Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02   

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https://dejure.org/2002,5209
OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02 (https://dejure.org/2002,5209)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.05.2002 - 4 W 93/02 (https://dejure.org/2002,5209)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 4 W 93/02 (https://dejure.org/2002,5209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Zustimmungserfordernis für die Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ; Zustimmungspflichtige bauliche Veränderungen; Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer bei Gemeinschaftseigentum; Erforderlichkeit der Verletzung bautechnischer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ; Zustimmungspflichtige bauliche Veränderungen; Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer bei Gemeinschaftseigentum; Erforderlichkeit der Verletzung bautechnischer ...

  • Judicialis

    WEG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbindung von zwei Wohneinheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Streit um Mauerdruchbruch

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderungen: Nicht immer muss der Vermieter zustimmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1899 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02
    Die Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch ist keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung, wenn feststeht, dass damit keine Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer verbunden sind (im Anschluss an BGH NJW 2001, 1212 ff.); dies gilt auch dann, wenn die Maueröffnung zwei getrennte Wohnhäuser miteinander verbindet.

    Diese haben sie darauf gestützt, dass der vom Amtsgericht Hannover bezogene Rechtsstandpunkt und die zu dessen Begründung angeführte Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. Dezember 2000 (abgedruckt in NJW 2001, Seite 1212 ff.) überholt seien; nach dieser Entscheidung seien Eingriffe in das Mauerwerk nicht mehr von vornherein und ohne Prüfung der weiteren Umstände als bauliche Veränderung anzusehen.

    Wegen der Bedeutung des Mauerwerks für ein Gebäude wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, jeder Mauerdurchbruch stelle für sich unbeschadet der sonstigen tatsächlichen Umstände eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssten (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, 255; Kammergericht FGPrax 1997, 55, 55; weitere Nachweise in BGH NJW 2001, 1212, 1212, 2. Spalte oben).

    An diese Rechtsprechung knüpft die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Dezember 2000 (NJW 2001, 1212 ff.) ausdrücklich an; der BGH hat entgegen der Darstellung der Antragsgegner (auf S. 4 des Schriftsatzes vom 11.01.2002; Bl. 74 GA) nicht selbst eine 'Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung' vollzogen, sondern lediglich die des vorlegenden Bayerischen Oberlandesgerichts geschildert (vgl. a.a.O. S. 1212 erste Spalte oben).

  • OLG Zweibrücken, 15.10.1999 - 3 W 149/99
    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02
    Wegen der Bedeutung des Mauerwerks für ein Gebäude wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, jeder Mauerdurchbruch stelle für sich unbeschadet der sonstigen tatsächlichen Umstände eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssten (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, 255; Kammergericht FGPrax 1997, 55, 55; weitere Nachweise in BGH NJW 2001, 1212, 1212, 2. Spalte oben).

    Dieser Sichtweise ist das Schrifttum verschiedentlich entgegen getreten (vgl. Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 22 WEG Rdziff. 120; Abramenko, Anmerkung zu OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 f., in: ZMR 2000, 255 f. m. w. N.).

  • KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95

    Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02
    Wegen der Bedeutung des Mauerwerks für ein Gebäude wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, jeder Mauerdurchbruch stelle für sich unbeschadet der sonstigen tatsächlichen Umstände eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssten (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, 255; Kammergericht FGPrax 1997, 55, 55; weitere Nachweise in BGH NJW 2001, 1212, 1212, 2. Spalte oben).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02
    Der BGH hat grundsätzlich den Standpunkt vertreten, die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer sei dann erforderlich, wenn die betroffene Maßnahme für andere Wohnungseigentümer mit vermeidbaren Nachteilen - nicht bloß unerheblichen Beeinträchtigungen - verbunden sei, wobei es auf den Standpunkt eines verständigen Wohnungseigentümers ankomme (BGH NJW 1992, 978, 979).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 205/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3532
OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 205/00 (https://dejure.org/2002,3532)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2002 - 19 U 205/00 (https://dejure.org/2002,3532)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 19 U 205/00 (https://dejure.org/2002,3532)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt an mindestsatzunterschreitendes Honorar gebunden, wenn weitere Aufträge in Aussicht gestellt waren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 43
  • BauR 2002, 1136 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 791 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 U 68/07

    Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten

    Anm. Eich und OLG Köln NZBau 2003, 43; anders OLG Koblenz, Urteil vom 07.09.2004, 3 U 1235/02, IBR 2006, 35 mit Anm. Bormann).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Ingenieursleistungen für ein

    Sofern teilweise angenommen wird, der Subplaner könne sich nach Treu und Glauben nicht auf die Mindestsätze berufen, wenn ihm die Pauschalabrede des Hauptauftragnehmers bekannt sei (vgl. OLG Köln, NZBau 2003, 43) überzeugt dies nicht.
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 53/03

    Architektenvertrag: Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung

    Diese Rechtsfolge ist jedoch nach der Rechtsprechung des BGH, der sich auch der Senat anschließt, von weiteren Voraussetzungen abhängig (vgl. BGH, NJW 1993, 659 (660); BauR 1997, 677 (680); ebenso: OLG Koblenz, BauR 2001, 825; OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 374; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 454; OLG Köln, BauR 2002, 1136; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen-Vygen, aaO., § 4 HOAI, Rdnr. 94a; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 797 m. w. N.; Jacob/Ring/Wolf-Kessel, aaO., § 3, Rdnr. 311).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 14 U 42/02

    Honorarklage aufgrund einer Honorarteilungsvereinbarung zwischen Ingenieuren:

    Andere Entscheidungen lassen auch dem sachkundigen Auftraggeber die Berufung auf Treu und Glauben (OLG Zweibrücken IBR 1998, 259; OLG Köln OLGR 2002, 190; OLG Nürnberg IBR 2001, 495 mit ablehnender Anmerkung Eich, ablehnend auch Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., Einleitung Rdnr. 266).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2004 - 10 U 203/03

    Sub-Vertrag zwischen Ingenieurbüros: Treuwidriges Verlangen des Mindesthonorars

    Im Ergebnis übereinstimmend hat deshalb die Rechtsprechung (Stuttgart - 22.04.2003 - 14 U 42/02 - BauR 2003, 1424; Nürnberg - 15.06.2001 - 6 U 429/00 - NZBau 2003, 686; Köln - 18.01.2002 - 19 U 205/00 - BauR 2003, 43) jedenfalls dann, wenn zwei Planer eine Teilung des von einem Planer mit dem Bauherrn vereinbarten Honorars vereinbaren, ausgesprochen, dass der Unterplaner nicht anschließend geltend machen kann, sein Anteil unterschreitet den Mindestsatz, weil dies Treu und Glauben widerspräche.
  • OLG Koblenz, 08.01.2003 - 1 U 636/02

    Schriftliche Honorarvereinbarung über Ingenieurleistungen: Zur Frage der

    Ein berechtigtes Vertrauen des Auftraggebers auf die Einhaltung der Honorarvereinbarung kann im Einzelfall sogar dann bestehen, wenn er die Unterschreitung der Mindestsätze kennt (OLG Köln OLGR 2002, 190; OLG Nürnberg IBR 2001, 495).
  • LG München I, 17.11.2009 - 11 O 19960/08

    Honorar des Architekten: Vorliegen mehrerer eigenständiger Anlagen bei der

    28.1.2002, 19 U 205/00, wo eine Bindungswirkung wegen recht ähnlicher Gründe wie hier bejaht wird, nämlich weil erstens der Auftraggeber seinem Hauptauftraggeber das höhere Honorar nicht durchstellen konnte und weil zweitens der Planer bei Vereinbarung der Pauschale Folgeaufträge in Aussicht gestellt bekommen hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.12.2001 - 16 WF 548/01   

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https://dejure.org/2001,4175
OLG Stuttgart, 28.12.2001 - 16 WF 548/01 (https://dejure.org/2001,4175)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.12.2001 - 16 WF 548/01 (https://dejure.org/2001,4175)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 16 WF 548/01 (https://dejure.org/2001,4175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geschiedene Eheleute; Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Vergleich; Anrechnungsmethode; Mischmethode

  • Judicialis

    BGB § 284 Abs. 3; ; BGB § 1613 Abs. 1; ; BGB § 1585 b Abs. 2; ; BGB § 1570; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1613 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1585 b; ; BGB § 1613; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Vergleich über nachehelichen Unterhalt: Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erschüttert die Vergleichsgrundlage und rechtfertigt Änderung des Vergleichs für die Zukunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1354
  • FamRZ 2002, 1563
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2001 - 16 WF 548/01
    Sie sieht eine wesentliche Änderung der Vergleichsgrundlage darin, dass der BGH mit Urteil vom 13.06.2001 (FamRZ 2001, 986), dem inzwischen weitere Entscheidungen mit gleicher Tendenz gefolgt sind, seine bisherige Rechtsprechung zur Bemessung des Geschiedenenunterhalts dahin geändert hat, dass Einkünfte aus einer nach Scheidung der Ehe vorgenommenen Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit des während der Ehe nicht oder in geringerem Umfang erwerbstätigen, unterhaltsberechtigten Ehegatten in der Regel als bedarfsprägend für die (nach-)ehelichen Lebensverhältnisse zu behandeln, also bedarfserhöhend zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2001 - 16 WF 548/01
    Hiervon ist jedoch eine Ausnahme anzuerkennen, nämlich wenn eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist und die im Vergleich zum Ausdruck gekommene rechtliche Beurteilung hierzu in Widerspruch, aber zur früheren höchst richterlichen Rechtsprechung in Einklang steht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 323 Rdz. 32; Wendl/Thalmann, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 8 Rdz. 158 c, jeweils unter Berufung auf BGH, FamRZ 1983, 569, 573, wo dies aber nicht so klar zum Ausdruck kommt).
  • OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02

    Unterhaltsrecht: Abänderungsklage wegen Änderung der höchstrichterlichen

    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit sich im einzelnen eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als alleiniger Abänderungsgrund für rechtskräftige Urteile oder von den Parteien geschlossene gerichtliche Vergleiche auswirkt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569,573;FamRZ 2001, 1687; OLG Stuttgart NJW 2002, 1354 f; Büttner NJW 2001, 3244; Luthin, FamRZ 2001, 1065; Scholz FamRZ 2001, 1061, 1064; Rauscher, FuR 2001, 438, Zöller /Vollkommer, ZPO,23. A., § 323 Rn 32, jeweils mit weiteren Nachweisen zu dieser Streitfrage).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10330
OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01 (https://dejure.org/2001,10330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.09.2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01 (https://dejure.org/2001,10330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. September 2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01 (https://dejure.org/2001,10330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Neumünster - 5 XVII H 217
  • LG Kiel - 3 T 280/01
  • LG Kiel - 3 T 281/01
  • OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01
    Es kann hier offenbleiben, ob eine im Rahmen der Beziehungen bestehende Begegnungsgemeinschaft, die in aller Regel durch wiederholte Besuche, Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen gekennzeichnet wird (BVerfG NJW 1990, 895), geeignet ist, ein subjektives Recht der Beteiligten zu begründen.
  • VGH Bayern, 26.02.1982 - 10 B 81 A.2690
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01
    Darunter fällt grundsätzlich auch die Beziehung zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern (VGH München NVwZ 1982, 387).
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