Rechtsprechung
   OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3547
OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01 (https://dejure.org/2001,3547)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2001 - 28 W 2556/01 (https://dejure.org/2001,3547)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2001 - 28 W 2556/01 (https://dejure.org/2001,3547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbständiges Beweisverfahren; Streitwertfestsetzung; Wirtschaftliches Interesse des Antragstellers; Verdecktes Interesse; Wertmaßstab

  • Judicialis

    GKG § 12; ; ZPO § 3; ; ZPO § 485 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 12; ZPO § 3 §§ 485 ff.
    Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert - wirtschaftliches Interesse - Streitwert des Hauptsacheverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisverfahren: Streitwert wie Hauptsacheverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 357
  • BauR 2002, 523
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 26 U 67/87

    Anforderung an Schallschutz für Doppelhaus; Höhe der Minderung

    Auszug aus OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01
    So sind beispielsweise auch nach Mängelbeseitigung verbleibende verkehrsmäßige Minderwerte zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm, Baurecht 1989, 735).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 W 36/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbestimmung bei Verfahrenseinleitung zur

    Wenn jedoch der Antragssteller mit dem selbständigen Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mangelbeseitigung vorbereiten will, so ist auch der Wert dieser Ansprüche bei der Bemessung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens zu berücksichtigen (so auch OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., Anhang 3, Rn. 31; vgl. auch Senat vom 26.07.2005 - 12 W 45/05).

    Allerdings kann in diesen Fällen auch nicht vom Wert des am weitestgehenden Anspruch ausgegangen werden, selbst wenn dieser im Anschluss an die Beweiserhebung geltend gemacht wird (so aber OLG München BauR 2002, 523).

    Dass ein solcher Rücktritt im Raum stand, ergibt sich auch daraus, dass sie später den Rücktritt erklärt haben, obwohl das Sachverständigengutachten die Mängel nur teilweise bestätigt hat und insoweit Probleme hinsichtlich der Erheblichkeitsschwelle bestehen (vgl. insoweit auch OLG München BauR 2002, 523).

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Der Senat vertritt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen ist und regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens entspricht (Senat BauR 2001, 1293f., BauR 2001, 995; ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, BauR 2001, 1785f.; OLG Düsseldorf, 12. ZS, BauR 2001, 1946f.OLG Bamberg BauR 2000, 444f.; OLG Dresden, BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

    Trägt der Antragsteller zur Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen darauf an, die Kosten für die Beseitigung konkret behaupteter "Mängel" (hier: Mangelfolgeschäden an der Asphaltdecke) sachverständig feststellen zu lassen, so richtet sich das streitwertbildende Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nach dem für die Beseitigung der Mängel/Schäden erforderlichen Aufwand, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827; OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f., 1786; im Ergebnis ebenso: OLG Dresden BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11

    Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf

    Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Handelt es sich um ein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung behaupteter Baumängel, richtet sich der Streitwert nicht nach der Schätzung der Mängelbeseitigungskosten durch die Antragsteller gemäß § 23 Abs. 1 GKG, sondern nach den tatsächlichen Mängelbeseitigungskosten, die der Sachverständige in seinem Gutachten angibt (Senat a. a. O.; OLG München, a. a. O. und BauR 2002, 523 f.; OLG Köln, BauR 2002, 141).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 5 W 28/05

    Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

    Grundsätzlich bestimmt bei einen nachfolgenden Hauptsacheverfahren dessen Streitwert auch den des vorherigen Beweisverfahrens, soweit es auf dessen Ergebnis gestützt wird (OLG München BauR 2002, 523 = OLGR 2002, 32; Leupertz BrBP 2004, 17, 22).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 21 W 17/04
    Das ist mittlerweile ganz h. M. (zuletzt: OLG Müchen BauR 2002, 523; OLG Bamberg, 4. und 8. Zivilsenat - unter Aufgabe der bisher gegenteiligen Auffassung - , BauR 2002, 1594; zum Meinungsstand: Leupertz in: BrBp 2004, 19ff.); soweit ersichtlich hat in jüngerer Zeit nur noch das OLG Schleswig die Gegenmeinung vertreten (BauR 2003, 1078f.).
  • OLG Nürnberg, 17.09.2003 - 2 W 2753/03

    Streitwert

    Das OLG München (Baurecht 2002, Seite 523) ist demgegenüber der Ansicht, daß sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens selbst dann, wenn im Beweisverfahren nur Nachbesserungsansprüche geltend gemacht werden, mit dem späteren Übergang auf den "großen Schadensersatz" nach dem höheren Streitwert des Schadensersatzanspruches bestimmt.
  • OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23

    Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen den Streitwertbeschluss hinsichtlich

    Dementsprechend ist bei entsprechender Zielsetzung des Käufers oder Bestellers einer mangelhaften Sache ggf. nicht auf die Mängelbeseitigung, sondern auf den (höheren) Wert der Rückabwicklung des Geschäfts abzustellen (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 06.11.2001, Az. 28 W 2556/01, NJOZ 2002, 1652).
  • LG Hamburg, 19.08.2010 - 318 T 57/10

    Blankettanfechtung gegen Beschlüsse: Streitwert?

    Selbst die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG München (vgl. NJOZ 2002, 1652) führt aus: "Nachträglich auftretende Umstände sind jedoch insoweit zu berücksichtigen, als sie das bereits verdeckt bestehende Interesse aufhellen." Und genau dies ist hier durch die Vorlage des Protokolls nebst Abrechnung geschehen.
  • OLG Köln, 22.03.2021 - 12 W 50/20

    Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens?

    Nachträglich auftretende Umstände sind insoweit zu berücksichtigen, als sie das bei Antragstellung bereits verdeckt bestehende Interesse aufhellen (OLG München, Beschl. v. 06.11.2001, 28 W 2556/01).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/2001, 8 W 357/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6097
OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/2001, 8 W 357/01 (https://dejure.org/2001,6097)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.07.2001 - 8 W 357/2001, 8 W 357/01 (https://dejure.org/2001,6097)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 8 W 357/2001, 8 W 357/01 (https://dejure.org/2001,6097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZSEG § 7 Abs. 2; ; UmwG § 312 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    ZSEG § 7 Abs. 2; UmwG § 312 Abs. 4
    Umwandlungsrechtliches Spruchverfahren - Gebühren des Sachverständigen - verweigerte Zustimmung zu höheren Stundensätzen - Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverständiger; Ersetzung der Zustimmung; Spruchverfahren; Umwandlungsrecht; Höchststundensatz

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 462
  • DB 2001, 1926
  • NZG 2001, 1097
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75/99

    Vergütung des Sachverständigen)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
    Damit ist das Risiko der erhöhten Vergütung ganz auf den Sachverständigen verlagert und dieser ist gezwungen, seine Tätigkeit vom Eingang ausreichender Vorauszahlungen an die Gerichtskasse abhängig zu machen; allenfalls in Ausnahmefällen kann einem Sachverständigen aus Gründen des Vertrauensschutzes auch ohne Vorschuss die erhöhte Vergütung aus der Staatskasse gewährt werden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528).
  • OLG Frankfurt, 02.08.1993 - 20 W 267/93

    Anforderungen eines Auslagenvorschusses für die Erstattung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
    dd) Die gerichtliche Zustimmungsersetzung begründet zwar eine Vorschusspflicht, jedoch noch keine beitreibbare Kostenforderung (OLG Frankfurt JurBüro 1994, 563).
  • BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 159/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
    Solange für die allgemein als sachgerecht angesehene Vorschussverpflichtung des / der Unternehmensträger(s) für die Sachverständigenkosten (OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt JurBüro 1993, 563; vgl. auch BayObLG ZIP 1998, 1876 und 1877 hinsichtlich der Kosten für den "gemeinsamen Vertreter") eine ausdrückliche Sonderregelung fehlt, bleibt nur der Weg über § 7 ZSEG.
  • BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94

    Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
    Taugliche Sachverständige für Unternehmensbewertung in aktienrechtlichen Spruchverfahren sind nach der Erfahrung des Senats nicht zu den Regel- und Höchstsätzen des ZSEG zu gewinnen (ebenso zB BayObLGZ 98, 231 = WM 1999, 1571 = DB 1998, 2315 = ZIP 1998, 1872 ("März/EKU"); vgl. auch die Angaben des Antragstellers Ziff. 3 v. 18.6.2001, Bl. 295 ff).
  • BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
    Der selbstlose "Dienst an der Rechtspflege" (so KG aaO 275) kann in Fällen von solcher Art und solchem Umfang dem Sachverständigen nicht zugemutet werden (auch nicht im Hinblick auf die Ausführungen in BVerfGE 33, 240, 246).
  • KG, 15.12.1970 - 1 W 2982/69
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
    Die gegenteiligen Erwägungen (zB KG OLGZ 1971, 260, 274) erscheinen - zumindest aus heutiger Sicht und angesichts der Vielzahl von Fusionen und ähnlicher Strukturmaßnahmen und deren wirtschaftlicher Dimension - nicht (mehr) realitätsgerecht.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.1997 - 19 W 1/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
    Mit dem Rechtsinstitut des "Gutachtenzwangs" (§§ 407, 409 ZPO iVm § 15 FGG) sind diese Fälle nicht zu bewältigen (ebenso BayObLG aaO; a.A. KG aaO 275f; OLG Düsseldorf DB 1997, 2371 = AG 1998, 37, 38; Seetzen WM 1999, 565, 567; MünchKommAktG / Bilda, § 306 Rn 24, 134).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03

    Zur Frage der Entschädigung eines Sachverständigen im aktienrechtlichen

    Dies gilt auch nach Streichung der in § 306 Abs. 7 Abs. 7 AktG a.F. enthaltenen ausdrücklichen Privilegierung der antragstellenden Aktionäre ("Kostenvorschüsse werden nicht erhoben"), weil sich insoweit an der Rechtslage sachlich nichts geändert hat (vgl. OLG Düsseldorf AG 1998, 525; Stuttgart NJW-RR 2002, 462).

    Es erübrigt sich, an das Einverständnis der regelmäßig kostenbefreiten Antragsteller des Spruchverfahrens "keine hohen Anforderungen" zu stellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 462).

    In aktienrechtlichen Spruchverfahren ist die Praxis jedoch weitgehend auf eine Vereinbarung der Sachverständigenentschädigung nach § 7 ZSEG angewiesen, weil taugliche Sachverständige für die nötige Unternehmensbewertung zu den Regel- und Höchstsätzen des ZSEG zumeist nur schwer zu gewinnen sein werden (vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 462, 463).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2011 - 26 W 11/10

    Gerling Konzern Allgemeine Versicherung AG

    (vgl.. OLG Düsseldorf, AG 2003, 637; OLG Stuttgart, DB 2001, 1926; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2004, 217; OLG Frankfurt, NZG 2009, 428; LG Dortmund, DB 2005, 1450; Hüffer in Hüffer, AktG, 9 Auflage, § 15 .SpruchG, Rdnr. 5).

    Da qualifizierte SachVerständige zu den Flöchstsätgen des JVEG regelMäßig kaum zu finden sind, sind an die VorausSätzungen für die Anwendbarkeit des § 13 Abs. 2 JVEG, eine fehlende ZustiMmung der Parteien durch das Gericht zu ersetzen, nur geringe Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Stuttgart, DB 2001, 1926; LG Dortmund, DB 2005, 1460).

    Darüber hinaus ist 2u sehen, dass der allein vorschusspflichtige :.Unternehmensträger (vgl § 15:Abs.-3 Satz 1 SpruchG) durch eine Verweigerung der Zustimmung die Einholung eines Gutachtens blodkieren oder erschweren könnte (vgL OLG Stuttgart, DB 2001, 1926).

    Sachverständigenkosten in Höhe von mehreren:100.000 sind in Spruchverfahren nicht ungewöhnlich (Ar, nur: OLG Stuttgart, DB 2001, 1926: Koetenaufwand Bewertungsgutachten 3, 36 Millionen DM).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 31/03
    Dies gilt auch nach Streichung der in § 306 Abs. 7 Abs. 7 AktG a.F. enthaltenen ausdrücklichen Privilegierung der antragstellenden Aktionäre ("Kostenvorschüsse werden nicht erhoben"), weil sich insoweit an der Rechtslage sachlich nichts geändert hat (vgl. OLG Düsseldorf AG 1998, 525; Stuttgart NJW-RR 2002, 462).

    Es erübrigt sich, an das Einverständnis der regelmäßig kostenbefreiten Antragsteller des Spruchverfahrens "keine hohen Anforderungen" zu stellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 462).

    In aktienrechtlichen Spruchverfahren ist die Praxis jedoch weitgehend auf eine Vereinbarung der Sachverständigenentschädigung nach § 7 ZSEG angewiesen, weil taugliche Sachverständige für die nötige Unternehmensbewertung zu den Regel- und Höchstsätzen des ZSEG zumeist nur schwer zu gewinnen sein werden (vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 462, 463).

  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 455/08

    Spruchverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Ersetzung der

    Die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 13 JVEG auf die Kosten des Sachverständigen im Spruchverfahren ist ebenso wie die bis 30. Juni 2004 geltende Vorgängervorschrift des § 7 ZSEG allgemein anerkannt (vgl. LG Dortmund AG 2005, 664; OLG Düsseldorf AG 2004, 390; Schneider, JurBüro 2006, 230/231; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 13 JVEG Rn. 3; Simon/Winter, SpruchG, § 15 Rn. 51, Hüffer, AktG, 8. Aufl.,Anh. § 305 § 15 SpruchG Rn. 5; Begründung RegE zu § 15 SpruchG, BTDrucks. 15/371, S. 17; Volhard, a.a.0., § 15 SpruchG Rn. 11; Glöcker/Frohwein, SpruchG, § 15 Rn. 13; Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG, § 7 Rn. 75; OLG Stuttgart NZG 2001, 1097).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 26 W 19/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Erlass eines Beweisbeschlusses und die

    Sachverständigenkosten in Höhe von mehreren 100.000 EUR sind in Spruchverfahren nicht ungewöhnlich (vgl. nur: OLG Stuttgart, DB 2001, 1926: Kostenaufwand Bewertungsgutachten 3, 36 Millionen DM).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3823
OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00 (https://dejure.org/2001,3823)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2001 - 12 U 212/00 (https://dejure.org/2001,3823)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - 12 U 212/00 (https://dejure.org/2001,3823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KAGG § 20 Abs. 5; ; AuslInvestmG § 12 Abs. 5; ; BörsG § 47; ; FöGG § 4; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Bankrecht; Baurecht; Verbraucherrecht; Prospektmangel eines geschlossenen Immobilienfonds

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 1149
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    Entgegen der Auffassung der Beklagten zu 1. und 2. bestehen allerdings keine Bedenken, die Grundsätze der Prospekthaftung auch auf steuerbegünstigte Kapitalanlagen eines geschlossenen Immobilienfonds anzuwenden, wie bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden wurde (u.a. BGHZ 79, 337; 83, 222; 115, 213= NJW 92, 228; zuletzt BGH NJW 2001, 1203).

    Die Grundsätze der allgemeinen Prospekthaftung (auch engere Prospekthaftung genannt) sind von der Rechtsprechung in Analogie zu den gesetzlich geregelten Prospekthaftungs-tatbeständen entwickelt worden (BGH NJW 2001, 1203 m.w.N.; Kiethe BB 1999, 2253).

    Diese Rechtsprechung ist auf Ansprüche aus Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds übertragen worden (BGH NJW 2001, 1203 in Abänderung der Entscheidung OLG Stuttgart NZG 1999, 612; ebenso OLG Düsseldorf NZG 1999, 609 = BB 1999, 2269 - LS - OLG München NJW-RR 2000, 624).

    In der Entscheidung BGH NJW 2001, 1203 wird herausgestellt, dass die Bejahung der langen Verjährungsfrist bei Bauherren-modellen und ähnlichen Anlageformen auf der Erwägung beruht, dass dort die vertraglichen Beziehungen in erheblichem Umfang vom Werkvertragsrecht geprägt sind, weil das Modell darauf abzielt, dass der Anleger einen Teil der fraglichen Immobilie nach den Grundsätzen des WEG zu Eigentum erwirbt und er aus konzeptionellen Gründen als Bauherr der Immobilie auftritt.

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    Entgegen der Auffassung der Beklagten zu 1. und 2. bestehen allerdings keine Bedenken, die Grundsätze der Prospekthaftung auch auf steuerbegünstigte Kapitalanlagen eines geschlossenen Immobilienfonds anzuwenden, wie bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden wurde (u.a. BGHZ 79, 337; 83, 222; 115, 213= NJW 92, 228; zuletzt BGH NJW 2001, 1203).

    Zwar hat der VII. Zivilsenat des BGH in Fällen der Prospekthaftung bei Bauherrenmodellen, Bauträgermodellen und ähnlichen Formen der Beteiligung an Bauvorhaben die kurze Verjährung abgelehnt (NJW 1994, 2226; 2001, 436; 1992, 228).

    Soweit in der Entscheidung BGH NJW 1992, 228 darauf abgehoben wird, im Hinblick auf die Möglichkeit des Erwerbs einer Wohnung habe der Anleger auch ein gesteigertes Interesse daran, dass die Wohnung tatsächlich so hergestellt werde wie im Prospekt beschrieben, weshalb er auch in verjährungsrechtlicher Hinsicht dem Besteller eines Werkes gleichgestellt werden solle, ist diese Erwägung vorliegend nicht einschlägig.

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    Entgegen der Auffassung der Beklagten zu 1. und 2. bestehen allerdings keine Bedenken, die Grundsätze der Prospekthaftung auch auf steuerbegünstigte Kapitalanlagen eines geschlossenen Immobilienfonds anzuwenden, wie bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden wurde (u.a. BGHZ 79, 337; 83, 222; 115, 213= NJW 92, 228; zuletzt BGH NJW 2001, 1203).

    Prospekte sind für eine anonyme Vielzahl von Interessenten bestimmt, für die nicht das abstrakte rechtliche Gebilde einer Gesellschaft maßgeblich ist, sondern die Initiatoren und Gründer, die das Management bilden oder beherrschen (BGHZ 71, 284(287); BGHZ 79, 337(340ff)).

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    Entgegen der Auffassung der Beklagten zu 1. und 2. bestehen allerdings keine Bedenken, die Grundsätze der Prospekthaftung auch auf steuerbegünstigte Kapitalanlagen eines geschlossenen Immobilienfonds anzuwenden, wie bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden wurde (u.a. BGHZ 79, 337; 83, 222; 115, 213= NJW 92, 228; zuletzt BGH NJW 2001, 1203).

    In Anlehnung an diese ist dementsprechend für Schadensersatzansprüche der Gesellschafter einer Publikums-KG wegen unrichtiger Prospektangaben eine sechsmonatige Verjährungsfrist, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Gesellschafter von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts Kenntnis erlangt hat, angenommen worden, spätestens tritt die Verjährung nach drei Jahren ein (BGHZ 83, 222 = NJW 1982, 1514; NJW 1984, 2523; WM 1985, 54, 535; NJW 1993, 199; 1993, 2865).

  • BGH, 21.05.1984 - II ZR 83/84

    Abgrenzung von Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    In Anlehnung an diese ist dementsprechend für Schadensersatzansprüche der Gesellschafter einer Publikums-KG wegen unrichtiger Prospektangaben eine sechsmonatige Verjährungsfrist, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Gesellschafter von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts Kenntnis erlangt hat, angenommen worden, spätestens tritt die Verjährung nach drei Jahren ein (BGHZ 83, 222 = NJW 1982, 1514; NJW 1984, 2523; WM 1985, 54, 535; NJW 1993, 199; 1993, 2865).
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    Prospekte sind für eine anonyme Vielzahl von Interessenten bestimmt, für die nicht das abstrakte rechtliche Gebilde einer Gesellschaft maßgeblich ist, sondern die Initiatoren und Gründer, die das Management bilden oder beherrschen (BGHZ 71, 284(287); BGHZ 79, 337(340ff)).
  • OLG München, 21.12.1999 - 25 U 3744/99

    Schadenersatzansprüche eines Anlegers wegen des Erwerbs einer

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    Diese Rechtsprechung ist auf Ansprüche aus Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds übertragen worden (BGH NJW 2001, 1203 in Abänderung der Entscheidung OLG Stuttgart NZG 1999, 612; ebenso OLG Düsseldorf NZG 1999, 609 = BB 1999, 2269 - LS - OLG München NJW-RR 2000, 624).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 16 U 233/97

    Wann verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung bei der Publikums-KG?

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    Diese Rechtsprechung ist auf Ansprüche aus Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds übertragen worden (BGH NJW 2001, 1203 in Abänderung der Entscheidung OLG Stuttgart NZG 1999, 612; ebenso OLG Düsseldorf NZG 1999, 609 = BB 1999, 2269 - LS - OLG München NJW-RR 2000, 624).
  • BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei einem Bauherrenmodell; Haftung

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    Zwar hat der VII. Zivilsenat des BGH in Fällen der Prospekthaftung bei Bauherrenmodellen, Bauträgermodellen und ähnlichen Formen der Beteiligung an Bauvorhaben die kurze Verjährung abgelehnt (NJW 1994, 2226; 2001, 436; 1992, 228).
  • OLG Stuttgart, 09.03.1999 - 10 U 118/97

    Wie ist Anleger beim geschlossenen Immobilienfonds aufzuklären?

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
    Diese Rechtsprechung ist auf Ansprüche aus Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds übertragen worden (BGH NJW 2001, 1203 in Abänderung der Entscheidung OLG Stuttgart NZG 1999, 612; ebenso OLG Düsseldorf NZG 1999, 609 = BB 1999, 2269 - LS - OLG München NJW-RR 2000, 624).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 141/91

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen anwaltlichen Treuhandgesellschafter

  • BGH, 25.10.1990 - VII ZR 284/88

    Haftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells für falsche Angaben eines

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91

    Steuerliche Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds

  • OLG Bremen, 08.04.2008 - 3 U 46/07
    Prospekte sind für eine Vielzahl von Interessenten bestimmt, für die nicht das abstrakte rechtliche Gebilde einer Gesellschaft maßgeblich ist, sondern die Initiatoren und Gründer, die das Management bilden oder beherrschen ( OLG Köln NZG 01, 1149 m.w.N.).
  • LG Köln, 29.07.2009 - 2a O 75/05

    Schadensersatzansprüche aufgrund einer Prospekthaftung bezüglich des Vertriebs

    Solche Ansprüche verjähren spätestens in drei Jahren ab dem Beitritt zu dem geschlossenen Immobilien-Fond (BGH NJW 2001, 1203; OLG Köln NZG 2001, 1149; Palandt a.a.O., § 195, Rdnr. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 22.10.2001 - 1 WF 176/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9862
OLG Braunschweig, 22.10.2001 - 1 WF 176/01 (https://dejure.org/2001,9862)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.10.2001 - 1 WF 176/01 (https://dejure.org/2001,9862)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 1 WF 176/01 (https://dejure.org/2001,9862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozeßkostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsabänderungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 121 Abs 2 S 1 ZPO; § 655 ZPO
    Familiensache; Kindesunterhaltsverfahren; Minderjährigenunterhalt; Prozeßkostenhilfeantrag; Prozeßkostenhilfeanwalt; Prozeßkostenhilfebewilligungsverfahren; Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren; Rechtsanwaltsbeiordnung; Rechtsanwaltsbestellung; vereinfachtes ...

  • rechtsportal.de

    KindUG Art. 5 § 3 Abs. 1 Satz 1
    Unterhaltsabänderung nach neuem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 539
 
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