Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2298
OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01 (https://dejure.org/2001,2298)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.10.2001 - 6 U 76/01 (https://dejure.org/2001,2298)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 6 U 76/01 (https://dejure.org/2001,2298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Unlauterer Wettbewerb; Markenrecht

  • Judicialis

    UWG § 3; ; MarkenG § ... 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 12; ; BGB § 12 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 344; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12; MarkenG §§ 14 15; UWG § 3
    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Verwendung der Internet-Domain "lotto-privat.de"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Lotto-privat.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.1993 - I ZR 147/91

    Provisionsfreies Maklerangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01
    Denn eine solche nur mittelbare Förderung reicht nicht aus (vgl. BGH GRUR 1993, 760/761 - "Makler-Privatangebot" -).
  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 75/91

    Makler-Privatangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01
    Beim Handeln im geschäftlichen Verkehr muss es sich um eine selbständige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Tätigkeit handeln, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 1993, 761/762 - "Makler-Privatangebot" - m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Handtuchsspender" (BGH GRUR 1987, 438 ff.).
  • OLG Hamm, 18.01.2005 - 4 U 166/04

    Ansprüche einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Benutzung der Geschäftsbezeichnung

    Selbst wenn man daher schon in der Registrierung der Domain eine Erstbegehungsgefahr sehen wollte, unter dieser Domain im geschäftlichen Verkehr aufzutreten, so ist eine solche Erstbegehungsgefahr durch die anderweitige Nutzung der Domain jedenfalls wieder beseitigt worden (vgl. OLG Köln WRP 2002, 244 - lotto-privat.de).

    Insoweit stellt schon die bloße Registrierung der geschützten Bezeichnung als Domain einen unbefugten Namensgebrauch i.S.d. § 12 BGB dar, der die Interessen der Klägerin rechtserheblich verletzt (BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2003, 897 - maxem.de; OLG Köln WRP 2002, 244 - lotto-privat.de; Ingerl/Rohnke a.a.O. nach § 15 Rz. 14, 60).

  • OLG Schleswig, 22.10.2010 - 17 U 14/10

    Namensrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Freie Wähler"

    Der Namensbestandteil "Freie Wähler" wäre vom Anwendungsbereich des § 12 BGB umfasst, wenn ihm originäre Unterscheidungskraft zukäme (siehe hierzu BGH, Urteil vom 16.12.2004 "Literaturhaus" zitiert bei juris, veröffentlicht NJW 2005, 1503 ; OLG Köln, Urteil vom 26.102.2001 "lotto-privat.de", Az. 6 U 76/01, zitiert bei juris, veröffentlicht in WRP 2002, 244; OLG Schleswig aaO.).
  • LG Düsseldorf, 09.06.2010 - 2a O 268/09

    Ehemaliger Mitarbeiter eines Medienkonzerns darf auf Internetseite des Konzerns

    Insoweit stellt nicht erst die Nutzung der Domain, sondern schon die bloße Registrierung der geschützten Bezeichnung als Domain einen unbefugten Namensgebrauch i.S.d. § 12 BGB dar, der die Interessen der Klägerin rechtserheblich verletzt (vgl. BGH, GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH, GRUR 2003, 897 - maxem.de; OLG Köln, WRP 2002, 244 - lotto-privat.de; Härting, Internetrecht, 3. Aufl., S. 305 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01   

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https://dejure.org/2001,4020
OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01 (https://dejure.org/2001,4020)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.2001 - 8 W 15/01 (https://dejure.org/2001,4020)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - 8 W 15/01 (https://dejure.org/2001,4020)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Vertragsstrafe wegen Verletzung einer Mandantenschutzklausel eines Steuerberaters; Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters sowie einer arbeitnehmerähnlichen Person; Beurteilung der angeblichen ...

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; GVG § ... 17 a Abs. 4 Satz 3; ; GVG § 13; ; ZPO § 577; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ArbGG § 2; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 c; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; SGB IV § 7; ; SGB IV § 7 Abs. 4; ; SGB IV § 7 Abs. 4 Satz 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2; ArbGG § 5; GVG § 13
    Abgrenzung zwischen selbstständigem Steuerberater und Arbeitnehmer bei der Bestimmung des Rechtswegs

  • rechtsportal.de

    ArbGG §§ 2 5; GVG § 13
    Steuerberater ist kein Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern bei Steuerberatern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 881
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (BAGE 78, 343, 347; BAG NJW 1998, 3661).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01
    Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; BAG NJW 1996, 3293; BGH NJW 1999, 218, 220 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (BAGE 78, 343, 347; BAG NJW 1998, 3661).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01
    Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; BAG NJW 1996, 3293; BGH NJW 1999, 218, 220 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01
    Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; BAG NJW 1996, 3293; BGH NJW 1999, 218, 220 jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3042
OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01 (https://dejure.org/2001,3042)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2001 - 6 U 48/01 (https://dejure.org/2001,3042)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2001 - 6 U 48/01 (https://dejure.org/2001,3042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; BGB § ... 12; ; BGB § 744 Abs. 2; ; MarkenG § 23; ; MarkenG § 8 Abs. 3; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 54 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 148; ; ZPO § 711; ; ZPO § 894; ; ZPO § 890; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG §§ 14 23
    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto" in dem registrierten Domain-Namen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Die bei Einleitung eines Löschungsverfahrens im Markenverletzungsprozess danach lediglich in Betracht zu ziehende prozessuale Möglichkeit der Aussetzung gemäß § 148 ZPO erfordert - neben der Vorgreiflichkeit - indessen, dass das Löschungsverfahren einige Erfolgsaussichten aufweist (vgl. BGH GRUR 1987, 284 -"Transportfahrzeug" -).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Das schließt es zwar nicht aus, dass einem bestimmten Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen ist und deshalb bei Übereinstimmung der zu vergleichenden Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein kann (vgl. BGH GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont"-).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" m.w.N.; BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • LG Köln, 18.01.2001 - 84 O 66/00

    Lotto.de

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.01.2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (84 O 66/00) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" m.w.N.; BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" m.w.N.; BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" m.w.N.; BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Denn obwohl die Klägerin neben den übrigen 15 Gesellschafterinnen des Deutschen Lotto- und Totoblocks lediglich Mitinhaberin des mit Priorität zum 02.09.1996 als durchgesetzte Marke eingetragenen Wortzeichens "LOTTO" ist (vgl. Anlage K 1 =Bl. 7-9 d.A.), kann sie gemäß der in § 744 Abs. 2 BGB getroffenen Regelung den Unterlassungsanspruch selbständig in eigenem Namen geltend machen (vgl. BGH WRP 2000, 1148/1149 - "Ballermann" - m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01

    "freelotto"

    In einem bei dem Landgericht Köln zu dem Aktenzeichen 84 O 66/01 (= 6 U 48/01 OLG Köln) geführten Rechtsstreit ging die Beklagte gegen einen Herrn T.S. vor, welcher bei der D. e.G. den Domain-Namen "F..de" hatte registrieren lassen, unter dem unter Verweis auf die Gesellschaften des deutschen L.- und T.blocks bzw. auf den "Deutschen L. Block" die Bildung und Zusammenstellung von Spielergemeinschaften nach einem bestimmten System angeboten wurde.

    Was das die zeichenrechtliche Verwechslungsgefahr mitbeeinflussende Kriterium der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Bezeichnungen angeht, so spricht im Streitfall zwar - wie dies der Senat in seinem in dem Verfahren 6 U 48/01 verkündeten Urteil vom 02.11.2001 bereits ausgeführt hat - manches dafür, die Zeichenähnlichkeit als lediglich gering einzuordnen.

    Dem steht es nicht entgegen, dass nach der in dem Verfahren 6 U 48/01 vorgelegten gfk-Befragung lediglich insgesamt 49, 3 % der Befragten auf die - sinngemäße - Frage, was sie mit dem Begriff "L." verbinden, Antworten gaben, die einen eindeutigen Rückschluss gerade auf das vom Deutschen L.- und T.block veranstaltete L. zulassen.

    Die Nichtzulassung der Revision beruht auf folgender Erwägung: In dem sich im wesentlichen mit nämlichen Rechtsfragen befassenden Parallelverfahren 6 U 48/01 hat der dortige Beklagte T.S. Revision eingelegt, über deren Annahme der Bundesgerichtshof in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung der ZPO zu entscheiden hat.

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03

    Schutz geschäftlicher Bezeichnungen

    Der Anspruch auf Löschung besteht hier schon deshalb, weil jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Beklagte die Internetadresse zu anderen als den bisherigen, rechtlich zu beanstandenden Zwecken verwenden wird (vgl. OLG Köln 2. November 2001 - 6 U 48/01 - WRP 2002, 249 ff.).
  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

    Die angefochtene erstinstanzliche Löschungsentscheidung könnte zwar einen Anlass zur Aussetzung des Verfahrens gem. § 148 ZPO darstellen (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1042 - "Kinder"; Senat, WRP 2002, 249, 254 - "freelotto"), von der Anwendung dieser Ermessensvorschrift sieht der Senat jedoch ab.
  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02

    "LottoTeam"

    Dem steht es nicht entgegen, dass nach der u. a. in dem Verfahren 6 U 48/01 vorgelegten gfk-Befragung lediglich insgesamt 49, 3 % der Befragten auf die - sinngemäße - Frage, was sie mit dem Begriff "L." verbinden, Antworten gaben, die einen eindeutigen Rückschluss gerade auf das vom Deutschen L.- u.T. veranstaltete "L." zulassen.

    Die Nichtzulassung der Revision beruht auf folgender Erwägung: In dem sich im wesentlichen mit nämlichen Rechtfragen befassenden Parallelverfahren 6 U 48/01 hat der dortige Beklagte T.S. Revision eingelegt, über deren Annahme der Bundesgerichtshof in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung der ZPO zu entscheiden hat.

  • OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03

    Verwechslungsgefahr bei Werbung für Kreuzfahrten; Kreuzfahrten: keine

    Der Senat hat von dem Bestehen einer Kennzeichnungskraft von "seetours" u.a. für die Veranstaltung von Reisen, insbesondere von Kreuzfahrten und Ausflugsfahrten auszugehen, weil die Marke u.a. für solche Veranstaltungen eingetragen worden und der Verletzungsrichter an die Eintragung gebunden ist (vgl. BGH a.a.O. - "Festspielhaus"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; GRUR 00, 608, 610 - "ARD-1"; Senat WRP 02, 249, 254 - "freelotto.de"; MD 02, 609,612 - "Classic").
  • OLG Köln, 09.07.2004 - 6 U 166/03

    Ähnlichkeit der Dienstleistungen bei technologischen Angeboten im Bauwesen -

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 2000, 1148 ff. = GRUR 2000, 1028 ff. "Ballermann") und auch derjenigen des Senats (Senat, Urteil vom 02.11.2001, WRP 2002, 249 ff.).
  • LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08

    Elo ./. Elo-Posteri

    Der Kläger ist als Mitinhaber der Klagemarke "Elo" gemäß § 744 Abs. 2 BGB selbstständig zur Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen berechtigt (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - "Ballermann"; OLG Köln WRP 2002, 249, 250 - "freelotto"; Ingerl/Rohnke, 2. Auflage, vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.12.2001 - 3 U 251/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6175
OLG Hamburg, 06.12.2001 - 3 U 251/01 (https://dejure.org/2001,6175)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2001 - 3 U 251/01 (https://dejure.org/2001,6175)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 3 U 251/01 (https://dejure.org/2001,6175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Begründung von Ansprüchen aus einer Titelschutzanzeige an einem Branchentelefonbuch

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Rechtswirkung einer Titelschutzanzeige im Markenrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 416 O 22/01
  • OLG Hamburg, 06.12.2001 - 3 U 251/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 598
  • ZUM 2002, 295
  • afp 2002, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2001 - 3 U 251/01
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung "Tagesreport" (WRP 2001, 1193, 1194) - wenn auch in einem anderen Zusammenhang, aber ganz allgemein - ausgeführt-.
  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 39/87

    Titelschutz an einer Druckschrift; Wirksamkeit einer Sammel-Titelschutzanzeige

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2001 - 3 U 251/01
    Der Bundesgerichtshof hatte in der Entscheidung in GRUR 1989, 760, 761 "Titelschutzanzeige" allerdings allgemein von einer "Vorverlegung des wettbewerbsrechtlichen Titelschutzes" gesprochen und angenommen, "für die Entstehung des Titelschutzes" sei "die öffentliche Ankündigung des Werkes unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch Erscheinen gleichzustellen".
  • LG Hamburg, 07.05.2004 - 312 O 360/04
    Es muss daher eine Interessenabwägung stattfinden, bei der insbesondere die Art des Werks und die hierfür übliche Vorbereitungsdauer zu berücksichtigen sind (vgl. HansOLG Hamburg, AfP 2002, 59, 60 und AfP 1997, 815, 816; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 5 Rn. 84; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 15 Rn. 167i).

    Auch wenn ein verständliches Interesse in der Branche daran bestehen mag, durch bestimmte Richtwerte rechtliche (Planungs-)Sicherheit zu haben, so lässt sich eine feste Frist nicht allgemein für alle Druckschriften festlegen, sondern es sind die jeweiligen Besonderheiten des Werks einzubeziehen (vgl. HansOLG, AfP 2002, 59, 60).

    Da derartige Rätsel-Hefte üblicherweise und so auch im Falle der Publikation "Freizeit Spass" der Antragstellerin - allenfalls in ganz geringem Umfang Werbeanzeigen enthalten, entfällt auch die sonst vor der Einführung eines neuen Verlagsobjekts viel Zeit erfordernde Anzeigenakquisition, die im Einzelfall dazu führen kann, dass auch bei einem redaktionell einfachen, aber sich nur durch Anzeigen finanzierenden Objekt wie einem Branchentelefonbuch eine Frist bis zu einem Jahr als angemessen angesehen werden muss (HansOLG Hamburg, AfP 2002, 59, 60).

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.11.2001 - 6 WF 90/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14461
OLG Saarbrücken, 21.11.2001 - 6 WF 90/01 (https://dejure.org/2001,14461)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.11.2001 - 6 WF 90/01 (https://dejure.org/2001,14461)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. November 2001 - 6 WF 90/01 (https://dejure.org/2001,14461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt bei Entstehen des Altersrentenanspruchs; Kostenentscheidung bei Anerkennung eines Anspruchs in der Klageerwiderung; Kostenbefreiende Abgabe des Anerkenntnisses bis zur Verlesung der Sachanträge im frühen ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 275; ; ZPO § 276; ; ZPO § 323 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Nachehelicher Unterhalt bei Rentenanspruch des Unterhaltsberechtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG St. Wendel - 6 F 93/01
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2001 - 6 WF 90/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89

    Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2001 - 6 WF 90/01
    Soweit der Unterhaltsverpflichtete nämlich für eine Zeit Unterhalt geleistet hat, für die dem Berechtigten nachträglich eine Rente bewilligt wird, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) beruhender Anspruch auf Erstattung der Rentennachzahlung, dessen Höhe sich danach bemisst, inwieweit sich der Unterhaltsanspruch ermäßigt hätte, wenn die Rente schon während des fraglichen Zeitraumes gezahlt worden wäre (BGH, FamRZ 1990, 269, 272; Wendl/Haußleiter, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 1, Rz. 349).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2001 - 6 WF 2/01
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2001 - 6 WF 90/01
    Im Verfahren nach § 275 ZPO kann ein Anerkenntnis - wie hier geschehen - grundsätzlich noch bis zur Verlesung der Sachanträge im frühen ersten Termin kostenbefreiend abgegeben werden (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2001 - 6 WF 2/01 -, OLGR Saarbrücken 2001, 332).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 31.10.2001 - 3 U 271/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10008
OLG Bamberg, 31.10.2001 - 3 U 271/00 (https://dejure.org/2001,10008)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.10.2001 - 3 U 271/00 (https://dejure.org/2001,10008)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 3 U 271/00 (https://dejure.org/2001,10008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haustürwiderruf; Wettbewerbsverbot; Unlauterer Wettbewerb; Haustürgeschäft; Widerrufsbelehrung; Unterschrift

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 361 a; ; BGB § 361 a Abs. 1 S. 4; ; AGBG § 11 Nr. 15 b; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2 S. 2; ; HausTWG § 1; ; HausTWG § 2; ; HausTWG § 2 Abs. 1 S. 3 a.F.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 202/91

    Empfangsbestätigung - Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsbelehrung; Ausnutzung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2001 - 3 U 271/00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur zu der mit der Gesetzesneufassung des § 361 a BGB wörtlich übereinstimmenden früheren Regelung der §§ 7 Abs. 2 S. 2 VerbrKrG, 1 b Abs. 2 S. 3 AbzG sowie zur neuen Rechtslage (soweit bereits kommentiert), daß von einer gesonderten Unterschrift dann nicht ausgegangen werden kann, wenn sich diese zugleich auf eine Empfangsbestätigung erstreckt (vgl. BGHZ 100, 373 (382); BGH NJW 87, 125; GRUR 93, 66 (70); WRP 93, 747; NJW 95, 2290; OLG Stuttgart VuR 90, 290; Staudinger/Kessal-Wulf, VerbrKrG, 2001, § 7, RdNr. 38; Palandt/Heinrichs, BGB, 60.Aufl., § 361 a, RdNr.14; Graf v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKrG, 2. Aufl., § 7, RdNr. 44; Erman/Saenger, BGB, 10. Aufl., § 7 VerbrKrG, RdNr.37; MünchKomm/Ulmer, BGB, 4. Aufl., § 361 a, RdNr. 48).
  • BGH, 04.02.1988 - III ZR 17/87

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Vollstreckungsbescheids -

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2001 - 3 U 271/00
    Die hinzugefügte Empfangsbestätigung, die wegen ihrer beweislaständernden Wirkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer Wirksamkeit gemäß § 11 Nr. 15 b AGBG ebenfalls gesondert zu unterschreiben ist, enthält eine solche Erklärung mit eigenständigem Inhalt und ist geeignet, die Aufmerksamkeit des Kunden sowohl bezüglich der Widerrufsbelehrung (vgl. die Zitate a.a.O.) als auch hinsichtlich der Empfangsbestätigung (vgl. insoweit BGH WM 88, 611; Palandt/Heinrichs a.a.O., § 11 AGBG, RdNr. 93) zu reduzieren.
  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84

    Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2001 - 3 U 271/00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur zu der mit der Gesetzesneufassung des § 361 a BGB wörtlich übereinstimmenden früheren Regelung der §§ 7 Abs. 2 S. 2 VerbrKrG, 1 b Abs. 2 S. 3 AbzG sowie zur neuen Rechtslage (soweit bereits kommentiert), daß von einer gesonderten Unterschrift dann nicht ausgegangen werden kann, wenn sich diese zugleich auf eine Empfangsbestätigung erstreckt (vgl. BGHZ 100, 373 (382); BGH NJW 87, 125; GRUR 93, 66 (70); WRP 93, 747; NJW 95, 2290; OLG Stuttgart VuR 90, 290; Staudinger/Kessal-Wulf, VerbrKrG, 2001, § 7, RdNr. 38; Palandt/Heinrichs, BGB, 60.Aufl., § 361 a, RdNr.14; Graf v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKrG, 2. Aufl., § 7, RdNr. 44; Erman/Saenger, BGB, 10. Aufl., § 7 VerbrKrG, RdNr.37; MünchKomm/Ulmer, BGB, 4. Aufl., § 361 a, RdNr. 48).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2001 - 3 U 271/00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur zu der mit der Gesetzesneufassung des § 361 a BGB wörtlich übereinstimmenden früheren Regelung der §§ 7 Abs. 2 S. 2 VerbrKrG, 1 b Abs. 2 S. 3 AbzG sowie zur neuen Rechtslage (soweit bereits kommentiert), daß von einer gesonderten Unterschrift dann nicht ausgegangen werden kann, wenn sich diese zugleich auf eine Empfangsbestätigung erstreckt (vgl. BGHZ 100, 373 (382); BGH NJW 87, 125; GRUR 93, 66 (70); WRP 93, 747; NJW 95, 2290; OLG Stuttgart VuR 90, 290; Staudinger/Kessal-Wulf, VerbrKrG, 2001, § 7, RdNr. 38; Palandt/Heinrichs, BGB, 60.Aufl., § 361 a, RdNr.14; Graf v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKrG, 2. Aufl., § 7, RdNr. 44; Erman/Saenger, BGB, 10. Aufl., § 7 VerbrKrG, RdNr.37; MünchKomm/Ulmer, BGB, 4. Aufl., § 361 a, RdNr. 48).
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2001 - 3 U 271/00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur zu der mit der Gesetzesneufassung des § 361 a BGB wörtlich übereinstimmenden früheren Regelung der §§ 7 Abs. 2 S. 2 VerbrKrG, 1 b Abs. 2 S. 3 AbzG sowie zur neuen Rechtslage (soweit bereits kommentiert), daß von einer gesonderten Unterschrift dann nicht ausgegangen werden kann, wenn sich diese zugleich auf eine Empfangsbestätigung erstreckt (vgl. BGHZ 100, 373 (382); BGH NJW 87, 125; GRUR 93, 66 (70); WRP 93, 747; NJW 95, 2290; OLG Stuttgart VuR 90, 290; Staudinger/Kessal-Wulf, VerbrKrG, 2001, § 7, RdNr. 38; Palandt/Heinrichs, BGB, 60.Aufl., § 361 a, RdNr.14; Graf v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKrG, 2. Aufl., § 7, RdNr. 44; Erman/Saenger, BGB, 10. Aufl., § 7 VerbrKrG, RdNr.37; MünchKomm/Ulmer, BGB, 4. Aufl., § 361 a, RdNr. 48).
  • BGH, 29.04.1987 - VIII ZR 251/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des Abonnements

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2001 - 3 U 271/00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur zu der mit der Gesetzesneufassung des § 361 a BGB wörtlich übereinstimmenden früheren Regelung der §§ 7 Abs. 2 S. 2 VerbrKrG, 1 b Abs. 2 S. 3 AbzG sowie zur neuen Rechtslage (soweit bereits kommentiert), daß von einer gesonderten Unterschrift dann nicht ausgegangen werden kann, wenn sich diese zugleich auf eine Empfangsbestätigung erstreckt (vgl. BGHZ 100, 373 (382); BGH NJW 87, 125; GRUR 93, 66 (70); WRP 93, 747; NJW 95, 2290; OLG Stuttgart VuR 90, 290; Staudinger/Kessal-Wulf, VerbrKrG, 2001, § 7, RdNr. 38; Palandt/Heinrichs, BGB, 60.Aufl., § 361 a, RdNr.14; Graf v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKrG, 2. Aufl., § 7, RdNr. 44; Erman/Saenger, BGB, 10. Aufl., § 7 VerbrKrG, RdNr.37; MünchKomm/Ulmer, BGB, 4. Aufl., § 361 a, RdNr. 48).
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