Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3484
OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01 (https://dejure.org/2002,3484)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.01.2002 - 2 U 147/01 (https://dejure.org/2002,3484)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 2 U 147/01 (https://dejure.org/2002,3484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ärztliche Wahlleistungsvereinbarung; Vertreterklausel; Chefarztbehandlung; Vorhersehbare Verhinderung; AGB

  • Judicialis

    AGBG § 10 Nr. 4; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 10 Nr. 4 § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Ärztliche Wahlleistungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 20 O 85/01
  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 937
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.05.1994 - 3 U 198/93

    Behandlungsvertrag; Regelungen; Vertretung des Arztes im Urlaubsfall ;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01
    Solch weitreichende Vertreterklauseln sind damit für den Patienten unzumutbar und deshalb gem. § 10 Nr. 4 AGBG unwirksam (OLG Hamm, NJW 1995, 794; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2541; Kuhla, NJW 2000, 841, 844 f.).

    Beurteilt man aber schon den Fall der Behandlung durch einen Stellvertreter des vom Patienten gewünschten Chefarztes als erhebliche Äquivalenzstörung und Abweichung vom ursprünglich verfolgten Vertragsziel (Graf v. Westphalen, Krankenhausaufnahmevertrag, Rn. 26; OLG Hamm NJW 1995, 794) so gilt dasselbe - erst recht - für die hier aufgezeigte Fallkonstellation.

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01
    Solch weitreichende Vertreterklauseln sind damit für den Patienten unzumutbar und deshalb gem. § 10 Nr. 4 AGBG unwirksam (OLG Hamm, NJW 1995, 794; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2541; Kuhla, NJW 2000, 841, 844 f.).

    Recht hat die Beklagte zwar darin, dass die schon in den Entscheidungsgründen des LGU zitierten Urteile OLG Hamm, NJW 590, 794 sowie OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2541 sich jeweils auf Vertretungsklauseln bezogen, die ausdrücklich für den Fall einer Verhinderung durch "Ortsabwesenheit", "Urlaub" etc. gelten sollten, wobei im Fall des OLG Hamm dem sogar noch ausdrücklich "unvorhersehbare Umstände" gegenübergestellt waren.

  • BGH, 26.11.1992 - I ZR 261/90

    Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen durch Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01
    Denn nur völlig fernliegende Auslegungsmöglichkeiten schließen ein Klauselverbot im Verbandsprozess aus (BGH NJW 1993, 1135; 94, 1799).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1987 - 15 U 160/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01
    Die Wertung fällt zwar auf den ersten Blick zugunsten der Beklagten aus, wenn man sich dem Urteil des OLG Karlsruhe (NJW 1987, 1489) anschließt.
  • OLG Stuttgart, 28.05.1999 - 2 U 219/98

    Allgemeine Versicherungsbedingungen als AGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01
    Richtig ist zwar der Ausgangspunkt des Landgerichts: Soweit eine lediglich deklaratorische, d. h. wörtlich oder inhaltlich mit einer Rechtsvorschrift übereinstimmende Klausel vorliegt, ist sie grundsätzlich nicht kontrollfähig (Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 823 u. 824; Senat, VersR 99, 832, 833).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06

    Zu den Voraussetzungen des wirksamen Abschlusses ärztlicher

    Eine solche Klausel ist deshalb wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB (§ 9 AGBG a.F.) unwirksam (vgl. OLG Stuttgart, NJOZ 2002, 2781, 2784).
  • LG Bonn, 04.02.2004 - 5 S 207/03

    Stellvertretung bei Wahlarztbehandlung

    Nur in diesem Fall steht der Pflicht des Patienten, die eigentlich für die ausschließliche Behandlung durch den Chefarzt vereinbarte besondere Vergütung zu entrichten, ein berechtigtes Interesse des Chefarztes gegenüber, das Entgelt trotz seiner Verhinderung und Leistung durch den Vertreter zu erhalten (vgl. OLG Stuttgart, MedR 2002, 411 m.w.N.).
  • AG Frankenthal, 13.03.2014 - 3a C 225/13

    Wahlleistungsvereinbarungen zwischen Patient und Krankenhausträger: Anforderung

    32 Auch hinsichtlich des Kreises der Liquidationsberechtigten ist gegen die verwendete Klausel nicht zu erinnern (OLG Stuttgart OLGR 2002, 153 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6652
OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99 (https://dejure.org/2001,6652)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.07.2001 - 1 U 124/99 (https://dejure.org/2001,6652)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 1 U 124/99 (https://dejure.org/2001,6652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beratungsleistung; Gemischter Beratungsvertrag; Honorarvereinbarung; Pauschalhonorar; Steuerberatung; Wirtschaftsberatung; Verjährung von Honoraransprüchen

  • Judicialis

    StBGebV § 14; ; StBGebV § 7; ; StBGebV § ... 14 Abs. 3; ; StBGebV § 9 Abs. 1; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15; ; BGB § 198; ; BGB § 201; ; BGB § 139; ; BGB § 126 Abs. 2; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 209; ; BGB § 242; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; StBG § 33; ; StBG § 57; ; AktG § 17 Abs. 2; ; AktG § 302; ; AktG § 317; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Gebühren des Steuerberaters - gemischter Beratungsvertrag - Beginn der Verjährung - Entstehung des Vergütungsanspruches - Dauervertragsverhältnis - Beendigung der Angelegenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 2292
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 352/98

    Streitgegenstand bei Klage eines Steuerberaters auf Vergütung für die

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
    Vielmehr wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger geltend gemachten Rechtsfolge konkretisiert, und durch den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt (vgl. BGHZ 117, 1, 5 f.; BGH WM 1999, 704; BGH MDR 1999, 954, 955).

    Zum Klagegrund sind dabei alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen Betrachtungsweise aus der Sicht der Parteien zu dem Sachverhalt gehören, den der Kläger mit seinem Vortrag zur Begründung seines Begehrens der gerichtlichen Entscheidung unterbreitet (vgl. BGH MDR 1999, 954, 955).

    Wie diese Leistungen abzurechnen sind, nämlich pauschal oder entsprechend den Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung, ist für die Bestimmung des Streitgegenstandes zunächst zweitrangig; der zur Entscheidung gestellte Lebenssachverhalt ist die Beauftragung mit einzelnen Leistungen und die Erbringung derselben (ebenso offensichtlich, wenn auch ohne hierauf ausdrücklich einzugehen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.1994, 13 U 101/93, - zitiert nach JURIS - auch BGH MDR 1999, 954, 955).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
    Hinsichtlich der Entstehung des Vergütungsanspruches ist bei einem Dauervertragsverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant, wie hier zwischen den Parteien des Rechtsstreits, auf den Zeitpunkt der Beendigung der Angelegenheit abzustellen, § 7 StBGebV (vgl. BGH WM 1997, 330, 331; BGH Urteil vom 06.07.2000 - IX ZR 210/99 - zitiert nach JURIS; ebenso der erkennende Senat im Urteil vom 15.05.2001 - 1 U 91/00 -).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin war der Beginn der Verjährungsfrist unabhängig davon, ob die Klägerin ihrer Mandantin bereits eine Rechnung erteilt hatte (vgl. BGH DStR 1997, 514; Eckert, a.a.O., § 7 Anm. 4 - S. 179 -), ob die Klägerin der Beklagten die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hatte, sowie auch unabhängig davon, ob die Klägerin etwaige Unterlagen aus ihrer Arbeit noch im Jahre 1996 zurück hielt.

  • OLG Düsseldorf, 21.04.1994 - 13 U 101/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
    Wie diese Leistungen abzurechnen sind, nämlich pauschal oder entsprechend den Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung, ist für die Bestimmung des Streitgegenstandes zunächst zweitrangig; der zur Entscheidung gestellte Lebenssachverhalt ist die Beauftragung mit einzelnen Leistungen und die Erbringung derselben (ebenso offensichtlich, wenn auch ohne hierauf ausdrücklich einzugehen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.1994, 13 U 101/93, - zitiert nach JURIS - auch BGH MDR 1999, 954, 955).

    Das Oberlandesgericht Düssdorf hat in seinem vorzitierten Urteil 13 U 101/93 festgestellt, dass beispielsweise die Frage einer stillen Beteiligung sowohl steuerrechtliche wie betriebswirtschaftliche Probleme aufwerfe, und daher für eine solche Tätigkeit Gebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung zugesprochen.

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99

    Steuerberatergebühren bei nachträglicher Jahresbuchführung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
    Hinsichtlich der Entstehung des Vergütungsanspruches ist bei einem Dauervertragsverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant, wie hier zwischen den Parteien des Rechtsstreits, auf den Zeitpunkt der Beendigung der Angelegenheit abzustellen, § 7 StBGebV (vgl. BGH WM 1997, 330, 331; BGH Urteil vom 06.07.2000 - IX ZR 210/99 - zitiert nach JURIS; ebenso der erkennende Senat im Urteil vom 15.05.2001 - 1 U 91/00 -).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
    Vielmehr wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger geltend gemachten Rechtsfolge konkretisiert, und durch den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt (vgl. BGHZ 117, 1, 5 f.; BGH WM 1999, 704; BGH MDR 1999, 954, 955).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
    Vielmehr wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger geltend gemachten Rechtsfolge konkretisiert, und durch den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt (vgl. BGHZ 117, 1, 5 f.; BGH WM 1999, 704; BGH MDR 1999, 954, 955).
  • BFH, 07.12.1993 - VIII R 160/86

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
    Dies gilt umso mehr, als die wirtschaftsberatende Tätigkeit ohnehin zum Berufsbild des Steuerberaters gehört (vgl. Gehre, Komm. z. StBG, 4. Aufl., Einleitung Anm. 16 f.; § 33 Anm. 11 f.; § 57 Anm. 102), und zwar einschließlich der Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen, Fragen der Rationalisierung und Fragen der Personalberatung (Gehre, a.a.O. unter Hinweis auf Mittelsteiner DStR 1994, 614; BGHZ 1990, 266; Böttcher DStR 1974, 539), weshalb wirtschafts- und steuerberatende Tätigkeiten häufig gar nicht zu trennen sein werden.
  • OLG Naumburg, 15.05.2001 - 1 U 91/00

    Gebühren des Steuerberaters - Bestimmung des angemessenen Gebührenansatzes -

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
    Hinsichtlich der Entstehung des Vergütungsanspruches ist bei einem Dauervertragsverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant, wie hier zwischen den Parteien des Rechtsstreits, auf den Zeitpunkt der Beendigung der Angelegenheit abzustellen, § 7 StBGebV (vgl. BGH WM 1997, 330, 331; BGH Urteil vom 06.07.2000 - IX ZR 210/99 - zitiert nach JURIS; ebenso der erkennende Senat im Urteil vom 15.05.2001 - 1 U 91/00 -).
  • OLG Naumburg, 08.02.2000 - 1 U 136/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
    * einen bis zum 31.12.1997 befristeten Steuerberatungsvertrag mit der K. mbH vom 04.02.1993 (vgl. Anlage K 15, Aktenordner, im Rechtsstreit der hiesigen Klägerin gegen die K. mbH, Az.: 31 O 13/97 des Landgerichts Magdeburg, nachgehend 1 U 136/99 des Oberlandesgerichts Naumburg; im Folgenden: Beiakte 31 O 13/97).
  • LG Saarbrücken, 01.03.2005 - 9 O 238/04

    Anspruch einer Steuerberatergesellschaft auf Zahlung von Gebühren; Berechnung der

    Diese Vorschrift ist anwendbar, wenn - wie hier - ausschließlich oder zumindest überwiegend steuerberatende Tätigkeiten erbracht werden (vgl. OLG Naumburg. Urteil vom 23.07.2001 - 1 U 124/99 -. OLGR Naumburg 2002.153 [Leitsatz] unter 2.1 b) aa) [zu § 14 StBGebV ]; OLG Celle OLGR 2000.62 [im UmkehrschlussJ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.03.2002 - 10 WF 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4963
OLG Celle, 21.03.2002 - 10 WF 44/02 (https://dejure.org/2002,4963)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2002 - 10 WF 44/02 (https://dejure.org/2002,4963)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2002 - 10 WF 44/02 (https://dejure.org/2002,4963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert in Ehesachen: Ansatz des Mindestwertes für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Prozeßkostenhilfebewilligung für beide Parteien

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 2 S. 2 GKG; § 12 Abs. 2 S. 4 GKG
    Festsetzung des Streitwertes einer Ehesache; Abstellen auf die Einkommensverhältnisse der Eheleute; Bewilligung ratenloser Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwertes einer Ehesache; Abstellen auf die Einkommensverhältnisse der Eheleute; Bewilligung ratenloser Prozesskostenhilfe

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 13.02.1998 - 10 WF 23/97
    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 10 WF 44/02
    Soweit für die Festsetzung des Streitwertes einer Ehesache auf die Einkommensverhältnisse der Eheleute abzustellen ist, kommt es auf das in drei Monaten vor Anhängigkeit des Scheidungsantrages erzielte Nettoeinkommen an; eine hiervon losgelöste Annahme des Mindestwertes in Höhe von 4.000 DM (§ 12 Abs. 2 Satz 4 GKG) mit der Begründung, beiden Eheleuten sei ratenlose Prozesskostenhilfe bewilligt worden, ist unzulässig (siehe auch Senatsbeschluss vom 13. Februar 1998 - 10 WF 23/98 = Nds. Rpfl 1998, 175 = FamRZ 1999, 604).

    b) Soweit das Amtsgericht in Abweichung davon auf den Mindestbetrag in Höhe von 4.000 DM abgestellt und dies mit dem Hinweis begründet hat, bei "ratenloser" PKH für beide Parteien komme nur der Mindestwert i. S. v. § 12 Abs. 2 Satz 4 GKG in Betracht, hat der Senat mit der überwiegenden Meinung (vgl. hierzu die Nachweise bei Zöller-Herget, ZPO , 23. Auflage, § 3 ZPO Stichwort: Ehesachen) bereits wiederholt zur - auch veröffentlichten - Kenntnis des Amtsgerichts (vgl. die Senatsentscheidungen 10 WF 197/97 und 10 WF 22/98 sowie Senatsbeschluss vom 13. Februar 1998 - 10 WF 23/98 - Nds. Rpfl 1998, 175 = FamRZ 1999, 604; Vorinstanz jeweils Amtsgericht Hannover) entschieden, dass es für eine solche vereinfachende Rechtsanwendung, die das Amtsgericht im Übrigen nicht näher begründet hat, an einer notwendigen Gesetzesgrundlage fehlt.

  • OLG Nürnberg, 24.10.2005 - 7 WF 942/05

    Streitwert des Ehescheidungsverfahrens nach Bewilligung ratenfreier

    Während diese Auffassung in der Vergangenheit auch mehrheitlich von der Rechtsprechung geteilt worden ist, haben sich in den letzten Jahren mehrere Oberlandesgerichte - teilweise unter Aufgabe der eigenen bisherigen Rechtsprechung - mit guten Gründen gegen diese Auffassung ausgesprochen (OLG München, FamRZ 2002, 683 f; Kammergericht KG-Report Berlin 2003, 384 f; OLG Koblenz OLG-Report Koblenz 2000, 127; OLG Zweibrücken, OLG-Report Zweibrücken 2004, 195 ff; OLG Hamburg, OLG-Report Hamburg 2003, 252; OLG Celle, OLG Report Celle 2002, 153 f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1135 f.).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 10 WF 45/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
  • OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05

    Streitwert in Ehesache bei ratenfreier Prozesskostenhilfe

    Aus § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG schließt ein Teil der Rechtsprechung, dass stets das dreimonatige Nettoeinkommen der Parteien in die Streitwertberechnung einzustellen sei (u. a. OLG München, FamRZ 2002, 683; OLG Celle, OLG-Report 2002, 153).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2005 - 10 WF 97/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
  • OLG Schleswig, 22.04.2005 - 13 WF 20/05

    Streitwertfestsetzung in Ehesachen bei ratenfreier Bewilligung von

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  • AG Vechta, 02.08.2007 - 12 F 117/07

    Bestimmung des Streitwertes in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (hier:

    Für die Wertermittlung maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages, 40 GKG (vgl. auch OLG Celle OLGR 2002, 153-154; Zöller/Herget, ZPO, § 3 Rn. 16 "Ehesachen").
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00   

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OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00 (https://dejure.org/2001,5610)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2001 - 6 U 227/00 (https://dejure.org/2001,5610)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2001 - 6 U 227/00 (https://dejure.org/2001,5610)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 31.03.1999 - 84 O 7/99
    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00
    Wegen der Einzelheiten wird beispielhaft auf die Akten der Verfahren 84 O 92/97 LG Köln = 6 U 17/98 OLG Köln und 84 O 7/99 LG Köln = 6 U 134/99 Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die bis zur mündlichen Verhandlung gewechselten Schriftsätze und die Akten der Verfahren 84 O 92/97 LG Köln = 6 U 17/98 OLG Köln, 84 O 7/99 LG Köln = 6 U 134/99 OLG Köln und 84 O 36/00 LG Köln = 6 U 174/00 OLG Köln, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie den ihm gem. §§ 523, 283 ZPO nachgelassenen Schriftsatz des Klägers vom 21.5.2001 sowie den weiteren Schriftsatz des Klägers vom 12.7.2001 Bezug genommen.

    Der Geltendmachung des Feststellungsanspruches steht auch nicht entgegen, dass über diesen bereits - wie der Kläger vorgetragen hat - im Verfahren 84 O 7/99 = 6 U 134/99 OLG Köln "eine rechtskrafterstreckende Entscheidung" ergangen wäre.

  • OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00
    Wegen der Einzelheiten wird beispielhaft auf die Akten der Verfahren 84 O 92/97 LG Köln = 6 U 17/98 OLG Köln und 84 O 7/99 LG Köln = 6 U 134/99 Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die bis zur mündlichen Verhandlung gewechselten Schriftsätze und die Akten der Verfahren 84 O 92/97 LG Köln = 6 U 17/98 OLG Köln, 84 O 7/99 LG Köln = 6 U 134/99 OLG Köln und 84 O 36/00 LG Köln = 6 U 174/00 OLG Köln, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie den ihm gem. §§ 523, 283 ZPO nachgelassenen Schriftsatz des Klägers vom 21.5.2001 sowie den weiteren Schriftsatz des Klägers vom 12.7.2001 Bezug genommen.

    An der im Verfahren 6 U 17/98 zugrundegelegten gegenteiligen Rechtsauffassung hält der Senat nicht mehr fest.

  • BGH, 05.02.1998 - III ZR 103/97

    Durchsetzung einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00
    Auch die Situation, in der durch einen Vergleichsschluss eine Vertragsstrafevereinbarung getroffen wird und der Gläubiger damit zugleich einen gem. § 890 ZPO zu vollstreckenden Titel erhält (vgl. BGH GRUR 98, 1053 - "Vertragsstrafe/Ordnungsgeld"), ist mit der vorliegenden Fallkonstellation nicht gleichzusetzen, weil dort sehenden Auges zwei Titel geschaffen werden, während dies vorliegend gerade nicht der Fall war.
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88

    "Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00
    Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, jedoch bei Vertragsschluss bestehenden gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. z.B. BGH NJW-RR 90, 386 f; GRUR 90, 1005 f - "Salome").
  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00
    Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, jedoch bei Vertragsschluss bestehenden gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. z.B. BGH NJW-RR 90, 386 f; GRUR 90, 1005 f - "Salome").
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07

    Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung

    Die Klausel läuft in diesen Fällen auf die Änderung des wesentlichen Inhalts des Wahlarztvertrags hinaus, was im Wege von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch unter Berücksichtigung von § 307 Abs. 2 BGB (für den Streitfall noch § 9 Abs. 2 AGBG), unzumutbar ist (OLG Stuttgart OLGR 2002, 153; OLG Hamm NJW 1995, 794; LG Bonn, Urteil vom 4. Februar 2004 - 5 S 207/03 - juris Rn. 12; Kubis NJW 1989, 1512, 1515; Miebach/Patt NJW 2000, 3377, 3383; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe NJW 1987, 1489; Biermann/Ulsenheimer/Weißauer MedR 2000, 107, 111 f; wohl auch Kuhla NJW 2000, 841, 844).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Da nicht selten Unterwerfungserklärungen abgegeben und Unterlassungsverträge abgeschlossen werden, auch wenn der Gläubiger bereits - etwa durch eine einstweilige Verfügung - ein gerichtliches Unterlassungsgebot erwirkt hat, kann nicht angenommen werden, dass die Parteien bei Abschluss eines solchen Vertrags übereinstimmend davon ausgehen, dass kein entsprechendes gerichtliches Unterlassungsgebot ergangen ist oder noch ergeht (anders OLG Köln OLG-Rep 2002, 153).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98

    Prüfungsumfang nach Urteilsaufhebung durch das BVerfG

    Zwischenzeitlich hatte der Senat in dem Verfahren 6 U 227/00 OLG Köln eine ebenfalls auf die streitgegenständliche Unterlassungserklärung gestützte weitere Klage des Klägers abgewiesen und auf die dort erhobene Widerklage festgestellt, dass der von dem Kläger in Anspruch genommene Vertragsstrafevertrag nicht bestehe.

    Dem stehe auch die Rechtskraft des Feststellungsausspruches nicht entgegen, zumal der Rechtsstreit 6 U 227/00 OLG Köln nicht gegen die Beklagte des vorliegenden Verfahrens geführt worden sei.

    Sie behauptet, die Beklagte des Verfahrens 6 U 227/00 OLG Köln sei mit ihr identisch, sieht den Senat an die in jenem Verfahren rechtskräftig getroffene Feststellung, wonach ein Vertrag nicht zustande gekommen sei, gebunden und meint, aus den Gründen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung würde ihre Verurteilung einen Verstoß gegen Art. 5 GG darstellen.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24.8.2001 (6 U 227/00) auf die in jenem Verfahren erhobene Widerklage rechtskräftig festgestellt, dass ein derartiger Vertragsstrafevertrag nicht bestehe.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24.8.2001 (6 U 227/00) - eingangs des Tatbestandes - als unstreitig festgestellt, dass die dortige Beklagte, die S. U. GmbH, durch Anwachsung und Umfirmierung aus der früheren S. Q. Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG entstanden sei, ohne dass der Kläger dem entgegengetreten wäre.

    Im übrigen ist es unverändert die Überzeugung des Senats, dass aus den in der Entscheidung im Verfahren 6 U 227/00 im einzelnen dargelegten Gründen ein Vertrag nicht zustande gekommen ist.

    Steht damit fest, dass die Rechtskraft des Feststellungsausspruches des Senats im Verfahren 6 U 227/00 OLG Köln auch im vorliegenden Verfahren zu beachten ist, so ist der Senat der Prüfung der - im übrigen höchst zweifelhaften - Fragen enthoben, ob die verfassungsgerichtliche Entscheidung überhaupt einen Spielraum zu Gunsten des Klägers offen lässt und gegebenenfalls dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07

    Abmahnung bei Schubladenverfügung

    Es entspricht deshalb einhelliger Auffassung, dass die Vorschrift neben der Warnfunktion für den Verletzer auch der Vermeidung gerichtlicher Verfahren dient (vgl. BGH GRUR 2006, 439, 440 - nicht anrechenbare Geschäftsgebühr; Senat OLGR Köln 2002, 153; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 12 Rn. 1.4; Fezer-Büscher, UWG, § 12 Rn. 3; Harte/Henning-Brüning, UWG, § 12 Rn. 3; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren; 9. Aufl., Kap. 41 RN. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.07.2001 - 20 U 200/00   

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https://dejure.org/2001,4377
OLG Hamm, 06.07.2001 - 20 U 200/00 (https://dejure.org/2001,4377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2001 - 20 U 200/00 (https://dejure.org/2001,4377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 20 U 200/00 (https://dejure.org/2001,4377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auge und Ohr -- Rechtsprechung; Kollusives Zusammenwirken; Versicherungsagent; Arglist; Bedingter Vorsatz

  • Judicialis

    VVG § 16 ff; ; BGB § 123

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VVG §§ 16 ff.; BGB § 123
    Versicherungsvertrag - kollusives Zusammenwirken von Agent und Versicherungsnehmer - "Auge und Ohr - Rechtsprechung" - Arglist des Versicherungsnehmers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 25.07.1996 - 12 U 70/96

    Nichtanzeige eines Herzinfarkts im vom Versicherungsvertreter ausgefüllten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2001 - 20 U 200/00
    Der Vorwurf arglistigen Verhaltens trifft einen Antragsteller dann, wenn er weiß oder erkennt und billigt -- bedingter Vorsatz reicht insoweit aus --, der Agent werde erhebliche Umstände dem Versicherer nicht mitteilen, um diesen zur (uneingeschränkten) Annahme des Antrags zu bewegen (Senat NJW-RR 1996, 406; BGH VersR 1993, 1089; OLG Köln r+s 1991, 320; OLG Karlsruhe r+s 1997, 38, Prölss/Martin-Kollhosser, Rn. 27 zu § 43 VVG; Römer-Langheid, Rn. 16 zu § 22 VVG).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2001 - 20 U 200/00
    Der Vorwurf arglistigen Verhaltens trifft einen Antragsteller dann, wenn er weiß oder erkennt und billigt -- bedingter Vorsatz reicht insoweit aus --, der Agent werde erhebliche Umstände dem Versicherer nicht mitteilen, um diesen zur (uneingeschränkten) Annahme des Antrags zu bewegen (Senat NJW-RR 1996, 406; BGH VersR 1993, 1089; OLG Köln r+s 1991, 320; OLG Karlsruhe r+s 1997, 38, Prölss/Martin-Kollhosser, Rn. 27 zu § 43 VVG; Römer-Langheid, Rn. 16 zu § 22 VVG).
  • OLG Köln, 06.06.1991 - 5 U 64/90
    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2001 - 20 U 200/00
    Der Vorwurf arglistigen Verhaltens trifft einen Antragsteller dann, wenn er weiß oder erkennt und billigt -- bedingter Vorsatz reicht insoweit aus --, der Agent werde erhebliche Umstände dem Versicherer nicht mitteilen, um diesen zur (uneingeschränkten) Annahme des Antrags zu bewegen (Senat NJW-RR 1996, 406; BGH VersR 1993, 1089; OLG Köln r+s 1991, 320; OLG Karlsruhe r+s 1997, 38, Prölss/Martin-Kollhosser, Rn. 27 zu § 43 VVG; Römer-Langheid, Rn. 16 zu § 22 VVG).
  • OLG Hamm, 07.07.1995 - 20 U 378/94

    Fortbestand eines abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrages; Einholung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2001 - 20 U 200/00
    Der Vorwurf arglistigen Verhaltens trifft einen Antragsteller dann, wenn er weiß oder erkennt und billigt -- bedingter Vorsatz reicht insoweit aus --, der Agent werde erhebliche Umstände dem Versicherer nicht mitteilen, um diesen zur (uneingeschränkten) Annahme des Antrags zu bewegen (Senat NJW-RR 1996, 406; BGH VersR 1993, 1089; OLG Köln r+s 1991, 320; OLG Karlsruhe r+s 1997, 38, Prölss/Martin-Kollhosser, Rn. 27 zu § 43 VVG; Römer-Langheid, Rn. 16 zu § 22 VVG).
  • OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04

    Zurechnung des Wissens des Agenten bei arglistigem Handeln des

    Ein Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn er erkennt und billigt, daß der Agent dem Versicherer erhebliche Umstände nicht mitteilen werde, um diesen zur Annahme des Antrags zu bewegen (Senat, Urteil vom 06.07.2001 - 20 U 200/00 - NVersZ 2002, 108).

    Der Vorwurf arlistigen Verhaltens trifft einen Antragsteller, wenn er erkennt und billigt, daß ein Agent erhebliche Umstände dem Versicherer vorenthalten wird, um ihn zur Antragsannahme zu bewegen, wobei auf Seiten des Antragstellers schon bedingter Vorsatz ausreicht (Senat, Urteil vom 06.07.2001, aaO.).

  • OLG Zweibrücken, 31.10.2002 - 1 U 66/02

    Grundsätze der Wissenszurechnung eines Versicherungsagenten an die Versicherung

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.11.2001 - 3 U 3189/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5430
OLG Nürnberg, 13.11.2001 - 3 U 3189/01 (https://dejure.org/2001,5430)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.11.2001 - 3 U 3189/01 (https://dejure.org/2001,5430)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. November 2001 - 3 U 3189/01 (https://dejure.org/2001,5430)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 533
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 24.09.1992 - 29 U 3969/92

    Teilerstattung von den Kosten des Öffentlichen Nahverkehrs bei Einkauf als

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2001 - 3 U 3189/01
    In ständiger Rechtsprechung sieht das Oberlandesgericht München die Dringlichkeitsvermutung bei Überschreitung eines Zeitraumes von vier Wochen bzw. einem Monat seit Kenntnis der wettbewerbswidrigen Handlung als widerlegt an (vgl. etwa WRP 1971, 533; WRP 1981, 49; 1983, 643; 1984, 644; WRP 1993, 49).
  • OLG Köln, 26.09.1997 - 6 U 84/97

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch verzögerte Antragstellung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2001 - 3 U 3189/01
    Diese Auffassung ist gelegentlich übernommen worden (vgl. zuletzt OLG Köln NJWE-WettbR 1998, 138 sechs Wochen zu lang).
  • OLG Nürnberg, 07.11.2017 - 3 U 1206/17

    Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz

    Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Nürnberg ist bereits ein Zuwarten von mehr als 1 Monat dringlichkeitsschädlich (MDR 2002, 533).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10643
OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2001,10643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.06.2001 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2001,10643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 2 U 15/01 (https://dejure.org/2001,10643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe; Antragsfrist; Rechtsmittelschrift; Übermittlung von Schriftsätzen; Telefaxsendung; Sendebericht; Pflichten des Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 233; ; ZPO § 117; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 294

  • rechtsportal.de

    Rechtsmitteleinlegung per Telefax - Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit - Sendebericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg - 5 O 275/00
  • OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 142/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Denn wird für ein beabsichtigtes Rechtsmittel die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt, so muss grundsätzlich innerhalb der Rechtsmittelfrist eine den Anforderungen des § 117 Abs. 2 ZPO entsprechende, vollständig ausgefüllte Erklärung eingereicht werden (vgl. BGH, DB 1983, 1251; BGH, NJW-RR 1993, 451).

    Denn nur ausnahmsweise kann die Bezugnahme auf eine im früheren Rechtszug abgegebene ordnungsgemäße Erklärung genügen, wenn die Verhältnisse unverändert sind und dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht wird (vgl. BGH, DB 1983, 1251; BGH, NJW-RR 1993, 451).

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Eidesstattliche Versicherungen sind mit eigener Sachdarstellung vorzulegen (vgl. BGH, NJW 1988, 2045).
  • BGH, 20.03.1997 - III ZB 4/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Für einen zur Vorbereitung dieses Rechtsmittels gestellten Prozesskostenhilfeantrag ist sie allerdings insoweit von Bedeutung, als einer bedürftigen Partei die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur dann gewährt werden kann, wenn sie innerhalb dieser Frist einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht hat (BGH, BGHR ZPO § 233 Prozesskostenhilfe; BGH, BGHR ZPO § 117 Abs. 1 Bewilligungsantrag 3).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Denn ihm war ausweislich des Eingangsstempels, der als öffentliche Urkunde den Beweis der Richtigkeit erbringt (vgl. u.a. BGH, MDR 1998, 57), keine für das Berufungsverfahren bestimmte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt.
  • BGH, 01.04.1998 - XII ZB 26/98

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Insbesondere hat er sich vor der Absendung davon zu überzeugen, dass den Schriftsätzen alle fristwahrenden Unterlagen und Anlagen beigegeben sind (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1361, 1362, unter I.).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZB 33/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterlassene Kontrolle der richtigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2001 - 2 U 15/01
    Daneben hat der Rechtsanwalt im Falle des Einsatzes eines Telefaxgerätes - wie sonst auch - Rechtsmittelschriften vor ihrer Absendung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (vgl. u.a. BGH, VersR 1986, 1209).
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