Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00   

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https://dejure.org/2000,5657
OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,5657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2000 - 2 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,5657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 2 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,5657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung des im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gezahlten Unterhaltsbetrages; Verzicht auf Vollstreckung von Rechten aus einem Unterhaltsurteil; Zulässigkeit des Verzichts; Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 22

    § 812 BGB; § 1614 BGB
    Verzicht eines unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindes auf die Geltendmachung seiner Rechte

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 1614

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 § 1614
    Vollstreckungsverzicht; Unterhaltsverzicht; Rückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 845 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96

    Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Unterhaltsgläubiger sich mit dem Geld Gegenstände angeschafft hat, die sich noch in seinem Vermögen befinden und die er sich nicht - ggf. auch nicht unter Einschränkungen in der Lebensführung - unter normalen Umständen aus dem gezahlten Unterhalt angeschafft hätte (BGH FamRZ 1998, 951; Wendl/Gerhardt, aaO., § 6, Rn. 210).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.1982 - 16 UF 120/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00
    Der Kläger muß sich jedoch nicht auf Dauer an dieser Fiktion festhalten lassen, vielmehr können auch bei angenommenen fiktiven Einnahmen Veränderungen der Verhältnisse berücksichtigt werden, etwa Änderung der Vermittlungschancen durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder fortschreitendes Alter (OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 931, 932; OLG Schleswig FamRZ 1985, 69; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1, Rn. 438).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5486
OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01 (https://dejure.org/2002,5486)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.04.2002 - 2 U 223/01 (https://dejure.org/2002,5486)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. April 2002 - 2 U 223/01 (https://dejure.org/2002,5486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung der Hauptsache vor Einlegung des Rechtsmittels; Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde; Wegfall des Sicherungszwecks bei einem Pachtvertrag; Anspruch auf Ersatz der Avalprovision; Aktivlegitimation

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung der Hauptsache vor Einlegung des Rechtsmittels; Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde; Wegfall des Sicherungszwecks bei einem Pachtvertrag; Anspruch auf Ersatz der Avalprovision; Aktivlegitimation

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 264 Ziff. 3; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 242; ; BGB § 286 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 371; ; BGB § 556 Abs. 1; ; BGB § 812; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    Zum Anspruch des Pächters auf Herausgabe einer Pachtkautionsbürgschaft bei Wegfall des Sicherungszwecks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bürgschaftsurkunde nur an den Bürgen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 762
  • NZM 2003, 763 (Ls.)
  • ZMR 2002, 812
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Gegenstand des Freigabeanspruchs ist jedoch nach der zutreffenden ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht die Verpflichtung des Vermieters zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Mieter, sondern allein die Verpflichtung des Vermieters zur Herausgabe an den Bürgen (vgl. LG Düsseldorf DWW 2026; BGH NJW 1989, 1482, 1483, BGH WM 1992, 1016, 1017; MünchKomm.-Habersack, BGB, 3. Aufl., § 765 Rdn. 60 a.E.; Geldmacher, DWW 2000, 180, 187).

    Die Klägerin ist jedoch nicht Partei des Bürgschaftsvertrages, und deshalb aufgrund der mit den Beklagten getroffenen Sicherungsabrede nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1986, 2108; 1989, 1482, 1483) lediglich berechtigt, bei Wegfall des Sicherungszwecks von den Beklagten die Rückgewähr der Sicherheit und deshalb auch die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die Bürgin zu verlangen.

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Für den hier geltend gemachten Fall der Erledigung des Klaganspruchs zwischen den Instanzen nach Abweisung der Klage folgt der Senat jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, welche die Zulässigkeit des Rechtsmittels bejaht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032, 1033; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 776; OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt OLGZ 1994, 91, 92, OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 570; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a, Rdn. 20).
  • OLG Celle, 14.12.1984 - 2 U 7/84

    Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Mietkaution; Fälligkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Regelmäßig genügt eine Frist von 6 Monaten, unter Umständen kann diese Frist jedoch auch überschritten werden (vgl. Senat NJW 1985, 1715; BGH NJW 1987, 2373).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 83/96

    Inanspruchnahme des Subunternehmers aufgrund einer Gewährleistungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Für den hier geltend gemachten Fall der Erledigung des Klaganspruchs zwischen den Instanzen nach Abweisung der Klage folgt der Senat jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, welche die Zulässigkeit des Rechtsmittels bejaht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032, 1033; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 776; OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt OLGZ 1994, 91, 92, OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 570; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a, Rdn. 20).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Regelmäßig genügt eine Frist von 6 Monaten, unter Umständen kann diese Frist jedoch auch überschritten werden (vgl. Senat NJW 1985, 1715; BGH NJW 1987, 2373).
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91

    Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Gegenstand des Freigabeanspruchs ist jedoch nach der zutreffenden ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht die Verpflichtung des Vermieters zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Mieter, sondern allein die Verpflichtung des Vermieters zur Herausgabe an den Bürgen (vgl. LG Düsseldorf DWW 2026; BGH NJW 1989, 1482, 1483, BGH WM 1992, 1016, 1017; MünchKomm.-Habersack, BGB, 3. Aufl., § 765 Rdn. 60 a.E.; Geldmacher, DWW 2000, 180, 187).
  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Die Klägerin ist jedoch nicht Partei des Bürgschaftsvertrages, und deshalb aufgrund der mit den Beklagten getroffenen Sicherungsabrede nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1986, 2108; 1989, 1482, 1483) lediglich berechtigt, bei Wegfall des Sicherungszwecks von den Beklagten die Rückgewähr der Sicherheit und deshalb auch die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die Bürgin zu verlangen.
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 10/83

    Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Die Beklagten haben zwar die Bürgschaft und die dafür ausgestellte Urkunde der Stadtsparkasse in Erfüllung der Vereinbarung gemäß § 8 Abs. und 2 Pachtvertrag durch eine Leistung der Klägerin erlangt (vgl. BGH NJW 1984, 2037, 2038).
  • OLG Hamburg, 28.09.1988 - 5 U 62/88
    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Für den hier geltend gemachten Fall der Erledigung des Klaganspruchs zwischen den Instanzen nach Abweisung der Klage folgt der Senat jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, welche die Zulässigkeit des Rechtsmittels bejaht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032, 1033; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 776; OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt OLGZ 1994, 91, 92, OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 570; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a, Rdn. 20).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1993 - 3 UF 184/92

    Zulässigkeit der Berufung des Verfügungsbeklagten nach Verzicht des

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Für den hier geltend gemachten Fall der Erledigung des Klaganspruchs zwischen den Instanzen nach Abweisung der Klage folgt der Senat jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, welche die Zulässigkeit des Rechtsmittels bejaht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032, 1033; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 776; OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt OLGZ 1994, 91, 92, OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 570; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a, Rdn. 20).
  • OLG München, 19.11.1997 - 27 U 177/97

    Muß der Konkursverwalter die nicht ausbezahlte Gewährleistungsbürgschaft

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Denn bei Wegfall des Sicherungszwecks steht, wenn sich nicht aus den jeweiligen vertraglichen Beziehungen etwas anderes ergibt, der Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde entsprechend § 371 BGB dem Bürgen und nicht dem Pächter zu (vgl. OLG Celle ZMR 2002, 812; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 668).
  • OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06

    Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks

    Der Verweis des BGH auf die Entscheidung des OLG Celle in NZM 2003, 763, = ZMR 2002, 812, ist im konkreten Fall nicht hilfreich, weil diese eine Mietsicherheit betraf und überdies Aktivlegitimation und Anspruchsinhalt vermengt werden: Hier indes geht es nicht darum, ob Anspruchsinhaberin die Klägerin ist oder die Bürgin (nur dann stellte sich das Problem der Aktivlegitimation), sondern vielmehr darum, welchen Inhalt der Anspruch der Klägerin hat, nämlich entweder Leistung an sich oder an die Bürgin: Dass die Klägerin/ Auftragnehmerin selbst aktivlegitimiert ist, steht außer Zweifel.
  • OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 2 U 94/03

    Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Einbehalt einer Sicherheit nach

    Für ein Herausgabeverlangen an sich selbst fehlt ihm die erforderliche Aktivlegitimation (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 163).
  • KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05

    Bauvertrag: Unwirksame Klausel zur Abnahmewirkung gegenüber Subunternehmer;

    Die obergerichtliche Rechtsprechung verneint ausdrücklich (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 668; OLG Celle, OLGR 2002, 163) oder zumindest mittelbar (OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322, wobei auch der veröffentlichte Volltext der Entscheidung keine Ausführungen dazu enthält, warum die Klage lediglich in der Form des auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen gerichteten Hilfsantrages Erfolg hatte) einen Herausgabeanspruch des Sicherungsgebers an sich selbst.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.2001 - 23 W 108/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6522
OLG Hamm, 26.04.2001 - 23 W 108/01 (https://dejure.org/2001,6522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2001 - 23 W 108/01 (https://dejure.org/2001,6522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2001 - 23 W 108/01 (https://dejure.org/2001,6522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 30.07.2001 - 23 W 461/00

    Kostenquote des Rechtsstreits auch für Kosten des Vergleichs

    Mangels entsprechender Regelung folgt daraus ein übereinstimmender Wille der Parteien, mit Ziffer 2 sämtliche Kosten einschließlich der Vergleichskosten zu verteilen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 26.04.2001 in 23 W 108/01).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 26.11.2001 - 10 UF 314/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3655
OLG Rostock, 26.11.2001 - 10 UF 314/01 (https://dejure.org/2001,3655)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.11.2001 - 10 UF 314/01 (https://dejure.org/2001,3655)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. November 2001 - 10 UF 314/01 (https://dejure.org/2001,3655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Verfahrenspfleger; Pflegervergütung; Sorgerechtsverfahren; Besonderer Aufwand

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 4; ; FGG § 20; ; FGG § 50; ; FGG § 56 g Abs. 1 Ziff. 2 u. Abs. 5; ; FGG § 67; ; FGG § 13 a

  • rechtsportal.de

    Zu der Stellung und den Aufgaben eines Verfahrenspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Grevesmühlen - 7 F 119/01
  • OLG Rostock, 26.11.2001 - 10 UF 314/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 969
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Rostock, 26.11.2001 - 10 UF 314/01
    Der Senat folgt der inzwischen wohl herrschenden Ansicht (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 re. Sp., KG FamRZ 2000, 1300 re. Sp., 1301 li. Sp., OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294 re. Sp.; Motzer, FamRZ 1999, 1101, 1105 re. Sp.), daß die Position des Verfahrenspflegers mit der des Prozeßbevollmächtigten einer Partei vergleichbar ist.
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Rostock, 26.11.2001 - 10 UF 314/01
    Der Senat folgt der inzwischen wohl herrschenden Ansicht (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 re. Sp., KG FamRZ 2000, 1300 re. Sp., 1301 li. Sp., OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294 re. Sp.; Motzer, FamRZ 1999, 1101, 1105 re. Sp.), daß die Position des Verfahrenspflegers mit der des Prozeßbevollmächtigten einer Partei vergleichbar ist.
  • OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00

    Zu den Aufgaben und dem Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG

    Auszug aus OLG Rostock, 26.11.2001 - 10 UF 314/01
    Der Senat folgt der inzwischen wohl herrschenden Ansicht (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 re. Sp., KG FamRZ 2000, 1300 re. Sp., 1301 li. Sp., OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294 re. Sp.; Motzer, FamRZ 1999, 1101, 1105 re. Sp.), daß die Position des Verfahrenspflegers mit der des Prozeßbevollmächtigten einer Partei vergleichbar ist.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Seine Position ist damit mit der eines Prozessbevollmächtigten des Kindes vergleichbar (erkennender Senat, FamRZ 2001, 692; OLG Rostock, FamRZ 2002, 969, 970; OLG München, OLG Report München 2000, 304).

    Es ist nicht erforderlich, Verhaltensbeobachtungen in der mütterlichen und väterlichen Wohnung durchzuführen und sich mit dem Kind wiederholt zu treffen, um Rückschlüsse auf das psychische Befinden des Kindes zu ziehen, sodass im Grundsatz nur der Zeitaufwand für Gespräche mit dem Kind vergütungsfähig ist (OLG Rostock, FamRZ 2002, 969, 970; OLG Frankfurt am Main vom 4. Mai 2001, Az 2 WF 60/01, zitiert nach juris).

    Vielmehr reicht es ohne Einschaltung dritter Personen aus, in Gesprächen mit dem Kind selbst zu ermitteln, welche Wünsche dieses hinsichtlich der Regelung des Sorgerechts hat (OLG Rostock, FamRZ 2002, 969).

  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 10 WF 1/08

    Vergütung und Auslagen eines Verfahrenspflegers im Familienrechtsstreit; Grenzen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02

    Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in

    Gegenstand der Bestellung des Verfahrenspflegers ist es dagegen grundsätzlich nicht, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln; dies bleibt Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts (vgl. zB OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; 2002, 335; KG FamRZ 2000, 1300; KGRep 2001, 383; 2001, 385; OLG Schleswig OLGRep 2000, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692; 2001, 1541; 2002, 626; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776; OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLGRep 2002, 368; OLG Naumburg 14 WF 75/01 - jurisRspr = OLGRep 2001, 559 (LS); OLG Rostock FamRZ 2002, 969 = JurBüro 2002, 157).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.04.2001 - 23 W 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11632
OLG Hamm, 30.04.2001 - 23 W 53/01 (https://dejure.org/2001,11632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2001 - 23 W 53/01 (https://dejure.org/2001,11632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2001 - 23 W 53/01 (https://dejure.org/2001,11632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verspätetes Entschädigungsverlangen; Zeuge; Verschulden; Frist; Ermessensspielraum

  • Judicialis

    ZSEG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZSEG § 15 Abs. 2
    Verspätetes Entschädigungsverlangen eines Zeugen

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.11.2001 - 4 W 60/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8855
OLG Zweibrücken, 12.11.2001 - 4 W 60/01 (https://dejure.org/2001,8855)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.11.2001 - 4 W 60/01 (https://dejure.org/2001,8855)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. November 2001 - 4 W 60/01 (https://dejure.org/2001,8855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch; Berufungsbeklagter; Berufungsverfahren ; Rechtsanwaltskosten; Berufung; Stillhalteabkommen; Rechtsanwalt; Rechtsmittelfrist

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 515 a.F.; ; ZPO § 519 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 519 a a.F.

  • rechtsportal.de

    Erstattungsanspruch des Berufungsbeklagten für die ihm im Berufungsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 02.04.1990 - 9 W 720/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2001 - 4 W 60/01
    Die Beklagten durften hier für das Berufungsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, weil der Kläger in seinem Verlängerungsantrag den Vorbehalt der Fristwahrung nicht wiederholt und das Stillhalteabkommen nicht mehr erwähnt hatte (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, JurBüro 1990, 1292).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.1996 - 11 W 95/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2001 - 4 W 60/01
    Dabei kann dahinstehen, ob allein ein solcher Antrag als Beendigung des Stillhalteabkommens anzusehen ist (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Rpfleger 1997, 128; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO).
  • OLG Köln, 13.07.1992 - 17 W 13/92

    Notwendigkeit der Bestellung eines zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2001 - 4 W 60/01
    Es war auch nicht ihre Sache, sich durch (telefonische) Rückfrage beim Kläger bzw. seinen Prozessbevollmächtigten über den Stand des Entscheidungsprozesses beim Berufungsführer zu informieren (so aber OLG Köln, MDR 1992, 1087).
  • LAG Hessen, 19.11.2008 - 13 Ta 322/08

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend"

    Auch hierüber besteht weitgehende Einigkeit (vgl.Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe/Mayer/Burhoff, RVG, 18. Auflage 2008, Nr. 3200 VV Randziffer 67 m. w. N.; Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Auflage 2008, § 91 Randziffer 160; KG vom 09. Mai 2005 a.a.O.; OLG Zweibrücken vom 12. November 2001 - 4 W 60/01 -, zitiert nach Juris; Sächsisches LAG vom 04. April 2000 - 9 Sa 64/00 -, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe vom 28. April 1999, NJW-RR 2000, 512; OLG Karlsruhe vom 02. Juni 1998 - 3 W 29/98-, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf vom 09. Februar 1995, NJW-RR 1996, 54).
  • LAG Hessen, 10.04.2007 - 13 Ta 70/07

    Kostenfestsetzung - Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur

    Auch hierüber besteht weitgehende Einigkeit (vgl. Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage 2006, Nr. 3200 VV Randziffer 65 m. w. N.; Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Auflage 2007, § 91 Randziffer 160; KG vom 09. Mai 2005 a.a.O.; OLG Zweibrücken vom 12. November 2001 - 4 W 60/01 -, zitiert nach Juris; Sächsisches LAG vom 04. April 2000 - 9 Sa 64/00 -, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe vom 28. April 1999, NJW-RR 2000, 512; OLG Karlsruhe vom 02. Juni 1998 - 3 W 29/98-, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf vom 09. Februar 1995, NJW-RR 1996, 54).
  • LAG Hessen, 15.03.2006 - 13 Ta 80/06

    Kostenfestsetzung bei vereinbarten Stillhalteabkommen

    Auch hierüber besteht - entgegen der Ansicht der Beklagten - weitgehende Einigkeit (vgl. Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Auflage 2004, Nr. 3200 VV Randziffer 54 - 56 m. w. N.; Baumbach/Hartmann, ZPO, 63. Auflage 2005, § 91 Randziffer 160; KG vom 09. Mai 2005, JurBüro 2005, 418; OLG Zweibrücken vom 12. November 2001 - 4 W 60/01 -, zitiert nach Juris; Sächsisches LAG vom 04. April 2000 - 9 Sa 64/00 -, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe vom 28. April 1999, NJW-RR 2000, 512; OLG Karlsruhe vom 02. Juni 1998 - 3 W 29/98-, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf vom 09. Februar 1995, NJW-RR 1996, 54).
  • LAG Hessen, 23.11.2009 - 13 Ta 614/09

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend"

    Auch hierüber besteht weitgehende Einigkeit (vgl. Gerold/Schmidt /von Eicken /Madert /Müller-Rabe /Mayer /Burhoff, RVG, 18. Auflage 2008, Nr. 3200 VV Randziffer 67 m. w. N.; Baumbach/.../Hartmann, ZPO, 67. Auflage 2009, § 91 Randziffer 161; LAG Schleswig-Holstein vom 1. September 2006, NZA-RR 2007, 99; KG vom 09. Mai 2005 a.a.O.; OLG Zweibrücken vom 12. November 2001 - 4 W 60/01 -, zitiert nach Juris; Sächsisches LAG vom 04. April 2000 - 9 Sa 64/00 -, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe vom 28. April 1999, NJW-RR 2000, 512; OLG Karlsruhe vom 02. Juni 1998 - 3 W 29/98-, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf vom 09. Februar 1995, NJW-RR 1996, 54).
  • LAG Hessen, 09.01.2013 - 13 Ta 439/12

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der nur "fristwahrend" eingelegten Berufung -

    Auch hierüber besteht weitge-hende Einigkeit (vgl. Gerold/Schmidt /von Eicken /Madert /Müller Rabe /Mayer /Burhoff, RVG, 19. Auflage 2010, Nr. 3200 VV Randziffer 47ff., m. w. N.; Baum-bach/.../Hartmann, ZPO, 67. Auflage 2009, § 91 Randziffer 161; LAG Schles-wig Holstein vom 1. September 2006, NZA RR 2007, 99; KG vom 09. Mai 2005 a.a.O.; OLG Zweibrücken vom 12. November 2001 4 W 60/01 , zitiert nach Juris; Sächsisches LAG vom 04. April 2000 9 Sa 64/00 , zitiert nach Juris; OLG Karls-ruhe vom 28. April 1999, NJW-RR 2000, 512; OLG Karlsruhe vom 02. Juni 1998 3 W 29/98 , zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf vom 09. Februar 1995, NJW-RR 1996, 54).
  • LAG Hessen, 11.04.2011 - 13 Ta 104/11

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der zur Fristwahrung eingelegten Berufung -

    Auch hierüber besteht weitgehende Einigkeit (vgl. Gerold/Schmidt/ von Eicken/Madert/Müller-Rabe/Mayer/Burhoff, RVG, 19. Auflage 2010, Nr. 3200 VV Randziffer 47 m. w. N.; Baumbach/Hartmann, ZPO, 67. Auflage 2009, § 91 Randziffer 160; KG vom 09. Mai 2005 a.a.O.; OLG Zweibrücken vom 12. November 2001 - 4 W 60/01 -, zitiert nach Juris; Sächsisches LAG vom 04. April 2000 - 9 Sa 64/00 -, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe vom 28. April 1999, NJW-RR 2000, 512; OLG Karlsruhe vom 02. Juni 1998 - 3 W 29/98-, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf vom 09. Februar 1995, NJW-RR 1996, 54).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.01.2002 - 8 W 21/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19612
OLG Hamburg, 25.01.2002 - 8 W 21/02 (https://dejure.org/2002,19612)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2002 - 8 W 21/02 (https://dejure.org/2002,19612)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 8 W 21/02 (https://dejure.org/2002,19612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06

    Anwaltsgebühr: Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Berufung der Gegenseite; mit den

    Eine Stellungnahme zu einem Fristverlängerungsgesuch der Gegenseite im Rechtsmittelverfahren wird von der Rechtsprechung ebenfalls in der Regel noch dem ersten Rechtszug zugerechnet (vgl. OLG Köln, OLGR 1998, 150; OLG Hamburg, OLGR 2002, 163; anders allerdings OLG Hamburg MDR 2003, 835).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 18 WF 207/08

    Anwaltskosten des Rechtsmittelgegners bei Zurücknahme der Berufung

    Eine Stellungnahme zu einem Fristverlängerungsgesuch der Gegenseite im Rechtsmittelverfahren wird von der Rechtsprechung ebenfalls in der Regel noch dem ersten Rechtszug zugerechnet (vgl. OLG Köln OLGR 1998, 150; OLG Hamburg OLGR 2002, 163. Auch eine Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur prozessualen Situation im Berufungsverfahren (OLG Hamburg MDR 2005, 1018 ) oder eine (unaufgeforderte) Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (BGH aaO.) ist vielfach noch der Tätigkeit im ersten Rechtszug zuzurechnen.
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