Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.10.2001 - 7 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3611
OLG Frankfurt, 17.10.2001 - 7 U 15/01 (https://dejure.org/2001,3611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.2001 - 7 U 15/01 (https://dejure.org/2001,3611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 7 U 15/01 (https://dejure.org/2001,3611)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Nr 1 Buchst a VHB, § 5 Nr 2 Buchst a VHB
    Leistungsfreiheit der Hausratversicherung: Diebstahl nach Betreten des Hauses durch eine offenstehende Terrassentür; versuchter Raub bei Anwesenheit der Versicherungsnehmerin im Nebenzimmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch aus einer Hausratversicherung; Begriff des Versicherungsfalls; Voraussetzungen eines Einsteigediebstahls ; Verwirklichung eines Qualifikationsmerkmals; Voraussetzungen eines Raubes; Stillhalten des Opfers; Schnelligkeit der Wegnahme ; ...

  • Judicialis

    VHB 84 § 5 Nr. 2 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 84 § 5 Nr. 1 a; VHB 84 § 5 Nr. 2 a
    Eintritt des Diebes durch geöffnete Terrassentür nach Übersteigen des Gartenzauns ist kein Einsteigediebstahl

  • RA Kotz

    Offene Terrassentür kann bei Diebstahl Versicherungsschutz kosten!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB 84 § 5 Nr. 2 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Offene Terrassentür und Versicherungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1279
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6027
OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01 (https://dejure.org/2002,6027)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2002 - 22 U 148/01 (https://dejure.org/2002,6027)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2002 - 22 U 148/01 (https://dejure.org/2002,6027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Werklohnklage: Unzulässigkeit eines Teilurteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit eines erlassenen Teilurteils bezüglich eines Teils der Werklohnforderung; Unabhängigkeit des entschiedenen Teils vom restlichen Streitstoff; Aufrechnung des Bauherrn mit einer die gesamte Klageforderung übersteigenden Gegenforderung bei Streitigkeit beider ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines erlassenen Teilurteils bezüglich eines Teils der Werklohnforderung; Unabhängigkeit des entschiedenen Teils vom restlichen Streitstoff; Aufrechnung des Bauherrn mit einer die gesamte Klageforderung übersteigenden Gegenforderung bei Streitigkeit beider ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Teilurteil zulässig? (IBR 2002, 531)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Hierzu müsste der Senat auch den in erster Instanz anhängigen Teil "an sich ziehen" und über diesen mitentscheiden (vgl. BGH NJW 1987, 441; OLG Hamm, a. a. O.).
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86

    Schadensersatz aus Bauvertrag; Bezifferung des Schadens; Wasserschaden durch

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Hiernach ist ein Teilurteil insbesondere auch dann unzulässig, wenn der Beklagte mit einer die gesamte Klageforderung übersteigenden Gegenforderung aufgerechnet hat und beide Forderungen der Höhe nach streitig sind (OLG Hamm, a.a.O.; Zöller, ZPO, § 301 Rdnr. 9; Kniffka/ Koeble, Kompendium des Baurechts, S. 652; einschränkend OLG Koblenz NJW-RR 1988, 532 für den - hier nicht vorliegenden - Fall eines Teilurteils, mit dem über einen Feststellungsantrag entschieden wird, wenn die Aufrechnung mit einer den Zahlungsantrag übersteigenden Gegenforderung erklärt wurde und beide Klagebegehren auf demselben Schadensereignis beruhen).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • OLG Hamm, 18.01.1989 - 26 U 22/88
    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03

    Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils; Unzulässigkeit eines Teilurteils ;

    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; Urteil des Senats vom 21. März 2002 - 22 U 148/01 , in: OLGR 2002, 124).
  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Der Erlas eines Teilurteils (§ 301 ZPO) kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung allerdings nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung unabhängig davon ist, wie in dem die Instanz beendenden Schlussurteil (§ 300 ZPO) über den noch rechtshängigen Teil des Rechtsstreites entschieden wird, die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen im Teilurteil und im Schlussurteil also ausgeschlossen ist ( OLG Schleswig , Urt. v. 19.03.1998 - 5 U 182/96, OLGR Schleswig 1998, 270 = SchlHA 1998, 240; OLG Celle , Urt. v. 21.03.2002 - 22 U 148/01, OLGR Celle 2002, 124).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.2001 - 10 U 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8653
OLG Düsseldorf, 20.09.2001 - 10 U 109/00 (https://dejure.org/2001,8653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2001 - 10 U 109/00 (https://dejure.org/2001,8653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2001 - 10 U 109/00 (https://dejure.org/2001,8653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzverpflichtung ; Mangelhafte anwaltliche Beratung ; Anwaltsberatung; Pflichtverletzung; Positive Forderungsverletzung des Anwaltsvertrages; Verjährungseinrede ; Verbot unzulässiger Rechtsausübung

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 242; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BRAO § 51 b; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 194; BGB § 242
    Treuwidriges Berufen auf Verjährung des Regressanspruchs

  • rechtsportal.de

    Anwaltshaftung wegen mangelhafter Beratung - treuwidrige Erhebung der Verjährungseinrede

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1047
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1984 - 8 U 157/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2001 - 10 U 109/00
    Die Verjährungseinrede verstößt unter anderem dann gegen das Verbot unzulässiger Rechtsausübung, wenn der Schuldner durch sein Verhalten, selbst wenn dieses nicht beabsichtigt war, den Gläubiger von der rechtzeitigen, den Lauf der Verjährungsfrist unterbrechenden Klageerhebung abgehalten hat, wobei allerdings ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. z.B. BGH VersR 1971, 339, 340 und VersR 1978, 377, 378, OLG Düsseldorf MDR 1984, 843 sowie Staudinger/Schmitt, 3. Aufl., § 242 BGB Rdn. 600 und Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 194 BGB Rdn. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1977 - 1 U 112/76

    Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2001 - 10 U 109/00
    Die Verjährungseinrede verstößt unter anderem dann gegen das Verbot unzulässiger Rechtsausübung, wenn der Schuldner durch sein Verhalten, selbst wenn dieses nicht beabsichtigt war, den Gläubiger von der rechtzeitigen, den Lauf der Verjährungsfrist unterbrechenden Klageerhebung abgehalten hat, wobei allerdings ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. z.B. BGH VersR 1971, 339, 340 und VersR 1978, 377, 378, OLG Düsseldorf MDR 1984, 843 sowie Staudinger/Schmitt, 3. Aufl., § 242 BGB Rdn. 600 und Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 194 BGB Rdn. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02

    Steuerberater- und Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsfrist und Verjährungsbeginn

    Aus dem Vortrag der Kläger ergibt sich nicht, dass die Beklagten - wie in den von ihnen zitierten Fällen des OLG Düsseldorf (VersR 2003, 1047, II 309) und BGH (NJW 1985, 1151, 1152) - durch konkrete Handlungen oder Erklärungen den Eindruck erweckt haben, verjährungsunterbrechender Maßnahmen bedürfe es nicht bzw. ausdrücklich gegenüber den Klägern angeregt haben, zunächst den Ausgang des finanzgerichtlichen Verfahrens abzuwarten.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8881
OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01 (https://dejure.org/2001,8881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.06.2001 - 1 AR 10/01 (https://dejure.org/2001,8881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 1 AR 10/01 (https://dejure.org/2001,8881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für Prozesskostenhilfe; Bindungswirkung bei Verweisungsbeschlüssen; Voraussetzung einer objektiv willkürlichen Verweisung

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281; ; ZPO § 29 a

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281 § 29 a
    Verweisung des Rechtsstreits - objektive Willkürlichkeit - "gespaltene örtliche Zuständigkeit" - Gerichtsstands des Sachzusammenhanges

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281 § 29 a
    Verweisung des Rechtsstreits - objektive Willkürlichkeit - "gespaltene örtliche Zuständigkeit" - Gerichtsstands des Sachzusammenhanges

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dessau - 4 C 103/01
  • AG Magdeburg - 15 C 1706/01
  • OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01
    Sowohl das Amtsgericht Dessau wie das Amtsgericht Magdeburg haben sich i. S. von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO rechtskräftig für unzuständig erklärt; ersteres durch regelmäßig unanfechtbaren Verweisungsbeschluss vom 22. März 2001 (GA Bl. 37), letzteres durch Beschluss vom 2. Mai 2001 (GA Bl. 41), durch welchen es die Übernahme des Verfahrens ablehnte, was sachlich als Rückverweisung anzusehen ist und als solche den Anforderungen genügt, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" der vorgenannten Vorschriften zu stellen sind (vgl. BGHZ 71, 15, 17; 102, 338, 340).
  • BGH, 07.10.1987 - IVb ARZ 34/87

    Befinden über eine fehlende Zuständigkeit eines Gerichts wegen Beurteilung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01
    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt jedoch dann, wenn dieser jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und objektiv willkürlich erscheint (vgl. BGH BB 1995, 2029; NJW 1993, 1273; BGH FamRZ 1988, 155).
  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01
    Sowohl das Amtsgericht Dessau wie das Amtsgericht Magdeburg haben sich i. S. von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO rechtskräftig für unzuständig erklärt; ersteres durch regelmäßig unanfechtbaren Verweisungsbeschluss vom 22. März 2001 (GA Bl. 37), letzteres durch Beschluss vom 2. Mai 2001 (GA Bl. 41), durch welchen es die Übernahme des Verfahrens ablehnte, was sachlich als Rückverweisung anzusehen ist und als solche den Anforderungen genügt, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" der vorgenannten Vorschriften zu stellen sind (vgl. BGHZ 71, 15, 17; 102, 338, 340).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01
    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt jedoch dann, wenn dieser jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und objektiv willkürlich erscheint (vgl. BGH BB 1995, 2029; NJW 1993, 1273; BGH FamRZ 1988, 155).
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01
    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt jedoch dann, wenn dieser jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und objektiv willkürlich erscheint (vgl. BGH BB 1995, 2029; NJW 1993, 1273; BGH FamRZ 1988, 155).
  • BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01
    Obschon die Vorschrift unmittelbar nur für das Urteilsverfahren gilt, ist sie auf andere Verfahren der ZPO, namentlich das Verfahren der Prozesskostenhilfe, analog heranzuziehen (BGH NJW-RR 1994, 706).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7595
OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00 (https://dejure.org/2001,7595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2001 - 15 W 89/00 (https://dejure.org/2001,7595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 15 W 89/00 (https://dejure.org/2001,7595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks, der sich auf ein Grundpfandrecht bezieht, ist jedenfalls dann kein gebührenfreies Nebengeschäft, wenn diese Eintragung nach der Auflassungsvormerkung beantragt und vollzogen wird (wie BayObLG, FGPrax 2001, 128).

    Denn in diesem Fall ist die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks kein Nebengeschäft im Sinne des § 35 KostO (vgl. BayObLG, FGPrax 2001, 128, 129).

    Ist die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks später beantragt worden und erfolgt dessen Eintragung nach der Eintragung des Rechts, handelt es sich nicht mehr um ein Nebengeschäft (vgl. BayObLG, FGPrax 2001, 128, 129; Schubert a.a.O.).

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Das Amtsgericht folge zutreffend der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MittBayNot 1998, 274), wonach die Gebühr aus § 67 KostO für die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks anfalle.

    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 568; Schubert, DNotZ 1999, 967, 978; Frank, MittBayNot 1998, 228; Lehmann, Rpfleger 1998, 375, 376), dass die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die § 67 KostO anzuwenden sei.

    Nach ganz überwiegender Auffassung kommt ein gebührenfreies Nebengeschäft nicht in Betracht, wenn die Nebeneintragung nicht gleichzeitig mit der Haupteintragung erfolgt (vgl. Schubert, DNotZ 1999, 967, 980; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 62 Rdnr. 10c, § 67 Rdnr. 13; Korintenberg/Lappe, KostO, 3. Aufl., § 62 Rdnr. 18; a.A. Lehmann, Rpfleger 1998, 375, 376 für den Wirksamkeitsvermerk).

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Der "Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25. März 1999 (= NJW 1999, 2275 = DNotZ 1999, 1000) unter Aufhebung der Beschlüsse des Landgerichts und des Amtsgerichts das Grundbuchamt angewiesen, die Wirksamkeitsvermerke einzutragen, und zwar bei der Auflassungsvormerkung und bei den Grundschulden.

    Dem entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Wirksamkeitsvermerk in einem solchen Fall sowohl beim Grundpfandrecht als auch bei der Auflassungsvormerkung einzutragen ist (BGH, NJW 1999, 2275, 2276 = DNotZ 1999, 1000, 1002).

  • OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97

    Beschränkte Zulässigkeit eines Wirksamkeitsvermerks, Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes wies mit Zwischenverfügung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, Rpfleger 1998, 106 darauf hin, dass die Wirksamkeitsvermerke nicht eintragungsfähig seien.

    Der mit der weiteren Beschwerde befasste Senat wollte dem Rechtsmittel stattgeben, sah sich daran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, Rpfleger 1998, 106 (= NotZ 1998, 311) gehindert und legte die Sache deshalb gemäß § 79 Abs. 2 GBO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00

    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 568; Schubert, DNotZ 1999, 967, 978; Frank, MittBayNot 1998, 228; Lehmann, Rpfleger 1998, 375, 376), dass die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die § 67 KostO anzuwenden sei.
  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 8 W 192/11

    Grundbuchsache: Kostenmäßige Auswirkung der gleichzeitigen Eintragung eines

    Dieser Auffassung hat sich das Amtsgericht angeschlossen unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 19. Juli 2001, Az. 15 W 89/00, veröff.

    u.a. in JurBüro 2002, 259, und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. März 2001, Az. 3Z BR 94/01, veröff.

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