Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01   

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https://dejure.org/2002,9995
OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01 (https://dejure.org/2002,9995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2002 - 9 U 62/01 (https://dejure.org/2002,9995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 9 U 62/01 (https://dejure.org/2002,9995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg geführte Rohrleitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1394 (Ls.)
  • NZV 2002, 506
  • VersR 2003, 85 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 09.04.1998 - 2 U 125/97

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autobahnbaustelle

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Die zeitlichen Abstände, innerhalb derer Kontrollen durchzuführen sind, richten sich dabei nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen, OLG Brandenburg, VersR 1998, 912.
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Er bleibt aber dann zu einem eigenen Eingreifen verpflichtet, wenn dessen Tätigkeiten mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm - dem Auftraggeber erkannt und durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können, BGHZ 120, 124 (128) = NJW 1993, 1647; Senat VersR 1997, 124.
  • OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Er bleibt aber dann zu einem eigenen Eingreifen verpflichtet, wenn dessen Tätigkeiten mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm - dem Auftraggeber erkannt und durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können, BGHZ 120, 124 (128) = NJW 1993, 1647; Senat VersR 1997, 124.
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Erfahrungssatz, daß die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung zu bejahen ist, wenn ein vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll, ein Verstoß gegen dieses Gebot feststeht und die zu bekämpfende Gefahr auch verwirklicht worden ist, BGH NJW 1974, 453 (554 ff.); NJW 1984, 432 (433); Senat NJW-RR 1987, 412 (413).
  • BGH, 29.11.1973 - III ZR 211/71

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Erfahrungssatz, daß die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung zu bejahen ist, wenn ein vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll, ein Verstoß gegen dieses Gebot feststeht und die zu bekämpfende Gefahr auch verwirklicht worden ist, BGH NJW 1974, 453 (554 ff.); NJW 1984, 432 (433); Senat NJW-RR 1987, 412 (413).
  • BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99

    Zulässigkeit - Rechtsmittel - Einlegung - Gegenbeweis - Frist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Der Anspruch des Klägers auf Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für zukünftige materielle Schäden ist zulässig, denn nach seinem Vortrag sind die unfallbedingten schweren Kopfverletzungen nicht ausgeheilt, so daß die Möglichkeit weiterer Schäden besteht, vgl. zuletzt BGH VersR 2001, 84.
  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 80/79

    Schuldhafte Verursachung der Verletzung eines Fußgängers durch Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
    Bei Verletzung der gemäß §§ 9, 9 a Straßen- und Wegegesetz NWR als hoheitlicher Pflicht ausgestalteten allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kommt wegen des Grundsatzes der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung eine Haftungsprivilegierung nach § 838 Abs. 1 Satz BGB nicht in Betracht, BGH NJW 1981, 682.
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 9 U 101/07

    Sperrung; Metallkette; Verkehrssicherung; Gefahrenquelle

    Denn der Verkehrssicherungspflichtige hat sich auch auf eine nicht ganz fern liegende bestimmungswidrige Nutzung einzurichten und vorhersehbaren Gefahren entsprechend zu begegnen (BGH VersR 1978, 561; Senat, Urt. v. 25.1.2002, OLGR 2002, 249).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 13 S 207/11

    Haftungsverteilung: Einbrechen eines Fahrzeugs auf einer unzureichend gesicherten

    b) Nach diesen Grundsätzen war die Beklagte als ein mit der Durchführung von Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum beauftragtes Unternehmen für die Sicherung der durch ihre Arbeiten entstandenen Gefahrenstellen grundsätzlich verantwortlich (vgl. nur OLG Hamm, NZV 2002, 506; Palandt/Sprau aaO Rn. 191, 222 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.11.2008 - 9 W 41/08

    Fahrbahnglätte; Kreisverkehr; Verkehrssicherungspflicht

    Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (Senat, Urt. v. 25.1.2002 - 9 U 62/01 - OLGR 2002, 249).
  • LG Tübingen, 13.08.2019 - 5 O 304/18

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung

    Vielmehr sind diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die den Verkehrsteilnehmern bei bestimmungsgemäßer Benutzung trotz Anwendung der von ihm zu erwartenden Eigensorgfalt drohen (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 506 ff. m.w.N.).
  • LG Bonn, 08.12.2017 - 1 O 174/17

    Verkehrssicherungspflicht - Radweg - Belag - Sturz - Schadenersatz

    Eine Verkehrssicherungspflicht entsteht nach alledem erst dann, wenn eine Gefahrenlage besteht oder gar geschaffen worden ist, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGHZ 108, 273, 275; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 = juris Rd.81ff. betreffend Fahrbahnunebenheiten bei einem Radfahrer; OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2002 - 9 U 62/01 = NZV 2002, 506, 507 betreffend einen Sturz eines Radfahrers über eine Rohrleitung; Palandt/Sprau, BGB, 76.Aufl. 2017, § 823 Rd.221 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3872
OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01 (https://dejure.org/2002,3872)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2002 - 27 UF 122/01 (https://dejure.org/2002,3872)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2002 - 27 UF 122/01 (https://dejure.org/2002,3872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abänderung eines Vergleichs; Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ; Voraussetzungen für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches nach § 1579 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Unzumutbarkeit der Fortdauer der Unterhaltsbelastung; Eheersetzende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    Wenn der Unterhaltsberechtigte zu einem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes Verhältnis aufnimmt, kann das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit unter Umständen dazu führen, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in die Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung für den Unterhaltspflichtigen unzumutbar wird (BGH NJW 1989, 1083, 1086 = FamRZ 1989, 487, 490; FamRZ 1995, 540, 542; NJW 1997, 1851, 1852 = FamRZ 1997, 671; FamRZ 2002, 23, 25; Gerhardt in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 4 Rdn. 755; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl. Rdn. 1120).

    Ob es ausreichen kann, wenn die Partner ihre Verbindung als dauerhaft ansehen, es aber verstehen, die Beziehung in der Öffentlichkeit geheimzuhalten (BGH NJW 1997, 1851, 1852), kann dahinstehen, da die Beklagte und Herr B. ihre Verbindung nicht geheimhalten.

  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 5 UF 566/85

    Ausschluß des Unterhaltsanspruches aufgrund von objektiven Lebensumständen; Neue

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    Denn diese sind nicht Voraussetzung für die Annahme einer eheersetzenden Gemeinschaft (OLG Hamm FamRZ 1981, 162, 163; FamRZ 1986, 1219, 1220; Kalthoener/Büttner/Niepmann Rdn. 1120).

    Eine derart umfassende Betreuung und Zuwendung, wie sie der Beklagten durch Herrn B. zuteil wird, gewähren einem Behinderten oder Kranken in aller Regel nur allernächste Angehörige, einem Erwachsenen zumeist nur der Ehepartner (so in einem vergleichbaren Fall OLG Hamm FamRZ 1986, 1219, 1220).

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    Wenn der Unterhaltsberechtigte zu einem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes Verhältnis aufnimmt, kann das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit unter Umständen dazu führen, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in die Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung für den Unterhaltspflichtigen unzumutbar wird (BGH NJW 1989, 1083, 1086 = FamRZ 1989, 487, 490; FamRZ 1995, 540, 542; NJW 1997, 1851, 1852 = FamRZ 1997, 671; FamRZ 2002, 23, 25; Gerhardt in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 4 Rdn. 755; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl. Rdn. 1120).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    Für die vom Kläger begehrte Abänderung des in dem Verfahren AG Siegburg 33 F 59/94 am 24.1.1996 geschlossenen Vergleichs sind die aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage maßgebend (vgl. BGHZ 85, 64, 73; NJW 1986, 2054; NJW 1992, 1621, 1622; NJW 1995, 1891, 1892; FamRZ 2001, 1687, 1689; Zöller/Vollkommer, ZPO 22. Aufl § 323 Rdn. 44).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    Für die vom Kläger begehrte Abänderung des in dem Verfahren AG Siegburg 33 F 59/94 am 24.1.1996 geschlossenen Vergleichs sind die aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage maßgebend (vgl. BGHZ 85, 64, 73; NJW 1986, 2054; NJW 1992, 1621, 1622; NJW 1995, 1891, 1892; FamRZ 2001, 1687, 1689; Zöller/Vollkommer, ZPO 22. Aufl § 323 Rdn. 44).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    Wenn der Unterhaltsberechtigte zu einem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes Verhältnis aufnimmt, kann das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit unter Umständen dazu führen, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in die Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung für den Unterhaltspflichtigen unzumutbar wird (BGH NJW 1989, 1083, 1086 = FamRZ 1989, 487, 490; FamRZ 1995, 540, 542; NJW 1997, 1851, 1852 = FamRZ 1997, 671; FamRZ 2002, 23, 25; Gerhardt in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 4 Rdn. 755; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl. Rdn. 1120).
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    Für die vom Kläger begehrte Abänderung des in dem Verfahren AG Siegburg 33 F 59/94 am 24.1.1996 geschlossenen Vergleichs sind die aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage maßgebend (vgl. BGHZ 85, 64, 73; NJW 1986, 2054; NJW 1992, 1621, 1622; NJW 1995, 1891, 1892; FamRZ 2001, 1687, 1689; Zöller/Vollkommer, ZPO 22. Aufl § 323 Rdn. 44).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96

    Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    d) Die Beklagte war auf den entsprechenden Antrag des Klägers ferner zu verurteilen, Unterhaltszahlungen, die der Kläger während des vorliegenden Abänderungsverfahrens über den monatlichen Betrag von 1.500,00 DM hinausgeleistet hat, zurückzuerstatten (vgl. BGH NJW 1998, 2433, 2434 = FamRZ 1998, 951).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    Wenn der Unterhaltsberechtigte zu einem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes Verhältnis aufnimmt, kann das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit unter Umständen dazu führen, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in die Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung für den Unterhaltspflichtigen unzumutbar wird (BGH NJW 1989, 1083, 1086 = FamRZ 1989, 487, 490; FamRZ 1995, 540, 542; NJW 1997, 1851, 1852 = FamRZ 1997, 671; FamRZ 2002, 23, 25; Gerhardt in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 4 Rdn. 755; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl. Rdn. 1120).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
    Für die vom Kläger begehrte Abänderung des in dem Verfahren AG Siegburg 33 F 59/94 am 24.1.1996 geschlossenen Vergleichs sind die aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage maßgebend (vgl. BGHZ 85, 64, 73; NJW 1986, 2054; NJW 1992, 1621, 1622; NJW 1995, 1891, 1892; FamRZ 2001, 1687, 1689; Zöller/Vollkommer, ZPO 22. Aufl § 323 Rdn. 44).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

  • OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98

    Härtegrund der eheähnlichen Gemeinschaft

  • OLG Hamm, 11.09.1980 - 4 UF 142/80

    Unbilligkeit einer Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt wegen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - L 2 AS 187/07

    Voraussetzungen für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft

    Der Kläger erbringt nach der Überzeugung des Senates Pflegeleistungen und betreut Frau P ..., wie dies - außerhalb einer professionellen Pflege - in aller Regel nur allernächste Angehörige eines Erwachsenen, zumeist nur als Ehepartner/Lebenspartner erbringen (vgl. OLG Köln 6.3.2002 - 27 UF 122/01).
  • OLG München, 10.02.2009 - 2 UF 1616/08

    Nachscheidungsunterhalt: Verwirkung bei verfestigter nichtehelicher

    Zwar kann eine solche Verfestigung auch dann angenommen werden, wenn ein pflegebedürftiger Ehegatte mit einem neuen Partner zusammenlebt, der ihm eine so umfassende Betreuung und Zuwendung zuteil werden lässt, wie sie in aller Regel nur allernächste Angehörige, einem Erwachsenen zumeist nur der Ehepartner, gewähren (OLG Köln FuR 2002, 531), jedoch muss sich stets verlässlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" oder auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft zusammenleben und nach dem Erscheinungsbild dieser Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewusst auch für die weitere Zukunft gewählt haben (BGH FamRZ 1989, 487, 491).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4404
OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00 (https://dejure.org/2001,4404)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 U 131/00 (https://dejure.org/2001,4404)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 U 131/00 (https://dejure.org/2001,4404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung des bürgenden Gesellschafters ; Regeln über Eigenkapital ersetzende Gesellschaftersicherheiten; Berufung auf Anlassrechtsprechung ; Umfang der Haftung aus Formularbürgschaft ; Fehlen der Gesellschafter- oder Geschäftsführerstellung ; Kenntnis von Art und Umfang ...

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 a Abs. 2; ; GmbHG § 32 a Abs. 3 Satz 2; ; GmbHG § 32 b Abs. 1; ; GmbHG § 32 b Abs. 2; ; BGB § 765; ; AGBG a.F. § 3; ; AGBG a.F. § 9

  • rechtsportal.de

    Haftung des bürgenden Gesellschafters nach Eigenkapitalersatzregeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 30, 31, 32a Abs. 2, 3 Satz 2, § 32b Abs. 1 Satz 2; BGB § 765; AGBG a. F. §§ 3, 9
    Haftung des bürgenden Gesellschafters nach Eigenkapitalersatzregeln

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1037
  • WM 2003, 290
  • NZG 2002, 975
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 243/98

    Umfang der Bürgenhaftung eines Gesellschafters einer GmbH; Haftung der Bürgschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Sie ist vielmehr in der Form aufrechtzuerhalten, dass die Bürgschaft alle bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus dem Kreditverhältnis sichert, wie es bei Abgabe der Bürgschaftserklärungen bestand (vgl. zu alledem etwa BGH NJW 1995, 2553; BGH NJW 1998, 3708; BGH WM 1999, 1761, jew. m.w.N.).

    Nach den Regeln der Anlassrechtsprechung wäre der Beklagte zu 2) somit dann von seiner Bürgschaftsverpflichtung freigeworden, wenn der Kredit später getilgt, erhöht oder in seiner Laufzeit verändert worden ist (vgl. BGH WM 1996, 766, 769; BGH WM 1999, 1761, 1762 f.).

  • BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95

    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehensgewährung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Mit der endgültigen Überschuldung war der Zeitpunkt eingetreten, zu dem der Kredit bzw. die dafür gegebenen Gesellschaftersicherheiten zum Ersatz für haftendes Eigenkapital wurden (vgl. dazu BGHZ 109, 55, 59 f.; BGH WM 1996, 1983, 1984, jew. m.w.N.).

    Auch in diesen Fällen behält seine Finanzierungshilfe ihren kapitalersetzenden Charakter (vgl. BGH WM 1996, 1983, 1985 m.w.N.).

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 17/97

    Darlegungs- und Beweislast für Kenntnis der Krise; Frist für Entscheidung über

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Dies geht zu Lasten der Beklagten, die dafür die Darlegungs- und Beweislast tragen (vgl. BGH WM 1994 aaO S. 2285; BGH NJW 1998, 3200, 3201, jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91

    Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Im Hinblick darauf ist die Rückzahlungspflicht auch aus §§ 30, 31 Abs. 1 GmbHG begründet (vgl. zu alledem etwa BGH NJW 1992, 1166; BGH WM 1997, 116, 117, jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Mit der endgültigen Überschuldung war der Zeitpunkt eingetreten, zu dem der Kredit bzw. die dafür gegebenen Gesellschaftersicherheiten zum Ersatz für haftendes Eigenkapital wurden (vgl. dazu BGHZ 109, 55, 59 f.; BGH WM 1996, 1983, 1984, jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Die Regeln der Anlassrechtsprechung finden auf ihn aber deshalb keine Anwendung, weil er auch zu den Zeiten, zu denen er nicht Gesellschafter der Gemeinschuldnerin war, Art und Umfang der von ihm verbürgten künftigen Kredite kannte und zudem in tatsächlicher Hinsicht im Stande war, den Umfang der Kreditaufnahme zu bestimmen (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1179, 1182 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 43/95

    Formularmäßige Erstreckung einer Höchstbetragsbürgschaft auf zukünftige Ansprüche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Nach den Regeln der Anlassrechtsprechung wäre der Beklagte zu 2) somit dann von seiner Bürgschaftsverpflichtung freigeworden, wenn der Kredit später getilgt, erhöht oder in seiner Laufzeit verändert worden ist (vgl. BGH WM 1996, 766, 769; BGH WM 1999, 1761, 1762 f.).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Sie ist vielmehr in der Form aufrechtzuerhalten, dass die Bürgschaft alle bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus dem Kreditverhältnis sichert, wie es bei Abgabe der Bürgschaftserklärungen bestand (vgl. zu alledem etwa BGH NJW 1995, 2553; BGH NJW 1998, 3708; BGH WM 1999, 1761, jew. m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 425/97

    Formularmäßige Ausdehnung einer Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Sie ist vielmehr in der Form aufrechtzuerhalten, dass die Bürgschaft alle bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus dem Kreditverhältnis sichert, wie es bei Abgabe der Bürgschaftserklärungen bestand (vgl. zu alledem etwa BGH NJW 1995, 2553; BGH NJW 1998, 3708; BGH WM 1999, 1761, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 270/93

    Umqualifizierung einer Kredithilfe in Eigenkapitalersatz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Dabei ist dem Gesellschafter grundsätzlich eine angemessene Überlegungszeit für die Entscheidung zuzubilligen, ob er die Gesellschaft liquidieren oder weiterführen will (vgl. dazu etwa BGH WM 1994, 2280, 2283; BGH WM 1996, 259, 260, jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1996 - II ZR 207/95

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen des Komplementärs der Gesellschafterin einer

  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 128/94

    Eigenkapitalersetzende Funktion von Gesellschafterbürgschaften; Feststellung der

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.2002 - 4 WF 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4239
OLG Köln, 18.03.2002 - 4 WF 32/02 (https://dejure.org/2002,4239)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2002 - 4 WF 32/02 (https://dejure.org/2002,4239)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2002 - 4 WF 32/02 (https://dejure.org/2002,4239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Nach der Gegenmeinung ist die isolierte Geltendmachung einer Folgesache grundsätzlich nicht als mutwillig zu bewerten (OLG Bremen FamRZ 1998, 245, 246; OLG Hamburg FamRZ 1998, 1178; OLG Hamm FamRZ 2001, 231, 232; OLG-Report 2001, 48, 49; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 21. April 2004 - 20 WF 43/03 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Koblenz FamRZ 2004, 1880; OLG-Report 2004, 664, 665; OLG Köln - 4. Zivilsenat - FamRZ 2003, 102 (Leitsatz), Gründe veröffentlicht bei JURIS; OLG Naumburg FamRZ 2001, 1082, 1083; FamRZ 2001, 1468, 1469; OLG Oldenburg - 4. Zivilsenat - FamRZ 2003, 1757, 1758; OLG Schleswig - 8. Zivilsenat - MDR 2004, 398, 399; in diese Richtung auch: OLG Nürnberg FamRZ 2003, 772, 773; vgl. auch OLG Brandenburg - 10. Zivilsenat - FamRZ 2002, 1411; Zöller/Philippi ZPO 25. Aufl. § 623 Rdn. 24, 24 a; Philippi FPR 2002, 479, 484 f.; MünchKomm-ZPO/Wax 2. Aufl. § 114 Rdn. 144; Wax FPR 2002, 471, 472; vgl. auch Vogel FPR 2002, 505, 507 und Johannsen/Henrich/Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 114 Rdn. 25 b und 25 d).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Nach der Gegenmeinung ist die isolierte Geltendmachung einer Folgesache grundsätzlich nicht als mutwillig zu bewerten (OLG Bremen FamRZ 1998, 245, 246; OLG Hamburg FamRZ 1998, 1178; OLG Hamm FamRZ 2001, 231, 232; OLG-Report 2001, 48, 49; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 21. April 2004 - 20 WF 43/03 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Koblenz FamRZ 2004, 1880; OLG-Report 2004, 664, 665; OLG Köln - 4. Zivilsenat - FamRZ 2003, 102 (Leitsatz), Gründe veröffentlicht bei JURIS; OLG Naumburg FamRZ 2001, 1082, 1083; FamRZ 2001, 1468, 1469; OLG Oldenburg - 4. Zivilsenat - FamRZ 2003, 1757, 1758; OLG Schleswig - 8. Zivilsenat - MDR 2004, 398, 399; in diese Richtung auch: OLG Nürnberg FamRZ 2003, 772, 773; vgl. auch OLG Brandenburg - 10. Zivilsenat - FamRZ 2002, 1411; Zöller/Philippi ZPO 25. Aufl. § 623 Rdn. 24, 24 a; Philippi FPR 2002, 479, 484 f.; MünchKomm-ZPO/Wax 2. Aufl. § 114 Rdn. 144; Wax FPR 2002, 471, 472; vgl. auch Vogel FPR 2002, 505, 507 und Johannsen/Henrich/Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 114 Rdn. 25 b und 25 d).
  • OLG Koblenz, 17.06.2004 - 9 WF 459/04

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die isolierte Geltendmachung des

    Nach der Gegenmeinung ist die isolierte Geltendmachung einer Folgesache nicht als mutwillig zu werten und steht daher der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht grundsätzlich entgegen (Zöller-Philippi, ZPO , 24. Aufl., Rnr. 24 zu § 623 ZPO ; Münchener Kommentar-Wax, ZPO , 2. Aufl., Rnr. 144 zu § 114 ZPO ; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1082 f, 1468 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 06.10.2003 - 8 WF 179/03 - BeckRS 2003, Nr. 09717 - OLG Hamm, OLGR 2001, 78 f; OLG Köln, FamRZ 2003, 102 ; OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, Beschluss vom 28.01.2003 - 13 WF 935/02; in diese Richtung auch: OLG Nürnberg, NJOZ 2004, 97 f; OLG Rostock, FamRZ 1999, 597 f, allerdings mit der Einschränkung, es sei im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob vermeidbare Mehrkosten entstanden seien).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.05.2000 - 1 U 1532/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6406
OLG München, 11.05.2000 - 1 U 1532/00 (https://dejure.org/2000,6406)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.2000 - 1 U 1532/00 (https://dejure.org/2000,6406)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 1 U 1532/00 (https://dejure.org/2000,6406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Notarhaftung; Aufklärungspflicht des Notars; Notarielle Belehrungspflicht; Offenkundige Risiken; Notarielle Beurkundung

  • Judicialis

    BNotO § 19; ; BeurkG § 17

  • VersR (via Owlit)

    BNotO § 19; BeurkG § 17
    Belehrung geschäftserfahrener Beteiligter über offenkundige Risiken kann entbehrlich sein

  • rechtsportal.de

    BNotO § 19; BeurkG § 17
    Belehrungspflichten eines Notars bei überdurchschnittlich geschäftserfahrenen und geschäftsgewandten Beteiligten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Belehrung geschäftserfahrener Beteiligter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 600
  • VersR 2002, 1162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94

    Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer

    Auszug aus OLG München, 11.05.2000 - 1 U 1532/00
    Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 95, 303 ff, BGH DNotZ 96, 568 ff, jeweils m.w.N.) der beurkundende Notar die Verpflichtung, die Beteiligten auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die mit ungesicherten Vorleistungen verbunden sind und entsprechende Abhilfen aufzuzeigen.

    Die Belehrungspflicht des Notars wegen des aus einer ungesicherten Vorleistung entspringenden Risikos betrifft als Rechtsbelehrung jedoch Umstände, die juristische Überlegungen erforderlich machen, die ein rechtlicher Laie von sich aus nicht ohne weiteres anstellt (BGH VersR 95, 304 = DNotZ 95, 407 ff).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG München, 11.05.2000 - 1 U 1532/00
    Dem klägerischen Schadensersatzanspruch steht darüber hinaus auch entgegen, daß der Notar auf eine Belehrung ohnehin dann verzichten darf, wenn er sich aufgrund der gesamten Umstände zuverlässig davon überzeugt hat, daß die Beteiligten das Risiko kennen und dennoch diese Vertragsgestaltung wünschen, was der Notar im Streitfall zu beweisen hat (BGH VersR 95, 305).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 15/95

    Umfang der Hinweispflicht des Notars

    Auszug aus OLG München, 11.05.2000 - 1 U 1532/00
    Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 95, 303 ff, BGH DNotZ 96, 568 ff, jeweils m.w.N.) der beurkundende Notar die Verpflichtung, die Beteiligten auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die mit ungesicherten Vorleistungen verbunden sind und entsprechende Abhilfen aufzuzeigen.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8970
OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01 (https://dejure.org/2001,8970)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.11.2001 - 15 WF 170/01 (https://dejure.org/2001,8970)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. November 2001 - 15 WF 170/01 (https://dejure.org/2001,8970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflegeeltern; Verbleibeanordnung; Gerichtskosten; Kind

  • Judicialis

    KostO § 2 Nr. 2; ; BGB § 1632 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    KostO § 2 Nr. 2; BGB § 1632 Abs. 4
    Verfahren über Verbleibensanordnung; keine Haftung der Pflegeeltern als Interessenschuldner

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01
    Soweit die Bezirksrevisorin und das Amtsgericht - Familiengericht - der Rechtsprechung des BayObLG (FamRZ 1998, 37) folgend die Kostenlast seitens der Beschwerdeführerin annehmen, folgt der Senat dieser Rechtsprechung nicht.

    Die Beurteilung, ob mit dem Antrag von Pflegeeltern auf Verbleiben des Pflegekindes gemäß § 1632 Abs. 4 BGB die Pflegeeltern Interessenschuldner sind oder nicht, ist in der Rechtsprechung umstritten (so BayObLG Rechtspfleger 97, 322, FamRZ 1998, 37; anderer Ansicht OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff., OLG Hamm FamRZ 96, 1558, entsprechend bei Antrag des Vaters auf elterliche Sorge OLG Zweibrücken, JurBüro 1985, 264 f., OLG Frankfurt …

  • OLG Frankfurt, 04.12.1987 - 20 W 242/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01
    Gegenstand des Prüfungsverfahrens selbst ist also nicht die Interessenwahrnehmung der Pflegeeltern (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1988, 501).
  • OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94

    Kostenausspruch des Vormundschaftsgerichts im Verfahren auf Rückführung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01
    Die Beurteilung, ob mit dem Antrag von Pflegeeltern auf Verbleiben des Pflegekindes gemäß § 1632 Abs. 4 BGB die Pflegeeltern Interessenschuldner sind oder nicht, ist in der Rechtsprechung umstritten (so BayObLG Rechtspfleger 97, 322, FamRZ 1998, 37; anderer Ansicht OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff., OLG Hamm FamRZ 96, 1558, entsprechend bei Antrag des Vaters auf elterliche Sorge OLG Zweibrücken, JurBüro 1985, 264 f., OLG Frankfurt …
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01
    Die Position der Pflegeeltern kann zwar in den Bereich des Art. 6 Abs. 1 GG reichen ( vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1985, 423 f.), doch begründet die Antragstellung von Pflegeeltern, das Kind solle bei ihnen verbleiben, eine Anregung an das Familiengericht, zu prüfen, ob es dem Wohl des Kindes entspricht, es in der Pflegefamilie zu belassen oder herauszunehmen.
  • OLG Hamm, 22.09.1995 - 15 W 136/95

    Kostenschuldner im Verfahren nach den §§ 1666 , 1666a BGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01
    Die Beurteilung, ob mit dem Antrag von Pflegeeltern auf Verbleiben des Pflegekindes gemäß § 1632 Abs. 4 BGB die Pflegeeltern Interessenschuldner sind oder nicht, ist in der Rechtsprechung umstritten (so BayObLG Rechtspfleger 97, 322, FamRZ 1998, 37; anderer Ansicht OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff., OLG Hamm FamRZ 96, 1558, entsprechend bei Antrag des Vaters auf elterliche Sorge OLG Zweibrücken, JurBüro 1985, 264 f., OLG Frankfurt …
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/2000, 14 U 81/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8137
OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/2000, 14 U 81/00 (https://dejure.org/2001,8137)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.2001 - 14 U 81/2000, 14 U 81/00 (https://dejure.org/2001,8137)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 14 U 81/2000, 14 U 81/00 (https://dejure.org/2001,8137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92

    Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/00
    Der hier zu beurteilende Sachverhalt entspricht auch nicht demjenigen, wie er vom BGH am 2.11.1993 (NJW 1994, 793) zu entscheiden war.
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/00
    Da somit der lediglich angekündigte Feststellungsantrag noch immer vor dem Landgericht Ulm anhängig war, hat das Landgericht im Ergebnis ein Teilurteil erlassen, das wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen unzulässig war (vgl. BGH NJW 2001, 155-157).
  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/00
    Da auch von einem Arzt nicht in jedem Fall verlangt werden kann, dass er alle medizinischen Veröffentlichungen alsbald kennt und beachtet (vgl. BGH NJW 1991, 1535, 1537), das krankenhaus, in welchem die Operation vorgenommen wurde, aber Facharztstandard vorhalten muss, hat der Senat mit dem Sachverständigen auch die Frage erörtert, ob die aus dem Zeitraum 1993 bis 1995 zitierten Veröffentlichungen zur Kenntnis eines auf diesem Gebiet chirurgisch tätigen Operateurs an einem Krankenhaus eines gehobenen Zuschnitts wie dem des krankenhauses gehöre.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.02.2001 - 6 WF 172/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19743
OLG Zweibrücken, 14.02.2001 - 6 WF 172/00 (https://dejure.org/2001,19743)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.02.2001 - 6 WF 172/00 (https://dejure.org/2001,19743)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 6 WF 172/00 (https://dejure.org/2001,19743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG §§ 19 20 21
    Regelung des Umgangs eines Elternteils mit dem Kind; Anordnung eines Zwangsgeldes nach Erlass einer vorläufigen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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