Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01   

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OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01 (https://dejure.org/2002,4647)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2002 - 7 U 137/01 (https://dejure.org/2002,4647)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2002 - 7 U 137/01 (https://dejure.org/2002,4647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft (AG) ; Ordnungsgemäße Einberufung; Maßnahmen der Kapitalbeschaffung; Bezugsrechtsausschluss; Mitteilungsverpflichtung über Besitzverhältnisse ; Verletzung von Informationspflichten; Sachfremder ...

  • Judicialis

    AktG § 243; ; AktG § 244; ; AktG § 186 Abs. 4; ; AktG §§ 202 ff.; ; AktG § 203 Abs. 2; ; AktG § 205; ; AktG § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis der Schaffung eines genehmigten Kapitals nach §§ 202 ff Aktg gegenüber anderen Kapitalbeschaffungsmaßnahmen- Verpflichtung zur detailgetreuen Mitteilung der Bezugsverhältnisse- Zum Umfang der Informationspsflicht gegenüber den Aktionären- Unrichtigkeit eines ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG §§ 243, 244, 186 Abs. 4, 202 ff., 203 Abs. 2, 205, 255
    Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Bezugsrechtsausschluss zwecks Konzentration aller Anteile der Tochtergesellschaften bei der Muttergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Anfechtungsklage von Kleinaktionären gegen Hauptversammlungsbeschluss der MLP AG auch in zweiter Instanz ohne Erfolg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2085
  • DB 2002, 2095
  • NZG 2002, 959
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 133, 139 = NJW 1997, 2815, 2816; BGHZ 144, 290, 294 f. = NJW 2000, 2356 f.).

    Dieser berechtigte Zweck rechtfertigt den Bezugsrechtsauschluss (vgl. BGHZ 136, 133, 139 f. = NJW 1997, 2815, 2816; BGH NJW 1994, 1410, 1411; BGHZ 144, 290, 294 f. = NJW 2000, 2356 f.).

    Auch wenn nach h. M. (vgl. Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 255 Rdnr. 1; Karsten Schmidt in: Großkommentar zum AktG, 4. Aufl., § 255 Rdnr. 3; so wohl auch BGHZ 71, 40 ff. und NJW 1997, 2815, 2817) ein Beschlusses über die Schaffung genehmigten Kapitals mit einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen nach §§ 255, 243 AktG angefochten werden kann, hat Abs. 2 der Vorschrift und der dort statuierte Schutz der Minderheit vor der vermögensmäßigen Entwertung ihrer Mitgliedschaftsrechte durch Ausgabe neuer Aktien zu einem geringeren Wert (also der Schutz vor sog. Verwässerung der Aktien - nicht, wie die Klägerin zu 2 formuliert: der Aktionäre) für den Streitfall nur Bedeutung, wenn wegen des bereits im Beschluss der Hauptversammlung festgelegten (also nicht dem zur Festlegung ermächtigten Vorstand überlassenen) Umtauschverhältnisses (also des Ausgabebetrages; vgl. BGH NJW 2000, 2356, 2357) davon auszugehen wäre, dass eine nochmalige entsprechende Anwendung geboten sei.

    Dies bedeutet zunächst, dass der Vorstand bei der Bemessung des Ausgabebetrages auch die in § 255 Abs. 2 AktG gezogenen Grenzen zu beachten hat (BGH a.a.O.; BGH NJW 1997, 2815, 2817) und nach den Grundsätzen dieser Entscheidungen im Rahmen seiner Leitungsverantwortung und seines Leitungsermessens bei seiner Entscheidung, ob er von der ihm erteilten Ermächtigung zur Kapitalerhöhung Gebrauch machen will, auch zu prüfen hat, ob die ihn bindende Bemessung des Ausgabebetrags durch den Ermächtigungsbeschluss den Ausschluss des Bezugsrechts zu diesem Zeitpunkt rechtfertigt.

  • BGH, 15.05.2000 - II ZR 359/98

    Ausgabe von Belegschaftsaktien; Bewertung und Bilanzierung von Lizenzrechten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 133, 139 = NJW 1997, 2815, 2816; BGHZ 144, 290, 294 f. = NJW 2000, 2356 f.).

    Dieser berechtigte Zweck rechtfertigt den Bezugsrechtsauschluss (vgl. BGHZ 136, 133, 139 f. = NJW 1997, 2815, 2816; BGH NJW 1994, 1410, 1411; BGHZ 144, 290, 294 f. = NJW 2000, 2356 f.).

    Auch wenn nach h. M. (vgl. Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 255 Rdnr. 1; Karsten Schmidt in: Großkommentar zum AktG, 4. Aufl., § 255 Rdnr. 3; so wohl auch BGHZ 71, 40 ff. und NJW 1997, 2815, 2817) ein Beschlusses über die Schaffung genehmigten Kapitals mit einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen nach §§ 255, 243 AktG angefochten werden kann, hat Abs. 2 der Vorschrift und der dort statuierte Schutz der Minderheit vor der vermögensmäßigen Entwertung ihrer Mitgliedschaftsrechte durch Ausgabe neuer Aktien zu einem geringeren Wert (also der Schutz vor sog. Verwässerung der Aktien - nicht, wie die Klägerin zu 2 formuliert: der Aktionäre) für den Streitfall nur Bedeutung, wenn wegen des bereits im Beschluss der Hauptversammlung festgelegten (also nicht dem zur Festlegung ermächtigten Vorstand überlassenen) Umtauschverhältnisses (also des Ausgabebetrages; vgl. BGH NJW 2000, 2356, 2357) davon auszugehen wäre, dass eine nochmalige entsprechende Anwendung geboten sei.

  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Bericht des Vorstandes (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG) mit dem vorgesehenen Umtauschverhältnis den "Ausgabebetrag" im Sinn der gebotenen entsprechenden Anwendung des § 255 AktG (BGHZ 71, 40, 50) nennt.

    Auch wenn nach h. M. (vgl. Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 255 Rdnr. 1; Karsten Schmidt in: Großkommentar zum AktG, 4. Aufl., § 255 Rdnr. 3; so wohl auch BGHZ 71, 40 ff. und NJW 1997, 2815, 2817) ein Beschlusses über die Schaffung genehmigten Kapitals mit einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen nach §§ 255, 243 AktG angefochten werden kann, hat Abs. 2 der Vorschrift und der dort statuierte Schutz der Minderheit vor der vermögensmäßigen Entwertung ihrer Mitgliedschaftsrechte durch Ausgabe neuer Aktien zu einem geringeren Wert (also der Schutz vor sog. Verwässerung der Aktien - nicht, wie die Klägerin zu 2 formuliert: der Aktionäre) für den Streitfall nur Bedeutung, wenn wegen des bereits im Beschluss der Hauptversammlung festgelegten (also nicht dem zur Festlegung ermächtigten Vorstand überlassenen) Umtauschverhältnisses (also des Ausgabebetrages; vgl. BGH NJW 2000, 2356, 2357) davon auszugehen wäre, dass eine nochmalige entsprechende Anwendung geboten sei.

  • BGH, 23.11.1961 - II ZR 4/60

    Auskunftsrecht des Aktionärs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    Im Hinblick darauf ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausreichend, dass eine Mehrheit der Aktionäre vor Fassung des angefochtenen Beschlusses oder danach als Zeugen vernommen erklärt, sie würden auch bei erteilter Auskunft nicht anders abgestimmt haben, da die Entscheidung darüber, ob der angefochtene Hauptversammlungsbeschluss auf der Verletzung beruht, nicht aufgrund der subjektiven Einstellung der Mehrheit der Aktionäre beurteilt werden kann (BGHZ 36, 121, 129; BGHZ 107, 297, 306).

    Diese Einschränkung hat ihren Grund darin, dass die Aktionäre daran gehindert sind, einzeln darüber zu befinden, wie sie sich bei ordnungsgemäßer Auskunftserteilung verhalten hätten, da sie in den Angelegenheiten der Gesellschaft ihren Willen nur durch Mehrheitsbeschluss zur Geltung bringen können, was die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erfordert (vgl. BGHZ 36, 121, 140 mit einem Hinweis auf § 118 Abs. 1 AktG).

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    Aus § 131 AktG folgt dies nicht, denn diese Norm gibt grundsätzlich nur einen Anspruch auf Erteilung einer mündlichen Auskunft (vgl. BGH NJW 1993, 1976, 1982 = ZIP 1993, 751, 760).

    Es ist zu fragen, wie ein objektiv urteilender Aktionär abgestimmt haben würde, wenn er über die Information verfügt hätte (vgl. BGHZ 119, 1, 19 = NJW 1992, 276, 2765; BGHZ 122, 211, 239 = NJW 1993, 1976, 1983; NJW 1995, 3115; NJW 2002, 1128, 1129).

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    Eine entsprechende Anwendung von § 124 Abs. 2 S. 2 AktG scheidet aus, weil der wesentliche Inhalt der geplanten Strukturmaßnahme (hier die Eingliederung der Töchter) gerade mitgeteilt wurde (vgl. dazu BGH NJW 1992, 2760, 2763 und NJW 2002, 1128).

    Es ist zu fragen, wie ein objektiv urteilender Aktionär abgestimmt haben würde, wenn er über die Information verfügt hätte (vgl. BGHZ 119, 1, 19 = NJW 1992, 276, 2765; BGHZ 122, 211, 239 = NJW 1993, 1976, 1983; NJW 1995, 3115; NJW 2002, 1128, 1129).

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    Eine entsprechende Anwendung von § 124 Abs. 2 S. 2 AktG scheidet aus, weil der wesentliche Inhalt der geplanten Strukturmaßnahme (hier die Eingliederung der Töchter) gerade mitgeteilt wurde (vgl. dazu BGH NJW 1992, 2760, 2763 und NJW 2002, 1128).

    Es ist zu fragen, wie ein objektiv urteilender Aktionär abgestimmt haben würde, wenn er über die Information verfügt hätte (vgl. BGHZ 119, 1, 19 = NJW 1992, 276, 2765; BGHZ 122, 211, 239 = NJW 1993, 1976, 1983; NJW 1995, 3115; NJW 2002, 1128, 1129).

  • BGH, 18.06.2001 - II ZR 212/99

    Begriff des Unternehmens bei Mehrheitsbeteiligungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    Hat sich die Beklagte ohne Anfechtung entsprechender Beschlüsse und ohne dass insoweit Ersatzanprüche nach § 117 AktG geltend gemacht worden sind (vgl. BGH NJW 2001, 2973, 2975) dazu entschlossen, einen Teil ihres operativen Geschäfts mit Hilfe von Tochtergesellschaften auszuführen, deren Anteile bzw. Aktien nicht sämtlich in ihrem Eigentum standen, wird den sog. Fremdaktionären bzw. Gesellschaftern kein sachfremder Sondervorteil zugewandt, wenn der Vorstand im Rahmen seiner Leitungsfunktion die bisherige Unternehmenspolitik ändern will und wie hier eine noch dazu wissentlich falsche Bewertung nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    Eine nachträgliche Bestimmung des Willens der Aktionäre durch Zeugenvernehmung außerhalb des für die Willensbildung vorgesehenen Forums der Hauptversammlung steht hier gerade nicht in Frage und weil § 243 Abs. 4 AktG gerade keine unwiderlegliche Kausalitätsvermutung enthält (BGHZ 107, 296, 306), ist es erlaubt, aus der überwältigenden, mit 99, 2 % erteilten Zustimmung der Hauptversammlung vom 28.05.2002 - auch unter Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse und der späteren subjektiven Einstellung der Mehrheit der Aktionäre (BGH a.a.O.) - indizielle Rückschlüsse aus die Relevanz des nicht offenbarten Umstandes zu ziehen.
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
    Ihre pauschale Verweisung auf erstinstanzlichen eigenen und von der Klägerin zu 1 gehaltenen Vortrag ist unzulässig (BGHZ 35, 103, 106; Thomas-Putzo, ZPO, 24, Aufl., § 520 Rdnr. 31 m.w.N.) und gibt dem Senat keine Veranlassung, die Akten darauf zu durchforschen, ob sich dort erheblicher Vortrag befindet.
  • BGH, 19.06.1995 - II ZR 58/94

    Bewertung von Unternehmensbeteiligungen in der Bilanz; Bindung des

  • LG Heidelberg, 26.06.2001 - 11 O 175/00
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 124/99

    Verlangen des Vorstand einer Aktiengesellschaft gemäß § 119 Abs. 2 AktG in einer

  • BGH, 07.03.1994 - II ZR 52/93

    Interesse der Aktiengesellschaft an der Zulassung der Aktie zum Handel an einer

  • KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03

    Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses über die

    Eine planwidrige Regelungslücke, die für eine Analogie erforderlich wäre (vgl. dazu BGH NJW 2005, 2142 ff.; 2003, 1932 ff.), ist im Fall, dass der Vorstand im Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt wird, die Ausgabemodalitäten selbst festzusetzen, nicht gegeben (ebenso OLG Karlsruhe AG 2003, 444 ff., 447; Hüffer, AktG, 7. Aufl. § 255 Rz. 8; Groß ZIP 2002, 164; Schilling in AktG-Großkommentar, § 255 Rz. 6).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 5 U 187/09

    Zur analogen Anwendung von § 246 I AktG

    Ihnen obliegt aber die Darlegungslast für die Unangemessenheit (vgl. - jeweils für Anfechtungsklage gegen Erhöhungs- bzw. Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung - OLG Frankfurt am Main - 21 U 166/97, AG 1999, 231(233); OLG Karlsruhe, AG 2003, 444, Juris-Rz. 53; Spindler/ Stilz , AktG, § 255 Rz. 20 für Beschlussanfechtungsklage).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5764
OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02 (https://dejure.org/2002,5764)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.06.2002 - 9 W 53/02 (https://dejure.org/2002,5764)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 9 W 53/02 (https://dejure.org/2002,5764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeitsverbot eines Anwalts ; Wirkungen auf den Sozius; Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages; Kostenfestsetzungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten; Kostengrundentscheidungen ; Kostenerstattungsanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 91 I Satz 1; ; ZPO § 104 III; ; BGB § 134; ; BRAO § 45

  • rechtsportal.de

    Wirkungen des Tätigkeitsverbots eines Anwalts auf dessen Sozius

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1459
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97

    Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung durch gleichzeitige Vertretung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02
    An Letzterem fehlt es, wenn mit dem Anwalt kein wirksamer Geschäftsbesorgungsvertrag zustande gekommen ist (vgl. nur OLG Stuttgart JurBüro 1999, 314 m.w.N.) oder wenn der Vertrag zwar wirksam ist, die Geltendmachung der Kosten jedoch mit dem das gesamte Zivil- und Zivilprozessrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar ist.
  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines

    Die Erstreckung des Tätigkeitsverbots auf einen Sozius setzt allerdings voraus, dass dieser die tatsächlichen Umstände kennt, die das Tätigkeitsverbot begründen, oder sich trotz evidenter Anhaltspunkte der Kenntnisnahme solcher Umstände verschließt (OLG Schleswig, MDR 2002, 1459, 1460; Böhnlein, aaO § 45 Rn. 38).
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Sie ist von der materiell-rechtlichen Beurteilung zu unterscheiden, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten die geltend gemachten Gebühren im Innenverhältnis nach den dort bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächlich schuldet (OLG Hamm JurBüro 2000, 655; anders SchlHOLG MDR 2002, 1459 und Stuttgart OLGR 1999, 383); letztere gehört nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren.
  • OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen

    a) Wird ein Rechtsanwalt unter Verstoß gegen eines der Tätigkeits- bzw. Vertretungsverbote der §§ 45, 46 BRAO tätig, ist der dieser Tätigkeit zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig, was zum Verlust seines Vergütungsanspruchs und demzufolge auch zum Verlust eines entsprechenden Erstattungsanspruchs gegen den Prozessgegner führt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 18.6.2002 - 9 W 53/02 - zitiert nach Juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.1999 - 8 W 488/97 -, MDR 1999, 1530 f.).
  • KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit

    Zwar hat die Rechtsprechung es teilweise zugelassen, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren materielle Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis geltend gemacht werden können (OVG Sachsen, NJW 2003, 3504; OLG Schleswig Holstein, OLGR 2002, 355; OLG Stuttgart, OLGR1999, 383).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14187
OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01 (https://dejure.org/2002,14187)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2002 - 6 U 215/01 (https://dejure.org/2002,14187)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2002 - 6 U 215/01 (https://dejure.org/2002,14187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01
    Richtig ist zwar, daß Unterlassungsansprüche gegen Behauptungen, die der Rechtsverfolgung dienen, regelmäßig nicht mit Erfolg erhoben werden können, selbst dann nicht, wenn sie die Ehre eines anderen berühren (vgl. BGH NJW 87, 3138; 92, 1314; BVerfG NJW 91, 29; Senat NJW 92, 1329), und richtig ist auch, daß Art. 103 Abs. 1 GG in einem verfahrensrechtlich geregelten Streitgespräch die Freiheit der Wortwahl in einem weiten Rahmen gewährleistet (Senat MDR 90, 630 = VersR 91, 435).
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01
    Richtig ist zwar, daß Unterlassungsansprüche gegen Behauptungen, die der Rechtsverfolgung dienen, regelmäßig nicht mit Erfolg erhoben werden können, selbst dann nicht, wenn sie die Ehre eines anderen berühren (vgl. BGH NJW 87, 3138; 92, 1314; BVerfG NJW 91, 29; Senat NJW 92, 1329), und richtig ist auch, daß Art. 103 Abs. 1 GG in einem verfahrensrechtlich geregelten Streitgespräch die Freiheit der Wortwahl in einem weiten Rahmen gewährleistet (Senat MDR 90, 630 = VersR 91, 435).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01
    Richtig ist zwar, daß Unterlassungsansprüche gegen Behauptungen, die der Rechtsverfolgung dienen, regelmäßig nicht mit Erfolg erhoben werden können, selbst dann nicht, wenn sie die Ehre eines anderen berühren (vgl. BGH NJW 87, 3138; 92, 1314; BVerfG NJW 91, 29; Senat NJW 92, 1329), und richtig ist auch, daß Art. 103 Abs. 1 GG in einem verfahrensrechtlich geregelten Streitgespräch die Freiheit der Wortwahl in einem weiten Rahmen gewährleistet (Senat MDR 90, 630 = VersR 91, 435).
  • OLG Hamm, 01.02.1990 - 6 U 212/89

    Grenzen des Ehrenschutzes gegen Äußerungen im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01
    Richtig ist zwar, daß Unterlassungsansprüche gegen Behauptungen, die der Rechtsverfolgung dienen, regelmäßig nicht mit Erfolg erhoben werden können, selbst dann nicht, wenn sie die Ehre eines anderen berühren (vgl. BGH NJW 87, 3138; 92, 1314; BVerfG NJW 91, 29; Senat NJW 92, 1329), und richtig ist auch, daß Art. 103 Abs. 1 GG in einem verfahrensrechtlich geregelten Streitgespräch die Freiheit der Wortwahl in einem weiten Rahmen gewährleistet (Senat MDR 90, 630 = VersR 91, 435).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01
    Richtig ist zwar, daß Unterlassungsansprüche gegen Behauptungen, die der Rechtsverfolgung dienen, regelmäßig nicht mit Erfolg erhoben werden können, selbst dann nicht, wenn sie die Ehre eines anderen berühren (vgl. BGH NJW 87, 3138; 92, 1314; BVerfG NJW 91, 29; Senat NJW 92, 1329), und richtig ist auch, daß Art. 103 Abs. 1 GG in einem verfahrensrechtlich geregelten Streitgespräch die Freiheit der Wortwahl in einem weiten Rahmen gewährleistet (Senat MDR 90, 630 = VersR 91, 435).
  • OLG Köln, 21.08.2002 - 6 U 103/02

    Sonderveranstaltung in der Sonderveranstaltung

    In einem diesem Rechtstreit vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (84 O 125/01 LG Köln = 6 U 215/01 OLG Köln) hat die Klägerin die Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen, mit der Aussage "Keine SSV-Ware, trotzdem bis zu 50%, 60%, 70% reduziert" wie auf den vier vorbezeichneten Prospektseiten geschehen zu werden und/oder eine solcherart angekündigte Verkaufsveranstaltung durchzuführen.

    Die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 125/01 des Landgerichts Köln (6 U 215/01 OLG Köln) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.05.2002 - 4 WF 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3352
OLG Köln, 07.05.2002 - 4 WF 50/02 (https://dejure.org/2002,3352)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2002 - 4 WF 50/02 (https://dejure.org/2002,3352)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 4 WF 50/02 (https://dejure.org/2002,3352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtung einer Ablehnung der Entpflichtung eines Verfahrenspflegers im Sorgerechtsverfahren; Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Anordnung einer Verfahrenspflegerbestellung; Verfahrensleitende Verfügung eines Gerichts

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 50; ; FGG § 50 Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 50 Abs. 2 Ziffer 1; ; BGB § 1796; ; BGB § 1909; ; BGB § 1629 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3; ; KostO § 30 Abs. 2 a. F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FGG §§ 50 19 20
    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung auf Entpflichtung eines Verfahrenspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 881
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 14.01.2000 - 20 WF 608/99

    Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder - Beschwerderecht der Eltern -

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 WF 50/02
    Schließlich wird noch angeführt, nicht zuletzt wegen der Kosten müsse den Eltern die Anfechtung ermöglicht werden (vgl. u. a. OLG Hamm (2. Zivilsenat), FamRZ 1999, 41; OLG Dresden FamRZ 2000, 1296; 14. ZS OLG Köln, OLG-Report 2000, 111).
  • KG, 16.12.1999 - 19 WF 8877/99

    Gesonderte Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein Kind;

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 WF 50/02
    Entgegen der Auffassung des 19. Zivilsenates des Kammergerichts (vgl. u.a. KG NJW 2000, 2596) ist die Anordnung der Verfahrenspflegerbestellung oder Entpflichtung nach Ansicht des Senates keine Endentscheidung, da hierdurch die Instanz nicht abgeschlossen wird.
  • OLG Celle, 30.06.1999 - 17 WF 75/99
    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 WF 50/02
    Eine Ausnahme wird nur für den Fall angenommen, dass eine Zwischenentscheidung erheblich in die Rechte eines Betroffenen eingreift (vgl. hierzu u. a. OLG Celle, FamRZ 1999, 1589 f).
  • OLG Hamm, 24.09.1998 - 2 UF 349/98

    Regelung der elterlichen Sorge anläßlich der Scheidung der Kindeseltern;

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 WF 50/02
    Schließlich wird noch angeführt, nicht zuletzt wegen der Kosten müsse den Eltern die Anfechtung ermöglicht werden (vgl. u. a. OLG Hamm (2. Zivilsenat), FamRZ 1999, 41; OLG Dresden FamRZ 2000, 1296; 14. ZS OLG Köln, OLG-Report 2000, 111).
  • OLG Brandenburg, 09.12.1999 - 10 WF 238/99

    Zulässigkeit der Beschwerde bei Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 WF 50/02
    Das OLG Brandenburg (vgl. FamRZ 2000, 1295) vertritt dagegen die Auffassung, dass das Kind allein materiell, aber nicht formell am Verfahren beteiligt bleibe, während der Verfahrenspfleger aus eigenem Recht formell Beteiligter des Verfahrens werde.
  • OLG Köln, 13.04.2005 - 4 WF 49/05

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Verfahrenspflegerbestellung

    Insoweit hält der Senat an seiner Auffassung zur Unzulässigkeit von isolierten Beschwerden im Rahmen der Verfahrenspflegerbestellung in Sorgerechts- und Umfangsrechtsverfahren fest (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 881 f; 2005, 221).

    Nach der oben zitierten Rechtsprechung des Senates, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird (vgl. FamRZ 2003, 881 mit Darstellung auch der Gegenmeinung), ist jedoch die als Zwischenentscheidung getroffene Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht gesondert anfechtbar, sondern nur zusammen mit der abschließenden Entscheidung des Familiengerichtes.

  • OLG Köln, 25.05.2004 - 4 WF 53/04

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Bestellung bzw. Aufhebung einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird (FamRZ 2003, 881 mit Darstellung auch der Gegenmeinung), ist jedoch die als Zwischenentscheidung getroffene Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht gesondert anfechtbar, sondern nur zusammen mit der Endentscheidung.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.06.2002 - 16 W 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8111
OLG Schleswig, 04.06.2002 - 16 W 50/02 (https://dejure.org/2002,8111)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.06.2002 - 16 W 50/02 (https://dejure.org/2002,8111)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 16 W 50/02 (https://dejure.org/2002,8111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert im selbstständigen Beweisverfahren; Antragsinteresse; Höhe des möglichen Hauptsacheanspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 486; ; GKG § 12 i S. 1; ; BRAGO § 48

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 § 486; GKG § 12 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 48
    Streitwert im selbstständigen Beweisverfahren.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe des Streitwerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1078
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 21 W 17/04
    Das ist mittlerweile ganz h. M. (zuletzt: OLG Müchen BauR 2002, 523; OLG Bamberg, 4. und 8. Zivilsenat - unter Aufgabe der bisher gegenteiligen Auffassung - , BauR 2002, 1594; zum Meinungsstand: Leupertz in: BrBp 2004, 19ff.); soweit ersichtlich hat in jüngerer Zeit nur noch das OLG Schleswig die Gegenmeinung vertreten (BauR 2003, 1078f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 68/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9882
OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 68/01 (https://dejure.org/2001,9882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2001 - 9 U 68/01 (https://dejure.org/2001,9882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2001 - 9 U 68/01 (https://dejure.org/2001,9882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung ; Rechtsschutzbedürfnis ; Aufhebungsantrag; Eintritt veränderter Umstände

  • Judicialis

    ZPO § 927; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 936; ; ZPO § 775 Nr. 1 2. Alternative; ; ZPO § 776; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gem. § 927 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 68/01
    Hinzu kommt, was die Aufhebungskläger ebenfalls übersehen, dass ein wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung verhängtes Ordnungsgeld nicht lediglich der Sicherung des Unterlassungsanspruches dient, sondern auch strafrechtliche Elemente enthält (vgl. Senat in MDR 1996, 477; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 890, 5 m.N.).
  • KG, 02.07.1999 - 5 W 2664/99

    Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Verzicht des Gläubigers auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 68/01
    Würde nun die zugrunde liegende einstweilige Verfügung aufgehoben, hätte das zur Folge, dass - jedenfalls mit Rechtskraft des Aufhebungsurteils - die bereits vollzogenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufzuheben wären, §§ 775 Nr. 1 2. Alternative, 776 ZPO (vgl. Stein/Jonas/ Grunsky, a.a.O., § 927, 18; Wieczorek/Thümmel, a.a.O., § 927, 16; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 890, 25 und Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 927, 17; KG MDR 00, 48).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9900
OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97 (https://dejure.org/2001,9900)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.12.2001 - 4 U 125/97 (https://dejure.org/2001,9900)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 4 U 125/97 (https://dejure.org/2001,9900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag; Schadensersatz; Brandschaden; Positive Vertragsverletzung; Positive Forderungsverletzung; Gebäudefeuerversicherung; Regress; Fahrlässigkeit; Vertragsauslegung; Kind

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 549 Abs. 3; ; BGB § 828 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit an einen Jugendlichen bzgl. eines Wohnungsbrandes durch In-Brand-Setzen des Fettes in einer Pfanne beim Erhitzen auf dem Herd

  • ibr-online

    Wohnraummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Würzburg - 62 O 2259/96
  • OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 91/77

    Einstufen eines Verhaltens von Schülern in der Schule als "betriebliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Bei Erwachsenen und Jugendlichen sind daher durchaus unterschiedliche Sorgfaltsanforderungen anzuwenden (BAG, BB 1972, 660; BGH VersR 1978, 441; Soergel/Wolf, BGB, § 276, Rdnr. 123); diejenigen, die an Kinder und Jugendliche gestellt werden, sind in aller Regel geringer zu bemessen, vor allem in Bezug auf die Voraussicht von Gefahren (BGH VersR 1962, 255; MünchKomm/Hanau, BGB, § 276 Rdnr, 83 m.w.N.).

    Damit stellt sich sein Verhalten in der Gesamtschau rechtlich nicht als grobe Fahrlässigkeit dar (vgl. BGH VersR 1978, 441 für einen 14-jährigen und OLG Koblenz VersR 1997, 512 für einen 16-jährigen), weil es mehr der altersgemäßen emotionalen und charakterlichen Labilität, Unaufmerksamkeit und Unbedachtheit eines Jugendlichen entspringt und damit dessen Verhalten in Bezug auf den subjektiven Schuldvorwurf in milderem Licht erscheinen läßt als das bei einem Erwachsenen der Fall gewesen wäre.

  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 40/83

    Haftung des Frachtführers bei Benutzung des Transportfahrzeugs zum

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Denn grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, weil einfachste, ganze naheliegende Erwägungen nicht angestellt werden oder das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muß, wobei auch subjektive Umstände zu berücksichtigen sind, so daß dem Handelnden ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 1977, 465; VersR 1985, 1060; VersR 1988, 474; MDR 1989, 337 und 617).
  • OLG Zweibrücken, 28.04.1999 - 1 U 30/98

    Nachweis der groben Fahrlässigkeit bei Brand durch heißes Fett auf der Herdplatte

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Zwar sind wegen der hohen Brandgefahr beim ungesicherten Erhitzen von Fett in einem offenen Behältnis auf dem Herd grundsätzlich hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen (so auch OLG Köln, VersR 1996, 1491 und Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, MDR 2000, 161).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 49/97

    Advent, Advent, die Wohnung brennt!

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Deshalb kann auch eine verminderte Einsichtsfähigkeit nicht außer Betracht bleiben (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 742; BGH MDR 1985, 557).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8.11.2000 - IV ZR 298/99 - das genannte Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75

    Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Denn grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, weil einfachste, ganze naheliegende Erwägungen nicht angestellt werden oder das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muß, wobei auch subjektive Umstände zu berücksichtigen sind, so daß dem Handelnden ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 1977, 465; VersR 1985, 1060; VersR 1988, 474; MDR 1989, 337 und 617).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Denn grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, weil einfachste, ganze naheliegende Erwägungen nicht angestellt werden oder das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muß, wobei auch subjektive Umstände zu berücksichtigen sind, so daß dem Handelnden ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 1977, 465; VersR 1985, 1060; VersR 1988, 474; MDR 1989, 337 und 617).
  • OLG Koblenz, 28.11.1996 - 5 U 499/96

    Schulunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Selbstgebastelter Sprengkörper; Verkettung

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Damit stellt sich sein Verhalten in der Gesamtschau rechtlich nicht als grobe Fahrlässigkeit dar (vgl. BGH VersR 1978, 441 für einen 14-jährigen und OLG Koblenz VersR 1997, 512 für einen 16-jährigen), weil es mehr der altersgemäßen emotionalen und charakterlichen Labilität, Unaufmerksamkeit und Unbedachtheit eines Jugendlichen entspringt und damit dessen Verhalten in Bezug auf den subjektiven Schuldvorwurf in milderem Licht erscheinen läßt als das bei einem Erwachsenen der Fall gewesen wäre.
  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95

    Unkontrolliertes Erhitzen von Fritierfett in einem Kochtopf als grobe

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Zwar sind wegen der hohen Brandgefahr beim ungesicherten Erhitzen von Fett in einem offenen Behältnis auf dem Herd grundsätzlich hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen (so auch OLG Köln, VersR 1996, 1491 und Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, MDR 2000, 161).
  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 128/83

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97
    Deshalb kann auch eine verminderte Einsichtsfähigkeit nicht außer Betracht bleiben (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 742; BGH MDR 1985, 557).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

  • BGH, 19.12.1961 - VI ZR 48/61
  • BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71

    Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände - Arbeitnehmer - Schadenszufügung

  • OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03

    Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand

    Die Rechtsprechung hat sie beispielsweise bejaht, wenn siedendes Fett auf einem Herd unbeaufsichtigt gelassen wird (vgl. OLG Köln VersR 1996, 1491, 1492; VersR 2002, 311; OLG Bamberg Urteil vom 25.01.1999 - 4 U 125/97), der Versicherungsnehmer mit brennender Zigarette auf der Couch einschläft (KG Urteil vom 12.01.1998 - 6 U 1466/87) oder ein über längere Zeit regelmäßig genutztes Adventsgesteck mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lässt (OLG Oldenburg VersR 2002, 753).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 170/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9937
OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 170/00 (https://dejure.org/2002,9937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2002 - 5 U 170/00 (https://dejure.org/2002,9937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 5 U 170/00 (https://dejure.org/2002,9937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt des Insolvenzverwalters; Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten; Ansprüche des Leasinggebers; Verfügungsbefugnis des vorläufigen Verwalters; Entstehungszeitpunkt für Insolvenzforderungen; Haftung des Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern.; ; InsO § ... 55; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 55 Abs. 2; ; InsO § 55 Abs. 2 S. 2; ; InsO § 55 Abs. 2 S. 1; ; InsO § 60 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 61; ; InsO § 87; ; InsO § 108 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; ZPO § 240 S. 2; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 170/00
    Dass der Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern, auch in allgemeiner Form ausgesprochen werden kann, steht außer Zweifel (vgl. BGH NJW 1999, 2822).

    Würde jedoch auch § 55 Abs. 2 S.1 InsO entsprechend für den Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt angewendet, bestünde ein Widerspruch zur gefestigten Auslegung des § 240 S. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 1999, 2822), weil die weitere Prozeßführung des Schuldners dann zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit hinsichtlich der Prozeßkosten führen würde.

  • LG Essen, 10.01.2001 - 16 O 534/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 170/00
    Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Fachliteratur vorherrschenden Auffassung, wonach § 55 Abs. 2 S. 2 InsO für den Insolvenzverwalter unanwendbar ist, wenn zu seinen Gunsten nur ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. InsO ausgesprochen ist (wie hier auch OLG Köln, ZIP 2001, 1422; LAG Frankfurt am Main, ZInsO 2001, 562; LG Leipzig, ZIP 2001, 1778; AG Leipzig, ZIP 2001, 1780; Jaffe/Hellert, ZIP 1999, 1204; Spliedt ZIP 2001, 1948; MüKo Hefermehl, InsO 2001, § 55 Rz. 216; a.A.: Bork, ZIP 1999, 781; derselbe ZIP 2001, 1421; LG Leipzig, NZI 2001, 217).
  • AG Leipzig, 04.09.2001 - 8 C 2818/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 170/00
    Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Fachliteratur vorherrschenden Auffassung, wonach § 55 Abs. 2 S. 2 InsO für den Insolvenzverwalter unanwendbar ist, wenn zu seinen Gunsten nur ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. InsO ausgesprochen ist (wie hier auch OLG Köln, ZIP 2001, 1422; LAG Frankfurt am Main, ZInsO 2001, 562; LG Leipzig, ZIP 2001, 1778; AG Leipzig, ZIP 2001, 1780; Jaffe/Hellert, ZIP 1999, 1204; Spliedt ZIP 2001, 1948; MüKo Hefermehl, InsO 2001, § 55 Rz. 216; a.A.: Bork, ZIP 1999, 781; derselbe ZIP 2001, 1421; LG Leipzig, NZI 2001, 217).
  • OLG Köln, 29.06.2001 - 19 U 199/00

    Miet- und Pachtzinsansprüche keine Masseforderung bei "schwachem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 170/00
    Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Fachliteratur vorherrschenden Auffassung, wonach § 55 Abs. 2 S. 2 InsO für den Insolvenzverwalter unanwendbar ist, wenn zu seinen Gunsten nur ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. InsO ausgesprochen ist (wie hier auch OLG Köln, ZIP 2001, 1422; LAG Frankfurt am Main, ZInsO 2001, 562; LG Leipzig, ZIP 2001, 1778; AG Leipzig, ZIP 2001, 1780; Jaffe/Hellert, ZIP 1999, 1204; Spliedt ZIP 2001, 1948; MüKo Hefermehl, InsO 2001, § 55 Rz. 216; a.A.: Bork, ZIP 1999, 781; derselbe ZIP 2001, 1421; LG Leipzig, NZI 2001, 217).
  • LG Leipzig, 30.08.2001 - 11 O 2044/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 170/00
    Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Fachliteratur vorherrschenden Auffassung, wonach § 55 Abs. 2 S. 2 InsO für den Insolvenzverwalter unanwendbar ist, wenn zu seinen Gunsten nur ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. InsO ausgesprochen ist (wie hier auch OLG Köln, ZIP 2001, 1422; LAG Frankfurt am Main, ZInsO 2001, 562; LG Leipzig, ZIP 2001, 1778; AG Leipzig, ZIP 2001, 1780; Jaffe/Hellert, ZIP 1999, 1204; Spliedt ZIP 2001, 1948; MüKo Hefermehl, InsO 2001, § 55 Rz. 216; a.A.: Bork, ZIP 1999, 781; derselbe ZIP 2001, 1421; LG Leipzig, NZI 2001, 217).
  • LAG Hessen, 06.02.2001 - 4 Sa 1583/00

    Begründung einer Masseverbindlichkeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 170/00
    Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Fachliteratur vorherrschenden Auffassung, wonach § 55 Abs. 2 S. 2 InsO für den Insolvenzverwalter unanwendbar ist, wenn zu seinen Gunsten nur ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. InsO ausgesprochen ist (wie hier auch OLG Köln, ZIP 2001, 1422; LAG Frankfurt am Main, ZInsO 2001, 562; LG Leipzig, ZIP 2001, 1778; AG Leipzig, ZIP 2001, 1780; Jaffe/Hellert, ZIP 1999, 1204; Spliedt ZIP 2001, 1948; MüKo Hefermehl, InsO 2001, § 55 Rz. 216; a.A.: Bork, ZIP 1999, 781; derselbe ZIP 2001, 1421; LG Leipzig, NZI 2001, 217).
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