Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00   

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https://dejure.org/2001,4437
OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00 (https://dejure.org/2001,4437)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2001 - 1 U 76/00 (https://dejure.org/2001,4437)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2001 - 1 U 76/00 (https://dejure.org/2001,4437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung; Ärztlicher Behandlungsfehler; Kunstfehler; Diagnoseirrtum; Fehldiagnose; Verschulden des Arztes

  • Judicialis

    BGB § 844 Abs. 1; ; BGB § ... 1968; ; BGB § 844 Abs. 2; ; BGB § 843 Abs. 2 bis 4; ; ZPO § 287; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 304; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 709 S. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung - Diagnosefehler - Verschulden - Unterlassung der Befunderhebung - unverzügliche Einweisung ins Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 312
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Nicht jeder Diagnoseirrtum ist aber allein deshalb schon als Behandlungsfehler zu werten (vgl. BGH VersR 1981, 1033; BGH VersR 1988, 293; zuletzt Urt. v. 16.01.2001 - VI ZR 408/99 - vgl. OLG Naumburg, Urt. des Senats v. 11.04.2000 - 1 U 176/99 - Mertens in: MüKo -BGB-, 3. Aufl., § 823 Rn. 375; Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl. 1997, Rn. 154 mwN. aus der Rechtsprechung; Laufs in: Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1997, § 100 Rn. 6).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser als "grob" zu beurteilen ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage (vgl. BGH VersR 1983, 729; BGH VersR 1995, 46; BGH VersR 1996, 1148; Laufs aaO., § 110 Rn. 4; Steffen/ Dressler aaO., Rn. 517 mwN.), die jedoch auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruht, die sich regelmäßig nur aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen ergeben können.
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser als "grob" zu beurteilen ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage (vgl. BGH VersR 1983, 729; BGH VersR 1995, 46; BGH VersR 1996, 1148; Laufs aaO., § 110 Rn. 4; Steffen/ Dressler aaO., Rn. 517 mwN.), die jedoch auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruht, die sich regelmäßig nur aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen ergeben können.
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 172/95

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser als "grob" zu beurteilen ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage (vgl. BGH VersR 1983, 729; BGH VersR 1995, 46; BGH VersR 1996, 1148; Laufs aaO., § 110 Rn. 4; Steffen/ Dressler aaO., Rn. 517 mwN.), die jedoch auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruht, die sich regelmäßig nur aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen ergeben können.
  • OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99

    Schadensersatz wegen eines Rückstauschadens in einem Haus

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Nicht jeder Diagnoseirrtum ist aber allein deshalb schon als Behandlungsfehler zu werten (vgl. BGH VersR 1981, 1033; BGH VersR 1988, 293; zuletzt Urt. v. 16.01.2001 - VI ZR 408/99 - vgl. OLG Naumburg, Urt. des Senats v. 11.04.2000 - 1 U 176/99 - Mertens in: MüKo -BGB-, 3. Aufl., § 823 Rn. 375; Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl. 1997, Rn. 154 mwN. aus der Rechtsprechung; Laufs in: Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1997, § 100 Rn. 6).
  • BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Ein grober Behandlungsfehler ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nur dann anzunehmen, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH NJW 1997, 798 mwN.; Laufs aaO., § 110 Rn. 1).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 408/99

    Aufklärungspflicht des Richters bei lückenhaftem Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Nicht jeder Diagnoseirrtum ist aber allein deshalb schon als Behandlungsfehler zu werten (vgl. BGH VersR 1981, 1033; BGH VersR 1988, 293; zuletzt Urt. v. 16.01.2001 - VI ZR 408/99 - vgl. OLG Naumburg, Urt. des Senats v. 11.04.2000 - 1 U 176/99 - Mertens in: MüKo -BGB-, 3. Aufl., § 823 Rn. 375; Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl. 1997, Rn. 154 mwN. aus der Rechtsprechung; Laufs in: Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1997, § 100 Rn. 6).
  • LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99

    Behandlungsfehler: nicht rechtzeitig diagnostizierter Schlaganfall

    Nach diesen Grundsätzen ist hier davon auszugehen, dass die unterlassene Krankenhauseinweisung einen groben Behandlungsfehler darstellt (vgl. insoweit auch OLG .Naumsburg, Urt. v. 13.03.2001, Az. 1 U 76/00, unter I 2.1 c, NJW-RR 2002, 312 [314]).

    Dies führt dazu, dass der Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler (unterlassener Krankenhauseinweisung) und Primärschädigung (Schlaganfall vom 14.01.1997) vermutet wird, da sich vorliegend gerade das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Behandlungsfehler als grob erscheinen lässt (vgl. Geiß/Greiner, Rdnr. B 257; vgl. auch OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312 [314], unter I 2.2).

  • OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03

    Schmerzensgeldanspruch gegen den behandelnden Arzt wegen Nichterkennens der

    Dieser Wertung ist zuzustimmen (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, 1179, OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312).
  • OLG Jena, 18.02.2009 - 4 U 1066/04

    Unterlassene Befunderhebung als Behandlungsfehler

    Ein Verschulden des Arztes ist nur dann zu bejahen, wenn er aus seiner Sicht zur Zeit der Diagnosestellung entweder Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der gestellten Diagnose hatte oder aber solche Zweifel gehabt und sie nicht beachtet hat (OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312).
  • OLG Naumburg, 16.04.2018 - 1 U 64/17

    Arzthaftung: Anforderungen an die Anamnese durch den nach dem Notarzt

    Weil das Erkennen von Krankheitsbildern jedoch keinen starren Regeln unterliegt, sondern jeweils sehr individuell durch die Person des Patienten und den unmittelbaren Eindruck des behandelnden Arztes von dem Patienten geprägt ist, muss dem Arzt bei der Diagnoseerstellung ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum verbleiben, den auch das Haftungsrecht nicht nachträglich verkürzen darf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.04.2013, Aktenzeichen 5 U 186/13, Rn. 20; OLG Naumburg, Urteil vom 13.03.2001, Aktenzeichen 1 U 76/00, Rn. 43, jeweils zitiert nach juris.) Ein Verschulden des Arztes liegt deshalb nur dann vor, wenn er aus seiner Sicht zum Zeitpunkt der Diagnoseerstellung entweder Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der gestellten Diagnose hatte oder aber solche Zweifel gehabt und diese nicht beachtet hat (OLG Naumburg a.a.O. ).
  • OLG Koblenz, 29.09.2015 - 5 U 617/15

    Maßstab für die sachverständige Beurteilung der Behandlung durch eine Fachärztin

    Zum Beleg verweist sie auf Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 11. Februar 2014 - 8 U 201/11) und OLG Naumburg (NJW-RR 2002, 312 ).
  • OLG Naumburg, 05.08.2009 - 1 W 39/08

    Pflichten eines Arztes in der Notaufnahme eines Krankenhauses zur Erhebung von

    Anders, als die Kammer, geht der Senat davon aus, dass auch die notfallmedizinische Behandlung nicht allein palliative, d.h. schmerzlindernde, sondern auch kurative, d.h. heilende Ziele verfolgt (vgl. grundsätzlich zur Annahme eines Diagnoseirrtums eines Notarztes nur Urteil des erkennenden Senats vom 13. März 2001, 1 U 76/00 - u.a. OLGR Naumburg 2002, 39).
  • LG Tübingen, 15.03.2006 - 8 O 29/04

    Arzthaftung wegen eines behaupteten Beratungsfehlers im Rahmen einer genetischen

    Denn bei nachträglicher Betrachtung lässt sich fast bei jeder Fehldiagnose feststellen, dass und durch welche Erkenntnisquellen sie hätte vermieden werden können; das Erkennen von Krankheitsbildern unterliegt keinen starren Regeln, sondern ist jeweils durch die Person des Patienten und den unmittelbaren Eindruck des Arztes vom Patienten geprägt, weshalb dem Arzt ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum verbleiben muss, der auch durch das Haftungsrecht nicht nachträglich verkürzt werden darf (OLG Naumburg NJW-RR 2002, 312, 313 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.10.2001 - 11 U 297/00   

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https://dejure.org/2001,3914
OLG Celle, 04.10.2001 - 11 U 297/00 (https://dejure.org/2001,3914)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2001 - 11 U 297/00 (https://dejure.org/2001,3914)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 11 U 297/00 (https://dejure.org/2001,3914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anlageberatungs- bzw Anlagevermittlungsvertrag: kein Anlegervertrauen bei Anlageberatung zwischen Kollegen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 278 BGB ; § 711 ZPO ; § 344 ZPO ; § 91 ZPO ; § 92 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 97 Abs. 1 ZPO
    Schadensersatz; Kapitalanlagevermittlung; Kollege; Kontaktaufnahme; Vertragsanbahnung; Vermittlungsbeziehung ; Gefälligkeitsverhältnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Kapitalanlagevermittlung; Kollege; Kontaktaufnahme; Vertragsanbahnung; Vermittlungsbeziehung ; Gefälligkeitsverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 278; ; ZPO § 711; ; ZPO § 344; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vertrieb von Versicherungen und Finanzanlagen - Kontaktaufnahme unter Kollegen - Gefälligkeitsverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung für Tipps und Empfehlungen unter Kollegen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verschulden bei Vertragsabschluss, Haftung bei Vertragsabbahnung, c.i.c, Gefälligkeitsverhältnis

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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 23 U 121/06

    Kapitalanlage: Prospekthaftung bei einem Filmfonds

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 23 U 280/09

    Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds 3

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; auch OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht.
  • OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 23 U 42/10

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; auch OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht.
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 163/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Anders als in der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Celle (Urt. v. 04.10.2001 - 11 U 297/00) und auch in der insoweit vergleichbaren Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 29.07.2009 - 2a O 75/05 BeckRS 2009, 24226) ist der Vertrag mit der Beklagten hier nicht durch eine andere, für die Beklagte tätige Person angebahnt oder vermittelt worden.
  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 329/09

    Anlageberatung bei Medienfonds: Kausalität und Vermutung aufklärungsrichtigen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; auch OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht.
  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 359/09

    Anlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Kausalität der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; auch OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht.
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 23 U 410/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; auch OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht.
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 96/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Anders als in der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Celle (Urt. v. 04.10.2001 - 11 U 297/00) und auch in der insoweit vergleichbaren Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 29.07.2009 - 2a O 75/05 BeckRS 2009, 24226) ist der Vertrag mit der Beklagten hier nicht durch eine andere, für die Beklagte tätige Person angebahnt oder vermittelt worden.
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Anders als in der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Celle (Urt. v. 04.10.2001 - 11 U 297/00) und auch in der insoweit vergleichbaren Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 29.07.2009 - 2a O 75/05 BeckRS 2009, 24226) ist der Vertrag mit der Beklagten hier nicht durch eine andere, für die Beklagte tätige Person angebahnt oder vermittelt worden.
  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 330/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; auch OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht.
  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 90/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

  • OLG Frankfurt, 06.06.2011 - 23 U 101/10

    Anlageberatung: Auswirkungen eines fehlerhaften Produktflyers auf die

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 416/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds3

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2004 - 15 U 138/03

    Schadensersatz wegen der Vermittlung betrügerischer Kapitalanlagen

  • LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds;

  • LG Bonn, 23.09.2013 - 20 O 15/13

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

  • LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13

    Schadensersatzanspruch eines Handelsvertreters wegen Beteiligungen an

  • OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 23 U 331/09

    Anlageberatungsvertrag, Anlagevermittlungsvertrag, anlegergerechte Beratung,

  • LG Köln, 29.07.2009 - 2a O 75/05

    Schadensersatzansprüche aufgrund einer Prospekthaftung bezüglich des Vertriebs

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Rechtsprechung
   OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4162
OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00 (https://dejure.org/2001,4162)
OLG München, Entscheidung vom 10.08.2001 - 21 U 5224/00 (https://dejure.org/2001,4162)
OLG München, Entscheidung vom 10. August 2001 - 21 U 5224/00 (https://dejure.org/2001,4162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Haftung des Treuhänders im geschlossenen Immobilienfond

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Treuhänders im geschlossenen Immobilienfonds

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG München I - 4 O 4274/00
  • OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00

Papierfundstellen

  • WM 2002, 689
  • DB 2002, 139
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    Die Benennung der Dr. J-T-Steuerberatungsgesellschaft mbH, der jetzigen Beklagten zu 2), im Prospekt als Treuhänderin begründet als solche noch keine Prospektverantwortlichkeit (vgl. BGH, WM 1995, 344/345 = NJW 1995, 1025).

    Die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2), die Dr. J-T -Steuerberatungsgesellschaft mbH, konnte sich aus der Vertragsanbahnung ergebende Pflichten zur Aufklärung, insbesondere über regelwidrige, den Vertragszweck möglicherweise gefährdende Umstände treffen (vgl. BGH WM 1995, 344/345).

    Dem Kläger kommt auch eine verlängerte Verjährung über § 68 StBerG i.Verb.m. einer Sekundärverjährung nicht zugute, da die geltend gemachten Ansprüche nicht aus einer Tätigkeit der Beklagten abgeleitet werden, die gerade eine Steuerberatung zum Gegenstand hat (vgl. BGH WM 1995, 344/347 m.w.N.).

    Im Falle einer Prospekthaftung ist der in seinem Vertrauen enttäuschte Kapitalanleger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Initiatoren, Gründer und Gestalter einer Gesellschaft, die mit dem Prospekt werben, ihren Aufklärungspflichten nachgekommen wären; er kann im Wege des Schadensersatzes Rückgängigmachung seiner Beteiligung verlangen, gleiches gilt bei einer auf einen Aufklärungsmangel gestützten Haftung aus culpa in contrahendo (vgl. BGH WM 2000, 1503/1505; WM 1995, 344/347; BGHZ 123, 106).

  • OLG Köln, 20.05.1996 - 16 U 86/95

    Welche Belehrungspflicht hat Treuhänder beim Bauträgermodell?

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    Wenn sich dadurch ein ungünstiges Preis-Leistungsverhältnis zu Lasten des Klägers ergeben haben sollte, so fällt dies unter den hier gegebenen Umständen in den Risikobereich des Klägers, der Gelegenheit hatte, die Unterlagen vor seinem Beitritt mit seinem Anlageberater zu prüfen und dies auch getan hat (zur Aufklärungspflicht hinsichtlich einer sogenannten Innenprovision vgl. OLG Köln, DB 1996, 2174/2176; allerdings auch BGH, NJW 2010, 436/437 m.w.N.).

    Der konkrete Umfang des für den Treuhänder maßgeblichen Pflichtenkreises richtet sich in erster Linie nach dem Inhalt des Auftrags (vgl. § 675 BGB; BGH DB 1988, 330/331; OLG Köln DB 1996, 2174/2175).

    Grundsätzlich nur in Bezug auf im Treuhandvertrag statuierte Pflichten ist der Treuhänder zur Wahrung der Interessen der Anleger verpflichtet; nur insoweit besteht eine Aufklärungspflicht (vgl. OLG Köln DB 1996, 2174/2175 f.).

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    Darüber hinaus trifft eine Prospektverantwortlichkeit auch diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken an dem Prospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben (BGH NJW 2001, 360/363 m.w.N.; NJW 2001, 436, 437).

    Nach der Rechtsprechung des BGH muß der Prospekt einer Immobilienanlage den potentiellen Anleger oder Erwerber über alle Umstände des angebotenen Modells sachlich richtig und vollständig informieren, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (BGH NJW 2001, 436/437 m.w.N.).

    Der Frage, ob der Beklagte zu 1), wie der Kläger vorbringt, als sogenannter Hintermann für den Prospektinhalt hafte, weil er auf die Konzeption des konkreten Modells maßgeblich Einfluß genommen habe und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sei (vgl. BGH NJW 2001, 436/437 m.w.N.), braucht nicht nachgegangen zu werden, weil die geltend gemachten Ansprüche auch in Richtung gegen den Beklagten zu 1) bereits aus anderen Gründen ausscheiden.

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    In diesem Zusammenhang steht das typisierte Vertrauen des Anlegers auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben (vgl. BGHZ 123, 106/109) der Wirksamkeit jener Klauseln nicht entgegen.

    Im Falle einer Prospekthaftung ist der in seinem Vertrauen enttäuschte Kapitalanleger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Initiatoren, Gründer und Gestalter einer Gesellschaft, die mit dem Prospekt werben, ihren Aufklärungspflichten nachgekommen wären; er kann im Wege des Schadensersatzes Rückgängigmachung seiner Beteiligung verlangen, gleiches gilt bei einer auf einen Aufklärungsmangel gestützten Haftung aus culpa in contrahendo (vgl. BGH WM 2000, 1503/1505; WM 1995, 344/347; BGHZ 123, 106).

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    Die Prospekthaftungsgrundsätze i.e.S. sind im Streitfall, der den Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds betrifft, in Richtung gegen die Beklagte zu 2) grundsätzlich anwendbar (vgl. BGH NJW 2001, 1203 f. = MDR 2001, 638).

    Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ergeben, verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber in 3 Jahren nach dem Erwerb des Anteils (BGH NJW 2001, 1203 f.).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    Im Falle einer Prospekthaftung ist der in seinem Vertrauen enttäuschte Kapitalanleger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Initiatoren, Gründer und Gestalter einer Gesellschaft, die mit dem Prospekt werben, ihren Aufklärungspflichten nachgekommen wären; er kann im Wege des Schadensersatzes Rückgängigmachung seiner Beteiligung verlangen, gleiches gilt bei einer auf einen Aufklärungsmangel gestützten Haftung aus culpa in contrahendo (vgl. BGH WM 2000, 1503/1505; WM 1995, 344/347; BGHZ 123, 106).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 52/82

    Grundsatz des Vorrangs des Vertragsinhalts gegenüber dem Inhalt der

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    Der Interessent steht daher vor der Wahl, das "Modell" als Ganzes mit allen Einzelverträgen zu akzeptieren oder von einer Beteiligung am Vorhaben ganz abzusehen (vgl. BGH BB 1984, 564/565).
  • BGH, 19.11.1987 - VII ZR 39/87

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    Der konkrete Umfang des für den Treuhänder maßgeblichen Pflichtenkreises richtet sich in erster Linie nach dem Inhalt des Auftrags (vgl. § 675 BGB; BGH DB 1988, 330/331; OLG Köln DB 1996, 2174/2175).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    Der Prospekt ist von ausschlaggebender Bedeutung für den Kapitalanleger, gleich, ob es sich bei der ins Auge gefaßten Anlage um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder um den Erwerb einer Immobilie handelt (BGHZ 111, 314/317).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen

    Auszug aus OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00
    Dabei unterliegen die entsprechenden Bestimmungen in den Prospekten einer ähnlichen objektiven Auslegung wie allgmeine Geschäftsbedingungen (vgl. BGH NJW 2001, 1270).
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 67/08

    Revision über einen Anspruch eines ausländischen Mieters gegen einen Vermieter

  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

  • OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00

    Irreführende Werbung mit gebührenpflichtiger Servicenummer

  • BGH, 16.03.2017 - III ZR 489/16

    Haftung des Treuhandkommanditisten: Pflicht zur Aufklärung des Kapitalanlegers

    Eine Haftungsfreizeichnung mittels "Verwahrungserklärung" widerspricht diametral der Aufgabe des Treuhänders, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende Beteiligung von Bedeutung sind, und benachteiligt die Anleger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (BGH, Urteile vom 14. Januar 2002 - II ZR 41/00, NJW-RR 2002, 915 und vom 9. Juli 2013 aaO Rn. 42 mwN; s. auch Senatsurteil vom 13. Juli 2006 - III ZR 361/04, NJW-RR 2007, 406 Rn. 9; anders, aber unzutreffend OLG München, WM 2002, 689, 692).
  • KG, 23.06.2020 - 14 U 118/17

    Schadensersatz aus Prospekthaftung im Zusammenhang mit einer Fondsbeteiligung

    Eine Haftungsfreizeichnung mittels "Verwahrungserklärung" widerspricht diametral der Aufgabe des Treuhänders, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende Beteiligung von Bedeutung sind, und benachteiligt die Anleger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (BGH, Urteile vom 14. Januar 2002 - II ZR 41/00, NJW-RR 2002, 915 und vom 9. Juli 2013 aaO Rn. 42 mwN; s. auch Senatsurteil vom 13. Juli 2006 - III ZR 361/04, NJW-RR 2007, 406 Rn. 9; anders, aber unzutreffend OLG München, WM 2002, 689, 692).".
  • VG Magdeburg, 22.02.2001 - 3 A 255/99

    Eintritt der Erben des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Unabhängig davon, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 704 ff. BGB zunächst grundsätzlich keine eigene Rechtsfähigkeit hat, sind die Leistungen des Regierungspräsidiums aus dem Zuwendungsbescheid für den Gesellschaftszweck der GbR erfolgt und damit [DB 2002 S. 139]entsprechend der Regelung des § 718 BGB in das gesamthänderisch gebundene Gesellschaftsvermögen dieser GbR geflossen.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.09.2001 - 11 U 79/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7395
OLG Schleswig, 27.09.2001 - 11 U 79/00 (https://dejure.org/2001,7395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.2001 - 11 U 79/00 (https://dejure.org/2001,7395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 2001 - 11 U 79/00 (https://dejure.org/2001,7395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 19 Abs 1, 24, BGB §§ 254 Abs 1, 278, 404, 839 Abs 1 S 2, GBO § 29
    Prinzip des sichersten Weges auch bei wenig wahrscheinlichem Risiko

  • Wolters Kluwer

    Notar; Schadenersatz; Notarhaftung; Pflichtgemäße Wahl der Vertragsgestaltung

  • Judicialis

    BNotO § 19 I; ; BNotO § 24; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 404; ; BGB § 839 I S. 2; ; GBO § 29

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 10 O 356/99
  • OLG Schleswig, 27.09.2001 - 11 U 79/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82

    Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2001 - 11 U 79/00
    Im Rahmen des § 19 Abs. 1 S. 2 BnotO kann nämlich die Haftung nicht von einem Notar auf einen anderen Notar (oder einen anderen subsidiär haftenden Schulkdner, etwa nach § 839 Abs. 1 BGB) abgewälzt werden, vielmehr kann der Geschädigte wahlweise den einen oder den anderen Notar in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 13.01.1984, V ZR 205/82, NJW 1984, 1748 ff. [Ls. 3]).

    Eine andere Betrachtungsweise kommt nur für eine Notartätigkeit im Rahmen des § 24 BNotO in Betracht (BGH, Urt. v. 13.01.1984, a.a.O., S. 1749), die aber vorliegend nicht stattgefunden hat.

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2001 - 11 U 79/00
    Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Amtspflichten gehört nicht zum Pflichtenkreis irgendeines anderen Beteiligten, sondern ist der Amtsperson als solcher vorbehalten (BGH, Urt. v. 15.10.1992, IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2010 - 4 U 265/09

    Verzögerung der Grundbucheintragung durch Notar

    So wurde etwa der Notar, der mit der Abwicklung eines von ihm beurkundeten Grundstückskaufvertrages beauftragt worden war und es versäumt hatte, für die rechtzeitige Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu sorgen, als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers im Verhältnis zu den Käufern angesehen (vgl. BGH a.a.O., vgl. auch die Entscheidungen OLG Kolblenz MDR 1998, 341, OLGR Schleswig 2002, 39-40).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.03.2001 - 23 W 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8023
OLG Hamm, 19.03.2001 - 23 W 48/01 (https://dejure.org/2001,8023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2001 - 23 W 48/01 (https://dejure.org/2001,8023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2001 - 23 W 48/01 (https://dejure.org/2001,8023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergleichsgebühr; Vergütungsprozess; Einigung; Betragsmäßige Bewertung; Mängel

  • Judicialis

    BGB § 779; ; BRAGO § 23 Abs. 1 BRAGO

  • rechtsportal.de

    BGB § 779; BRAGO § 23 Abs. 1
    Vergleichsgebühr im Vergütungsprozeß bei Einigung über betragsmäßige Bewertung von Mängeln

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 02.07.2012 - 6 WF 127/12

    Erfallen der Einigungsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich; Einigung

    Entscheidend ist stets, ob durch die Vereinbarung der Parteien eine endgültige oder wenigstens praktisch dauerhafte Regelung auch nur über einen Teil des Verfahrensgegenstandes getroffen wird (OLG Köln FamRZ 2009, 715; OLG Hamm JurBüro 2002, 27; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 56).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2012 - 17 U 153/11

    Anlageberatung: Haftung wegen fehlenden Hinweises auf verdeckte

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 zitiert nach juris; NJW 2000, 3275, m. w. N.; OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig bereits dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt.
  • OLG Hamm, 27.02.2015 - 6 WF 10/15

    Erfallen der Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Entscheidend ist stets, ob durch die Vereinbarung der Parteien eine endgültige oder wenigstens praktisch dauerhafte Regelung auch nur über einen Teil des Verfahrensgegenstandes getroffen wird (OLG Köln FamRZ 2009, 715; OLG Hamm JurBüro 2002, 27; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage 2014, Nr. 1000 VV Rn. 56).
  • SG Detmold, 19.06.2013 - S 16 SF 198/12

    Einigungsgebühr, Teilvergleich, vertragliche Beilegung, vertragliche Beilegung

    Entscheidend ist stets, ob durch die Vereinbarung der Parteien eine endgültige oder wenigstens praktisch dauerhafte Regelung auch nur über einen Teil des Verfahrensgegenstandes getroffen wird (OLG Köln FamRZ 2009, 715; OLG Hamm JurBüro 2002, 27; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 56).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.10.2001 - 1 U 70/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10265
OLG Frankfurt, 09.10.2001 - 1 U 70/00 (https://dejure.org/2001,10265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.2001 - 1 U 70/00 (https://dejure.org/2001,10265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 1 U 70/00 (https://dejure.org/2001,10265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Neufahrzeug; Kauf ; Sonderausstattungen; Gattungskauf; Wandelung

  • Judicialis

    AGB § 11 Nr. 10 b; ; BGB § 480 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Gattungskauf bei Kauf eines Neufahrzeuges trotz aufgelisteter Sonderausstattungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1992 - 22 U 194/91

    Notwendiger Inhalt einer Nachbesserungsklausel in AGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2001 - 1 U 70/00
    Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem vergleichbaren Fall (NJW-RR 1992, 824) erkannt habe, sei die Klausel wegen eines Verstoßes gegen § 11 Nr. 10 b AGB unwirksam.

    Dadurch unterscheidet sich die Klausel von derjenigen, die der Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 824 zugrunde lag.

  • BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 274/96

    Formularmäßiger Vorbehalt der Gewährleistungsansprüche des Käufers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2001 - 1 U 70/00
    Nur wenn das nicht geschieht, müssen sämtliche Fälle des Fehlschlagens aufgezählt werden (BGH NJW 1998, 679, 680; NJW 1994, 1004, 1005 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2001 - 1 U 70/00
    Obwohl Ersatzlieferung beim Gattungskauf nicht Gewährleistung, sondern der ursprüngliche Erfüllungsanspruch ist (BGH NJW 1999, 2884, 2885), kann der Nachlieferungsanspruch auch beim Gattungskauf durch AGB ausgeschlossen werden (Ulmer/Hensen, AGBG § 11 Rn. 10 b Rn. 54; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl. § 11 Rn. 10 b Rn. 5, 16).
  • BGH, 02.02.1994 - VIII ZR 262/92

    Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2001 - 1 U 70/00
    Nur wenn das nicht geschieht, müssen sämtliche Fälle des Fehlschlagens aufgezählt werden (BGH NJW 1998, 679, 680; NJW 1994, 1004, 1005 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.1995 - 13 U 34/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2001 - 1 U 70/00
    Eine derartige Sonderausstattung beinhaltet nicht eine individuelle Festlegung des geschuldeten Kaufgegenstandes und rechtfertigt dem gemäß nicht die Annahme, bei dem zu liefernden Fahrzeug handele es sich um eine sogenannte Stückschuld (OLG Düsseldorf, ZfS 1995, 335, 336; Reinking/Eggert, 7. Aufl., Rn. 405, 406).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.02.2001 - 14 W 118/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10606
OLG Koblenz, 21.02.2001 - 14 W 118/01 (https://dejure.org/2001,10606)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.02.2001 - 14 W 118/01 (https://dejure.org/2001,10606)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 14 W 118/01 (https://dejure.org/2001,10606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Korrespondenzanwalt; Verhandlungsgebühr; Beweisgebühr; Rechtsanwaltsgebühren; Schriftliches Verfahren

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Ziff. 3; ; BRAGO § 35

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Ziff. 3, § 35
    Korrespondenzanwalt-Verhandlungsgebühr; Beweisgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 22.09.1983 - 6 W 23/83

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Zeugen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2001 - 14 W 118/01
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass die Ladung eines Zeugen durch den Vorsitzenden des Gerichts auch dann die anwaltliche Beweisgebühr nicht auslöst, wenn dem Zeugen bereits das Beweisthema mitgeteilt worden ist und die Zahlung eines Auslagenvorschusses verlangt wurde (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1984, 556 und OLG Gelle JurBüro 1987, 1683).
  • OLG Celle, 01.06.1987 - 8 W 315/87

    Beweisgebühr für eine Maßnahme nach § 273 Abs. 2 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2001 - 14 W 118/01
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass die Ladung eines Zeugen durch den Vorsitzenden des Gerichts auch dann die anwaltliche Beweisgebühr nicht auslöst, wenn dem Zeugen bereits das Beweisthema mitgeteilt worden ist und die Zahlung eines Auslagenvorschusses verlangt wurde (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1984, 556 und OLG Gelle JurBüro 1987, 1683).
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