Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4883
OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00 (https://dejure.org/2001,4883)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.05.2001 - 5 U 181/00 (https://dejure.org/2001,4883)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 5 U 181/00 (https://dejure.org/2001,4883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Feststellungsklage des Nacherben bezüglich unwirksamer Grundstücksverfügung des Vorerben; Annahme der Unentgeltlichkeit der Verfügung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellungsklage; Verfügung; Wirksamkeit; Nacherbe; Vorerbe; Erbe; Erbschaft; Schenkung; Schenkungsversprechen; Grundstück; Grundbuchberichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage; Verfügung; Wirksamkeit; Nacherbe; Vorerbe; Erbe; Erbschaft; Schenkung; Schenkungsversprechen; Grundstück; Grundbuchberichtigung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 2 O 3008/99
  • OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 728
  • NJW-RR 2002, 728 (Volltext mit amtl. LS)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00
    Eine Verfügung ist dann unentgeltlich, wenn für das vom Vorerben Weggegebene keine gleichwertige Gegenleistung in den Nachlaß fließt und der Vorerbe subjektiv die Ungleichwertigkeit erkannt hat oder jedenfalls hätte erkennen können (BGH NJW 1984, 366; StaudingerBehrends/Avenarius, a.a.O., § 2113, Rn. 63).
  • OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08

    Nacherbfolge: Verfügungsbeschränkung für den Vorerben beim Verkauf von

    Da eine derartige vom Vorerben vorgenommene Verfügung ex nunc mit absoluter Wirkung unwirksam wird, bedarf es eines schuldrechtlichen Übertragungsanspruches nicht (OLG Oldenburg, Urteil vom 29.5.2001 - 5 U 181/00 = NJW-RR 2002, 728).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 3 U 204/22

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Tod des Nacherben

    So ist der Nacherbe etwa berechtigt, im Wege der Feststellungsklage die Unwirksamkeit gemäß § 2113 Abs. 2 BGB einer Verfügung des Vorerben für den Fall des Eintritts der Nacherbfolge geltend zu machen (OLG Oldenburg, Urteil vom 29.05.2001 - 5 U 181/00, Rn. 29, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.06.2001 - 7 U 22/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6697
OLG Frankfurt, 20.06.2001 - 7 U 22/01 (https://dejure.org/2001,6697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2001 - 7 U 22/01 (https://dejure.org/2001,6697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 7 U 22/01 (https://dejure.org/2001,6697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 5 MBKK 94
    Keine Bedenken gegen die Wirksamkeit von § 4 Nr. 5 MBKK 94

  • Wolters Kluwer

    Leistungsausschluß; Leistungspflicht; Kostenübernahme; Krankenversicherung; Schriftliche Zustimmung; Kurmaßnahme; Gebotene Heilbehandlung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; MBKK 94 § 4 Nr. 5; ; MBKK 94 § 5 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 4 Abs. 5
    Keine nachträgliche Prüfung der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung in einer gemischten Klinik

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 601
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99

    Krankenversicherung: Wirksamkeit der Klausel über die Behandlung in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2001 - 7 U 22/01
    Nach einhelliger Auffassung (vgl. BGH in VersR 1971.949; BGH in VersR 1983.576; OLG Karlsruhe in VersR 1990.37; OLG Hamm in r + s 1992.64; OLG Stuttgart in VersR 1999.1364; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2. Aufl. MBKK § 4 Rdnr. 119), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. 7 U 226/96 in OLGR 1998.116; 7 U 76/96 und 7 U 201/99), enthält § 4 Nr. 5 MBKK 94 eine Risikobegrenzung, die den Versicherer davor schützen soll, wegen einer als Krankenhausbehandlung deklarierten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden (vgl. OLG Hamm in r + s 1992.64), für die nach § 5 Nr. 1 d MBKK 94 Versicherungsschutz nicht besteht.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung 7 U 201/99 klargestellt, daß der Versicherer das Recht hat, von Fall zu Fall neu zu entscheiden, ob er eine Kostenübernahmeerklärung erteilen will oder nicht (vgl. auch Bach/Moser, a.a.O. Rdnr. 130; OLG Nürnberg in r + s 1996.283).

  • OLG Frankfurt, 12.11.1997 - 7 U 226/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2001 - 7 U 22/01
    Nach einhelliger Auffassung (vgl. BGH in VersR 1971.949; BGH in VersR 1983.576; OLG Karlsruhe in VersR 1990.37; OLG Hamm in r + s 1992.64; OLG Stuttgart in VersR 1999.1364; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2. Aufl. MBKK § 4 Rdnr. 119), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. 7 U 226/96 in OLGR 1998.116; 7 U 76/96 und 7 U 201/99), enthält § 4 Nr. 5 MBKK 94 eine Risikobegrenzung, die den Versicherer davor schützen soll, wegen einer als Krankenhausbehandlung deklarierten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden (vgl. OLG Hamm in r + s 1992.64), für die nach § 5 Nr. 1 d MBKK 94 Versicherungsschutz nicht besteht.
  • OLG Frankfurt, 28.06.2006 - 7 U 9/05

    Private Krankenversicherung: Leistungsausschluss für Heilbehandlungen in

    Die Vorschrift enthält eine nicht zu beanstandende Risikobegrenzung, die den Versicherer davor schützen soll, wegen einer als Krankenhausbehandlung bezeichneten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden, für die nach § 5 Abs. 1 b MB/KK 94 Versicherungsschutz nicht besteht (vgl. BGH VersR 1971, 949; BGH VersR 1983, 576; OLG Frankfurt - Senat OLGR 1998, 116; OLG Frankfurt, VersR 2001, 972; OLG Frankfurt, VersR 2002, 601; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1999, 1138; Bach/Moser/Schönfeld/Kalis "Krankenversicherungsrecht", 3. Aufl., § 4 MB/KK Rdn. 99; Beckmann/Tschersich "Handbuch Versicherungsrecht", § 45 Rn. 110).

    Danach bestehen weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen überraschenden Klausel noch unter dem Gesichtspunkt einer unangemessenen Benachteiligung Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Bestimmung (vgl. auch BGH VersR 2003, 360; OLG Oldenburg, VersR 1998, 174; Senat VersR 2002, 601).

    Da es Sinn und Zweck des Erfordernisses der vorherigen Zustimmung zur Behandlung in der gemischten Anstalt auch ist, zu vermeiden, dass im Einzelfall eine nachträgliche und deshalb schwierige Überprüfung dieser Frage durch den Versicherer erforderlich wird, genügte die etwaige Notwendigkeit der Behandlung nicht, die Beklagte daran zu hindern, sich auf den Ausschluss der Leistung zu berufen (vgl. Senat VersR 2002, 601; OLG Karlsruhe, VersR 1990, 37; OLG München, VersR 1983, 361).

    Vielmehr durfte die Beklagte - unbeschadet früherer Zusagen bei identischem Sachverhalt - frei darüber entscheiden, ob sie erneut eine Zusage erteilt oder nicht (vgl. Senat VersR 2001, 972; Senat VersR 2002, 601 (602); OLG Nürnberg, Recht und Schaden 1996, 283; Bach/Moser, a.a.O. § 4 MB/KK Rdn. 130).

  • AG Bad Segeberg, 23.08.2012 - 17 C 240/11

    Krankenhaustagegeldversicherung: Leistungsverweigerung des Versicherers wegen

    Die hiermit einhergehende Begrenzung der Leistungspflicht des Versicherers benachteiligt den Versicherungsnehmer weder unangemessen, noch stellt sie sich als überraschend dar (vgl. BGH, Urt. v. 16.02.1983 - IVa ZR 20/81, VersR 1983, 576 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.06.2001 - 7 U 22/01, VersR 2002, 601 f., juris Rn. 4; OLG Hamm, Urt. v. 08.01.1999 - 29 U 137/98, NJW-RR 1999, 972; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.07.2006 - 5 U 53/06, NJW-RR 2006, 1623 ff.; KG, Urt. v. 11.03.2003 - 6 U 171/01, RuS 2004, 244, juris Rn. 44; LG Kiel, Urt. v. 15.05.2012 - 10 S 53/10, S. 2 f.).

    Zutreffend wird jedoch allgemein davon ausgegangen, dass es sich bei § 4 Abs. 5 MB/KK gerade nicht um eine (verhüllte) Obliegenheit handelt (BGH, Urt. v. 16.02.1983 - IVa ZR 20/81, VersR 1983, 576 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.06.2001 - 7 U 22/01, VersR 2002, 601 f., juris Rn. 3; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.07.2006 - 5 U 53/06, NJW-RR 2006, 1623 ff.; KG, Urt. v. 11.03.2003 - 6 U 171/01, RuS 2004, 244, juris Rn. 44; LG Saarbrücken, Urt. v. 21.12.2005 - 12 O 334/04, juris Rn. 17).

    Aus diesem Grund ist einem Versicherungsnehmer, der sich ohne schriftliche Zustimmung des Versicherers zur Behandlung in eine gemischte Anstalt begibt, der Nachweis abgeschnitten, dass er keine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme, sondern eine medizinisch notwendige Heilbehandlung in Anspruch genommen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 20.06.2001 - 7 U 22/01, VersR 2002, 601 f., juris Rn. 4; LG Kiel, Urt. v. 15.05.2012 - 10 S 53/10, S. 4).

    Entsprechend war das Gericht nicht gehalten, dem dahingehenden Beweisangebot der Beklagten nachzugehen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 20.06.2001 - 7 U 22/01, VersR 2002, 601 f., juris Rn. 4).

  • KG, 11.03.2003 - 6 U 171/01

    Eintrittspflicht der Krankenhaustagegeldversicherung: Einordnung einer Klinik als

    Dies wird als zulässige Risikobegrenzung angesehen, die für den Versicherungsnehmer weder überraschend ist noch eine unzulässige Benachteiligung darstellt, vgl. §§ 3, 9 AGBG a.F. (so z.B. OLG Frankfurt/M. VersR 2002, 601; OLG Hamm VersR 1999, 1138; OLG Karlsruhe r + s 1998, 296, 297 f.; Schoenfeldt/Kalis, a.a.O., Rn. 98, 99 zu § 4 MB/KK m.w.N.; anders für die Krankentagegeldversicherung OLG Oldenburg VersR 1998, 174 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2004 - 4 U 78/03

    Zur Kostendeckung einer Klimakur am Toten Meer durch eine private

    Der Umstand, dass vergleichbare Behandlungen übernommen wurden, schafft keinen Vertrauenstatbestand dergestalt, dass die Versicherung fortan in stets gleicher Weise verfahren müsste (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2002, 601).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2010 - 8 O 4489/10

    Leistungsausschluss bzgl. der Kosten einer stationären psychosomatischen

    Dem Versicherungsnehmer, der sich ohne schriftliche Zustimmung vor Behandlungsbeginn in eine gemischte Anstalt begibt, ist der nachträgliche Gegenbeweis abgeschnitten, dass keine Kur-, Sanatoriums- oder Rehabilitationsmaßnahme vorlag (BGH VersR 1983, 576; OLG Frankfurt VersR 2002, 601; OLG Koblenz VersR 2008, 1525).
  • LG München I, 12.10.2022 - 23 O 2623/22

    Krankenversicherung, Leistungen, Erkrankung, Versicherungsschutz,

    cc) Durch Erkrankung oder Unfall entsteht eine Notlage, die die sofortige Behandlung erforderlich macht und dem Versicherungsnehmer keine Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Krankenhäusern oder die Möglichkeit zur Einholung einer vorherigen Leistungszusage lässt (OLG Hamm VersR 1988, 127; OLG Frankfurt a.M. VersR 2002, 601; LG Berlin NVersZ 2001, 414 (415)).
  • AG München, 09.08.2007 - 223 C 10125/07

    Krankenversicherung, private - gemischte Anstalt, Heilbehandlung in -

    Eine solche steht nach herrschender Rechtssprechung, welcher das Gericht folgt, im freien Ermessen des Versicherers (BGH Versicherungsrecht 03, 360, Frankfurt Versicherungsrecht 02, 601, Hamm Versicherungsrecht 82, 287, 92, 687, 94, 297, Karlsruhe Versicherungsrecht 90, 37. a.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5028
OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01 (https://dejure.org/2001,5028)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2001 - 9 UF 140/01 (https://dejure.org/2001,5028)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 9 UF 140/01 (https://dejure.org/2001,5028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 887 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Hierbei orientiert er sich an der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1998, 899), wonach sich der Vorteil mietfreien Wohnens im eigenen Haus nach der hierdurch ersparten ortsüblichen Miete für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende angemessene kleinere Wohnung bemisst.

    Dieser Wohnwert wirkt sich indes nicht bedarfserhöhend aus, weil die vom Beklagten nach der notariellen Vereinbarung vom 4. Oktober 1994 auf die Finanzierungsdarlehen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die verbrauchsunabhängigen Kosten in Abzug zu bringen sind (vgl. BGH FamRZ 1998, 899 und NJW 2000, 284).

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 331/81

    Berücksichtigung eines fiktiven Entgelts für die Gewährung der Wohnung zu Gunsten

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Allenfalls in seltenen Ausnahmefällen kann bei besonders hohen Einkünften eine Beschränkung des Unterhalts auf die Mittel, die eine Einzelperson auch bei Berücksichtigung hoher Ansprüche für billigenswerten Lebensbedarf sinnvoll nicht ausgeben kann, in Betracht gezogen werden (BGH NJW 1983, 683).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Zutreffend weist der Beklagte allerdings darauf hin, dass dann, wenn die steuerlich in Ansatz gebrachten Verluste und Aufwendungen unterhaltsrechtlich nicht anerkannt werden, auch die hieraus erzielten Steuervorteile der Klägerin nicht zugute kommen können (BGH FamRZ 1987, 36).
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Dieser Wohnwert wirkt sich indes nicht bedarfserhöhend aus, weil die vom Beklagten nach der notariellen Vereinbarung vom 4. Oktober 1994 auf die Finanzierungsdarlehen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die verbrauchsunabhängigen Kosten in Abzug zu bringen sind (vgl. BGH FamRZ 1998, 899 und NJW 2000, 284).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Der Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass das Schreiben vom 22. Mai 1995 keinen Verzug begründen konnte, weil zu dieser Zeit der Anspruch auf Trennungsunterhalt noch nicht entstanden war und der Verzug begrifflich eine Mahnung nach Fälligkeit voraussetzt (BGH FamRZ 1992, 920).
  • OLG Nürnberg, 16.05.1994 - 10 UF 3952/93

    Zulässigkeit eines im Rahmen einer Stufenklage gestellten Auskunftsantrag und

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Daher stellt sich die mit der Berufung - zunächst zu Recht - aufgeworfene Frage, ob es sich bei dem angefochtenen Urteil um ein unzulässiges horizontales Teilurteil handelt (vgl. hierzu BGH FamRZ 1996, 1070; SchlOLG OLGR 1997, 130; OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1594), nicht mehr.
  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Obwohl das Familiengericht über den Klagezeitraum vor dem 1. September 1996 nicht entschieden hat, zieht der Senat das Verfahren insoweit an sich und entscheidet hierüber mit, ohne dass es insoweit eines förmlicher Sachantrags des Beklagten bedarf (vgl. BGH NJW 1959, 1827; OLG Köln OLGR 1996, 65; SchlHOLG OLGR 1997, 316 ff, 319).
  • BGH, 27.03.1996 - XII ZR 83/95

    Fassung von Berufungsanträgen; Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Daher stellt sich die mit der Berufung - zunächst zu Recht - aufgeworfene Frage, ob es sich bei dem angefochtenen Urteil um ein unzulässiges horizontales Teilurteil handelt (vgl. hierzu BGH FamRZ 1996, 1070; SchlOLG OLGR 1997, 130; OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1594), nicht mehr.
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Eine generelle Aussage darüber, ab welcher Einkommenshöhe bestimmte Beträge nicht für den Lebensunterhalt verwandt sondern gespart werden, lässt sich nach der Lebenserfahrung nicht treffen (BGH NJW 1983, 1733).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Vielmehr hat das Familiengericht im Grundsatz der Klägerin zu Recht die Hälfte des verteilungsfähigen Familieneinkommens zugesprochen, weil Ehegatten grundsätzlich in gleicher Weise am ehelichen Lebensstandard teilnehmen (Halbteilungsgrundsatz; vgl. BGH FamRZ 1999, 372 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 01.08.1995 - 12 UF 38/95
  • OLG Hamm, 04.08.1997 - 6 UF 12/97

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt; Berechnung von

  • OLG Naumburg, 24.07.2003 - 1 W 28/03

    Zum Bestimmtheitserfordernis im Rahmen der Zwangsvollstreckung

    Eine Verurteilung zur Freihaltung bedarf, um vollstreckungsfähig zu sein, der genauen Konkretisierung des Anspruches, von dem freigehalten werden soll, nach Grund und Höhe (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1980, 1450, NJW 1981, 870; OLG Düsseldorf, MDR 1982, 942; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2000, 262; OLG Köln, OLGR Köln 2002, 20 m.w.N.; MüKo-Lüke, ZPO, § 253, Rdn. 146).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 8 U 165/12

    Arzthaftung: Erforderlicher Umfang der Aufklärung des medizinischen Sachverhalts

    Der allgemein gehaltene Vortrag, er sei nicht über alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt worden, genügt nicht (vgl. Martis/Winkhart, 3. Aufl. 2010, Anm. A. 1254; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 20 ff)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8932
OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01 (https://dejure.org/2001,8932)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.10.2001 - 12 U 137/01 (https://dejure.org/2001,8932)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 12 U 137/01 (https://dejure.org/2001,8932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fehlbehandlung eines Kassenpatienten; Anspruch auf Schadensbeseitigung; Zahnarzt; Privatliquidation; Zahnbehandlung

  • Judicialis

    BGB § 249

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Fehlbehandlung eines Kassenpatienten; Anspruch auf Schadensbeseitigung durch privat liquidierenden Zahnarzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 17.10.1994 - 3 U 11/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    Besondere Umstände können es allerdings rechtfertigen, im Einzelfall gleichwohl die Kosten einer privatärztlichen Behandlung als erstattungsfähig anzusehen (OLG Oldenburg VersR 1984, 765; OLG Hamm NJW 1995, 786).
  • LG Wiesbaden, 26.06.1995 - 1 S 13/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    Die Klägerin kann danach wegen mangelhafter Zahnbehandlung durch die Beklagte - wie rechtskräftig durch Urteil des Landgerichts Mannheim vom 03.05.1996 (1 S 13/95) festgestellt worden ist - die Kosten ersetzt verlangen, die notwendig sind, um die dort genannten zahnärztlichen Leistungen vorzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 8 U 23/89

    Umfang der Ersatzpflicht eines Kassenzahnarztes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    Besteht der Schaden in dem Erfordernis einer neuerlichen (zahn-)ärztlichen Behandlung nach einer fehlerhaft durchgeführten kassenärztlichen Behandlung, beschränkt sich der zu leistende Schadensersatz regelmäßig auf die Ausgaben, die dem Patienten bei einer nach den Grundsätzen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführten erneuten Behandlung entstehen; der Kassenpatient kann für die erneute Behandlung nur die Leistungen eines Kassenarztes beanspruchen (OLG Düsseldorf VersR 1991, 884; Palandt; BGB; 60. Aufl.; § 249 Rdn.10).
  • OLG Oldenburg, 11.01.1984 - 3 U 158/81

    Schmerzensgeld; Student; Unfall; Schürfwunden; Prellwunden; Knochenzersplitterung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    Besondere Umstände können es allerdings rechtfertigen, im Einzelfall gleichwohl die Kosten einer privatärztlichen Behandlung als erstattungsfähig anzusehen (OLG Oldenburg VersR 1984, 765; OLG Hamm NJW 1995, 786).
  • OLG Frankfurt, 13.12.1984 - 1 U 294/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    In Betracht kommen hierbei besondere Behandlungsschwierigkeiten aber auch unter Berücksichtigung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten das Verhalten des Schädigers und der Vertrauensschutz (OLG Frankfurt VersR 1987, 572).
  • BGH, 06.07.2004 - VI ZR 266/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Schädigung eines Kassenpatienten durch einen

    Doch läßt das Berufungsgericht außer acht, daß die Umstände des Einzelfalles die Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen rechtfertigen können und deshalb bei der Frage, welche Aufwendungen für eine gebotene Heilbehandlung erforderlich sind, berücksichtigt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1969 - VI ZR 69/68 - VersR 1969, 1040 und vom 11. November 1969 - VI ZR 91/68 - aaO; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1963 - III ZR 219/62 - VersR 1964, 257 m.w.N.; OLG München, VersR 1981, 169, 170; OLG Oldenburg, VersR 1984, 765; OLG Hamm, NJW 1995, 786, 787; OLG Hamm, NZV 2002, 370, 371; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2002, 20; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß 24. Aufl., Kap. 2 Rdn. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10092
OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99 (https://dejure.org/2001,10092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.09.2001 - 7 U 92/99 (https://dejure.org/2001,10092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. September 2001 - 7 U 92/99 (https://dejure.org/2001,10092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld; Schadensersatz; Behandlungsfehler ; Aufklärungspflicht ; Behandlungsalternativen; Sudeckdystrophie ; Gips ; Darlegungslast

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 288; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - Behandlungsalternativen - Darlegungslast des Patienten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190; BGH VersR 2000, 766, 767).
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 162/97

    Bezugnahme auf in der ersten Instanz nach der mündlichen Verhandlung zu den Akten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Dabei kann offen bleiben, ob die Bezugnahme auf das Vorbringen in den Schriftsätzen vom 20.10.98 und vom 13.04.99 in der Berufungsbegründung ausreicht (für die Zulässigkeit einer Bezugnahme auf einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung ohne Schriftsatzrecht nachgereichten Schriftsatz BGH NJW-RR 1998, 1514), weil sich auch bei Berücksichtigung dieses Vorbringens keine Schadensersatzansprüche des Klägers ergeben.
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190; BGH VersR 2000, 766, 767).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Denn Dokumentationsversäumnisse als solche sind kein eigenständiger Anknüpfungspunkt für eine vertragliche oder deliktische Haftung (BGH VersR 1993, 836).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 277/87

    Annahme eines Behandlungsfehlers bei fehlerhaften Valium-Injektion

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, der im Arzthaftungsprozess in aller Regel nicht anwendbar ist (BGH VersR 1988, 1031), können sich für den Patienten nämlich nur ergeben, wenn nach der Lebenserfahrung die Schädigung typisch auf einen Behandlungsfehler hindeutet ( Steffen/Dressler Arzthaftungsrecht 8. Auflage 1999 RZ 495).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    An den dem Arzt obliegenden Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten dürfen keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 1985, 1399).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Die Wahl der richtigen Behandlungsmethode ist grundsätzlich Sache de Arztes (BGH VersR 1988, 179, 180).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

    Es übersieht aber, dass nach dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a. a.O.; VersR 1988, 179, 180 = BGHZ 102, 17; VersR 1996, 293; vgl. auch VersR 1982, 771, 772) und des Senats (OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 =VersR 2003, 224, 225; MedR 2003, 229; zuletzt Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 63/02) die Wahl der Behandlungsmethode zunächst Sache des Arztes und über Behandlungsalternativen dann aufzuklären ist, wenn die Methode des Arztes nicht diejenige der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen aber andersartigen Risiken besteht (vgl. auch Senat OLGR 2003, 233, 234; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn .
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02

    Arzthaftung: Verantwortlichkeit des Operateurs für Fehler des Anästhesisten bei

    In einem solchen Fall ist es Sache des Patienten vorzutragen, über welche Risiken er hätte aufgeklärt werden müssen ( vgl. Senat, OLGR 2002, 20; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., S. 216).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02

    Arzthaftungsprozess: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines verspäteten Antrages

    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190, 191; VersR 2000, 766, 767; Senatsurteile OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 = VersR 2003, 224, 225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.06.2001 - 8 W 155/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15020
OLG Hamburg, 15.06.2001 - 8 W 155/01 (https://dejure.org/2001,15020)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2001 - 8 W 155/01 (https://dejure.org/2001,15020)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 8 W 155/01 (https://dejure.org/2001,15020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,15020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    KVGKG Nr. 1202
    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach mehreren Anerkenntnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 03.11.1999 - 8 W 337/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2001 - 8 W 155/01
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 3.November 1999 (- 8 W 337/9 -, MDR 2000, 111) zwar klargestellt, dass eine nach einem Anerkenntnisteilurteil aufgrund streitiger Verhandlung über die Kosten erlassene mit Gründen versehene Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO einer Gebührenermäßigung entgegensteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.08.2001 - 1 UF 303/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19557
OLG Jena, 30.08.2001 - 1 UF 303/01 (https://dejure.org/2001,19557)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.08.2001 - 1 UF 303/01 (https://dejure.org/2001,19557)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. August 2001 - 1 UF 303/01 (https://dejure.org/2001,19557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,19557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Sorgerechtsregelung - US-amerikanische Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht