2002, Seite 361 bis 363 in Abgrenzung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1998, Seite 2895 bis 2897, die die Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen noch bejaht hat).Denn gegen einen Netzbetreiber, der auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung stellt, kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen, was sich aus der besonderen Natur des Telefondienstvertrages und den dieses Vertragsverhältnis ausformenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Teledienstgesetzes ergibt (BGH NJW 2002, Seite 361 bis 363).
- BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97
Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten
Auszug aus OLG Celle, 12.02.2002 - 6 W 10/02
Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die in den Rechnungen der Klägerin vom 14. Januar 1999 (Bl. 13 f. d. A.) und vom 12. Februar 1999 (Bl. 15 f. d. A.) abgerechneten 'Verbindungen zum Tele-Info-Service 0190x' zu einem Gesamtpreis von 10.287 DM (= 3.665,94 DM + 5.202,17 DM + 16 % Mehrwertsteuer) Telefonate mit den Anbietern von so genanntem 'Telefonsex' betrafen und ob solche Telefonsexverträge noch als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB anzusehen sind, nachdem § 1 Satz 1 des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes für den Fall, dass sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sind, bestimmt, dass diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung begründet (vgl. BGH NJW 2002, Seite 361 bis 363 in Abgrenzung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1998, Seite 2895 bis 2897, die die Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen noch bejaht hat).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 21.06.2001 - 10 W 18/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters; Befangenheitsantrag; Ablehnungsgrund; Richterlicher Hinweis; Offensichtliche Rechtsunkenntnis; Hinweis auf Forderungsverjährung; Waffengleichheit; Faire Verfahrensführung
- Judicialis
ZPO § 136 Abs. 3; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 139; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 22 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
Richterablehnung - Hinweis auf Verjährung der Klageforderung - offensichtliche Rechtsunkenntnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale - 96 C 5075/00
- LG Halle, 25.04.2001 - 2 SH 3/01
- OLG Naumburg, 21.06.2001 - 10 W 18/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2001 - 10 W 18/01
Maßstab für die Grenzen der Aufklärungsbefugnisse und -pflichten des Gerichts und für die Zulässigkeit seiner Hinweise bleibt im Einzelfall seine Pflicht zu Neutralität und Gleichbehandlung der Parteien (vgl. BVerfG NJW 1979, 1925, 1928;… Greger, aaO Rn. 2). - BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96
Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2001 - 10 W 18/01
Entgegen der früher herrschenden Meinung spricht heute viel dafür, den richterlichen Hinweis auf die Verjährungseinrede als zumindest vertretbare, jedenfalls nicht unsachliche oder willkürliche Anwendung des § 139 ZPO anzusehen (obiter dictum in BGH NJW 1998, 612). - BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2001 - 10 W 18/01
Der Wert des Beschwerdeverfahrens über die Richterablehnung entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH NJW 1968, 796;… Zöller/ Herget, aaO, § 3 Rn. 16 Stichwort "Ablehnung eines Richters").
Rechtsprechung
OLG München, 21.09.2001 - 21 U 2978/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Kapitalanlage; Wertpapiergeschäft; Spekulationsgeschäft; Fehlspekulation; Beweislast
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 362 § 812; ZPO § 138
Bereicherungsanspruch und Darlegungslast im Kapitalanlagerecht bei Fehlspekulation - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 10 O 19668/00
- OLG München, 21.09.2001 - 21 U 2978/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.01.2001 - XI ZR 207/00
Endgültige Erfüllung der Ansprüche aus unverbindlichen Börsentermingeschäften
Auszug aus OLG München, 21.09.2001 - 21 U 2978/01
Der mit Mitteln aus dem von der Beklagten dem Kläger gewährten Kredit in Höhe von 135.000,-- DM zustande gekommene Ausgleich des Kontos Nr. war eindeutig auf den Ausgleich auch der gegebenenfalls unvollkommenen Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften gerichtet, da alle Spekulationsgeschäfte über dieses Konto abgewickelt worden waren; die Zuordnung auch zu den Geschäften vor Unterzeichnung der Informationsschriften durch den Kläger ist damit gegeben (vgl. BGH NJW-RR 2001, 836 m.w.N.). - BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95
Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften
Auszug aus OLG München, 21.09.2001 - 21 U 2978/01
Nichts anderes ergibt sich aus der zusätzlichen (vor-) vertraglichen Aufklärungspflicht der Bank, durch die ein über § 53 Abs. 2 BörsG (in der Fassung der Börsengesetz-Novelle vom 1. August 1989) hinausgehender, durch individuelle Verhältnisse des Anlegers oder Eigenarten der jeweiligen Börsentermingeschäfte bedingter Informationsbedarf des Anlegers gewährleistet wird (vgl. BGH WM 1996, 1260/1261). - BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95
Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger
Auszug aus OLG München, 21.09.2001 - 21 U 2978/01
Die an sich beweisbegünstigte Partei muß dann ein nur pauschales Vorbringen des darlegungsbelasteten Gegners substantiiert bestreiten, wenn dieser außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während die andere Partei sie kennt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH NJW 1997, 128/129 m.w.N.). - BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83
Aktienoptionsgeschäft
Auszug aus OLG München, 21.09.2001 - 21 U 2978/01
Im Streitfall kommt es nicht entscheidend darauf an, ob durch die Erfüllungsleistung mit Mitteln des von der Beklagten gewährten Darlehens eine Erfüllung im Sinne von § 55 BörsG vorliegt oder - im Hinblick auf § 59 BörsG - nicht, weil eine neue Verbindlichkeit bewirkt worden ist (vgl. BGH NJW 1985, 634/636). - BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99
Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage
Auszug aus OLG München, 21.09.2001 - 21 U 2978/01
Zu dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung eines Anlageberatungsvertrages (oder aus Verschulden bei Vertragsschluß) obliegt es dem Kläger, den Inhalt der mit der Bank getroffenen Vereinbarung und der den Anlageentscheidungen zugrundeliegenden Beratungsgespräche darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1497/1499).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 07.11.2001 - 1 U 43/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 139 § 538 Abs. 1 Nr. 2
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Sachdienlichkeit einer eigenen Entscheidung des Berufungsgerichts - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 10.05.2001 - 7 O 2294/00
- OLG Bremen, 07.11.2001 - 1 U 43/01