Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01   

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OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01 (https://dejure.org/2001,3247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2001 - 20 U 114/01 (https://dejure.org/2001,3247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2001 - 20 U 114/01 (https://dejure.org/2001,3247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UWG § 25; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    "Top Ticket"

  • stroemer.de

    Top Ticket

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeitsvermutung; Interessenabwägung; Untersagung einer Zeichenbenutzung; Top Ticket; TopTicketLine; Markenverletzung; Eintrittskarten

  • Judicialis

    UWG § 25; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 25; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche nach dem Markengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 212
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Dies gilt auch für Werbeslogans, Anpreisungen und anderen Werbeaussagen allgemeiner Art; auch bei ihnen kann es genügen, wenn der Bedeutungsinhalt unscharf ist und ohne ergänzende weitere Angaben sich ein eindeutig beschreibender Inhalt nicht ergibt (vgl. BGH WRP 2001, 1080 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2000, 323 - "Partner with the Best").

    Der hierdurch eröffnete Phantasiespielraum ist indes zu klein, um für den Verkehr Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 735, 736 - Testit: mangelnde Unterscheidungskraft der Wortmarke "Testit" für Genussmittel; WRP 2001, 1080, 1082: mangelnde Unterscheidungskraft von LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER für die Organisation von Reisen, Leistungen eines Tourismusbüros sowie Hotelreservierungen; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX, mangelnde Unterscheidungskraft für Steuerberatungsleistungen; Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften GRUR Int. 2001, 239 - "Investorworld"; GRUR Int. 2001, 241 - Trustedlink).

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Zwar führt die "Indorektal"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1984, 815; 1993, 969), die im neuen Markenrecht nach der Entscheidung "Tour de culture" (GRUR 1999, 238) fortgilt, weithin zur Eintragungsfähigkeit von Bezeichnungen, die beschreibenden bzw. freihaltebedürftigen Begriffen angenähert sind, im Konfliktsfall dann aber auch zu strengen Anforderungen an einen zeichenmäßigen Gebrauch bzw. zu einer großzügigen Anwendung von § 23 MarkenG und zu strengen Anforderungen an die Verwechslungsgefahr.
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Zwar führt die "Indorektal"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1984, 815; 1993, 969), die im neuen Markenrecht nach der Entscheidung "Tour de culture" (GRUR 1999, 238) fortgilt, weithin zur Eintragungsfähigkeit von Bezeichnungen, die beschreibenden bzw. freihaltebedürftigen Begriffen angenähert sind, im Konfliktsfall dann aber auch zu strengen Anforderungen an einen zeichenmäßigen Gebrauch bzw. zu einer großzügigen Anwendung von § 23 MarkenG und zu strengen Anforderungen an die Verwechslungsgefahr.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Dies gilt auch für Werbeslogans, Anpreisungen und anderen Werbeaussagen allgemeiner Art; auch bei ihnen kann es genügen, wenn der Bedeutungsinhalt unscharf ist und ohne ergänzende weitere Angaben sich ein eindeutig beschreibender Inhalt nicht ergibt (vgl. BGH WRP 2001, 1080 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2000, 323 - "Partner with the Best").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Zwar führt die "Indorektal"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1984, 815; 1993, 969), die im neuen Markenrecht nach der Entscheidung "Tour de culture" (GRUR 1999, 238) fortgilt, weithin zur Eintragungsfähigkeit von Bezeichnungen, die beschreibenden bzw. freihaltebedürftigen Begriffen angenähert sind, im Konfliktsfall dann aber auch zu strengen Anforderungen an einen zeichenmäßigen Gebrauch bzw. zu einer großzügigen Anwendung von § 23 MarkenG und zu strengen Anforderungen an die Verwechslungsgefahr.
  • BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00

    Fehlende Unterscheidungskraft bei rein beschreibender Angabe einer Dienstleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Der hierdurch eröffnete Phantasiespielraum ist indes zu klein, um für den Verkehr Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 735, 736 - Testit: mangelnde Unterscheidungskraft der Wortmarke "Testit" für Genussmittel; WRP 2001, 1080, 1082: mangelnde Unterscheidungskraft von LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER für die Organisation von Reisen, Leistungen eines Tourismusbüros sowie Hotelreservierungen; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX, mangelnde Unterscheidungskraft für Steuerberatungsleistungen; Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften GRUR Int. 2001, 239 - "Investorworld"; GRUR Int. 2001, 241 - Trustedlink).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Der hierdurch eröffnete Phantasiespielraum ist indes zu klein, um für den Verkehr Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 735, 736 - Testit: mangelnde Unterscheidungskraft der Wortmarke "Testit" für Genussmittel; WRP 2001, 1080, 1082: mangelnde Unterscheidungskraft von LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER für die Organisation von Reisen, Leistungen eines Tourismusbüros sowie Hotelreservierungen; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX, mangelnde Unterscheidungskraft für Steuerberatungsleistungen; Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften GRUR Int. 2001, 239 - "Investorworld"; GRUR Int. 2001, 241 - Trustedlink).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, das heißt, eine noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 161 - Buchstabe "K").
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 20 U 38/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Der Senat hat daher schon mit Urteil vom 27.5.1997 (20 U 38/97, auszugsweise wiedergegeben bei Peters a.a.O.) eine analoge Anwendung auf das Markenrecht verneint und hält daran nach erneuter Prüfung fest.
  • EuG, 26.10.2000 - T-345/99

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Der hierdurch eröffnete Phantasiespielraum ist indes zu klein, um für den Verkehr Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 735, 736 - Testit: mangelnde Unterscheidungskraft der Wortmarke "Testit" für Genussmittel; WRP 2001, 1080, 1082: mangelnde Unterscheidungskraft von LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER für die Organisation von Reisen, Leistungen eines Tourismusbüros sowie Hotelreservierungen; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX, mangelnde Unterscheidungskraft für Steuerberatungsleistungen; Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften GRUR Int. 2001, 239 - "Investorworld"; GRUR Int. 2001, 241 - Trustedlink).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

  • OLG Köln, 23.12.1999 - 6 U 102/99

    Vermutung der Dringlichkeit in Verletzungsverfahren nach Markengesetz -

  • OLG Hamburg, 25.03.1999 - 3 U 226/98
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

  • OLG Stuttgart, 27.09.1996 - 2 U 134/96
  • OLG Braunschweig, 19.10.2000 - 2 W 238/00

    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung durch Zeitablauf

  • OLG Hamburg, 26.09.1996 - 3 H 83/96
  • OLG Dresden, 29.09.1998 - 14 U 433/98

    Dringlichkeit im gewerblichen Rechtsschutz; Voraussetzungen der Vorverlagerung

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2018 - 20 U 113/17

    Voraussetzungen der Erschöpfung gem. Art. 15 UMV

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt § 12 Abs. 2 UWG allerdings - auch nicht analog - für Ansprüche aus dem Markenrecht (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 212).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2019 - 38 O 96/19

    "Malle" - als eingetragene Unionsmarke

    Allerdings ist vor Einführung der Dringlichkeitsvermutung in § 140 Abs. 3 MarkenG in der seit dem 14. Januar 2019 geltenden Fassung der Einwand der Schutzunfähigkeit der Marke insoweit berücksichtigt worden, als mangels einer § 12 Abs. 2 UWG entsprechenden Regelung die Dringlichkeit im Markenrecht positiv durch eine Abwägung der Interessen der Parteien festgestellt werden musste und in diesem Rahmen die Erfolgsaussichten eines anhängigen Löschungsverfahrens insoweit berücksichtigt werden konnten, als in Fällen offenkundiger Schutzunfähigkeit der Marke der Verfügungsgrund verneint werden konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2001 - 20 U 114/01, GRUR-RR 2002, 212 [212 f.]; OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 55/14, BeckRS 2015, 11697 [unter II 1]; OLG Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 U 113/13, BeckRS 2014, 9531 [unter B I 1 b bb]).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11

    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer

    Der Gesetzgeber hat die die Dringlichkeitsvermutung anlässlich der Übernahme des § 16 UWG a.F. in das Markengesetz nicht auf das Markenrecht ausgedehnt, obwohl der Streit, in welchem Umfang eine Analogie zu § 25 UWG a.F. (jetzt § 12 Abs. 2 UWG) möglich ist, schon lange bestand (Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).

    Dies hindert das Gericht jedoch nicht, die Erfolgsaussicht eines anhängigen Löschungsantrages in die Prüfung der Dringlichkeit einer Rechtsverfolgung einzubeziehen (Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).

  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04

    Aufhebungsklage im Verletzungsverfahren wegen Entwicklung des

    Die von der ihr herangezogene Entscheidung "TopTicket" des OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2002, 212) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03

    Ladung des im Ausland weilenden Verfügungsbeklagten zur Verhandlung über den

    b) Die Abwägung der gegenseitigen Interessen, die nach der Rechtsprechung des Senats mangels Anwendbarkeit des § 25 UWG im Markenrecht stattzufinden hat (GRUR-RR 2002, 212 - Top Ticket), spricht für die Antragstellerin.
  • OLG Hamm, 25.01.2011 - 4 U 144/10

    Dringlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung auf markenrechtliche Ansprüche nicht anwendbar (Senat K & R 2000, 90; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 212; OLG Frankfurt GRUR 2002, 1096; OLG München GRUR 2007, 174; OLG Hamburg WRP 2010, 953 - T-Shirt Springender Pudel; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. Kap. 54, Rn 20 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - 20 U 35/07

    Abwendung eines Unterlassungsanspruchs durch eine Einrede aus einem

    Zudem ist bei der Prüfung des Verfügungsgrundes, für die nicht die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG gilt (Senatsurteil vom 13.11.2001, GRUR-RR 2002, 212) und bei der eine Interessenabwägung stattzufinden hat, zu berücksichtigen, dass die Firma O. F. inzwischen beim Landgericht München Klage auf Übertragung und Einwilligung in die Umschreibung der Marke der Antragstellerin DE xxx, hilfsweise Löschungsklage erhoben hat.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 20 U 290/20
    Aus dem Löschungsantrag ergeben sich daher keine Gründe, die der Dringlichkeit entgegenstehen (vergl. zu derartigen Konstellationen - allerdings noch vor Einführung der Dringlichkeitsvermutung des § 140 Abs. 3 MarkenG - die Senatsentscheidung vom 13.11.2001 - 20 U 114/01 - TopTicket, GRUR-RR 2002, 212 - Berücksichtigung von Nichtigkeitseinwänden im Rahmen der Dringlichkeit).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
    b) Unter Berücksichtigung dessen haben die Antragstellerinnen - was, weil für kennzeichenrechtliche Auseinandersetzungen eine Dringlichkeitsvermutung in analoger Anwendung von § 12 Abs. 2 UWG nicht besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2015 - 20 U 114/14, BeckRS 2015, 18753 [Rn. 21]; Urteil vom 13. November 2001 - 20 U 114/01, GRUR-RR 2002, 212), in solchen Streitigkeiten regelmäßig erforderlich ist - einen Verfügungsgrund vorgetragen und glaubhaft gemacht.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14

    Voraussetzungen der Durchsetzung von Kennzeichenrechten im Wege einstweiliger

    Der Gesetzgeber hat die Dringlichkeitsvermutung anlässlich der Übernahme des § 16 UWG a.F. in das Markengesetz nicht auf das Markenrecht ausgedehnt, obwohl der Streit, in welchem Umfang eine Analogie zu § 25 UWG a.F. (jetzt § 12 Abs. 2 UWG) möglich ist, schon lange bestand (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).
  • LG Düsseldorf, 17.06.2008 - 4a O 195/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 20 U 120/17
  • LG München I, 14.02.2008 - 7 O 23161/07

    Unternehmenskennzeichenschutz: Farbmarke für verbandsangehörige Unternehmen;

  • LG München I, 07.11.2019 - 7 O 10831/19

    Anordnung eines Übertragungsverbots im einstweiligen Verfügungsverfahren

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 8 U 228/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2243
OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 8 U 228/01 (https://dejure.org/2002,2243)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2002 - 8 U 228/01 (https://dejure.org/2002,2243)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 8 U 228/01 (https://dejure.org/2002,2243)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 13 Abs 1 Nr 3 VollstrZustÜbk, Art 14 Abs 1 VollstrZustÜbk, § 661a BGB
    Gewinnzusage: Gerichtszuständigkeit für Erfüllungsklage bei Mitteilung aus dem Ausland; Voraussetzung für eine Bargeldauszahlung

  • Prof. Dr. Lorenz

    Haftung aus Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB): Internationale Zuständigkeit und inhaltliche Anforderungen an die Gewinnmitteilung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1023
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 4 U 686/01

    Anwendbarkeit des Art. 13 EuGVÜ auf § 661a BGB und Voraussetzungen der

    Nr. L 144 vom 04.06.1997, S. 19 - 27) an, die den Schutz des Verbrauchers vor unseriösen Angeboten im (grenzüberschreitenden) Fernabsatz bezweckt (vgl. Erwägungsgründe 3 und Art. 9 FernabsRL - vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2002 - 8 U 228/01).

    Es handelt sich bei dem Anspruch aus § 661 a BGB um einen solchen, der i. S. d. § 5 Nr. 3 2. Alt. EuGVÜ einer unerlaubten Handlung gleich steht (quasideliktischer Anspruch - vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2002 - 8 U 228/01; Zöller-Geimer, Zivilprozessordnung, 22. Auflage, Anh. I, Art. 5 GVÜ, Rdnr. 14; Geimer/Schütze, aaO., Art. 5 EuGVÜ, Rdnr. 147; Lorenz, NJW 2000, 3305 (3309)).

    Durch Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ werden alle Klagen erfasst, mit denen eine Schadenshaftung des Gegners geltend gemacht wird, die nicht an einen Vertrag i. S. d. Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ anknüpft (vgl. EuGH, NJW 1988, 3088 (3089); EuGH, Urt. v. 11.07.2002 - C-96/00, Rdnr. 33 - vgl. unter http://europa.eu.int., OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2002 - 8 U 228/01, Schlosser, aaO, Art. 5 EuGVÜ, Rdnr. 16).

    Für Klagen aus § 661 a BGB ist damit das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Empfänger einer Gewinnbenachrichtigung wohnt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2002 - 8 U 228/01; Lorenz, NJW 2000, 3305 (3309)).

    Im Falle des § 661 a BGB ist nämlich ein Wettbewerbsverstoß gegeben, der bei gebotener autonomer, d. h. unabhängig vom nationalen Recht vorzunehmenden, Auslegung des EuGVÜ (vgl. EuGH, NJW 1988, 3088; EuGH, Urt. v 11.07.2002 - C-96/00, Rdnr. 37 - vgl. unter http://europa.eu.int; MünchKomm(ZPO)-Gottwald, aaO., Art. 5 EuGVÜ, Rdnr. 38; Schlosser, aaO., Art. 5 EuGVÜ, Rdnr. 16; Geimer/Schütze, aaO., Art. 5 EuGVÜ, Rdnr. 146) unter Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ fällt (vgl. EuGH, NJW 1988, 3088 (3089); BGH, NJW 1988, 1466 (1467); OLG München, NJW-RR 1994, 190; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2002 - 8 U 228/01; OLG Dresden, OLGR 2002, 281 (283)).

    Hierdurch verschafft sich der Unternehmer nicht nur gegenüber Mitbewerbern einen Vorteil (so OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2002 - 8 U 228/01), sondern er verleitet darüber hinaus auch die Adressaten der Gewinnzusagen zu übereilten und unüberlegten Bestellungen.

    Da die Vorschrift durch das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umsetzung von Vorschriften auf EURO vom 27.06 2000 (BGBl I 2000, 897) eingeführt wurde und gemäß Art. 229 § 2 Abs. 1 EGBGB für Sachverhalte gilt, die nach dem 29.06.2000 entstanden sind (vgl. Palandt-Sprau, aaO., § 661 a BGB, Rdnr. 1, OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02 2002 -8 U 228/01), das maßgebliche, eine Gewinnzusage enthaltende Schreiben der Beklagten jedoch erst im September 2000, also nach dem Inkrafttreten der Norm, zugegangen ist, ist die Vorschrift vorliegend anwendbar.

    Es ist aber bei der Auslegung der Gewinnmitteilung nicht auf den Horizont eines besonders misstrauischen, aufgeklärten Verbrauchers abzustellen, sondern nur darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher das Schreiben auffassen muss (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2002 - 8 U 228/01).

    Auch hier kann es nicht auf einen besonders misstrauischen, aufgeklärten Verbraucher ankommen, sondern nur darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher das Schreiben auffassen musste (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2002 - 8 U 228/01).

  • OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 30/02

    Internationale Zuständigkeit für die auf eine Gewinnzusage gestützte Klage gegen

    Diese Rechtsauffassung steht auch im Kontext zu § 241 a BGB und ist Ausdruck einer Tendenz, wettbewerbsrechtliche Verstöße allgemein-zivilrechtlich zu ahnden (BGH, a.a.O., II 2c aa; OLG Frankfurt a.M., MDR 2002, S. 1023; Lorenz, NJW 2002, S. 3305, 3306 m.w.N. und, ders., IPRax 2002, S. 192), wodurch ein höherer Wirkungsgrad als bei einem Vorgehen nach UWG, etwa in Form von Abmahnungen durch Mitbewerber angestrebt wird.

    Bei dieser Art der Präsentation hatte ein durchschnittlich informierter Verbraucher (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 2002, S. 1023) keine Möglichkeit, in zumutbarer Weise von den "Bedingungen" Kenntnis zu nehmen.

    Die "eidesstattliche Versicherung" mit Hinweis auf mögliche strafrechtliche Folgen bei unwahren Angaben, der angebliche Prüfcode auf dem Gewinnerprotokoll und die "wichtig erscheinende Unterschrift" (vgl. OLG Frankfurt, MDR 2002, S. 1023) eines sogenannten "vereidigten Gutachters Dr. jur.

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2004 - 7 U 170/02

    Gewinnzusage: Auslegung einer Mitteilung über die Teilnahme an einer Lotterie

    Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Vorschrift und das mit ihr verfolgte Ziel kommt es aber nicht darauf an, wie ein besonders misstrauischer und aufgeklärter Verbraucher die Zusendung verstanden hätte, wie zwischenzeitlich allgemein anerkannt ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 19.02.2002, OLGR Frankfurt 2002, 168, 170 = MDR 2002, 1023; OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.08.2002, OLGR Saarbrücken 2003, 55, 60; OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2002, OLGR Braunschweig 2003, 47, 49; OLG Koblenz, Urt. v. 26.09.2002, OLGR Koblenz 2003, 25, 26 = VersR 2003, 377, 378; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2002, OLGR Hamm 2003, 78, 81 jeweils m. w. N.).

    Deshalb ist die Unverbindlichkeit solcher Einschränkungen einer Gewinnaussage allgemein anerkannt (OLG Dresden, Urt. v. 19.12.2001, OLGR Dresden 2002, 281, 284; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.02.2002, OLGR Frankfurt 2002, 168, 170 = MDR 2002, 1023; OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2002, OLGR Braunschweig 2003, 47, 49; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2002, OLGR Hamm 2003, 78, 81; OLG Oldenburg, Urt. v. 07.03.2003, OLGR Oldenburg 2003, 165, 166 = NJW-RR 2003, 1564; vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 26.09.2002, OLGR Koblenz 2003, 25, 26 = VersR 2003, 377, 378).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz; Klage aus

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell-abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung den Eindruck hat, einen Preis gewonnen zu haben (Lorenz, a.a.O.; OLG Frankfurt MDR 2002, 1023; Palandt/Sprau, BGB 61. Aufl., § 661 a Rn. 2; Dörner/Ebert/Eckert, BGB, § 661 a Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2003 - 25 U 89/03

    Gewinnzusage: Gerichtliche Auslegung der übersandten Erklärung; Beachtlichkeit

    auch OLG Braunschweig, OLGR 2003, 47, 49f.; OLG Oldenburg, OLGR 2003, 165, 166; s.a. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 168, 170).
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Dabei ist nicht auf einen besonders mißtrauischen, aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung nach ihrem Gesamteindruck auffassen muß (Kammergericht, Urteil vom 21.06.2004 - 8 U 10/04; OLG Celle, Urteil vom 02.12.2004 - 11 U 151/04; OLGR Saarbrücken 2003, 55; OLGR Frankfurt 2002, 168).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 136/02

    Internationale Zuständigkeit: Klage des deutschen Verbrauchers aus der

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell-abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung den Eindruck hat, einen Preis gewonnen zu haben (Lorenz, a.a.O.; OLG Frankfurt MDR 2002, 1023; Palandt/Sprau, BGB 61. Aufl., § 661 a Rn. 2; Dörner/Ebert/Eckert, BGB, § 661 a Rn. 2).
  • OLG Köln, 24.02.2003 - 16 U 93/02

    Verfassungsgemäßheit der Vorschrift des § 661a BGB

    "Zutreffend ist die Auffassung des Amtsgerichts, die der überwiegenden Rechtsprechung und dem Schrifttum entspricht, dass im Falle grenzüberschreitender Gewinnzusagen nach den Zuständigkeitsvorschriften der EuGVVO (Verordnung - EG - Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) bzw. des EuGVÜ (auch) das Gericht am Wohnsitz des inländischen Empfängers zur Entscheidung berufen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2002, 168 = MDR 2002, 1023; OLG Dresden OLG-NL 2002, 97 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg NJW 2002, 3637; LG Braunschweig IPrax 2002, 213; LG Freiburg, Urteil vom 22.3.02 - 6 O 147/01; LG Hof, Urteil vom 16.11.2001 - 14 0 87/01; Lorenz NJW 2000, 3305 und IPrax 2002, 192; Fetsch RIW 2002, 936; a. A. z. B. OLG Bamberg, Urteil vom 5.5.2002 - 5 U 7/02; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.4.02 - 7 U 199/01).
  • OLG Köln, 16.12.2002 - 16 U 54/02

    Gewinnzusage

    Zutreffend ist die Auffassung des Amtsgerichts, die der überwiegenden Rechtsprechung und dem Schrifttum entspricht, dass im Falle grenzüberschreitender Gewinnzusagen nach den Zuständigkeitsvorschriften der EuGVVO (Verordnung - EG - Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) bzw. des EuGVÜ (auch) das Gericht am Wohnsitz des inländischen Empfängers zur Entscheidung berufen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2002, 168 = MDR 2002, 1023; OLG Dresden OLG-NL 2002, 97 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg NJW 2002, 3637; LG Braunschweig IPrax 2002, 213; LG Freiburg, Urteil vom 22.3.02 - 6 O 147/01; LG Hof, Urteil vom 16.11.2001 - 14 0 87/01; Lorenz NJW 2000, 3305 und IPrax 2002, 192; Fetsch RIW 2002, 936; a. A. z. B. OLG Bamberg, Urteil vom 5.5.2002 - 5 U 7/02; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.4.02 - 7 U 199/01).
  • KG, 21.06.2004 - 8 U 10/04

    Verbindlichkeit von Gewinnzusagen: Schutzbereich und maßgeblicher Gesamteindruck

    Nach der Rechtsprechung kann es nicht auf den besonders misstrauischen, aufgeklärten Verbraucher ankommen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung auffassen muss (OLG Saarbrücken, OLG- Report 2003, 55,60; OLG Frankfurt OLG-Report 2002, 168).
  • LG Ravensburg, 24.07.2003 - 4 O 57/03
  • LG Köln, 05.09.2003 - 18 O 428/02

    Gewinnzusage - Anspruch auf Auszahlung eines Preises nach Gewinnzusage gemäß §

  • AG Königs Wusterhausen, 01.07.2002 - 5 C 307/01
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Rechtsprechung
   KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3952
KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02 (https://dejure.org/2002,3952)
KG, Entscheidung vom 21.05.2002 - 1 AR 13/02 (https://dejure.org/2002,3952)
KG, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 1 AR 13/02 (https://dejure.org/2002,3952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskostenansatz bei gesamtschuldnerischer Kostenhaftung; Erinnerung gegen die Inanspruchnahme für Gerichtskosten des Berufungsverfahrens; Ermessensbindung der Verwaltung hinsichtlich der Beachtung des § 8 Abs.3 Satz 2 Nr.3 der Kostenverfügung des Landes ...

  • Judicialis

    GKG § 59; ; KostVfg § 8

  • rechtsportal.de

    GKG § 59; KostVfg § 8
    Gerichtskosten bei gesamtschuldnerischer Kostenhaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1276
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 27.01.1988 - 14 W 864/87
    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
    Ein Abweichen hiervon kann daher einen Ermessensfehler darstellen und zur Rechtswidrigkeit des Ansatzes führen (vgl. zu Vorstehendem Senat Rpfleger 1969, 262 und JurBüro 1979, 735/737; OLG Koblenz Rpfleger 1988, 384; OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 414/416 und NJW-RR 2001, 1365/1366; OLG München NJW-RR 2000, 1744; Oestreich/Winkler/Hellstab, GKG, § 5 Rdn.27; § 58 Rdn.4, jew.m.w.N.).

    Sofern dessen Voraussetzungen vorliegen, ist der Kostenbeamte daher nach wohl herrschender Auffassung regelmäßig verpflichtet, die Kosten zunächst von allen Gesamtschuldnern nach Kopfteilen anzufordern (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1988, 384; OLG München a.a.O.; FinG Berlin EFG 1990, 597; FinG Nürnberg EFG 1991, 754; Hartmann, KostG, 31. Aufl., VII. Grundzüge Rdn.1; § 8 KostVfg Rdn.1; Oestreich/Winkler/Hellstab a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 11 W 9/01

    Kostenberechnung bei Haftung nach Bruchteilen - fehlerhafte Verrechnung des

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
    Ein Abweichen hiervon kann daher einen Ermessensfehler darstellen und zur Rechtswidrigkeit des Ansatzes führen (vgl. zu Vorstehendem Senat Rpfleger 1969, 262 und JurBüro 1979, 735/737; OLG Koblenz Rpfleger 1988, 384; OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 414/416 und NJW-RR 2001, 1365/1366; OLG München NJW-RR 2000, 1744; Oestreich/Winkler/Hellstab, GKG, § 5 Rdn.27; § 58 Rdn.4, jew.m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.06.1999 - 14 W 159/99

    Auslegung eines Kostentenors

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
    Nach der Gegenansicht, die allein auf die gesetzliche Regelung (§ 59 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 426 BGB) abstellt, kann sich die Staatskasse nach ihrem Belieben an einen der Gesamtschuldner halten, während der Ausgleich im Innenverhältnis zu erfolgen hat (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 71, OVG Münster AGS 2000, 55, m.abl.Anm. Hellstab; Markl/Mayer, GKG, 4.Aufl., § 58 Rdn.13 und § 59 Rdn.3).
  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
    Zwischen ihnen bestand mit Rücksicht auf die Regelung des § 248 Abs. 1 AktG sogar notwendige Streitgenossenschaft (vgl. BGHZ 122, 240 = NJW 1993, 1976/1983).
  • OLG München, 23.11.1999 - 11 W 3006/99
    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
    Ein Abweichen hiervon kann daher einen Ermessensfehler darstellen und zur Rechtswidrigkeit des Ansatzes führen (vgl. zu Vorstehendem Senat Rpfleger 1969, 262 und JurBüro 1979, 735/737; OLG Koblenz Rpfleger 1988, 384; OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 414/416 und NJW-RR 2001, 1365/1366; OLG München NJW-RR 2000, 1744; Oestreich/Winkler/Hellstab, GKG, § 5 Rdn.27; § 58 Rdn.4, jew.m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 15.06.1993 - Bf VI 37/91

    Kalkulatorische Zinsen; Gebührenbemessung; Standplatz auf einem Festgelände;

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
    Sofern dessen Voraussetzungen vorliegen, ist der Kostenbeamte daher nach wohl herrschender Auffassung regelmäßig verpflichtet, die Kosten zunächst von allen Gesamtschuldnern nach Kopfteilen anzufordern (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1988, 384; OLG München a.a.O.; FinG Berlin EFG 1990, 597; FinG Nürnberg EFG 1991, 754; Hartmann, KostG, 31. Aufl., VII. Grundzüge Rdn.1; § 8 KostVfg Rdn.1; Oestreich/Winkler/Hellstab a.a.O.).
  • FG Berlin, 15.03.1990 - VII 599/89
    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
    Sofern dessen Voraussetzungen vorliegen, ist der Kostenbeamte daher nach wohl herrschender Auffassung regelmäßig verpflichtet, die Kosten zunächst von allen Gesamtschuldnern nach Kopfteilen anzufordern (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1988, 384; OLG München a.a.O.; FinG Berlin EFG 1990, 597; FinG Nürnberg EFG 1991, 754; Hartmann, KostG, 31. Aufl., VII. Grundzüge Rdn.1; § 8 KostVfg Rdn.1; Oestreich/Winkler/Hellstab a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1980 - 16 WF 10/80
    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
    Ein Abweichen hiervon kann daher einen Ermessensfehler darstellen und zur Rechtswidrigkeit des Ansatzes führen (vgl. zu Vorstehendem Senat Rpfleger 1969, 262 und JurBüro 1979, 735/737; OLG Koblenz Rpfleger 1988, 384; OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 414/416 und NJW-RR 2001, 1365/1366; OLG München NJW-RR 2000, 1744; Oestreich/Winkler/Hellstab, GKG, § 5 Rdn.27; § 58 Rdn.4, jew.m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 VAs 71/15

    Kostenerinnerung: Überprüfung des Nichtabsehens vom Kostenansatz wegen Unvermögen

    Die Ansicht des Senats steht nicht im Widerspruch dazu, dass § 8 KostVfg nach ganz herrschender Ansicht im Erinnerungsverfahren einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 19.10.2015 - X ZR 54/11 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 18.05.2012 - 8 KSt 3/12 -, juris; BFH, Beschluss vom 12.12.1996 - VII E 8/96; KG Berlin MDR 2002, 1276; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 63; OLG Koblenz Rpfleger 1988, 384; Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG/FamGKG, aaO, § 66 GKG Rn. 47).
  • KG, 25.03.2004 - 12 U 34/03

    Bankenhaftung: Grundsätze der sachgerechten Beratung vor dem Erwerb von

    Zwar sind die Verhaltensregelungen über die Interessenwahrungspflicht überwiegend aufsichtsrechtlicher Natur, strahlen aber auf die privatrechtlichen Vertragsbeziehungen der Kreditinstitute zu ihren Kunden aus und konkretisieren das Gebot der angemessenen Wahrung des Kundeninteresses (vgl. KG KGR 2002, 168; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 10.193; Assmann/Schneider/Koller, Wertpapierhandelsgesetz, 3. Auflage 2003, Vor § 31, Rn. 13 m. w. N.; der BGH hat die die anliegerschützende Funktion jüngst offengelassen, vgl. BGH, WM 2004, 24. Kein Gesetz im materiellen Sinne und damit kein Schutzgesetz stellt die auf Grundlage des § 35 Abs. 6 WphG ergangene Wohlverhaltensrichtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (früher: Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) dar.

    Geht es um einen Unterlassungsvorwurf, trifft den Anspruchsgegner eine sekundäre Darlegungslast - er muss erst im Einzelnen darlegen, dass und wie er seinen Pflichten nachgekommen sein will; erst dann ist es Sache des Anspruchsstellers, unter Beweisantritt darzulegen, dass dies nicht geschehen ist (vgl. BGH, NJW 1995, 2842; KG KGR 2002, 168; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 280 BGB, Rn. 35).

  • KG, 13.05.2003 - 1 AR 33/02

    Gerichtskosten: Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Veranlassungsschuldner

    Haften mehrere Veranlassungsschuldner als Gesamtschuldner für Gerichtskosten, so ist es - anders als bei der Inanspruchnahme mehrerer Streitgenossen als Erstschuldner (Senat, KGR 2002, 247 = MDR 2002, 1276) - auch ohne besondere Umstände nicht regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn der Kostenbeamte von einzelnen Zweitschuldnern gemäß §§ 58 Abs. 2 S.1, 49 S.1 GKG den ganz auf sie entfallenden Mithaftbetrag anfordert, obwohl weitere Zweitschuldner vorhanden sind, die zunächst gar nicht oder in geringerem Umfang in Anspruch genommen werden.

    Im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren nach § 5 GKG ist eine Nachprüfung des Kostenansatzes auch daraufhin zulässig, ob die Vorschrift des § 8 KostVfG beachtet worden ist, die die Inanspruchnahme gesamtschuldnerisch haftender Kostenschuldner näher regelt (Senat, KGR 2002, 247 = MDR 2002, 1276; Oestreich/Winter/Hellstab, a.a.O., § 58 Rn. 4; Hartmann, a.a.O., § 8 KostVfG Rn. 1 jew. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    Eine Aufteilung nach Köpfen, wie der Kostenbeamte sie vorgenommen hat, wäre zwar bei einer Durchsetzung der Forderung zugunsten der Staatskasse zutreffend (vgl. KG in MDR 2002, 1276), verkürzt aber die Erstattungsforderung des Klägers ohne sachlichen Grund.
  • OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02

    Gerichtsstandbestimmung; Streitgenossen; Insolvenzanfechtung

    Gemäß § 3 ZPO war der Streitwert auf 1/4 des Wertes der Hauptsache festzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 18.03.2002, 1 AR 13/02).
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 36/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    Eine Aufteilung nach Köpfen, wie der Kostenbeamte sie vorgenommen hat, wäre zwar bei einer Durchsetzung der Forderung zugunsten der Staatskasse zutreffend (vgl. KG in MDR 2002, 1276), verkürzt aber die Erstattungsforderung des Klägers ohne sachlichen Grund.
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 37/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    Eine Aufteilung nach Köpfen, wie der Kostenbeamte sie vorgenommen hat, wäre zwar bei einer Durchsetzung der Forderung zugunsten der Staatskasse zutreffend (vgl. KG in MDR 2002, 1276), verkürzt aber die Erstattungsforderung des Klägers ohne sachlichen Grund.
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 35/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    Eine Aufteilung nach Köpfen, wie der Kostenbeamte sie vorgenommen hat, wäre zwar bei einer Durchsetzung der Forderung zugunsten der Staatskasse zutreffend (vgl. KG in MDR 2002, 1276), verkürzt aber die Erstattungsforderung des Klägers ohne sachlichen Grund.
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 38/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    Eine Aufteilung nach Köpfen, wie der Kostenbeamte sie vorgenommen hat, wäre zwar bei einer Durchsetzung der Forderung zugunsten der Staatskasse zutreffend (vgl. KG in MDR 2002, 1276), verkürzt aber die Erstattungsforderung des Klägers ohne sachlichen Grund.
  • SG Hannover, 18.06.2013 - S 34 SF 65/13
    Ob in Sonderfällen, etwa wenn sich aus der Zahl der Gesamtschuldner und der Höhe der Kosten solche geringen Teilbeträge ergeben, dass die Kostenanforderung oder die Vollstreckung nicht mehr durchzuführen wären, im Hinblick auf die Sicherheit der Staatskasse eine andere Art der Inan-spruchnahme nach pflichtgemäßem Ermessen geboten ist, kann vorliegend dahinge-stellt bleiben, da ein solcher Fall nicht gegeben ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21.5.2002 - 1 AR 13/02 - mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6619
OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01 (https://dejure.org/2002,6619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 (https://dejure.org/2002,6619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 10 U 786/01 (https://dejure.org/2002,6619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit; Metzgermeister; Somatoforme Schmerzstörung; Orthopädische Beeinträchtigung

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; ; BB-BUZ § 2 Nr. 1 u. 2

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ §§ 1 2
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender körperlicher Auswirkung der Beeinträchtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 10.11.2000 - 10 U 278/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471; Senatsurteil vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).

    Er Übt diesen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene betriebliche Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt.12.6.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090, 1092 re. Sp.: Senatsurteil 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).

  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Zu seiner Vertrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (BGH Urteil vom 3.11.1993 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205, 20; OLG Karlsruhe Urteil vom 18.2.1994 - 12 U 249/92 - r+s 1995, 34).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Er Übt diesen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene betriebliche Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt.12.6.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090, 1092 re. Sp.: Senatsurteil 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).
  • OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98

    Anforderungen an die Berufsunfähigkeit eines Aufsicht führenden Gastronomen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471; Senatsurteil vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 12 U 79/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung einer schmerzbedingten

    In prozessualer Hinsicht stellt sich für den Versicherungsnehmer dort jedoch das Problem der Beweisbarkeit, da es sich bei Schmerzen und deren Ausmaß um subjektive Empfindungen handelt (vgl. dazu Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., G.72 ff., 162; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., § 2 BUZ 2008 Rn. 70; OLG Koblenz r+s 2003, 337; LG Nürnberg-Fürth r+s 2006, 338).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegung- und Beweislast

    Die nicht auszuschließende Möglichkeit von Erkrankungen - Verdachtsdiagnose -, die eine Berufsunfähigkeit zu begründen geeignet sind, genügt als ausreichende Wahrscheinlichkeit nicht (OLG Koblenz r + s 2003, 337).
  • OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus einer

    Sp.: Senatsurteile 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212; vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 - OLGR 2002, 168).
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Da der Kläger selbständig war, vor seiner Erkrankung über keine Mitarbeiter bzw. Hilfskräfte verfügte, kommt auch unter dem Gesichtspunkt "mitarbeitender Betriebsinhaber" keine Umorganisation des Massagebetriebs in Betracht (vgl. hierzu Senatsurteile vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212; vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 - OLGR 2002, 168; vom 29.11.2002 - 10 U 211/02).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 16 UF 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8736
OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 16 UF 133/00 (https://dejure.org/2001,8736)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.12.2001 - 16 UF 133/00 (https://dejure.org/2001,8736)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 16 UF 133/00 (https://dejure.org/2001,8736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1500
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81

    Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 16 UF 133/00
    Aufgrund dieses Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses konnte die Klägerin den Vergleich vom 04. Juli 1997 im Umfang ihrer Forderung gemäß § 727 ZPO auf sich umschreiben lassen (BGHZ 86, 337, 339).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.01.2002 - 9 W 42/01, 9 W 43/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11629
OLG Karlsruhe, 02.01.2002 - 9 W 42/01, 9 W 43/01 (https://dejure.org/2002,11629)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.01.2002 - 9 W 42/01, 9 W 43/01 (https://dejure.org/2002,11629)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Januar 2002 - 9 W 42/01, 9 W 43/01 (https://dejure.org/2002,11629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckbarerklärung; Erteilung einer Vollstreckungsklausel ; Ausländischer Titel ; Aufrechnung mit Gegenforderungen; Beschwerdeinstanz

 
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