Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01   

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OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01 (https://dejure.org/2001,2867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2001 - 3 Wx 13/01 (https://dejure.org/2001,2867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2001 - 3 Wx 13/01 (https://dejure.org/2001,2867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3, 4; ; WEG § 28; ; WEG § 29 Abs. 3; ; BGB § 166 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 27a II 113/99
  • LG Düsseldorf - 19 T 161/00
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 264
  • ZMR 2002, 294
  • ZMR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00

    Stillschweigende Entlastung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Ob gleichwohl regelmäßig angenommen werden kann, dass dem Verwalter mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung Entlastung erteilt wird (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senatsbeschluss - 3 Wx 92/00 - vom 30. Oktober 2000; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109) oder ob es hierzu im Einzelfall des Hinzutretens besonderer Umstände bedarf, mag dahinstehen.

    Die Entlastungswirkung bezieht sich hierbei nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Köln a.a.O.; Senat ZMR 2001, 301).

    Dabei muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen, also im Rechtssinne das Wissen des Verwaltungsbeirats, der gemäß § 29 Abs. 3 WEG die Jahresabrechnung zu überprüfen hat oder auch nur eines Mitgliedes des Verwaltungsbeirats, das an der Rechnungsprüfung teilgenommen hat, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Köln a.a.O.; Senat ZMR 2001, 301; Bärmann/Pick/Merle WEG § 28 Rdz. 112; Staudinger-Bub, WEG § 28 Rdz. 443; Köhler ZMR 2001, 865, 867).

  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Denn nichtig ist ein solcher Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht ( BayObLG ZMR 2001, 567, 568).

    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913; Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).

  • KG, 15.10.1986 - 24 W 910/86

    Aufhebung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung betreffend die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Ob gleichwohl regelmäßig angenommen werden kann, dass dem Verwalter mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung Entlastung erteilt wird (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senatsbeschluss - 3 Wx 92/00 - vom 30. Oktober 2000; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109) oder ob es hierzu im Einzelfall des Hinzutretens besonderer Umstände bedarf, mag dahinstehen.

    Denn zur Zeit der Beschlussfassungen wurde die Frage, ob eine Verwalterentlastung überhaupt ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann - soweit ersichtlich - in Literatur und Rechtsprechung noch nicht diskutiert; es galt vielmehr - wie es noch heute gängige Rechtsprechung ist (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senat a.a.O.) und der herrschenden Meinung entspricht (Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109), dass - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte - regelmäßig angenommen wurde, dem Verwalter sei mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung zugleich für diese Abrechnungsperiode Entlastung erteilt.

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913; Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00

    Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Für eine etwaige Kenntnis und ein etwaiges Kennenmüssen von Vorgängen kommt es normalerweise auf den Kenntnisstand aller Wohnungseigentümer an (BayObLG ZMR 2001, 558).
  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Die neuerdings verschiedentlich aufgeworfene Frage, ob ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, überhaupt ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann, auf die jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch hat (§ 21 Abs. 3, 4 WEG), weil damit mögliche Ansprüche aufgegeben werden, ohne dass die Wohnungseigentümer dazu verpflichtet wären und der Verwalter darauf einen Anspruch hätte, braucht hier nicht entschieden zu werden (verneinend AG Kerpen ZMR 1998, 376, 378; Köhler, ZMR 1999, 293; Sauren, Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort: Entlastung S. 98; vgl. auch Demharter, ZWE 2001, 256).
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913; Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    a) Allerdings steht - entgegen einer im Vordringen begriffenen Auffassung (BayObLGZ 2002, 417; 420 f; AG Kerpen, ZMR 1998, 376, 379 f; AG Köln, ZMR 2002, 793, 794; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 28 Rdn. 68; Köhler, ZMR 1999, 293, 296; ders, ZMR 2001, 865, 866 f; WE 2003, 31; Demharter, ZWE 2001, 256, 257; ZMR 2002, 369, 370; Riecke, WE 2002, 197; ders., WuM 2003, 256; Greiner, WE 2003, 54, 56; Greiner/Vogel, ZMR 2003, 465) - die Entlastung eines Verwalters nicht schon grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung.
  • LG München I, 07.04.2014 - 1 S 19002/11

    Auftrag zur Erstellung von Energiepässen: Keine Maßnahme laufender Verwaltung!

    Es käme daher alleine eine Zurechnung der Kenntnis in Betracht, welche der Verwaltungsbeirat im Rahmen seiner Prüfpflichten gem. § 29 Abs. 3 WEG erlangte oder hätte erlangen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2002, 264).

    Dieses Wissen ist der Beklagten nicht zuzurechnen, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliegt und auch nichts dafür ersichtlich ist, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste, (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01).

  • KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07

    Frist für die Kündigung des Verwaltervertrages wegen Pflichtverletzungen

    Das Landgericht hat dazu ausgeführt, dass eine frühere Kenntnis des Verwaltungsbeirates der Eigentümerversammlung hier bereits deshalb nicht zuzurechnen sei, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliege und auch die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsse, wie es bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01, dokumentiert bei Juris) der Fall gewesen sei.
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Aufgrund der gegen die Ordnungsmäßigkeit einer Verwalterentlastung sprechenden Gesichtspunkte, die sich der Senat zu eigen macht, sieht eine im Vordringen begriffene Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entlastung des Verwalters unabhängig davon als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend an, ob Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen (AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865 f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98; offen gelassen von BayObLG ZMR 2001, 567 f.).
  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH

    Diskutiert werden vergleichbare Fragen allerdings zum Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 29 WEG): Dort soll nach h.M. entsprechend § 166 BGB eine Wissenszurechnung stattfinden und die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Beiratsmitglieder gerade Bedeutung bei der Bemessung der Reichweite einer Verwalterentlastung haben, wenn (wie etwa bei der Rechnungslegung) im konkreten Fall nur ein zu den gesetzlichen und/oder aus der Gemeinschaftsordnung abzuleitenden Aufgaben des Beirats gehörender Bereich der Tätigkeit des Verwalters betroffen ist (OLG Düsseldorf v. 09.11.2001 - 3 Wx 13/01, NZM 2002, 264; v. 30.10.2000 - 3 Wx 92/00, NJW-RR 2001, 949; OLG Köln v. 27.06.2001 - 16 Wx 87/01, NZM 2001, 862 = ZMR 2001, 914; einschränkend KG v. 31.03.2009 - 24 W 183/07, WuM 2010, 79 (Zurechnung erst nach einer Überlegungsfrist für Beirat) und als Vorinstanz LG Berlin v. 31.8.2007 - 85 T 327/06, Grundeigentum 2008, 611 (613); den zuerst genannten Judikaten uneingeschränkt folgend etwa BeckOGK-WEG/ Herrmann , Stand: 01.07.2016, § 28 Rn. 211; Bärmann/ Becker , WEG, 13. Aufl. 2015, § 28 Rn. 198; Geiben in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 26 WEG Rn. 68; Drasdo , Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG, 4. Aufl. 2012, Rn. 319 ff.; Spielbauer/Then , WEG, 2. Aufl. 2012, § 26 Rn. 47; Staudinger/ Bub , WEG, 2005, § 26 Rn. 399; MüKo-BGB/ Engelhardt , 6. Aufl. 2013, § 28 WEG Rn. 60; Jennißen/Schmidt , Der WEG-Verwalter, 2. Aufl. A 813, B 10 f.; einschränkend BeckOK-WEG/ Bartholome , Ed. 28, § 28 Rn. 137 nur bei pos.
  • OLG Hamburg, 25.06.2003 - 2 Wx 138/99

    Zur Wirksamkeit der Entlastung der Verwaltung und des Verwaltungsbeirates durch

    Die Entlastungswirkung bezieht sich hierbei nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 294 ff).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02

    Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des

    Die Frage verneinen neben dem Senat: AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; AG Hamburg-Blankenese ZMR 2003, 536; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865,f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; derselbe WÜM 2003, 256 f.; Greiner WE 2003, 54, 78, 102; Greiner/Vogel ZMR 2003, 465 ff.; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98. Gegenteiliger Auffassung sind: Niedenführ NZM 2003, 305; Gottschalg NJW 2003, 1293; derselbe Die Haftung von Verwalter und Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft Rn. 243; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 562; Deckert ETW 4, S. 450 Rn. 1268a; Rühlicke ZWE 2003, 54 ff.
  • AG Buxtehude, 13.10.2022 - 31 C 389/21

    Wann erhält der Verwalter eine Sondervergütung?

    Es liegen auch keine wirksamen Entlastungen der Verwalterin für die Jahre 2017 und 2018 vor, die im Einzelfall einer Rückforderung der streitgegenständlichen Beträge entgegenstehen würden (vgl. zu dieser Möglichkeit OLG Düsseldorf NZM 2002, 264, 265 LS 1 bis 3).
  • LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06

    Wohnungseigentum: Eigenmächtiger Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages als

    Zwar wird bei der Beurteilung der Reichweite eines Entlastungsbeschlusses von Wohnungseigentümern diesen die Kenntnis des Verwaltungsbeirates gemäß § 166 Abs. 1 BGB zugerechnet (vgl. OLG Düsseldorf in ZWE 2002, 82 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 174/00   

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https://dejure.org/2001,4062
OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 174/00 (https://dejure.org/2001,4062)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.2001 - 9 U 174/00 (https://dejure.org/2001,4062)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 2001 - 9 U 174/00 (https://dejure.org/2001,4062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers; Verletzung der Obliegenheit zur Abstimmung kostenauslösender Maßnahmen ; Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ohne Unterrichtung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 696 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ARB 75 § 1; ; ARB 75 § 4 Abs. 1 k; ; ARB 75 § 15 Abs. 1 d cc; ; ARB 75 § 15 Abs. 2; ; ARB 75 § 15 Abs. 2 Satz 2; ; VVG § 6 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 166 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 1; ARB 75 § 4 Abs. 1 k; ARB 75 § 15 Abs. 1 d cc; VVG § 6
    Leistungsfreiheit wegen wiederholter fehlender Abstimmung kostenauslösender Maßnahmen

  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung wegen fehlender Abstimmung kostenauslösender Maßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 704
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 10.06.1999 - 8 U 12/99

    Zurückweisung klägerischen Vorbringens nach Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 174/00
    Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Freistellung wegen sämtlicher in dem Verfahren 2 0 2140/98 LG Nürnberg-Fürth sowie in dem Berufungsverfahren 8 U 12/99 OLG Nürnberg entstandener Kosten verneint.
  • OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26

    Maßgebend ist, ob aufgrund rechtzeitiger und zutreffender Abstimmung die Erfolgsaussichten durch den Rechtsschutzversicherer hätten anders beurteilt werden können (OLG Köln r+s 2001, 374, 375; 1993, 220; LG Mainz r+s 2000, 377; LG Düsseldorf VersR 1990, 417, 418; Harbauer, a. a. O. m. w. N.).
  • OLG Köln, 13.05.2003 - 9 U 138/02
    Die dagegen gerichtete Berufung wurde vom erkennenden Senat (9 U 174/00) mit Urteil vom 24.4.2001 zurückgewiesen.

    Die Rechtskraft des Urteils vom 24.4.2001 (9 U 174/00) umfasst nicht den hier vorgetragenen Lebenssachverhalt.

  • OLG Köln, 23.09.2003 - 9 U 174/02

    Keine Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Einbeziehung eines

    Bei der Obliegenheit, alles zu vermeiden, was eine Erhöhung der Kosten verursachen kann, handelt es sich um eine spontan zu erfüllende Obliegenheit (vgl. zur Abstimmungsobliegenheit OLG Köln VersR 2002, 704).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00   

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https://dejure.org/2001,4730
OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00 (https://dejure.org/2001,4730)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.08.2001 - 10 U 1540/00 (https://dejure.org/2001,4730)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. August 2001 - 10 U 1540/00 (https://dejure.org/2001,4730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Erhöhung der Versicherungsleistung; Gesundheitsprüfung; Rentenanpassung

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; ; BB-BUZ § 2 Nr. 1 u. 2, Ziffer 6 Satz 2; ; BB-BUZ § 1; ; SGB VI § 43 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; BB-BUZ § 2 Nr. 1; BB-BUZ § 2 Nr. 2; Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne Gesundheitsprüfung Nr. 6 S. 2
    Wirksame Klausel über das Ende der Dynamisierung bei Berufsunfähigkeit L

  • rechtsportal.de

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Anspruch auf Dynamisierung und Anpassung der Rente - Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1269 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 16.04.1999 - 10 U 791/98

    Eine Klausel über das Ende der Dynamisierung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00
    Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Dynamisierung und jährliche Anpassung seiner Rente (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 16.4.1999 -- 10 U 791/98 -- VersR 1999, 876).

    Der Kläger hat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Dynamisierung und jährliche Anpassung seiner Rente (vgl. Senatsurteil vom 16.4.1999 -- 10 U 791/98 -- VersR 1999, 876).

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d. h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 -- IV ZR 203/92 -- VersR 1993, 1470, 1471).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00
    War der Versicherte bereits vorvertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 -- IV ZR 309/91 -- VersR 1993, 469, 470).
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Dynamisierung der Rente (Senatsurteile vom 31. August 2001 -10 U 1540/00 - rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision Beschluss vom 12.6.2002 BGH IV ZR 236/01 NVersZ 2002, 116 = OLGR 2002, 111 = VersR 2002, 1269 LS; vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876).

    Dabei geht der Senat davon aus, dass in dem von dem Beklagten als Jahresleistung angegeben Betrag für die Rente von 25.040,-- DM nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Dynamisierung erfolgt ist, für die ein Anspruch nicht mehr besteht (Senatsurteile vom 31. August 2001 -10 U 1540/00 - rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision Beschluss vom 12.6.2002 BGH IV ZR 236/01 NVersZ 2002, 116 = OLGR 2002, 111 =VersR 2002, 1269 LS; vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 175/02

    Zum Anspruch einer beamteten Postzustellerin auf Leistungen aus

    Nach § 5 Nr. 4 der "Besonderen Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung" (GA 139), erfolgt im Rahmen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung keine Erhöhung der Beiträge und Leistungen, solange wegen der Berufsunfähigkeit keine Beitragspflicht besteht (vgl. dazu OLG Koblenz, NVersZ 2002, 116; 1999, 559).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Dass im Leistungsstadium grundsätzlich keine Dynamisierung stattfindet, ist üblich und AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089 ; Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519; Urt. v. 4.4.2001 - 5 U 670/00-57 - VersR 2001, 1405; OLG Koblenz, NVersZ 2002, 116; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46 Rdn. 210; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., D. Rdn. 65).
  • OLG Koblenz, 30.11.2001 - 10 U 169/01

    Besondere Bedingung bei Vollzugsdienstunfähigkeit in der Unfallversicherung

    Aus den Versicherungsbedingungen der AUB 88 und der Besonderen Bedingung für die Vollzugsdienstunfähigkeit lässt sich ebensowenig wie bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) ein derartiger Anspruch auf Dynamisierung der Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls entnehmen (vgl. etwa Senatsurteile vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876 und vom 31. August 2001 - 10 U 1540/00 -).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.01.2002 - 22 W 87/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8930
OLG Celle, 10.01.2002 - 22 W 87/01 (https://dejure.org/2002,8930)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2002 - 22 W 87/01 (https://dejure.org/2002,8930)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 22 W 87/01 (https://dejure.org/2002,8930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten eines Deutschen nach einer "divorcio perpetuo" nach chilenischem Recht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1931 Abs. 2 BGB ; Art. 19 Codigo Civil Chile
    Ehegattenerbrecht ; Ehescheidung; Chilenisches Recht ; Divorcio perpetuo; Erbfolge

  • Wolters Kluwer

    Ehegattenerbrecht ; Ehescheidung; Chilenisches Recht ; Divorcio perpetuo; Erbfolge

  • Judicialis

    BGB § 1931 Abs. 2; ; Codigo Civil Chile Art. 19

  • rechtsportal.de

    BGB § 1931 Abs. 2; Codigo Civil Chile Art. 19
    Verlust des Erbrechts des überlebenden Ehegatten bei Ehescheidung nach chilenischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 729/80

    Scheidung einer Ehe eines türkischen mit einer deutschen Staatsangehörigen -

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2002 - 22 W 87/01
    bis zur positiven Entscheidung der Landesjustizverwaltung über die Anerkennungsfähigkeit keine Wirksamkeit und ist daher insoweit unbeachtlich (BGH NJW 1983, Seite 514 - 516).
  • BGH, 22.03.1967 - IV ZR 148/65

    italienische Trennung von Tisch und Bett - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2002 - 22 W 87/01
    c) Dem steht die von der weiteren Beschwerde zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 47, S. 324 ff nicht entgegen, da sie sich nicht mit der Wirkung der chilenischen 'divorcio perpetuo' auf das deutsche Erbrecht, sondern damit befasst, dass unter den Begriff der Scheidung im Sinne des Artikel 17 EGBGB auch die in ausländischen Rechten vorgesehene Trennung ohne Auflösung des Ehebandes fällt und deutsche Gerichte auf Trennung unter Aufrechterhaltung des Ehebandes erkennen können, wenn diese nach dem maßgebenden ausländischen Recht zulässig ist und nach den deutschen Gesetzen die Scheidung der Ehe dem Bande nach zulässig wäre (BGHZ 47, Seite 324).
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.10.2001 - 29 U 3930/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5407
OLG München, 18.10.2001 - 29 U 3930/01 (https://dejure.org/2001,5407)
OLG München, Entscheidung vom 18.10.2001 - 29 U 3930/01 (https://dejure.org/2001,5407)
OLG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 29 U 3930/01 (https://dejure.org/2001,5407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Irreführende Angaben; Pre-Paid-Handy; Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters; Sim-Lock-Sperre; Wettbewerbsabsicht

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 5; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • RA Kotz

    SIM-Lock-Telefone - Hinweispflichten des Anbieters

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    SIM-Lock-Sperre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 481
  • K&R 2002, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Auszug aus OLG München, 18.10.2001 - 29 U 3930/01
    Diese Feststellung kann der Senat, der zu den angesprochenen - allerdings sehr weiten - Verkehrskreisen gehört, aus eigener Sachkunde treffen, da das vom Bundesgerichtshof schon im Jahre 1998 festgestellte Verkehrsverständnis sich inzwischen bei dem weitgehend gesättigten Handy-Markt nach der Lebenserfahrung weiter verfestigt hat, so dass die Gefahr einer Irreführung fernliegend erscheint (BGH GRUR 92, 707/709 - Erdgassteuer).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4477
OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00 (https://dejure.org/2001,4477)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.09.2001 - 2 Ww 43/00 (https://dejure.org/2001,4477)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. September 2001 - 2 Ww 43/00 (https://dejure.org/2001,4477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; LPG-Mitglied; Abfindungsansprüche; Formularmäßige Abfindungsvereinbarung; Bereichsausnahme

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § ... 23 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 28; ; LwAnpG § 44 Abs. 1; ; LwAnpG § 37 Abs. 2; ; LwAnpG § 28 Abs. 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1; ; LwAnpG § 36 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 397; ; BGB § 134; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 138

  • rechtsportal.de

    Landwirtschaftsanpassungsgesetz - formularmäßige Abfindungsvereinbarungen - keine Geltung des AGBG - Bereichsausnahme Genossenschaftsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dessau - 2 W 19/99
  • OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93

    Bindung an eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen der Auseinandersetzung einer LPG

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
    c) Eine einvernehmliche Regelung, durch die die Ansprüche eines ehemaligen LPG-Mitgliedes nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - auch erheblich - eingeschränkt werden, können die Beteiligten nach der Rechtsprechung des BGH in den Grenzen der Privatautonomie treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.11.1993, BLw 39/93, WM 1994, 260, 261; vom 01.07.1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767; 23.10.1998, BLw 20/98).

    Denn die gesetzlichen Abfindungsansprüche können zwar nicht durch organschaftliche Willensbildung der LPG-Vollversammlung, wohl aber durch individuelle Vereinbarung beschränkt oder erweitert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1994, a.a.O.).

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
    c) Eine einvernehmliche Regelung, durch die die Ansprüche eines ehemaligen LPG-Mitgliedes nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - auch erheblich - eingeschränkt werden, können die Beteiligten nach der Rechtsprechung des BGH in den Grenzen der Privatautonomie treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.11.1993, BLw 39/93, WM 1994, 260, 261; vom 01.07.1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767; 23.10.1998, BLw 20/98).

    d) Die Vereinbarung eines zu geringen Abfindungsbetrages stellt für sich allein noch keinen Grund für die Nichtigkeit, insbesondere wegen Sittenwidrigkeit dar (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1998, BLw 20/98 a.a.O.).

  • BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99

    Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
    Insbesondere kommt es auf ein grobes Missverhältnis nicht an, weil es nicht um einen Vergleich von Leistung und Gegenleistung geht (vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.2000, BLw 19/99, NL-BzAR 2000, 380, 382).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
    Dabei sind, im Rahmen einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts, insbesondere die Umstände seines Zustandekommens zu beachten (vgl. z. B. BGHZ 107, 92, 97).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
    Auf Abfindungsansprüche nach dem LwAnpG können die Berechtigten ohne weiteres und jederzeit verzichten (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.1998, BLw 40/98, AgrarR 1999, 58, 59; Beschl. v. 24.11.1993, BLw 57/93, VIZ 1994, 131, 132).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93

    Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
    c) Eine einvernehmliche Regelung, durch die die Ansprüche eines ehemaligen LPG-Mitgliedes nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - auch erheblich - eingeschränkt werden, können die Beteiligten nach der Rechtsprechung des BGH in den Grenzen der Privatautonomie treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.11.1993, BLw 39/93, WM 1994, 260, 261; vom 01.07.1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767; 23.10.1998, BLw 20/98).
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 40/98

    Einverständnis eines LPG -Mitglieds in eine das Beteiligungsverhältnis

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
    Auf Abfindungsansprüche nach dem LwAnpG können die Berechtigten ohne weiteres und jederzeit verzichten (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.1998, BLw 40/98, AgrarR 1999, 58, 59; Beschl. v. 24.11.1993, BLw 57/93, VIZ 1994, 131, 132).
  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 228/87

    Inhaltskontrolle von Rechtsverhältnissen zwischen einer Genossenschaft und den

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
    Dem Sinn dieser Regelung entsprechend erstreckt sich die Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG auch auf das Genossenschaftsrecht (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.1988, II ZR 228/87, BGHZ 103, 219, 224; Ulmer in Ulmer/Brander/Hensen, AGB-Gesetz, 7. Aufl. § 23 Rdn. 22; Horn in Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 3. Aufl. § 23 Rdn. 77).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93

    Entgegenstehen der Möglichkeit eines Antrags auf zukünftige Leistung gegenüber

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
    Mit der Einigung über die jeweils zu zahlenden Geldbeträge ist ein Einvernehmen über die Höhe der Abfindung erzielt worden, das einen Rückgriff auf gesetzliche Regelungen ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.1994, BLw 71/93, NL-BzAR 1997, 277, 278).
  • OLG Dresden, 22.01.2003 - W XV 984/02

    Erlös bzw. Wertersatz aus dem Verkauf eines Grundstücks einer

    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 29/01, VIZ 2002, S. 529/30; BGH Beschluss vom 16. Juni 2000 - BLw 19/99, AgrarR 2001, 23, 24; OLG Naumburg Beschluss vom 12. September 2001 - 2 Ww 43/00, OLG-NL 2002, S. 111 ff) sind derartige Abfindungsvereinbarungen grundsätzlich wirksam; Anhaltpunkte für eine Sittenwidrigkeit sind weder ersichtlich noch vorgebracht.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6077
OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98 (https://dejure.org/2000,6077)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.04.2000 - 1 U 106/98 (https://dejure.org/2000,6077)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. April 2000 - 1 U 106/98 (https://dejure.org/2000,6077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 34; ; BGB § 839; ; BauGB §§ 14, 16; ; LBauO-MV § 60 Abs. 1; ; LBauO-MV § 80 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Zur Frage, ob die Untersagung der Nutzung eines Gebäudes durch einen Beamten des Bauordnungsamtes eine Amtspflichtverletzung darstellen kann

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindung der Gerichte; Verwaltungsgerichtliche Vorentscheidung; Summarisches Verfahren; Nutzungsuntersagung; Anordnung sofortiger Vollziehung; Baumaßnahme

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Selbst wenn die beteiligten Amtsträger bei der Auslegung baurechtlicher Vorschriften zu einem unrichtigen Ergebnis gekommen wären, wäre ein Fahrlässigkeitsvorwurf dann nicht begründet, wenn sie ihre Entscheidung nach gewissenhafter tatsächlicher und rechtlicher Prüfung aufgrund vernünftiger Überlegungen getroffen haben (vgl. BGHZ 119, 365; BGH NJW 1994, 3158).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93

    Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Selbst wenn die beteiligten Amtsträger bei der Auslegung baurechtlicher Vorschriften zu einem unrichtigen Ergebnis gekommen wären, wäre ein Fahrlässigkeitsvorwurf dann nicht begründet, wenn sie ihre Entscheidung nach gewissenhafter tatsächlicher und rechtlicher Prüfung aufgrund vernünftiger Überlegungen getroffen haben (vgl. BGHZ 119, 365; BGH NJW 1994, 3158).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 87/97

    Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten des Instituts für medizinische und

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Hat ein Verwaltungsgericht einen Verwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben, steht dessen" Rechtswidrigkeit damit fest (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 103, 242/250; BGHZ 121, 131/135; BGH NJW 1998, 2738).
  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88

    Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Hat ein Verwaltungsgericht einen Verwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben, steht dessen" Rechtswidrigkeit damit fest (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 103, 242/250; BGHZ 121, 131/135; BGH NJW 1998, 2738).
  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Bei der Frage des Verschuldens des Beamten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß der Grundsatz, wonach dem Beamten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten für rechtmäßig angesehen hat, dann nicht gilt, wenn in dem Verfahren lediglich eine summarische Prüfung erfolgt ist (vgl. BGHZ 97, 97/107; BGH NJW 1986, 2954 (LS); BGHZ 117, 240/250).
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Bei der Frage des Verschuldens des Beamten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß der Grundsatz, wonach dem Beamten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten für rechtmäßig angesehen hat, dann nicht gilt, wenn in dem Verfahren lediglich eine summarische Prüfung erfolgt ist (vgl. BGHZ 97, 97/107; BGH NJW 1986, 2954 (LS); BGHZ 117, 240/250).
  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Hat ein Verwaltungsgericht einen Verwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben, steht dessen" Rechtswidrigkeit damit fest (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 103, 242/250; BGHZ 121, 131/135; BGH NJW 1998, 2738).
  • BGH, 22.04.1986 - III ZR 104/85

    Schuldhafte Amtspflichtsverletzung - Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Bei der Frage des Verschuldens des Beamten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß der Grundsatz, wonach dem Beamten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten für rechtmäßig angesehen hat, dann nicht gilt, wenn in dem Verfahren lediglich eine summarische Prüfung erfolgt ist (vgl. BGHZ 97, 97/107; BGH NJW 1986, 2954 (LS); BGHZ 117, 240/250).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 12 U 149/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20763
OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 12 U 149/00 (https://dejure.org/2001,20763)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2001 - 12 U 149/00 (https://dejure.org/2001,20763)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2001 - 12 U 149/00 (https://dejure.org/2001,20763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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