Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01   

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https://dejure.org/2001,7457
OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01 (https://dejure.org/2001,7457)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.09.2001 - 3 UF 108/01 (https://dejure.org/2001,7457)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. September 2001 - 3 UF 108/01 (https://dejure.org/2001,7457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    GbR mit Minderjährigen; Familienrechtliche Genehmigung; Notarieller Abtretungsvertrag; Darlehnsaufnahme

  • Judicialis

    RpflegerG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 a Abs. 1 Satz ... 1; ; BGB § 112; ; BGB § 705 ff.; ; BGB § 1643; ; BGB §§ 1821 ff.; ; BGB § 1822 Nr. 8; ; BGB § 1822 Nr. 3; ; BGB § 1643 Abs. 1; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 1822 Nr. 3 2. Alternative; ; KostO § 95 Abs. 1 Nr. 1; ; KostO § 95 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familiengerichtliche Genehmigung - notarieller Abtretungsvertrag - Darlehensaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 129/96

    Genehmigungsbedürftigkeit der Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Da das Familiengericht sämtliche Umstände in knapper, jedoch übersichtlicher Form zutreffend gewürdigt hat und zudem von einer Entscheidung über die Genehmigung der Grundschuldbestellung zutreffend mangels Genehmigungsbedürftigkeit abgesehen hat (vgl. BGH NJW 1998, 453), war die Beschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen.
  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Es ist daher allgemein anerkannt, dass die Entscheidung, ob die erforderliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen ist (vgl. BGH NJW 1986, 2829 ff., BGH WM 1995, 64 ff.).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Es ist daher allgemein anerkannt, dass die Entscheidung, ob die erforderliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen ist (vgl. BGH NJW 1986, 2829 ff., BGH WM 1995, 64 ff.).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Die Genehmigungsbedürftigkeit nach vorgenannter Vorschrift ist hierbei zu bejahen, da die Gesellschaft auf lange Dauer errichtet wurde, um gewerblich nutzbare Immobilien von erheblichem Wert zu erwerben und sodann wertbeständig und ertragziehend zu vermieten (vgl. BayObLGZ 1995, 230 ff.).
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Es ist aus dem Gesamtzusammenhang auch zu beachten, dass das Rechtsgeschäft nicht in seine Bestandteile zerlegt und die Genehmigung nicht versagt werden darf, wenn nur einzelne Punkte dem Minderjährigen nachteilig sind (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1987, 162 ff.).
  • BayObLG, 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89

    Streit um die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 3 UF 108/01
    Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages sind außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil deren Verantwortung auch für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschaftern liegt (BayObLG, FamRZ 1990, 208 ff.).
  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 170/15

    Wirkungskreis des Ergänzungspfleger; Darlehensaufnahme; Umfang der

    Für eine lediglich verwaltende BGB-Gesellschaft ist jedoch nach wie vor anerkannt, dass Rechtsgeschäfte im Anwendungsbereich des § 1822 BGB genehmigungsbedürftig sind (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, 249ff, bei juris Langtext Rn 15ff; OLG Naumburg, FamRZ 2003, 57f, bei juris Langtext Rn 11ff; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 55ff, bei juris Langtext Rn 7; OLG Hamburg, FamRZ 1958, 333, 334).

    Vorstehendes gilt insbesondere dann, wenn das minderjährige Kind der Gesellschaft ohne die gemäß § 1822 Nr. 3 BGB erforderliche Genehmigung beigetreten ist, etwa im Wege der Erbfolge (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2003, 57f, bei juris Langtext Rn 11f).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2008 - 10 UF 70/08

    Genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft: Genehmigung des Erwerbs von fünf

    a) Maßstab der familiengerichtlichen Entscheidung über die Genehmigung des Rechtsgeschäfts, die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (BGH, FamRZ 1986, 970, 972; OLG Naumburg, OLGR 2002, 183, 185; FamVerf/Schael, a.a.O.), ist das Kindeswohl.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01   

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https://dejure.org/2002,7441
OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01 (https://dejure.org/2002,7441)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2002 - 25 U 120/01 (https://dejure.org/2002,7441)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2002 - 25 U 120/01 (https://dejure.org/2002,7441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Behandlung; Fehlerhafte Patientenaufklärung; Verlust der Zeugungsfähigkeit; Hinweispflicht; Behandlungsfehler; Aufklärungspflicht; Samenspende ; Kryokonservierung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
    Zur notwendigen Aufklärung über die Möglichkeit einer Konservierung einer Samenspende (Kryokonservierung) vor einer Behandlung, bei welcher der Verlust der Zeugungsfähigkeit möglich ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1192
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01
    Wenn die heutigen medizinischen Möglichkeiten es zulassen, dem Körper Bestandteile zu entnehmen, um sie ihm später wieder einzugliedern, die mithin auch während ihrer Trennung vom Körper aus der Sicht des Schutzzwecks der Norm des § 823 Abs. 1 BGB mit diesem weiterhin eine funktionale Einheit bilden (vgl. so: BGH NJW 1994, 127 (128) für eine vernichtete Spermaprobe), dann ist die Beschädigung oder die Vernichtung solcher ausgegliederter Körperbestandteile als Körperverletzung im Sinne von §§ 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB zu werten (BGH aaO).

    In Abwägung all dieser Punkte erreicht die Höhe des vorliegend angemessenen Schmerzensgeldes nicht den Betrag von 25.000 DM, der im Falle der schuldhaften Vernichtung einer vorsorglich für eine vorhersehbare Unfruchtbarkeit abgegebenen und konservierten Samenspende eines Spenders, der sich hiermit die Möglichkeit erhalten wollte, überhaupt mit seiner Ehefrau ein gemeinsames Kind zu haben, als angemessen angenommen worden ist (vgl.: BGH NJW 1994, 127 f).

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01
    Ist durch eine ärztliche Pflichtverletzung für den Patienten beispielsweise eine Beweislosigkeit verursacht worden, so ist in den Fällen der Dokumentationspflichtverletzung eines Arztes in der Rechtsprechung anerkannt, daß dem Patienten zum Ausgleich für die hierdurch eingetretene Erschwernis, einen ärztlichen Behandlungsfehler nachzuweisen, eine entsprechende Beweiserleichterung zugute kommt, um auch für die Prozeßführung eine gerechte Rollenverteilung im Arzt-/ Patientenverhältnis zu schaffen (vgl. z.B.: BGH NJW 1995, 1611 ff (1612 m.w.N.)).
  • OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 151/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines Rechtsstreits durch

    Ein Grund, alleine dem Anspruchsteller schon aus Billigkeitsgesichtspunkten die Kosten aufzuerlegen, kann dann gegeben sein, wenn der Anspruchsteller einen bereits verjährten Anspruch rechtshängig macht, ohne dass der Anspruchsgegner überhaupt Gelegenheit hatte, die Verjährung zu prüfen und bereits vorprozessual geltend zu machen (OLG Frankfurt, B. v. 08.02.2002, Az. 6 W 9/02, OLGR Frankfurt 2002, 183 f. = MDR 2002, 778 f).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 8 U 238/08

    Arzthaftung: Schmerzensgeld und Schadensersatz für fehlende Aufklärung über

    (vgl. OLG Frankfurt OLG Report 2002, 183; OLG München VersR 1997, 577; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1053; OLG Zweibrücken OLG Report 2001, 79).
  • OLG Köln, 18.07.2011 - 5 U 42/11

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen eines Zahnlabors gegen einen Zahnarzt

    Das Landgericht hat sich zutreffend der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung angeschlossen, dass Zahnlabore und ihre Inhaber nicht unter die zur Wahrung von Privatgeheimnissen verpflichteten Berufsgruppen des § 203 StGB fallen (OLG Hamm OLGR 1994, 169 f.; OLG Koblenz OLGR 2002, 66 f.; OLG Oldenburg MedR 2008, 222 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.2002 - 15 U 172/01   

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https://dejure.org/2002,5272
OLG Köln, 05.02.2002 - 15 U 172/01 (https://dejure.org/2002,5272)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2002 - 15 U 172/01 (https://dejure.org/2002,5272)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 15 U 172/01 (https://dejure.org/2002,5272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    StGB § 187; ; ZPO § ... 286; ; ZPO § 448; ; ZPO § 141 Abs. 1; ; ZPO § 926 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 709 S. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 823 1004 (analog)
    Computerrecht und Verbraucherrecht: Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegen Verbreitung persönlicher Daten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2002, 427
  • afp 2002, 461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 15 U 172/01
    Eine förmliche Vernehmung des Beklagten als Partei entsprechend seinem Antrag hielt der Senat auch und gerade im Hinblick auf die vom Beklagten angeführte Entscheidung BGH NJW 1999, 363 f. nicht für geboten.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6567
OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00 (https://dejure.org/2001,6567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 U 107/00 (https://dejure.org/2001,6567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 U 107/00 (https://dejure.org/2001,6567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsprämie; Versicherungsvertrag; Kündigung einer Versicherung; Warenlagerversicherung; Valorenversicherung; Versicherungsperiode

  • Judicialis

    VVG § 38 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 39; ; VVG § 40 Abs. 2 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 38 Abs. 1 S. 2; VVG § 39; VVG § 40 Abs. 2 S. 1
    Rechtsmissbräuchliches Hinauszögern der Kündigung nach qualifizierter Mahnung wegen Prämienverzugs

  • rechtsportal.de

    VVG § 38 Abs. 1 S. 2 § 39 § 40 Abs. 2 S. 1
    Versicherungsvertrag - Erstprämie - verspätete Weiterleitung durch Makler - Beweis bestrittener Inkassovollmacht - rechtsmissbräuchliche Hinauszögerung fristloser Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2 VVG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00
    Denn nach § 40 Abs. 2 S. 1 VVG, der jedenfalls keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, NJW 1999, 2959; BGH, NJW 1992, 107), gebührt dem Versicherer die Prämie bis zur Beendigung der - zum Zeitpunkt der Kündigung nach § 39 Abs. 3 VVG - laufenden zweiten Versicherungsperiode.
  • BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95

    Rüge der Verfassungsmäßigkeit der Prämienzahlung für die gesamte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00
    Denn nach § 40 Abs. 2 S. 1 VVG, der jedenfalls keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, NJW 1999, 2959; BGH, NJW 1992, 107), gebührt dem Versicherer die Prämie bis zur Beendigung der - zum Zeitpunkt der Kündigung nach § 39 Abs. 3 VVG - laufenden zweiten Versicherungsperiode.
  • BGH, 20.03.1986 - IX ZR 42/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00
    Als Grundregel der Beweislast gilt: Wer das Bestehen eines Rechts leugnet, trägt die Beweislast für die rechtshindernden, rechtshemmenden und rechtsvernichtenden Einwendungen (BGH, NJW 1986, 2426, 2427 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02

    Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer gegenüber dem

    Der Gefahr, dass der Versicherer diesen Zustand durch Hinauszögern der Kündigung ausnutzt, um risikofrei weitere Vergütungsansprüche zu erwerben, kann indes sachgerecht durch die Anwendung von § 242 BGB begegnet werden (BVerfG NJW 1999, 2959, 2960; Senat VersR 2002, 217; Römer, a.a.O., § 40 Rn 6 a.E.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.02.2002 - 13 U 189/01   

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https://dejure.org/2002,11342
OLG Celle, 28.02.2002 - 13 U 189/01 (https://dejure.org/2002,11342)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.02.2002 - 13 U 189/01 (https://dejure.org/2002,11342)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 13 U 189/01 (https://dejure.org/2002,11342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fehlen der Klagebefugnis eines Vereins zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs bei der Ahndung von Wettbewerbsverstößen; Notwendigkeit einer Darlegung der Zugehörigkeit einer erheblichen Zahl von Gewerbetreibenden zum Verein; Erforderlichkeit einer Vermittlung der ...

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Klagebefugnis eines Vereins zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs bei der Ahndung von Wettbewerbsverstößen; Notwendigkeit einer Darlegung der Zugehörigkeit einer erheblichen Zahl von Gewerbetreibenden zum Verein; Erforderlichkeit einer Vermittlung der ...

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Mitgliederstruktur eines Wettbewerbsverbandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1469
  • NJW-RR 2005, 872 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2002 - 13 U 189/01
    Zum anderen kann die Mitgliedschaft auch vermittelt werden durch Unternehmen bzw. Organisationen, die selbst nicht nach § 13 Abs. 2 UWG klagebefugt sind; diese müssen dann allerdings von dem Gewerbetreibenden, auf deren Mitgliedschaft der Verband sich beruft, mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt worden sein (vgl. BGH, NJW 2000, 73, 75).
  • OLG Nürnberg, 18.06.1996 - 3 U 576/96
    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2002 - 13 U 189/01
    Der in einer anderen Wettbewerbssache des Klägers vom Oberlandesgericht Nürnberg ( Urt. v. 24. Juni 1996 - 3 U 576/96 ) vertretenen Auffassung tritt der Senat nicht bei.
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 72/02

    Sammelmitgliedschaft II

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (OLG Celle GRUR-RR 2002, 312 = NJW-RR 2002, 1469).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9485
OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01 (https://dejure.org/2001,9485)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.08.2001 - 15 WF 165/01 (https://dejure.org/2001,9485)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. August 2001 - 15 WF 165/01 (https://dejure.org/2001,9485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erörterungsgebühr; Vergleichsgebühr; Rechtsanwaltsgebühren; Kosten; Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1
    Erörterungsgebühr und Vergleichsgebühr für nicht in der mündlichen Verhandlung anwesenden Rechtsanwalt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 52 F 142/00
  • OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Wiesbaden, 18.03.1998 - 8 J 638/97

    Anfall einer Erörterungsgebühr bei einem Rechtsgespräch zwischen Gericht und

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01
    Es ist aber herrschende Meinung, dass die einseitige Erörterung fernmündlich mit dem Gericht nicht ausreichend ist, um eine Erörterungsgebühr zu begründen (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 949, OLG München, MDR 1992, 1005, VG Wiesbaden JurBüro 1999, 20).

    Ebenso sind die Voraussetzungen, unter denen bei einer Telefonkonferenz zwischen allen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht das Verwaltungsgericht Wiesbaden (JurBüro 1999, 20) eine Erörterungsgebühr angenommen hat, nicht gegeben.

  • OLG München, 14.05.1992 - 11 W 1383/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01
    Die Vergütungsregelung der Rechtsanwälte erforderte insofern die Einführung einer Erörterungsgebühr, durch die allein ein finanzieller Ausgleich für die wegen unterbliebener Antragstellung im Gerichtstermin entgangene Verhandlungsgebühr gewährleistet werden soll, nicht dagegen soll durch die Erörterungsgebühr eine Verteuerung der anwaltlichen Vertretung eintreten (OLG Schleswig, SchlHA 1979, 231; JurBüro 1989, 1259; OLG München, MDR 1992, 1005).

    Es ist aber herrschende Meinung, dass die einseitige Erörterung fernmündlich mit dem Gericht nicht ausreichend ist, um eine Erörterungsgebühr zu begründen (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 949, OLG München, MDR 1992, 1005, VG Wiesbaden JurBüro 1999, 20).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.1984 - 10 W 142/84

    Gerichtlicher Termin; Erörterungsgebühr; Vergleichsvorschlag; Vorbereitendes

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01
    Es ist aber herrschende Meinung, dass die einseitige Erörterung fernmündlich mit dem Gericht nicht ausreichend ist, um eine Erörterungsgebühr zu begründen (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 949, OLG München, MDR 1992, 1005, VG Wiesbaden JurBüro 1999, 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2023 - 1 E 645/23

    Keine Terminsgebühr ohne (körperliche) Anwesenheit!

    3 VV RVG Rn. 121, unter Verweis auf den Beschluss des Schl.-H. OLG vom 1. August 2001 - 15 WF 165/01 -, juris, Rn. 5 f. (dieses noch zur Erörterungsgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO): Keine Wahrnehmung eines Termins durch den Rechtsanwalt, wenn dessen Mandant, der Vorsitzende des Gerichts oder der gegnerische Rechtsanwalt aus der Sitzung heraus mit ihm telefonieren.
  • FG Düsseldorf, 26.04.2010 - 11 Ko 4752/09

    Terminsgebühr gem. Nr. 3202 RVG -VV nur bei tatsächlicher Anwesenheit des

    Dies ist indes nur möglich, wenn der Bevollmächtigte selbst zur mündlichen Verhandlung erscheint (ebenso schon zur Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 der früheren Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung -BRAGO- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. August 2001 15 WF 165/01 , Zeitschrift Anwaltsgebühren Spezial -AGS- 2002, 247).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 6 UF 60/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10591
OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 6 UF 60/01 (https://dejure.org/2001,10591)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.11.2001 - 6 UF 60/01 (https://dejure.org/2001,10591)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. November 2001 - 6 UF 60/01 (https://dejure.org/2001,10591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe im Rahmen eines Hausratsteilungsverfahrens; Herausgabevollstreckung aus dem Vergleich; Unschädliche Falschbezeichnung eines Teppichs; Erlöschen des Herausgabeanspruchs durch Erfüllung; Falsa demonstratio; Auslegung einer Willenserklärung

  • Judicialis

    HausratsVO § 17; ; HausratsVO § 16 Abs. 3; ; BGB § 133; ; BGB... § 157; ; BGB § 363; ; BGB § 362 Abs. 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 795; ; ZPO § 767; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Saarbrücken - 54 F 334/00
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 6 UF 60/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 122/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines versteckten Einigungsmangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 6 UF 60/01
    Das Familiengericht hat mit nachvollziehbarer und überzeugender Begründung angenommen, dass es sich bei der Bezeichnung als "Nain mit Seide" im Vergleich um eine - nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB hier unschädliche - bloße Falschbezeichnung handelt ("falsa demonstratio non nocet"), weil bei der Auslegung jeder Willenserklärung der wirkliche Wille der Parteien, wenn alle Beteiligten ihn in demselben Sinne verstanden haben, dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht (BGH, NJW 1984, 721; NJW-RR 1993, 373) und die Parteien im Vergleich tatsächlich übereinstimmend den nämlichen Teppich der Provenienz "Ghom" gemeint haben.
  • OLG Hamm, 06.01.1988 - 6 UF 238/87

    Statthaftigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 6 UF 60/01
    Die Vollstreckungsgegenklage nach §§ 794 Abs. 1 Nr. 1, 795, 767 ZPO ist wegen der Verweisung auf die Vorschriften der ZPO für die Zwangsvollstreckung in § 16 Abs. 3 HausratsVO auch gegenüber - wie hier - im Hausratsverteilungsverfahren geschaffenen Vollstreckungstiteln statthaft (OLG Hamm, FamRZ 1988, 745; Erman-Dieckmann, BGB, 10. Aufl., § 16 HausratsVO, Rz. 5; HausrVO-Fehmel, § 16, Rz. 12).
  • BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 95/57
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 6 UF 60/01
    Eine Annahme als Erfüllung liegt vor, wenn das Verhalten des Gläubigers bei und nach Entgegennahme der Leistung erkennen lässt, dass er sie als eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Erfüllung gelten lassen will (BGH, NJW 1958, 1724).
  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 6 UF 60/01
    Das Familiengericht hat mit nachvollziehbarer und überzeugender Begründung angenommen, dass es sich bei der Bezeichnung als "Nain mit Seide" im Vergleich um eine - nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB hier unschädliche - bloße Falschbezeichnung handelt ("falsa demonstratio non nocet"), weil bei der Auslegung jeder Willenserklärung der wirkliche Wille der Parteien, wenn alle Beteiligten ihn in demselben Sinne verstanden haben, dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht (BGH, NJW 1984, 721; NJW-RR 1993, 373) und die Parteien im Vergleich tatsächlich übereinstimmend den nämlichen Teppich der Provenienz "Ghom" gemeint haben.
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