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   OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99   

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OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99 (https://dejure.org/2000,3258)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.01.2000 - 8 W 1377/99 (https://dejure.org/2000,3258)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 8 W 1377/99 (https://dejure.org/2000,3258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehen; Darlehensvertrag; Gläubiger; Bürge; Ablösung; Bürgschaftsforderung; Bürgschaft; Stillhalteabkommen; Geltendmachung; Bürgschaftsklage; Streitsache; Abgabe; Gerichtskostenvorschuß; Rückwirkungsfiktion; Mahnverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 696 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1 § 696 Abs. 3
    Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen Abgabe der Streitsache an das Prozeßgericht; Eintritt der Rechtshängigkeit bei nicht alsbaldiger Abgabe; Durch unsachgemäße Prozeßführung veranlasste Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
    Die Dispositionsmaxime gestattet den Parteien die Herbeiführung einer solchen Prozessbeendigung ohne Rücksicht darauf, ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis vorliegt und wann dieses ggf. eingetreten ist (vgl. BGHZ 21, 298; 83, 12, 14; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1023; OLG Celle, NJW-RR 1994, 1276; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rdn. 22; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 12, 16 m.w.N.; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl.; § 91 a Rdn. 23 ff., 68 f.).

    a) Erledigendes Ereignis ist ein tatsächliches Geschehen, das eine zulässige und begründete Klage nachträglich gegenstandslos macht (BGHZ 83, 12, 13 = NJW 1982, 1598; NJW 1986, 588, 589; NJW 1992, 2235, 2236).

    b) Bei einseitiger Erledigungserklärung setzen die Feststellung der Erledigung und der daran anknüpfende, unmittelbar aus § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO folgende Kostenerstattungsanspruch des Klägers nach überwiegender Ansicht voraus, dass das erledigende Ereignis nach Begründung der Rechtshängigkeit eintritt (so BGHZ 83, 12, 14; 127, 156, 163; NJW 1990, 1905, 1906; Stein/Jonas/Bork a.a.O., § 91 a Rdn. 11, 38; Thomas/Putzo a.a.O, § 91 a Rdn. 35 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O., § 91 a Rdn. 23 ff.; a.A. Münchener Kommentar zur ZPO/Lindacher, § 91 a Rdn. 75; Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 41 f. m.w.N.).

    Denn die Klägerin hätte bei Nichteintritt der Erledigung zwar keinen prozessualen, wohl aber einen (hier auf Verzug gründenden) materiellrechtlichen Kostenerstattunganspruch gegen den Beklagten gehabt, den sie im Wege der Klageänderung ohne Weiteres in diesem Rechtsstreit hätte durchsetzen können (vgl. BGHZ 83, 12, 16; KG, NJW 1991, 499, 500; OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1222).

  • OLG Celle, 19.10.1993 - 2 W 53/93
    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
    Die Dispositionsmaxime gestattet den Parteien die Herbeiführung einer solchen Prozessbeendigung ohne Rücksicht darauf, ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis vorliegt und wann dieses ggf. eingetreten ist (vgl. BGHZ 21, 298; 83, 12, 14; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1023; OLG Celle, NJW-RR 1994, 1276; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rdn. 22; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 12, 16 m.w.N.; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl.; § 91 a Rdn. 23 ff., 68 f.).

    Obwohl das Gericht bei übereinstimmender Erledigungserklärung (§ 91 a ZPO) - wie bereits ausgeführt - Eintritt und Zeitpunkt der Erledigung nicht prüfen muss, wird vereinzelt gefordert, dass ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers entsprechend § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ebenfalls nur dann besteht, wenn das erledigende Ereignis der Rechtshängigkeit nachfolgt (so OLG Celle, NJW-RR 1994, 1276; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O., § 91 a Rdn. 23 ff., 68 f., 106; a.A. OLG Köln, JurBüro 1989, 217; Thomas/Putzo a.a.O., § 91 a Rdn. 48; Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 40, 16 m.w.N.).

  • KG, 12.10.1993 - 6 U 3704/92

    Zustellung; Demnächst; Kostenvorschuß; Versicherung; Gesundheitszustand;

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
    Die eine alsbaldige Abgabe der Streitsache an das Prozessgericht voraussetzende Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO kann grundsätzlich nur eintreten, wenn der Kläger binnen zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt und den Gerichtskostenvorschuss einzahlt (Anschluss an BGH, NJW 1986, 1347; KG, VersR 1994, 922).

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn er den Gerichtskostenvorschuss nicht unverzüglich, in der Regel binnen zwei Wochen, einzahlt (vgl. BGH, NJW 1986, 1347, 1348; KG, VersR 1994, 922).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10

    Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und

    Dazu mögen Fälle gehören, in denen eine Partei wider besseres Wissen eine Behauptung aufgestellt oder bestritten hat oder wenn das Vorbringen der Prozessverschleppung diente (Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3.Aufl. 2011, § 96 Rn. 34; OLG Dresden, Beschluss v. 31.01.2000, 8 W 1377/99, Rn. 21).
  • OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99

    Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht

    Die insoweit regelmäßig zu beachtende Frist von zwei Wochen (vgl. Senat, Beschluss vom 31.01.2000, OLGR Dresden, 2001, 395 ff., Az. 8 W 1377/99, unter II.1.b)aa; BGH, NJW 1986, 1347, 1348; KG, VersR 1994, 922), die hier durch die Aufforderung vom 18.09.1997 in Lauf gesetzt wurde, ließ die Klägerin verstreichen und reichte erst am 06.11.1997 einen Verrechnungsscheck ein.

    bb) In der Streitfrage, zu welchem Zeitpunkt die Rechtshängigkeit nach vorangegangenem Mahnverfahren eintritt, wenn die Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO nicht eingreift (vgl. dazu die Darstellung bei Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rdn. 5 m.w.N.), folgt der Senat weiterhin der Auffassung, dass insoweit auf das Datum des Akteneingangs beim Prozessgericht abzustellen ist (vgl. Urteil vom 05.05.1999, Az. 8 U 2978/98 [unveröffentlicht]; Beschluss vom 31.01.2000, Az. 8 W 1377/99, a.a.O., unter II.1.b)bb.

  • OLG Köln, 13.06.2007 - 13 U 173/06

    Bank als gewillkürte Prozessstandschafterin

    KG, MDR 2000, 1335 = KGR 2000, 309; OLG Dresden, OLGR 2001, 395 und NJW-RR 2003, 194; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 696 Rz. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 696 Rz. 5 m.w.Nachw.), kommt es nicht mehr an, da die Klägerin aufgrund der aus dem Schreiben der Zessionarin vom 02.05.2007 ersichtlichen Ermächtigung - mag sie von Anfang an bestanden haben oder erst mit diesem Schreiben nachträglich erteilt worden sein - jedenfalls als gewillkürte Prozessstandschafterin berechtigt war, die eingeklagte Darlehensforderung gegen den Beklagten weiterzuverfolgen.
  • KG, 14.10.2005 - 11 W 8/04

    Kostenentscheidung: Umfang der gerichtlichen Überprüfung bei Ermessen

    Maßgeblich für die nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO ist der ohne Eintritt des (tatsächlich oder vermeintlich) erledigenden Ereignisses zu erwartende Verfahrensausgang mit den sich aus den §§ 91 ff. ZPO ergebenden Kostenerstattungspflichten (OLG Dresden OLG-Report Dresden 2001, 395 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12

    Streitwert einer Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der

    Maßgeblich für die nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO ist der ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses zu erwartende Verfahrensausgang mit den sich aus den §§ 91 ff. ZPO ergebenden Kostenerstattungspflichten (KG a.a.O.; OLG Dresden OLG-Report Dresden 2001, 395 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4635
OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00 (https://dejure.org/2001,4635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2001 - 15 W 252/00 (https://dejure.org/2001,4635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 2001 - 15 W 252/00 (https://dejure.org/2001,4635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anfertigen einer Gesellschafterliste ; Notar; Gebührenfreies Nebengeschäft; GmbH; Handelsregister

  • Judicialis

    KostO § 35; ; KostO § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 35 § 147 Abs. 2
    Anfertigen einer Gesellschafterliste durch den Notar als gebührenfreies Nebengeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 40
  • NZG 2002, 486
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.12.1986 - 20 W 426/86
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00
    Zu der Frage, ob das Anfertigen der Gesellschafterliste durch den Notar gemäß § 35 KostO ein gebührenfreies Nebengeschäft zum Entwurf der Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister ist, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten (bejahend: OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 590f. = DNotZ 1987, 641, 642; OLG Karlsruhe, MittBayNot 1977, 141 = Rpfleger 1977, 228; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl., Stand Mai 2000, § 26 Rdnr. 11; Beushausen/Küntzel-Kersten/Bühling, Kostenordnung, 5. Aufl., § 38 Anm. VII 4; verneinend: OLG Celle, JurBüro 1994, 41f. = GmbHR 1993, 294; OLG Stuttgart, DNotZ 1985, 121f. = JurBüro 1984, 1078f.; OLG Saarbrücken, MittRhNotK 1984, 222f. = MittBayNot 1984, 215f.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 14. Aufl., § 147 Rdnr. 110; Göttlich/Mümmler, KostO, 14. Aufl., Stichwort "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" Anm. 4.5; Mümmler, JurBüro 1989, 769, 770; Reimann, DNotZ 1987, 642, 644).
  • BayObLG, 18.01.1984 - BReg. 3 Z 183/83

    Grundschuldbriefeinholung und -rücksendung als gebührenfreies Nebengeschäft bei

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00
    Als Nebengeschäft im Sinne des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 35 Rdnr. 2 m.w.N.; BayOblG, DNotZ 1985, 101, 102).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.1977 - 3 W 70/76
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00
    Zu der Frage, ob das Anfertigen der Gesellschafterliste durch den Notar gemäß § 35 KostO ein gebührenfreies Nebengeschäft zum Entwurf der Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister ist, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten (bejahend: OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 590f. = DNotZ 1987, 641, 642; OLG Karlsruhe, MittBayNot 1977, 141 = Rpfleger 1977, 228; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl., Stand Mai 2000, § 26 Rdnr. 11; Beushausen/Küntzel-Kersten/Bühling, Kostenordnung, 5. Aufl., § 38 Anm. VII 4; verneinend: OLG Celle, JurBüro 1994, 41f. = GmbHR 1993, 294; OLG Stuttgart, DNotZ 1985, 121f. = JurBüro 1984, 1078f.; OLG Saarbrücken, MittRhNotK 1984, 222f. = MittBayNot 1984, 215f.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 14. Aufl., § 147 Rdnr. 110; Göttlich/Mümmler, KostO, 14. Aufl., Stichwort "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" Anm. 4.5; Mümmler, JurBüro 1989, 769, 770; Reimann, DNotZ 1987, 642, 644).
  • OLG Stuttgart, 31.01.1984 - 8 W 525/83
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00
    Zu der Frage, ob das Anfertigen der Gesellschafterliste durch den Notar gemäß § 35 KostO ein gebührenfreies Nebengeschäft zum Entwurf der Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister ist, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten (bejahend: OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 590f. = DNotZ 1987, 641, 642; OLG Karlsruhe, MittBayNot 1977, 141 = Rpfleger 1977, 228; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl., Stand Mai 2000, § 26 Rdnr. 11; Beushausen/Küntzel-Kersten/Bühling, Kostenordnung, 5. Aufl., § 38 Anm. VII 4; verneinend: OLG Celle, JurBüro 1994, 41f. = GmbHR 1993, 294; OLG Stuttgart, DNotZ 1985, 121f. = JurBüro 1984, 1078f.; OLG Saarbrücken, MittRhNotK 1984, 222f. = MittBayNot 1984, 215f.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 14. Aufl., § 147 Rdnr. 110; Göttlich/Mümmler, KostO, 14. Aufl., Stichwort "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" Anm. 4.5; Mümmler, JurBüro 1989, 769, 770; Reimann, DNotZ 1987, 642, 644).
  • OLG Saarbrücken, 27.06.1984 - 5 W 85/84

    Zur Bewertung der Fertigung der Liste der Gesellschafter bei Anmeldung einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00
    Zu der Frage, ob das Anfertigen der Gesellschafterliste durch den Notar gemäß § 35 KostO ein gebührenfreies Nebengeschäft zum Entwurf der Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister ist, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten (bejahend: OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 590f. = DNotZ 1987, 641, 642; OLG Karlsruhe, MittBayNot 1977, 141 = Rpfleger 1977, 228; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl., Stand Mai 2000, § 26 Rdnr. 11; Beushausen/Küntzel-Kersten/Bühling, Kostenordnung, 5. Aufl., § 38 Anm. VII 4; verneinend: OLG Celle, JurBüro 1994, 41f. = GmbHR 1993, 294; OLG Stuttgart, DNotZ 1985, 121f. = JurBüro 1984, 1078f.; OLG Saarbrücken, MittRhNotK 1984, 222f. = MittBayNot 1984, 215f.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 14. Aufl., § 147 Rdnr. 110; Göttlich/Mümmler, KostO, 14. Aufl., Stichwort "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" Anm. 4.5; Mümmler, JurBüro 1989, 769, 770; Reimann, DNotZ 1987, 642, 644).
  • OLG Celle, 23.12.1992 - 8 W 240/91

    Betreuungsgebühr für die Fertigung der Gesellschafterliste

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00
    Zu der Frage, ob das Anfertigen der Gesellschafterliste durch den Notar gemäß § 35 KostO ein gebührenfreies Nebengeschäft zum Entwurf der Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister ist, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten (bejahend: OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 590f. = DNotZ 1987, 641, 642; OLG Karlsruhe, MittBayNot 1977, 141 = Rpfleger 1977, 228; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl., Stand Mai 2000, § 26 Rdnr. 11; Beushausen/Küntzel-Kersten/Bühling, Kostenordnung, 5. Aufl., § 38 Anm. VII 4; verneinend: OLG Celle, JurBüro 1994, 41f. = GmbHR 1993, 294; OLG Stuttgart, DNotZ 1985, 121f. = JurBüro 1984, 1078f.; OLG Saarbrücken, MittRhNotK 1984, 222f. = MittBayNot 1984, 215f.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 14. Aufl., § 147 Rdnr. 110; Göttlich/Mümmler, KostO, 14. Aufl., Stichwort "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" Anm. 4.5; Mümmler, JurBüro 1989, 769, 770; Reimann, DNotZ 1987, 642, 644).
  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 18/10

    Divergenzvorlage zu Notargebühren: Anfall der Betreuungsgebühr für die Erstellung

    bb) Demgegenüber betrachten ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Rpfleger 1977, 228 f.; OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 590; ebenso für den Fall, dass der Notar neben der Handelsregisteranmeldung auch den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat: OLG Hamm, NZG 2002, 486; OLG Frankfurt, NZG 2007, 919) und ein Teil des Schrifttums (Rohs in Rohs/Wedewer, KostO, Stand Juli 2011, § 41 a Rn. 11; § 147 Rn. 27 aE) das Fertigen der Gesellschafterliste durch den Notar als Nebengeschäft und lehnen den Anfall einer Betreuungsgebühr ab.

    Unter einem Nebengeschäft werden herkömmlich alle Notartätigkeiten verstanden, die im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtige Tätigkeiten erscheinen und mit dem Hauptgeschäft derart in Zusammenhang stehen, dass sie nicht als selbständiges Geschäft in Erscheinung treten, sondern nur dazu dienen, das Hauptgeschäft vorzubereiten oder zu fördern (KGJ 53, 323, 324; OLG München, DNotZ 1937, 504, 505; OLG München, DNotZ 1939, 354; KG, DNotz 1941, 71, 72; OLG München, DNotZ 1944, 71; OLG Düsseldorf, DNotZ 1957, 333; OLG Karlsruhe, DNotZ 1957, 331 f.; OLG Frankfurt, DNotZ 1962, 256, 258; BayObLG, DNotZ 1996, 396, 397; s.a. OLG Hamm, NZG 2002, 486; Rohs in Rohs/Wedewer, KostO, Stand Juli 2011, § 147 Rn. 26; kritisch: Bengel, DNotZ 1996, 361; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18 Aufl., § 35 Rn. 4).

  • OLG Hamm, 26.04.2005 - 15 W 487/04

    Notargebühren für Anforderung und Entgegennahme der Rangrücktrittserklärung eines

    Als Nebengeschäft im Sinne des § 35 KostO werden nach gefestigter Rechtsprechung solche Tätigkeiten qualifiziert, die mit einem Hauptgeschäft so eng zusammenhängen, daß sie nicht als selbständiges Geschäft in Erscheinung treten, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheinen und vorgenommen werden, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (BayObLG DNotZ 1985, 101, 102; Senat FGPrax 2002, 40, 41; Rohs/Wedewer, § 147, KostO, 3. Aufl. (März 2005), Rdnr. 26 m.w.N.).

    Der Senat hat diese Auffassung bereits abgelehnt (FGPrax 2002, 40, 41) und hält daran weiter fest.

  • OLG Hamm, 03.06.2005 - 15 W 487/04

    Einholung einer Rangrücktrittserklärung im Rahmen notarieller Beurkundung einer

    Als Nebengeschäft im Sinne des § 35 KostO werden nach gefestigter Rechtsprechung solche Tätigkeiten qualifiziert, die mit einem Hauptgeschäft so eng zusammenhängen, daß sie nicht als selbständiges Geschäft in Erscheinung treten, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheinen und vorgenommen werden, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (BayObLG DNotZ 1985, 101, 102; Senat FGPrax 2002, 40, 41; Rohs/Wedewer, § 147, KostO, 3. Aufl. (März 2005), Rdnr. 26 m.w.N.).

    Der Senat hat diese Auffassung bereits abgelehnt (FGPrax 2002, 40, 41) und hält daran weiter fest.

  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 19/10

    Anspruch eines eine Gesellschaftsgründung beurkundenden Notars auf

    bb) Demgegenüber betrachten ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Rpfleger 1977, 228 f.; OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 590; ebenso für den Fall, dass der Notar neben der Handelsregisteranmeldung auch den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat: OLG Hamm, NZG 2002, 486; OLG Frankfurt, NZG 2007, 919) und ein Teil des Schrifttums (Rohs in Rohs/Wedewer, KostO, Stand Juli 2011, § 41 a Rn. 11; § 147 Rn. 27 aE) das Fertigen der Gesellschafterliste durch den Notar als Nebengeschäft und lehnen den Anfall einer Betreuungsgebühr ab.

    Unter einem Nebengeschäft werden herkömmlich alle Notartätigkeiten verstanden, die im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtige Tätigkeiten erscheinen und mit dem Hauptgeschäft derart in Zusammenhang stehen, dass sie nicht als selbständiges Geschäft in Erscheinung treten, sondern nur dazu dienen, das Hauptgeschäft vorzubereiten oder zu fördern (KGJ 53, 323, 324; OLG München, DNotZ 1937, 504, 505; OLG München, DNotZ 1939, 354; KG, DNotz 1941, 71, 72; OLG München, DNotZ 1944, 71; OLG Düsseldorf, DNotZ 1957, 333; OLG Karlsruhe, DNotZ 1957, 331 f.; OLG Frankfurt, DNotZ 1962, 256, 258; BayObLG, DNotZ 1996, 396, 397; s. a. OLG Hamm, NZG 2002, 486; Rohs in Rohs/Wedewer, KostO, Stand Juli 2011, § 147 Rn. 26; kritisch: Bengel, DNotZ 1996, 361; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., § 35 Rn. 4).

  • OLG Frankfurt, 23.07.2010 - 20 W 278/07

    Notargebühren: Erstellung einer Gesellschafterliste bei der Anmeldung einer GmbH

    13 Für die Erstellung der Liste der Gesellschafter im Rahmen der Beurkundung der Anmeldung der Gesellschaft fällt nach Auffassung des Senats eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO nicht an (DNotZ 1987, 641 f; zuletzt Senat NZG 2007, 919 f; so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 228 f; OLG Hamm ZNotP 2002, 123 f).

    Unabhängig davon wäre auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshof veranlasst gewesen, wenn er an seiner Rechtsprechung nicht hätte festhalten wollen, denn dann müsste von einer Abweichung von OLG Karlsruhe und OLG Hamm (OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 228 f; OLG Hamm ZNotP 2002, 123 f) ausgegangen werden.

  • OLG Frankfurt, 23.07.2010 - 20 W 503/05

    Notargebühren: Erstellung einer Gesellschafterliste bei der Anmeldung einer GmbH

    15 Für die Erstellung der Liste der Gesellschafter im Rahmen der Beurkundung der Anmeldung der Gesellschaft fällt nach Auffassung des Senats eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO nicht an (DNotZ 1987, 641 f; zuletzt Senat NZG 2007, 919 f; so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 228 f; OLG Hamm ZNotP 2002, 123 f).

    Unabhängig davon wäre auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshof veranlasst gewesen, wenn er an seiner Rechtsprechung nicht hätte festhalten wollen, denn dann müsste von einer Abweichung von OLG Karlsruhe und OLG Hamm (OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 228 f; OLG Hamm ZNotP 2002, 123 f) ausgegangen werden.

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08

    elektronische Registeranmeldung, XML-Datei, Betreuungsgebühr, Nebengeschäft

    Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
  • LG Bielefeld, 17.11.2010 - 23 T 119/10

    Grundlagen zur Festsetzung einer Kostenberechnung nach § 147 Abs. 2 Kostenordnung

    Es muss darüber hinaus zum Pflichtenkreis des Notars gehören, also von ihm ohne besonderen Auftrag zur sachgemäßen Erledigung des Hauptgeschäfts auszuführen sein (vgl. z. B. Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl. 2010, § 35 Rdnr. 4 f.; OLG Hamm, NZG 2002, 486; OLG Frankfurt a. M., NZG 2007, 919; LG Dortmund Beschluss vom 25.08.2010 9 T 266/10).

    Für die Fertigung der Gesellschafterliste einer GmbH zur Anmeldung zum Handelsregister galt schon bisher, dass eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO jedenfalls dann nicht entsteht, wenn der Notar nicht nur die Anmeldung entworfen, sondern auch den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat (OLG Hamm NZG 2002, 486; OLG Frankfurt a. M., NZG 2007, 919).

  • OLG Frankfurt, 05.07.2007 - 20 W 264/04

    Notarvergütung: Beurkundungs- und Betreuungsgebühr im Zusammenhang mit der

    Die gegenteilige Auffassung wird vertreten von OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 228; OLG Hamm FGPrax 2002, 40= ZNotP 2002, 124; Rohs/Wedewer: KostO, Stand April 2007, § 41 a, Rdnr. 11 und vom Senat (Beschl. vom 15.12.1986 -20 W 426/86- DNotZ 1987, 641), der nach nochmaliger Überprüfung an seiner Auffassung festhält.
  • LG Dortmund, 25.08.2010 - 9 T 266/10

    Einstufung der Erstellung einer Gesellschafterliste als gebührenfreies

    Es muss darüber hinaus zum Pflichtenkreis des Notars gehören, also von ihm ohne besonderen Auftrag zur sachgemäßen Erledigung des Hauptgeschäfts auszuführen sein (vgl. z.B. Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl. 2010, § 35 Rdnr. 4 f.; OLG Hamm, NZG 2002, 486; OLG Frankfurt a.M., NZG 2007, 919).

    Hinsichtlich der Erstellung der Gesellschafterliste galt schon bisher, dass jedenfalls dann, wenn der Notar die Liste auftragsgemäß fertigt, sie die Vollziehung der Anmeldung fördert und mit der Anmeldung wiederum die Vollziehung des von dem Notar beurkundeten Geschäfts der Gesellschaft gefördert wird (vgl. OLG Frankfurt a.M., DNotZ 1987, 641; OLG Hamm, NZG 2002, 486; OLG Frankfurt a.M., NZG 2007, 919), jedenfalls bei den zum Handelsregister anzumeldenden und dort einzutragenden Veränderungen (vgl. OLG Frankfurt a.M., NZG 2007, 919), zu denen auch die im vorliegenden Fall vorgenommene Anteilsübertragung mit der Folge einer Änderung des Umfangs der Beteiligung der Gesellschafter an der GmbH gehört.

  • OLG Hamm, 31.05.2012 - 15 W 687/10

    Notarkosten für die Fertigung einer Gesellschafterliste und für die Bescheinigung

  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 15 W 356/11

    Betreuungsgebühr für die Anfertigung einer Gesellschafterliste

  • LG Düsseldorf, 08.05.2009 - 25 T 756/08

    Qualifizierung der Erstellung einer XML-Datei als gebührenfreies Nebengeschäft

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 187/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4962
OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 187/01 (https://dejure.org/2002,4962)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01 (https://dejure.org/2002,4962)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 16 Wx 187/01 (https://dejure.org/2002,4962)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 187/01
    Eine "Überprüfbarkeit" von Vorbringen, etwa anhand von Urkunden ist selbst im Zivilprozess keine Frage der Schlüssigkeit (BGH in st. Rspr., z. B. MDR 2000, 1392).
  • BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99

    Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 187/01
    Dem Antragsteller stände allerdings ein Bereicherungsanspruch nach den §§ 684, 812 ff. BGB zu, in dessen Rahmen er nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Umständen ebenfalls eine vollständige Erstattung seiner Aufwendungen erhalten kann, nämlich dann, wenn die Gemeinschaft diesen Betrag ohnehin für die Vollendung der Arbeiten hätte aufwenden müssen (vgl. BGH NJW 2001, 3184 = BauR 2001, 1412 = WM 2001, 1766).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 31/02

    Amtsermittlungsgrundsatz und Darlegungslast im Wohnungseigentumsverfahren -

    Ihr obliegt es darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen sie die Eigentümerbeschlüsse in ihrem Zustandekommen oder ihrem Inhalt nach beanstandet (vgl. Beschluss des Senates vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01; BayObLGZ 1999, 177 ff.).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02

    Verwirkung des Anfechtungsrechts eines Wohnungseigentümers

    Ihm obliegt es darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen er die Eigentümerbeschlüsse in ihrem Zustandekommen oder ihrem Inhalt nach beanstandet (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01; BayObLGZ 1999, 177 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 206/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6022
OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 206/01 (https://dejure.org/2001,6022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2001 - 23 W 206/01 (https://dejure.org/2001,6022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 23 W 206/01 (https://dejure.org/2001,6022)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 20.12.2000 - 17 W 277/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Kostenaufhebung und Differenzprozessgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 206/01
    Da die im Wege des Mehrvergleichs mitverglichenen Ansprüche nicht zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden sind, sondern von vornherein nur Gegenstand der Vergleichsgespräche und des Vergleichsschlusses waren, gehören die in ihrem Zusammenhang angefallenen Kosten dennoch zu den Kosten des Vergleichs, deren Erstattungsfähigkeit sich nach der hierfür getroffenen Kostenregelung richtet (siehe Keller in Riedel/Süßbauer, BPAGO, 8. Aufl., § 32 Rn. 25; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 32 BRAGO Rn. 71; Senatsbeschluß vom 03.06.1998 - 23 W 149/98 - in JurBüro 1998, 544, 545; OLG Köln JurBüro 2001, 192).
  • OLG Hamm, 03.06.1998 - 23 W 149/98
    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 206/01
    Da die im Wege des Mehrvergleichs mitverglichenen Ansprüche nicht zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden sind, sondern von vornherein nur Gegenstand der Vergleichsgespräche und des Vergleichsschlusses waren, gehören die in ihrem Zusammenhang angefallenen Kosten dennoch zu den Kosten des Vergleichs, deren Erstattungsfähigkeit sich nach der hierfür getroffenen Kostenregelung richtet (siehe Keller in Riedel/Süßbauer, BPAGO, 8. Aufl., § 32 Rn. 25; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 32 BRAGO Rn. 71; Senatsbeschluß vom 03.06.1998 - 23 W 149/98 - in JurBüro 1998, 544, 545; OLG Köln JurBüro 2001, 192).
  • OLG Köln, 03.04.2006 - 17 W 287/05

    Verfahrensdifferenzgebühr als Kosten eines Vergleichs

    Die Verfahrensdifferenzgebühr stellt zwar keine Vergleichsgebühr im eigentlichen Sinne dar, denn sie ist nicht erst mit dem Abschluss des Vergleichs, sondern bereits mit der Stellung des Antrags auf gerichtliche Protokollierung entstanden; da sie jedoch nur deshalb erwachsen ist, weil der Vergleich einen entsprechend höheren Streitgegenstand umfassen sollte, gehört sie zu den Kosten des Vergleichs, deren Erstattungsfähigkeit sich nach der hierfür getroffenen Kostenregelung richtet (vgl. Senat, JurBüro 2001, 192; OLG Hamm, JurBüro 2003, 22; OLG Frankfurt, AGS 2003, 516; Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, VV 3101 Rz.71).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.07.2001 - 23 W 232/01   

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https://dejure.org/2001,6384
OLG Hamm, 26.07.2001 - 23 W 232/01 (https://dejure.org/2001,6384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.2001 - 23 W 232/01 (https://dejure.org/2001,6384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 23 W 232/01 (https://dejure.org/2001,6384)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00

    Tragung der in einem Prozessvergleich übernommenen Gerichtskosten durch Partei,

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2001 - 23 W 232/01
    Das gilt jedoch nicht im Falle einer Haftung des Beklagten als Übernahmeschuldner (BverfG MDR 2000, 1157).

    Ob sie ausnahmsweise gerechtfertigt sein kann, wenn sie als verfassungskonforme Auslegung geboten erscheint, mag dahinstehen, weil die wortgetreue Anwendung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG nicht grundgesetzwidrig ist (BVerfG MDR 2000, 1157).

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2001 - 23 W 232/01
    Nur bei einer Haftung des Beklagten als Entscheidungsschuldner wird insoweit der Kläger nicht entgültig zu den Kosten herangezogen und ist eine entsprechende Zahlung wieder auszukehren (BverfG NJW 1999, 3186 = MDR 1999, 1098).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 12 W 175/03

    Kostenfestsetzung: Erstattbarkeit verauslagter Gerichtskosten nach Vergleich bei

    Die Frage, ob gegen eine Partei der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, die von der Gegenpartei verauslagten Gerichtskosten festgesetzt werden können, wenn sich die bedürftige Partei in einem gerichtlichen Vergleich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt hat, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte streitig, wird aber zunehmend in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Meinung bejaht (BVerfG NJW 2000, 3271 zitiert nach JURIS; BVerfG NJW 1999, 507 ff.; BGH, Beschluss vom 23.10.2003 a. a. o.; Oberlandesgericht Frankfurt, 25. Zivilsenat in OLGR Frankfurt 2003, 180; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2001, 101 f.; OLG Hamm, 23. Zivilsenat in OLGR Hamm 2002, 162; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 58 GKG Rn. 23; Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl., § 123 Rn. 6; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl, § 123 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.10.2001 - 16 WF 118/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7557
OLG Karlsruhe, 05.10.2001 - 16 WF 118/01 (https://dejure.org/2001,7557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.10.2001 - 16 WF 118/01 (https://dejure.org/2001,7557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - 16 WF 118/01 (https://dejure.org/2001,7557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhaltsrecht; Unterhaltstitel; Zeitliche Anwendbarkeit des Kindesunterhaltsgesetzes; Minderjähriges Kind

  • Judicialis

    Kindesunterhaltsgesetz vom 6. April 1998 Art. 5 § 3

  • rechtsportal.de

    Anwendung des Kinderunterhaltsgesetzes auf den Unterhaltstitel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 838
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.2001 - 2 (20) UF 84/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9140
OLG Karlsruhe, 28.08.2001 - 2 (20) UF 84/01 (https://dejure.org/2001,9140)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2001 - 2 (20) UF 84/01 (https://dejure.org/2001,9140)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2001 - 2 (20) UF 84/01 (https://dejure.org/2001,9140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Trennungsunterhalt; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Differenzmethode; Lebensstandardgarantie; Steuerrückerstattung ; Leistungsfähigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1361

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361
    Trennungsunterhalt; Aufnahme Erwerbstätigkeit; Differenzmethode

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1190 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2001 - 2 (20) UF 84/01
    Die Rechtsprechung des BGH zur Anwendung der Differenzmethode (FamRZ 2001, 986) ist auch dann anzuwenden, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach und wegen der Trennung, aber vor der Scheidung, eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

    Das Einkommen der Klägerin sowohl aus der geringfügigen Tätigkeit mit einem Verdienst von 630 DM als auch aus der halbschichtigen Tätigkeit mit 1.070 DM ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als eheprägend anzusehen, so dass insgesamt die Differenz-, nicht aber die gemischte Anrechnungs- und Differenzmethode zur Anwendung kommt (BGH FamRZ 2001, 986 ff.).

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.11.2001 - 4 U 168/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12228
OLG Bamberg, 05.11.2001 - 4 U 168/00 (https://dejure.org/2001,12228)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.11.2001 - 4 U 168/00 (https://dejure.org/2001,12228)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. November 2001 - 4 U 168/00 (https://dejure.org/2001,12228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Termingeldkonto; Konto; Kontoführer; Aufrechnung; Erlöschen; Gesamtschuldnerausgleich; Treuhandverhältnis; Schadensersatz; Sittenwidrigkeit

  • Judicialis

    BGB § 393; ; BGB § ... 840; ; BGB § 426; ; BGB § 254; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 426 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 826; ; BGB § 426 Abs. 2; ; BGB § 421; ; BGB § 422 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 422 Abs. 1; ; BGB § 830; ; BGB § 31; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 393; ; ZPO § 68; ; ZPO § 68 2. Hs.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vortäuschung eines falschen, nicht existierenden Fälligkeitsgrundes gegenüber einer garantiegebundenen Schweizer Bankgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Würzburg - 64 O 2038/99
  • OLG Bamberg, 05.11.2001 - 4 U 168/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1999 - 4 U 223/98

    Begrenzung der Kosten für psychoanalytische Sitzungen in der Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.11.2001 - 4 U 168/00
    Die Beklagte zu 1) (Raiffeisenbank) verpflichtet sich, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 29.9.1998 (Az.: 64 O 1412/96 LG OLG Bamberg 4 U 223/98) zurückzunehmen.

    Mit Schriftsatz vom 27.7.1999 hat die Beklagte im Verfahren 64 O 1412/96 bzw. 4 U 223/98 ihre am 19.11.1998 eingelegte Berufung zurückgenommen.

    a) Die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des sind zwar nicht mit Interventionswirkung wegen Streitverkündung zugunsten der Beklagten und zu Lasten des Klägers im Rechtsstreit 4 U 223/98 = 64 O 1412/96 LG Würzburg rechtskräftig festgestellt.

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.11.2001 - 4 U 168/00
    Die Interventionswirkung würde zwar entgegen der Ansicht des Klägers bei Abweisung einer negativen Feststellungsklage auch diese Ansprüche als Umkehr der positiven Leistungsklage miterfassen (BGH NJW 95, 1757; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 256, 23).
  • BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86

    Fortführung eines Rechtsmittels durch den Streithelfer nach Zurücknahme durch die

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.11.2001 - 4 U 168/00
    Die Interventionswirkung des § 68 ZPO ist jedoch durch die Prozeßführung im Zusammenhang mit der Berufungsrücknahme und dem Vergleich im Rechtsstreit 24 O 1800/96 LG in Frage gestellt, wodurch es auch an der Kausalität der eigenen Berufungsrücknahme des damaligen Streithelfers für die Möglichkeit der Beeinflussung des Erfolges im damaligen Rechtsstreit fehlt, weil der Streithelfer bei Anerkenntnis o.a. durch außergerichtlichen oder anderweitigen Vergleich mit anschließender Berufungsrücknahme durch die Hauptpartei das Rechtsmittel ohnehin nicht selbständig hätte weiterführen können (BGH NJW 1988, 712).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 134/78

    Ausgleich unter mehreren Schädigern

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.11.2001 - 4 U 168/00
    b) Hiervon werden jedoch in Anwendung der §§ 242, 254 BGB Ausnahmen zugelassen (vgl. Palandt a.a.O., § 426, 10; BGH VersR 1980, 770).
  • BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen

    Derjenige Teil einer Geldbuße, der ausschließlich ein Äquivalent zu dem von einer Gesellschaft aufgrund der Tat erzielten Erlös darstellt, ist entsprechend dem Zweck der Sanktion im Innenverhältnis grundsätzlich von demjenigen Gesamtschuldner zu tragen, dem der Erlös ohne die Sanktionierung verblieben wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 2002, 1054; OLG Bamberg, OLGR 2002, 162, 163 f.; siehe auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 876, 877).
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