Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.09.2002 - 11 U 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2050
OLG Celle, 19.09.2002 - 11 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2050)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.09.2002 - 11 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2050)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. September 2002 - 11 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung des Reiseveranstalters: Schadenersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit bei Reiserücktritt nach Vertragskündigung seitens des Reiseveranstalters wegen Überbuchung der gebuchten Hotelunterkunft unter Vorschlag eines nicht akzeptierten Alternativangebots

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abhilfeverlangen des Reisenden; Konkludente Kündigung durch Reiseveranstalter; Alternativurlaub zur Schadensminderung; Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches; Nichtantritt einer Reise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhilfeverlangen des Reisenden; Konkludente Kündigung durch Reiseveranstalter; Alternativurlaub zur Schadensminderung; Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches; Nichtantritt einer Reise

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reiseziel kurzfristig änderbar?

  • archive.is (Leitsatz)

    Ausfall der Reise

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei überbuchter Ferienreise

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei überbuchter Ferienreise

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1711
  • MDR 2003, 258
  • MDR 2003, 258 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 325/83

    Mängelanzeige beim Reisevertrag

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2002 - 11 U 1/02
    Ob ein Abhilfeverlangen des Reisenden auch dann Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 651 f. Abs. 2 ist, wenn die Reise gar nicht angetreten wird und dies darauf beruht, dass der Reiseveranstalter mitteilt, die gebuchte Reise sei nicht möglich, was einer Kündigung seinerseits gleichkommt, ergibt sich aus der Entscheidung BGHZ 92, 177 ff. nicht.

    Ob ein Abhilfeverlangen der Reisenden auch dann Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 651 f. Abs. 2 ist, wenn die Reise gar nicht angetreten wird und dies darauf beruht, dass der Reiseveranstalter mitteilt, die gebuchte Reise sei nicht möglich, was einer Kündigung seinerseits gleichkommt, ergibt sich aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung BGHZ 92, 177 ff. nicht.

    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHZ 92, 177 ff. enthält die vorliegende Entscheidung nicht.

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Grundsätzlich obliegt es deshalb nicht dem Reisenden, Rechtfertigungsgründe für seine Nichtannahme des Ersatzangebotes vorzutragen (so richtig OLG Celle NJW-RR 2002, 1711), sondern ist es Sache des Reiseveranstalters, besondere Umstände darzutun und erforderlichenfalls zu beweisen, deretwegen die Ablehnung des Reisenden ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstieß.
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    In dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 14. Januar 2002 (II ZR 40/00 - NJW-RR 2002, 1711) ergaben die Feststellungen nicht, dass die in Anspruch genommene Treuhandkommanditistin zu den Gründungsmitgliedern gehörte.
  • OLG Celle, 10.04.2019 - 11 U 13/19

    Vollständige Vereitelung einer Reise

    Der Senat selbst hatte einem Reisenden wegen vollständiger Vereitelung der Reise in seinem Urteil vom 19. September 2002 (11 U 1/02, juris Rn. 21 ff.) eine Entschädigung in Höhe von knapp zwei Dritteln des Reisepreises zuerkannt.
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02

    Pauschalreisevertrag: Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters

    Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausmaßes der Reisebeeinträchtigung, der Einkommensverhältnisse des Klägers und der von ihm aufgewandten Reisekosten (vgl. BGH NJW 1983, 218, 219) schätzt der Senat (§ 287 ZPO; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 293, 294 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53, 54) die angemessene Entschädigung auf 800, 00 EUR.
  • AG Bad Homburg, 13.02.2007 - 2 C 5253/06

    Reisevertrag: Rücktritt des Reisenden wegen Nichtverfügbarkeit der

    Selbst wenn man jedoch das Erfordernis einer Fristsetzung vor Ausübung des Rücktrittsrechts grundsätzlich bejahen würde, wäre ein Abwarten der Klägerin mit der Ausübung ihres Rücktrittsrechts nach dem ergebnislosen Ablauf der Verhandlungen mit der Kundenbetreuerin am 20.7.2006 bis zum Rückruf der Kundenbetreuerin am nächsten Tag nicht zumutbar gewesen, da von ihr nicht erwartet werden konnte, mit der endgültigen Klärung der Frage, ob sie nun verreisen würde oder nicht, bis zum Mittag des letzten Tages vor dem vereinbarten Reisebeginn zu warten (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 1711).
  • AG Bad Homburg, 13.02.2007 - 2 C 3253/06

    Leistungsverweigerung führt zu Rücktrittsrecht

    Selbst wenn man jedoch das Erfordernis einer Fristsetzung vor Ausübung des Rücktrittsrechts grundsätzlich bejahen würde, wäre ein Abwarten der Klägerin mit der Ausübung ihres Rücktrittsrechts nach dem ergebnislosen Ablauf der Verhandlungen mit der Kundenbetreuerin am 20.07.2006 bis zum Rückruf der Kundenbetreuerin am nächsten Tag nicht zumutbar gewesen, da von ihr nicht erwartet werden konnte, mit der endgültigen Klärung der Frage, ob sie nun verreisen würde oder nicht, bis zum Mittag des letzten Tages vor dem vereinbarten Reisebeginn zu warten (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 1711 [OLG Celle 19.09.2002 - 11 U 1/02] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.12.2001 - 15 W 314/01   

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https://dejure.org/2001,5790
OLG Hamm, 06.12.2001 - 15 W 314/01 (https://dejure.org/2001,5790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2001 - 15 W 314/01 (https://dejure.org/2001,5790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 15 W 314/01 (https://dejure.org/2001,5790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 44 Abs. 1 S. 1, UmwG §§ 8 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 3, 16 Abs. 2 S. 2

  • Wolters Kluwer

    Bewertung; Verzichtserklärung; Beurkundung; Umwandlungsvorgang; Verschmelzungsbericht; GmbH

  • Judicialis

    KostO § 44 Abs. 1 S. 1; ; UmwG § 8 Abs. 3 S. 1; ; UmwG § 9 Abs. 3; ; UmwG § 16 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Bewertung von Verzichtserklärungen in einem beurkundeten Umwandlungsvorgang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 78 (Leitsatz und Auszüge)

    KostO § 44; UmwG §§ 8, 9, 16
    Bewertung von Verzichtserklärungen in einem beurkundeten Umwandlungsvorgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 86
  • BB 2002, 1065
  • DB 2002, 1314
  • NZG 2002, 396
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02

    Notarkosten: Unrichtige Sachbehandlung des Notars bei Beurkundung der

    Nach gefestigter Rechtsprechung sind in diesem Sinne gegenstandsgleich der Verschmelzungsvertrag im Verhältnis zu den auf die Vorschriften der §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3 und 16 Abs. 2 S. 2 UmwG bezogenen Verzichtserklärungen der Anteilsinhaber (vgl. OLG Hamm DB 2002, 1314, 1315; Tiedtke, MittBay-Not1995, 4f; Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung 5. Aufl. Rdnr. 752).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7194
OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02 (https://dejure.org/2002,7194)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.02.2002 - 4 W 7/02 (https://dejure.org/2002,7194)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 4 W 7/02 (https://dejure.org/2002,7194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch eines Streithelfers nach Prozessvergleich; Maßgeblichkeit der zwischen den Hauptparteien getroffenen Kostenregelung; Kollusives Zusammenwirken der Hauptparteien zu Lasten eines Streithelfer

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 98; ; ZPO § 101; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a § 98 § 101; BGB § 242
    Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Prozessvergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 23.05.1972 - 7 U 103/71
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
    Durch diese Regelung ist zugunsten des Streithelfers grundsätzlich sichergestellt, dass den Hauptparteien eine Verfügung über die außergerichtlichen, Kosten des Streithelfers zu dessen Lasten entzogen ist (vgl. OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt, NJW 72, 1866/1867).

    Dieser Auffassung vermag der Senat angesichts der klaren gesetzlichen Regelung in §§ 101, 98 ZPO, die im Zweifelsfalle zur Kostenaufhebung führen kann (vgl. OLG Frankfurt, NJW 72, 1866), nicht beitreten.

  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anwendung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
    In Fällen einer unerträglichen Kollusion der Hauptparteien kann vielmehr im Einzelfalle nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben die Maßgeblichkeit der Parteivereinbarung für die Kosten der Streithilfe entfallen und dann eine dem Nachgeben des Gegners des Streithelfers entsprechende Verteilung der Kosten zum Zuge kommen (vgl. OLG Celle, NJW 76, 2171; Stürmer, MDR 74, 938).
  • BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
    Maßgebend für die Höhe des Erstattungsanspruchs des Streithelfers ist nach herrschender Auffassung die Kostenregelung, welche die Hauptparteien zu einander im Vergleich getroffen haben (vgl. z. B. BGH MDR 67, 392/393; OLG Köln, JBl./MinBl. 59, 89; OLG Düsseldorf, MDR 68, 425; OLG Celle, NdsRpfl. 86, 100).
  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
    Die Streithelferin, die am Prozessvergleich der Hauptparteien des Verfahrens vom 4. Oktober 2001 unstreitig nicht beteiligt war und deren Kostenerstattungsanspruch auch nicht vom Vergleich erfasst ist, hat nach § 101 ZPO grundsätzlich Anspruch auf eine gerichtliche Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention (vgl. BGH NJW 61, 460/461).
  • KG, 24.05.1974 - 1 W 634/73
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
    In Fällen einer unerträglichen Kollusion der Hauptparteien kann vielmehr im Einzelfalle nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben die Maßgeblichkeit der Parteivereinbarung für die Kosten der Streithilfe entfallen und dann eine dem Nachgeben des Gegners des Streithelfers entsprechende Verteilung der Kosten zum Zuge kommen (vgl. OLG Celle, NJW 76, 2171; Stürmer, MDR 74, 938).
  • OLG Stuttgart, 09.04.1974 - 5 U 103/73
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
    In der Rechtsprechung wird zum Teil zur Lösung dieser Problematik auf die Regelung in § 91 a ZPO zurückgegriffen (vgl. z. B. OLG Saarbrücken, Kostenrechtsprechung Nr. 1 zu § 101 ZPO; OLG Celle, VersR 79, 1155; OLG Stuttgart, NJW 74, 2009).
  • OLG Celle, 07.08.1979 - 4 U 174/78
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
    In der Rechtsprechung wird zum Teil zur Lösung dieser Problematik auf die Regelung in § 91 a ZPO zurückgegriffen (vgl. z. B. OLG Saarbrücken, Kostenrechtsprechung Nr. 1 zu § 101 ZPO; OLG Celle, VersR 79, 1155; OLG Stuttgart, NJW 74, 2009).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZB 32/04

    Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers nach Abschluss eines Vergleichs

    Der Senat sieht deshalb, anders als teilweise vertreten (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 142, 143; OLG Celle, NJW 1976, 2170, 2171), grundsätzlich keinen Ansatz für eine materiellrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigende Beurteilung, die erforderlich ist, wenn von dem Streithelfer ein Verstoß gegen Treu und Glauben, § 242 BGB, oder auch eine sittenwidrige Schädigung durch die unterstützte Partei ins Feld geführt wird.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.11.2001 - 4 U 101/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12411
OLG Bamberg, 19.11.2001 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2001,12411)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.11.2001 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2001,12411)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. November 2001 - 4 U 101/01 (https://dejure.org/2001,12411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nießbrauch; Grundbuch; Löschungsbewilligung; Grundstück; Testament; Nachlass; Erbe; Grundbuchberichtigung

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § ... 133; ; BGB § 894; ; BGB § 2039; ; BGB § 2212; ; BGB § 894; ; BGB § 812; ; BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2232; ; BGB § 2224 Abs. 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 ZPO; ; ZPO § 545 Abs. 2; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de

    Einräumung eines Nießbrauchs oder Zuwendung eines Vorausvermächtnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Würzburg - 14 O 2373/00
  • OLG Bamberg, 19.11.2001 - 4 U 101/01
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.11.2000 - 3 U 118/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21753
OLG Bremen, 28.11.2000 - 3 U 118/99 (https://dejure.org/2000,21753)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.11.2000 - 3 U 118/99 (https://dejure.org/2000,21753)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. November 2000 - 3 U 118/99 (https://dejure.org/2000,21753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Voraussetzungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers beim Abwarten des Erfolges eingeleiteter Maßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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