Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01   

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https://dejure.org/2002,1957
OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01 (https://dejure.org/2002,1957)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.02.2002 - 3 U 3149/01 (https://dejure.org/2002,1957)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 3 U 3149/01 (https://dejure.org/2002,1957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkauf alter gebrauchter Reifen; Prüfpflichten eines Reifenhändlers ; Verkehrstüchtigkeit von Reifen; Schadensersatz nach Unfall; Schmerzensgeld; Positive Vertragsverletzung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Gebrauchtreifen: Haftung des Verkäufers

  • Judicialis

    BGB § 823

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Umfang der Prüfpflicht eines Reifenhändlers bei Verkauf eines gebrauchten Reifens L

  • RA Kotz

    Gebrauchtreifen: Haftung des Verkäufers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Prüfpflichten eines Reifenhändlers beim Verkauf alter, gebrauchter Reifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altreifen sind zu prüfen!

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Reifenhändlers für Schäden aus einem durch überalterten Reifen ausgelösten Verkehrsunfall

  • archive.org (Leitsatz und Auszüge)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1247
  • MDR 2002, 636
  • VersR 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 22 U 160/96

    Schadensersatzpflicht eines Reifenhändlers wegen Verkaufs eines überalterten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
    Damit steht prima facie (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1997, 271) fest, daß das Alter des Reifens gegebenenfalls im Zusammenwirken mit der gefahrenen hohen Geschwindigkeit von etwa 150 km/h und den herrschenden hochsommerlichen Temperaturen eine Ursache für das Unfallereignis am 21.6.1998 gesetzt hat.

    Die Rechtsprechung legt dementsprechend mit Recht dem professionellen Reifenhändler die Pflicht auf, das Alter eines Gebrauchtreifens auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, bevor er ihn in den Verkehr bringt (OLG Köln VRS 2000, 87 ff; OLG Düsseldorf NZV 1997, 271; LG Frankfurt NZV 1992, 194).

  • OLG Celle, 26.10.1995 - 14 U 206/93

    Pflichten des Kfz-Führers; Überprüfung der Reifen; Fachwerkstatt; Alter der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
    Ohne konkrete Anhaltspunkte war er nicht gehalten, nach Ablauf der Wintersaison den Zustand des Reifens in einer Fachwerkstatt auf seine Sicherheit hin überprüfen zu lassen (OLG Stuttgart, OLG Köln a.a.O.; ebenso OLG Celle NZV 1997, 270), wie das Erstgericht meint.
  • OLG Stuttgart, 19.03.1990 - 5 U 113/89

    Kfz-Führer; Kfz-Halter; Verschulden; Verletzung der Überprüfungspflicht; Platzen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
    Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann nicht erwartet werden, daß er aus der DOT-Nummer des Reifens zutreffende Schlüsse auf dessen Herstellungsdatum zu ziehen vermag (OLG Stuttgart NZV 1991, 68; OLG Köln VRS Band 100, 88 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.1990 - 10 O 262/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
    Die Rechtsprechung legt dementsprechend mit Recht dem professionellen Reifenhändler die Pflicht auf, das Alter eines Gebrauchtreifens auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, bevor er ihn in den Verkehr bringt (OLG Köln VRS 2000, 87 ff; OLG Düsseldorf NZV 1997, 271; LG Frankfurt NZV 1992, 194).
  • LG Osnabrück, 17.02.1984 - 11 S 329/83
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
    Die vom Erstgericht zur Unterstützung seiner Ansicht herangezogene Entscheidung des LG Osnabrück vom 17.2.1984 (DAR 1984, 222) bezieht sich auf einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, weil es sich bei dem dortigen Verkäufer gerade nicht um eine Fachhändlerin für Reifen gehandelt hatte.
  • OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98

    Schadensersatz; Verdienstausfallschaden; Verdienstausfallsrente; Verkehrsunfall ;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01
    Die Rechtsprechung legt dementsprechend mit Recht dem professionellen Reifenhändler die Pflicht auf, das Alter eines Gebrauchtreifens auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, bevor er ihn in den Verkehr bringt (OLG Köln VRS 2000, 87 ff; OLG Düsseldorf NZV 1997, 271; LG Frankfurt NZV 1992, 194).
  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 386/02

    Ferrari mit alten Reifen

    Ob dieser Ansicht in einem Fall wie dem vorliegenden zu folgen ist, ob ein Autohändler, der einen Gebrauchtwagen mit einem kurz zuvor von seinem Reifenfachhändler neu erworbenen, äußerlich einwandfreien Hinterreifen veräußert, auf die DOT-Nummer achten muß, erscheint zweifelhaft, kann aber unentschieden bleiben (zu den Sorgfaltspflichten eines Reifenfachhändlers vgl. OLG Nürnberg, DAR 2002, 270).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 4 U 93/15

    Unfallversicherung - Verlust oder Funktionsunfähigkeit einer Hand

    Dabei ist insbesondere die Rechtsprechung - auch des BGH - zu den älteren AUB"s enthaltenen Wendung "... Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk ..." (vgl. grundlegend BGH NJW-RR 2002, 1247) nicht anwendbar.

    Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Klausel - die sich von der hier vorliegenden Klausel unterscheidet - entschieden, dass die Regelung unklar ist, weil ein Verständnis des Versicherungsnehmers möglich ist, dass es auf die Funktionsunfähigkeit des Gelenks selbst und nicht auf die Funktionsunfähigkeit des Teilgliedes Hand ankommen könne (BGH NJW-RR 2002, 1247).

  • OLG Frankfurt, 05.10.2006 - 7 U 215/04

    Reisegepäckversicherung: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des

    Eine Hinweispflicht des Landgerichts hätte allenfalls dann bestanden, wenn offenkundig gewesen wäre, dass die Klägerseite die Einwendungen der Beklagten nicht zutreffend aufgenommen hatte (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1247, 1248).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02   

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https://dejure.org/2002,10397
OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02 (https://dejure.org/2002,10397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.2002 - 3A W 40/02 (https://dejure.org/2002,10397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 2002 - 3A W 40/02 (https://dejure.org/2002,10397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzungsverfahren; Haftpflichtprozess; Rechtsanwaltskosten; Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs ; Vorsteuerabzugsberechtigung

  • Judicialis

    AH B § 5 Nr. 4 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 21 Nr. 1; ; GKG § 73

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung im Haftpflichtprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 12.01.1987 - 14 W 931/86

    Erstattungsfähigkeit; Kosten; Gutachter; Versicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02
    Die versicherungsrechtliche Literatur (Späte, a.a.O.; Prölss/Martin a.a.O.; Bruck/Möller/Johannsen, a.a.O.) nimmt an, dass im Kostenfestsetzungsverfahren gegen den im Haftpflichtprozess unterlegenen Dritten die dem Versicherer entstandenen Kosten zu berücksichtigen sind, sofern sie gemäß § 91 ZPO zur Rechtsverteidigung notwendig waren (vgl. aus der Rechtsprechung: OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1973, 863; OLG Braunschweig, VersR 1973, 863; OLG Braunschweig, VersR 1963, 393; OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 283; OLG Hamburg MDR 2000, 1460; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO-Kommentar, 60. Auflage, 2002, § 91 Rdn. 269).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00

    Beklagtenwechsel, Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02
    In ihm würde nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer Partei des Anwaltsvertrages und damit Gebührenschuldner (vgl. OLG Karlsruhe, 3. Zivilsenat, Beschlüsse vom 27.10.2000, 3 W 93/00 und 3 W 99/00).
  • OLG Stuttgart, 03.07.1991 - 8 W 196/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02
    Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass im Kostenfestsetzungsverfahren der unterlegene Dritte nicht deshalb von der Verpflichtung zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten freigestellt ist (vgl. Bruck/Möller/ Johannsen, Kommentar zum VVG, 8. Auflage, Anmerkung G 31 m.w.N.; siehe insbesondere auch OLG Stuttgart NJW 1991, 3158, 3159).
  • LG Stuttgart, 25.10.2018 - 19 T 337/18
    Ihre Rechtfertigung findet diese Rechtsprechung in der Erwägung, dass die Übernahme der Prozesskosten, die Teil des versicherten Risikos sind, durch den Versicherer allein dem VN dient, nicht aber den Prozessgegner des Versicherungsnehmers von Kostenrisiken entlasten soll (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss v. 12.032002 - 3A W 40/02 - juris; OLG München MDR 1987, 148 = VersR 1987, 373 L).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 199/01   

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https://dejure.org/2001,8022
OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 199/01 (https://dejure.org/2001,8022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2001 - 23 W 199/01 (https://dejure.org/2001,8022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 23 W 199/01 (https://dejure.org/2001,8022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 103 Abs. 1 § 101 Abs. 1
    Kosten der Streithilfe bei einer auf die Kosten des Rechtsstreits beschränkten Kostengrundentscheidung; Nichtigkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses für Streithelfer bei fehlender diesbezüglicher Kostengrundentscheidung; Auslegung der Kostengrundentscheidung und deren ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.12.2001 - 6 WF 97/01   

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https://dejure.org/2001,10387
OLG Saarbrücken, 03.12.2001 - 6 WF 97/01 (https://dejure.org/2001,10387)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.12.2001 - 6 WF 97/01 (https://dejure.org/2001,10387)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - 6 WF 97/01 (https://dejure.org/2001,10387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag der Mutter auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind; Versagung der Prozesskostenhilfe, weil die vorgetragenen Gründe keinen Entzug der elterlichen Sorge rechtfertigen würden; Gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame ...

  • Judicialis

    FGG § 14; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 14; ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2
    Regelung der elterlichen Sorgepflicht, hierfür Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1991 - 3 WF 45/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2001 - 6 WF 97/01
    Aus den vorstehenden Erwägungen ist das Sorgerechtsbegehren in Fällen der vorliegenden Art auch nicht mutwillig im Sinne der §§ 14 FGG, 114 ZPO (vgl. Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Januar 1989 - 9 WF 304/88, FamRZ 1989, 530, OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 371, OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1083).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.1989 - 9 WF 304/88

    Gerichtliche Sorgerechtsregelung; Rechtsschutzinteresse; Isoliertes Verfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2001 - 6 WF 97/01
    Aus den vorstehenden Erwägungen ist das Sorgerechtsbegehren in Fällen der vorliegenden Art auch nicht mutwillig im Sinne der §§ 14 FGG, 114 ZPO (vgl. Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Januar 1989 - 9 WF 304/88, FamRZ 1989, 530, OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 371, OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1083).
  • KG, 21.09.1999 - 17 UF 4806/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2001 - 6 WF 97/01
    Auch nach neuem Recht ist Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge trotz des Getrenntlebens der Eltern deren objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 6 UF 124/00 - und 27. Juli 2000 - 6 UF 21/00 -, KG, FamRZ 2000, 502; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 BGS, Rz. 36, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2001 - 6 WF 97/01
    Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1999, 1646) ist es zwar in erster Linie Sache der Eltern, zu entscheiden, ob sie die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wollen oder nicht.
  • OLG Nürnberg, 17.02.1994 - 7 WF 358/94

    Voraussetzungen für gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge bei Getrenntleben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2001 - 6 WF 97/01
    Aus den vorstehenden Erwägungen ist das Sorgerechtsbegehren in Fällen der vorliegenden Art auch nicht mutwillig im Sinne der §§ 14 FGG, 114 ZPO (vgl. Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Januar 1989 - 9 WF 304/88, FamRZ 1989, 530, OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 371, OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1083).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2000 - 6 UF 21/00

    Zugewinnausgleich nach geschiedener Ehe bei Vermögen aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2001 - 6 WF 97/01
    Auch nach neuem Recht ist Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge trotz des Getrenntlebens der Eltern deren objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 6 UF 124/00 - und 27. Juli 2000 - 6 UF 21/00 -, KG, FamRZ 2000, 502; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 BGS, Rz. 36, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2012 - 6 WF 358/12

    Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Mutwilligkeit eines

    Dies gilt grundsätzlich auch in Verfahren über die elterliche Sorge oder den Umgang (vgl. Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. August 2009 - 9 WF 77/09 -, FamRZ 2010, 310), wobei allerdings in solchen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten und am allüberstrahlenden Kindeswohl ausgerichteten Verfahren kein zu enger Maßstab anzulegen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2011 - 6 WF 97/01 -, OLGR 2002, 230), zumal diese häufig mit einer hohen emotionalen Betroffenheit der Beteiligten einhergehen (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 10. Februar 2012 - 6 WF 8/12 -, NJW-RR 2012, 518).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 6 WF 173/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21340
OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 6 WF 173/01 (https://dejure.org/2001,21340)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.12.2001 - 6 WF 173/01 (https://dejure.org/2001,21340)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 6 WF 173/01 (https://dejure.org/2001,21340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1612b Abs. 5
    Mehrbedarf aufgrund Kosten für einen Teilzeitplatz in einer Kindertagesstätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Überwiegend wird demgegenüber angenommen, die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellten einen Bedarf des Kindes dar (KG FamRZ 2007, 2100, 2101; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 150, 151 und FamRZ 2004, 1129; OLG Celle FamRZ 2003, 323 [LS]; OLG Bamberg FF 2000, 142; Scholz FamRZ 2006, 737, 740; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 275; Staudinger/Engler/Kaiser BGB [2000] § 1610 Rdn. 68; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 350; Menne ZKJ 2006, 298), wobei teilweise zusätzlich gefordert wird, dass der Kindergartenbesuch allein aus pädagogischen Gründen erfolge und nicht, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG München OLGR 1993, 154; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).
  • KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06

    Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im

    Nach einer weiteren Ansicht zählen die Kosten zumindest für den halbtägigen Besuch eines Kindergartens zum Bedarf des Kindes (vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 64 Aufl., § 1610 Rdnr. 12; OLG Nürnberg OLGR Nürnberg 2005, 845; OLG Celle FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 884, 885).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 8 WF 140/05

    Prozesskostenhilfebewilligung: Verminderung des einzusetzenden Einkommens um den

    Im Platzgeld für den Kindergarten liegt keine besondere Belastung im Sinn des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO (OLG Naumburg OLGR 2000, 210; zum familienrechtlichen Mehrbedarf vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129 zum BSHG; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063; a.A. OLG Celle FamRZ 2003, 323; differenzierend OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung der ganztägigen Unterbringung im Kindergarten

    Dagegen geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte dann einen Mehrbedarf des Kindes darstellen würden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil Kindesunterhalt nur entsprechend den niedrigeren Eigenkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle leiste, da in den unteren Gruppen der Düsseldorfer Tabelle der Kindesunterhaltsbedarf wegen der beschränkten Leistungsfähigkeit des Verpflichteten äußerst knapp bemessen sei; ein hinzutretender Mehrbedarf könne dann durch den Tabellenbedarf nicht mehr abgedeckt werden (so: OLG Celle, FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg, FF 2000, 142; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884f.).
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