Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.11.2001 - 12 W 23/01   

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https://dejure.org/2001,7032
OLG Hamburg, 30.11.2001 - 12 W 23/01 (https://dejure.org/2001,7032)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2001 - 12 W 23/01 (https://dejure.org/2001,7032)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2001 - 12 W 23/01 (https://dejure.org/2001,7032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtskosten; Prozesskosten; Nebenverfahren; Verfahrensaussetzung; Hauptsachekosten; Beschwerde; Streitwert

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 91 § 97
    Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen einen Aussetzungsbeschluss sind nach dem Grundsatz der Kosteneinheit Bestandteil der Hauptsachekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 479
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 24 W 5/01

    Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur Erledigung eine Strafverfahrens

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2001 - 12 W 23/01
    Mit dem Wertungswiderspruch hat sich im Übrigen der 24. Senat des OLG Frankfurt in dem Beschluss vom 1.2.01 (24 W 5/01, Anlage B 3) ausführlich und überzeugend auseinandergesetzt und den Interessen der Gläubiger an einem baldigen Abschluss des Zivilverfahrens Vorrang eingeräumt.
  • OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2001 - 12 W 23/01
    So hat der Senat bereits in dem vergleichbaren Fall einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO entschieden (OLG Hamburg, Beschluss vom 26.2.01, OLGR 2001, 298, 299).
  • BGH, 25.07.2019 - I ZB 82/18

    Internationaler Straßengüterverkehr im Anwendungsbereich der CMR: Aussetzung

    Der Senat setzt den Gegenstandswert mit einem Fünftel des Werts der Hauptsache fest (OLG Hamburg, MDR 2002, 479; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2006 - 19 W 12/06, juris Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2005 - 25 W 17/05

    Insolvenz; Unterbrechung; Verfahren

    Er kann in der Regel mit einem Fünftel des Werts der Hauptsache angesetzt werden (vgl. u.a. OLG Hamburg, MDR 2002, 479f; OLG Frankfurt/M., OLGR 1994, 34, 35; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496, 497).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Kosten des eine Aussetzung oder vergleichbare Entscheidung betreffenden Beschwerdeverfahrens Teil der Kosten der Hauptsache sind (vgl. OLG Hamburg, MDR 2002, 479f; OLG München, NJW-RR 1996, 228, 229; Zöller-Greger, aaO, § 252 Rn. 3 mwN).

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 10 W 77/12

    Höfeordnung: Berechnung der Nachabfindungsansprüche präzisiert

    Es gilt der Grundsatz der Kosteneinheit, d.h. es ist grundsätzlich einheitlich über alle Kosten des Verfahrens unabhängig von den einzelnen Prozesshandlungen und Prozessabschnitten zu entscheiden (vgl. OLG Hamburg v. 30.11.2001 - 12 W 23/01 -, juris Rn. 3; Lackmann, in: Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 91 Rdnr. 1).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch

    Diese Wertfestsetzung auf 1/5 des Hauptsachestreitwertes im Falle des Streites um eine Aussetzung des Verfahrens hat vielfach Zustimmung gefunden (vgl. OLG Hamburg 30.11.2001, 12 W 23/01, MDR 2002, 479; OLG Frankfurt 05.01.1994, 22 W 49/93, NJW-RR 1994, 957; OLG Karlsruhe 10.03.2011, 18 WF 18/11, BeckRS 2011, 05361).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - W (Kart) 3/19

    Beschwerde gegen die Aussetzung der Verhandlung

    Eine Kostenentscheidung ist nur dann nicht zu treffen, wenn - wie hier nicht - das gegen die Anordnung der Verfahrensaussetzung gerichtete Rechtsmittel begründet ist (vgl. BGH, Beschluss v. 22. Juni 2011 - I ZB 64/10 , NJW-RR 2011, 1343 Rz. 18; OLG Hamburg, Beschluss v. 30. November 2001 - 12 W 23/01 , MDR 2002, 479, Rz. 3 bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 5 W 422/12

    Prozessebetrieb: Verfahrensaussetzung bei einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf 1/5 des Hauptsachewertes festzusetzen (OLG Hamburg, MDR 2002, 479).
  • LAG Hamm, 08.05.2020 - 12 Ta 317/20

    Kündigungsschutzprozess; Annahmeverzug; Aussetzung; Kostenentscheidung im

    (BeckOK ZPO/ Jaspersen, § 252 Rn 10; OLG Hamburg, 30.11.2001 -12 W 23/01; OLG München, 19.01.2017 - 15 W 1791/16; OLG Düsseldorf, 25.04.2002 - 20 W 21/02 ).
  • OLG Hamburg, 27.01.2003 - 5 W 81/02

    Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung des Verletzungsverfahrens nach § 148 ZPO

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 3 ZPO (siehe dazu: BGHZ 22, 283; OLG Hamburg MDR 2002, 479).
  • OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13

    Verfahrensaussetzung: Aussetzung wegen Anhängigkeit eines selbstständigen

    Der Beschwerdewert wird auf 1/5 des Wertes der Hauptsache festgesetzt (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 2002, S. 479).
  • VGH Hessen, 26.06.2003 - 6 TE 252/03

    Antrag auf Aussetzung des Verfahrens - Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei

    Dabei ist es üblich, im Falle des Zwischenstreits um die Ablehnung eines Aussetzungsantrags den Wert des darauf bezüglichen Rechtsmittelverfahrens auf 1/5 des Hauptsachewerts festzusetzen (vgl. VGH München, Beschluss v. 09.07.2001 - 1 C 01.970 -, NVwZ-RR, 156; OLG AS-Stadt, Beschluss v. 30.11.2001 - 12 W 23/01 -, MDR 2002, 479).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2020 - 10 W 4/20

    Schadensersatzprozess wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen:

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.08.2014 - 3 O 74/14

    Verwaltungsstreitverfahren, in dem die Aussetzung und das Ruhen des

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 W 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7819
OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 W 10/02 (https://dejure.org/2002,7819)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2002 - 1 W 10/02 (https://dejure.org/2002,7819)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 1 W 10/02 (https://dejure.org/2002,7819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Unzulässigkeit wegen örtlicher Unzuständigkeit; Antrag auf einstweilige Verfügung; Unerlaubte Handlung durch Äußerung in einem Presseerzeugnis; Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei ...

  • Anwaltsblatt

    § 32 ZPO, § 823 BGB

  • Judicialis

    BGB § 823; ; ZPO § 32; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Ziff. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 823; ZPO § 32 § 97 Abs. 1 § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerung in einem Presseerzeugnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 120
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 W 10/02
    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 1128 m.w.N.) geht der Senat davon aus, daß eine unerlaubte Handlung durch Äußerung in einem Presseerzeugnis zum einen am Erscheinungsort des Druckwerkes, zum anderen aber auch an jedem Ort "begangen" wird, an dem das Druckwerk verbreitet worden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 2 U 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10364
OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 2 U 202/01 (https://dejure.org/2002,10364)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2002 - 2 U 202/01 (https://dejure.org/2002,10364)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 2 U 202/01 (https://dejure.org/2002,10364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Koppelung der Rabattgewährung für Brillengestelle mit dem Erwerb von Brillengläsern

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß; Werbung; Altersabhängiger Rabatt; Brillengestell; Sonderveranstaltung; Unmissverständlicher Hinweis

  • Judicialis

    UWG § 7; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; PAngV § 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 § 1 § 3; PAngV § 1; ZPO § 97 Abs. 1 § 92

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Dabei kommt insbesondere dem Kriterium der zeitlichen Begrenzung nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2002, 180, 181; LG Chemnitz, WRP 2002, 589, 590; Berneke, WRP 2001, 615, 620; Cordes, WRP 2001, 876; s. a. Köhler/Pieper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2002 (OLGR 2002, 180; Anlage L 22) eine Werbung mit einem altersabhängigen Rabatt auf Brillengestelle - bis zu 100% Rabatt - bei gleichzeitigem Erwerb von Korrekturgläsern nur deshalb keinen Verstoß gegen § 7 UWG gesehen, weil die betreffende Werbung gerade keinen Hinweis auf eine zeitliche Begrenzung enthielt.

    Es hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich betont, dass es mangels anderweitiger Anhaltspunkte ein wichtiges Indiz für die Beurteilung des Vorliegens einer Sonderveranstaltung ist, ob die besonderen Vorteile zeitlich begrenzt angeboten werden (OLGR 2002, 180, 181).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Dabei kommt insbesondere dem Kriterium der zeitlichen Begrenzung nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2002, 180, 181; LG Chemnitz, WRP 2002, 589, 590; Berneke, WRP 2001, 615, 620; Cordes, WRP 2001, 876; s. a. Köhler/Pieper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2002 (OLGR 2002, 180) eine Werbung mit einem altersabhängigen Rabatt auf Brillengestelle - bis zu 100% Rabatt - bei gleichzeitigem Erwerb von Korrekturgläsern nur deshalb keinen Verstoß gegen § 7 UWG gesehen, weil die betreffende Werbung gerade keinen Hinweis auf eine zeitliche Begrenzung enthielt.

    Es hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich betont, dass es mangels anderweitiger Anhaltspunkte ein wichtiges Indiz für die Beurteilung des Vorliegens einer Sonderveranstaltung ist, ob die besonderen Vorteile zeitlich begrenzt angeboten werden (OLGR 2002, 180, 181).

  • OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführung, Bevorratung und Bewerbung

    In der Entscheidung des Senats, veröffentlicht in OLG-Report 2002, 180, 181, hat er nur den Grundsatz aufgestellt, dass eine durch Blickfangangabe erfolgte Irreführung nur durch einen Hinweis ausgeräumt werden kann, der seinerseits am Blickfang Teil hat, wozu erforderlich sei, dass dieser Zusatz aufgrund der Druckart, der Größe und der Stelle, wo er sich befindet, dem Kunden auffällt; eine Querstellung des Hinweises war dort nicht Streitgegenstand.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2005 - L 16 U 51/03
    Diese Akte und die Gerichtsakte (Az. L 16 U 51/03, S 2 U 202/01) sind Gegenstand der Beschlussfassung gewesen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 6 WF 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16244
OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 6 WF 62/01 (https://dejure.org/2001,16244)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.06.2001 - 6 WF 62/01 (https://dejure.org/2001,16244)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - 6 WF 62/01 (https://dejure.org/2001,16244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1693
    Eingreifen des Familiengerichts bei elterlicher Sorge wegen Verhinderung der Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 14.06.1999 - 3 W 132/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 6 WF 62/01
    Ebenso anerkannt ist, dass der Begriff der erforderlichen maßregeln im Sinne von § 1693 BGB die Anordnung einer Pflegschaft und damit auch einer Ergänzungspflegschaft gemäß § 1909 BGB umfasst (vgl. OLG Zweibrücken, Rpfleger 1999, 489 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 146/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 6 WF 62/01
    Das Familiengericht wird daher zu prüfen haben, ob im Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 52 Abs. 2, 81 c Abs. 3 StPO überhaupt ein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den minderjährigen B. besteht (vgl. hierzu Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., Rdn. 20 zu § 52 StPO Stichwort "Ausschluss des gesetzlichen Vertreters", m.w.N.; BayObLG, FamRZ 1998, 257 f. = NJW 1998, 614 f.; vgl. auch Anmerkung von Gutowski, FamRZ 1998, 1330 f.).
  • OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach §

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnungen setzt ein bestehendes Regelungsbedürfnis voraus, das nur dann und nur insoweit bejaht werden kann, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht mehr genügend wahren würde {Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 19 Rz. 30; Zöller-Philippi, aaO. § 620 Rz. 5; OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 180; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 72 ff, 73).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 13 U 214/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,45769
OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 13 U 214/01 (https://dejure.org/2001,45769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2001 - 13 U 214/01 (https://dejure.org/2001,45769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 13 U 214/01 (https://dejure.org/2001,45769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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