Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6319
OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01 (https://dejure.org/2001,6319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2001 - 13 U 52/01 (https://dejure.org/2001,6319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2001 - 13 U 52/01 (https://dejure.org/2001,6319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Miterbbaurecht; Schutzzweck; Privatstraße

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 741 ff.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 741 ff.
    Räum- und Streupflicht von miterbbauberechtigten Anliegern einer Privatstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 741 ff.
    Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Miterbbaurecht; Schutzzweck - Streupflicht von Miterbbauberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 337
  • VersR 2002, 1299
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01
    Diese Verpflichtung, zu der auch die Winterwartungspflicht gehört, oblag allen Miterbbauberechtigten gemeinsam, solange keine abweichende Regelung getroffen wurde (vgl. BGH NJW 1985, 484 und OLG Hamm JMBI NW 1982, 245 jeweils für den vergleichbaren Fall von Wohnungseigentümern).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1990 - 4 U 97/89
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01
    Es ist zwar anerkannt, daß eine Verkehrssicherungspflicht auch dadurch begründet werden kann, daß über Jahre hinweg eine entsprechende Übung unter den Sicherungspflichtigen praktiziert und faktisch anerkannt wird (Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., 14, Rn. 170 für Gemeinden und OLG Düsseldorf, r+s 1990, 199).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Die von dem Berufungsgericht aufgeworfene Frage, ob sich derjenige, dem die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Sache obliegt, auf die Verletzung der Sicherungspflicht durch den hinsichtlich derselben Sache (gleichrangig) Verkehrssicherungspflichtigen berufen kann (grundsätzlich verneinend OLG Hamm, VersR 2002, 1299), stellt sich deshalb nicht; denn wegen des Alleineigentums jedes Grundstückseigentümers an einem Teil des Baumes sind beide Eigentümer wie jeder Dritte in den Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht einbezogen, die dem jeweils anderen Eigentümer hinsichtlich des ihm gehörenden Teils des Baumes obliegt.
  • OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 U 77/13

    Fußgängerunfall auf eisglattem Privatweg: Schadensersatzanspruch des mit den

    Der Kläger wäre dann als geschädigter Mitverpflichteter aufgrund der ihm selbst (mit)obliegenden Sicherungspflicht nicht in den Schutzbereich der (daneben auch) den anderen Mietern obliegenden Verkehrssicherungspflicht einbezogen (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.1984, VI ZR 49/83, VersR 1985, 243 für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ; OLG Hamm, Urteil v. 19.09.2001, 13 U 52/01, VersR 2002, 1299 für eine Anliegergemeinschaft einer privaten Straße ).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01   

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https://dejure.org/2001,3417
OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01 (https://dejure.org/2001,3417)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.2001 - 14 UF 6/01 (https://dejure.org/2001,3417)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 14 UF 6/01 (https://dejure.org/2001,3417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung bei einseitigem schwerwiegenden Fehlverhalten der kinderbetreuenden unterhaltsberechtigten Ehefrau

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    1579 Nr. 6 BGB
    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Unbilligkeit ; Schwerwiegendes Fehlverhalten

  • Wolters Kluwer

    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Unbilligkeit ; Schwerwiegendes Fehlverhalten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung und Befristung

  • Judicialis

    BGB 1579 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 BGB § 1579 Nr. 6
    Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Da von der Klägerin zur Zeit wegen des Alters der Kinder (von nahezu ... bzw. ... Jahren) eine Erwerbstätigkeit nicht verlangt werden kann, erfordert der Gesichtspunkt der Wahrung der Kindesbelange, daß das Interesse des Beklagten am Fortfall seiner Unterhaltslast zurücktritt, denn die Kindesbelange sollen durch Ausschluß oder Einschränkung des Unterhalts nicht ernsthaft beeinträchtigt werden; es soll verhindert werden, daß der betreuende Elternteil aus wirtschaftlicher Not die Kinder zugunsten eigener Erwerbstätigkeit vernachlässigt oder zu Lasten der Kinder Kindesunterhalt für den eigenen Bedarf mitverwendet (vgl. BGH NJW 1984, 986).
  • OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00

    Unterhaltspflicht - Darlegungs- und Beweislast für Leistungsunfähigkeit -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Versuche der Klägerin, im Wege einer einstweiligen Verfügung Unterhaltszahlungen für sich zu erreichen, scheiterten aus prozessualen Gründen (16 F 700/00 AG Wilhelmshaven; 14 UF 183/00 = 3 F 425/00 AG Jever).
  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 14 UF 187/00

    Zum Nachrang des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Ein Sorgerechtsstreit, in dem beide Parteien jeweils für sich das Sorgerecht begehrten, endete mit der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt des Landkreises Friesland (14 UF 187/00).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96

    Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    c) ein Wohnvorteil von mindestens 1.000, DM unter Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Gebäudelasten (vgl. BGH FamRZ 98, 87; NJW 2000, 2439).
  • BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 544/80

    Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten nach der Trennung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Grundgedanke dieser Vorschrift ist die Widersprüchlichkeit des Verhaltens des Unterhaltsberechtigten, nämlich Lösung aus den ehelichen Bindungen bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der ehelichen Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren, Verletzung des Prinzips der Gegenseitigkeit, während vom Ehegatten Hilfe in Form einer Unterhaltszahlung verlangt wird (vgl. BGH FamRZ 1981, 439).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4802
OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01 (https://dejure.org/2002,4802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2002 - 6 U 254/01 (https://dejure.org/2002,4802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2002 - 6 U 254/01 (https://dejure.org/2002,4802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 19 Abs 1 MarkenG, § 19 Abs 3 MarkenG, § 25 UWG
    Markenrechtsverletzung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung für Unterlassungsverfügung; Verfügungserfordernis bei Auskunftserteilung

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag auf Unterlassung bei Software-Plagiaten erst mehrere Monate nach Abfassung des Abmahnschreibens; Erforderliche Dringlichkeit; Wiederaufleben der Dringlichkeit; Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung im Eilverfahren; Handbuch mit Echtheitszertifikat; Verkauf ...

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urheberrecht: Sequestration und Dringlichkeit bei Softwareplagiaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
  • K&R 2002, 557
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bochum, 08.05.2001 - 11 S 516/00

    Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der Herausgabe einer gelieferten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01
    Insbesondere ließ sich aus dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Bochum (11 S 516/00), den die Fa. Cs. gegen eine gewerbliche Abnehmerin führte, der sie ein Handbuch mit Echtheitszertifikat als Lizenz geliefert hatte, ein solcher Schluß nicht ziehen.
  • OLG Rostock, 07.01.2004 - 6 U 20/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01
    Gegen eine solche Annahme sprach bereits das in der Parallelsache 6 U 20/02 ( Fa. Cs. u.a. ./. Microsoft) vorgelegte Anwaltsschreiben der Fa. Cs. vom 23.03.2001.
  • LG Bonn, 15.06.2004 - 10 O 181/04

    Werbeverbot, Unzumutbarkeit der Beachtung

    Eine einmal vorhandene Eilbedürftigkeit entfällt nämlich, wenn der Verfügungskläger - wie vorliegend - trotz ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses mit der Rechtsverfolgung lange zuwartet, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.3.2002 - 6 U 254/01, OLGR 2002, 194, 195; OLG Hamburg, Urteil vom 11.7.2002 - 3 U 17/02, GRUR 2003, 873, 876; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 940 Rdn. 4).

    Sie entsteht nämlich nur dann wieder neu, wenn sich die Umstände wesentlich verändern, wie etwa bei einer einschneidenden Veränderung der Art und Intensität fortgesetzter Verletzungshandlungen, einer völlig neuen Verletzungssituation oder einem inhaltlich von der bisherigen Zuwiderhandlungen deutlich abweichenden Verstoß (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.3.2002 - 6 U 254/01, OLGR 2002, 194, 195).

  • OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 89/19

    Markenverletzungsprozess: Darlegungs- und Beweislast für Plagiatsvorwurf;

    Dies ist anzunehmen, wenn sowohl unter dem Aspekt der rechtlichen, als auch der tatsächlichen Beurteilung des Streitstoffs eine Fehlbeurteilung kaum möglich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 101 (103)) nicht aber schon dann, wenn nach Abwägung sich widersprechender eidesstattlicher Versicherungen eine Rechtsverletzung nur glaubhaft gemacht wurde und damit nur wahrscheinlich ist (OLG Frankfurt BeckRS 2002, 30247035; OLG Frankfurt, MMR 2010, 681).
  • OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18

    Anforderungen an Rechtsbestand eines Verfügungspatents

    Der Verletzungstatbestand und auch die Schutzrechtslage müssen sich so eindeutig darstellen, dass eine Fehlentscheidung oder eine andere Beurteilung kaum möglich ist (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 32; OLG Hamburg InstGE 8, 11; Grabinski/Zülch, in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 140b Rn. 20; Kaess, in Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 140b Rn. 12, 30).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11

    Prüfungsmaßstab für Offensichtlichkeit im Rahmen von § 101 b UrhG

    Entsprechend hat der Senat allein die Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung i.S.d. § 101 Abs. 7 UrhG nicht ausreichen lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 32 - offensichtliche Rechtsverletzung), sondern formuliert, dass ein Sachverhalt vorliegen muss, der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine Zweifel am Vorliegen einer Rechtsverletzung aufkommen lässt, und auch keine Anhaltspunkte am Vorliegen tatsächlicher Umstände erkennbar sind, die ein anderes Ergebnis rechtfertigen könnten (vgl. OLG Frankfurt am Main MMR 2010, 681, 683).
  • LG Berlin, 17.09.2009 - 27 O 530/09

    Homepage von Rechtsanwälten darf fremde Schriftsätze enthalten

    Die bereits entfallene Dringlichkeit lebt nämlich nur dann wieder auf, wenn sich die Umstände wesentlich verändern, wie etwa bei einer einschneidenden Veränderung der Art und Intensität fortgesetzter Verletzungshandlungen (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 194- 197, zit. nach juris Rdnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 6 U 235/10

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch im Eilverfahren

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht erfüllt, wenn der Antragsteller die Markenrechtsverletzung lediglich glaubhaft machen kann (Beschluss vom 14.03.2002, Az.: 6 U 254/01, Rdz. 11 bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2008 - 6 W 123/08
    Vielmehr lebt die bereits entfallene Dringlichkeit nur dann wieder auf, wenn sich die Umstände wesentlich verändern, wie etwa bei einer einschneidenden Veränderung der Art und Intensität fortgesetzter Verletzungshandlungen, einer völlig neuen Verletzungssituation oder einem inhaltlich von den bisherigen Zuwiderhandlungen deutlich abweichenden Verstoß (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 194, 195 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01   

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https://dejure.org/2001,5022
OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01 (https://dejure.org/2001,5022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.11.2001 - 16 WF 516/01 (https://dejure.org/2001,5022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. November 2001 - 16 WF 516/01 (https://dejure.org/2001,5022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gleichzeitige Geltendmachung; Unterhaltsansprüche; Minderjähriges Kind; Privilegiert volljähriges Kind; Dieselbe Familie; Gerichtsstand

  • Judicialis

    BGB § 1603 II 2; ; BGB § 1612 a; ; ZPO § 642

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2 § 1612 a; ZPO § 642
    Gerichtsstand bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen und eines privilegierten volljährigen Kindes aus derselben Familie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wangen - 1 F 143/01
  • OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1044
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01
    Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass ein Übergang der Ansprüche auf den Sozialträger nicht stattfinden kann, soweit der Unterhaltsanspruch auf der Grundlage eines fiktiven Einkommens zu ermitteln ist (vgl. BGH FamRZ 1999, 843 ff.).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden

    4.) Im Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren kann dahingestellt bleiben, ob bei einer Klage nach Rückabtretung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen gemäß § 7 UVG Prozesskostenhilfe für die gesamte Klage bewilligt werden kann (so OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1044, 1045; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508, 1510).
  • OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 2 WF 70/05

    Gerichtsstand für die Unterhaltsklage eines privilegierten volljährigen Kindes

    Der Senat folgt der vom Beschwerdeführer zitierten Rechtsprechung des OLG Stuttgart (FamRZ 02, 1044) und des OLG Hamm (FamRZ 2003, 1126), wonach der Gerichtsstand des § 642 III ZPO analog in den Fällen gilt, in denen ein privilegiertes Kind i.S.d. § 1603 II 2 BGB gleichzeitig mit minderjährigen Kindern aus derselben Familie Unterhaltsansprüche geltend macht.
  • OLG Koblenz, 14.08.2003 - 7 WF 396/03

    Unterhaltsanspruch eines privilegiert volljährigen Kindes

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 29.01.2003 - 8 WF 1/03

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines

    Der Senat geht nämlich mit dem OLG Stuttgart (FamRZ 2002, 1044) davon aus, dass § 642 Abs. 3 ZPO dann analog anwendbar ist, wenn ein privilegiertes volljähriges Kind gleichzeitig mit einem minderjährigen Kind aus der gleichen Familie Kindesunterhaltsansprüche geltend macht.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7436
OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01 (https://dejure.org/2001,7436)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.11.2001 - 2 WF 94/01 (https://dejure.org/2001,7436)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. November 2001 - 2 WF 94/01 (https://dejure.org/2001,7436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1410
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1999 - XII ZB 47/96

    Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Az. XII ZB 47/96 = FamRZ 1999, 714), auf die sich der Kläger zur Begründung seines Begehrens beruft, besagt nichts anderes.
  • BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 183/87

    Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01
    Änderungen der wirtschaftlichen Lage nach der Ehezeit können nur im Rahmen des § 10 a Abs. 3 VAHRG berücksichtigt werden, also eine an sich wegen eingetretener Wertveränderungen (Abs. 1 und Abs. 2) gebotene Abänderung aus Billigkeitsgründen ausschließen (BGH NJW 1989, 1999 [2000]; Johannsen/Henrich aaO, § 10 a VAHRG, Rdnr. 43 und 45).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZB 584/81

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01
    Auch für eine Abänderung in analoger Anwendung des § 323 ZPO ist kein Raum; die Entscheidung über den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich ist nicht mit einer Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen vergleichbar, da ihr Gegenstand ein einmaliger Ausgleich bereits bestehender Versorgungsanrechte ist und nicht die Regelung der künftig zu erwartenden Versorgungsleistungen (BGH FamRZ 82, 687 [688]).
  • BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80

    Entscheidung über Versorgungsausgleich bei Vorliegen einer Vereinbarung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01
    Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, insbesondere dessen Ausschluss, können Ehegatten nur vor der Ehescheidung (unter den Voraussetzungen des § 1408 Abs. 2 BGB) oder im Scheidungsverbundverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Folgesache Versorgungsausgleich (vgl. BGH FamRZ 1982, 688 treffen, wobei es in letztgenanntem Fall einer gerichtlichen Genehmigung der Vereinbarung bedarf (§ 1587 o Abs. 2 S. 3 BGB).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.09.2001 - 13 W 230/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9354
OLG Naumburg, 21.09.2001 - 13 W 230/01 (https://dejure.org/2001,9354)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.09.2001 - 13 W 230/01 (https://dejure.org/2001,9354)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. September 2001 - 13 W 230/01 (https://dejure.org/2001,9354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe; Kostenfestsetzung; Auslagenvorschuss; Gerichtskosten; Kostenlast

  • Judicialis

    ZPO § 567; ; ZPO § ... 122; ; ZPO § 123; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 58 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1 a; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; GKG § 49; ; GKG § 68; ; GKG § 69; ; GKG § 61; ; GKG § 65; ; GKG § 54 Nr. 1; ; GKG § 63 Abs. 1; ; GKG § 2 Abs. 4; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung - Auslagenvorschuss - Kostenfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2001 - 13 W 230/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 23.06.1999 - 1 BvR 984/89 (NJW 1999, 3186 ) - , ist aber im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, die Vorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG verfassungskonform dahin auszulegen, dass der in ihr enthaltene Haftungsausschluss sämtliche Gerichtskosten und damit auch schon gezahlte Gerichtskostenvorschüsse umfaßt.

    Da die Klägerin im vorliegenden Fall aus den o.g. Gründen allerdings hinsichtlich der Sachverständigenkosten von der Kostenschuld befreit ist und eine Inanspruchnahme des Beklagten als Zweitschuldner wegen § 58 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht zulässig ist, ist der von ihm hierfür gezahlte Auslagenvorschuss nicht auf die Kostenschuld der Klägerin zu verrechnen sondern von der Staatskasse analog § 2 Abs. 4 GKG zurückzuerstatten (vgl. BVerfG a.a.O; Vors.RiOLG Schütt, Anmerkung zum genannten Urteil des BVerfG, MDR 1999, 1405), mithin hier noch 4.000,00 DM.

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