Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2751
OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02 (https://dejure.org/2002,2751)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.03.2002 - 2 U 21/02 (https://dejure.org/2002,2751)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. März 2002 - 2 U 21/02 (https://dejure.org/2002,2751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichten eines Vergnügungsparkbetreibers: Sicherung der Benutzer einer Rutsche mit mehreren Parallelbahnen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB
    Verkehrspflichtverletzung; Haftung; Sicherungsvorkehrungen; Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatz; Vergnügungspark; Freizeitpark; Rutsche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrspflichtverletzung; Haftung; Sicherungsvorkehrungen; Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatz; Vergnügungspark; Freizeitpark; Rutsche

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Umfang der Sicherungsmaßnahmen bei "Riesenrutsche" zur Einhaltung des Abstands zwischen den Rutschenden

  • RA Kotz

    Schmerzensgeld nach Unfall auf Riesenrutsche und Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrspflichtverletzung; Haftung; Sicherungsvorkehrungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wasserrutschen im Schwimmbad: Haftung bei Unfällen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1124
  • VersR 2003, 474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02
    Das einzuhaltende Ausmaß der Sicherheitsvorkehrungen hat sich dabei nach dem jeweiligen Benutzerkreis zu richten; insbesondere ist zu berücksichtigen, daß bei Spiel- und Freizeitanlagen kindliche bzw. jugendliche Benutzer dazu neigen, sich im Spieleifer auch unbesonnen zu verhalten (BGH NJW 1978, 1629; BGH NJW 1980, 1159; Staudinger-Hager, BGB (1999) § 823 E 286).

    Allerdings können keine Vorkehrungen gegen jede denkbare, nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung verlangt werden (BGH NJW 1978, 1629; Staudinger-Hager a.a.O.).

  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02
    Das einzuhaltende Ausmaß der Sicherheitsvorkehrungen hat sich dabei nach dem jeweiligen Benutzerkreis zu richten; insbesondere ist zu berücksichtigen, daß bei Spiel- und Freizeitanlagen kindliche bzw. jugendliche Benutzer dazu neigen, sich im Spieleifer auch unbesonnen zu verhalten (BGH NJW 1978, 1629; BGH NJW 1980, 1159; Staudinger-Hager, BGB (1999) § 823 E 286).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02
    Für die Kausalität der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des eingetretenen Schadens spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. dazu z.B. BGH NJW 1994, 945, 946; Staudinger-Hager, § 823 E 72 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.1992 - 14 U 83/89

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02
    Diesen Grundsätzen entsprechend ist es allgemein anerkannt, daß bei größeren Wasserrutschen - zumindest - durch deutlich sichtbare Schilder, unterstützt durch entsprechend grafische Symbole, am Einstieg der Rutsche auf die Gefahren einer unsachgemäßen Benutzung, etwa bei Nichteinhaltung des notwendigen Mindestabstands, hinzuweisen ist (OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLGR Köln 2001, 32; Staudinger-Hager, § 823 E 312).
  • OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 86/00

    Fristlose Kündigung eines Agenturvertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02
    Diesen Grundsätzen entsprechend ist es allgemein anerkannt, daß bei größeren Wasserrutschen - zumindest - durch deutlich sichtbare Schilder, unterstützt durch entsprechend grafische Symbole, am Einstieg der Rutsche auf die Gefahren einer unsachgemäßen Benutzung, etwa bei Nichteinhaltung des notwendigen Mindestabstands, hinzuweisen ist (OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLGR Köln 2001, 32; Staudinger-Hager, § 823 E 312).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.10.2001 - 1 U 157/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9928
OLG Karlsruhe, 17.10.2001 - 1 U 157/01 (https://dejure.org/2001,9928)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.10.2001 - 1 U 157/01 (https://dejure.org/2001,9928)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 1 U 157/01 (https://dejure.org/2001,9928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Einrede der Verjährung; Anwaltsvertrag; Mandatsbeendigung; Anspruchsentstehung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; BRAO § 51 b Alt. 2; ; BRAO § 51 b

  • rechtsportal.de

    Anwaltshaftung - Verjährung des Schadensersatzanspruchs - Zeitpunkt der Mandatsbeendigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2001 - 1 U 157/01
    Hierzu genügt es, dass die Verschlechterung der Vermögenslage des Betroffenen sich wenigstens dem Grunde nach verwirklicht hat, mag ihre Höhe auch noch nicht beziffert werden können (BGH WM 2001, 1677).
  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 4/98

    Revision - Schadensersatzanspruch - Einrede der Verjährung - Abtretung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2001 - 1 U 157/01
    Entgegen der Auffassung des Klägers kommt es auf den Zeitpunkt der Abrechnung als solchen nicht an (vgl. auch BGH, Entsch. v. 15.07.1999 - IX ZR 4/98 - BGHR BRAO § 51 a. F. Verjährungsbeginn 4 = AGS 2000, 143; Borgmann/Haug, Kapitel X Rn. 28 Fn. 124 unter Hinweis auf OLG Frankfurt, Urteil v. 19.11.1992 - 26 U 50/92 -).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2001 - 1 U 157/01
    Auch ein Sekundäranspruch, dessen Verjährung ebenfalls spätestens mit der Mandatsbeendigung zu laufen beginnt (BGH NJW 1996, 661), wäre im Zeitpunkt der Klageeinreichung mehr als drei Jahre nach Mandatsbeendigung verjährt gewesen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.05.2001 - 8 Wx 602/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11320
OLG Brandenburg, 21.05.2001 - 8 Wx 602/99 (https://dejure.org/2001,11320)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2001 - 8 Wx 602/99 (https://dejure.org/2001,11320)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 8 Wx 602/99 (https://dejure.org/2001,11320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundbuch; Eigentumswechsel; Vormerkung; Auflassungsvormerkung; Löschung

  • Judicialis

    EGBGB § 13 a; ; EGBGB § 11 Abs. 3; ; GBO § 71; ; GBO § 38; ; GBO § 71 Abs. 2; ; GBO § 29 Abs. 3; ; GBO § 71 Abs. 2 Satz 1; ; GBO § 71 Abs. 2 Satz 2; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.09.2000 - 6 WF 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18399
OLG Zweibrücken, 18.09.2000 - 6 WF 120/00 (https://dejure.org/2000,18399)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.09.2000 - 6 WF 120/00 (https://dejure.org/2000,18399)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. September 2000 - 6 WF 120/00 (https://dejure.org/2000,18399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Streitwert: Änderung trotz rechtskräftiger Kostenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1992 - 19 U 16/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2000 - 6 WF 120/00
    Hierfür spricht schon der Wortlaut des § 25 GKG , der einen Ausschluss der Berichtigung unzutreffender Streitwertfestsetzungen in solchen Fällen nicht vorsieht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1407 ).
  • OLG Schleswig, 11.09.2003 - 11 U 13/02

    Vekehrssicherungspflicht bei - unbefugter - Nutzung von Kinderspielgeräten

    Das einzuhaltende Ausmaß der Sicherheit muss sich an dem Alter der jüngsten Kinder ausrichten, die für die Benutzung in Frage kommen (vgl. Senat SchlHAnz 1997, 279; OLG Oldenburg, OLGR 2002, 137).
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