Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 17.09.2001 | OLG Jena, 03.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5993
OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,5993)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.06.2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,5993)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,5993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 HWiG; § 5 Abs. 2 HWiG; § 7 VerbrKrG
    Widerruf eines Darlehensvertrages ; Anwendbarkeit der Vorschriften des HWiG auf einen Realkreditvertrag im Sinn des VerbrKrG; Sicherung durch ein Grundpfandrecht; Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages ; Anwendbarkeit der Vorschriften des HWiG auf einen Realkreditvertrag im Sinn des VerbrKrG; Sicherung durch ein Grundpfandrecht; Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts

  • Judicialis

    HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; VerbrKrG § 7

  • RA Kotz

    Grundpfandrecht und Haustürwiderrufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 Abs. 1 § 5 Abs. 2; VerbrKrG § 7
    Haustürgeschäft; Realkredit; Widerruf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 29.06.1999 - 6 U 169/98

    Fortwirkung einer Haustürsituation auf Darlehensabschluß bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Hinsichtlich des zweiten Besuchs durch die Mitarbeiter der Firma K. kann dahingestellt bleiben, ob dieser mit den damaligen Eheleuten vereinbart worden ist und insoweit - hinsichtlich dieses Besuchs - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).

    War dies ein Dritter, so sind die zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2007; Staudinger-Werner (1998) § 1 HWiG, Rdn. 32).

    Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Danach muss die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965; Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).

    Zu dem notwendigen Inhalt einer Widerrufsbelehrung gehört die Angabe des Fristbeginns (BGH NJW 1994, 1800, 1801).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99

    Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Hinsichtlich des zweiten Besuchs durch die Mitarbeiter der Firma K. kann dahingestellt bleiben, ob dieser mit den damaligen Eheleuten vereinbart worden ist und insoweit - hinsichtlich dieses Besuchs - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).
  • BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01

    Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Sicherung durch Grundpfandrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Danach muss die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965; Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01

    Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen

    Die Vermittlungstätigkeit des Arbeitskollegen S. ist der Beklagten auch nach den zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Regeln zuzurechnen (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 1999, 2005, 2007; OLG Oldenburg, Urteil v. 12.06.2002, 2 U 65/02; Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 1 HausTWG Rdn. 4; Staudinger/Werner, BGB, 1998, § 1 HausTWG Rdn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4939
OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01 (https://dejure.org/2001,4939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.2001 - 8 U 11/01 (https://dejure.org/2001,4939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 2001 - 8 U 11/01 (https://dejure.org/2001,4939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beherrschte AG; Aktionär; Beherrschungsvertrag; Gewinnabführungsvertrag; Ausgleichszahlung; Zinsanspruch

  • Judicialis

    AktG § 304; ; AktG § 305

  • rechtsportal.de

    AktG § 304 § 305
    Aktienrecht - Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages - Ausscheiden eines Aktionärs - Verrechnung von Ausgleichszahlungen mit Verzinsungsanspruch - Auszahlung der Barabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 304, 305
    Kein Abzug vorerbrachter Ausgleichszahlungen von verzinstem Abfindungsbetrag für außenstehende Aktionäre ("Rütgers AG")

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2003
  • BB 2002, 63
  • DB 2001, 2394
  • NZG 2002, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 11.06.1997 - 15 HKO 11066/95
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01
    Die Kläger meinen, dass ihre Rechtsauffassung entgegen der Ansicht des angefochtenen Urteils auch den Entscheidungen LG München DB 1997, 2013 und OLG München DB 1998, 123 zugrunde liege.

    Gegen die erstgenannte Ansicht spricht, dass die Barabfindung als feste Größe und gleichbleibende Berechnungsgrundlage für die Zinsen durch die Ausgleichszahlungen nicht berührt werden und der Abfindungswert nicht gemindert werden darf (so schon LG München, DB 1997, 2013 und OLG München, DB 1998, 123 mit zust. Anm. von Hirte/Olschewsky in EWiR § 305 AktG 3/98, 967).

  • OLG München, 12.11.1997 - 7 U 4229/97
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01
    Die Kläger meinen, dass ihre Rechtsauffassung entgegen der Ansicht des angefochtenen Urteils auch den Entscheidungen LG München DB 1997, 2013 und OLG München DB 1998, 123 zugrunde liege.

    Gegen die erstgenannte Ansicht spricht, dass die Barabfindung als feste Größe und gleichbleibende Berechnungsgrundlage für die Zinsen durch die Ausgleichszahlungen nicht berührt werden und der Abfindungswert nicht gemindert werden darf (so schon LG München, DB 1997, 2013 und OLG München, DB 1998, 123 mit zust. Anm. von Hirte/Olschewsky in EWiR § 305 AktG 3/98, 967).

  • OLG Celle, 31.07.1998 - 9 W 128/97
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01
    Nach anderer Ansicht soll der Zinsanspruch ruhen, solange der Ausgleich verlangt wird (so u.a. OLG Celle NZG 1998, 987, 990).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01
    Insbesondere lässt sich eine Antwort auf die hier zu beantwortende Rechtsfrage nicht der Entscheidung des BGH vom 12.3.2001 - II ZB 15/00 - (NJW 2001, 2080) entnehmen, in der ausgeführt ist, dass eine frühere Abfindungsleistung infolge Eingliederung auf eine günstigere Abfindung aus einem Unternehmensvertrag anzurechnen ist (a.a.O., S. 2081) Insoweit handelt es sich nämlich um einen anderen Sachverhalt.
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 41/06

    Grundbuchberichtigungsanspruch: Notwendigkeit der vormundschaftsgerichtlichen

    Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 GBBerG bedurfte die Veräußerung eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts als nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB bestelltem gesetzlichem Vertreter der Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts (vgl. OLG Rostock OLGR 2002, 198; OLG Dresden VIZ 1995, 664; Brandenburgisches OLG NotBZ 2004, 484, 485; wohl auch Thüringisches OLG DtZ 1996, 318).
  • OLG Hamburg, 29.01.2002 - 11 U 37/01

    Berechnung des Barabfindungsanspruchs eines außenstehenden Aktionärs;

    Darüber, daß die in der Zwischenzeit geleisteten Ausgleichszahlungen bei der Bestimmung der nebst Zinsen geschuldeten Barabfindung zu berücksichtigen sind, herrscht in Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart AG 1998, 428 [432]; BayObLG AG 1996, 127 [131]; OLG München AG 1998, 239; OLG Hamm Urteil vom 17.09.2001, 8 U 11/01) und Literatur (vgl. Hüffer § 305 AktG Rdn. 26b; MünchKomm/Bilda § 305 AktG Rdn. 94; Stimpel AG 1998, 259 [260 f.], jeweils mit weiteren Nachweisen) Einigkeit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.07.2002 - 6 W 269/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5746
OLG Jena, 03.07.2002 - 6 W 269/02 (https://dejure.org/2002,5746)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.07.2002 - 6 W 269/02 (https://dejure.org/2002,5746)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 6 W 269/02 (https://dejure.org/2002,5746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    SachenRBerG § 104; SachenRBerG § 105; GBO § 19; BGB § 885
    Vormerkungsbewilligung im Sachenrechtsbereinigungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Vormerkungsbewilligung im Sachenrechtsbereinigungsverfahren; Substitution sämtlicher notwendiger Rechtsakte zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung; Umfang des die Sachenrechtsbereinigung durchführenden Urteils; Gestaltungsbereich des Urteils im ...

  • Judicialis

    SachenRBerG § 104; ; SachenRBerG § 105; ; GBO § 19; ; BGB § 885

  • rechtsportal.de

    SachenRBerG § 104 § 105; GBO § 19; BGB § 885
    Vormerkungsbewilligung im Sachenrechtsbereinigungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urteil nach dem SachenRBerG ersetzt alle Handlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 51 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 104, 105, 106 SachenRBerG; § 19 GBO; § 885 BGB
    Sachenrechtsbereinigung - gerichtliches Verfahren - rechtsgestaltende Wirkung des Urteils - Auflassungsvormerkung - Grundbucheintragung

Verfahrensgang

  • LG Mühlhausen - 2 T 56/02
  • OLG Jena, 03.07.2002 - 6 W 269/02

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.05.2015 - V ZB 66/14

    Grundbucheintragung eines Erbbaurechts zugunsten ehemaliger Gebäudeeigentümer im

    Nach der Gegenansicht erfasst die Vorschrift auch die dinglichen Erklärungen in dem Vermittlungsvorschlag (OLG Jena, VIZ 2002, 646 f.; Tropf in Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, SachenRBerG, § 106 Rn. 26; ders., VIZ 1999, 377, 383; MüKoBGB/Cremer, 4. Aufl., § 106 SachenRBerG Rn. 12; Vossius, SachenRBerG, 2. Aufl., § 106 Rn. 16 f.; jedenfalls für den hier gegebenen Fall der Bestellung eines Erbbaurechts auch Erman/Ganten, BGB, 10. Aufl., § 106 SachenRBerG Rn. 6 und Kimme/Toussaint, Offene Vermögensfragen, Stand: November 2007, § 106 SachenRBerG Rn. 10 aE).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht