Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsvertrag; Ausschlußklausel; Allmählichkeitsschaden; Transparenzgebot; Deckungspflicht
- Judicialis
AGBG § 9 Abs. 1; ; AHB § 4 Abs. 1 Nr. 5
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9 Abs. 1; AHB § 4 I Nr. 5
Ausschluss von Allmählichkeitsschäden in § 4 I Nr. 5 AHB ist unwirksam
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9 Abs. 1; AHB § 4 Abs. 1 Nr. 5
Ausschlußtatbestand für den "Allmählichkeitsschaden" in § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB verstößt gegen des Transparenzgebot - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Allmählichkeitsschäden"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Von Mieter verursachte Wasserschäden im Versicherungsrecht
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 20.06.2001 - 8 O 10549/00
- OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 967
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 09.05.1990 - IV ZR 61/89
Haftung für Folgesachschäden
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Bedenkt man zusätzlich, daß es nach obergerichtlicher Rechtsprechung insoweit ausreicht, daß "an irgendeiner Stelle des Kausalverlaufs allmähliche Einwirkungen stattfinden" (BGH VersR 90, 733; RuS 94, 331), so bleibt selbst der verständige Versicherungsnehmer ratlos zurück.cc) Seine Ratlosigkeit wird nicht dadurch behoben, wenn man ihn darüber aufklärt, daß die Ausschlußklausel selbst dann eingreifen soll, wenn sich die allmähliche Einwirkung an einer eigenen Sache ausgewirkt hat (kein Haftpflichtschaden im Sinn des § 1 I AHB), aber zu einem Folgeschaden an Sachen Dritter geführt hat (BGH RuS 94, 331; VersR 90, 733).
dd) Ein weiteres Auslegungsproblem bei Anwendung der Klausel ist die Frage, was geschieht, wenn der vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorgang einen Schaden verursacht, der seinerseits zu einem weiteren, an sich nicht ausgeschlossenen Schaden führt (vgl. den Fall BGH VersR 90, 733).
- BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Dies gilt insbesondere für Ausschlußklauseln der vorliegenden Art. Insoweit muß dem Versicherungsnehmer klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang sein Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH NJW 2001, 1132; 99, 2279; OLG Saarbrücken NVersZ 2001, 506).Dabei wird nicht verkannt, daß, das Transparenzgebot nach seiner in der Rechtsprechung entwickelten Ausformulierung nur verlangt, daß die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen läßt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 99, 710; 2001, 841; RuS 2001, 433).
- BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, daß die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen läßt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGHZ 141, 143; RuS 2001, 433; VersR 2001, 841, m.w.N.).Dabei wird nicht verkannt, daß, das Transparenzgebot nach seiner in der Rechtsprechung entwickelten Ausformulierung nur verlangt, daß die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen läßt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 99, 710; 2001, 841; RuS 2001, 433).
- OLG Karlsruhe, 19.02.1981 - 12 U 169/80
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Beispielhaft ist insoweit eine Fallgestaltung, die das OLG Karlsruhe entschieden hat (VersR 81, 1121).Feuchtigkeit im Sinn der Klausel soll nämlich nur eine "Benetzung oder Durchdringung eines Gegenstandes mit Flüssigkeit in verhältnismäßig geringer, fein verteilter Menge" sein (BGH VersR 80, 813; OLG Karlsruhe, VersR 81, 1121;… Littbarski, a.a.O., Rz. 112, m.w.N.).
- BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, daß die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen läßt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGHZ 141, 143; RuS 2001, 433; VersR 2001, 841, m.w.N.).Dabei wird nicht verkannt, daß, das Transparenzgebot nach seiner in der Rechtsprechung entwickelten Ausformulierung nur verlangt, daß die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen läßt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 99, 710; 2001, 841; RuS 2001, 433).
- BGH, 06.07.1994 - IV ZR 311/93
Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers für Wasserschäden
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Unrichtig ist die von der Beklagten im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 12.12.2001 geäußerte Rechtsauffassung, der BGH habe in der zitierten Entscheidung vom 06.07.1994 - IV. ZR 311/93 (NJW-RR 94, 1368) die Transparenz des § 4 I Nr. 5 AHG anerkannt. - OLG Frankfurt, 09.07.1997 - 7 U 210/96
Anforderungen an einen bindenden Stichentscheid
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Selbst Styrol-Moleküle, die - weil ungebunden - aus der Behälterwand eines Tanks in den Tankinhalt (Wein) eindringen, sollen unter den Begriff fallen (OLG Frankfurt, NJW-RR 97, 1386). - BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 3/80
Feuchtigkeitsklausel - Wasseraustritt - Rohrleitung
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Feuchtigkeit im Sinn der Klausel soll nämlich nur eine "Benetzung oder Durchdringung eines Gegenstandes mit Flüssigkeit in verhältnismäßig geringer, fein verteilter Menge" sein (BGH VersR 80, 813; OLG Karlsruhe, VersR 81, 1121;… Littbarski, a.a.O., Rz. 112, m.w.N.). - OLG Hamm, 18.06.1982 - 20 U 26/80
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
So soll etwa keine allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit mehr vorliegen, wenn 6 Liter Wasser pro Stunde aus Rissen in einer Rohrleitung austreten (OLG Hamm, VersR 83, 525). - OLG Frankfurt, 03.06.1987 - 17 U 167/84
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Noch weitergehend hält das OLG Frankfurt einen Zeitraum von mehreren Monaten beim Diffundieren von Styrol-Molekülen in Wein für erforderlich (NJW-RR 87, 1386). - BGH, 09.05.1990 - IV ZR 51/89
Vorschriftwidriger Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen
- OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
Ausschluss des vorläufigen Versicherungsschutzes in der Lebensversicherung …
- BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung
- LG Hamburg, 16.05.2018 - 404 HKO 53/17
Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen: Wirksamkeit des …
Richtig sei, dass das OLG Nürnberg (Urt. V. 20.12.2001 - 8 U 2497/01 NVersZ 2002, 282) in einer einzelnen Ausreißerentscheidung darauf erkannt habe, dass die Bedingung für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer unklar und unverständlich sei.Soweit in der Rechtsprechung Bedenken gegen Wirksamkeit des Ausschlusses eines "Allmählichkeits-Schadens" erhoben sind, beruhte dies auf Annahme eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2001, 8 U 2497/01 - Rdnr. 10 ff. juris).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 WF 204/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Kindesunterhalt; Vertretung des Kindes; Beistandschaft; Unterhaltstitel; Unterhalsthöhe; Umwandlung von Regelunterhalt; Begründung des Beschlusses
- Judicialis
BGB § 1612a; ; BGB § 1612 a Abs. 1; ; SGB VIII § 55 Abs. 2; ; RegelbetrVO § 2; ; ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 1; ; ZPO § 648 Abs. 3; ; ZPO § 652 Abs. 2; ; ZPO § 654
- rechtsportal.de
Unterhalt - vereinfachtes Verfahren - Beistandschaft - Tenorierung - Umwandlung von Regelunterhalt - Begründung der Beschlüsse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Naumburg - FH 32/00
- OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 WF 204/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 834 (Ls.)
Rechtsprechung
OLG Köln, 10.07.2001 - 15 U 215/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Endverbrauchernahes Erfassungssystem für Verpackungen; Öffentliche Abfallentsorgung; Werkstofferfassung; Verkaufsverpackung ; Verpackungsverordnung (VerpackV); Produktnutzen; Lizenzentgelt; Feststellungsklage
- Judicialis
VerpackV § 3; ; VerpackV § 3 Abs. 1; ; VerpackV § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; VerpackV § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; VerpackV § 6 Abs. 3; ; VerpackV § 6 Abs. 6; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rewis.io
- rechtsportal.de
Verpackungsverordnung § 3
Multi-Frischeboxen sind Verpackung i.S. der Verpackungsverordnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.11.2000 - 83 O 72/00
- OLG Köln, 10.07.2001 - 15 U 215/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.1999 - I ZR 95/97
Stülpkarton; Lizenzpflichtigkeit eines Spielekartons innerhalb des Dualen Systems …
Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 15 U 215/00
Das Landgericht befinde sich auch im Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 20.10.1999 (I ZR 95/97, WRP 2000, 546 ff.), weil nach der Rechtsprechung des BGH jede Umhüllung einer zum Verbrauch bestimmten Ware unter die VerpackV falle.Anknüpfend an diesen Wortlaut hat der BGH unter dem 20.10.1999 (- I ZR 95/97 - WRP 2000, 546 ff. - "Stülpkarton"- ) entschieden, dass § 3 Abs. 1 Nr. 2 VerpackV 1991 solche Verkaufsverpackungen nicht erfaßt, "die als dauerhafte Umhüllung eines Gegenstandes dienen, dessen bestimmungsgemäße Verwendung in einem Gebrauch, nicht in einem - die Substanz aufzehrenden - Verbrauch liegen" (…vgl. a.a.O. S. 548 li. Spalte unten).
Liegen daher auch im Sinne der VerpackV und im Sinne der Entscheidung des BGH vom 20.10.1999 (I ZR 95/97 - vgl. dazu bereits oben -) alle tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Einordnung der Umhüllung als Verkaufsverpackung vor, so müssen Zweifel an dem Konsum- und dem Benutzerverhalten der Endverbraucher zu Lasten der Beklagten gehen.
- BGH, 03.07.1972 - III ZR 84/69
Rechtsstellung des Klägers im gerichtlichen Verfahren; Berechtigung zur …
Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 15 U 215/00
Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - zu erwarten ist, dass durch das Feststellungsurteil der Streit der Parteien ausgeräumt und Rechtssicherheit mit der Folge herbeigeführt werden kann, dass sich weitere Prozesse zwischen den Parteien erübrigen (…vgl. ebenso Lüke, a.a.O., § 256 Rdn. 22 m.w. Nachw.;… vgl. auch BArbG AP § 256/48, wenn die Anerkennung eines ergehenden Urteils zwischen den Parteien unstreitig ist - entnommen: Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., 1976, § 256 B I a 2; vgl. auch BArbG Betrieb 1970, 1836; BGH, Urteil vom 19.1.1971 I GRUR 358; BGH vom 3.7.1972, III VersR 1973, 53: alle entnommen: Wieczorek, a.a.O., B II a;… vgl. auch Schumann, in: Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 256 Rdn. 33 a.E.).
- OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 83/05
Lizenzentgelt für Knusper-Box mit Grünem Punkt - Abgrenzung zwischen …
Zur Begründung hat es im Wesentlichen unter Berufung auf ein Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10.07.2001 - 15 U 215/00 - ausgeführt, die Plastikboxen seien als Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung zu behandeln.Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagte die Knusper Box zu einem wesentlich höheren Preis als die Früchtemischung ohne Boxumhüllung auf den Markt gebracht hat (siehe zu diesem Kriterium: OLG Köln, 15. Zivilsenat, Urteil vom 10.07.2001 - 15 U 215/00 -, S. 15).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 14.08.2001 - 14 U 3/2001, 14 U 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Arzthaftung; Schadensersatz; Ärztliche Behandlung; Antibiotische Behandlung; Lokale Wunde
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711
Schadensersatzanspruch bei Behandlung einer lokalen Wunde ohne Antibiotika - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn - O 1650/98
- LG Heilbronn, 29.11.2000 - 1b O 1650/98
- OLG Stuttgart, 14.08.2001 - 14 U 3/2001, 14 U 3/01
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.02.2002 - 2 U 261/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung des Auktionators: Anerkenntnis des Haftpflichtanspruchs gegenüber dem Einlieferer; Unwirksamkeit der Versicherungsbedingungen über das Anerkenntnisverbot
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 154 Abs 2 VVG; § 5 Nr 2 VermSchAVB; § 5 Nr 3 VermSchAVB; § 6 Nr 13 VermSchAVB; § 5 Abs 5 AHB; § 6 Abs 3 VVG
Abrechnung; Allgemeine Versicherungsbedingungen; Anerkenntnisverbot; Anerkennungsverweigerung; Anspruchsanerkenntnis; Auktionator; Ausnahmeregelung; Berufshaftpflichtversicherung; Einlieferer; Einstandspflicht; Gebotsstundung; Haftpflichtanspruch; Haftungsübernahme; ... - rechtsportal.de
AVB § 5 Nr. 3 a) Abs. 2 § 6 Nr. 1
Leistungsfreiheit bei der Vermögenshaftpflichtversicherung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 20.02.2002 - 5 O 899/98
- OLG Oldenburg, 20.02.2002 - 2 U 261/01