Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01   

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https://dejure.org/2002,1960
OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01 (https://dejure.org/2002,1960)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.02.2002 - 11 U 79/01 (https://dejure.org/2002,1960)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 11 U 79/01 (https://dejure.org/2002,1960)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tiergefahr; Hund; Sturz; Schadensersatz; Haftung; Tierhalter

  • Judicialis

    BGB § 833

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833
    Haftung aller Hundehalter für durch Hundebalgerei verursachten Sturz des Verletzten

  • RA Kotz

    Hundehalterhaftung - für Sturz aufgrund Hund

  • RA Kotz

    Typische Tiergefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833
    Tiergefahr; Hund; Sturz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hunde: Gemeinsames Spiel - Halter: gemeinsame Haftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundehalter haftet für Sturz - Kommt ein Mensch zu Fall, weil mehrere Hunde auf ihn zulaufen, haften alle Halter der beteiligten Hunde für den entstandenen Schaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1010
  • VersR 2002, 1166
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 22 U 26/92

    Hund; Hundehalter; Tierhalterhaftung; Haftungsquote

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01
    In einer derartigen Fallkonstellation sind alle beteiligten Hundehalter nach § 833 Satz 1 BGB für Schäden ersatzpflichtig, die die Hunde einem Dritten oder, wie bei dieser Fallkonstellation, einem Halter selbst zufügen, wobei die Halter nach § 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner zu haften hätten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1993, 1496).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 22/91

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Radfahrers durch ein Reitpferd

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01
    Typische Gefährdungssituationen sind das Anspringen und Beißen der Hunde und beispielsweise auch ein Ausweichen eines Radfahrers vor einem Pferd, das den Weg versperrt (Düsseldorf NJW-RR 92, 475).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 121/69

    Tierhalter als Beteiligte (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB)

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01
    Das tierische Verhalten muß dabei nicht die einzige Ursache des eingetretenen Unfallerfolges gewesen sein; Mitverursachung genügt (BGH DB 71, 333, 334).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2247
OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01 (https://dejure.org/2001,2247)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.11.2001 - 4 U 234/01 (https://dejure.org/2001,2247)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. November 2001 - 4 U 234/01 (https://dejure.org/2001,2247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzantragspflicht als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Beschränkung des Schadensersatzanspruches von Altgläubigern; Haftungsentziehung durch Amtsniederlegung des Geschäftsführers; Anfangszeitpunkt bei der Insolvenzverschleppung; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Durchgriffshaftung wegen Nichtbeachtung der Eigenbelange einer beherrschten GmbH

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 13
    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Faktischer Konzern, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Insolvenzverfahrensverschleppung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 631
  • MDR 2002, 289
  • NZI 2002, 47
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    Von einem Direktanspruch der Gläubiger gegen den Allein-Gesellschafter als herrschendes Unternehmen im Rahmen eines qualifizierten faktischen Konzerns ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, weil in diesem Fall eingriffsbedingte Verluste der abhängigen Gesellschaft nicht im Interesse der Gläubiger in einem geordneten Verfahren durch den Insolvenzverwalter gegenüber dem herrschenden Unternehmen geltend gemacht werden können (Anschluß an BGH v. 17. September 2001 - II ZR 189/99 - Bremer Vulkan, GmbHR 2001, 1036 ).«.

    Indes spricht vieles dafür, von der verschuldensunabhängigen Zustandshaftung analog §§ 302, 303 AktG im sog. qualifiziert faktischen GmbH-Konzern zugunsten einer Haftung für Nichtbeachtung des bestehenden Eigeninteresses einer abhängigen GmbH - ggf. auch gegenüber den Gesellschaftsgläubigern - abzurücken (so unlängst BGH, ZIP 2001, 1874, 1876 f.).

    Die vom BGH (BGH, ZIP 2001, 1874, 1876 f.) fixierten Voraussetzungen der Haftung sind vorliegend erfüllt:.

    Bei weitestgehender Einigkeit über die Notwendigkeit eines entsprechenden Durchgriffsanspruchs der Gläubiger gegen das herrschende Unternehmen (vgl. zu BGH, ZIP 2001, 1874 ff. - Bremer Vulkan nur Altmeppen, ZIP 2001, 1837 ff.; Ulmer, ZIP 2001, 2021 ff.) ist die eigentliche Haftungsgrundlage umstritten.

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    Ein solcher Durchgriff analog §§ 128, 129 HGB kommt bei der GmbH allerdings nur in eng abzugrenzenden Einzelfällen in Betracht (vgl. dazu BGHZ 95, 330 - Autokran).

    Entschieden wurde dies zum einen für den Fall objektiven Rechtsformmissbrauchs (dazu BGHZ 102, 95 ; OLG Düsseldorf, GmbHR 1990, 44; verneinend insoweit BGHZ 22, 230; 68, 315 f.; BGH, NJW 1974, 1371; BSG, ZIP 1996, 1134 ; OLG Hamm, BB 1984, 873) sowie den Fall der Vermögensvermischung (dazu BGHZ 125, 368; 95, 330, 333 f. - Autokran; K. Schmidt, BB 1985, 2074; zurückhaltend BGH, BB 1985, 77), der allerdings nur dann zu einem Durchgriff führen kann, wenn mangelnde oder undurchsichtige Buchführung die Vermögenstrennung verschleiert (BGHZ 125, 368; 95, 330, 333 f. - Autokran; K. Schmidt, BB 1985, 2074; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG , 17. Aufl. 2000, § 13 Rdn. 15; anders insoweit Mülbert, DStR 2001, 1937, 1945, welcher der unzulänglichen Buchhaltung lediglich indizielle Bedeutung beimisst).

    Insofern kann auf die Begründung des ursprünglich zum qualifiziert faktischen Konzern und später für die fehlerhafte Konzernleitung entwickelten Durchgriffs verwiesen werden (dazu BGHZ 95, 330 f. - Autokran; BGHZ; BGHZ 107, 7 ff. - Tiefbau; BGHZ 115; 187 ff. - Video; BGHZ 122, 123 ff. - TBB).

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    Die Insolvenzantragspflicht gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG wird nach ständiger Rechtsprechung als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten aller Gläubiger mit Ausnahme der GmbH selbst angesehen (BGHZ 126, 181 ; BGHZ 138, 211 ; BGH, WM 1997, 1679 ; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 15. Aufl. 2000, § 64 Rdn. 36).

    Nach richtiger Auffassung des BGH sind dagegen sog. Neugläubiger, welche erst nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Insolvenz insbesondere vertragliche Forderungen gegen die insolvente GmbH erwerben so zu stellen, wie sie ohne den Vertragsschluss stehen würden; das volle negative Interesse ist zu ersetzen (BGHZ 126, 181 ; kritisch dazu Ulmer, ZIP 1993, 771; Canaris, JZ 1993, 650; zustimmend die ganz h.M.: Lutter, DB 1994, 135; Wiedemann, EWiR 1993, 584; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 15. Aufl. 2000, § 64 Rdn. 40 m.w.N.).

  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    Insofern kann auf die Begründung des ursprünglich zum qualifiziert faktischen Konzern und später für die fehlerhafte Konzernleitung entwickelten Durchgriffs verwiesen werden (dazu BGHZ 95, 330 f. - Autokran; BGHZ; BGHZ 107, 7 ff. - Tiefbau; BGHZ 115; 187 ff. - Video; BGHZ 122, 123 ff. - TBB).
  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 368/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    Der einmal entstandenen Haftung kann sich der Geschäftsführer nicht dadurch entziehen, dass er sein Amt niederlegt; Gleiches gilt auch für die Abberufung des Geschäftsführers in der Krise (BGH, NJW 1952, 554 ; Scholz/K. Schmidt, GmbHG , 9. Aufl. 2001, § 64 Rdn. 23; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 15 Aufl. 2000, § 64 Rdn. 42, 48).
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    Insofern kann auf die Begründung des ursprünglich zum qualifiziert faktischen Konzern und später für die fehlerhafte Konzernleitung entwickelten Durchgriffs verwiesen werden (dazu BGHZ 95, 330 f. - Autokran; BGHZ; BGHZ 107, 7 ff. - Tiefbau; BGHZ 115; 187 ff. - Video; BGHZ 122, 123 ff. - TBB).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98

    Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Hinblick auf Konkursantragspflicht

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    Das Verschulden wird widerleglich vermutet (BGH, aaO.; OLG Düsseldorf, GmbHR 1999, 479 ; Scholz/K. Schmidt, GmbHG , 9. Aufl. 2001, § 64 Rdn. 38).
  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 8/73

    Ansehen einer Person als Verrichtungsgehilfe; Anwendbarkeit des § 831 Abs. 2

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    Entschieden wurde dies zum einen für den Fall objektiven Rechtsformmissbrauchs (dazu BGHZ 102, 95 ; OLG Düsseldorf, GmbHR 1990, 44; verneinend insoweit BGHZ 22, 230; 68, 315 f.; BGH, NJW 1974, 1371; BSG, ZIP 1996, 1134 ; OLG Hamm, BB 1984, 873) sowie den Fall der Vermögensvermischung (dazu BGHZ 125, 368; 95, 330, 333 f. - Autokran; K. Schmidt, BB 1985, 2074; zurückhaltend BGH, BB 1985, 77), der allerdings nur dann zu einem Durchgriff führen kann, wenn mangelnde oder undurchsichtige Buchführung die Vermögenstrennung verschleiert (BGHZ 125, 368; 95, 330, 333 f. - Autokran; K. Schmidt, BB 1985, 2074; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG , 17. Aufl. 2000, § 13 Rdn. 15; anders insoweit Mülbert, DStR 2001, 1937, 1945, welcher der unzulänglichen Buchhaltung lediglich indizielle Bedeutung beimisst).
  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    § 263 Abs. 1 StGB stellt unstreitig ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar (BGHZ 57, 137; Thomas in Palandt, 60. Aufl. 2001, § 823 Rdn. 149).
  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 7/95

    Haftung der Gesellschafter einer in Konkurs gefallenen GmbH für deren

    Auszug aus OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
    Entschieden wurde dies zum einen für den Fall objektiven Rechtsformmissbrauchs (dazu BGHZ 102, 95 ; OLG Düsseldorf, GmbHR 1990, 44; verneinend insoweit BGHZ 22, 230; 68, 315 f.; BGH, NJW 1974, 1371; BSG, ZIP 1996, 1134 ; OLG Hamm, BB 1984, 873) sowie den Fall der Vermögensvermischung (dazu BGHZ 125, 368; 95, 330, 333 f. - Autokran; K. Schmidt, BB 1985, 2074; zurückhaltend BGH, BB 1985, 77), der allerdings nur dann zu einem Durchgriff führen kann, wenn mangelnde oder undurchsichtige Buchführung die Vermögenstrennung verschleiert (BGHZ 125, 368; 95, 330, 333 f. - Autokran; K. Schmidt, BB 1985, 2074; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG , 17. Aufl. 2000, § 13 Rdn. 15; anders insoweit Mülbert, DStR 2001, 1937, 1945, welcher der unzulänglichen Buchhaltung lediglich indizielle Bedeutung beimisst).
  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96

    Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

  • BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96

    Berechnung des Quotenschadens der Altgläubiger

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

  • BGH, 12.11.1984 - II ZR 250/83

    Voraussetzungen der unbeschränkten persönlichen Haftung der Mitglieder einer GmbH

  • OLG Hamm, 30.03.1984 - 19 U 141/83
  • OLG Hamm, 15.09.1992 - 7 U 78/92
  • BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH

  • OLG Düsseldorf, 01.03.1989 - 17 U 115/88
  • BGH, 01.03.1993 - II ZR 292/91

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Konkursverschleppung

  • BGH, 06.11.2018 - II ZR 199/17

    Differenzhaftung der Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger bei der

    (2) Die Gleichstellung der Übertragung von Verbindlichkeiten bzw. der Einbringung eines nicht überlebensfähigen Unternehmens mit einem Entzug von Aktivvermögen wird auch im Schrifttum und in der obergerichtlichen Rechtsprechung befürwortet (OLG Jena, ZIP 2002, 631, 633; MünchKomm GmbHG/Liebscher, 3. Aufl., Anh. § 13 Rn. 537, 557; Michalski/Lieder, GmbHG, 3. Aufl., § 13 Rn. 443; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., § 13 Rn. 35; Ulmer/Raiser, GmbHG, 2. Aufl., § 13 Rn. 164; Verse in Henssler/Strohn, GesR, 3. Aufl., § 13 GmbHG Rn. 53; Hennrichs, Festschrift Uwe H. Schneider, 2011, S. 489, 503; Wahl, GmbHR 2004, 994, 996; MünchHdBGesR VIII/Brünkmanns, 5. Aufl., § 45 Rn. 29).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

    Der Schutzzweck der Norm des § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. ( § 15 a Abs. 1 InsO n.F.), potentielle Neugläubiger davor zu bewahren, einer unerkannt insolvenzreifen Gesellschaft noch Kredit zu gewähren oder sonstige Vorleistungen an sie zu erbringen und dadurch einen Schaden zu erleiden (BGHZ 164, 50, 60 ; 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3), umfasst auch den Ersatz solcher Kosten, die dem Neugläubiger wegen der Verfolgung seiner Zahlungsansprüche gegen die insolvenzreife Gesellschaft entstanden sind (vgl. OLG Celle, NZG 1999, 1160; OLG Jena, ZIP 2002, 631, 632; Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG 18. Aufl. § 64 Rdn. 96).
  • OLG Rostock, 09.11.2007 - 8 U 65/06
    § 64 Abs. 1 GmbHG stellt nach ganz h.M. ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Gläubiger der Gesellschaft dar ( OLG Brandenburg, GmbHR 2005, 879 [OLG Brandenburg 31.03.2005 - 11 U 103/04] ; OLG Thüringen, GmbHR 2002, 112 m.w.N.).

    Im Rahmen von Verträgen entspricht die Höhe des Schadens, soweit Leistungen erbracht wurden, dem ausstehenden und nicht einbringlichen Zahlungsanspruch des Gläubigers gegen die Gesellschaft, denn der Geschäftsführer schuldet neben des Ersatzes der Aufwendungen, die in Erwartung der Zahlungen gemacht wurden, auch nach § 252 BGB Ersatz des entgangenen Gewinns ( OLG Thüringen, GmbHR 2002, 112; OLG Koblenz, GmbHR 2000, 31 ff.).

    Weiter sind die entstandenen Prozesskosten i.H.v. - unstreitig - 1553, 60 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2004 im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung ersatzfähig, da die klageweise Durchsetzung eine Folge der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung ist und dieser Schaden vom Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung erfasst wird ( OLG Thüringen, GmbHR 2002, 112 [OLG Jena 28.11.2001 - 4 U 234/01] ).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen

    Der Neugläubiger ist danach so zu stellen wie er ohne den Vertragsschluss stehen würde; ihm ist mithin das volle negative Interesse als Vertrauensschaden zu ersetzen (vgl. BGH, II ZR 292/91, NJW 1995, 2220, 2224; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.11.2001, 4 U 234/01, GmbHR 2002, 112, in: www.juris.de, Rz 3 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 19.12.2000; 22 U 144/00, NZG 2001, 411, in: www.juris.de, Rz 51; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.03.2005, 7 U 166/03, GmbHR 2005, 1124, in: www.juris.de, Rz 8).

    Die Höhe des Schadens entspricht hierbei im Rahmen von Verträgen, soweit Leistungen - wie hier - schon erbracht worden sind, dem ausstehenden und nicht einbringlichen Zahlungsanspruch des Neugläubigers (Thüringer OLG, Urteil vom 28.11.2001, 4 U 243/01, GmbHR 2002, 112, in: www.juris.de, Rz 9).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 26 U 2/07

    Schadenersatz für nicht erhaltenen Bauwerklohn

    Ob im Rahmen von Verträgen der Schaden dem ausstehenden und nicht einbringlichen Zahlungsanspruch, d. h. einschließlich des Gewinns entspricht (OLG Jena ZIP 2002, 631, 632; OLG Celle NZG 2002, 730, 733; anders OLG Koblenz a. a. O.), kann offenbleiben, da die Klägerin den Ersatz des Gewinnentgangs nicht fordert.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3009
OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01 (https://dejure.org/2001,3009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2001 - 15 W 326/01 (https://dejure.org/2001,3009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2001 - 15 W 326/01 (https://dejure.org/2001,3009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abberufung eines Verwalters; Wichtiger Grund; Unterschrift des Verwalters; Versammlungsniederschrift; Gültigkeitsvoraussetzung; Eigentümerbeschluss

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 6; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 3 und 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 24 Abs. 6 § 26 Abs. 1 S. 3, S. 4
    Anfechtbarkeit des Beschlusses zur Abberufung des Wohneigentumsverwalters bei Verweigerung der Protokollunterschrift durch den Verwalter- Abberufungsgrund des schwerwiegenden Interessenkonflikts bei Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs des Verwalters gegenüber einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 2 UR II 16/00
  • LG Hagen - 2 T 100/00
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 295
  • ZMR 2002, 540
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).

    Für einzelne Wohnungseigentümer, die dieses Ziel verfolgen, bedeutet dies, dass sie wenn auch nicht innerhalb von zwei Wochen (so aber Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG, Rdnr. 399), so doch innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist die Einberufung einer Eigentümerversammlung mit diesen Beschlussgegenständen verlangen müssen BayObLG, NZM 1999, 844 = NJW-RR 1999, 1390; NZM 2000, 341 = NJW-RR 2000, 676, 678).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 106, 113, 122 = NJW 1989, 1087, 1089; Senat NJW-RR 1997, 523, 524) ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, daß ein durch die Eigentümerversammlung abberufener Verwalter, der nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, den Abberufungsbeschluss in entsprechender Anwendung von § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG anfechten kann.
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 3/99

    Abberufung des Verwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Für einzelne Wohnungseigentümer, die dieses Ziel verfolgen, bedeutet dies, dass sie wenn auch nicht innerhalb von zwei Wochen (so aber Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG, Rdnr. 399), so doch innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist die Einberufung einer Eigentümerversammlung mit diesen Beschlussgegenständen verlangen müssen BayObLG, NZM 1999, 844 = NJW-RR 1999, 1390; NZM 2000, 341 = NJW-RR 2000, 676, 678).
  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Dieser fortbestehende Interessenkonflikt ist im Rahmen der Anwendung des § 626 Abs. 2 BGB als Dauertatbestand zu bewerten, bei dem es für die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist ausreicht, daß er in den letzten zwei Wochen vor Ausübung des Abberufungsrechts noch angehalten hat (BAG NZA 1996, 871; MK/BGB-Schwerdtner, BGB, 3. Aufl., § 626, Rdnr. 221; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 9. Aufl., § 125, Rdnr. 29; Erfurter Komm. Zum Arbeitsrecht, § 626 BGB, Rdnr. 271; Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., § 626, Rdnr. 27).
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 106, 113, 122 = NJW 1989, 1087, 1089; Senat NJW-RR 1997, 523, 524) ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, daß ein durch die Eigentümerversammlung abberufener Verwalter, der nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, den Abberufungsbeschluss in entsprechender Anwendung von § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG anfechten kann.
  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91

    Kündigung aus wichtigem Grund durch GmbH-Geschäftsfüher bei Vorwürfen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ist danach eine Verwirkung des Abberufungsrechts nicht eingetreten, darf und muß im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung auch auf Vorgänge zurückgegriffen werden, aus denen allein ein Kündigungsrecht nicht mehr hergeleitet werden kann, die aber mit dem nicht verwirkten Abberufungsgrund in einem engen Zusammenhang stehen (BGH NJW-RR 1992, 992 f.).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Der BGH hat in einer auf Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG ergangenen Entscheidung (BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956) in Übereinstimmung mit dem OLG Oldenburg (ZMR 1985, 30) eine die gesetzliche Vorschrift ergänzende, mit der hier getroffenen Regelung gleichlautende Bestimmung einer Teilungserklärung dahin ausgelegt, es handele sich um eine mit § 23 Abs. 2 WEG vergleichbare Gültigkeitsvoraussetzung, deren Nichtbeachtung nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit der Beschlussfassung führe.
  • KG, 06.09.1993 - 24 W 5948/92

    Abberufung und Kündigung des Verwalters aufgrund unklarer Auskünfte über

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller Umstände nach Treu und Glauben ein weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NZM 2002, 788/790; Senat, NZM 2002, 295; NJW-RR 2004, 805).
  • OLG Hamm, 08.04.2004 - 15 W 17/04

    Abberufung des bauträgeridentischen WEG-Verwalters aus wichtigem Grund

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).

    Nachdem der Senat in anderem Zusammenhang (NZM 2002, 295) bereits einen erheblichen Interessenkonflikt für eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses hat ausreichen lassen, muß auch in dem vorliegenden Zusammenhang genügen, daß unabhängig von einer schuldhaften Pflichtverletzung ein konkreter Interessenkonflikt aufgetreten ist, aufgrund dessen den Wohnungseigentümern eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit der Beteiligten zu 1) nicht zugemutet werden kann.

  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).
  • LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12

    Nachträgliche Unterschriftenersetzung ist keine Heilung!

    Die Nichtbeachtung einer Gültigkeitsvoraussetzung führt nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses (BGH NJW 2012, 2512; OLG Hamm NZM 2002, 295).
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06

    Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).
  • AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15

    Anforderungen an die Darlegung von Gründen seitens der Wohnungseigentümer auf

    Eine Verweigerung der Unterschrift und ein Berufen auf diesen Anfechtungsgrund, der dann zur Ungültigkeitserklärung sämtlicher Beschlüsse führt, ist rechtmissbräuchlich (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2001, Aktenzeichen 15 W 326/01 zum Rechtsmissbrauch bei Verweigerung der Unterschrift).

    In der Regel wird eine Höchstfrist zwischen zwei und sechs Monaten als angemessen erachtet (vgl. Bärmann, § 26, Randnummer 222, 0LG Hamm, Beschluss vom 27.11.2001, Aktenzeichen: 15 W 326/01).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm ZWE 2002, 234; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 51, 183; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 24 WEG Rz. 21; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 18; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 809; Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 5 Rz. 258), der der Senat folgt, verfolgt die Bestimmung den Zweck, nicht jeden beliebigen zur Unterschriftsleistung bereiten Eigentümer zur Gegenzeichnung zuzulassen, sondern nur solche Personen, die an der Versammlung teilgenommen haben und das Vertrauen der Versammlungsmehrheit genießen, eine richtige Protokollierung zu gewährleisten.
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04

    Zur Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen Beschlusses

    Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters spricht zunächst der Wortlaut der Bestimmung dafür, dass die Eintragung in das Beschlussbuch eine Voraussetzung für die Wirksamkeit bzw. Existenz eines gefassten Beschlusses sein soll, denn - anders als in den vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 136, 187 = WE 1997, 466, 467) und OLG Hamm (ZWE 2002, 234) entschiedenen Fällen - ist nicht von der "Gültigkeit" der Beschlüsse die Rede und enthält die Regelung keinen einschränkenden Hinweis auf § 23 WEG (... in Ergänzung von § 23 WEG ...).
  • LG Saarbrücken, 27.10.2010 - 5 S 7/10

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen

    Die Auslegung dieser Klausel der Gemeinschaftsordnung führt zu dem Ergebnis, dass die Eintragung der einzelnen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Voraussetzung für die Existenz oder für die Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 2956 - 2957, zitiert nach juris, Rn. 14; KG WuM 1993, 710, 711; OLG Köln OLGZ 1979, 282; OLG Köln ZMR 2006, 711-712, zitiert nach juris Rn. 11, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 165, zitiert nach juris Rn. 17; OLG München, NJW 2008, 156 - 157, zitiert nach juris Rn. 23, OLG Hamm, ZMR 2002, 540 - 542, zitiert nach juris Rn. 18).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Den von den Klägern zur Begründung ihrer Rechtsauffassung zitierten Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 24. März 2006, 2 W 230/03, NZM 2007, 132), liegen ebenso wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997, V ZB 2/97, BGZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm NZM 2008, 808; ZWE 2002, 234; OLG München, NZM 2007, 772 = ZWE 2008, 31; OLG Köln NZM 2007, 133: Protokollbuch; ZMR 2007, 388; OLG Hamburg ZMR 2005, 397; OLG Frankfurt OLGR 2006, 421; AG Köln ZMR 2002, 793) Fallgestaltungen hinsichtlich der Formulierung einer qualifizierten Protokollierungsklausel zugrunde, die sich im Wesentlichen von der in § 5 Buchstabe i der Teilungserklärung niedergelegten Regelung unterscheiden.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - 3 Wx 204/03

    Beschwerdebefugnis eines neu bestellten WEG -Verwalters und Voraussetzungen für

  • LG Dortmund, 31.07.2018 - 1 S 179/17

    Bei Verwalterneuwahl müssen drei Angebote den Eigentümern vor der Versammlung

  • LG Düsseldorf, 27.01.2010 - 16 S 45/09

    Verwalter kann nicht jederzeit abberufen werden

  • AG Hamburg, 08.06.2010 - 102d C 11/10
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 102/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3480
OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 102/00 (https://dejure.org/2001,3480)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2001 - 19 U 102/00 (https://dejure.org/2001,3480)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2001 - 19 U 102/00 (https://dejure.org/2001,3480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 660
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 102/00
    Eine Wiedereröffnung ist danach bereits notwendig, wenn erhebliches neues Vorbringen darauf beruht, dass das Gericht einen gemäß §§ 139 Abs. 1, 278 Abs. 3 ZPO erforderlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt hat und eine sachlich erhebliche Stellungnahme der Partei dazu erst nach deren Schluß möglich war (BGH NJW 1999, 1867).
  • OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 1 REMiet 1/99

    Mietnebenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 102/00
    Das nach alledem verfahrensfehlerhafte Vorgehen des Landgerichts hat hier dazu geführt, dass hinsichtlich der zwischen den Parteien streitigen Fragen im Ergebnis nichts entschieden worden ist, obwohl sich auch dem Landgericht die in dem ihm bekannten Rechtentscheid vom OLG Braunschweig (NZM 1999, 751) ausführlich dargestellten Schwierigkeiten des Klägers hinsichtlich seiner Möglichkeiten, seinerseits eine Abrechnung zu erstellen, angesichts der völligen Untätigkeit der Beklagten hätten aufdrängen müssen.
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 242/97

    Neuer Parteivortrag nach Hinweis des Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 102/00
    Eine Abweichung von diesem Grundsatz der bestehenden Hinweispflicht ist auch bei einer anwaltlich vertretenen Partei jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der Prozessbevollmächtigte ausgehend von seinem Rechtstandpunkt ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (OLG Köln OLGR 1998, 256).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 8/08

    Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    Die nunmehr zu der bereits erstinstanzlich erklärten Aufrechnung neu vorgetragenen Tatsachen sind nicht gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO präkludiert, weil das Landgericht den Beklagten gemäß § 139 ZPO auf die seiner Auffassung nach nicht ausreichende Substanziierung der zur Aufrechnung gestellten Nebenkostenvorauszahlungen hätte hinweisen müssen (OLG Köln, Urt. v. 16.3.2001, OLGR 2002, 108).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.02.2000 - 16 UF 78/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8407
OLG Karlsruhe, 01.02.2000 - 16 UF 78/98 (https://dejure.org/2000,8407)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2000 - 16 UF 78/98 (https://dejure.org/2000,8407)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 16 UF 78/98 (https://dejure.org/2000,8407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 750
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87

    Vermögenserträge aus der Anlage von Schmerzensgeld als Einkommen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2000 - 16 UF 78/98
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1988, 1031 f.) kann Unterhalt insoweit nicht verlangt werden, als sich der Unterhaltsberechtigte aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann.

    Deshalb hat der BGH es auch abgelehnt, Erträge aus Vermögen anrechnungsfrei zu lassen, das aufgrund eines Abfindungsvergleichs über eine Schmerzensgeldforderung als Kapitalbetrag an den Unterhaltsberechtigten ausgezahlt und von jenem dazu verwendet worden war, ein lebenslanges, dinglich gesichertes Wohnrecht an einer Wohnung zu erwerben (BGH, FamRZ 1988, 1031 f.).

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96

    Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2000 - 16 UF 78/98
    Sie verringern den ungedeckten Unterhaltsbedarf des Berechtigten, also seine Bedürftigkeit (vgl. auch BGH, FamRZ 1998, 87, 88).
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85

    Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2000 - 16 UF 78/98
    In einem Verfahren, in dem die Parteien um Trennungsunterhalt stritten, hat der BGH ausgeführt, daß tatsächlich erzielte Vermögenserträge ohne Rücksicht auf die Herkunft des Vermögens und auf Billigkeitsgründe des § 1577 Abs. 1 BGB die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten mindern (BGH, FamRZ 1986, 439, 440).
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