Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1451
OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02 (https://dejure.org/2002,1451)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.09.2002 - 6 U 66/02 (https://dejure.org/2002,1451)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. September 2002 - 6 U 66/02 (https://dejure.org/2002,1451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung des Anlageberaters: Beratungspflichten bei der Vermittlung nicht börsennotierter Aktien

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung im Rahmen einer Wertpapiervermittlungstätigkeit; Positive Vertragsverletzung wegen unzureichender Aufklärung beim Erwerb von nicht börsennotierten Aktien; Belehrungspflicht des Anlageberaters bei Vermittlung nicht ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung im Rahmen einer Wertpapiervermittlungstätigkeit; Positive Vertragsverletzung wegen unzureichender Aufklärung beim Erwerb von nicht börsennotierten Aktien; Belehrungspflicht des Anlageberaters bei Vermittlung nicht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anlageberater - Aufklärungspflichten über erschwerte Handelbarkeit von nicht börsennotierten Aktien

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Belehrungspflicht des Anlageberaters über erschwerte Handelbarkeit von nicht börsennotierten Aktien

  • Judicialis

    BGB § 242

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Beratungspflicht bei nicht börsennotierten Aktien

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675, 242
    Belehrungspflicht des Anlageberaters über erschwerte Handelbarkeit von nicht börsennotierten Aktien

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Anlageberaters, Belehrungspflicht über erschwerte Handelbarkeit von nicht börsennotierten Aktien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 675 Abs. 2
    Pflichten und Haftung eines Kapitalanlagevermittlers im Rahmen eines Auskunftsvertrags

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 179
  • ZIP 2002, 2252
  • MDR 2003, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01

    Erhöhte Aufklärungspflicht des Vermittlers beim Verkauf von Penny Stocks

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02
    Insoweit sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Vortmann a. a. O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051).
  • LG Hamburg, 04.12.1997 - 327 O 143/97

    Belehrungspflicht durch Anlageberater bei nicht börseneingeführten Aktien

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02
    Bei der Vermittlung nicht börsennotierter Aktien hat der Anlageberater dem Käufer die sich aus der fehlenden Börseneinführung ergebenen Konsequenzen zu erläutern und ihm deutlich zu machen, dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet ist (vgl. hierzu LG Hamburg, NJW-RR 1999, 556 f.; Vortmann, Aufklärungs und Beratungspflichten der Banken, Rz. 334 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Insbesondere gehört dazu die ausdrückliche Information, dass ohne Zulassung der Aktie zu einem Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird (§ 2 Abs. 5 WpHG), die Unternehmensbeteiligung ein über das übliche Kursrisiko hinausgehendes zusätzliche Risiko birgt, wirtschaftlich nicht verwertet werden zu können (LG Hamburg 4. Dezember 1997 - 327 O 143/97 - NJW-RR 1999, 556; OLG Oldenburg 6. September 2002 - 6 U 66/02 - NJW-RR 2003, 179; LG Berlin 15. Oktober 2003 - 28 O 588/02 - VuR 2004, 20; Hanseatisches OLG Hamburg 16. Januar 2004 - 14 U 135/03 - OLGR Hamburg 2005, 109; KG Berlin 20. Dezember 2004 - 8 U 126/04 - KGR Berlin 2005, 424; zur Vermittlung von sog. Penny Stocks BGH 22. Januar 1991 - XI ZR 151/89 - WM 1991, 315).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08

    Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den

    Auch beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien besteht nach der Rechtsprechung die Pflicht des Anlageberaters (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179; Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht), Anlagevermittlers (BAG MDR 2006, 877; KG KGR 2005, 424) oder Emmitenten (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; OLG Frankfurt NZG 2004, 483) zur Aufklärung über den Umstand der fehlenden Börsennotierung.

    Aufgeklärt werden muss darüber, dass die jederzeitige Handelbarkeit nicht gewährleistet ist (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).

    An die Aufklärung hierzu sind strenge Anforderungen zu stellen (KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 18 U 208/08

    Auskunftspflichten von Vertretern einer Anlagevermittlungsgesellschaft

    Für den hier vorliegenden Fall des Verkaufs nicht börsennotierter Aktien muss der Vermittler unter anderem auf die erschwerte Handelbarkeit dieser Wertpapiere hinweisen, sowie darauf, dass sich daran voraussichtlich nur dann etwas ändern wird, wenn ein Börsengang gelingt (OLG Oldenburg ZIP 2002, 2252 sowie OLG München 20 U 1954/07).

    Denn selbst wenn dies der Fall wäre, ist der Zeugin B. ein Schaden jedenfalls dadurch entstanden, dass sie Aktien erworben hat, die mit besonderen Risiken verbunden sind und deswegen nicht ihren persönlichen Wert- und Risikovorstellungen entsprechen (vgl. OLG Oldenburg ZIP 2002, 2252 sowie BGHZ 111, 213).

  • AG Wuppertal, 08.07.2011 - 32 C 312/10

    Fehlende Information über erhebliche Einschränkung der Verkaufsmöglichkeiten von

    Bei der Vermittlung nicht börsennotierter Aktien hat der Anlageberater dem Käufer nämlich die sich aus der fehlenden Börseneinführung ergebenden Konsequenzen zu erläutern und ihm deutlich zu machen, dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.2002 - 6 U 66/02 - zitiert nach juris).

    Der Schaden ist darin zu sehen, dass er Aktien erworben hat, die durch die mangelnde Börsennotierung mit besonderen Risiken verbunden waren und nicht den persönlichen Wert- und Risikovorstellungen des Klägers entsprachen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.2002 - 6 U 66/02 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 30.03.2009 - 8 U 107/08

    Anspruch auf Rückzahlung des Einlagebetrages wegen behaupteter Täuschungen beim

    Insbesondere gehört dazu die ausdrückliche Information, dass ohne Zulassung der Aktie zu einem Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird (§ 2 Abs. 5 WpHG), die Unternehmensbeteiligung ein über das übliche Kursrisiko hinausgehendes zusätzliche Risiko birgt, wirtschaftlich nicht verwertet werden zu können (LG Hamburg 4. Dezember 1997 - 327 O 143/97 - NJW-RR 1999, 556; OLG Oldenburg 6. September 2002 - 6 U 66/02 - NJW-RR 2003, 179 = ZIP 2002, 2252; LG Berlin 15. Oktober 2003 - 28 O 588/02 - VuR 2004, 20; Hanseatisches OLG Hamburg 16. Januar 2004 - 14 U 135/03 - OLGR Hamburg 2005, 109; KG Berlin 20. Dezember 2004 - 8 U 126/04 - KGR Berlin 2005, 424; zur Vermittlung von sog. Penny Stocks BGH 22. Januar 1991 - XI ZR 151/89 - WM 1991, 315; vgl. auch BAG, Urteil vom 4.10.2005 - 9 AZR 598/04 betr.
  • LG Berlin, 15.10.2003 - 28 O 588/02

    Haftung des Anlagevermittlers aus Auskunfts- und Beratungsvertrag wegen

    Im Hinblick auf die besonderen Gefahren des Geschäfts sind an den Aufklärungsumfang jedoch hohe Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 6.9.2002, 6 U 66/02, m.w.N.; LG Hamburg NJW-RR 1999, 556 f.; für Penny Stocks: OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1583 = NJW-RR 2002, 1051), diese müssen dem Durchschnittsanleger verständlich und nachvollziehbar sein (vgl. hierzu allgemein BGH WM 1982, 862).
  • OLG München, 12.01.2006 - 23 U 4115/05
    Mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sind die Grundsätze zur Vermittlung nicht börsennotierter Aktien (vgl. OLG Oldenburg ZIP 2002, 2252 [OLG Oldenburg 06.09.2002 - 6 U 66/02] ).
  • LG Kempten, 20.04.2006 - 1 O 2384/05
    Insoweit sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Oldenburg NJW-RR 2003/179 [OLG Oldenburg 06.09.2002 - 6 U 66/02] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7559
OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02 (https://dejure.org/2002,7559)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.01.2002 - 3 W 5/02 (https://dejure.org/2002,7559)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 (https://dejure.org/2002,7559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Betreuervergütung; Vergütungsanspruch; Betreuer; Tod; Betreuter

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dies in seiner Entscheidung vom 14. März 2001 (BayObLGZ 2001, 65) näher begründet; dem schließt sich der Senat an.

    Die Bestimmung ist aber bereits für die Prüfung heranzuziehen, ob der Nachlass mittellos ist; denn die Frage, ob die Vergütung durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten ist (§ 1836 Abs. 2 BGB) oder ob die Staatskasse einzutreten hat (§ 1836 a BGB), lässt sich nur einheitlich beantworten (BayObLGZ 2001, 65, 68 f.; Gregersen/Deinert aaO; HK-BUR/Bauer § 56 g FGG Rdnr. 60, 61; Palandt/Diederichsen aaO § 1836 e Rdnr. 4; vgl. aber LG Leipzig FamRZ 2000, 1451 und zum früheren Recht BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698).

    Zwar kommen dem Erben auch im Festsetzungsverfahren die Schongrenzen nach §§ 1836 e Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 BGB, 92 c Abs. 3 BSHG zugute (BayObLGZ 2001, 65, 68 f.; Thüringer OLG aaO; HK-BUR/Bauer § 56 g PGG Rdnr. 60; Gregersen/Deinert aaO).

    Ob nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vergütungsrecht überhaupt noch Raum für eine Unzulänglichkeitseinrede gemäß § 1990 BGB bleibt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - Knittel BtG § 1836 d Rdnr. 5) oder ob dem Erben auch im Festsetzungsverfahren gemäß §§ 56 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 69 e Satz 1 FGG "weitere als die dem § 92 c Bundessozialhilfegesetz nachempfundenen Haftungsbeschränkungen ... nicht zugute" kommen (so für den Regress der Staatskasse BT-Drucks. aaO sowie HK-BUR/Winhold-Schött § 1836 e BGB Rdnr. 23; vgl. hierzu auch BayObLGZ 2001, 65, 68 f.; Thüringer OLG aaO; Gregersen/Deinert; aaO), bedarf im gegebenen Fall aber keiner Entscheidung.

  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Der Vergütungsanspruch begründet eine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld i.S. von § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395, 396, 398; BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698; 1999, 1609, 1610; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23).

    Die Bestimmung ist aber bereits für die Prüfung heranzuziehen, ob der Nachlass mittellos ist; denn die Frage, ob die Vergütung durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten ist (§ 1836 Abs. 2 BGB) oder ob die Staatskasse einzutreten hat (§ 1836 a BGB), lässt sich nur einheitlich beantworten (BayObLGZ 2001, 65, 68 f.; Gregersen/Deinert aaO; HK-BUR/Bauer § 56 g FGG Rdnr. 60, 61; Palandt/Diederichsen aaO § 1836 e Rdnr. 4; vgl. aber LG Leipzig FamRZ 2000, 1451 und zum früheren Recht BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698).

    So verhielt es sich zwar nach der bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes geltenden Rechtslage, wenn die Unzulänglichkeitseinrede des Erben durchgriff (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 697, 698).

  • BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96

    Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Der Vergütungsanspruch begründet eine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld i.S. von § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395, 396, 398; BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698; 1999, 1609, 1610; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23).

    Die Bestimmung ist aber bereits für die Prüfung heranzuziehen, ob der Nachlass mittellos ist; denn die Frage, ob die Vergütung durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten ist (§ 1836 Abs. 2 BGB) oder ob die Staatskasse einzutreten hat (§ 1836 a BGB), lässt sich nur einheitlich beantworten (BayObLGZ 2001, 65, 68 f.; Gregersen/Deinert aaO; HK-BUR/Bauer § 56 g FGG Rdnr. 60, 61; Palandt/Diederichsen aaO § 1836 e Rdnr. 4; vgl. aber LG Leipzig FamRZ 2000, 1451 und zum früheren Recht BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698).

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Der Vergütungsanspruch begründet eine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld i.S. von § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395, 396, 398; BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698; 1999, 1609, 1610; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23).

    Nach diesen Maßstäben ist die Folgerung des Landgerichts, der von der Beteiligten zu 2) geltend gemachte Zeitaufwand sei plausibel, frei von Rechtsfehlern; das gilt auch für die Tätigkeiten nach dem Tod der Betroffenen (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113).

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Eines förmlichen Beschlusses, der lediglich klarstellende Wirkung hätte, bedurfte es daher insoweit nicht (vgl. BGH NJW 2000, 3709, 3711; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142./01 - OLG Schleswig FamRZ 2001, 1480, 1481).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BGHZ 145, 104; BVerfGE 101, 331, 357 ff.; dem folgend Senat, BtPrax 2001, 78; BayObLG aaO und BtPrax 2001, 164) entschieden, dass die in § 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60,-- DM (jetzt 18, 23 und 31 Euro) eine wesentliche Orientierungshilfe für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines bemittelten Betroffenen sind.

  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99

    Vergütung eines Berufsbetreuers aus dem Nachlass des Betroffenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Das Vormundschaftsgericht konnte die Vergütung der Beteiligten zu 2) auch noch nach dem Tode der Betreuten bewilligen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609; Bach, Kostenregelungen für Betreuungspersonen 2. Aufl. Rdnr. E 11.8) und gemäß §§ 69 e Satz 1, 56 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGG förmlich festsetzen (vgl. HK-BUR/Bauer § 56 g FGG Rdnr. 61; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. Rdnr. 9.8.1; Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1836 Rdnr. 8).

    Der Vergütungsanspruch begründet eine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld i.S. von § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395, 396, 398; BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698; 1999, 1609, 1610; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23).

  • OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00

    Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Eines förmlichen Beschlusses, der lediglich klarstellende Wirkung hätte, bedurfte es daher insoweit nicht (vgl. BGH NJW 2000, 3709, 3711; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142./01 - OLG Schleswig FamRZ 2001, 1480, 1481).

    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei einer exante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Senat, FamRZ 2000, 1533; BayObLG JurBüro 1993, 49; FamRZ 1996, 1169, 1170; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; 2001, 1480, 1481; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1836 BGB Rdnr. 85; Knittel aaO § 1836 BGB Rdnr. 18; vgl. für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senat, OLGR 2000, 114 = BtPrax 2000, 86).

  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Dies trägt zudem der gesetzgeberischen Absicht Rechnung, dem Erben die Geltendmachung der in den §§ 1975 bis 1992 BGB vorgesehenen Mittel zur Beschränkung seiner Haftung zu ersparen (BayObLG, Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - BT-Drucks. 13/7158 S. 32).

    Ob nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vergütungsrecht überhaupt noch Raum für eine Unzulänglichkeitseinrede gemäß § 1990 BGB bleibt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - Knittel BtG § 1836 d Rdnr. 5) oder ob dem Erben auch im Festsetzungsverfahren gemäß §§ 56 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 69 e Satz 1 FGG "weitere als die dem § 92 c Bundessozialhilfegesetz nachempfundenen Haftungsbeschränkungen ... nicht zugute" kommen (so für den Regress der Staatskasse BT-Drucks. aaO sowie HK-BUR/Winhold-Schött § 1836 e BGB Rdnr. 23; vgl. hierzu auch BayObLGZ 2001, 65, 68 f.; Thüringer OLG aaO; Gregersen/Deinert; aaO), bedarf im gegebenen Fall aber keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BGHZ 145, 104; BVerfGE 101, 331, 357 ff.; dem folgend Senat, BtPrax 2001, 78; BayObLG aaO und BtPrax 2001, 164) entschieden, dass die in § 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60,-- DM (jetzt 18, 23 und 31 Euro) eine wesentliche Orientierungshilfe für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines bemittelten Betroffenen sind.
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
    Nach diesen Maßstäben ist die Folgerung des Landgerichts, der von der Beteiligten zu 2) geltend gemachte Zeitaufwand sei plausibel, frei von Rechtsfehlern; das gilt auch für die Tätigkeiten nach dem Tod der Betroffenen (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01

    Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000

  • LG Leipzig, 14.06.2000 - 16 T 1714/00
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00

    Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 251/01

    Vergütung des Betreuers aus dem Nachlass des Betreuten

  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

  • OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze -

  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten

    Die Ausführungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 e Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 BGB gelten - wie sich aus dem Beschluss des Senats vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - ergibt, in gleicher Weise für die Frage, ob der Nachlass mittellos ist und der Aufwendungsersatz daher - wie hier - gegen die Staatskasse festzusetzen ist.
  • LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03

    Höhe von berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten i.R.d. Festellung von

    Die Bestimmung ist aber bereits für die Prüfung heranzuziehen, ob der Nachlass mittellos ist, da die Frage, ob die Vergütung durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten ist oder ob die Staatskasse einzutreten hat, nur einheitlich beantwortet werden kann (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2002, Az.: 3 W 5/02 ).
  • OLG Naumburg, 16.07.2007 - 10 W 29/07
    Bei einer Einlageverpflichtung, die über die gesamte Beteiligungsdauer in Monatsraten hinweg entrichtet werden soll, handelt es sich um eine wiederkehrende Leistung aus einem Stammrecht, nämlich hier aus dem Gesellschaftsverhältnis als stiller Gesellschafter (vgl. BGH, Beschluss vom 04. April 2005, Geschäftszeichen II ZR 107/04; Beschluss vom 05. Dezember 2005, Geschäftszeichen II ZR 196/04; OLG Dresden NJ 2006, 37 zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. August 2002, 3 W 5/02; OLG Braunschweig ZIP 2006, 180 - 184 zitiert nach juris; OLG Celle, OLGR Celle 2004, 564 - 567 zitiert nach juris; a.A. OLG München JurBüro 2005, 39; OLG München OLGR München 2001, 220; OLG Hamm Beschluss vom 13. Dezember 2005, Geschäftszeichen 27 U 168/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.11.2001 - 23 W 378/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6852
OLG Hamm, 29.11.2001 - 23 W 378/01 (https://dejure.org/2001,6852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2001 - 23 W 378/01 (https://dejure.org/2001,6852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2001 - 23 W 378/01 (https://dejure.org/2001,6852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 577 Abs. 3; ; ZPO § 571 Hs. 2; ; ZPO § 319

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 577 Abs. 3 § 571 Hs. 2 § 319
    Förmliches Berichtigungsverfahren bei offenbarer Unrichtigkeit in der Kostenfestsetzung trotz Einlegung einer sofortigen Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 10.02.2004 - 12 W 159/03

    Kosten bei Berichtigung nach § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Denn nur das erkennbar Gewollte bildet den Gegenstand des Verfahrens, nicht hingegen die Wahl des Ausdrucks (OLG Hamm OLGR 2002, 280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4508
OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,4508)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.01.2002 - 14 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,4508)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 14 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,4508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Richterablehnung ; Wohnungseigentumsverfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Versetzung; Erledigung der Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 46; ; FGG § 13a; ; FGG § 22; ; WEG § 44; ; WEG § 47; ; WEG § 48; ; KostO 131 Abs. 1 Satz 1; ; KostO 131 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Richterablehnung im WEG -Verfahren Erledigung des Ablehnungsverfahrens in der Hauptsache nach Beschwerde gegen Zurückweisung des Befangenheitsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines Richters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99

    Kostenentscheidung im Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des Richter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Dadurch ist das für das Ablehnungsgesuch erforderliche Rechtsschutzbedürfnis entfallen (vgl. Zimmermann, aaO, Rnr. 63 zu § 6) und das Beschwerdeverfahren hat sich in der Hauptsache erledigt (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, S. 498 ff.).

    Deshalb hat der Beschwerdeführer das Beschwerdeverfahren mit Recht für in der Hauptsache erledigt erklärt und - dahin ist der mit dieser Erklärung verbundene Hinweis auf die ihm entstandenen Kosten zu verstehen - die in der Hauptsache gegenstandslos gewordene Beschwerde auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGHZ 86, S. 393 ff., 395; BayObLG, FamRZ 2000, S. 498 ff.).

    Für das landgerichtliche Verfahren ergibt sich dies daraus, daß die Kosten der Richterablehnung zu den Kosten des zugrundeliegenden Verfahrens gehören (BayObLG, FamRZ 2000, 498 ff.; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl. 2001, Rnr. 4 zu § 46; Musielak/Smid, 2. Aufl. 2000, Rnr. 6 zu § 46).

  • BayObLG, 21.11.1974 - BReg. 1 Z 102/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Die gemäß § 46 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde - zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 42 ff. ZPO im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, S. 748 ff.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl. 1999, Rnr. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rnr. 52 zu § 44 - ist zulässig, da die Nichteinhaltung der Notfrist von zwei Wochen zur Einlegung des Rechtsmittels (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG; dazu, daß sich die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den das Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluß nach den Vorschriften des FGG richtet, vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 1974, S. 446 ff., 447) vom Beschwerdeführer infolge Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung nicht verschuldet war, so daß dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag (As. 295) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren war (§ 22 Abs. 2 Satz 1 FGG).
  • OLG München, 16.02.1994 - 11 W 698/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Dies ist beim - nicht kontradiktorischen - Richterablehnungsverfahren indessen nicht der Fall (vgl. BayObLG, JurBüro 1989, Sp. 1737; OLG Köln, MDR 1994, S. 627; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl. 2001, Rnr. 13 zu § 91 - Stichwort: "Richterablehnung").
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1983 - 10 W 9/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Die Kosten für ein im Rahmen des Verfahrens der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen durchgeführtes Richterablehnungsverfahren richten sich nicht etwa nach § 48 Abs. 1 und Abs. 3 WEG, sondern nach § 131 Abs. 1 KostO (eingehend hierzu OLG Düsseldorf, Rpfleger 1983, S. 370; ferner Weitnauer, WEG, 8. Aufl. 1995, Rnr. 3 zu § 48; Bärmann/Pick/Merle, aaO, Rnr. 2 zu § 48 m. w. N. in Fn. 1).
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99

    Befangenheit des Richters in Wohnungseigentumssachen nach vorheriger Befragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Die gemäß § 46 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde - zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 42 ff. ZPO im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, S. 748 ff.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl. 1999, Rnr. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rnr. 52 zu § 44 - ist zulässig, da die Nichteinhaltung der Notfrist von zwei Wochen zur Einlegung des Rechtsmittels (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG; dazu, daß sich die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den das Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluß nach den Vorschriften des FGG richtet, vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 1974, S. 446 ff., 447) vom Beschwerdeführer infolge Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung nicht verschuldet war, so daß dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag (As. 295) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren war (§ 22 Abs. 2 Satz 1 FGG).
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Deshalb hat der Beschwerdeführer das Beschwerdeverfahren mit Recht für in der Hauptsache erledigt erklärt und - dahin ist der mit dieser Erklärung verbundene Hinweis auf die ihm entstandenen Kosten zu verstehen - die in der Hauptsache gegenstandslos gewordene Beschwerde auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGHZ 86, S. 393 ff., 395; BayObLG, FamRZ 2000, S. 498 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung und nahezu einhelliger Literaturmeinung finden im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der auch hier zulässigen (BVerfGE 21, S. 139 ff.) Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit die §§ 42 ff. ZPO in ihren spezifischen Teilen entsprechende Anwendung (vgl. etwa BayObLGZ 2002, S. 89 ff.; OLG Karlsruhe, ZMR 2002, S. 778 f.; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, Rn. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 52 zu § 44 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hätten die Beschwerdeführer die Hauptsache für erledigt erklärt, wäre daher nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden gewesen (vgl. Senatsbeschluß vom 07.01.2002, ZMR 2002, S. 778 f. = OLGR Karlsruhe 2002, S. 280 f. = ZWE 2002, S. 327 f.).

  • OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese hätten für erledigt erklärt werden müssen (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 417; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 280; Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 18).
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    (BayObLGZ 2002, 89 ff.; OLG Karlsruhe ZMR 2002, 778).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht