Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4659
OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00 (https://dejure.org/2001,4659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2001 - 7 U 216/00 (https://dejure.org/2001,4659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2001 - 7 U 216/00 (https://dejure.org/2001,4659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Steuerberaterhonorar; Zeugnisverweigerungsrecht ; Rechtmäßigkeit einer Aussageverweigerung; Verschwiegenheitspflicht

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 675; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 812; ; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 387 Abs. 1; ; ZPO § 523; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; StBG § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung der Honorarforderung eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarklagen des Beraters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82

    Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00
    Dabei kann dahinstehen, ob diese Norm, die auch für die steuerberatenden Berufe gilt (BGH MDR 1984, 48; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 383, Rn. 19; Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez, Steuerberatungsgesetz, § 57, Rn. 293), auch den Fall erfaßt, daß, wie hier, Gegenstand des Zeugnisses nicht der Inhalt, sondern das Bestehen des Mandates als solches ist (so Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez, a.a.O., § 57, Rn. 196; a. A. LG München, DStR 1972, 179; Gilgan, StBG 1989, 75 und 1992, 297).
  • OLG Stuttgart, 25.06.1998 - 12 W 36/98

    Bedeutung des Interesses des Klägers an dem Besitz der Urkunden für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00
    Der Steuerberater ist - ebenso wie ein Rechtsanwalt (vgl. BGHZ 152, 115, 120; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 427, 428) - durch die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBG nicht daran gehindert, einen Prozeß um seine Gebühren zu führen und dabei zur Erfüllung seiner Darlegungs- und Beweislast Umstände aus dem Mandatsverhältnis vorzutragen, soweit dies zur Durchsetzung seines Gebührenanspruchs erforderlich ist (Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez, a.a.O., § 57, Rn. 2-16, 242; Gehre, Steuerberatungsgesetz, 4. Aufl., § 57, Rn. 69).
  • RG, 19.01.1903 - VI 268/02

    1. Inwieweit muß das Recht eines Arztes, nach Maßgabe von § 383 Abs. 1 Ziff. 5

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00
    Vielmehr tritt die - grundsätzlich bestehende - Aussagepflicht des Zeugen wieder in Kraft (RGZ 53, 315, 316; OLG Stuttgart, a.a.O.; a. A. Lenckner, NJW 1965, 321, 327), so daß der Zeuge B prozessual verpflichtet ist, die Beweisfrage aus dem Beweisbeschluß des Senats vom 28.03.2001 zu beantworten.
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Auch in diesen Fällen ist anerkannt, dass in entsprechender Abwägung der wechselseitigen Interessen eine Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vom Mandanten bzw. Patienten hinzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart MDR 1999, 192 = OLGR 1998, 427f.; OLG Brandenburg OLGR 2002, 323f.; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 9.11.2005 - L 3 KA 5012/04 - Rn. 32 [zit. n. juris]).
  • AG Minden, 22.07.2011 - 21 C 96/08

    Bestimmung der Höhe eines Honorars für steuerliche Beratungsleistungen (hier:

    In einem solchen Fall tritt das Geheimhaltungsinteresse des Mandanten hinter den Interessen des Steuerberaters, eine berechtigte Gebührenforderung durchzusetzen, zurück (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.11.2001, Az. 7 U 216/00 = MDR 2002, 905; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.08.1998, Az. 12 W 50/98 = MDR 1999, 192; BGH, Urteil vom 25.03.1993, IX ZR 192/92 dort Rz. 18 = NJW 1993, 1638).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.12.2001 - 2 W 102/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2267
OLG Celle, 21.12.2001 - 2 W 102/01 (1) (https://dejure.org/2001,2267)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2001 - 2 W 102/01 (1) (https://dejure.org/2001,2267)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 2 W 102/01 (1) (https://dejure.org/2001,2267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einsichtsrecht des Gläubigers in die Insolvenzakten: Beendigung des Verfahrens mangels Masse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 299 ZPO ; § 4 InsO ; § 26 InsO
    Akteneinsichtsgesuch; Insolvenzverfahren ; Masseunzulänglichkeit; Interesse ; Gutachten; Aktenbestandteil; Entwurf

  • Wolters Kluwer

    Akteneinsichtsgesuch; Insolvenzverfahren ; Masseunzulänglichkeit; Interesse ; Gutachten; Aktenbestandteil; Entwurf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 446
  • NZI 2002, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 08.11.1996 - VAs 1/96
    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2001 - 2 W 102/01
    Ein Gutachten ein Sachverständigen ist schon begrifflich einem gerichtlichen Entwurf nicht gleichzustellen (so auch OLG Düsseldorf, ZIP 2000, 322, 323; OLG Braunschweig, ZIP 1997, 894).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 3 VA 11/99

    Akteneinsicht im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2001 - 2 W 102/01
    Ein Gutachten ein Sachverständigen ist schon begrifflich einem gerichtlichen Entwurf nicht gleichzustellen (so auch OLG Düsseldorf, ZIP 2000, 322, 323; OLG Braunschweig, ZIP 1997, 894).
  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Ob auch die Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10. August 2001 (11 VA 10/01 - ZIP 2001, 1922) sowie des Thüringer Oberlandesgerichts vom 4. Juli 2002 (8 VA 1/02 - ZVI 2002, 318), ferner der Oberlandesgerichte Köln vom 18. August 1997 (7 VA 4/97 - NJW-RR 1998, 407 = NZG 1998, 156) und Celle vom 28. Oktober 1999 (16 VA 2/99 - NZI 2000, 319 = OLGR 2000, 58), die beide im Ergebnis danach differenzieren, ob der Antragsteller ausdrücklich erklärt, er wolle die Vermögenslage der Schuldnerin prüfen (vgl. insoweit OLG Köln ZIP 1999, 1449 und OLG Celle ZIP 2002, 446) oder ob er sich in erster Linie auf die Prüfung von Durchgriffsansprüchen gegen Dritte stützt, der beabsichtigten Entscheidung des vorlegenden Oberlandesgerichts entgegengestanden hätten, kann offen bleiben.

    Wollte man von einem Gläubiger zur Darlegung seines rechtlichen Interesses verlangen, er müsse über die Glaubhaftmachung seiner Gläubigerposition hinaus weitere Umstände benennen, die bereits den Erfolg der Akteneinsicht im Sinne einer Feststellung noch vorhandenen Gesellschaftsvermögen wahrscheinlich machen, verlangte man in vielen Fällen Unzumutbares, da dem Gläubiger die entsprechenden Kenntnisse fehlen, wie gerade sein Begehren nach Akteneinsicht zeigt (HansOLG Hamburg aaO; OLG Dresden ZIP 2003, 39, 41; OLG Celle ZIP 2002, 446 f.).

    Anders als das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZIP 2000, 1541 f.; ZIP 2001, 1922 ff. und ZIP 2002, 2320 f.) und die Oberlandesgerichte Celle (NZI 2000, 319 und ZIP 2002, 446) und Köln (NJW-RR 1998, 407 und ZIP 1999, 1449) offenbar annehmen, lässt sich das Gläubigerinteresse nicht aufspalten in ein rechtliches Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO an der Feststellung, ob noch Vermögen bei der Schuldnerin vorhanden ist und ein - von § 299 Abs. 2 ZPO nicht geschütztes - rein wirtschaftliches Interesse an der Prüfung der Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, insbesondere Organe der Schuldnerin.

  • OLG Celle, 12.01.2004 - 2 W 95/03

    Akteneinsichtsrecht des Gläubigers im Insolvenzverfahren bei Abweisung des

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln, dem Gläubiger keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist, da es sich um einen Fall des § 299 Abs. 2 ZPO handelt, nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Vielmehr wird das Akteneinsichtsgesuch nur auf die potentielle Insolvenzgläubigerstellung gestützt, sodass am Vorliegen eines geschützten Interesses i.S. des § 299 Abs. 2 ZPO keine Zweifel bestehen (dazu bereits OLG Celle, ZIP 2002, 446).

    Bei diesem Gutachten handelt es sich um eine Teil der Insolvenzakten, der - wie die Akten im Übrigen auch - der vollen Einsicht des Antragstellers unterliegt (s. OLG Celle, ZIP 2002, 446 f.; HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl., § 4 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ganter, § 4 Rn. 73; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rn. 17; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 4 Rn. 33).

  • OLG Celle, 31.08.2006 - 4 W 151/06

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, dem Gläubiger keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist, da es sich um einen Fall des § 299 Abs. 2 ZPO handelt, nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch BGH, ZIP 2006, 1154 = ZInsO 2006, 597; OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318;OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Bei diesem Gutachten handelt es sich um eine Teil der Insolvenzakten, der - wie die Akten im Übrigen auch - der vollen Einsicht des Antragstellers unterliegt (s. OLG Celle, ZIP 2002, 446 f.; HKInsO/Kirchhof, 4. Aufl., § 4 Rn. 13; MünchKommInsO/Ganter, § 4 Rn. 73; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rn. 17; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 4 Rn. 33).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3947
OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02 (https://dejure.org/2002,3947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.02.2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02 (https://dejure.org/2002,3947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02 (https://dejure.org/2002,3947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines dritten Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen ; Schriftliches Verfahren; Verweigerung der Gutachtenerstattung; Einschränkende Auslegung

  • Judicialis

    ZPO § 409 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 409 Abs. 1 S. 3
    Schriftliches Verfahren; Ordnungsgeld; Sachverständiger; Gutachtenerstattung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - 3. Ordnungsgeld gegen Sachverständigen möglich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1088
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 27.04.1960 - 12 W 668/60
    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02
    Die Rechtsfrage, ob bei wiederholter Säumnis des Sachverständigen im selben Erstattungsfall mehr als zweimal ein Ordnungsgeld festgesetzt werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur strittig (dafür: KG, Beschluss vom 27.04.1960, NJW 1960, 1726 zu § 380 ZPO; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 380 Rdn. 8; dagegen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.05.1967, NJW 1967, 2166 zu § 380 ZPO; OLG Gelle, Beschluss vom 20.03.1975, OLGZ 1975, 372).

    Dies räumt auch das Kammergericht in seinem Beschluss vom 27.04.1960 (a.a.O.) zum inhaltsgleichen § 380 Abs. 2, 2. HS ZPO ein, begründet seine Auffassung aber mit dem aus dem Gesetzgebungsverfahren ersichtlichen Willen des Gesetzgebers.

  • OLG Celle, 20.03.1975 - 13 W 21/75
    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02
    Die Rechtsfrage, ob bei wiederholter Säumnis des Sachverständigen im selben Erstattungsfall mehr als zweimal ein Ordnungsgeld festgesetzt werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur strittig (dafür: KG, Beschluss vom 27.04.1960, NJW 1960, 1726 zu § 380 ZPO; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 380 Rdn. 8; dagegen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.05.1967, NJW 1967, 2166 zu § 380 ZPO; OLG Gelle, Beschluss vom 20.03.1975, OLGZ 1975, 372).
  • LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23

    Ordnungsgeld gegen den Sachverständigen bei unterbliebener Aktenrücksendung

    Das Ordnungsgeld gemäß § 409 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist darauf gerichtet, einen geordneten Verfahrensgang und die Erfüllung der Pflichten durch den Sachverständigen sicherzustellen; ebenso wie die Ordnungsmittel nach § 380 ZPO wirkt es spezial- und generalpräventiv, hat aber auch repressiven ("strafähnlichen") Charakter im Sinne einer Ahndung des Pflichtverstoßes (vgl. BT-Drucks. 7/550 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EGStGB vom 11.05.1973, S. 195 zur Differenzierung von Ordnungs- und Zwangsgeld; OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2002 - 7 W 0084/02 u.a. - Juris).
  • OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 85/02

    schriftliches Verfahren, Ordnungsgeld, Sachverständiger, Gutachtenerstattung

    Aktenzeichen: 7 W 84/02 7 W 85/02 7 W 86/02.
  • OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 86/02

    schriftliches Verfahren, Ordnungsgeld, Sachverständiger, Gutachtenerstattung

    Aktenzeichen: 7 W 84/02 7 W 85/02 7 W 86/02.
  • LSG Thüringen, 18.04.2008 - L 6 B 34/07

    Zulässigkeit der Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen einen

    Der Senat schließt sich der Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss vom 15. Februar 2002 - Az.: W 84/02, 85/02, 86/02 m.w.N. in MDR 2002, 1088) an, nach dem die Festsetzung eines dritten (und jeden weiteren) Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen unzulässig ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4349
OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01 (https://dejure.org/2001,4349)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.2001 - 3 W 246/01 (https://dejure.org/2001,4349)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 3 W 246/01 (https://dejure.org/2001,4349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 14 UR II 23/00
  • LG Koblenz - 2 T 320/01
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 355
  • MDR 2002, 354
  • FGPrax 2002, 17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Hierauf kommt es für den Eingang bei Gericht an (vgl. BGH NJW 1995, 665, 667; Keidel/Kahl, FG 14. Aufl. § 11 Rdnr. 30; Zöller/Greger, ZPO vor § 230 Rdnr. 2, vor § 284 Rdnr. 31).

    Abgesehen davon, dass eine Absendung des Faxes vor Unterzeichnung - des Originals (vgl. BGH NJW 1990, 187, 188) - nicht nahe liegt, entspricht es allgemeiner, auch vom Senat geteilter Auffassung der Rechtsprechung, dass Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; OLG Köln aaO S. 498).

  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Abgesehen davon, dass eine Absendung des Faxes vor Unterzeichnung - des Originals (vgl. BGH NJW 1990, 187, 188) - nicht nahe liegt, entspricht es allgemeiner, auch vom Senat geteilter Auffassung der Rechtsprechung, dass Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; OLG Köln aaO S. 498).
  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87

    Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Abgesehen davon, dass eine Absendung des Faxes vor Unterzeichnung - des Originals (vgl. BGH NJW 1990, 187, 188) - nicht nahe liegt, entspricht es allgemeiner, auch vom Senat geteilter Auffassung der Rechtsprechung, dass Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; OLG Köln aaO S. 498).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZB 3/94

    Zeitpunkt des Zugangs per Telefax übermittelter, aber nicht vollständig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Abgesehen davon, dass eine Absendung des Faxes vor Unterzeichnung - des Originals (vgl. BGH NJW 1990, 187, 188) - nicht nahe liegt, entspricht es allgemeiner, auch vom Senat geteilter Auffassung der Rechtsprechung, dass Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; OLG Köln aaO S. 498).
  • OLG Köln, 17.12.1975 - 2 W 143/75
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Der Senat ist aber davon überzeugt (vgl. Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 8. Aufl. Rdnr. 4 zu § 22 und § 25 FGG; s. auch OLG Köln MDR 1976, 497), dass die Rechtsmittelschrift am Tag zuvor (und damit rechtzeitig) dem Amtsgericht mittels Fax-Schreiben übermittelt worden ist.
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Sollte dieses in dem fraglichen Zeitpunkt gestört gewesen sein, geht dies - auch wenn die Betroffene die Feststellungslast für das Vorliegen des von ihr gerügten Verfahrensfehlers trägt - nicht zu Lasten des Rechtssuchenden, weil Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 355).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Dies ist insbesondere für Fälle entschieden worden, in denen zwar der Eingang eines fristgebundenen Rechtsmittels, nicht aber der genaue Zeitpunkt des Zugangs bei Gericht festgestellt werden konnte (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; Senat, FGPrax 2002, 17; OLG Köln MDR 1976, 497).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 19 Sa 1658/09

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen der

    Auch wenn allgemein anerkannt ist, dass der Beweis für den Eingang eines fristwahrenden Schriftsatzes oder einer Klageschrift oder einer Rechtsmittelschrift regelmäßig nicht alleine mit der Vorlage des Absendeprotokolls geführt werden kann, so ist doch für Ausnahmefälle wie den vorliegenden anerkannt, dass auf den ordnungsgemäßen Ausdruck des eingegangenen Faxes rückgeschlossen werden kann, wenn durch den Statusbericht des empfangenden Faxgerätes der störungsfreie Zugang der ermittelten Daten bewiesen ist (wie hier OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.10.2001 - 3 W 246/01, NJW-RR 2002, 355 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7061
OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01 (https://dejure.org/2001,7061)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.2001 - 11 W 52/01 (https://dejure.org/2001,7061)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 11 W 52/01 (https://dejure.org/2001,7061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung ; Pfändungsschutz; Private Berufsunfähigkeitsversicherung ; Renten; Pfändungsfreigrenzen

  • Judicialis

    ZPO § 850 I; ; ZPO § 850 b I Nr. 1; ; ZPO § 850 II; ; ZPO § 850 c

  • rechtsportal.de

    Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht in gleicher Weise der Pfändung zu unterwerfen, wie Arbeitseinkommen, auch wenn die Versicherungsleistungen an die Stelle des früheren Arbeitseinkommens getreten sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 23.06.1993 - 2 U 84/93

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Abtretung; Anspruchsabtretung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01
    Die Leistungen, die der Schuldner aus zwei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bezieht, sind als Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit entrichtet werden (§ 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO) zu qualifizieren (OLG Oldenburg MDR 1994, 257; OLG München VersR 1997, 1520; OLG Jena OLGR 2001, 51; vgl. auch BGH NJW 1978, 950 für den Fall einer Invalidenrente).
  • BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 137/76

    Unpfändbarkeit vertraglicher Rentenansprüche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01
    Die Leistungen, die der Schuldner aus zwei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bezieht, sind als Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit entrichtet werden (§ 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO) zu qualifizieren (OLG Oldenburg MDR 1994, 257; OLG München VersR 1997, 1520; OLG Jena OLGR 2001, 51; vgl. auch BGH NJW 1978, 950 für den Fall einer Invalidenrente).
  • OLG München, 13.03.1997 - 26 UF 1417/95

    Unpfändbarkeit von Berufsunfähigkeitszusatzrentenansprüchen L

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01
    Die Leistungen, die der Schuldner aus zwei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bezieht, sind als Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit entrichtet werden (§ 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO) zu qualifizieren (OLG Oldenburg MDR 1994, 257; OLG München VersR 1997, 1520; OLG Jena OLGR 2001, 51; vgl. auch BGH NJW 1978, 950 für den Fall einer Invalidenrente).
  • OLG Jena, 19.05.2000 - 5 W 129/00

    Unwirksame Abtretung der Rechte aus kombinierter Lebens- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01
    Die Leistungen, die der Schuldner aus zwei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bezieht, sind als Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit entrichtet werden (§ 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO) zu qualifizieren (OLG Oldenburg MDR 1994, 257; OLG München VersR 1997, 1520; OLG Jena OLGR 2001, 51; vgl. auch BGH NJW 1978, 950 für den Fall einer Invalidenrente).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 189/08

    Zugehörigkeit einer bedingt pfändbaren Berufsunfähigkeitsrente zur Insolvenzmasse

    a) Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente sind nach § 850b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO nur bedingt pfändbar (vgl. BGHZ 70, 206, 207 ff; OLG Jena OLGR 2001, 51; OLG Karlsruhe InVo 2002, 238; OLG München VersR 1997, 1520; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 479; OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227, 1228; Hülsmann MDR 1994, 537; ders. VersR 1996, 308; Hk-ZPO/Kemper, 3. Aufl. § 850b Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850b Rn. 3; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO § 850b Rn. 3; Zöller/Stöber, ZPO 28. Aufl. § 850b Rn. 2; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz 4. Aufl. § 850b Rn. 9; Stöber, Forderungspfändung 14. Aufl. Rn. 1007).
  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 39/08

    Einheitliche Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung und einer

    Eine Abtretung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verstößt zwar gegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. BGHZ 70, 206, 210; KG VersR 2003, 490; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 114; Thüringer OLG a.a.O.; OLG München VersR 1997, 1520; OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Oldenburg VersR 1994, 846; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 15 Rdn. 4; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 46 Rdn. 214; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850b Rdn. 3; Zöller/Stöber, ZPO 27. Aufl. § 850b Rdn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kausalzusammenhang mit einem vom

    Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Renten i.S. von § 850b ZPO zu qualifizieren (OLG Karlsruhe, OLG Report 2002, 114, OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
  • OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08

    Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung mit

    Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich unpfändbar (vgl. aus jüngerer Zeit OLG Hamm, ZInsO 2006, 878, 879; OLG Karlsruhe, InVo 2002, 238;; OLG Köln, Beschl. v. 22. April 2008 - 20 W 8/08) und daher auch nicht abtretbar (§ 400 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 12.12.2001 - 11 W 2877/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12408
OLG München, 12.12.2001 - 11 W 2877/01 (https://dejure.org/2001,12408)
OLG München, Entscheidung vom 12.12.2001 - 11 W 2877/01 (https://dejure.org/2001,12408)
OLG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 11 W 2877/01 (https://dejure.org/2001,12408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Berücksichtigung der Terminreisekosten eines Rechtsanwalts im Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 543
  • FamRZ 2002, 1505
  • Rpfleger 2002, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Sofern der Beiordnungsbeschluss keine entsprechende Beschränkung enthält, sind die Reisekosten deshalb grundsätzlich zu erstatten (von Eicken/Müller-Rabe, a. a. O.; Fischer, a. a. O.; OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG Koblenz AGS 2002, 67; OLG München MDR 2002, 543; KG Berlin MDR 2004, 474; OLG Oldenburg AGS 2005, 212; BGH NJW 2004, 2749).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2003 - 8 WF 103/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen

    Andere verwerfen die Annahme eines derartigen Verzichts (zB OLG Bremen NJW-RR 2001, 1229; OLG Koblenz MDR 2002, 175 = JurBüro 2002, 84) und halten die Anwaltsreisekosten regelmäßig für vergütungsfähig, wenn eine ausdrückliche Beschränkung der Bewilligung auf die Bedingungen eines örtlichen Anwalts fehlt (zB OLG München MDR 2002, 543 = RPfl 2002, 159 = FamRZ 2002, 1505; OLG Oldenburg OLGRep 2000, 145; OLG Rostock FamRZ 2002, 510; OLG Schleswig OLGRep 2002, 55 = RPfl 2002, 85); andere bejahen die Vergütungsfähigkeit - trotz ausdrücklicher Beschränkung - bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts (zB OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 107 = NJW-RR 2002, 500).

    Die vom Bezirksrevisor in Bezug genommenen Entscheidungen (OLG Stuttgart (15. ZS) OLGRep 1999, 122; OLG München FamRZ 2001, 511) stehen nicht entgegen (vgl. auch OLG München FamRZ 2002, 1505).

  • OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02

    Beiordnung, Fahrtkosten, Flugkosten

    Der Senat ist der Auffassung, daß sich diese Vorschrift nicht auf die Postulationsfähigkeit, sondern die Zulassung bei dem Prozeßgericht gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung bezieht (vgl. dazu OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).

    Die Anwesenheit des Prozeßbevollmächtigten in dem Termin ist als erforderlich anzusehen und demnach grundsätzlich auch die Reise des beigeordneten Anwalts (vgl. OLG München MDR 2002, 543), wobei hinzukommt, daß diese nach dem Akteninhalt dem Gericht angekündigt war und jedenfalls letztlich keinen Widerspruch erfahren hat.

  • OLG Oldenburg, 04.03.2004 - 3 WF 22/04

    Vergütung der Terminreisekosten des auswärtigen, nicht beim Gericht zugelassenen

    Der Senat bleibt bei der von ihm im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher vertretenen Auffassung, dass die Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht zugelassenen Prozesskostenhilfe - Anwalts aus der Staatskasse zu vergüten sind, wenn der Beiordnungsbeschluss keine Beschränkung auf die Kosten eines ortsansässigen Anwalts enthält (so auch OLG Oldenburg 4 WF 337/03 vom 27.01.04; 12 WF 100/03 vom 16.10.03; OLG Frankfurt MDR 2003.177; OLG Koblenz MDR 2002, 175; OLG München FamRZ 2002, 1505; SchlHOLG Rpfleger 2001, 85; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. § 121 Rn. 62; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rn. 18; Thomas/Putzo/ Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 121 Rn. 7; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rn. 6; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 121 Rn. 13a; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385; OLG Naumburg MDR 2002, 177).
  • OLG Oldenburg, 16.10.2003 - 12 WF 100/03

    Prozesskostenhilfebewilligung: Erstattung der Mehrkosten eines nicht beim

    Setzt sich das Gericht indes über die gesetzlichen Beschränkungen hinweg und ordnet einen nicht beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt bei, ist eine uneingeschränkte Beiordnung für das weitere Verfahren gleichwohl beachtlich (OLG München OLGR 2002, 114; OLG Schleswig OLGR 2002, 18).
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht

    Es ist vielmehr von der Beiordnung auszugehen, durch die das Gericht zum Ausdruck gebracht hat, dass es die Einschaltung des auswärtigen Anwalts für sachdienlich und notwendig erachtet (vgl. OLG München, Rpfleger 2002, 159, 160; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 126 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02

    Reisekosten eines Rechtsanwalts

    Zudem ist der Erinnerungsführer weder beim Oberlandesgericht Schleswig, noch bei einem anderen Gericht in Schleswig zugelassen, weshalb eine Absetzung der Reisekosten hier nicht erfolgt, § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO ( Vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510 f; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16813
OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00 (https://dejure.org/2001,16813)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.05.2001 - 1 U 93/00 (https://dejure.org/2001,16813)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 1 U 93/00 (https://dejure.org/2001,16813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1, 3
    Zumutbarkeit des Gebrauchs von Rechtsmitteln; Umfang des Entschädigungsanspruchs aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 132/88

    Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs durch Unterschutzstellung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Auch für einen solchen Entschädigungsanspruch gilt jedoch, dass der Betroffene von den sich bietenden Möglichkeiten des Primärrechtsschutzes Gebrauch machen muss, anderenfalls er in einem nachfolgenden Zivilprozess Entschädigungsansprüche nicht mit Erfolg geltend machen kann (vgl. BGHZ 110, 12 ff., 14; MüKo-Papier, § 839 Rn. 50, 51).

    Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff ist regelmäßig für diejenigen Nachteile ausgeschlossen, die durch die verwaltungsprozessuale Anfechtung hätten vermieden werden können, wenn eine zumutbare Anfechtung unterlassen worden ist (BGHZ 90, 4, 9, 17; 110, 12, 14 f.; BGH NJW 1994, 3158, 3160; MüKo-Papier, § 839, Rn. 67).

    Unterlässt er eine zumutbare Anfechtung und kann ihm dies im Sinne eines "Verschuldens in eigener Angelegenheit" vorgeworfen werden, so steht ihm im Regelfall ein Entschädigungsanspruch für solche Nachteile nicht zu, die er durch die Anfechtung hätte vermeiden können (BGHZ 110, 12, 14 f.; 90, 17, 31 f.).

  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Unterlässt er eine zumutbare Anfechtung und kann ihm dies im Sinne eines "Verschuldens in eigener Angelegenheit" vorgeworfen werden, so steht ihm im Regelfall ein Entschädigungsanspruch für solche Nachteile nicht zu, die er durch die Anfechtung hätte vermeiden können (BGHZ 110, 12, 14 f.; 90, 17, 31 f.).

    Denn im Hinblick auf die umfassende Ausgestaltung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, der in erster Linie dazu bestimmt ist, den Bürger gegen rechtswidrige Eingriffe des Staates zu schützen, wiegt in diesem Falle der in den Verantwortungsbereich des Betroffenen fallende Beitrag zur Entstehung der Nachteile regelmäßig so schwer, dass es gerechtfertigt ist, ihn bei entsprechender Anwendung des § 254 BGB diesen Teil des Schadens selbst tragen zu lassen (BGHZ 90, 17, 32).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Danach ist das Ergreifen von Rechtsmitteln für den Betroffenen regelmäßig nur dann unzumutbar, wenn aus seiner Sicht die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungshandelns nicht erkennbar oder sein Interesse an der Beseitigung des ihn belastenden Verwaltungsakts endgültig entfallen war (BGHZ 113, 17, 24).

    Zwar darf der Bürger grundsätzlich auf Belehrungen und Erklärungen eines Beamten vertrauen, und es kann ihm in der Regel nicht zum Vorwurf gereichen, wenn er nicht klüger ist als der Beamte (BGHZ 113, 17, 25, 130, 332, 339).

  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 5/57

    Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Darunter fallen alle Rechtsbehelfe, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende Handlung richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens zum Ziel haben oder herbeizuführen geeignet sind (MüKo-Papier, BGB , 3. Aufl. 1997, § 839 , Rn. 327, BGHZ 28, 104, 106; 123, 1, 7; NJW 1978, 1522, 1523; NJW 1986, 1924 ).

    Die Würdigung der genannten Anhaltspunkte ergibt, dass aus der Sicht des Klägers eine Amtspflichtverletzung der Behörde dringlich nah lag (BGHZ 28, 104, 106).

  • BGH, 21.03.1963 - III ZR 8/62
    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Er darf sich allerdings dann nicht mehr hierauf beschränken, wenn die Erfolglosigkeit dieses Vorgehens erkennbar wird (vgl. BGH WM 1963, 841, 842).

    Bei der Entscheidung der Frage, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH WM 1963, 841, 842), wobei auf den Verkehrskreis abzustellen ist, dem der Verletzte angehört, mithin also darauf, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen dieses Verkehrskreises verlangt werden muss (BGH NVwZ 91, 915).

  • BGH, 23.02.1978 - III ZR 97/76

    Falschauskunft - Geschoßzahl eines Wohngebändes - Einholung eines Vorbescheids -

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Darunter fallen alle Rechtsbehelfe, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende Handlung richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens zum Ziel haben oder herbeizuführen geeignet sind (MüKo-Papier, BGB , 3. Aufl. 1997, § 839 , Rn. 327, BGHZ 28, 104, 106; 123, 1, 7; NJW 1978, 1522, 1523; NJW 1986, 1924 ).

    Zwar sind grundsätzlich auch formlose Rechtsbehelfe als Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB anzusehen (BGH NJW 1978, 1522, 1523).

  • BGH, 13.07.1995 - III ZR 160/94

    Amtshaftungsansprüche wegen behördlicher Einweisung eines Obdachlosen

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Schließlich bestand für den Kläger darüber hinaus durchaus Anlass, die behauptete Äußerung des Herrn M, Rechtsmittel gegen die behördliche Verfügung seien aussichtslos, als einseitige ("Partei-")Erklärung zu werten, mit der sich der Beamte lediglich von seiner Verantwortung frei machen wollte (vgl. BGHZ 130, 332, 339/340; BGH NVwZ 91, 915).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 179/82

    Rechtsfolgen der Versagung einer wasserrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff ist regelmäßig für diejenigen Nachteile ausgeschlossen, die durch die verwaltungsprozessuale Anfechtung hätten vermieden werden können, wenn eine zumutbare Anfechtung unterlassen worden ist (BGHZ 90, 4, 9, 17; 110, 12, 14 f.; BGH NJW 1994, 3158, 3160; MüKo-Papier, § 839, Rn. 67).
  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 9/77

    Allgemeiner enteignungsgleicber Eingriff und spezialgesetzliche Regelung

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Die Norm des § 56 Abs. 1 S. 2 BremPolG ist eine Spezialnorm, die die Institute des enteignungs- und aufopferungsgleichen Eingriffs verdrängt (ebda.; BGHZ 72, 273, 276).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93

    Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
    Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff ist regelmäßig für diejenigen Nachteile ausgeschlossen, die durch die verwaltungsprozessuale Anfechtung hätten vermieden werden können, wenn eine zumutbare Anfechtung unterlassen worden ist (BGHZ 90, 4, 9, 17; 110, 12, 14 f.; BGH NJW 1994, 3158, 3160; MüKo-Papier, § 839, Rn. 67).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 71/83

    Wirksamkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung gegen mehrere Betroffene;

  • BGH, 13.07.1984 - III ZR 6/84

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung als Rechtsmittel - Folgen der Aussetzung

  • BVerwG, 02.02.1972 - VI B 50.71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe der Beschwerdeschrift am

  • OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06

    Abtretungsverbot für den Anspruch aus einer mit einer

    In diesem Sinne auch entschieden haben das KG (VersR 2003, 490), das OLG München (VersR 1997, 1520) und das OLG Karlsruhe (OLGR 2002, 114).
  • LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 488/15

    Amtshaftung, Ableitung Wasser, Anhörungsverfahren, Drittbezug

    Er darf sich allerdings dann nicht mehr hierauf beschränken, wenn die Erfolgslosigkeit dieses Vorgehens erkennbar wird (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 16.05.2001, Az. 1 U 93/00, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht