Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00   

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OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.04.2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. April 2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger; Untreue durch stille Zession einer Forderung zur Sicherung einer Vergütung anstelle der Verwendung derselben für den Geschäftsgang einer GmbH; Wirksame Vertretung ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 179; ; BGB § 179 Abs. 1; ; BGB § 179 Abs. 3; ; BGB § 366; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 15 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 103; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Entstehung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH und einem Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung - Vertretung der GmbH nach dem Tode des weiteren Mitgeschäftsführers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1995 - VI ZR 409/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für durchgeführte Bauarbeiten gegen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.07.1995 (NJW-RR 1995, 1369) ist es allerdings nicht zweifelhaft, daß die Abtretungsvereinbarung vom 09.09.1997 nach ihrem Inhalt ein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründete, welches es dem Beklagten gebot, aus dem empfangenen Grundstücksverkaufserlös die volle Vergütung an die Klägerin auszukehren anstatt sie überwiegend im Geschäftsgang der W. GmbH zu verwenden.

    Hätte der Beklagte mit Vertretungsmacht gehandelt, hätte die Klägerin von der W. GmbH Auszahlung des vereinbarten Kauferlöses in Höhe ihrer vollen Vergütung (Erfüllung) oder, falls der Erlös - wie geschehen - unberechtigt in das Vermögen der W. GmbH gelangt wäre, von dieser gemäß § 31 BGB und vom Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 266, 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung in gleicher Höhe verlangen können (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 1369 [1370]).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Dieser Entschluß kann jedoch nicht allein durch den seine Vertretungsbefugnis überschreitenden Geschäftsführer gefaßt werden, sondern es muß noch eine entsprechende Willensentschließung des weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers hinzukommen (BGH, NJW 1988, 1199 [1200]).

    Eine Genehmigung durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH, NJW 1988, 1199 [1200]).

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Seine Handlung ist der Zedentin nicht zuzurechnen, weil der Beklagte keine Alleinvertretungsmacht hatte, sondern Gesamtvertretung galt (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]).

    Daß die Auszahlung an die Klägerin durch diese veranlaßt wurde oder mit ihrem Willen erfolgte (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 4/90

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Das ist etwa beim Ausgleich des entgangenen Gewinns der Fall (BGH, NJW-RR 1992, 411).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Danach sind ihr die Vermögensnachteile zu ersetzen, die ihr dadurch entstanden sind, daß die Abtretungsvereinbarung nicht wirksam zustandegekommen ist und die Klägerin deshalb von der W. GmbH weder Erfüllung noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann (vgl. BGH, NJW 1988, 1378 [1379]; Leptien, a.a.O.).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 32/82

    Haftung des Vertreters bei Inanspruchnahme des Vertretenen aufgrund

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Die Vertreterhaftung ist hier eröffnet, weil die W. GmbH durch die Abtretungsvereinbarung nicht wirksam verpflichtet wurde und deshalb aus dieser nicht vorrangig in Anspruch genommen werden kann (dazu: BGH, NJW 1983, 1308 [1309]).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 44/90

    Rechte des Vorbehaltsverkäufers bei Zahlungen auf Werklohnansprüche des Käufers

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Teilgläubiger können Zahlungen im Verhältnis ihrer Forderungsteile verlangen (BGH, NJW 1991, 2629 [2630]).
  • BGH, 02.02.2000 - VIII ZR 12/99

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Gleichwohl ist anerkannt, daß eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann vorliegt, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat (BGH, NJW 2000, 1407 [1408]; NJW 1990, 387 [388]; Schilker, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 179 Rn. 19; Schramm, a.a.O., § 179 Rn. 40).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89

    Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Gleichwohl ist anerkannt, daß eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann vorliegt, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat (BGH, NJW 2000, 1407 [1408]; NJW 1990, 387 [388]; Schilker, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 179 Rn. 19; Schramm, a.a.O., § 179 Rn. 40).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3833
OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01 (https://dejure.org/2002,3833)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2002 - 2 Wx 94/01 (https://dejure.org/2002,3833)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 2 Wx 94/01 (https://dejure.org/2002,3833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Teilungserklärung; Aufteilungsplan; Baugenehmigung; Zustimmung; Wohnungseigentümer; Vorbescheid; Zeitablauf; Sondereigentum

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § ... 22; ; WEG § 14; ; WEG § 47; ; WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1; ; WEG § 8 Abs. 2 S. 2; ; WEG § 3 Abs. 1; ; WEG § 8 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 14 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von Sondereigentum bei Abweichung vom Aufteilungsplan; zum Begriff des Nachteils i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Errichtung von Wohneinheiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 109
  • ZMR 2002, 372
  • BauR 2002, 1138 (Ls.)
  • BauR 2003, 145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    Soweit als Beleg für die These, bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Bauausführung von der ursprünglichen Planung könne Sondereigentum überhaupt nicht entstehen, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 130, 159 = NJW 1995, 2851 = ZMR 1995, 521) herangezogen wird (so Bärmann-Pick § 7 Rz 66), handelt es sich um ein Fehlzitat.

    Die Grenzen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums müssen klar abgesteckt werden (BGH NJW 1995, 2851, 2853; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1294; BayObLG RPfl. 1982, 21).

  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    Solange trotz der Abweichung eine Abgrenzung zwischen diesen beiden zweifelsfrei möglich ist, hat der Aufteilungsplan seine Funktion erfüllt und es entsteht Sondereigentum an dem Gebäude, so wie es errichtet wird (BayObLG NJW-RR 1990, 332; RPfl. 1982, 21; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1294).

    Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen gem. § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustandes der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (statt aller BayObLG NJW-RR 1990, 332 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 07.10.1998 - 2 W 165/98

    Voraussetzungen für die Annahme einer verbindlichen Zweckbestimmung im

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist zur eigenen Auslegung der Teilungserklärung als Grundbucheintragung berechtigt, und damit auch zur Auslegung des einen Bestandteil bildenden Aufteilungsplanes (vgl. OLG Schleswig FGPrax 1999, 15).

    Sofern als Aufteilungsplan nicht eine neue Bauzeichnung gefertigt wird, sondern eine schon vorliegende Bauzeichnung des Architekten Verwendung findet, kommt den Eintragungen des Architekten nur die Qualität eines Nutzungsvorschlages zu (Senat 2 Wx 14/00; BayObLG ZMR 2000, 234; OLG Schleswig FGPrax 1999, 15).

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    Darüber hinaus ergeben sich Schranken der positiven Befugnisse eines jeden Wohnungseigentümers aus der Teilungserklärung selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 149).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    Grundsätzlich ist in der Tat die Beurteilung der Frage, ob ein Nachteil vorliegt, in erster Linie vom Tatrichter aufgrund der von ihm festgestellten Tatsachen vorzunehmen (vgl. BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WE 1995, 126, 127; WE 1995, 249; WuM 1995, 59).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    Da Teilungserklärung und Aufteilungsplan als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen sind, unterliegen sie, wie alle Grundbucheintragungen, der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 121, 236, 239).
  • OLG Köln, 23.06.1982 - 2 Wx 17/82

    Zur Rechtslage bei Abweisungen der Bauausführung vom Aufteilungsplan

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    Es genügt nämlich, wenn trotz der Abweichung die dem Sondereigentum zugrundeliegende Raumeinheit genügend bestimmbar ist (OLG Düsseldorf RPfl. 1970, 26, 27), also die Abgrenzungen der im Gemeinschafteigentum und im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile nach wie vor übereinstimmen (OLG Köln MDR 1982, 1021 = RPfl.
  • OLG Hamm, 03.02.1987 - 15 W 456/85

    Recht des Teileigentümers zur Errichtung vorgesehener Garagen auch nach längerem

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    Solange der zu Sondereigentum bestimmte Raum noch nicht gebaut und damit noch nicht vorhanden ist, befindet sich das Sondereigentum - dem das Recht und die Pflicht zur Herstellung aller Räume unabdingbar innewohnt (vgl. z.B. OLG Hamm NJW-RR 1987, 842, 843 sowie die Nachweise bei Bärmann a.a.O. Rz 18) - in einem Zustand, der einer Anwartschaft ähnelt.
  • OLG Hamburg, 16.05.2000 - 2 Wx 14/00

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Klageerledigungserklärung; Ausweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    Sofern als Aufteilungsplan nicht eine neue Bauzeichnung gefertigt wird, sondern eine schon vorliegende Bauzeichnung des Architekten Verwendung findet, kommt den Eintragungen des Architekten nur die Qualität eines Nutzungsvorschlages zu (Senat 2 Wx 14/00; BayObLG ZMR 2000, 234; OLG Schleswig FGPrax 1999, 15).
  • LG Hamburg, 02.07.2001 - 318 T 83/00

    Zustimmung zu einem geplanten Bauvorhaben; Bestehen eines Schuldverhältnisses

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
    1) Auf die weitere sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluß des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 2. Juli 2001 (Az.: 318 T 83/00) abgeändert:.
  • OLG Frankfurt, 10.04.1978 - 20 W 959/77

    Gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern; Absehen von einer mündlichen

  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 41/19

    Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen

    Nachdem der Beklagte die Einheit Nr. 10 erworben hatte, errichtete er im Jahr 2012 das Einzelhaus auf der Grundlage einer Baugenehmigung; ein zuvor angestrebtes Bauvorhaben seines Rechtsvorgängers war an der fehlenden Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer gescheitert (OLG Hamburg, ZWE 2002, 592 ff.).
  • LG Köln, 30.06.2011 - 29 S 263/10

    Teilungserklärungsmäßige Herstellung: Unverjährbarer Anspruch

    Auch Sondereigentum kann an (noch) nicht bebauten Grundstücksflächen begründet werden, wenn darauf dem Aufteilungsplan entsprechend Räume und Gebäudeteile noch errichtet werden sollen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2078, OLGZ 1978, 295, OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002, WuM 2002, 561).

    Solange der zu Sondereigentum bestimmte Raum aber noch nicht gebaut ist und damit noch nicht vorhanden ist, befindet sich das Sondereigentum in einem Zustand, der dem einer Anwartschaft ähnelt (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002, WuM 2002, 561).

    Ist das Teileigentum wie hier im Rahmen der Vorratsteilung wirksam entstanden, so wohnt ihm das Recht zur Herstellung des in der Teilungserklärung vorgesehenen Raumes/Gebäudes unabdingbar inne (OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.1987, NJW-RR 1987, 842; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002, WuM 2002, 561; OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2005, NZM 2006, 142), es sei denn, dass die Herstellung des Gebäudes unmöglich ist.

    Veräußert wie hier die teilende Bauherrin das Sondereigentum, dann entsteht ein Anwartschaftsrecht des Erwerbers gegenüber dem Veräußerer auf Herstellung der Substanz des Sondereigentums (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002, WuM 2002, 561; OLG München, Beschluss vom 06.07.2010, NJW-RR 2010, 1525; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.1978, OLGZ 1978, 295).

    Zulässig ist es aber auch, wenn der Erwerber die Herstellung des unfertigen Sondereigentums selbst übernimmt; der Erwerber ist dann berechtigt, das Vollrecht zur Entstehung zu bringen (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002, WuM 2002, 561; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.1978, OLGZ 1978, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2005, NZM 2006, 142).

    Sie können insbesondere ihre Zustimmung nicht aufgrund Zeitablaufs verweigern (Verwirkungseinwand) bzw. weil die geplanten Räumlichkeiten von dem ursprünglichen Aufteilungsplan abweichen, wenn trotz der Abweichung die dem Sondereigentum zugrunde liegende Raumeinheit genügend bestimmbar ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002, WuM 2002, 561).

    Angesichts des klaren Wortlauts der Teilungserklärung ist kein Vertrauenstatbestand zugunsten der übrigen Wohnungseigentümer dergestalt entstanden, die Garagen würden nie oder jedenfalls nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr gebaut werden (so auch OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002, WuM 2002, 561).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06

    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der

    Ist das Wohnungs- bzw. Teileigentum mit Anlegung des Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuchs einmal wirksam entstanden, dann wohnt ihm das Recht zur Herstellung des in der Teilungserklärung vorgesehenen Raumes (Gebäudes) unabdingbar inne (vgl. Senat OLGZ 1978, 295; OLG Hamm ZMR 2006, 60 m. w. N.; OLG Hamburg ZMR 2002, 372; vgl. dazu auch Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 3 Rz. 67; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 3 Rz. 26, je m. w. N.).
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03

    Zur wirksamen Entstehung von Sondereigentum bei Widerspruch zwischen

    Bis zur Errichtung des Gebäudes steht dem Wohnungs- bzw. Teileigentümer ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Sondereigentums als Vollrecht zu, dem das Recht zur Herstellung aller Räume unabdingbar innewohnt (Senat NJW-RR 1987, 842, 843; OLG Hamburg NZM 2003, 109; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3, Rdnr. 26).
  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Grundsätzlich muss sich der Erwerber von Sondereigentum darauf verlassen können, dass nur die in der Teilungserklärung verbindlich festgelegten Nutzungsmöglichkeiten bestehen (vgl. Senat Beschluss v. 12.02.2002, ZMR 2002, 372).
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 52/05

    Zulässigkeit eines Dachausbaus nach WEG

    Danach ist für die Auslegung maßgebend der Wortlaut der Eintragung und sein Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1967, 1611; NJW 1991, 1613; NJW 1993, 1329; OLG Hamburg NZM 2003, 109, 111).
  • OLG Hamburg, 13.05.2003 - 2 Wx 12/03

    Zur Zustimmungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer zu Bauvorhaben eines

    Der Senat war bereits in der Entscheidung vom 12. Februar 2002 (2 Wx 94/01 = ZMR 2002, 372) mit der Angelegenheit befasst.
  • LG Hamburg, 22.01.2003 - 318 T 112/02

    Zustimmung zur Herstellung des dem Antragsteller nach der Teilungserklärung

    Ein erstes Verfahren (Amtsgericht Hamburg-Blankenese - 506 II 37/99 -) ist zu Ungunsten des Antragstellers entschieden worden, weil das Hanseatische Oberlandesgerichts (Beschluss vom 25.2.2002 - 2 Wx 94/01 -) in dem vom Antragsteller geplanten Bauvorhaben wegen Abweichungen von den Bestimmungen der Teilungserklärung eine Beeinträchtigung der Rechtspositionen der Antragsgegner gesehen hat, der zuzustimmen sie nicht verpflichtet seien.
  • OLG Hamburg, 13.05.2003 - 2 Wx 12/02

    Verlangen der Zustimmung der Wohnungseigentümer; Rechtsschutzbedürfnis des

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  • VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids zu einem Baugenehmigungsbescheid;

    Der Versuch der Klägerin, das Vorhaben des Bauherrn auf zivilrechtlichem Wege zu verhindern, hatte zunächst Erfolg (vgl. Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 25. Februar 2002 - 2 Wx 94/01 - 318 T 83/00 -).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.06.2002 - 9 UF 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11112
OLG Saarbrücken, 18.06.2002 - 9 UF 63/02 (https://dejure.org/2002,11112)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.06.2002 - 9 UF 63/02 (https://dejure.org/2002,11112)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 9 UF 63/02 (https://dejure.org/2002,11112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Elterliche Sorge; Besuchsrecht des Kindesvaters; Besuchstage; Umgangsregelung ; Abänderung einer Umgangsregelung; Erforderlichkeit eines betreuten Umgangs

  • Judicialis

    ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; BGB § 1684 Abs. 4; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de

    Umgangsregelung mit dem Kindesvater

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Angst vor Kindesentführung - Umgangsrecht bleibt?

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Wird zitiert von ...

  • AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03

    Umgangsrecht mit Zweijährigem

    Der Kontakt zu jedem Elternteil ist für die Entwicklung von Kindern von größter Bedeutung, weswegen es im Regelfall im Interesse des Kindes liegt, diesen Kontakt so umfassend wie möglich zu gewährleisten (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.6.2002 - 9 UF 63/02).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 29/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15427
OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 29/95 (https://dejure.org/2002,15427)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.2002 - 6 U 29/95 (https://dejure.org/2002,15427)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 6 U 29/95 (https://dejure.org/2002,15427)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen Irreführung des Verbrauchers durch Surrogation der Wiederverwertung einer Verpackung durch Anbringen eines bestimmten auf die Wiederverwertbarkeit hindeutenden Zeichens; Der irreführende Gebrauch eines Warenzeichens als Verstoß gegen § 3 Gesetz ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 122/92

    Betonerhaltung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 29/95
    Soweit die Beklagte zur Stützung ihrer abweichenden Rechtsansicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Betonerhaltung" (GRUR 1995, 62 ff.) verwiesen hat, ist der dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrundelegenden Lebenssachverhalt mit der vorliegenden Fallkonstulation nicht vergleichbar.
  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 48/82

    Irreführung der Verwendung eines Warenzeichens

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 29/95
    Denn es war schon unter der Geltung des mit der Einführung des Markengesetzes außer Kraft getretenen Warenzeichengesetzes anerkannt, dass der irreführende Gebrauch eines Warenzeichens, zumal eines Verbandzeichens, als gegen § 3 UWG verstoßend untersagt werden kann, wenn das Zeichen einen bestimmten informativen Gehalt hat, z.B. auf bestimmte Eigenschaften der Ware hinweist, die die so gekennzeichnete Ware im konkreten Einzelfall nicht hat (vgl. hierzu BGH GRUR 1984, 737 "Ziegelfertigstütze" und B.bach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage 2001, § 3 UWG Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02

    Schlauchbeutel

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte gemäß dem zweitinstanzlich gestellten Antrag der Klägerinnen verurteilt (OLG Köln OLG-Rep 2002, 341),.
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