Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1627
OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00 (https://dejure.org/2001,1627)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.2001 - 13 U 244/00 (https://dejure.org/2001,1627)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 13 U 244/00 (https://dejure.org/2001,1627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    UmwG § 2 Ziffer 1; ; HGB § 128; ; HGB § 159 Abs. 1; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 709 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschafterhaftung für Kontokorrentkredit nach Verschmelzung der OHG mit GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 607; HGB § 128; UmwG §§ 2 Nr. 1, 20; ZPO §§ 138, 156
    Gesellschafterhaftung für Kontokorrentkredit nach Verschmelzung der OHG mit GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 607; HGB § 128; UmwG § 2 Nr. 1, § 20; ZPO §§ 138, 156
    Beschränkung der Haftung des Gesellschafters einer mit GmbH verschmolzenen OHG für Kontokorrentkredit auf Tagessaldo des Verschmelzungszeitpunkts

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2044
  • WM 2002, 177
  • BB 2001, 2444
  • DB 2002, 35
  • NZG 2001, 1044
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1968 - II ZR 157/65

    Unwissentliche Unterzeichnung einer Wechselurkunde - Erklärungsbewußtsein bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
    Vielmehr kommen dem Beklagten alle Reduzierungen des Saldos bis zum Kündigungszeitpunkt zugute, allerdings nur, soweit sie zur Reduzierung eines periodischen - nicht notwendig anerkannten - Rechnungsabschlusssaldos geführt haben (vgl. BGH NJW 1968, 2102 NJW 1974, 100 - betr. Ausscheiden eines Gesellschafters; BGH NJW 1985, 3007 - betr. Bürgenhaftung nach Kündigung der Bürgschaft für ein laufendes Kontokorrent).
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. NJW 1993, 134; NJW 1999, 2123; NJW 2000, 142) ist das Gericht zur Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung nur verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte oder wenn durch Versäumnisse oder Ungeschicklichkeiten des Gerichts oder durch andere Umstände im Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eine vollständige und sachgerechte Erklärung der Parteien unterblieb.
  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 135/84

    Rechtsfolgen der Kündigung einer unbefristeten Kreditbürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
    Vielmehr kommen dem Beklagten alle Reduzierungen des Saldos bis zum Kündigungszeitpunkt zugute, allerdings nur, soweit sie zur Reduzierung eines periodischen - nicht notwendig anerkannten - Rechnungsabschlusssaldos geführt haben (vgl. BGH NJW 1968, 2102 NJW 1974, 100 - betr. Ausscheiden eines Gesellschafters; BGH NJW 1985, 3007 - betr. Bürgenhaftung nach Kündigung der Bürgschaft für ein laufendes Kontokorrent).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. NJW 1993, 134; NJW 1999, 2123; NJW 2000, 142) ist das Gericht zur Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung nur verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte oder wenn durch Versäumnisse oder Ungeschicklichkeiten des Gerichts oder durch andere Umstände im Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eine vollständige und sachgerechte Erklärung der Parteien unterblieb.
  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 214/90

    Darlegungspflicht bei Geltendmachung eines Kontokorrentsaldos ohne Anerkenntnis;

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
    Das wird den anerkannten prozessualen Anforderungen an die Darlegung eines eingeklagten Saldos aus einem Kontokorrentkredit nicht gerecht: Die der Saldoberechnung zugrunde liegenden gegenseitigen Ansprüche und Leistungen sind so substantiiert darzulegen, dass dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist (z.B. BGH NJW 1991, 2908 = WM 1991, 2908; Nobbe, Bankrecht, RWS-Skript 261, Rz. 116; Schimansky in: Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 47 Rz. 44a).
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
    Wie sich der Abschlusssaldo zusammensetzt, muss derjenige, der ihn geltend macht, im einzelnen darlegen; für streitige Positionen gilt dann, dass der Gläubiger des Überschusses die Aktiv- und der Gegner die Passivposten zu beweisen hat (BGH NJW 1996, 719 = WM 1996, 192).
  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 88/72

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Verbindlichkeiten aus der Zeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
    Vielmehr kommen dem Beklagten alle Reduzierungen des Saldos bis zum Kündigungszeitpunkt zugute, allerdings nur, soweit sie zur Reduzierung eines periodischen - nicht notwendig anerkannten - Rechnungsabschlusssaldos geführt haben (vgl. BGH NJW 1968, 2102 NJW 1974, 100 - betr. Ausscheiden eines Gesellschafters; BGH NJW 1985, 3007 - betr. Bürgenhaftung nach Kündigung der Bürgschaft für ein laufendes Kontokorrent).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. NJW 1993, 134; NJW 1999, 2123; NJW 2000, 142) ist das Gericht zur Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung nur verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte oder wenn durch Versäumnisse oder Ungeschicklichkeiten des Gerichts oder durch andere Umstände im Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eine vollständige und sachgerechte Erklärung der Parteien unterblieb.
  • BGH, 06.05.1993 - IX ZR 73/92

    Bestand und Umfang einer Bürgschaft zugunsten einer Personengesellschaft bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
    Da mit der aufnehmenden Verschmelzung (§ 2 Nr. 1 UmwG) anders als bei einem bloßen Wechsel der Rechtsform an die Stelle der OHG ein neuer, selbständiger Rechtsträger getreten ist, begründet die Fortsetzung des Girovertrages und Kontokorrentkreditverhältnisses mit der GmbH auch aus der persönlichen Mithafterklärung des Beklagten für den der OHG eingeräumten Kontokorrentkredit nicht dessen Mithaft für eine in der Zeit nach dem 21.11.1996 eingetretene Erhöhung des Debetsaldos (vgl. BGH NJW 1993, 1917 - betr. Bürgschaft bei Übergang der Hautschuld auf einen neuen Rechtsträger).
  • OLG Köln, 18.01.2006 - 13 U 128/05

    Zugang des Rechnungsabschlusses bei Verwendung von Kontoauszugsdruckern

    b) Anerkanntermaßen sind die der Saldoberechnung zugrunde liegenden Ansprüche und Leistungen so substantiiert darzulegen, dass dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist (BGH, NJW 1991, 2908 = WM 1991, 1294; BGH NJW-RR 2002, 986 = WM 2002, 281; Senat, OLGR 2002, 12 = WM 2002, 177).

    Sie hat keinen Anspruch darauf, deren Folgen durch Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und Nachholung ihres Vorbringens auszugleichen (Senat, OLGR 2002, 12, 13 = WM 2002, 177, 178).

  • OLG Köln, 08.10.2003 - 13 U 168/02

    Darlegungslast nach Kreditabwicklung

    Der Kläger muss den Darlehensrückzahlungsanspruch in der behaupteten Höhe mit allen Positionen und für die Berechnung notwendigen Angaben so substantiiert darlegen, dass dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Prüfung möglich ist (BGH, NJW 1983, 2879; NJW 1991, 2108; NJW-RR 2002, 986; Senat, OLGR 2002, 12 = WM 2002, 177).
  • BayObLG, 11.02.2004 - Verg 1/04

    Voraussetzungen für den Ausschluss in Vergabesachen

    Dies gilt namentlich auch im Bereich von Nachunternehmererklärungen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG IBR 2003, 95; VergabeR 2003, 457; 2003, 76; 2002, 252; OLG-Report 2002, 12; ferner Kratzenberg in Ingenstau/Korbion A § 25 Rn. 16 a.E.), deren Erheblichkeit für den Wettbewerb nicht in Zweifel gezogen werden kann (siehe auch Hermann VergabeR 2003, 459/460).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4085
OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01 (https://dejure.org/2001,4085)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.08.2001 - 3 W 171/01 (https://dejure.org/2001,4085)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. August 2001 - 3 W 171/01 (https://dejure.org/2001,4085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit; Jugendamt; Pfleger; Amtspflegschaft; Beistandschaft; Aufenthalt; Kind; Ergänzungspflegschaft; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsverfahren; Kindeswohl

  • Judicialis

    BGB § 1909; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; BGB § 1776 ff.; ; SGB VIII § 87 c Abs. 3; ; ZPO § 241; ; ZPO § 642 a a.F.

  • rechtsportal.de

    Unterhaltsbetragsverfahren - Ergänzungspflegschaft - Bestellung des bisher tätigen Jugendamtes trotz Ortswechsel des Kindes - Kindeswohl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 241
  • FamRZ 2002, 1064
  • Rpfleger 2002, 25
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Zweibrücken, 14.06.1999 - 3 W 132/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Allerdings war die Anregung des Beteiligten zu 2) unter Hinweis auf die in FamRZ 2000, 243 veröffentlichte Entscheidung des Senats vom 14. Juni 1999 (3 W 132/99) an das Amtsgericht - Familiengericht - gerichtet.

    c) Ist danach allein die Auswahlentscheidung Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, kann dahingestellt bleiben, ob das Vormundschaftsgericht auch für die Anordnung zuständig war (ablehnend Senat FamRZ 2000, 243; vgl. zur Streitfrage zusammenfassend Bestelmeyer, Anm. zu OLG Hamm FamRZ 2001, 718, 719).

  • BayObLG, 17.05.1996 - 1Z BR 72/96

    Entlassung eines Jugendamts als Amtsvormund

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Hiergegen ist gemäß §§ 63, 60 Abs. 1 Nr. 2 FGG die sofortige weitere Beschwerde gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340, 1341 und 1997, 897; Bassenge/Herbst aaO § 60 Rdnr. 4; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG 14. Aufl. § 60 Rdnr. 10; MüKo./Schwab, BGB 3. Aufl. § 1791 b Rdnr. 13; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. § 1791 b Rdnr. 9).

    Abgesehen davon, dass selbst die vorgenannten Autoren Ausnahmen nicht ausschließen (vgl. etwa Oberloskamp/Brüggemann/Kurekel aaO § 16 Rdnrn. 34 a ff und § 16 Rdnr. 31 i.V.m. § 18 Rdnr. 5; Klinkhardt aaO § 87 c Rdnr. 17), ist auch ansonsten in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Gericht statt des nach § 87 c Abs. 3 SGB VIII zuständigen Jugendamts aus Gründen des Kindeswohls ausnahmsweise ein anderes Jugendamt zum Pfleger bestellen kann (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 897, 898; OLG Hamm FamRZ 1995, 830, 831; FGPrax 1998, 103, 104; OLG Hamm FamRZ 1995, 830, 831; OLG Karlsruhe DAVorm 1993, 90, 91; Palandt/Diederichsen, BGB 60. Aufl. § 1791 b Rdnr. 2; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. § 1791 b Rdnr. 11; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. § 1791 b Rdnr. 2).

  • BayObLG, 18.01.1993 - 1Z AR 1/93

    Wichtige Gründe; Vormundschaft; Zweckmäßigkeitserwägungen; Abgabe; Verfahren;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Auch wenn im gerichtlichen Verfahren über die Änderung der Zuständigkeit gemäß § 87 c Abs. 2 SGB VIII zu entscheiden gewesen wäre, könnten die Belange des Kindeswohls nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Karlsruhe DAVorm 1993, 90, 91; BayObLG DAVorm 1997, 436, 437 und FamRZ 1994, 1187, 1188; zustimmend auch Oberloskamp/Brüggemann/Kunkel aaO § 16 Rdnr. 36).
  • BGH, 23.11.1977 - IV ZB 40/77

    Abgabe der Amtspflegschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Insoweit ist von Bedeutung, dass die Neuregelung in § 87 c Abs. 2 und 3 SGB VIII eine gesetzgeberische Festschreibung der Rechtsprechung des BGH darstellt, wonach ein Aufenthaltswechsel von Mutter und Kind in aller Regel die Weitergabe an das andere Jugendamt gebietet; jedoch sind Ausnahmen möglich (vgl. OLG Karlsruhe DAVorm 1993, 90, 91 unter Hinweis auf BGH NJW 1978, 543, 544 = FamRZ 1978, 103, 104).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97

    Wichtiger Grund für Abgabe des vormundschaftsgerichtlichen Aufsichtsverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Auch wenn im gerichtlichen Verfahren über die Änderung der Zuständigkeit gemäß § 87 c Abs. 2 SGB VIII zu entscheiden gewesen wäre, könnten die Belange des Kindeswohls nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Karlsruhe DAVorm 1993, 90, 91; BayObLG DAVorm 1997, 436, 437 und FamRZ 1994, 1187, 1188; zustimmend auch Oberloskamp/Brüggemann/Kunkel aaO § 16 Rdnr. 36).
  • OLG Hamm, 11.10.1994 - 15 W 274/94

    Aufenthaltswechsel; Kind; Amtsvormund; Anhörungspflicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Abgesehen davon, dass selbst die vorgenannten Autoren Ausnahmen nicht ausschließen (vgl. etwa Oberloskamp/Brüggemann/Kurekel aaO § 16 Rdnrn. 34 a ff und § 16 Rdnr. 31 i.V.m. § 18 Rdnr. 5; Klinkhardt aaO § 87 c Rdnr. 17), ist auch ansonsten in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Gericht statt des nach § 87 c Abs. 3 SGB VIII zuständigen Jugendamts aus Gründen des Kindeswohls ausnahmsweise ein anderes Jugendamt zum Pfleger bestellen kann (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 897, 898; OLG Hamm FamRZ 1995, 830, 831; FGPrax 1998, 103, 104; OLG Hamm FamRZ 1995, 830, 831; OLG Karlsruhe DAVorm 1993, 90, 91; Palandt/Diederichsen, BGB 60. Aufl. § 1791 b Rdnr. 2; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. § 1791 b Rdnr. 11; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. § 1791 b Rdnr. 2).
  • BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 102/00

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Da sich Rechtsmittelzuständigkeit und Rechtsmittelverfahren jedoch danach bestimmen, welcher Spruchkörper tatsächlich tätig geworden ist (vgl. Senat FGPrax 1997, 22, 23; BayObLG FamRZ 2001, 716), war hier die Beschwerdeentscheidung nicht von einem Familiensenat des OLG, sondern - wie geschehen - vom Landgericht zu treffen.
  • OLG Stuttgart, 16.12.1998 - 18 WF 562/98

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Denn unabhängig hiervon war das Vormundschaftsgericht jedenfalls neben dem Faamiliengericht für die Auswahl eines Pflegers zuständig (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601).
  • OLG Hamm, 15.08.2000 - 2 UF 320/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 2001, 717, 718) neuerdings die Auffassung vertritt, für die Auswahl des Pflegers sei ebenfalls das Familiengericht ausschließlich zuständig, braucht darauf nicht näher eingegangen zu werden.
  • BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89

    Personensorge ; Vermögen ; Mündel; Entlassung; Vormund; Anhörungsvorschriften;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
    Hiergegen ist gemäß §§ 63, 60 Abs. 1 Nr. 2 FGG die sofortige weitere Beschwerde gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340, 1341 und 1997, 897; Bassenge/Herbst aaO § 60 Rdnr. 4; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG 14. Aufl. § 60 Rdnr. 10; MüKo./Schwab, BGB 3. Aufl. § 1791 b Rdnr. 13; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. § 1791 b Rdnr. 9).
  • OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 199/86

    Subsidiarität; Amtspfleger; Jugendamt; Bestellung

  • OLG Hamm, 19.01.1998 - 15 W 481/97

    Bestellung eines Jugendamtes zum Vormund anstelle eines gesetzlichen

  • BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89

    Anspruch auf Entlassung eines Pflegers; Voraussetzungen für eine Verpflichtung

  • BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11

    Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein

    3 Z 23/89">FamRZ 1989, 1342, 1343; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1064 mwN; vgl. auch OLG Celle NJOZ 2011, 1513, 1514 zur Vormundschaft nach Entziehung der elterlichen Sorge).
  • KG, 04.03.2010 - 17 UF 5/10

    Familiengerichtliches Verfahren: Ergänzungspflegerbestellung für ein

    Das Inkrafttreten des FamFG hat insoweit zu keiner Änderung der Rechtslage geführt: Bislang war anerkannt, dass das Jugendamt berechtigt ist, Rechtsmittel gegen die Übertragung einer Pflegschaft einzulegen (vgl. OLG Zweibrücken, RPfleger 2002, 25; BayObLG, …
  • OLG Celle, 05.03.2018 - 17 UF 16/18

    Vormundschaft; Amtsvormundschaft; Jugendamt; behördliche Zuständigkeit; Auswahl

    Ob das Familiengericht bei der Auswahl des Vormundes, die nach den §§ 1779, 1791 b BGB grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht, unmittelbar an die Vorschrift des § 88 a Abs. 4 SGB VIII gebunden ist, ist streitig: Während die Rechtsprechung teilweise annimmt, die behördlichen Zuständigkeitsregelungen beschränkten das Ermessen des Familiengerichts bei Auswahl des Vormundes nicht, soweit die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes im Interesse des Kindeswohls angezeigt sei (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1064 f.; BayObLG FamRZ 1997, 897; OLG Schleswig NJW-RR 2016, 1030 f. und FamRZ 2016, 1474 f.), wird von anderen eine Bindung an die behördlichen Zuständigkeitsregeln angenommen, die nur aus zwingenden Gründen des Kindeswohls eine Abweichung gestatte (vgl. OLG Karlsruhe JAmt 2016, 633 f.; Spickhoff, in: Münchener Kommentar, BGB, 7 Aufl. 2017, § 1791 b Rz. 9).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 WF 124/18

    Beschwerde eines Jugendamtes gegen seine Bestellung zum Amtsvormund

    aa) Ob das Familiengericht bei der Auswahl des Vormundes, die nach den §§ 1779, 1791 b BGB grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht, unmittelbar an die Vorschrift des § 88 a Abs. 4 SGB VIII gebunden ist, ist streitig: Während von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, die behördlichen Zuständigkeitsregelungen beschränkten das Ermessen des Familiengerichts bei Auswahl des Vormundes nicht, soweit die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes im Interesse des Kindeswohls angezeigt sei (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2001 - 3 W 171/01 - FamRZ 2002, 1064 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2016 - 14 UF 12/16 - NJW-RR 2016, 1030 f. = FamRZ 2016, 1474 f.; ebenso Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 8. Aufl. 2019, Rz. 7 zu § 88a), wird von der Gegenauffassung eine Bindung an die behördlichen Zuständigkeitsregeln angenommen, die nur aus zwingenden Gründen des Kindeswohls eine Abweichung gestatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016 - 5 WF 48/16 -, JAmt 2016, 633 f.; Spickhoff, in: Münchener Kommentar, BGB, 7 Aufl. 2017, § 1791 b Rz. 9 ; Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, Rz. 6 zu § 88a).bb)Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung mit den Erwägungen des OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2018 - 17 UF 16/18 - FamRZ 2018, 1246ff = JAmt 2018, 216ff zit nach juris Rn. 8ff) an.
  • OLG München, 09.04.2021 - 16 WF 15/21

    Keine Bindung an die örtliche Zuständigkeit bei Auswahl eines Amtsvormunds

    Nach der Gegenansicht beschränken die behördlichen Zuständigkeitsregelungen des SGB VIII das Ermessen des Familiengerichts, das dem Entscheidungsmaßstab Kindeswohl verpflichtet ist, bei der Auswahl des Vormunds nicht (BayObLG FamRZ 1997, 897; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1064; OLG Saarbrücken BeckRS 2003, 30331135; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1719; OLG Schleswig NJW-RR 2016, 1030; FamRZ 2016, 1474; OLG Dresden JAmt 2018, 463; FamRZ 2019, 990; Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Auflage 2019, § 88a Rn. 7; BeckOGK/Fazekas, 01.07.2020, § 88a Rn. 7; Erman/Schulte-Bunert, BGB, 16. Auflage 2020, § 1791b Rn. 3; NK-BGB/Fritsche/Katzenstein/Lohse, 4. Auflage 2021, § 1791b Rn. 4; Staudinger/Veit, Neubearbeitung 2020, § 1791b Rn. 24 und 27; LPK-SGB VIII/Kunkel, a.a.O., § 87c Rn. 25; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Auflage 2021, § 1 Rn. 222 und § 12 Rn. 121).
  • OLG Köln, 07.01.2003 - 25 WF 245/02

    Voraussetzung für das Entstehen einer Erörterungsgebühr

    Soweit die Gegenauffassung (z.B. OLG Frankfurt OLGR 2002, 12; Saarländisches OLG OLGR 2000, 398; OLG Hamm JurBüro 2000, 471; KG MDR 1980, 589; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 31 Rn. 156; wohl auch AnwKom-BRAGO-Gebauer § 31 Rn. 288, anders aber Rn. 290) darauf hinweist, dieses Argument sei zu vordergründig und zu förmlich, ist dem entgegenzuhalten, dass die Einführung der Erörterungsgebühr lediglich dazu dienen sollte, den Anwalt gebührenrechtlich dann nicht schlechter zu stellen, wenn es lediglich an einer formalen Antragstellung fehlte, im übrigen aber alle Tätigkeiten wie in einer mündlichen Verhandlung stattfanden, also insbesondere im Gerichtssaal und nicht außerhalb über die Sache gesprochen wurde.
  • OLG München, 12.04.2021 - 16 WF 15/21

    Beschwerde gegen die Anordnung von Vormundschaft Neuentscheidung über eine

    Nach der Gegenansicht beschränken die behördlichen Zuständigkeitsregelungen des SGB VIII das Ermessen des Familiengerichts, das dem Entscheidungsmaßstab Kindeswohl verpflichtet ist, bei der Auswahl des Vormunds nicht (BayObLG FamRZ 1997, 897 ; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1064 ; OLG Saarbrücken BeckRS 2003, 30331135; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1719 ; OLG Schleswig NJW-RR 2016, 1030 ; FamRZ 2016, 1474 ; OLG Dresden JAmt 2018, 463; FamRZ 2019, 990 ; Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII , 8. Auflage 2019, § 88a Rn. 7; BeckOGK/Fazekas, 01.07.2020, § 88a Rn. 7; Erman/Schulte-Bunert, BGB , 16. Auflage 2020, § 1791b Rn. 3; NK-BGB/Fritsche/Katzenstein/Lohse, 4. Auflage 2021, § 1791b Rn. 4; Staudinger/Veit, Neubearbeitung 2020, § 1791b Rn. 24 und 27; LPK-SGB VIII/Kunkel, a.a.O., § 87c Rn. 25; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Auflage 2021, § 1 Rn. 222 und § 12 Rn. 121).
  • KG, 15.06.2010 - 17 UF 65/10

    Ergänzungspflegschaft für Minderjährige: Bestellung des Jugendamts zum Pfleger in

    Im Einklang mit der bisherigen, noch unter Geltung des FGG ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, JAmt 2010, 256; Kammergericht, RPfleger 1999, 274; OLG Zweibrücken, RPfleger 2002, 25; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 9. Juli 2001, 1 T 95/01, nachgewiesen in juris) und der Auffassung der Literatur (vgl. Frankfurter Kommentar SGB VIII/Proksch [6. Aufl. 2009], § 53 Rn. 4; MünchKomm/Wagenitz, BGB [5. Aufl. 2008], § 1791b Rn. 13; § 1779 Rn. 24; Anwaltkommentar BGB/Fritsche [2005], § 1791b Rn. 3) hat der Senat bereits entschieden, dass ein Jugendamt, welches entgegen seinem erklärten Willen als Ergänzungspfleger ausgewählt und bestellt wird, berechtigt ist, gegen den entsprechenden Beschluss Rechtsmittel einzulegen (Senat, Beschluss vom 4. März 2010, JAmt 2010, 257).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.03.2001 - 3 U 222/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4121
OLG Hamburg, 29.03.2001 - 3 U 222/00 (https://dejure.org/2001,4121)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2001 - 3 U 222/00 (https://dejure.org/2001,4121)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2001 - 3 U 222/00 (https://dejure.org/2001,4121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Technologieführerschaft; Software; Tatsache; Werturteil; E-Commerce; Branche; Marktführer; Wettbewerbswidrig; Unlauterer Wettbewerb

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Alleinstellungsbehauptung - Software-Unternehmen - "Technologieführerschaft" - Vorsprung auf allen wesentlichen Technologie-Merkmale

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Alleinstellungsbehauptung durch "Technologieführerschaft"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 184
  • GRUR-RR 2002, 71
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.03.2001 - 3 U 222/00
    Eine Berühmung liegt vor, wenn der Verletzer die beanstandete Werbebehauptung im einstweiligen Verfügungsverfahren als rechtmäßig verteidigt und dabei die Wettbewerbswidrigkeit seines Handelns in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 87, 125 - Berühmung).

    Beruht letztere auf einer Berühmung, so endet sie in der Regel, wenn die Berühmung aufgegeben oder fallengelassen wird, weil damit ihre Grundlage entfällt (vgl. BGH GRUR 87, 125 - Berühmung).

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.03.2001 - 3 U 222/00
    Auch dies ergibt sich ohne weiteres aus der zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. auch BGH GRUR 92, 404 - Systemunterschiede).
  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 206/88

    Leserichtung bei Pflichtangaben - Schutz der Gesundheit; HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.03.2001 - 3 U 222/00
    Angesichts dieses Begriffsverständnisses ergibt sich im vorliegenden Fall - über die allgemeinen Grundsätze für eine Zulässigkeit einer Alleinstellungsberühmung hinaus - schon aus der Art der aufgestellten Behauptung und deren Formulierung, dass die Antragsgegnerin einen deutlichen Vorsprung gegenüber ihrem Mitbewerbern aufweisen muss, der die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH GRUR 91, 859, 852 - Spielzeug-Autorennbahn).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7332
OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99 (https://dejure.org/2000,7332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2000 - 12 U 159/99 (https://dejure.org/2000,7332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 12 U 159/99 (https://dejure.org/2000,7332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Anspruchs auf Vergütung von Architektenleistungen; Verjährung eines Anspruchs auf Vergütung von Werkleistungen; Anwendbarkeit deutschen oder österreichischen Rechts bei der Frage der Verjährung einer Werkleistung; Auf einen Vertrag anwendbares ...

  • unalex.eu

    Art. 4 EVÜ
    Dienstleistungsverträge - Werkverträge

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 21; EuGVÜ Art. 2, Art. 52
    Architektenvertragsrecht bei ausländischem Architekturbüro

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Österreichischer Architekt plant in Deutschland: Welches Recht ist anwendbar?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausländischer Architekt plant deutsches Bauwerk: Welches Recht ist anwendbar? (IBR 2002, 23)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 408/97

    Maßgebliches Recht bei einem Bauvertrag mit einem im Ausland ansässigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99
    Im Zweifel kommt demnach das am Sitz des Architekten oder Bauunternehmers geltende Schuldrecht zur Anwendung (BGH, NJW 1999, 2442, 2443; Palandt/Heldrich, Art. 28 EGBGE Rdn. 13/14; Thode/Wenner, Internationales Architekten- und Bauvertragsrecht, Rdn. 280 m.w.N.; LG Kaiserslautern, NJW 1988, 652 für den Fall, dass der Architekt lediglich mit der Fertigung der Baupläne beauftragt war).
  • LG Kaiserslautern, 05.05.1987 - 2 S 123/84

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gemäß Artikel 5 Nr. 1 des Übereinkommens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99
    Im Zweifel kommt demnach das am Sitz des Architekten oder Bauunternehmers geltende Schuldrecht zur Anwendung (BGH, NJW 1999, 2442, 2443; Palandt/Heldrich, Art. 28 EGBGE Rdn. 13/14; Thode/Wenner, Internationales Architekten- und Bauvertragsrecht, Rdn. 280 m.w.N.; LG Kaiserslautern, NJW 1988, 652 für den Fall, dass der Architekt lediglich mit der Fertigung der Baupläne beauftragt war).
  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 95/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von allgemeiner Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99
    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist gegeben; sie ergibt sich nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung aus den Regeln der ZPO über die örtliche Zuständigkeit, so dass die örtliche Zuständigkeit die internationale Zuständigkeit indiziert (BGH, NJW 1992, 3106 ; Thode/Wenner, Internationales Architekten- und Bauvertragsrecht, Rdn. 485; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Rdn. 943).
  • BGH, 21.09.1995 - VII ZR 248/94

    Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts in Fällen mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99
    Da ein Offenlassen der kollisionsrechtlichen Frage grundsätzlich unzulässig ist und das Gericht das ausländische Recht nach § 293 ZP0 zu ermitteln hat, falls nach den maßgeblichen Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts eine ausländische Rechtsordnung berufen ist (BGH, NJW 1996, 54, 55), ist das Unterlassen der gebotenen kollisionsrechtlichen Entscheidung seitens des Landgerichts nicht nur materiell-rechtlichen Ursprungs, sondern kann wegen § 293 ZPO auch als verfahrensfehlerhaft bewertet werden, denn die Regeln des deutschen internationalen Privatrechts muss der deutsche Richter von Amts wegen beachten, also unabhängig davon, ob sich eine der Parteien des Rechtsstreits ausdrücklich auf die Anwendung ausländischen Rechts beruft oder nicht.
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