Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2354
OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2354)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.05.2002 - 5 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2354)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 5 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Erben auf Vergütung laborärztlicher Leistungen aus abgetretenem Recht; Anforderungen an eine wirksam geschlossene Wahlleistungsvereinbarung; Umfang der Aufklärungspflichten zum Schutzes eines Patienten; Bestimmung des Zeitpunktes für eine ...

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BPflV § 22 Abs. 2 Satz 1 HS 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung Krankenhausbehandlung; Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung; Wahlleistung "Chefarztbehandlung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Patient muss über die finanziellen Konsequenzen aufgeklärt werden!

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mit der GOÄ am Krankenbett

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 56
  • MDR 2003, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02
    Mit seinem Urteil vom 19.12.1995 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass entgegen der in der Vorinstanz vom OLG Düsseldorf vertretenen Auffassung jedenfalls eine Unterrichtung über die Entgeltlichkeit, d.h. den Umstand, dass die Wahlleistungen dem Patienten gesondert in Rechnung gestellt würden und dieser sich mit seiner Wahl - unabhängig von einer Kostenerstattung durch seine Krankenversicherung zur Zahlung eines - gegenüber dem allgemeinen Pflegesatz - zusätzlichen Entgelts verpflichte, die Anforderungen des § 7 Abs. 2 BPflV a.F. nicht erfüllt (vgl. BGH NJW 1996, 781 f.).
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96

    Haftung des anderen Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt für Wahlarztvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02
    Nach OLG Düsseldorf (VersR 1999, 496, 497) war nach § 7 Abs. 2 BPflV die Unterrichtung des Patienten über die Höhe der Pflegesätze, den Wahlarztabschlag sowie über die von der GOÄ abweichenden Steigerungssätze gefordert (a.A. OLG Köln, OLG-Report 1998, 212).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1998 - 8 U 171/97

    Zustandekommen einer Wahlleistungsvereinbarung bei der Krankenhausaufnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02
    Nach OLG Düsseldorf (VersR 1999, 496, 497) war nach § 7 Abs. 2 BPflV die Unterrichtung des Patienten über die Höhe der Pflegesätze, den Wahlarztabschlag sowie über die von der GOÄ abweichenden Steigerungssätze gefordert (a.A. OLG Köln, OLG-Report 1998, 212).
  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Eine genaue Angabe dieser Kosten sei allerdings nicht erforderlich; es genüge, wie bei einem Kostenanschlag nach § 650 BGB, eine im wesentlichen zutreffende Angabe (OLG Jena, VersR 2002, 1499, 1500 f; LG Dortmund, VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg, MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 496, 497 noch zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der

    Während die eine Auffassung mit dem Berufungsgericht einen detaillierten, auf den Einzelfall abgestellten Kostenanschlag entsprechend § 650 BGB fordert, in den auch die mutmaßlich in Ansatz zu bringenden Nummern der Gebührenordnung für Ärzte aufzunehmen sind (LG Dortmund VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf VersR 1999, 496, 497 zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378), hält es die Gegenauffassung für ausreichend, wenn der Patient darauf hingewiesen wird, daß die Abrechnung des selbstliquidierenden Chefarztes nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2004 - 11 U 73/03

    Vergütungsanspruch eines Arztes - Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung

    Erforderlich ist daher jedenfalls eine Aufklärung, die dem Patienten eine Vorstellung von den finanziellen Risiken vermittelt, die durch den Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung auf ihn zukommen können (Thüringisches OLG VersR 2002, 1499; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 401; LG Dortmund VersR 2002, 1033; LG Hagen RuS 2002, 433; LG Kiel ArztR 2001, 292; LG Duisburg MedR 2001, 213).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.11.2001 - 10 WF 3276/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9649
OLG Nürnberg, 08.11.2001 - 10 WF 3276/01 (https://dejure.org/2001,9649)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.11.2001 - 10 WF 3276/01 (https://dejure.org/2001,9649)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. November 2001 - 10 WF 3276/01 (https://dejure.org/2001,9649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltssache; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Familiensache; Örtliche Zuständigkeit; Sitz der Unterhaltsbehörde; Leistungsbewilligung nach UVG

  • Judicialis

    BGB § 132 Abs. 1; ; ZPO §§ 204 ff

  • rechtsportal.de

    BGB § 132 Abs. 1; ZPO §§ 204 ff.
    Zur Zuständigkeit für Zustellung der Mitteilung über Leistungsbewilligung nach Unterhaltsvorschussgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1042
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01, 7 U 198/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3439
OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01, 7 U 198/01 (https://dejure.org/2002,3439)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2002 - 7 U 185/01, 7 U 198/01 (https://dejure.org/2002,3439)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2002 - 7 U 185/01, 7 U 198/01 (https://dejure.org/2002,3439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verbraucherschutz; Klauseln in Energielieferungsverträgen; Verbandsklage; Grundsatz der Meistbegünstigung; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unterlassung der Verwendung; Wiederholungsgefahr; Lastschrifteinzugsverfahren ; Änderung der Beträge; Einstellung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HausTWG § 2; ; AGBG § ... 5; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 11 Nr. 1; ; AGBG § 11 Nr. 15 b; ; AGBG § 13 Abs. 1; ; AGBG § 13 Abs. 2; ; AGBG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 22 a; ; AGBG § 22 a Abs. 1; ; AVBEltV § 33; ; AVBEltV § 33 Abs. 1; ; AVBEltV § 33 Abs. 2; ; AVBEltV § 33 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 147; ; ZPO § 331 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 5 a.F.; ; ZPO § 539 a.F.; ; ZPO § 540 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 130; ; BGB § 355 n.F.; ; BGB § 361 a a.F.

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9
    Prozessstandschaft bei Eigeninteresse an der Geltendmachung einer Forderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1640
  • NZM 2002, 885
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Die so geartete Wiederholungsgefahr, die ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Unterlassungsanspruchs nach § 13 Abs. 1 AGBG ist (BGH WM 2000, 1967, 1969; Palandt/ Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 13 AGBG, Rn. 7), ist für AGB, die in der Vergangenheit Verwendung gefunden haben, regelmäßig zu vermuten (BGH, a. a. O.; Palandt/ Heinrichs, a. a. O.).

    Die nach Vorstehendem zu vermutende Wiederholungsgefahr entfällt nicht bereits mit der Änderung der betroffenen Klausel oder der bloßen Absichtserklärung des Verwenders, die Klausel nicht weiter zu verwenden; vielmehr spricht es für das Fortbestehen der Wiederholungsgefahr, wenn der Verwender - wie hier - gleichzeitig und noch im Rechtsstreit die Zulässigkeit der von ihm benutzten AGB verteidigt und nicht bereit ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (BGH WM 2000, 1967, 1969; NJW 1982, 178, 179; vgl. auch Palandt/Heinrichs, a. a. O.).

  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Zur Prüfung der Wirksamkeit der Klauseln ist in Anlehnung an die Unklarheitenregel nach § 5 AGBG auf die kundenfeindlichste Auslegungsmöglichkeit abzustellen, ohne dass allerdings völlig fernliegende Auslegungen, von denen Störungen des Rechtsverkehrs ernstlich nicht zu besorgen sind, zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1999, 276, 277; 1994, 1798, 1799; 1993, 1133, 1135; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 5 AGBGB, Rn. 9, und § 13 AGBGB, Rn. 3).
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Klauseln, die - wie hier - für Nebenabreden und Vertragsänderungen die Einhaltung der Schriftform fordern und dadurch den Vorrang individueller Vertragsabreden gemäß § 4 AGBG unterlaufen, sind daher regelmäßig nach § 9 AGBG unwirksam (BGH NJW 1995, 1488, 1489; 1991, 1750, 1751; 1991, 2559; Ulmer/Brandner/Hensen, a a. O., Anhang §§ 9 - 11, Rn. 633, 634; Palandt/Heinrichs, a. a. O., §§ 4, 5 AGBG, Rn. 5, und § 9 AGBG, Rn. 128; einschränkend Wolf/Horn/Lindacher, a. a. O., § 9, Rn. S. 34 ff).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Klauseln, die - wie hier - für Nebenabreden und Vertragsänderungen die Einhaltung der Schriftform fordern und dadurch den Vorrang individueller Vertragsabreden gemäß § 4 AGBG unterlaufen, sind daher regelmäßig nach § 9 AGBG unwirksam (BGH NJW 1995, 1488, 1489; 1991, 1750, 1751; 1991, 2559; Ulmer/Brandner/Hensen, a a. O., Anhang §§ 9 - 11, Rn. 633, 634; Palandt/Heinrichs, a. a. O., §§ 4, 5 AGBG, Rn. 5, und § 9 AGBG, Rn. 128; einschränkend Wolf/Horn/Lindacher, a. a. O., § 9, Rn. S. 34 ff).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 65/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Zur Prüfung der Wirksamkeit der Klauseln ist in Anlehnung an die Unklarheitenregel nach § 5 AGBG auf die kundenfeindlichste Auslegungsmöglichkeit abzustellen, ohne dass allerdings völlig fernliegende Auslegungen, von denen Störungen des Rechtsverkehrs ernstlich nicht zu besorgen sind, zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1999, 276, 277; 1994, 1798, 1799; 1993, 1133, 1135; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 5 AGBGB, Rn. 9, und § 13 AGBGB, Rn. 3).
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Klauseln, die - wie hier - für Nebenabreden und Vertragsänderungen die Einhaltung der Schriftform fordern und dadurch den Vorrang individueller Vertragsabreden gemäß § 4 AGBG unterlaufen, sind daher regelmäßig nach § 9 AGBG unwirksam (BGH NJW 1995, 1488, 1489; 1991, 1750, 1751; 1991, 2559; Ulmer/Brandner/Hensen, a a. O., Anhang §§ 9 - 11, Rn. 633, 634; Palandt/Heinrichs, a. a. O., §§ 4, 5 AGBG, Rn. 5, und § 9 AGBG, Rn. 128; einschränkend Wolf/Horn/Lindacher, a. a. O., § 9, Rn. S. 34 ff).
  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 174/79

    Zulässigkeit von Preiserhöhungsklauseln beim Zeitschriftenabonnement - Verwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Im Hinblick auf § 9 Abs. 1 AGBG ist dabei zu verlangen, dass die Preiserhöhung auf einer Veränderung der Kostenfaktoren beruht und zu dieser in einem angemessenen Verhältnis steht, und dass die maßgebenden Umstände - nach Möglichkeit - im Vorhinein angegeben sind, so dass sich der Kunde bereits bei Vertragsschluss den möglichen Umfang etwaiger Preiserhöhungen vorstellen und die nachträglich vorgenommene Preiserhöhung daran messen kann (BGH NJW 1986, 3134, 3135; 1980, 2518, 2519; Wolf/Horn/Lindacher, a. a. O.; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 11 AGBG, Rn. 8).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Zur Prüfung der Wirksamkeit der Klauseln ist in Anlehnung an die Unklarheitenregel nach § 5 AGBG auf die kundenfeindlichste Auslegungsmöglichkeit abzustellen, ohne dass allerdings völlig fernliegende Auslegungen, von denen Störungen des Rechtsverkehrs ernstlich nicht zu besorgen sind, zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1999, 276, 277; 1994, 1798, 1799; 1993, 1133, 1135; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 5 AGBGB, Rn. 9, und § 13 AGBGB, Rn. 3).
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Klauseln, die das Abbuchungsverfahren vorsehen, benachteiligen den Kunden jedoch regelmäßig unangemessen, da er im Verhältnis zur kontoführenden Bank Abbuchungen nicht mehr rückgängig machen und sich so vor unberechtigten Inanspruchnahmen nicht schützen kann (BGH NJW 1996, 988, 989; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., §§ 9-11, Rn. 459 a; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 9 AGBG, Rn. 104).
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
    Die nach Vorstehendem zu vermutende Wiederholungsgefahr entfällt nicht bereits mit der Änderung der betroffenen Klausel oder der bloßen Absichtserklärung des Verwenders, die Klausel nicht weiter zu verwenden; vielmehr spricht es für das Fortbestehen der Wiederholungsgefahr, wenn der Verwender - wie hier - gleichzeitig und noch im Rechtsstreit die Zulässigkeit der von ihm benutzten AGB verteidigt und nicht bereit ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (BGH WM 2000, 1967, 1969; NJW 1982, 178, 179; vgl. auch Palandt/Heinrichs, a. a. O.).
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

  • OLG Brandenburg, 25.06.2003 - 7 U 36/03

    Fitnesscenter darf Kunden nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen

    Zur Prüfung der Wirksamkeit von AGB ist in Anlehnung an die Unklarheitenregel nach § 305 c Abs. 2 BGB auf die kundenfeindlichste Auslegungsmöglichkeit abzustellen, ohne dass allerdings völlig fernliegende Auslegungen, von denen Störungen des Rechtsverkehrs ernstlich nicht zu besorgen sind, zu berücksichtigen sind (Palandt/ Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 305 c, Rn. 19; vgl. zu § 5 AGBG a. F.: BGH NJW 1999, 276, 277; 1994, 1798, 1799; 1993, 1133, 1135); der in der Literatur (MünchKomm/ Micklitz, BGB, 4. Aufl., § 13 ABGB, Rn. 53) vertretenen Ansicht, dass im Hinblick auf die EU-Richtlinie Nr. 93/13 demgegenüber auf das Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen sei, ist nach der Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 2002, 1640) nicht zu folgen.
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen

    Darum kann er nach Einlösung der Lastschrift die Kontobelastung nicht mehr rückgängig machen (vgl. BGHZ 95, 103, 105), so dass das Abbuchungsverfahren für den Bezogenen ganz erhebliche Gefahren mit sich bringt und deshalb in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden kann (BGH, Urteil vom 10. Januar 1996, aaO, S. 989; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1640, 1641; Hadding/Häuser, in: MünchKommHGB, Band 5, 2001, Recht des Zahlungsverkehrs, Rn. C 112).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2004 - 7 U 165/03

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln innerhalb eines Wohnraummietformularvertrages

    Die so geartete Wiederholungsgefahr, die ein unbeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Unterlassungsanspruchs nach § 1 UKlaG darstellt (BGH NJW 2002, 2386; WM 2000, 1967, 1969; Senat, Urteil vom 7.4.2002, Az.: 7 U 185/01 und 7 U 198/01; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1 UKlaG, Rn. 6), ist für AGB, die in der Vergangenheit Verwendung gefunden haben, regelmäßig zu vermuten (BGH, a.a.O.; Senat, a.a.O.; Palandt/Bassenge, a.a.O.); die bisherige Verwendung der streitgegenständlichen AGB durch die Beklagte ist zwischen den Parteien unstreitig.
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 15 U 66/05

    Allgemeine Geschäftsbedingung: Verpflichtung der Mitglieder eines Sportstudios

    Es ist daher in der Rechtsprechungspraxis üblich, auch beim Einzugsermächtigungsverfahren den Begriff der "Abbuchung" oder des "Abbuchens" zu verwenden (vgl. beispielsweise BGH, NJW 2003, 1237; FG Bremen, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 781; anders OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1640).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 198/01

    Verbraucherschutz; Klauseln in Energielieferungsverträgen; Verbandsklage;

    7 U 185/01 7 U 198/01.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.07.2002 - 20 U 113/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16286
OLG Hamm, 12.07.2002 - 20 U 113/01 (https://dejure.org/2002,16286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2002 - 20 U 113/01 (https://dejure.org/2002,16286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - 20 U 113/01 (https://dejure.org/2002,16286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Freiststellung des Versicherers von der Entschädigungspflicht bei einer arglistigen Täuschung über entschädigungserhebliche Umstände druch den Versicherungsnehmer; Verneinung wirtschaftlicher Schwierigkeiten trotz überfälliger Verbindlichkeiten sowie die Weigerung einer ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2002 - 20 U 113/01
    BGH, Urt.v. 02.10.1985 - IV ZR 18/84 - VersR 1986, 77;.

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer unzulässigen Rechtsausübung obliegt dem Versicherungsnehmer (BGH, Urt.v. 02.10.1985, aaO.).

    Die Existenzgefährdung allein reicht nicht aus, um die Berufung auf die Leistungsfreiheit als rechtsmißbräuchlich anzusehen (BGH, Urt.v. 02.10.1985, aaO; Urt.v. 12.05.1993, aaO.), vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, die hier jedoch nicht vorliegen.

    Insbesondere ist nicht festzustellen, daß die Beklagte etwa das Feststellungsverfahren ungebührlich verzögert oder den Versicherungsschutz in unvertretbarer Weise abgelehnt (dazu BGH, Urt.v. 02.10.1985, aaO.) und dadurch den Gemeinschuldner in den Konkurs getrieben hätte.

  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2002 - 20 U 113/01
    BGH, Urt.v. 12.05.1993 - IV ZR 120/92 - VersR 1993, 1351).

    Die Existenzgefährdung allein reicht nicht aus, um die Berufung auf die Leistungsfreiheit als rechtsmißbräuchlich anzusehen (BGH, Urt.v. 02.10.1985, aaO; Urt.v. 12.05.1993, aaO.), vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, die hier jedoch nicht vorliegen.

  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2002 - 20 U 113/01
    Der Senat ist davon überzeugt, daß die unwahren Angaben des Zeugen W auf eine beschleunigte Abwicklung des Schadens abzielten; ein anderes Motiv für die wahrheitswidrige Schilderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ist nicht ersichtlich und vom Kläger auch nicht aufgezeigt worden (Kollhosser, aaO, Rn. 18; Martin, aaO. X III Rn. 22; BGH, Urt.v. 08.02.1984 - IV a ZR 203/81 - VerR 1984, 453 ff).

    BGH, Urt.v. 08.02.1984 - IV a ZR 203/81 - VersR 1084, 453;.

  • OLG Hamm, 25.11.1988 - 20 U 148/87
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2002 - 20 U 113/01
    Es handelt sich um einen Verwirkungstatbestand, der seine Rechtfertigung darin findet, daß das Versicherungsverhältnis und insbesondere die Schadensregulierung in besonderem Maße von Treu und Glauben geprägt sind (Senat, Urt.v. 25.11.88 - 20 U 148/87 - VersR 89, 802).

    Eine zur Leistungsfreiheit des Versicherers führende arglistige Täuschung ist nicht nur dann anzunehmen, wenn ein Versicherungsnehmer einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen Anspruch hat; es genügt, daß er nur die Schadensregulierung beschleunigen (Senat, Urt.v. 25.11.88 - 20 U 148/87 - VersR 89, 802), einen Verdacht von sich abwenden oder Schwierigkeiten bei der Feststellung seiner berechtigten oder für berechtigt gehaltenen Ansprüche vermeiden will (Kollhosser, aaO. Rn. 9, Martin, Sachversicherungsrecht X III Rn. 21).

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 199/91

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Grundurteils - Rechtsmissbrauch des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2002 - 20 U 113/01
    BGH, Urt.v. 23.09.1992 - IV ZR 199/91 - VersR 1992, 1465;.
  • OLG Hamm, 31.01.1986 - 20 W 39/85

    Leistungsfreiheit des Versicherers; Rechtskräftige Verurteilung; Härtefälle;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2002 - 20 U 113/01
    Abgesehen davon, daß die diese Rechtsfolge festlegende Klausel des § 14 Ziff. 2 Abs. 2 AERB 87 nicht für die Betriebsunterbrechungsversicherung maßgeblich ist und damit nur einen Teil des streitgegenständlichen Schadens betrifft, hält sie der Senat entgegen der Entscheidung in VersR 1986, 1177 für problematisch im Hinblick auf §§ 9 und 11 Nr. 15 AGBG, weil sie die Beweislast zum Nachteil des Versicherungsnehmers verändert und die in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen einseitig und nur zum Nachteil des Versicherungsnehmers Bindungswirkung entfalten läßt.
  • LG Itzehoe, 06.04.2018 - 3 O 143/13

    Brandschadenersatz durch Gebäudeversicherung mit Inventar- und

    Es handelt sich um einen Verwirkungstatbestand, der seine Rechtfertigung darin findet, dass das Versicherungsverhältnis und insbesondere die Schadensregulierung in besonderem Maße von Treu und Glauben geprägt sind (OLG Hamm, Urteil vom 12. Juli 2002 - 20 U 113/01 -, m.w.N. [zitiert nach Juris]).

    Gerade im Vergleich zu der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 12. Juli 2002 - 20 U 113/01), stellt sich hier die Situation doch deutlich anders dar.

  • OLG Hamm, 27.07.2011 - 20 U 146/10

    Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Ausreichend ist die Verfolgung eines gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zwecks - sei es die Beschleunigung der Schadenregulierung oder das Ausräumen von Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche - verbunden mit dem Wissen, dass durch dieses Fehlverhalten die Schadenregulierung des Versicherers möglicherweise beeinflusst werden kann (st. Rspr. BGH, Urt. v. 02.10.1985, IVa ZR 18/84, Zitat nach juris = VersR 1986, 77; Urt. v. 08.07.1991, II ZR 65/90, Zitat nach juris = VersR 1991, 1129; Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; vgl. a. Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 172 m.w.N.).

    Er darf befürchteten Beweisschwierigkeiten oder Verzögerungen der Regulierung nicht durch Täuschungen entgegenwirken oder durch Täuschung auf die Entschließung des Versicherers über die Auszahlung der Entschädigung Einfluss nehmen (vgl. nur Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 172; jeweils m.w.N.).

    Das wird angenommen, wenn Billigkeitsmomente zugunsten des Versicherungsnehmers ins Gewicht fielen und sein Verschulden als gering anzusehen war, etwa, weil die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betraf, andererseits aber die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner wirtschaftlichen Existenz bedrohte (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.1984, IVa ZR 203/81, Zitat nach juris = VersR 1084, 453; BGH, Urt. v. 02.10.1985, IVa ZR 18/84, Zitat nach juris = VersR 1986, 77; BGH, Urt.v. 23.09.1992, IV ZR 199/91, Zitat nach juris = VersR 1992, 1465; BGH, Urt. v. 12.05.1993, IV ZR 120/92, Zitat nach juris = VersR 1993, 1351, Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 178 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 20 U 124/10

    Rechtsfolgen einer Täuschung über die Umstände eines Einbruchsdiebstahls in der

    Er darf befürchteten Beweisschwierigkeiten oder Verzögerungen der Regulierung nicht durch Täuschungen entgegenwirken oder durch Täuschung auf die Entschließung des Versicherers über die Auszahlung der Entschädigung Einfluss nehmen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 172; jeweils m.w.N.).

    Das wird angenommen, wenn Billigkeitsmomente zugunsten des Versicherungsnehmers ins Gewicht fielen und sein Verschulden als gering anzusehen war, etwa, weil die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betraf, andererseits aber die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner wirtschaftlichen Existenz bedrohte (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.1984,IV a ZR 203/81, Zitat nach juris = VersR 1084, 453; BGH, Urt. v. 02.10.1985, IV ZR 18/84, Zitat nach juris = VersR 1986, 77; BGH, Urt.v. 23.09.1992, IV ZR 199/91, Zitat nach juris = VersR 1992, 1465; BGH, Urt. v. 12.05.1993, IV ZR 120/92, Zitat nach juris = VersR 1993, 1351, Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 178 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 29.11.2017 - 20 U 18/17

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen arglistiger Täuschung über den

    Jedenfalls aber gilt, dass die versuchte Täuschung des Klägers zu 1) auch Einfluss auf die Beurteilung der Beklagten haben konnte, inwieweit bei dem Versicherungsnehmer ein Motiv für eine eigene Herbeiführung des Versicherungsfalles gegeben war (vgl. Senat, Urteil vom 12.07.2002 - 20 U 113/01, r+s 2002, 423, Rn. 100; Senat, Urteil vom 27.07.2011 - 20 U 146/10, VersR 2012, 356, Rn. 39).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14041
OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2002,14041)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.2002 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2002,14041)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2002,14041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Ansprüche nach dem Markengesetz (MarkenG) ; Kennzeichenschutz gemäß § 5 Abs.2 des Markengesetzes (MarkenG ) bzgl. eines Firmenbestandteils "Windel"; Markenrechtlicher Schutz nach § 4 Nr.1des Markengesetzes (MarkenG) an den eingetragenen drei Wortmarken "Windel" , ...

  • Judicialis

    MarkenG § 4; ; MarkenG § 5; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 15

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 4 § 5 § 14 § 15

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das MarkenG in seinem Anwendungsbereich als abschließende, spezialgeesetzliche Regelung anzusehen ( BGH WRP 98, 1181,1182 "MacDog" ).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
    So hatte z.B. in der von der Klägerin zitierten Entscheidung "Astro Boy/Boy" des Bundespatentgerichts ( GRUR 2002, 345 ) der Inhaber der Marke "Boy" Radiogeräte verschiedener Typen unter den Bezeichnungen "Concert-Boy", "Music-Boy", "Ocean-Boy", "Prima-Boy" und "Yacht-Boy" vertrieben.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
    Sie macht jedoch selbst nicht geltend - und dies ist auch den überreichten Katalogen nicht zu entnehmen -, dass sie eine Serie mit dem Stammbestandteil "Windel" gebildet habe oder dass der Verkehr den Begriff "Windel" überhaupt als geeignet für die Bildung einer Zeichenserie ansehen wird ( siehe dazu zuletzt BGH-Urt. vom 22.11.2001 "BIG", I ZR 111/99 ).
  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 174/78

    Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Blickfangmäßige

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
    So hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Biene Maja" ( BGH GRUR 81, 277 ) in der Verwendung der Bezeichnung "Biene Maja" mit dem blickfangmäßig herausgestellten Wort "Maja" in Verbindung mit der aus der TV-Serie bekannten Comic-Figur auf einer Verpackung für Süßigkeiten einen zeichenmäßigen Gebrauch des Wortes "Maja" bejaht.
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