Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.02.2001 - 20 U 176/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2756
OLG Hamm, 02.02.2001 - 20 U 176/00 (https://dejure.org/2001,2756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2001 - 20 U 176/00 (https://dejure.org/2001,2756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 20 U 176/00 (https://dejure.org/2001,2756)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AUB 88 § 7

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7
    Zur ärztlichen Feststellung der Invalidität gehört auch Unfallbedingtheit der Erkrankung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 7
    Unfallversicherung - Umfang ärztlicher Feststellung - Diagnose und Unfallbedingtheit - Bemessung der Invalidität durch Versicherer - Rechtsstellung des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1270 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 20 U 61/96

    Fristwahrung durch Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2001 - 20 U 176/00
    Die Frist wird nicht gewahrt für andere als die geltend gemachten Symptome (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 1389).
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 20 U 156/05

    Voraussetzungen für Ansprüche auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung, von

    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist; die Möglichkeit der Kausalität reicht nicht (Senat, Urteil vom 02.02.2001 - Az: 20 U 176/00, NVersZ 2001, 315; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2000, Az: 7 U 33/99, r+s 2003, 29; OLG Celle, Urteil vom 27. September 2001, Az: 8 U 2/01, r+s 2002, 260).
  • OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der

    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist; die Möglichkeit der Kausalität reicht nicht (Senat, Urteil vom 02.02.2001 - Az: 20 U 176/00, NVersZ 2001, 315; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2000, Az: 7 U 33/99, r+s 2003, 29; OLG Celle, Urteil vom 27. September 2001, Az: 8 U 2/01, r+s 2002, 260).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 28 U 11/07
    Zwar weisen die beiden nervenärztlichen Berichte des Neurologen L vom 21. Dezember 1984 (Anl. K11) und 04. Mai 1995 (Bl. 465) entgegen der Ansicht der Beklagten schon den Zusammenhang zwischen den erhobenen Befunden und dem Unfallereignis auf (vgl. zu dieser Voraussetzung etwa OLG Hamm in NVersZ 2001, 315 [316]; BGH in NJW-RR 1997, 277 [278 zu III.]; Prölss/Martin-Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl., AUB 94 § 7 Rdn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2017 - 4 U 1/17

    Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung in der privaten

    Zur ärztlichen Feststellung gehört damit neben der Diagnose auch die Feststellung der Unfallbedingtheit der diagnostizierten Erkrankung (OLG Hamm, Urteil vom 02. Februar 2001 - 20 U 176/00 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 U 33/99 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 14.06.2012 - 7 U 30/12

    Private Unfallversicherung: Frist für Invaliditätseintritt und ärztliche

    Die bloße Feststellung einer Invalidität reicht nicht aus; es muss auch die Unfallbedingtheit festgestellt werden (OLG Hamm VersR 2001, 1270; OLG Bremen NVersZ 2001, 75).
  • OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06

    Ausschluss von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, da teilweise die

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass dann, wenn mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, für den Entschädigungsanspruch nur diejenigen zu berücksichtigen sind, die fristgerecht als invaliditätsbegründend festgestellt worden sind (OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Hamm NversZ 2001, 315, 316; OLG Hamm VersR 1997, 1389; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139, 1140).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2022 - 5 U 37/21

    Zwar erscheint es grundsätzlich denkbar, dass sich eine bedingungsgemäße

    Denn das Gutachten enthält jedenfalls deswegen keine Invaliditätsfeststellung gemäß § 1 Ziff. 1 VB-Unfall Invalidität 2008 bzw. 1999, weil der Gutachter einen Zusammenhang der von ihm festgestellten Beeinträchtigungen mit den behaupteten Unfallereignissen nicht - wie erforderlich, vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617 Rz. 22; Senat, Urteil vom 20. Juni 2007 - 5 U 70/07, VersR 2008, 199; OLG Hamm, r+s 2001, 481 - bejaht, sondern ausdrücklich verneint.
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06

    Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei

    Nach § 7 I Nr. 1 Abs. 2 AUB 88 ist Voraussetzung für eine Invaliditätsleistung, dass die (unfallbedingte) Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist sowie spätestens nach Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden ist, und zwar unter Hinweis auf die Unfallfolgen und körperlichen Beschwerden, die zu der Invalidität geführt haben (OLG Hamm, NVersZ 2001, 315, 316).
  • LG Dortmund, 20.08.2009 - 2 O 230/09

    Achillessehnenriss, erhöhte Kraftanstrengung

    Um den bedingungsgemäßen Anforderungen zu genügen, muss eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber auch die Ursächlichkeit des behaupteten Unfallereignisses für den geltend gemachten Dauerschaden feststellen (BGH VersR 2007, 1114; OLG Hamm, NVersZ 2001, 315; OLG Frankfurt r + s 2003, 29; OLG Celle r + s 2002, 260; Kloth, Private Unfallversicherung, Seite 106).
  • LG Paderborn, 28.10.2016 - 2 O 181/16

    Zahlungsanspruch auf weitere Invaliditätsleistungen durch Erkrankung als Folge

    Mit der Geltendmachung eines von mehreren Dauerschäden sind grundsätzlich nicht zugleich auch die nicht angegebenen Beeinträchtigungen bzw. Symptome rechtzeitig erfasst (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.02.2011, 20 U 176/00, zit. nach beck-online).
  • LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 11 O 388/08

    Anspruchsbegehren eines privat Unfallversicherten auf Kapitalleistung aus der für

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 647/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3912
OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 647/00 (https://dejure.org/2001,3912)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.2001 - 9 UF 647/00 (https://dejure.org/2001,3912)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 2001 - 9 UF 647/00 (https://dejure.org/2001,3912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachehelicher Unterhalt; Vergleich; Abänderungsklage; Tod des Unterhaltsverpflichteten; Verwirkung des Unterhaltsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 1579; ; BGB § 1586 b; ; BGB § 1579 Nr. 7; ; ZPO § 323; ; ZPO § 727

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 § 1586b § 1579 Nr. 7; ZPO § 323 § 727
    Verwirkung der nachehelichen Unterhaltsanspruchs infolge Eingehens einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geltendmachung des Verwirkungsgrundes durch die Rechtsnachfolgerin des Unterhaltsschuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erlöschen einer übergegangenen Unterhaltsverpflichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1038 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 08.12.1993 - 16 WF 7542/93

    Unterhalt; Abänderung; Klage; Volljährigkeit; Unterhaltsabänderungsklage; Kind;

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 647/00
    Damit kann sie auch die Abänderung des Titels verlangen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 765).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 647/00
    Unter diesen Voraussetzungen kann, wenn wie hier die Gemeinschaft sich verfestigt hat, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verpflichtung des Ehegatten zur Zahlung von Unterhalt entfallen, wenn es als grob unbillig erschiene, das weiter Unterhalt gezahlt werden müsste (BGH FamRZ 1989, 487).
  • OLG Celle, 21.12.2000 - 10 UF 122/00

    Unterhaltspflicht ; Erbenhaftung; Abbedingung; Haftungsbeschränkung ;

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 647/00
    Damit kann es auch die Klägerin als seine Rechtsnachfolgerin (vgl. Soergel-Häberle, BGB, 12. Aufl., § 1586 b Rnr. 3; OLG Celle - 10 UF 122/00 - Urteil vom 21.12.2000 - rech, bei JURIS -).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5537
OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00 (https://dejure.org/2001,5537)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.09.2001 - 9 UF 535/00 (https://dejure.org/2001,5537)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. September 2001 - 9 UF 535/00 (https://dejure.org/2001,5537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Das angefochtene Urteil des Familiengerichts entsprach eigentlich - bis auf eine etwas zu hoch eingeschätzte fiktive Rente zu Lasten der Beklagten - der Sach- und Rechtslage bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2001 (FamRZ 2001, 986 ) zum Nachscheidungsunterhalt, mit dem der BGH seine Rechtsprechung zur Anrechnungsmethode aufgegeben hat.

    Durch seine Entscheidung vom 13. Juni 2001 ( FamRZ 2001, 986 ), der der Senat sich anschliesst, hat der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang die Erwerbstätigkeit, die erst nach der Scheidung von dem Ehegatten aufgenommen wurde, der bis dahin nur den Haushalt geführt hat, als eheprägend angesehen, weil die ehelichen Lebensverhältnisse durch die Gesamtheit aller wirtschaftlich relevanten Faktoren mitbestimmt werden, also auch durch die Haushaltsführung und Kinderbetreuung des nicht erwerbstätigen Ehepartners, die ansonsten durch Fremdleistung erkauft werden müssten, weshalb es nicht gerechtfertigt sei, diesen Beitrag bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse ausser Betracht zu lassen.

  • BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93

    Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Die rechtliche Bindung des Abänderungsrichters an die Grundlagen des Ersturteils erfasst nicht die von der unterhaltsrechtlichen Praxis entwickelten Unterhaltsrichtlinien, Tabellen, Verteilungsschlüssel oder sonstige Berechnungsmethoden ( BGH FamRZ 1994, 1100, 1102 ).
  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 4 UF 183/89

    Unterhaltsberechtigter; Verschweigen eigener Renten-Einkünfte; Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt ist begrenzt bis zum Eintritt der Vollendung des 65 Lebensjahres ( BGH FamRZ 2000 351, 354; OLG Ffm FamRZ 1990, 1363), das ist hier der 27. Juli 1999.
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Dadurch ermäßige sich der Unterhaltsanspruch auf den Unterschiedsbetrag zwischen diesem Teil der Rente und dem eheangemessenen Unterhalt (vgl. BGH FamRZ 1982, 470, 471).
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt ist begrenzt bis zum Eintritt der Vollendung des 65 Lebensjahres ( BGH FamRZ 2000 351, 354; OLG Ffm FamRZ 1990, 1363), das ist hier der 27. Juli 1999.
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (std. Rspr. vgl. BGH FamRZ 1984, 374, 375, FamRZ 1986, 790, FamRZ 1990, 280, 281, FamRZ 1994, 1101 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 95/88

    Prozeßkostenvorschußpflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (std. Rspr. vgl. BGH FamRZ 1984, 374, 375, FamRZ 1986, 790, FamRZ 1990, 280, 281, FamRZ 1994, 1101 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Allerdings entsprach es bisher ständiger Rechtsprechung, dass auch bei Anwendung der Differenzmethode dieser Teil der Versorgung durch Anrechnung zu berücksichtigen ist ( vgl. BGH FamRZ 1987, 459 ).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 104/98

    Entscheidung über zeitliche Grenzen des Unterhaltsanspruchs im Ausgangsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Eine Abänderungsklage ist nur insoweit zulässig, als behauptet wird, dass die Gründe, auf die sie gestützt wird, erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung, in der der Einwand spätestens hätte geltend gemacht werden können, entstanden seien (BGH FamRZ 2001, 905, 906).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (std. Rspr. vgl. BGH FamRZ 1984, 374, 375, FamRZ 1986, 790, FamRZ 1990, 280, 281, FamRZ 1994, 1101 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

    Das Oberlandesgericht (dessen Urteil in OLG Koblenz OLGR 2002, 11 veröffentlicht ist) hat ausgeführt, der Beklagten stehe ab August 1999 kein nachehelicher Unterhalt mehr zu.
  • OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02

    Begrenzung des nachehelichen Unterhalts durch den Selbstbehalt

    Soweit die Rente der Beklagten auf dem bei Ehescheidung durchgeführten Versorgungsausgleich beruht, handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des BGH gleichsam um ein Surrogat für ihre Haushaltsführung in der Ehe und ist daher ebenfalls als Ehe prägendes Einkommen in die Bedarfsbemessung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001, NJW 2002, 436 ff.; so auch schon der erkennende Senat im Urteil vom 26. September 2001, 9 UF 535/00).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 482/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3960
OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 482/01 (https://dejure.org/2001,3960)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.10.2001 - 6 W 482/01 (https://dejure.org/2001,3960)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 6 W 482/01 (https://dejure.org/2001,3960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 § 23 § 15 Abs. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 1
    Wohnungseigentümerbeschluß; Beschlusskompetenz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 511
  • FGPrax 2002, 12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 482/01
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Beitragsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG der säumige Wohnungseigentümer nur Antragsgegner, nicht aber zugleich auch Antragsteller ist (vgl. BGH-NJW 1999, 3713 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 482/01
    Ein solcher Beschluss ist nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (vgl. BGH-NJW 2000, 3500, 3502 m.w.N.).
  • OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03

    Anfechtung eines Tierhaltungsverbots

    Ist eine Angelegenheit weder durch das WEG noch durch Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen, fehlt der Mehrheit jede Beschlusskompetenz mit der Folge, dass ein Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig ist (vgl. BGHZ 145 158, 168 = NJW 2000, 3500; Senat Beschl. vom 22.10.2001, 6 W 482/01).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.2001 - 19 U 74/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8087
OLG Köln, 21.09.2001 - 19 U 74/01 (https://dejure.org/2001,8087)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2001 - 19 U 74/01 (https://dejure.org/2001,8087)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2001 - 19 U 74/01 (https://dejure.org/2001,8087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsanspruch des HV, Verletzung der Tätigkeitspflicht, Schadensersatz wegen Untätigkeit des HV, Leistungsstörungen beim HVV

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Rechtsprechung
   OLG München, 21.06.2001 - 6 U 6045/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19005
OLG München, 21.06.2001 - 6 U 6045/00 (https://dejure.org/2001,19005)
OLG München, Entscheidung vom 21.06.2001 - 6 U 6045/00 (https://dejure.org/2001,19005)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 6 U 6045/00 (https://dejure.org/2001,19005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    MarkenG §§ 152 4 14 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 5 Abs. 6
    Verwechslungsgefahr bei "Neuro-Vibolex" und "Neuro-Fibraflex"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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