Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01   

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OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3725)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3725)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft der Marke "Hot Chili"; Markenverletzung durch den Gebrauch von "Chili" und klein beigestelltem "works" auf Fahrradgabeln; Verwechslungsgefahr; Keine rechtsmissbräuchliche Mehrfachverfolgung durch Einzelabmahnung mehrerer ...

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 5; ; UWG § ... 25; ; ZPO § 93; ; ZPO § 97; ; ZPO § 542 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 3; ; ZPO § 938 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 30 Abs. 3; ; MarkenG § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Hot Chili" und "Chili works" - hagebau verletzt Markenrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 381
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    b) Im Ansatz zu Recht hebt der Antragsgegner darauf ab, dass, wenn der Gesamteindruck einer zusammengesetzten Marke durch gleichwertige Zeichenbestandteile bestimmt wird, kein Zeichenbestandteil allein geeignet ist, den Gesamteindruck der zusammengesetzten Marke zu prägen, weshalb bei der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Zeichenbestandteiles aus der Gesamtmarke mit der Kollisionsmarke eine Verwechslungsgefahr nicht angenommen werden kann (so BGH GRUR 96, 777 - JOY [Joy zu Foot Joy]; GRUR 96, 775 - Sali Toft [SALMI zu Sali Toft]; GRUR 91, 319 [l 3 a] - HURRICANE [dort Cliff Hurricane gegen DEYNIQUE FOR MEN HURRICANE EXTRA COLOGNE]; Fezer a.a.O. § 14, 159; Ströbele in Althammer/Ströbele/Klaka, MarkenG, 6. Aufl., § 9, 180).

    Dann ist es nicht zulässig, ein Element aus einem zusammengesetzten Zeichen herauszugreifen und dieses allein mit dem anderen Zeichen auf seine Identität oder Ähnlichkeit hin zu überprüfen (BGH GRUR 96, 775 - Sali Toft; zust. Fezer a.a.O. 159; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 14, 390).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Die Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes durch mehrere Unterlassungsgläubiger für sich genommen hat der BGH nicht für beanstandungswürdig erachtet (BGH WRP 00, 1263, 1264 - Neu in Bielefeld I; 00, 1266, 1267 - Neu in Bielefeld II).

    In den beschriebenen Fällen kann das prozessuale Vorgehen - je nach den Umständen des Einzelfalls - den Schluss rechtfertigen, dass der klagende Gläubiger neben dem Interesse an einer Untersagung des Wettbewerbsverstoßes die Absicht verfolgt, den Schuldner durch eine - der Sache nach unnötige - Belastung mit Kosten und Gebühren zu schädigen und ihn dadurch im Wettbewerb zu behindern (BGHZ 144, 165 f = WRP 00, 1269, 1272 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; WRP 00, 1266, 1267/68 - Neu in Bielefeld II; Köhler in Köhler/Piper, UWG, § 13, 62 zur sog. Konzernsalve; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 399).

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich der Verkehr bei aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marken eher am Wortbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; 98, 1083, 1085 - Karolus Magnus; 97, 443, 445 - Springende Raubkatze}.
  • BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94

    "JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    b) Im Ansatz zu Recht hebt der Antragsgegner darauf ab, dass, wenn der Gesamteindruck einer zusammengesetzten Marke durch gleichwertige Zeichenbestandteile bestimmt wird, kein Zeichenbestandteil allein geeignet ist, den Gesamteindruck der zusammengesetzten Marke zu prägen, weshalb bei der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Zeichenbestandteiles aus der Gesamtmarke mit der Kollisionsmarke eine Verwechslungsgefahr nicht angenommen werden kann (so BGH GRUR 96, 777 - JOY [Joy zu Foot Joy]; GRUR 96, 775 - Sali Toft [SALMI zu Sali Toft]; GRUR 91, 319 [l 3 a] - HURRICANE [dort Cliff Hurricane gegen DEYNIQUE FOR MEN HURRICANE EXTRA COLOGNE]; Fezer a.a.O. § 14, 159; Ströbele in Althammer/Ströbele/Klaka, MarkenG, 6. Aufl., § 9, 180).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    b) Im Ansatz zu Recht hebt der Antragsgegner darauf ab, dass, wenn der Gesamteindruck einer zusammengesetzten Marke durch gleichwertige Zeichenbestandteile bestimmt wird, kein Zeichenbestandteil allein geeignet ist, den Gesamteindruck der zusammengesetzten Marke zu prägen, weshalb bei der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Zeichenbestandteiles aus der Gesamtmarke mit der Kollisionsmarke eine Verwechslungsgefahr nicht angenommen werden kann (so BGH GRUR 96, 777 - JOY [Joy zu Foot Joy]; GRUR 96, 775 - Sali Toft [SALMI zu Sali Toft]; GRUR 91, 319 [l 3 a] - HURRICANE [dort Cliff Hurricane gegen DEYNIQUE FOR MEN HURRICANE EXTRA COLOGNE]; Fezer a.a.O. § 14, 159; Ströbele in Althammer/Ströbele/Klaka, MarkenG, 6. Aufl., § 9, 180).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich der Verkehr bei aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marken eher am Wortbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; 98, 1083, 1085 - Karolus Magnus; 97, 443, 445 - Springende Raubkatze}.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich der Verkehr bei aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marken eher am Wortbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; 98, 1083, 1085 - Karolus Magnus; 97, 443, 445 - Springende Raubkatze}.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    In den beschriebenen Fällen kann das prozessuale Vorgehen - je nach den Umständen des Einzelfalls - den Schluss rechtfertigen, dass der klagende Gläubiger neben dem Interesse an einer Untersagung des Wettbewerbsverstoßes die Absicht verfolgt, den Schuldner durch eine - der Sache nach unnötige - Belastung mit Kosten und Gebühren zu schädigen und ihn dadurch im Wettbewerb zu behindern (BGHZ 144, 165 f = WRP 00, 1269, 1272 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; WRP 00, 1266, 1267/68 - Neu in Bielefeld II; Köhler in Köhler/Piper, UWG, § 13, 62 zur sog. Konzernsalve; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 399).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    a) Dass bei einem (auch nur) auf Unterlassung von Markenverletzung gerichteten Begehren zugleich Markeninhaber und Lizenznehmer in subjektiver Klaghäufung vorgehen können, hat der BGH in neueren Entscheidungen mehrfach bestätigt (BGH GRUR 01, 448, 450 - [II 2 a] - Kontrollnummernbeseitigung II; Z 138, 349 [354] = GRUR 99, 161, 163 [II 4] - MAC Dog).
  • OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 115/98

    Zeitpunkt der Kenntniserlangung von einer wettbewerbswidrigen Anzeige -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Maßgeblich ist die Kenntniserlangung (OLG Köln NJW-RR 99, 694; Köhler a.a.O. § 15; Melullis a.a.O. 167).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    bb) Für die Zustimmung nach § 30 Abs. 3 MarkenG genügt es, wenn sie mit Rückwirkung bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung erteilt wird (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381, 382; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 30 Rn. 94).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Zudem ist die im Wettbewerbsrecht häufigere Problematik des fehlenden Eigeninteresses auf das Urheberrecht mit seinen Individualrechten - zu deren Schutz (wie gezeigt) auch § 95 a UrhG dient - nicht ohne weiteres übertragbar (vgl. ähnlich für das Markenrecht OLG Stuttgart, Urt. v. 21.2. 2002 - 2 U 206/01, GRUR-RR 2002, 381, 382).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12

    Mark Brandenburg - Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung

    Mit der wohl noch herrschenden Meinung (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. [2013], § 12, 3.14) hat der Senat im Übrigen dafür gehalten, dass eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auch auf Ansprüche aus dem Markenrecht geboten ist (Senat GRUR-RR 2002, 381 [juris Tz. 31]; B. v. 28.10.2011 - 2 W 49/11; Köhler a.a.O. 3.14 m.umfängl.N.).
  • LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08

    Urheberrechtsverletzung: Nutzung einer Zeichenfigur als eigenständiges

    Mehrere rechtlich selbstständige Verletzer, die parallel inhaltsgleiche Verletzungshandlungen vornehmen, können gesondert in Anspruch genommen werden, ohne dass hierin ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gesehen werden kann (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 381 ff. für das Markenrecht).

    Sind absolute Rechte betroffen, so ist es dem Verletzer nicht zumutbar, vor das sofortige und wirksame Abhilfe versprechende Abmahn- und Klageverfahren gegen jeden Verletzer Erhebungen über die Binnenstruktur der Störerschar vorzuschalten (vgl. für das Markenrecht mit ausführlicher Begründung OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 381, 382 f. - Hot Chili ; Kefferpütz in Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 97a Rn. 21).

  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 87/09

    Markenverletzungsverfahren: Kennzeichnungskraft der Marke "H 15"; angesprochene

    Die Klägerin trägt die Beweislast für die rechtserhaltende Benutzung (BT-Drs. a.a.O. S. 82; Senat GRUR-RR 2002, 381, 384; Fezer a.a.O. § 25, 21 und § 49, 20; Hacker a.a.O. § 25, 24 und 25; Bous a.a.O. § 25, 25).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 162/04

    Markenrecht: Markenschutz für den Titel eines bespielten Tonträgers ("Das Omen");

    Unter diesen Umständen ist das bloße Bestreiten mit Nichtwissen der Beklagten - die zudem über eigene Marktkenntnisse verfügen und zwanglos nähere Einzelheiten erkennen könnten - unzureichend (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381, juris Rdn. 44; Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 25 Rdn. 22; enger Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 25 Rdn. 19).
  • OLG Naumburg, 11.11.2005 - 10 U 26/05

    Zum rechtsmißbräuchlichen Verhalten i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG und zur Annahme der

    In diesem Fall erscheint es aber durchaus vertretbar, jedenfalls aber nicht rechtsmissbräuchlich, dass die Klägerin die Rechtslage vorprozessual getrennt beurteilte und außergerichtlich gegenüber den rechtlich selbständigen Beklagten getrennt vorgegangen ist und deren Rechtsverteidigung zunächst abwartete (vgl. ähnlich OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381, 383 - Hot Chili; Gloy in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 21 Rdn. 81).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    Da der Senat diese Analogie auch nur im Rahmen des markenrechtlichen Unterlassungsanspruches angenommen hat (vgl. etwa Senat GRUR-RR 2002, 381 [juris Tz. 31]), ist jenes von der Klägerin reklamierte Verbot, im Rahmen des § 91 a ZPO die Rechtsprechung zu ändern, schon nicht betroffen.
  • LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08

    Unzulässigkeit der Lottowerbung mit einem lächelnden Lottotrainer und dem grünen

    Es ist nämlich regelmäßig nicht gerechtfertigt, den Verletzten zum Pflichtigen eines täterschonenden Abwicklungsmodells zu machen (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381, 383).
  • LG Köln, 26.07.2004 - 28 O 301/04

    Auskunftsanspruch gegen Provider

    Die Grundsätze aus § 13 Abs. 5 UWG sind letztlich nur Ausprägung des generell geltenden Verbots von Rechtsmißbrauch (vgl. etwa OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381), so dass die Frage der analogen Anwendung oder lediglich der Heranziehung der in § 13 Abs. 5 UWG normierten Grundsätze offenbleiben kann, da im Ergebnis stets eine Missbrauchsentscheidung zu treffen ist.
  • KG, 07.03.2006 - 9 W 45/05

    Inanspruchnahme verschiedener Schuldner in verschiedenen Verfahren wegen

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2002 - 11 U 143/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3759
OLG Köln, 06.02.2002 - 11 U 143/01 (https://dejure.org/2002,3759)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2002 - 11 U 143/01 (https://dejure.org/2002,3759)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 11 U 143/01 (https://dejure.org/2002,3759)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 847; ; BGB § ... 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 7; StVG § 17; StVO § 8; StVO § 37
    Geschütztes Vertrauen des Einbiegenden auf Beachtung des Rotlichts einer Fußgängerampel durch den Vorfahrtberechtigten

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 § 17; StVO § 8 § 37
    Geschütztes Vertrauen für Einbiegenden in eine Vorfahrtstrasse; Haftungsverteilug bei Zusammenstoß zweier PKWs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 414
  • VersR 2002, 1302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 230/80

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 11 U 143/01
    Dies ist bereits mehrfach entschieden worden (vgl. BGH, NJW 1982, 1756 = MDR 1982, 841; OLG Celle, OLGR 2000, 85 f.; OLG Düsseldorf; OLGR 1992, 130, 131; OLG Hamm, OLGR 1997, 162 f.; 1998, 131 f.).
  • KG, 03.06.2004 - 12 U 68/03

    Haftung und Schadenersatz bei Radfahrerunfall: Zulässige Benutzung eines

    Der vorliegende Sachverhalt ist nach Auffassung des Gerichts nicht anders zu beurteilen, als diejenigen Fälle, in denen ein Kraftfahrer auf einer wartepflichtigen Straße darauf vertraut, dass der Fahrzeugverkehr auf der bevorrechtigten Straße das Rotlicht einer in unmittelbarer Nähe der Kreuzung befindlichen Fußgängerampel beachten werde (vgl. OLG Hamm, VersR 1972, 378; OLG Köln, VersR 2002, 1302).
  • OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Dieser Ansicht hat sich das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 5.11.2001 (OLGR Köln 2002, 58) angeschlossen, indem es die Auffassung vertreten hat, dass es zur Verfolgung eines Unterhalts Minderjähriger dem Kläger freistehe, ob er das vereinfachte Verfahren oder das Klageverfahren betreibe und ihm daher auch für beide Verfahrensarten ein Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zustehe.
  • OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02

    Leistungsunfähigkeit des gegenüber einem minderjährigen nichtehelichen Kind zum

    Die Entscheidung des Beklagten, an einer vom Arbeitsamt angebotenen Maßnahme teilzunehmen, um auf diese Weise seine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, ist unterhaltsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.12.1998 = FamRZ 1999, 1523 ; OLG Köln, OLGR 2002, 58).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/2001c, 5 U 35/01c, 5 U 35/2001, 5 U 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11725
OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/2001c, 5 U 35/01c, 5 U 35/2001, 5 U 35/01 (https://dejure.org/2001,11725)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.12.2001 - 5 U 35/2001c, 5 U 35/01c, 5 U 35/2001, 5 U 35/01 (https://dejure.org/2001,11725)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 5 U 35/2001c, 5 U 35/01c, 5 U 35/2001, 5 U 35/01 (https://dejure.org/2001,11725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erbeinsetzung durch prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös eines Grundstücks; Bedingtes Vermächtnis; Auslegungsbedürftigkeit des im Testament benutzten Begriffs des "Erben"; Gegenständliche Verteilung des Nachlasses; Verfügung über den gesamten Nachlass ; Maßgebliche ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 2087 Abs. 2
    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch Zuwendung bestimmter Gegenstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    Im Erbrecht gilt danach die Regel, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGHZ 124, 270, 273; BGH, NJW 2001, 2396 ).

    Auch das ist zu verneinen (BGH, NJW 2001, 2396 ).

    Auch sie sind nicht mit Grundeigentum im Sinne von § 25 Abs. 2 DDR-RechtsanwendungsG gleichzusetzen, da insoweit kein schützenswertes Interesse an einer Nachlassspaltung besteht (BGH, NJW 2001, 2396, 2397).

  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99

    Nachlassspaltung aufgrund in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH, FamRZ 1995, 481 ; BayObLG, FamRZ 1997, 391 ; FamRZ 2000, 989, 990; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1922 Rdnr. 8)).

    Die Ansprüche nach dem VermG entstehen, wenn der Berechtigte nicht mehr lebt, originär in der Person seines Rechtsnachfolgers, also des Erben (BGHZ 131, 22 ff. = DtZ 1994, 84, 85 m. w. N.; BayObLG, FamRZ 2000, 989; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1395 ).

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    Welches Sachrecht anzuwenden ist, richtet sich nach den von der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Beitritt der DDR in Anlehnung an das internationale Privatrecht entwickelten interlokalen Kollisionsregeln (BGHZ 124, 2.70, 272 f. = FamRZ 1994, 304 ; BGHZ 128, 41, 43).

    Im Erbrecht gilt danach die Regel, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGHZ 124, 270, 273; BGH, NJW 2001, 2396 ).

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    Die Zweifelsregelung des § 2087 Abs. 2 BGB ist dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser im Wege letztwilliger Verfügung mehreren Personen abgegrenzte Vermögensgruppen oder nahezu sein gesamtes Vermögen zugewendet hat und sei das auch nur im Wege der Zuwendung einzelner Gegenstände geschehen (im Anschluss an BGH FamRZ 1972, 561).«.

    Die Zweifelsregel des § 2087 Abs. 2 BGB wird nach der Rechtsprechung aber auch dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser im Wege letztwilliger Verfügung mehreren Personen abgegrenzte Vermögensgruppen oder sein ganzes oder nahezu ganzes Vermögen zugewendet hat und sei das auch nur im Wege der Zuwendung einzelner Gegenstände geschehen (vgl. BGH, FamRZ 1972, 561, 563; Staudinger/Otte, a.a.O., § 2087 Rdnr. 11).

  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung;

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    Da die Erblasserin in ihren letztwilligen Verfügungen auch auf Grundstücke Bezug nimmt, die in der ehemaligen DDR gelegen sind, könnte der Sachverhalt Beziehungen zum Recht der ehemaligen DDR aufweisen, so dass zuerst das anzuwendende Recht zu ermitteln ist (BayObLG, FamRZ 1991, 868 ).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    Solche Ansprüche sind nicht an das Grundeigentum gebunden, sondern treten an dessen Stelle (BGH a.a.O.; BGHZ 123, 76, 79).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 7 U 79/98

    Auslegung einer Abfindungsvereinbarung bezüglich Pflichtteilsansprüche

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    Die Ansprüche nach dem VermG entstehen, wenn der Berechtigte nicht mehr lebt, originär in der Person seines Rechtsnachfolgers, also des Erben (BGHZ 131, 22 ff. = DtZ 1994, 84, 85 m. w. N.; BayObLG, FamRZ 2000, 989; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1395 ).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    Die Ansprüche nach dem VermG entstehen, wenn der Berechtigte nicht mehr lebt, originär in der Person seines Rechtsnachfolgers, also des Erben (BGHZ 131, 22 ff. = DtZ 1994, 84, 85 m. w. N.; BayObLG, FamRZ 2000, 989; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1395 ).
  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96

    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH, FamRZ 1995, 481 ; BayObLG, FamRZ 1997, 391 ; FamRZ 2000, 989, 990; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1922 Rdnr. 8)).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH, FamRZ 1995, 481 ; BayObLG, FamRZ 1997, 391 ; FamRZ 2000, 989, 990; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1922 Rdnr. 8)).
  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93

    Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages

  • BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90

    Schicksal des Ehegattenerbrechts nach Einreichung des Scheidungsantrags;

  • BayObLG, 17.01.1996 - 1Z BR 84/95

    Berücksichtigung neu vorgebrachter Tatsachen im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 7 W 39/99

    Kostenentscheidung nach Erkenntnis einer Klage auf Erbauseinandersetzung

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85
  • BayObLG, 22.06.1990 - BReg. 1a Z 9/90

    Abgrenzung Vermächtnis Erbschaft; Testamentsauslegung bezüglich des Willens die

  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 249/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3908
OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 249/01 (https://dejure.org/2002,3908)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2002 - 16 Wx 249/01 (https://dejure.org/2002,3908)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 16 Wx 249/01 (https://dejure.org/2002,3908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 189 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziffer 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 4 S. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Wohnungsrecht: Keine Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Nichtvorlage einer aktuellen Eigentümerliste

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 267 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 249/01
    Hierfür genügt auch nach Auffassung des Senates zur Identifizierung der übrigen Wohnungseigentümer, die Antragsgegner sein sollen, die Verwendung einer vereinfachenden Kurzbezeichnung; es reicht aus, wenn der Antragsschrift entnommen werden kann, dass sich der Antrag gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft, X-straße, vertreten durch den Verwalter ..." richtet, ohne dass die Mitglieder namentlich aufgeführt werden (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BGHZ 78, 166 ff., 173; BGH WE 1990, 84; Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Auflage, Vorbemerkung zu §§ 43 ff. Rz 24; Weitnauer/Hanger, WEG, 8. Auflage, Rz 14; Zöller-Greger, ZPO, 22. Auflage, § 253 Rz 8; Münchener Kommentar-Lüke, ZPO, § 253 Rz 48).

    Der Zustellung einer Ausfertigung der Antragsschrift an den Beteiligten zu IV. als Zustellungsbevollmächtigten der Beteiligten zu III. nach § 189 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 78, 166 ff., 173) stand mithin nichts entgegen.

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00

    Rechtspersönlichkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 249/01
    Die Ansicht des BayObLG ZMR 2001, 363, 364; sowie von Staudinger-Kreuzer, WEG, 12. Auflage, § 10 Rz 15 und Baumbach-Lauterbach-Allbers-Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 253 Rz 26, wonach bei Antragstellung zumindest die Vorlage einer Eigentümerliste erforderlich ist, kann vorliegend offenbleiben.
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 249/01
    Hierfür genügt auch nach Auffassung des Senates zur Identifizierung der übrigen Wohnungseigentümer, die Antragsgegner sein sollen, die Verwendung einer vereinfachenden Kurzbezeichnung; es reicht aus, wenn der Antragsschrift entnommen werden kann, dass sich der Antrag gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft, X-straße, vertreten durch den Verwalter ..." richtet, ohne dass die Mitglieder namentlich aufgeführt werden (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BGHZ 78, 166 ff., 173; BGH WE 1990, 84; Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Auflage, Vorbemerkung zu §§ 43 ff. Rz 24; Weitnauer/Hanger, WEG, 8. Auflage, Rz 14; Zöller-Greger, ZPO, 22. Auflage, § 253 Rz 8; Münchener Kommentar-Lüke, ZPO, § 253 Rz 48).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 32/02

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren - falsche Sachentscheidung

    Dieser Beschluss ist wirksam, auch wenn der Bestellungsbeschluss von den Antragsgegnern angefochten worden ist; das Anfechtungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, nachdem der Senat mit Beschluss vom 18.01.2002 - 16 Wx 249/01 (8 T 292/99 LG Bonn; 28 II 187/88 WEG AG Bonn) im Rechtsbeschwerdeverfahren die angefochtene Entscheidung des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen hat.

    Im Hinblick auf die Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses ist es ohne Bedeutung,dass der diesbezügliche Anfechtungsstreit (28 II 187/98 WEG AG Bonn; 8 T 292/99 LG Bonn) aufgrund des Beschlusses des Senats vom 18.01.2002 - 16 Wx 249/01 - weiterhin am Landgericht anhängig ist.

  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02

    Verwirkung des Anfechtungsrechts eines Wohnungseigentümers

    Durch die Kurzfassung wird die Partei so klar bezeichnet, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sich für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln lässt (vgl. Beschluss des Senates vom 18.01.2002 - 16 Wx 249/01 m. w. N.; BGH NJW 1977, 1686; WE 1990, 84; Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 43 ff. Rz. 24).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 176/01

    Wohnungsrecht; Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung

    Es kann offen bleiben, ob im Zeitpunkt der Entscheidung im Erkenntnisverfahren die Wohnungseigentümer, die bei Einleitung des Verfahrens der Gemeinschaft angehörten, namentlich zu bezeichnen sind oder ob dieses Erfordernis nur für die Zwangsvollstreckung von Bedeutung ist, wobei allerdings die Gerichte bereits im Erkenntnisverfahren gehalten sind, durch eine entsprechende Auflage gem. § 12 FGG hierauf hinzuwirken (vgl. zu dieser Problematik näher Senatsbeschluss vom 18.01.2002 - 16 Wx 249/01).
  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 143/03

    Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist

    Insbesondere bedurfte es nicht der namentlichen Auflistung der einzelnen Wohnungseigentümer und auch nicht der Vorlage einer Eigentümerliste, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 18.1.2002, 16 Wx 249/01 = OLGR 2002, 215 und Beschluss vom 20.9.2002, 16 Wx 34/02).
  • LG Duisburg, 08.03.2006 - 11 T 208/05

    Anfechtung der Jahreseinzelabrechnungen einer Wohneigentümergemeinschaft; Geltung

    Entscheidend ist, dass die Antragsschrift gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für die Zustellung durch das Gericht den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO genügt, dessen Grundsätze auch für das Wohnungseigentumsverfahren gelten (OLG Köln, OLGR 2002, 215).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01 - 175   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6443
OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01 - 175 (https://dejure.org/2002,6443)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.04.2002 - 1 U 758/01 - 175 (https://dejure.org/2002,6443)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. April 2002 - 1 U 758/01 - 175 (https://dejure.org/2002,6443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Leistungsverweigerungsrecht aufgrund der Verjährungseinrede; Rechtzeitige Unterbrechung der Verjährung; Verjährungsbeginn mit der Entstehung des Anspruchs; Maßgeblichkeit des Fälligkeitszeitpunkts für die Anspruchsentstehung; Verhandlungen über den Abschluss einer ...

  • Judicialis

    BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § ... 188 Abs. 2 Fall 1; ; BGB § 196; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 2; ; BGB § 197; ; BGB § 198; ; BGB § 201; ; VOB/B § 16 Nr. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 1; ; HGB § 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Verjährung von bauvertraglichen Ansprüchen; Zustellung "demnächst" gemäß § 270 Abs. 3 ZPO a.F.

  • ibr-online

    Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1025
  • NZBau 2002, 452
  • BauR 2002, 1295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Für die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung kommt es deshalb nicht allein auf die Einreichung der Schlussrechnung, sondern auf den nach § 16 Nr. 2 VOB/B zu bestimmenden Fälligkeitszeitpunkt an (BGH NJW 1982, 1815; NJW 1968, 1962).

    Wirtschaftliche Unternehmen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind jedoch nur solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden können und gelegentlich auch betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    Das ist beispielsweise bei einer Anlage zur Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung nicht der Fall, weil die Versorgung mit Wasser oder die Beseitigung von Abwässern durch eine von der Gemeinde errichtete und unterhaltene Anlage eine rein öffentlich-rechtliche gemeinnützige Aufgabe ist (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    bb) Ohne Rücksicht auf eine etwaige wirtschaftliche Zielsetzung fehlt der Beklagten allein deshalb der Charakter eines Gewerbebetriebs, weil die Aufgabe der Abwasserbeseitigung, welche die Bauleistungen der Klägerin zum Gegenstand haben, öffentlichrechtlicher, gemeinnütziger Art sind und nicht von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938 f.).

  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Eine solche Tätigkeit ist keine Gewerbeausübung (BGH NJW 1970, 938 f.).

    Wirtschaftliche Unternehmen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind jedoch nur solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden können und gelegentlich auch betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    Das ist beispielsweise bei einer Anlage zur Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung nicht der Fall, weil die Versorgung mit Wasser oder die Beseitigung von Abwässern durch eine von der Gemeinde errichtete und unterhaltene Anlage eine rein öffentlich-rechtliche gemeinnützige Aufgabe ist (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    bb) Ohne Rücksicht auf eine etwaige wirtschaftliche Zielsetzung fehlt der Beklagten allein deshalb der Charakter eines Gewerbebetriebs, weil die Aufgabe der Abwasserbeseitigung, welche die Bauleistungen der Klägerin zum Gegenstand haben, öffentlichrechtlicher, gemeinnütziger Art sind und nicht von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938 f.).

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Verzögerungen von weniger als zwei Wochen sind geringfügig und für eine Partei unschädlich (BGH NJW 1993, 2811 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn der Kläger im Sinne größtmöglicher Beschleunigung zu wirken hat, um eine Zustellung demnächst im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO zu erreichen (BGH NJW 1993, 2811).

    Daher hat bei der Beurteilung, ob die Zustellung demnächst erfolgt ist, die bis zum Eingang der Zahlungsaufforderung verstrichene Zeit außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 1993, 2811 f.).

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Das ist ihm im Rahmen einer angemessenen Fristenkontrolle zumutbar und mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange der Gegenpartei unerlässlich (BGH NJW 1978, 215 f.).

    Selbst wenn man der Klägerin eine Einreichung der Klage kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2000 zubilligt, hätte sie spätestens binnen drei Wochen die Sache bei Gericht in Erinnerung bringen müssen (BGH NJW 1978, 215 f.).

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Bauunternehmers; Begriff des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Es kommt vielmehr darauf an, aus welchen Geschäften die zu beurteilenden Ansprüche hergeleitet werden, ob diese ganz oder jedenfalls im Wesentlichen aus handwerklicher Arbeit herrühren (BGHZ 39, 255, 259= NJW 1963, 1398 f.).

    In diesem Fall müssen sie notwendig eine größere oder geringere Zahl handwerklich ausgebildeter Kräfte beschäftigen, um die ihnen übertragenen Arbeiten ausführen zu können (BGHZ 39, 255, 259 f.).

  • BGH, 08.07.1968 - VII ZR 65/66

    Beginn der Verjährungsfrist für Schlußzahlung des Werklohns

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Für die Verjährung maßgebend ist aber erst der Zeitpunkt der Fälligkeit (BGH NJW 1968, 1962).

    Für die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung kommt es deshalb nicht allein auf die Einreichung der Schlussrechnung, sondern auf den nach § 16 Nr. 2 VOB/B zu bestimmenden Fälligkeitszeitpunkt an (BGH NJW 1982, 1815; NJW 1968, 1962).

  • BGH, 18.01.1968 - VII ZR 101/65

    Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    aa) Als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 BGB ist jeder berufsmäßige Geschäftsbetrieb zu verstehen, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht ist (BGH NJW 1968, 639).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Daher darf die Zwei-Wochen-Frist grundsätzlich erst vom Zeitpunkt des Eingangs der Zahlungsaufforderung berechnet werden (BVerfG NJW 2001, 1125 f.).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Umgekehrt ist eine Verzögerung von mehr als zwei Wochen als nicht mehr geringfügig zu bewerten (BGH NJW 1986, 1347; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 270 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 12 U 63/03

    Formfreie Einziehung und Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils; maßgebliche

    Nach Anforderung muss er jedoch unverzüglich, also regelmäßig binnen zwei Wochen, einzahlen (BGH NJW 1986, 1347, 1348; siehe weiterhin KG Berlin KGR 2000, 233; OLG Stuttgart OLGR 2000, 297; OLG Hamm Schaden-Praxis 2000, 357; OLG Schleswig OLGR 2001, 213; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1025; OLG Koblenz VersR 2002, 175).
  • OLG Köln, 03.09.2010 - 20 U 1/10

    Wirksamkeit einer Ausschlussfrist in Altfällen

    Eine Klage ist nicht mehr demnächst zugestellt, wenn der Kläger, den keine gerichtliche Aufforderung zur Einzahlung eines Gebührenvorschusses erreicht, es versäumt, binnen drei Wochen nach Ablauf der Verjährungsfrist bei dem Gericht Rückfrage über die Behandlung der Klage zu halten (OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1025; vgl. Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 Rdnr. 60 mwN).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 5 U 84/18

    Frist für Geltendmachung von Beschlussmängeln bei Personengesellschaften

    Dabei hat die bis zum Eingang der Zahlungsaufforderung verstrichene Zeit außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, NJW 1993, 2811; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002 1025, 1027).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.12.2001 - 10 UF 3278/01 e.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5950
OLG Nürnberg, 12.12.2001 - 10 UF 3278/01 e.A (https://dejure.org/2001,5950)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2001 - 10 UF 3278/01 e.A (https://dejure.org/2001,5950)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 10 UF 3278/01 e.A (https://dejure.org/2001,5950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt; Gesteigerte Unterhaltsobliegenheit; Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners; Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit; Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz l
    Pflicht eines Unterhaltsschuldners zur Aufnahme einer Nebentätigkeit

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - 4 F 1865/00
  • OLG Nürnberg, 12.12.2001 - 10 UF 3278/01 e.A

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    In der Rechtsprechung wird bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit die Frage der Zumutbarkeit von Nebentätigkeiten nicht einheitlich beantwortet (OLGR Nürnberg 2002, 215: allgemein nicht zumutbar; OLG Celle FamRZ 2002, 694: nicht zumutbar; OLG Koblenz FamRZ 2002, 481;: geringer Nebenverdienst zumutbar; KGR Berlin 2002, 146: neben Kindererziehung; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1477: leichte Erwerbsfähigkeit neben Erwerbsunfähigkeitsrente; OLGR Düsseldorf 2006, 572: zur Sicherung des Regelbetrags geringfügige Nebentätigkeit; OLG Stuttgart FuR 2001, 569: Nebentätigkeit eines Arbeitslosen bis zur Anrechnungsgrenze; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2041: neben Arbeitslosengeld; OLG Bamberg FamRZ 2005, 2090: Unzumutbarkeit bei Beeinträchtigung des Umgangs; OLG Bamberg FamRZ 2005, 1114: mehr als 200 Std.
  • OLG Nürnberg, 16.03.2010 - 10 UF 1612/09

    Kindesunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden aus der

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch bei gesteigerter Unterhaltsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern ein Unterhaltsschuldner, der einen seiner Ausbildung und seinen Fähigkeiten entsprechenden Beruf vollschichtig ausübt und mindestens tarifmäßig entlohnt wird, nur dann gehalten, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, wenn ihm dies nach den Umständen des Einzelfalles zumutbar ist und er dadurch nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 12.12.2001, Az. 10 UF 3278/01, abgedruckt in OLGR Nürnberg 2002, 215; siehe auch BVerfG FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2009, 314).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.05.2002 - 1 Ss 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18736
OLG Jena, 03.05.2002 - 1 Ss 80/02 (https://dejure.org/2002,18736)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.05.2002 - 1 Ss 80/02 (https://dejure.org/2002,18736)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - 1 Ss 80/02 (https://dejure.org/2002,18736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug durch angebliche Kreditvermittlung im Internet; Internetanzeige mit Angebot der Kreditvermittlung nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr; Definition der "großen Zahl von Menschen" im Sinne des § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Absicht des Täters ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2404
 
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