Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02   

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https://dejure.org/2002,1958
OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02 (https://dejure.org/2002,1958)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.08.2002 - 9 U 67/02 (https://dejure.org/2002,1958)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. August 2002 - 9 U 67/02 (https://dejure.org/2002,1958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung des inländischen Funktionsträgers einer ausländischen Investmentgesellschaft für Substanzverlust des Anlagekapitals; anwendbares Recht und Amtsprüfung der internationalen Zuständigkeit nach der Prozessrechtsreform

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ; Art. 16 Nr. 2 EuGVÜ; Art. 17 EuGVÜ; § 513 Abs. 2 ZPO; § 1 Abs. 1 AuslInvestmG; § 7 AuslInvestmG; § 823 Abs. 2 BGB; § 826 BGB; § 53 KWG
    Erstattung von Einlagen aus stillen Beteiligungen an einer "Limited" (Ltd.); Prüfung der Sachentscheidungsvoraussetzung der deutschen internationalen Zuständigkeit von Amts wegen; Anwendbarkeit des Auslandinvestmentgesetzes (AuslInvestmG); Annahme einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Einlagen aus stillen Beteiligungen an einer "Limited" (Ltd.); Prüfung der Sachentscheidungsvoraussetzung der deutschen internationalen Zuständigkeit von Amts wegen; Anwendbarkeit des Auslandinvestmentgesetzes (AuslInvestmG); Annahme einer ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einlagenrückforderung einer stillen Beteiligung an einer ausländischen Investmentgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Berufungsverfahren; Haftung einer ausländischen Briefkastengesellschaft bei nichtautorisiertem Vertreib von Auslandsinvestmentanteilen in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AuslInvestmG §§ 7, 1, 2 Nr. 4 Buchst. f; BGB § 823 Abs. 2, § 826; KWG § 32
    Sittenwidrigkeit anwaltlicher Treuhändertätigkeit beim Vertrieb von Auslandsinvestmentanteilen unter Missachtung der Anzeigepflicht nach KWG

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Internationale Zuständigkeit nach Art. 17 Abs. 1 Satz 2 lit. a EuGVÜ; Anspruch eines stillen Gesellschafters einer ausländischen Investmentgesellschaft auf Erstattung von Substanzverlusten des Anlagekapitals bei Unterlassen der Vertriebsanzeige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2168
  • WM 2003, 325
  • BB 2003, 225
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02
    Die internationale Zuständigkeit ist trotz des Wortlauts des § 513 Abs. 2 ZPO n.F. nach wie vor von Amts wegen zu prüfen (Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl. 2002, IZPR Rz. 38; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl. 2002, Rz. 385; Staudinger, IPRax 2001, 298; a.A. Zöller/Gummer, § 513 Rz. 8; Thomas/Putzo, 24. Aufl. 2002, § 513 ZPO Rz. 3; Musielak/Ball, 2. Aufl., § 513 ZPO Rz. 7; zur früheren Rechtslage BGHZ 44, 46 [49 f.] = MDR 1965, 723; BGH NJW 1999, 1395).
  • EuGH, 09.11.2000 - C-387/98

    Coreck

    Auszug aus OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02
    Art. 17 EuGVÜ ist auch auf Sachverhalte anwendbar, die keine Berührung zu einem weiteren Vertragsstaat haben, in dem jedoch eine Prozesspartei - hier: die Klägerin - ihren Wohnsitz in einem Vertragsstaat hat (vorausgesetzt in EuGH v. 13.7.2000 - Rs. C-412/98-Group Josi, Tz. 41 f.; EuGH v. 9.11.2000 - Rs. C-387/98-Coreck, Tz. 17 ff., ZIP 2001, 213 [215] dazu Gottwald in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl. 2001, Bd. 3, Art. 17 EuGVÜ Rz. 6 f.; Kropholler, Europ.
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58

    Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen

    Auszug aus OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02
    Eine gemeinschaftliche Tatbegehung der Beklagten zu 2) bis 4) mit der Beklagten zu 1) gem. § 830 Abs. 1 S. 1 BGB kommt bei lediglich fahrlässigem Handeln der Organe der Beklagten zu 1) nicht in Betracht, da nach st. Rspr. ein gemeinsames fahrlässiges Handeln nicht ausreicht (BGHZ 30, 203 [206] = MDR 1959, 746; BGH NJW 1974, 360 ]361]).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02
    Die internationale Zuständigkeit ist trotz des Wortlauts des § 513 Abs. 2 ZPO n.F. nach wie vor von Amts wegen zu prüfen (Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl. 2002, IZPR Rz. 38; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl. 2002, Rz. 385; Staudinger, IPRax 2001, 298; a.A. Zöller/Gummer, § 513 Rz. 8; Thomas/Putzo, 24. Aufl. 2002, § 513 ZPO Rz. 3; Musielak/Ball, 2. Aufl., § 513 ZPO Rz. 7; zur früheren Rechtslage BGHZ 44, 46 [49 f.] = MDR 1965, 723; BGH NJW 1999, 1395).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-412/98

    Group Josi

    Auszug aus OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02
    Art. 17 EuGVÜ ist auch auf Sachverhalte anwendbar, die keine Berührung zu einem weiteren Vertragsstaat haben, in dem jedoch eine Prozesspartei - hier: die Klägerin - ihren Wohnsitz in einem Vertragsstaat hat (vorausgesetzt in EuGH v. 13.7.2000 - Rs. C-412/98-Group Josi, Tz. 41 f.; EuGH v. 9.11.2000 - Rs. C-387/98-Coreck, Tz. 17 ff., ZIP 2001, 213 [215] dazu Gottwald in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl. 2001, Bd. 3, Art. 17 EuGVÜ Rz. 6 f.; Kropholler, Europ.
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    AuslInvestmG erfassen im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Vertrieb von Investmentanteilen ausländischer Investmentgesellschaften im Inland in allen dafür in Betracht kommenden Gestaltungsformen, unabhängig davon, ob die Anteile Miteigentum, mitgliedschaftliche Rechte oder einen schuldrechtlichen Anspruch auf Beteiligung an dem Fondsvermögen verkörpern (BT-Drucks. V/3494, S. 17; Baur aaO § 1 AuslInvestmG Rdn. 26 f.; Pfeiffer, IPrax 2003, 233, 235).

    Auch diese Vorschriften dienen unzweifelhaft dem Anlegerschutz (vgl. BT-Drucks. V/3494, S. 14 ff., 19 f.; Baur in: Assmann/Schütze aaO § 19 Rdn. 30; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. Rdn. 12, 182; Meixner, WuB VII B. Art. 17 EuGVÜ 1.03; Pfeiffer, IPrax 2003, 233, 237; Pfüller in: Brinkhaus/Scherer aaO § 2 AuslInvestmG Rdn. 26 f., 88).

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen;

    Ein solcher Zweck ist aber kennzeichnend für das von den Vorschriften des Auslandinvestmentgesetzes betroffene Kapitalinvestment (Schreiben des Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen vom 30. August 1990, aaO; OLG Celle, WM 2003, 325, 328).
  • BGH, 07.07.2015 - VI ZR 372/14

    Bankenaufsicht: Schutzzweck der Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften

    Die Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften bezweckt hingegen nicht zu verhindern, dass von dem Einlagenkonto aus durch den Bankkunden verlustbringende Anlagegeschäfte getätigt oder anderweitig geschlossene Verträge erfüllt werden, die nicht in den Verantwortungsbereich des Kreditinstituts fallen (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, VersR 2012, 1038 Rn. 33; OLG Celle, WM 2003, 325, 331; Lindemann in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 4. Aufl., § 54 Rn. 2a; vgl. auch OLG München, WM 2006, 1765, 1769).

    Dass der Verlust eingetreten ist, beruht damit auf einer eigenwirtschaftlichen bewussten Entscheidung des Klägers, die nicht von der Beklagten veranlasst und durch die ein dem Kläger zuzurechnender eigenständiger Risikobereich eröffnet wurde (vgl. OLG Celle, WM 2003, 325, 331; OLG Dresden, Urteil vom 20. Juni 2007 - 8 U 328/07, juris Rn. 54 - insoweit nicht abgedruckt in IPRspr 2007, Nr. 140, 392, wo der Erwerb veranlasst wurde).

  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03

    Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen

    a) Die Qualifikation des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1973 - VI ZR 164/71 - NJW 1973, 1547, 1549; siehe auch BGHZ 125, 366, 379 ff; KG NZG 2002, 383, 385; OLG Celle ZIP 2002, 2168, 2174; OLG München WM 1986, 586, 590).
  • BGH, 23.03.2010 - VI ZR 57/09

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf

    Ein solcher Zweck ist aber kennzeichnend für das von den Vorschriften des Auslandinvestmentgesetzes betroffene Kapitalinvestment (Schreiben des Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen vom 30. August 1990, aaO; OLG Celle, WM 2003, 325, 328).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Die Vorschrift des § 513 Abs. 2 ZPO, nach der die Berufung nicht darauf gestützt werden kann, daß das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, bezieht sich - wie § 545 Abs. 2 ZPO im Revisionsverfahren - nicht auf die internationale Zuständigkeit (OLG Celle ZIP 2002, 2168, 2170; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht 4. Aufl. Rdn. 1009 und 1855; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO 24. Aufl. § 513 Rdn. 8; Albers, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 513 Rdn. 5; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 513 Rdn. 3; a.A. OLG Stuttgart MDR 2003, 350 f.; MünchKomm/Rimmelspacher, ZPO 2. Aufl. Aktualisierungsbd. § 513 Rdn. 16; Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. § 513 Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Während der Senat die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Dortmund gemäß § 513 Abs. 2 ZPO nicht zu prüfen hat, ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in jeder Lage des Verfahrens und auch vom Berufungsgericht von Amts wegen zu überprüfen; § 513 Abs. 2 ZPO, der ohnehin nur die fehlerhafte Bejahung der Zuständigkeit betrifft, gilt insoweit nicht (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1998, IX ZR 196/97 , Rn. 11 bei juris, zur alten Rechtslage; OLG Celle, Urteil vom 14.08.2002, 9 U 67/02 , Rn. 22 bei juris; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 513 Rn. 8).
  • BGH, 11.07.2006 - VI ZR 339/04

    Schadensersatzpflicht bei Gewährung von Organkrediten

    aa) Wie der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs inzwischen mehrfach klargestellt hat, ist § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG auch nach der Einfügung des § 6 Abs. 4 des hier noch maßgeblichen Kreditwesengesetzes (vgl. jetzt für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 4 Abs. 4 FinDAG) - eingefügt seinerzeit als § 6 Abs. 3 KWG durch Art. 1 Nr. 3 des 3. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1693) - weiterhin als Schutzgesetz zugunsten der Kunden von Kreditinstituten anzusehen (vgl. Urteile BGHZ 162, 49, 57 f.; BGH, vom 21. April 2005 - III ZR 238/03 - NJW 2005, 2703 und vom 19. Januar 2006 - III ZR 105/05 - ZIP 2006, 382, 385; siehe auch OLG Celle ZIP 2002, 2168, 2174).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 569/13

    Rechtsanwaltshaftung wegen treuhänderischer Investition von Fremdkapital in ein

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Unterstützung eines objektiv unzulässigen Vertriebssystems in herausgehobener und für dieses unerlässlicher Funktion sittenwidrig, wenn der Funktionsträger sich für dieses System hat einspannen lassen und es zugleich zumindest leichtfertig unterlassen hat, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertriebs zu vergewissern (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 276/02, NJW 2004, 3706, 3709 f.; OLG Celle, WM 2003, 325, 330 f.).
  • BGH, 11.07.2006 - VI ZR 340/04

    Schadensersatzpflicht des Betreibers von Bankgeschäften ohne Erlaubnis

    a) Wie der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs inzwischen mehrfach klargestellt hat, ist § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG auch nach der Einfügung des § 6 Abs. 4 des hier noch maßgeblichen Kreditwesengesetzes (vgl. jetzt für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 4 Abs. 4 FinDAG) - eingefügt seinerzeit als § 6 Abs. 3 KWG durch Art. 1 Nr. 3 des 3. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1693) - weiterhin als Schutzgesetz zugunsten der Kunden von Kreditinstituten anzusehen (vgl. Urteile BGHZ 162, 49, 57 f.; BGH, vom 21. April 2005 - III ZR 238/03 - NJW 2005, 2703 und vom 19. Januar 2006 - III ZR 105/05 - ZIP 2006, 382, 385; siehe auch OLG Celle ZIP 2002, 2168, 2174).
  • BGH, 21.04.2022 - III ZR 268/20

    Auskunfts- bzw. Rechenschaftsanspruch bezüglich anteiliger Erstattung von

  • BGH, 11.07.2006 - VI ZR 341/04

    Schadensersatzpflicht des Betreibers von Bankgeschäften ohne Erlaubnis

  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 114/04

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für

  • BGH, 20.07.2010 - VI ZR 200/09

    Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 2 und 8

  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 147/04

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 83/09

    Haftung einer türkischen Kapitalanlagegesellschaft nach dem

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 90/09

    Haftung einer türkischen Kapitalanlagegesellschaft nach dem

  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 U 132/07

    Schadensersatz wegen Beschädigung des vermieteten Fahrzeugkranes - Internationale

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 217/09

    Anspruch auf Schadenersatz aufgrund des Vertriebs von ausländischen

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 17 U 107/08

    Rückabwicklung einer "glaubenskonformen" Kapitalanlage

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 182/07

    Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07

    Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung

  • OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05

    Mehrfache Rechtshängigkeit: Verfahrensaussetzung bei EU-ausländischer

  • LG Düsseldorf, 08.08.2013 - 21 S 48/12

    Sittenwidriges Handeln eines Rechtsanwalts in der Funktion als Treuhänder auf

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 16 U 26/04

    Internationale Zuständigkeit in Übergangsfällen: Anwendbarkeit nationalen Rechts

  • OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06

    Voraussetzungen des Gerichtsstands der Niederlassung

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1332
OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01 (https://dejure.org/2002,1332)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2002 - 5 U 106/01 (https://dejure.org/2002,1332)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 5 U 106/01 (https://dejure.org/2002,1332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UrhG § 31 Abs. 4
    Handyklingelton

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verwendung eines Musikwerks als Handyklingelton; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender Erledigungserklärung; Wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung des § 25 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG); ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Handy-Klingeltöne / Handy - Klingelton

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 8, 13, 14, 23, 24, 31 Abs. 4, 39 Abs. 2, 51 Nr. 3, 61 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 8; ; UrhG § 13; ; UrhG § 14; ; UrhG § 23; ; UrhG § 24; ; UrhG § 39 Abs. 2; ; UrhG § 51 Nr. 3; ; UrhG § 61

  • rechtsportal.de

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1410
  • MDR 2002, 1024
  • GRUR-RR 2002, 249
  • MMR 2003, 49
  • K&R 2002, 378
  • ZUM 2002, 480
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98

    Abgrenzung von Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Zwar oblag den Antragstellern die Darlegung der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gem. §§ 935, 940 ZPO erforderlichen Voraussetzungen; denn nach ständiger Rechtsprechung des 3. ZS des Hanseatischen Oberlandesgerichts gilt die wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Bereich des Urheberrechts auch nicht analog (OLG Hamburg GRUR 99, 717 - Wagner-Familienfotos; so auch Köhler/Piper, § 25 Rdn. 14 und Baumbach/Hefermehl, § 25, Rdn. 5, anders wohl OLG Karlsruhe NJW-RR 95, 176).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Für die zur Bestimmung einer bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Nutzungsart erforderliche inhaltliche Abgrenzung ist entscheidend, ob es sich bei der in Frage stehenden Verwendung um eine nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Nutzungsart handelt (BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuchlizenz; BGH GRUR 1959, 200, 202 - Der Heiligenhof; BGH GRUR 1986, 62, 65 - GEMA-Vermutung I).
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Für die zur Bestimmung einer bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Nutzungsart erforderliche inhaltliche Abgrenzung ist entscheidend, ob es sich bei der in Frage stehenden Verwendung um eine nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Nutzungsart handelt (BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuchlizenz; BGH GRUR 1959, 200, 202 - Der Heiligenhof; BGH GRUR 1986, 62, 65 - GEMA-Vermutung I).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.1994 - 6 U 52/94

    Erweiterter Urheberrechtsschutz für Computerprogramme nach dem neuen Urheberrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Zwar oblag den Antragstellern die Darlegung der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gem. §§ 935, 940 ZPO erforderlichen Voraussetzungen; denn nach ständiger Rechtsprechung des 3. ZS des Hanseatischen Oberlandesgerichts gilt die wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Bereich des Urheberrechts auch nicht analog (OLG Hamburg GRUR 99, 717 - Wagner-Familienfotos; so auch Köhler/Piper, § 25 Rdn. 14 und Baumbach/Hefermehl, § 25, Rdn. 5, anders wohl OLG Karlsruhe NJW-RR 95, 176).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Auch eine solche Situation liegt hier vor - und nicht nur eine Erweiterung bzw. Verstärkung der bisher üblichen Nutzungsmöglichkeiten durch den technischen Fortschritt (vgl. BVerfG NJW 71, 2167).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Für die zur Bestimmung einer bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Nutzungsart erforderliche inhaltliche Abgrenzung ist entscheidend, ob es sich bei der in Frage stehenden Verwendung um eine nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Nutzungsart handelt (BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuchlizenz; BGH GRUR 1959, 200, 202 - Der Heiligenhof; BGH GRUR 1986, 62, 65 - GEMA-Vermutung I).
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Der besondere Schutz des Urhebers gem. § 31 Abs. 4 UrhG setzt weiter voraus, dass es sich um eine neu geschaffene Nutzungsart handelt, die sich von den bisherigen so sehr unterscheidet, dass eine Werkverwertung in dieser Form nur aufgrund einer neuen Entscheidung des Urhebers in Kenntnis der neuen Nutzungsmöglichkeiten zugelassen werden kann, wenn dem Grundgedanken des Urheberrechts, dass der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werks zu beteiligen ist, Rechnung getragen werden soll (BGHZ 129, 66, 72 -Mauer-Bilder).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Die Zweckentfremdung eines Musikstücks zu einem Klingelton führt zu einer solchen Beeinträchtigung (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 249, 251; Hertin, KUR 2004, 101, 105 f.; Schunke, Das Bearbeitungsrecht in der Musik und dessen Wahrnehmung durch die GEMA, 2008, S. 113 ff.).

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Auffassung auf seine Entscheidung vom 4. Februar 2002 verwiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 249, 250 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Hamburg in GRUR-RR 2002, 249, die Handy-Klingeltöne zum Gegenstand hatte, ist als Beleg für den vorliegenden Fall allenfalls insoweit geeignet, als das OLG ein "Weglassen wegen Branchenüblichkeit" nicht generell ausgeschlossen hat.
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Der Senat ist unverändert der Auffassung, dass die Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Berechtigten berührt, weil das Musikstück nicht zur sinnlichen Wahrnehmung eingesetzt, sondern als funktionales Medium verwendet wird (im Anschluss an: Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne; Senat GRUR 06, 323 - Handy-Klingeltöne II).

    Die Parteien waren in der Vergangenheit - u.a. im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 ff. - Handy-Klingeltöne) - über die Nutzung von sog. Handyklingeltönen durch eine Vereinbarung vom 03./11.10.02 miteinander verbunden (Anlage K8).

    Insoweit kann zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 04.02.02 Bezug genommen werden (Senat GRUR-RR 02, 249 ff. - Handy-Klingeltöne).

    In der Sache selbst hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne) und vom 18.01.06 (Senat GRUR 06, 323 - Rock my life) dargelegt hat.

  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Die Nutzung von Musik als Klingelton kommt eher einer Merchandising-Nutzung nahe als der herkömmlichen Nutzung in Konzerten, im Rundfunk oder auf Tonträgern ( Fortführung der Senatsrechtsprechung, s. GRUR-RR 2002, 249 ).

    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird ( Senat GRUR-RR 2002, 249,251; zuvor LG Hamburg GRUR-RR 2001, 259 ).

    Dass es sich bei der Bearbeitung und Nutzung eines Musikwerks als Handy-Klingelton um eine abgrenzbare Nutzungsform in diesem Sinne handelt, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4.2.2002 im Einzelnen ausgeführt ( GRUR-RR 2002, 249 ).

  • LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07

    Wird der Autor nicht genannt gibt es doppelten Schadensersatz

    Die Urhebernennung ist im Buchbereich - auch im Nebenmarkt - ohne weiteres technisch möglich (zu diesem Aspekt vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 249 - Handy-Klingelton).
  • LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21

    Urheberrechtlicher Schutz für Zeichnungen auf Donutverpackung als Werk der

    Besteht die Gefahr von weiteren Rechtsverletzungen, wird man daher auch in Urheberstreitsachen, wenn nicht der Antragsteller seit der Erstkenntnis zu lange mit der Verfolgung seines Anspruchs zugewartet hat, im Regelfall von einer Eilbedürftigkeit ausgehen können (OLG München ZUM 2016, 1057 (1063); OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 249 - Handy-Klingeltöne; insoweit kritisch OLG Naumburg ZUM 2013, 149 (150 f.)).
  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08

    Rechteverletzung an einem 20-Sekunden-Musikjingle für ein Produkt unter dem Titel

    Mit zunehmender Länge, wie z.B. bei manchen Handy-Klingeltönen, können allerdings auch derartige Hörzeichen urheberrechtlich schutzfähig sein (OLG Hamburg, ZUM 2002, 480 - Handy-Klingeltöne).
  • LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06

    Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als

    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird (Senat GRUR-RR 2002, 249, 251; zuvor LG H. GRUR-RR 2001, 259).
  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06

    Urheberrechtsschutz für ein Musikwerk: Verwendung einer Melodie als

    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U ../07 - A....) dargelegt hat.
  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06

    Urheberrechtsschutz: Verwendung eines Musikstücks als Handy-Klingelton

    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U 15/07 - Anita) dargelegt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3326
OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01 (https://dejure.org/2002,3326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2002 - 6 U 150/01 (https://dejure.org/2002,3326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2002 - 6 U 150/01 (https://dejure.org/2002,3326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Anfechtung im Insolvenzverfahren; Eingehung einer Ratenzahlungsvereinbarung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Zahlung zur Vermeidung einer Störung der Kundenbeziehungen durch Vorpfändung und Zustellung eines Pfändungsbeschlusses und ...

  • zvi-online.de

    InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
    Inkongruente Deckung durch Ratenzahlungsvereinbarung und Zahlung der Raten in kritischer Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Vermeidung von Störungen der Kundenbeziehungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1591
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Denn die Voraussetzungen von § 131 Abs. 1 InsO liegen schon dann vor, wenn der Gemeinschuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf eine fällige Forderung zahlt (BGHZ 136, 309; OLG Jena OLGR 2001, 43; OLG München ZIP 2001, 1924; AG Bonn ZIP 1999, 976).

    Diese soll nach dem Gesetz wenigstens nicht insolvenzfest sein (so ausdrücklich der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung zur Vorgängervorschrift des § 30 Nr. 2 KO in BGHZ 136, 309, 312 f.).

    Schon mit Rücksicht auf die von der Meinung des Bundesgerichtshofs abweichende Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG ZIP 1998, 33, 35), die in der (knapp drei Monate später ergangenen) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 309) nicht erwähnt wird, und wegen der Ablösung von § 30 KO durch § 131 InsO besteht ein Bedürfnis nach erneuter höchstrichterlicher Klärung dieser Rechtsfrage.

  • OLG München, 25.07.2001 - 7 U 3576/00

    Anfechtung von Zahlungen der Muttergesellschaft; Anforderungen an den Nachweis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Denn die Voraussetzungen von § 131 Abs. 1 InsO liegen schon dann vor, wenn der Gemeinschuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf eine fällige Forderung zahlt (BGHZ 136, 309; OLG Jena OLGR 2001, 43; OLG München ZIP 2001, 1924; AG Bonn ZIP 1999, 976).
  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 753/95

    Hat ein Arbeitnehmer kurz vor Eröffnung des Konkursverfahrens überwiesenes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Schon mit Rücksicht auf die von der Meinung des Bundesgerichtshofs abweichende Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG ZIP 1998, 33, 35), die in der (knapp drei Monate später ergangenen) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 309) nicht erwähnt wird, und wegen der Ablösung von § 30 KO durch § 131 InsO besteht ein Bedürfnis nach erneuter höchstrichterlicher Klärung dieser Rechtsfrage.
  • AG Bonn, 24.02.1999 - 4 C 181/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Denn die Voraussetzungen von § 131 Abs. 1 InsO liegen schon dann vor, wenn der Gemeinschuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf eine fällige Forderung zahlt (BGHZ 136, 309; OLG Jena OLGR 2001, 43; OLG München ZIP 2001, 1924; AG Bonn ZIP 1999, 976).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2002 - 3 U 19/02

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Deckung bei Zahlungen zur Abwendung der

    Auch die schon mehrfach zitierte Entscheidung BGH ZIP 2002, 1159, 1161 bezieht sich nur auf solche Zahlungen des Schuldners, die in den von § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO erfassten 3-Monats-Zeitraum vor dem Eröffnungsantrag fielen (ZIP 2002, 1161 - rechte Spalte, 2. Abschn. von oben; vgl. auch OLG Karlsruhe, ZIP 2002, 1591, 1592: Anfechtungsrecht nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO bejaht für zwei Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, von denen die erste im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die zweite sogar erst nach diesem Antrag erfolgte).
  • OLG Hamburg, 16.02.2022 - 12 U 12/18

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Zahlungen eines Insolvenzschuldners aufgrund

    Die Frage, wie der "Druck", um in den Bereich der Inkongruenz zu kommen, aus der verobjektivierten Sicht der Schuldnerin beschaffen sein muss, wird in der Rechtsprechung und Literatur durchaus differenziert erörtert (vgl. z.B. OLG Rostock, Urteil vom 29.03.2004, 3 U 160/03 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2002, 6 U 150/01 - juris; LG München I, Urteil vom 31.07.2003, 32 O 15557/02 - juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.07.2009, 6 Sa 146/09 m.w.N. - juris; LG Stade, Urteil vom 19.01.2005, 2 S 55/04 - juris; Berbuer, Inkongruenz durch Drohung des Gläubigers nicht nur bei Drohung mit Zwangsvollstreckung oder Insolvenzantrag?, NZI 2016, 717 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 12 U 216/06

    Zum Begriff der Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung als inkongruente

    Vor diesem Hintergrund kann die Zahlung entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht als eine freiwillige Leistung aufgrund der getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung angesehen werden, sondern muss dahin verstanden werden, dass die Schuldnerin durch die Zahlung die ansonsten zu erwartende Zwangsvollstreckung abwenden wollte (vgl. im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.03.2002, Az. 6 U 150/01).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 12 U 216/06

    Insolvenzanfechtung - Zahlungen aufgrund einer Ratenzahlungsvereinbarung -

    Vor diesem Hintergrund kann die Zahlung entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht als eine freiwillige Leistung aufgrund der getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung angesehen werden, sondern muss dahin verstanden werden, dass die Schuldnerin durch die Zahlung die ansonsten zu erwartende Zwangsvollstreckung abwenden wollte (vgl. im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.03.2002, Az. 6 U 150/01).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1531
OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01 (https://dejure.org/2001,1531)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.12.2001 - 8 U 2256/01 (https://dejure.org/2001,1531)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 8 U 2256/01 (https://dejure.org/2001,1531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Gewinnzusage; Verbraucher; Verbrauchersachen Gerichtsstand; Örtliche Zuständigkeit; Gericht

  • riw-online.de

    Klage eines Verbrauchers aus einer Gewinnzusage begründet den Verbrauchergerichtsstand nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ

  • Judicialis

    BGB § 661 a; ; EuGVÜ Art 13 Abs. 1 Nr. 3; ; EuGVÜ Art 14 Abs. 1; ; EuGVÜ Art 5 Nr. 1; ; EuGVÜ Art 5 Nr. 3

  • RA Kotz

    Gewinnzusagen - Ansprüche

  • Prof. Dr. Lorenz

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen aus Gewinnmitteilungen; Voraussetzungen eines Anspruchs aus § 661a BGB

  • rechtsportal.de

    Gerichtsstand für Klagen eines Verbrauchers aus einer Gewinnzusage gemäß § 661a BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 46 (Entscheidungsbesprechung)

    § 661a BGB; Art. 5, 13, 14 EuGVÜ
    Gewinnzusage - internationale Zuständigkeit - Verbrauchersachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 542
  • BB 2002, 959
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Wuppertal, 19.02.2001 - 3 O 358/00

    § 661a BGB, Verbindlichkeit von Gewinnzusagen in Massensendungen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01
    Ähnliches gilt für die veröffentlichte Rechtsprechung (soweit ersichtlich bisher nur: AG Heinsberg, NJW-RR 2001, 1274; AG Cloppenburg, NJW-RR 2001, 1274 und LG Wuppertal, NJW-RR 2001, 1275 = VuR 2001, 387).
  • AG Heinsberg, 05.12.2000 - 18 C 173/00

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Vollstreckungsbescheides; Anforderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01
    Ähnliches gilt für die veröffentlichte Rechtsprechung (soweit ersichtlich bisher nur: AG Heinsberg, NJW-RR 2001, 1274; AG Cloppenburg, NJW-RR 2001, 1274 und LG Wuppertal, NJW-RR 2001, 1275 = VuR 2001, 387).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Die Anspruchsvoraussetzungen verwirklicht der Sender allein durch unlautere Werbemethoden, ohne dass es einer Mitwirkung des Verbrauchers (als Opfer der unlauteren Werbemethoden) oder eines sonstigen Täuschungserfolges bedürfte (im Ergebnis zutreffend OLG Köln, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 16 U 54/02 - in juris dokumentiert unter Rechtsprechung der Länder; OLG Dresden VuR 2002, 187 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 30/02

    Internationale Zuständigkeit für die auf eine Gewinnzusage gestützte Klage gegen

    1) Für die auf eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13, 14 EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ); Anschluss an BGH 3. Zivilsenat, Urteil vom 28.11.2002, Az. III ZR 102/02, 2. Leitsatz (juris) und OLG Dresden (VuR 2002, S. 187, 188).

    Für die auf eine Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13, 14 EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ), vgl. BGH 3. Zivilsenat, Urteil vom 28.11.2002, Az. III ZR 102/02, 2. Leitsatz (juris - Ausdruck liegt bei) und OLG Dresden (VuR 2002, S. 187, 188).

    Denn es kommt weder darauf an, ob der Gewinn an eine Bestellung gekoppelt ist, noch, dass der "Gewinner" tatsächlich etwas bestellt (BGH, a.a.O., II 2b aa und bb, OLG Nürnberg, NJW 2002, S. 3637, 3638; OLG Dresden, VuR 2002, S. 187, 189).

    Art. 13 EuGVÜ ergänzt bzw. erweitert den Schutz des Verbrauchers in prozessualer Hinsicht durch die Möglichkeit der Rechtsverfolgung an seinem Wohngericht (vgl. OLG Dresden. VuR 2002, S. 187, 189).

    In den vergleichbaren Fällen des BGH (a.a.O.) und des OLG Dresden (VuR 2002, S. 187) waren ein "Ziehungs-Bescheid" mit aufzuklebender "Zuteilungs-Marke" - bzw. ausgefüllte "Auszahlungsdokumente" zurückzusenden.

    Die "Bestrafung des Marktstörers" soll auf einen privaten Kläger verlagert werden (OLG Dresden, VuR 2002, S. 187, 190 m.w.N., Lorenz, IPRax 2002, S. 192, 195).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz; Klage aus

    Die Klage aus einer Gewinnzusage kann daher gem. Art. 15 Abs. 1 c, Art. 16 EuGVVO im Gerichtsstand des Verbrauchers auch dann erhoben werden, wenn eine gleichzeitige Warenbestellung nicht vorliegt und für die Teilnahme am Gewinnspiel auch nicht vorausgesetzt wurde (ebenso schon für die Geltung des EuGVÜ OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2002, 4 U 641/02 - juris Rechtsprechung - LG Braunschweig, Urteil vom 10.01.2002, IPRax 2002, 213; Lorenz, NJW 2000, 3305 über Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; zweifelnd Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 Nr. 1 Rn. 3; ablehnend, allerdings sämtlich noch für die Geltung des EuGVÜ, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01 und OLG Bamberg Urteil vom 07.05.2002, 5 U 7/02).

    Ansprüche aus § 661 a BGB werden daher zum Teil als deliktsrechtliche Ansprüche eingeordnet mit der Folge der Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (Schmidt-Räntsch, Zum Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro, VuR 2000, 427, 434; ablehnend Lorenz NJW 2000, 3305; bejahend für den Fall, dass man die Klage im Verbrauchergerichtsstand nicht zulassen wollte, OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; generell ablehnend Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01).

  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 8 U 65/02

    Berufungsverfahren; Internationale Zuständigkeit ; Zuständigkeitsrüge;

    das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Revisionsverfahren gegen ein Urteil des OLG Dresden vom 19.12.2001 (8 U 2256/01) auszusetzen.

    Das Verfahren war auch nicht gem. § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Revisionsverfahren III ZR 139/02 über ein Urteil des OLG Dresden vom 19.12.2001 (8 U 2256/01, IPrax 2002, 421 = OLGR Dresden 2002, 281) auszusetzen.

  • OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 136/02

    Internationale Zuständigkeit: Klage des deutschen Verbrauchers aus der

    Die Klage aus einer Gewinnzusage kann daher gem. Art. 15 Abs. 1 c, Art. 16 EuGVVO im Gerichtsstand des Verbrauchers auch dann erhoben werden, wenn eine gleichzeitige Warenbestellung für die Teilnahme am Gewinnspiel nicht vorausgesetzt wurde (ebenso für den Fall, dass keine Waren bestellt wurden, die Parallelentscheidung des Senats von heute, 6 U 135/02; für die Geltung des EuGVÜ OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2002, 4 U 641/02 - juris Rechtsprechung - LG Braunschweig, Urteil vom 10.01.2002, IPRax 2002, 213; Lorenz, NJW 2000, 3305 über Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; zweifelnd Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 Nr. 1 Rn. 3; ablehnend, allerdings sämtlich noch für die Geltung des EuGVÜ, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01 und OLG Bamberg Urteil vom 07.05.2002, 5 U 7/02).

    Ansprüche aus § 661 a BGB werden daher zum Teil als deliktsrechtliche Ansprüche eingeordnet mit der Folge der Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (Schmidt-Räntsch, Zum Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro, VuR 2000, 427, 434; ablehnend Lorenz NJW 2000, 3305; bejahend für den Fall, dass man die Klage im Verbrauchergerichtsstand nicht zulassen wollte, OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; generell ablehnend Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 26 U 21/03

    Zahlungsanspruch aus Gewinnzusage: Versendereigenschaft eines für ein

    Einschränkungen jeglicher Art hindern einen Anspruch aus § 661 a BGB daher nur dann, wenn sie diesen Eindruck zerstören, also beim Empfänger erst gar nicht die Vorstellung entstehen lassen, er habe bereits etwas gewonnen (so ausdrücklich Schneider a.a.O.; ebenso OLG Hamm OLGR 2003, 78; wohl auch OLG Dresden VuR 2002, 187, 190; Lorenz NJW 2000, 3305, 3306).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 16 W 25/03

    Gewinnzusage durch Versprechen zur Scheckübersendung

    Der veröffentlichten Rechtsprechung zu § 661a BGB liegen daher auch regelmäßig Sachverhalte zu Grunde, bei denen vom Kunden noch ein Tätigwerden verlangt wurde (vgl. etwa BGH NJW 2003, 426 = MDR 2003, 348; BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - III ZB 29/02 - OLG Dresden OLGReport 2002, 281 u. 2003, 304; OLG Hamm NJW-RR 2003, 717 u. OLGReport 2003, 78; OLG Stuttgart OLGReport 2003, 124; OLG Saarbrücken OLGReport 2003, 55; OLG Oldenburg OLGReport 2003, 165; Senat OLGReport Köln 2003, 185).
  • OLG Bamberg, 18.11.2002 - 4 U 86/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen aus Gewinnzusagen

    So hat es auch der Oberste Gerichtshof Österreichs im Vorlagebeschluss vom 15.2.2000 - 5 Nd 522/99 - für den Fall des § 5 j des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gesehen (auf diese Entscheidung hin ist die mehrfach zitierte Entscheidung EuGH NJW 2002, 2697 ergangen); § 661a BGB entspricht der in Österreich bereits mit Wirkung zum 1.10.1999 eingeführten Regelung des § 5j des dortigen Konsumentenschutzgesetzes (vgl. Urteil des OLG Dresden vom 19.12.2001 - 8 U 2256/01 -).

    Der Senat hat von der Möglichkeit der Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO im Hinblick auf die beim BGH unter dem Aktenzeichen III ZR 139/02 anhängige Revision gegen das Urteil des OLG Dresden vom 19.12.2001 - 8 U 2256/01 bewusst abgesehen.

  • OLG Nürnberg, 28.08.2002 - 4 U 641/02

    Gerichtsstand bei Klage auf Anspruch aus Gewinnversprechen

    Dem Senat sind im Laufe dieses Rechtsstreits allein vier Urteile von Oberlandesgerichten bekannt geworden, die die Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für auf § 661 a BGB gestützte Klagen von Verbrauchern mit Wohnsitz im Inland unterschiedlich beantworten (OLG Drsden vom 19.12.2001, Az.: 8 U 2256/01 und OLG Frankfurt/M. vom 19.02.2002, Az.: 8 O 228/01 einerseits sowie Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.04.2002, Az.: 7 U 199/01 und OLG Bamberg vom 07.05.2002, Az.: 5 U 7/02 abdererseits).
  • OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04

    Gewinnversprechen; örtliche Zuständigkeit; unerlaubte Handlung ; Gerichtsstand

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2002 (BGHZ 153, 82; ebenso bereits Senat, Urteil vom 19.12.2001 - 8 U 2256/01, OLGR Dresden 2002, 281), auf das sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung (OLGR Karlsruhe 2004, 255 [256]) maßgeblich bezieht, steht dem nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02

    Internationale Zuständigkeit: Klage aus einer Gewinnzusage einer niederländischen

  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 12 U 155/01

    Gewinnzusage: Erweckung des Anscheins eines Preisgewinns

  • OLG Hamm, 28.10.2002 - 22 U 72/02

    Anspruch auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns aufgrund einer an einen

  • OLG Brandenburg, 23.09.2003 - 11 U 33/03

    Zur Auszahlungspflicht bei einem versprochenen Gewinn eines niederländischen

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02

    Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft

  • OLG Dresden, 10.02.2003 - 8 U 1974/02

    Internationale Zuständigkeit; Voraussetzungen für das Vorliegen eines

  • OLG Brandenburg, 13.01.2004 - 6 U 79/03

    Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Ansässigkeit der Partei im Ausland

  • OLG Köln, 24.02.2003 - 16 U 93/02

    Verfassungsgemäßheit der Vorschrift des § 661a BGB

  • OLG Köln, 16.12.2002 - 16 U 54/02

    Gewinnzusage

  • OLG Celle, 06.12.2002 - 8 W 273/02

    Erfüllungsanspruch aus § 661 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Gewinnzusage eines

  • OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 6 U 195/03

    Gewinnzusage: Wirksamkeit einer Bedingung zur fristgerechten Abrufung eines

  • LG Hannover, 06.08.2002 - 18 S 2003/01

    Gewinnzusage ausländischer Firmen (§ 661 a BGB) Zuständigkeit der deutschen

  • LG Mosbach, 16.12.2003 - 2 O 145/03

    Internationale Zuständigkeit: Anspruch aus der Gewinnzusage eines ausländischen

  • LG Köln, 05.09.2003 - 18 O 428/02

    Gewinnzusage - Anspruch auf Auszahlung eines Preises nach Gewinnzusage gemäß §

  • AG Königs Wusterhausen, 01.07.2002 - 5 C 307/01
  • LG Leipzig, 21.02.2003 - 7 O 5093/02
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.03.2002 - 5 U 249/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5725
OLG Düsseldorf, 22.03.2002 - 5 U 249/00 (https://dejure.org/2002,5725)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2002 - 5 U 249/00 (https://dejure.org/2002,5725)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2002 - 5 U 249/00 (https://dejure.org/2002,5725)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch nach Verfügung über Sparguthaben; Sparkonto auf Namen der Enkelin oder des Enkels ; Endgültige Zuwendung jeder einzelnen Spareinzahlung; Sukzessive Schenkung; Auflösende sogenannte Potestativbedingung

  • Judicialis

    BGB § 158 Abs. 2; ; BGB § 808; ; BGB § 1922; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Frage der endgültigen schenkweisen Zuwendung der Valuta eines auf den Namen der Enkelin angelegten Sparbuches, das sich noch im Besitz des Großvaters befindet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2002 - 5 U 249/00
    Grundlage eines solchen Anspruches der Klägerin gegen den Beklagten könnte nur ein bereicherungsrechtlicher Anspruch in Verbindung mit § 1922 BGB sein (sei es aus § 816 BGB, vgl. OLG Köln, OLGR 1995, 218 oder aus § 812 Abs. 1 Satz 1; vgl. BGH NJW 1994, 931), wenn und weil der Erblasser der Klägerin gegenüber wirksam über das Sparguthaben verfügt hat, ohne im Verhältnis zur Klägerin dazu berechtigt gewesen zu sein.

    Für die Frage, ob der Erblasser im Verhältnis zur Klägerin hinsichtlich des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens berechtigt war oder nicht, kommt es jedoch alleine auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Erblasser und der Klägerin (sogenanntes Valutaverhältnis) an (vgl. BGH NJW 1994, 931; BGHZ 46, 198, 203; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1224; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Anm. 4 vor § 328 und § 334, Anm. 3).

    Auch sonst hat die Klägerin keine Anhaltspunkte für ein entsprechendes Schenkungsangebot des Erblassers dargetan, insbesondere nicht anlässlich der Kontoeröffnung (auf Erklärungen bei dieser Gelegenheit hatte der BGH, NJW 1994, 931, in dem von der Klägerin angeführten Fall abgestellt).

    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Sparer den Begünstigten nicht über die Eröffnung eines solchen Sparkontos unterrichtet (so offenbar der BGH NJW 1994, 931 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 625), sondern auch dann, wenn der Begünstigte weiss, dass es ein solches Sparkonto gibt (so offenbar OLG Köln, OLGR 1995, 218, das ausführt, das bloße Wissen könne eine Gläubigerstellung nicht begründen).

    Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH (NJW 1994, 931) lässt der Senat die Revision zu.

  • OLG Düsseldorf, 19.07.1991 - 22 U 47/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2002 - 5 U 249/00
    Gerade diese Erklärung in Verbindung mit dem Umstand, dass der Erblasser das Sparbuch nicht an die Klägerin oder deren Mutter als gesetzliche Vertreterin herausgegeben, sondern in seinem Besitz behalten hat, spricht entscheidend dafür, dass der Erblasser die Sparbeiträge der Klägerin - noch - nicht endgültig zuwenden, sondern sich selbst die Verfügungsfreiheit über das gesamte Sparguthaben vorbehalten wollte (vgl. insoweit BGHZ 46, 198, 200 f.; OLG Köln, OLGR 1995, 218; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 625).

    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Sparer den Begünstigten nicht über die Eröffnung eines solchen Sparkontos unterrichtet (so offenbar der BGH NJW 1994, 931 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 625), sondern auch dann, wenn der Begünstigte weiss, dass es ein solches Sparkonto gibt (so offenbar OLG Köln, OLGR 1995, 218, das ausführt, das bloße Wissen könne eine Gläubigerstellung nicht begründen).

    Vielmehr ist es gerade im Interesse des Sparers, sich im Zweifel die Möglichkeit zu erhalten, einer Verschlechterung der eigenen Vermögensverhältnisse oder einer Änderung der Verhältnisse der Eltern der Enkelin oder des Enkels oder etwaigen Verstößen gegen Wohlverhaltensvorstellungen des Sparers Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 625; BGHZ 46, 198, 201).

  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2002 - 5 U 249/00
    Für die Frage, ob der Erblasser im Verhältnis zur Klägerin hinsichtlich des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens berechtigt war oder nicht, kommt es jedoch alleine auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Erblasser und der Klägerin (sogenanntes Valutaverhältnis) an (vgl. BGH NJW 1994, 931; BGHZ 46, 198, 203; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1224; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Anm. 4 vor § 328 und § 334, Anm. 3).

    Gerade diese Erklärung in Verbindung mit dem Umstand, dass der Erblasser das Sparbuch nicht an die Klägerin oder deren Mutter als gesetzliche Vertreterin herausgegeben, sondern in seinem Besitz behalten hat, spricht entscheidend dafür, dass der Erblasser die Sparbeiträge der Klägerin - noch - nicht endgültig zuwenden, sondern sich selbst die Verfügungsfreiheit über das gesamte Sparguthaben vorbehalten wollte (vgl. insoweit BGHZ 46, 198, 200 f.; OLG Köln, OLGR 1995, 218; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 625).

    Vielmehr ist es gerade im Interesse des Sparers, sich im Zweifel die Möglichkeit zu erhalten, einer Verschlechterung der eigenen Vermögensverhältnisse oder einer Änderung der Verhältnisse der Eltern der Enkelin oder des Enkels oder etwaigen Verstößen gegen Wohlverhaltensvorstellungen des Sparers Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 625; BGHZ 46, 198, 201).

  • OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 181/94

    Zuwendung eines Sparkassenbriefs auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2002 - 5 U 249/00
    Für die Frage, ob der Erblasser im Verhältnis zur Klägerin hinsichtlich des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens berechtigt war oder nicht, kommt es jedoch alleine auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Erblasser und der Klägerin (sogenanntes Valutaverhältnis) an (vgl. BGH NJW 1994, 931; BGHZ 46, 198, 203; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1224; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Anm. 4 vor § 328 und § 334, Anm. 3).
  • VG Aachen, 11.07.2006 - 2 K 1198/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt;

    Die Regelung wirkt deshalb im Rechtsverhältnis zwischen Bank und Forderungsinhaber; für die Berechtigung an der Forderung ist der Besitz des Sparbuches hingegen unerheblich, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. September 1999 - 4 M 2961/99 - NDV-RD 2000, 14 f.; BGH, Urteil vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93 -, NJW 1994, 931; a.A. OVG Bautzen, Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 2 S 235/95 -, FEVS 48, 199 ff.; OLG Köln, Urteil vom 24. April 1995 - 16 U 120/94 -, MDR 1995, 1027; OLG Düsseldorf, Urteile 6. September 2004 und vom 22. März 2002 - 5 U 249/00 -.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.11.2001 - 23 WLw 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8080
OLG Köln, 06.11.2001 - 23 WLw 6/01 (https://dejure.org/2001,8080)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.2001 - 23 WLw 6/01 (https://dejure.org/2001,8080)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 2001 - 23 WLw 6/01 (https://dejure.org/2001,8080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hoferbfolge; Hofübergabevertrag; Zahlungen im Altenteilsrecht ; Wohnrecht als Vorausempfang; Vertrag zur Regelung der Abfindung von Geschwistern; Verkehrswert eines Grundstücks; Ersatzland im Sinne der Höfeordnung; Abfindungsergänzungsansprüche ; Nachabfindungsansprüche ...

  • Judicialis

    HöfeO § 13; ; HöfeO § 13 Abs. 1; ; HöfeO § ... 13 Abs. 1 S. 1; ; HöfeO § 13 Abs. 1 S. 2; ; HöfeO § 13 Abs. 2; ; HöfeO § 13 Abs. 3 S. 2; ; HöfeO § 13 Abs. 4 b; ; HöfeO § 13 Abs. 5 S. 3; ; HöfeO § 13 Abs. 9 S. 2; ; HöfeO § 13 Abs. 9; ; HöfeO § 12; ; HöfeO § 12 Abs. 1; ; HöfeO § 12 Abs. 10; ; LwVG § 22; ; LwVG § 44 Abs. 1; ; LwVG § 45 Abs. 1 S. 2; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 12; ; BGB § 125; ; BGB § 139; ; BGB § 313 Abs. 2; ; BGB § 1371 Abs. 1; ; BGB § 1922; ; BGB § 1924; ; BGB § 1931 Abs. 1; ; BGB § 2058; ; BeurkG § 13 a Abs. 1 S. 1; ; BeurkG § 13 a; ; BewG § 48

  • rechtsportal.de

    HöfeO § 13
    Landwirtschaftsrecht: Ausgestaltung der Abfindungsergänzungsansprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.1979 - IV ZR 58/78

    Inanspruchnahme der Eltern nach BAföG für die Vergangenheit

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2001 - 23 WLw 6/01
    Unter der Veräußerung im Sinne des § 13 HöfeO ist aber die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums zu verstehen, die durch Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch vollzogen wird und erst in diesem Zeitpunkt den Ausgleichsanspruch auslöst (BGH NJW 1979, 1456).

    Der Abfindungsergänzungsanspruch entsteht mit der Eintragung des Erwerbers als Eigentümer in das Grundbuch (BGH NJW 1979, 1456, Wöhrmann/Stöcker, § 13. Rn. 36; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, § 13 Rn. 7; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, § 13 Rn. 7).

  • BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85

    Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2001 - 23 WLw 6/01
    Dass die Antragsteller zu 1) und 2) an diesem Vertrag nicht beteiligt waren, hindert die Berücksichtigung jener Vertragsklausel bei der Berechnung der Nachabfindungsansprüche nicht, da nach der herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, der Hofeigentümer die Abfindungsergänzungsansprüche der weichenden Erben im Übergabevertrag bis zur Grenze des Pflichtteils ausgestalten kann (BGH AgrarR 1986, 319; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, § 13 Rn. 86; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, § 13 Rn. 58 - a. A. Wöhrmann/Stöcker, § 13 Rn. 132).

    Die Vorausempfänge sind allerdings nur anteilig anzurechnen (BGH AgrarR 1986, 319; OLG Hamm AgrarR 1984, 134; Wöhrmann/Stöcker, § 13 Rn. 116; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, § 13 Rn. 43).

  • OLG Frankfurt, 29.08.1995 - 20 W 351/95

    Nachweis eines Bedingungseintritts durch Notarbestätigung

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2001 - 23 WLw 6/01
    Die Haltung von Pferden ist dann Landwirtschaft, wenn sie ganz oder jedenfalls überwiegend aus den Erzeugnissen des Betriebs ermöglicht wird, nicht dagegen, wenn die vorhandene Weidefläche bei weitem nicht ausreicht, um eine Futtergrundlage für die Pferde zu bilden (BGH NJW-RR 1996, 529; OLG Hamm AgrarR 1986, 139; OLG Karlsruhe RdL 1997, 242).
  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 183/91

    Verjährungsunterbrechung bei Stufenklage

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2001 - 23 WLw 6/01
    Eine Stufenklage unterbricht freilich die Verjährungsfrist zunächst unabhängig von der später vorgenommenen Konkretisierung des Anspruchs in jeder Höhe (BGH NJW 1992, 2563).
  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 7/95

    Berufungsbegründung mittels Einstellungsantrag

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2001 - 23 WLw 6/01
    Unzulässig wird ein solches prozessuales Vorgehen aber dort, wo die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder - mit anderen Worten - "ins Blaue hinein" aufstellt, also aus der Luft greift (BGH NJW 1992, 1968; 1995, 2112).
  • OLG Celle, 18.11.1985 - WLw 39/85
    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2001 - 23 WLw 6/01
    Das Wissen des Anspruchstellers im Rahmen der Verjährungsregelung des § 13 Abs. 9 HöfeO muss sich sowohl auf den Umfang der Veräußerung als auch auf die Höhe des Kaufpreises erstrecken (OLG Celle AgrarR 1986, 79; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo § 13 Rn. 54).
  • BGH, 07.02.1969 - V ZR 112/65

    Verkauf von Grundstücken zum Zweck der Bebauung - Versagung der behördlichen

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2001 - 23 WLw 6/01
    Erträgnisse aus der Nutzung von Bodenschätzen wie Erdöl, Sand und Kies gehören zwar nicht zum Hofesvermögen, sondern zum hoffreien Nachlass (BGH MDR 1969, 381; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, § 3 Rn. 29; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, § 3 Rn. 20).
  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 223/03

    Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung bei Erhebung einer Stufenklage

    Das Berufungsgericht hat zutreffend eine Divergenz seiner Rechtssätze zu dem Beschluss des OLG Köln vom 6. November 2001 - 23 WLw 6/01 (bei juris Rn. 49) verneint.
  • OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 10 W 31/01

    Abfindungsergänzungsanspruch; Anspruchsausschluss; Anspruchsberechnung; anteilige

    Es mag dabei dahingestellt bleiben, ob und inwieweit ein solcher Ausschluss seitens des Erblassers überhaupt möglich oder ob die Regelung in § 13 HöfeO zwingend ist und ob Regelungen des Erblassers zumindest im unantastbaren Pflichtteilsrecht ihre Grenzen finden (für zwingendes Recht Wöhrmann/Stöcker, Das Landwirtschaftserbrecht, 7. Aufl., § 13, Rdnr. 130, vgl. aber auch Rdnr. 131; für letzteres BGHZ 38, 110, 115; OLG Köln OLGR 2002, 281; Faßbender/Hötzel/Pikalo/v.Jeinsen, § 13 HöfeO, Rdnr. 58; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, § 13 HöfeO, Rdnr. 83).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4937
OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00 (https://dejure.org/2001,4937)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.04.2001 - 23 WLw 8/00 (https://dejure.org/2001,4937)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. April 2001 - 23 WLw 8/00 (https://dejure.org/2001,4937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Hoferbfolge; Schenkung von Grundbesitz als vorweggenommene Erbfolge; Erteilung eines Hoffolgezeugnisses; Eingeschränkte Testierfähigkeit durch Pachtvertrag auf Dauer; Gewährung von Altershilfe durch die Alterskasse für den Gartenbau; Anwendung der Höfeordnung; ...

  • Judicialis

    FGG § 19; ; HöfeO § 18 Abs. 2 Satz 3; ; Höfe... O § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; HöfeO § 6; ; HöfeO § 6 Abs. 1; ; HöfeO § 1 Abs. 1; ; HöfeO § 1; ; HöfeO § 7 Abs. 2; ; HöfeO § 4; ; BGB § 1938; ; GAL § 2 Abs. 1; ; GenG § 76; ; LwVG § 44 Abs. 1; ; LwVG § 45 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    HöfeO § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Landwirtschaftsrecht: Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HöfeO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79

    Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht abschließend entschieden, jedoch darauf hingewiesen, daß das Tatbestandsmerkmal "auf Dauer" jedenfalls dann erfüllt ist, wenn der Eigentümer und der Miterbe erkennbar übereinstimmend davon ausgehen, daß letzterer die Bewirtschaftung bis zum Tode des ersteren führen soll; denn hierbei handelt es sich um diejenige Übertragungsdauer, die als klarstes Indiz für einen die Hoferbfolge betreffenden, in § 6 Abs. 1 HöfeO typisierten Erblasserwillen in Betracht kommt (BGH NJW 1980, 2583).

    Das im Gesetz verwendete Wort "dabei" bedeutet aber, daß der Vorbehalt bei der Übergabe der Bewirtschaftung des Hofes zu erklären ist (BGH NJW 1980, 2583).

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 12/96

    Erwerbsgärtnerischer Anbau von Blumen und Zierpflanzen als Landwirtschaft

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist der erwerbsgärtnerische Anbau von Blumen und Zierpflanzen auch dann Landwirtschaft im Sinne des § 1 HöfeO, wenn er überwiegend in Gewächshäusern und in Behältern betrieben wird (BGH NJW 1997, 664).
  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 313/86

    Anforderungen an einen hinreichend sunstantiierten Vortrag

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00
    Die in § 18 Abs. 2 Satz 3 HöfeO vorgesehene Möglichkeit der Beschränkung des Erbscheins auf die Hoferbfolge zwingt dazu, auch die Erteilung eines auf den hoffreien Nachlaß beschränkten Erbscheins durch das Landwirtschaftsgericht zuzulassen, zumal hierfür ein dringendes praktisches Bedürfnis besteht (BGH NJW 1988, 2740).
  • BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93
    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00
    In § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HöfeO geht es um den Vertrauensschutz des Hofübernehmers (BGH NJW 1994, 3170), der nicht gewährleistet wäre, wenn es im Belieben des Erblassers stünde, durch dessen Enterbung seine vom Gesetz angeordnete Berufung zum Hoferben auszuschließen.
  • BGH, 26.11.1952 - V BLw 45/52

    Erwerbsgartenbau. Hofeigenschaft

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00
    Auch der erwerbsgärtnerische Anbau von Zierpflanzen kann grundsätzlich Landwirtschaft im Sinne der Höfeordnung sein (BGH NJW 1953, 342; 1997, 665).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00
    Ein solcher Vorbescheid ist mit der Beschwerde nach § 19 FGG anfechtbar (BGH NJW 1956, 987; OLG Celle RdL 1962, 325; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Höfeordnung,9.Aufl.,§ 18 Rn.52; abweichend OLG Oldenburg RdL 1987, wonach § 22 LwVG Anwendung findet).
  • OLG Hamm, 26.08.1982 - 10 Wlw 25/82
    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00
    Ein weiteres gewichtiges Indiz für eine Bewirtschaftungsübertragung "auf Dauer" stellt die Verpachtung des Hofes an einen Abkömmling mit dem Ziel dar, die Voraussetzungen für die Gewährung der landwirtschaftlichen Altersrente zu schaffen (OLG Hamm AgrarR 1983, 186; Wöhrmann/Stöcker § 6 HöfeO Rn.17; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery § & Rn.4; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo § 6 Rn.15).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 23 WLw 10/12

    Feststellung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht; Begriff des

    Soweit die HöfeO den Begriff des Miterben - wie etwa in § 4 HöfeO - verwendet, wird damit untechnisch die Gesamtheit der Personen, die entweder zur Hoferbfolge berufen oder, soweit sie nicht Hoferbe werden, auf Abfindungsansprüche beschränkt sind, verstanden (OLG Köln, AgrarR 2002, 333; Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl., § 6, Rn. 12 a.E.).

    Das Tatbestandsmerkmal "auf Dauer" ist dann erfüllt, wenn der Eigentümer und der Miterbe erkennbar übereinstimmend davon ausgehen, dass letzterer die Bewirtschaftung bis zum Tode des ersteren führen soll; insoweit kann als wesentliches Anzeichen auf das Alter des Erblassers bei Abschluss bzw. Ablauf des Pachtvertrages abgestellt werden (OLG Köln, AgrarR 2002, 333).

  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 10 W 121/08

    formlos bindende Hoferbenbestimmung, Vorbehalt im Pachtvertrag

    Da nur ein Vorbehalt bei der Übergabe das Vertrauen des Übernehmers zu erschüttern vermag, sind auch etwaige vor diesem Zeitpunkt geäußerte Willensentschließungen des Erblassers ohne Belang (s. dazu OLG Köln AgrarR 2002 S. 333, 334).

    Eine solche Vorbehaltserklärung muss klar und eindeutig sein (s. dazu Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Höfeordnung, 10. Aufl., § 6 Rdnr. 7; Wöhrmann a.a.O. § 6 Rdnr. 21; OLG Köln AgrarR 2002 S. 333, 334).

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