Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3274
OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00 (https://dejure.org/2001,3274)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2001 - 11 U 177/00 (https://dejure.org/2001,3274)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 11 U 177/00 (https://dejure.org/2001,3274)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    100 000 DM Schmerzensgeld bei langer stationärer Behandlung und Dauerschäden eines 18-Jährigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847
    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1039
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00
    Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kommt eine Schmerzensgeldrente neben einer Kapitalabfindung nur in engen begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, so bei schweren voraussichtlichen lebenslangen Dauerschäden (BGH VersR 1997, 65).

    Dies ist nur bei schwersten lebenslangen Beeinträchtigungen und ständigen starken Schmerzen sowie einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität der Fall (OLG Frankfurt RuS 1992, 91; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00
    Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, gewähren und zugleich dem Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten Rechnung tragen (BGHZ 18, 149 ff., 156 f.; BGH NJW 1993, 781; BGH NJW 1996, 1591).
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00
    Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, gewähren und zugleich dem Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten Rechnung tragen (BGHZ 18, 149 ff., 156 f.; BGH NJW 1993, 781; BGH NJW 1996, 1591).
  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00
    Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, gewähren und zugleich dem Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten Rechnung tragen (BGHZ 18, 149 ff., 156 f.; BGH NJW 1993, 781; BGH NJW 1996, 1591).
  • OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 7 U 3/91

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Ersatzpflichtiger Unfall;

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00
    Der Senat bewegt sich mit der Zuerkennung dieses Schmerzensgeldes innerhalb der Größenordnung der für vergleichbare Beeinträchtigungen zuerkannten Schmerzensgeldbeträge (vgl. OLG München, Zfs 1992, 264; OLG Hamm, VersR 1997, 1108; LG Köln, VersR 1993, 1539).
  • LG Köln, 01.12.1992 - 22 O 83/90

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Einschränkung der

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00
    Der Senat bewegt sich mit der Zuerkennung dieses Schmerzensgeldes innerhalb der Größenordnung der für vergleichbare Beeinträchtigungen zuerkannten Schmerzensgeldbeträge (vgl. OLG München, Zfs 1992, 264; OLG Hamm, VersR 1997, 1108; LG Köln, VersR 1993, 1539).
  • OLG Hamm, 24.09.1996 - 27 U 106/96

    Auswertung der Rechtsprechung zu "ähnlichen Fällen"

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00
    Der Senat bewegt sich mit der Zuerkennung dieses Schmerzensgeldes innerhalb der Größenordnung der für vergleichbare Beeinträchtigungen zuerkannten Schmerzensgeldbeträge (vgl. OLG München, Zfs 1992, 264; OLG Hamm, VersR 1997, 1108; LG Köln, VersR 1993, 1539).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1991 - 12 U 42/90

    Schmerzensgeld; Monatliche Schmerzensgeldrente; Schüler; Kniebandschädigung;

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00
    Dies ist nur bei schwersten lebenslangen Beeinträchtigungen und ständigen starken Schmerzen sowie einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität der Fall (OLG Frankfurt RuS 1992, 91; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls:

    - Das OLG Köln hat durch Urteil vom 11.07.2001 (VersR 2002, 1039) nach einem Verkehrsunfall mit einer Vielzahl von Frakturen insbesondere im Bereich des rechten Unterarms sowie des Beckens und der Unter- und Oberschenkel beider Beine, einem 6-monatigen Krankenhausaufenthalt nebst 30 Blutübertragungen mit der Folge einer erheblich geminderten Funktionsfähigkeit des rechten Armes und beider Beine sowie einer Beinverkürzung links von 2 cm und einer verbleibenden MdE von 70 % sowie der Gefahr von arthrotischen Veränderungen bei einem 18-jährigen Geschädigten ein Schmerzensgeld von 50.000,00 EUR zugesprochen.
  • OLG München, 13.12.2013 - 10 U 4926/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei multiplen Frakturen, einer

    Die von den Beklagten im Schriftsatz vom 19.02.2013 (Bl. 209/215 d. A.) angeführten Entscheidungen des LG Köln vom 15.04.2010, Az. 5 O 36/09, des OLG Köln vom 11.07.2001, Az. 11 U 177/00, und des OLG Naumburg vom 07.03.2007, Az. 6 U 110/06, sind aus Sicht des Senats grundsätzlich als grobe Vorgabe geeignet, werden aber insbesondere den Dauerfolgen des Klägers nicht ganz gerecht.
  • OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01

    85.000,00 DM Schmerzensgeld nach Verkehrunfall mit erheblichen Dauerschäden

    Schließlich hat der Senat ein Schmerzensgeld von 100.000,00 DM für angemessen gehalten, wenn der bei dem Verkehrsunfall 18 Jahre alte Geschädigte infolge des Unfalles eine Vielzahl von Frakturen, insbesondere im Bereich des rechten Unterarms, des Beckens sowie der Unter- und Oberschenkel beider Beine erlitten hat und die Verletzungen gravierend waren, so dass zu ihrer Behandlung ein über sechs Monate andauernder stationärer Krankenhausaufhalt mit nachfolgender fünfmonatiger teilstationärer Behandlung erforderlich war, wobei zum Teil lang andauernde Operationen und über 30 Blutübertragungen notwendig wurden, wenn ferner schwerwiegende Beeinträchtigungen verbleiben, weil die Funktionsfähigkeit des rechten Arms und beider Beine auf Dauer erheblich gemindert (MdE 70%) und das linke Bein des Klägers um 2 cm verkürzt ist, wodurch ein hinkendes Gangbild hervorgerufen wird, der Geschädigte darüber hinaus mit einer Vielzahl unschöner Narben und Weichteildefekten, besonders im Bereich der Beine leben muss und den angestrebten Beruf als Kfz-Mechaniker nicht ausüben kann (Urteil vom 11.07.2001 - 11 U 177/00, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - I-23 U 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4371
OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - I-23 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.2001 - I-23 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 2001 - I-23 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4371)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Honoraransprüchen nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) für die Anfertigung von Einnahmerechnungen und Überschussrechnungen sowie Umsatzsteuererklärungen und Einkommensteuererklärungen sowie die Ermittlung der Einkünfte aus ...

  • Judicialis

    StBGebV § 14 Abs. 1; ; StBGebV § 14; ; StBGebV § ... 4 Abs. 1; ; StBGebV § 4; ; StBGebV § 11; ; StBGebV § 14 Abs. 3; ; BGB § 125; ; BGB § 242; ; BGB § 315; ; BRAGO § 3 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 04.08.1998 - 12 U 65/98

    Vergütung eines Steuerberaters nach der Steuerberatergebührenverordnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Wäre gewollt gewesen, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten sollte, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte man das - wie bei § 4 Abs. 1 StBGebV oder bei § 3 Abs. 1 BRAGO - durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können (OLG Stuttgart MDR 1999, 120; OLG Köln MDR 1992, 943).

    Wollte man in jeder Pauschalvergütungsvereinbarung nach § 14 StBGebV schon eine Gebührenbestimmung nach § 11 StBGebV sehen, liefe die Formvorschrift des § 14 StBGebV leer (OLG Stuttgart, MDR 1999, 120).

    Auch ein Steuerberater ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall gemäß § 242 BGB daran gehindert, die über der unwirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung liegenden gesetzlichen Gebühren zu verlangen (OLG Stuttgart MDR 1999, 120).

  • OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91

    Kein Vermögensschaden bei vorübergehender Gebrauchsbeeinträchtigung eines Hauses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Wäre gewollt gewesen, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten sollte, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte man das - wie bei § 4 Abs. 1 StBGebV oder bei § 3 Abs. 1 BRAGO - durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können (OLG Stuttgart MDR 1999, 120; OLG Köln MDR 1992, 943).

    Wenn nämlich bei jedem Formverstoß ein Steuerberater gemäß § 242 BGB gleichwohl an die unwirksame Vereinbarung gebunden wäre, blieben die Formvorschriften der StBGebV weitgehend bedeutungslos (OLG Köln MDR 1992, 943; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 91/79

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant - Verzicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat solche besonderen Umstände des Einzelfalls bei Vereinbarung von Erhöhungen/Ermäßigungen von gesetzlich geregelten Beratervergütungen gemäß § 242 BGB beispielsweise angenommen, wenn das Verhalten eines Rechtsanwalts sittenwidrig ist und der Mandant im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung bereits Gegenleistungen erbracht hatte (BGH NJW 1980, 2407) bzw. im Grenzbereich anwaltlicher Tätigkeit, bei der sich die Gegenseite zudem auf das unzulässig vereinbarte Erfolgshonorar eingestellt hatte (BGH NJW 1955, 1921).
  • OLG Hamm, 06.12.2001 - 23 U 25/01

    Auslegung eines Vertrages über die Entsorgung von unbelastetem Erdaushub

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Dies gilt im Streitfall für jede die Mindestgebühr übersteigende Gebührenforderung (Senat, Urteil vom 02.10.2001, 23 U 25/01; OLG Hamm NJW-RR 1999, 510).
  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 314/80

    Haftpflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Im Hinblick darauf verbietet sich auch der von der Berufung gezogene Vergleich mit den Pflichten des Steuerberaters zur Aufklärung über seine eigene Haftung und die dafür geltenden Verjährungsfristen (BGHZ 83, 17).
  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54

    Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat solche besonderen Umstände des Einzelfalls bei Vereinbarung von Erhöhungen/Ermäßigungen von gesetzlich geregelten Beratervergütungen gemäß § 242 BGB beispielsweise angenommen, wenn das Verhalten eines Rechtsanwalts sittenwidrig ist und der Mandant im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung bereits Gegenleistungen erbracht hatte (BGH NJW 1980, 2407) bzw. im Grenzbereich anwaltlicher Tätigkeit, bei der sich die Gegenseite zudem auf das unzulässig vereinbarte Erfolgshonorar eingestellt hatte (BGH NJW 1955, 1921).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99

    Steuerberatergebühren bei nachträglicher Jahresbuchführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Handelt es sich dagegen um eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung mit durchschnittlichem Umfang/Schwierigkeitsgrad, ist regelmäßig die Mittelgebühr gerechtfertigt (BGH NJW-RR 2001, 494).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 44/82

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Dies ist aber nicht schon dann der Fall, wenn die Folgen für die betroffenen Vertragsparteien, nur hart sind; vielmehr müssen die Folgen - nach einer von der Rechtsprechung ständig verwendeten Formel - "schlechthin untragbar" sein (BGH NJW 1984, 607; BGHZ 138, 348).
  • OLG Hamm, 19.08.1998 - 25 U 42/98

    Gebührenanspruch eines Steuerberaters; Anspruch eines Steuerberaters auf Zahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Dies gilt im Streitfall für jede die Mindestgebühr übersteigende Gebührenforderung (Senat, Urteil vom 02.10.2001, 23 U 25/01; OLG Hamm NJW-RR 1999, 510).
  • BGH, 21.03.1969 - V ZR 87/67
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die eine Partei die andere arglistig von der Wahrung der Form abgehalten hat, um sich später auf den Formmangel berufen zu können (BGH NJW 1969, 1167; BGH BauR 1992, 510) oder eine Partei in schwerwiegender Weise gegen eine Betreuungspflicht verstoßen hat und die Nichterfüllung/Rückabwicklung den anderen Teil schwertreffen würde (Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 125, Rdnr. 23/24 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 437/99

    Gebührenvereinbarung - Schriftform - Gesetzliche Vergütung - Übersteigender

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2005 - 23 U 190/04

    Gebührenanspruch einer RA-Partnerschaft für "laufende Finanzbuchhaltung" und

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 6.11.2001, GI 2002, 72 = OLGR Düsseldorf 2002, 173), kennt die StBGebV den Begriff der "Mittelgebühr" nicht.
  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 12 U 2/09

    Steuerberaterhonorar: Form der Gebührenrechnung; Darlegungs- und Beweislast des

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt vielmehr der Steuerberater als Bestimmungsberechtigter im Sinne des § 315 BGB uneingeschränkt die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit seiner Bestimmung für jede die Mindestgebühr übersteigende Gebührenforderung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1999, 510; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 173; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1152, 1154; LG Duisburg, U. vom 28.06.2007 - 7 S 247/06, zitiert nach Juris).
  • LG Bielefeld, 02.04.2009 - 6 O 369/08

    Bestimmung der Höhe der Vergütung eines Steuerberaters und Nichtigkeit einer

    Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten soll, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte er das durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können, was jedoch nicht geschehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2001, 323 U 27/01, OLGR Düsseldorf 2002, 173 ff.).

    Diese Umstände, die ausnahmsweise für die Aufrechterhaltung des formnichtigen Rechtsgeschäftes entsprechen, sind von dem zu beweisen, der aus dem Rechtsgeschäft Rechte herleiten will (vergl. weitere Nachweisen OLG Köln, Urteil vom 06.11.2001, 23 U 27/01, OLGR Düsseldorf 2002, 173 bis 175).

    Wenn nämlich bei jedem Formverstoß ein Steuerberater nach § 242 BGB gleichwohl an die unwirksame Vereinbarung gebunden wäre, blieben die Formvorschriften der StBGebV weitgehend wirkungslos (vergl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2001, 23 U 27/01, OLGR 2002, 173 ff.).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5824
OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02 (https://dejure.org/2002,5824)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.04.2002 - 12 W 30/02 (https://dejure.org/2002,5824)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. April 2002 - 12 W 30/02 (https://dejure.org/2002,5824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Keine zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO; § 15 Abs. 1 S. 1 BRAGO; § 304 Abs. 2 Hs. 2 ZPO
    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil des erstinstanzlichen Gerichts (Schmerzensgeld)

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil des erstinstanzlichen Gerichts (Schmerzensgeld)

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 15 Abs. 1
    Zurückverweisung; Verhandlungsgebühr; Berufung; Grundurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1277
  • MDR 2002, 1277 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99

    Kostenmäßige Beurteilung eines weiteren Verfahrens erster Instanz nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02
    Das Landgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluß einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluß des 2. Zivilsenats vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99) angeschlossen und für das Betragsverfahren eine weitere Verhandlungsgebühr mach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO berücksichtigt.

    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Im übrigen sei eine weitere Verhandlungsgebühr auch deshalb gerechtfertigt, weil sich der erstinstanzliche Anwalt erneut in die Materie einarbeiten müsse (OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99).

  • OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 595/95

    Anwendbarkeit des § 15 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Bestätigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02
    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Insoweit nimmt der Senat in vollem Umfang auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Oldenburg in dem Beschluß vom 13. Januar 1995 (JurBüro 1996, 305) Bezug.

    Durch § 15 BRAGO soll die "ganz neue umfangreiche Tätigkeit im Verhandlungs- und Beweisverfahren" honoriert werden (vgl. OLG Oldenburg, JurBüro 1996, 305 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03

    Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren

    In der Rechtsprechung und in der Literatur wird die Anwendung von § 15 Abs. 1 BRAGO auf den Fall der Bestätigung eines Grundurteils durch das Rechtsmittelgericht teilweise verneint (OLG Celle, Nds. Rpfleger 1983, 26; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 338; Düsseldorf (24. ZS), JurBüro 1993, 672; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 135; OLG Hamburg, JurBüro 1996, 136; OLG Oldenburg (5. ZS), JurBüro 1996, 305; OLG Bremen (1. ZS), OLGR 1996, 288; OLG München, JurBüro 1999, 23; OLG Bremen (2. ZS), OLGR 2001, 481; OLG Oldenburg (6. ZS), JurBüro 2002, 474; LG Berlin, NJW-RR 1999, 651; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 538 Rdn. 78).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2003 - 13 W 42/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Fortsetzung des Betragsverfahrens nach Zurückweisung der

    Im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10.03.2003 (AS. 791, 795) hat die Rechtspflegerin die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Gebühren für das Betragsverfahren mit der Begründung verneint, nach neuerer Rechtsprechung (OLG Oldenburg JurBüro 2002, 474) liege bei Zurückweisung des Rechtsmittels gegen ein Grundurteil und Zurückverweisung an die erste Instanz zum Festsetzungsverfahren kein Fall des § 15 BRAGO vor.

    Die Frage, ob eine Zurückverweisung im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO vorliegt, wenn ein erstinstanzliches Grundurteil durch Zurückweisung der Berufung bestätigt wird, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten ( Zum Meinungsstand vgl. OLG Oldenburg JurBüro 2002, 474 einerseits und OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197 andererseits für die wohl noch überwiegende Auffassung).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 12 W 99/04

    Rechtsanwaltsgebühren: Betragsverfahren als neuer Rechtszug nach Zurückweisung

    Es wird die Ansicht vertreten, eine Zurückverweisung liege nur dann vor, wenn auf Grund der Entscheidung des Berufungsgerichts über den gleichen Gegenstand in der 1. Instanz erneut verhandelt werde, dann aber nicht, wenn lediglich über das in der 1. Instanz anhängig gebliebenen Betragsverfahren verhandelt werde, bei dem es sich um eine Wiederholung der früheren Verhandlung handle (OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 338; OLG Düsseldorf, 24. ZS, JurBüro 1993, 672; OLG München, JurBüro 1994, 543; HansOLG Hamburg, JurBüro 1996, 136; OLG Oldenburg, JurBüro 1996, 305; LG Berlin, MDR 1999, 385; OLG Bremen, MDR 2002, 298; OLG Oldenburg, JurBüro 2002, 474, jeweils m. w. Hinw.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.12.2001 - 17 UF 377/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6748
OLG Stuttgart, 06.12.2001 - 17 UF 377/01 (https://dejure.org/2001,6748)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.12.2001 - 17 UF 377/01 (https://dejure.org/2001,6748)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 17 UF 377/01 (https://dejure.org/2001,6748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Psychosozialer Minderwuchs; Entzug des Sorgerechts; Vollständige Trennung; Kind; Familie

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3; ; ZPO § 621 e Abs. 2; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de

    Sorgerechtsentzug wegen psychozozialen Minderwuchses des Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt - 2 F 490/98
  • OLG Stuttgart, 06.12.2001 - 17 UF 377/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1279
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2017 - 18 UF 159/16

    Entziehung der elterlichen Sorge bei schwerwiegender Kindesmisshandlung in der

    Für die Annahme einer gegenwärtigen begründeten Besorgnis der (erneuten) Kindeswohlgefährdung sind in der Vergangenheit eingetretene Schäden weder erforderlich noch ausreichend, sie haben aber Indizfunktion für auch künftige Schädigungen des Kindes (BVerfG FamRZ 2010, 865, juris Rn 31 f.; BVerfG FamRZ 2017, 206, juris Rn. 43; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1279; Palandt/Götz, a.a.O., Rn. 8; Heilmann/Cirullies, a.a.O., Rn. 21; JurisPK-BGB/Poncelet/Onstein, 8. Auflage 2017, § 1666 Rn. 34; Staudinger/Coester (2016), a.a.O., Rn. 82a).
  • AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Eine Gefährdung liegt auf jeden Fall vor, wenn schon ein Schaden eingetreten ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2002, S. 1279 f.); ein solcher ist aber weder erforderlich noch ausreichend, wenn er nur vereinzelt geblieben ist (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2008, S. 1557 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.12.2001 - 5 UF 58/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12744
OLG Zweibrücken, 04.12.2001 - 5 UF 58/01 (https://dejure.org/2001,12744)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.12.2001 - 5 UF 58/01 (https://dejure.org/2001,12744)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 5 UF 58/01 (https://dejure.org/2001,12744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt; Anerkennung; Vaterschaft; Brasilien; Unterhaltsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § ... 1603 Abs. 2; ; ZPO § 438; ; EGBGB Art. 4; ; EGBGB § 20 Abs. 1 Satz 1 u. 3 (a.F.); ; EGBGB § 23 (a.F.); ; EGBGB § 224 Abs. 1; ; Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht Art. 4; ; Codigo Civil Brasilien Art. 355; ; Codigo Civil Brasilien Art. 357; ; Codigo Civil Brasilien Art. 362; ; Gesetz Nr. 8560 Brasilien Art. 1; ; Gesetz Nr. 8560 Brasilien Art. 4; ; EGZGB Brasilien Art. 7

  • rechtsportal.de

    Kindesunterhalt; Anerkennung der Vaterschaft nach dem Recht der Republik Brasilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.04.2002 - 6 U 21/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9158
OLG Oldenburg, 17.04.2002 - 6 U 21/02 (https://dejure.org/2002,9158)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.04.2002 - 6 U 21/02 (https://dejure.org/2002,9158)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. April 2002 - 6 U 21/02 (https://dejure.org/2002,9158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltsverschulden bei fehlerhafter Fristberechnung nach neuem Recht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ankündigung der fristgemäßen Einreichung einer Berufungsbegründung bei falscher Notierung und Mitteilung einer Berufungsbegründungsfrist durch eine Anwaltskanzlei; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zuverlässige Büroangestellte; Verschulden bei Selbstvornahme der ...

  • Wolters Kluwer

    Ankündigung der fristgemäßen Einreichung einer Berufungsbegründung bei falscher Notierung und Mitteilung einer Berufungsbegründungsfrist durch eine Anwaltskanzlei; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zuverlässige Büroangestellte; Verschulden bei Selbstvornahme der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84

    Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2002 - 6 U 21/02
    Ein Irrtum in der Fristenberechnung ist daher unverschuldet, wenn er auf einem Versehen des zulässigerweise damit befaßten und hierfür vom Rechtsanwalt ausgebildeten Büropersonals zurückzuführen ist (BGH, VersR 1985, 67; BGH, NJW 1965, 1021, 1022; ZöllerGreger, a.a.O. m.n.W.).
  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2002 - 6 U 21/02
    Ein Irrtum in der Fristenberechnung ist daher unverschuldet, wenn er auf einem Versehen des zulässigerweise damit befaßten und hierfür vom Rechtsanwalt ausgebildeten Büropersonals zurückzuführen ist (BGH, VersR 1985, 67; BGH, NJW 1965, 1021, 1022; ZöllerGreger, a.a.O. m.n.W.).
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