Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.08.2002 - 16 Wx 126/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4338
OLG Köln, 26.08.2002 - 16 Wx 126/02 (https://dejure.org/2002,4338)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.08.2002 - 16 Wx 126/02 (https://dejure.org/2002,4338)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. August 2002 - 16 Wx 126/02 (https://dejure.org/2002,4338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungspflicht der Eigentümergemeinschaft; Keine Abwälzung für in eigener Regie und auf eigene Rechnung entstandene Fensterreparaturkosten auf Eigentümergemeinschaft trotz an den Fenstern entstandenem Gemeinschaftseigentum ; Gemeinschaftliche ...

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 15

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 2
    Sprechstelle einer Sprechanlage als Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungspflicht der Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sprechstellen einer Türsprechanlage sind Sondereigentum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 865
  • ZMR 2003, 378
  • BauR 2003, 935 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Böblingen, 04.07.1996 - 11 GR 35/96

    Haussprechanlage

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2002 - 16 Wx 126/02
    Richtig ist allerdings, dass ein Defekt in der Wohnungssprechstelle auch einmal die gesamte Anlage beeinträchtigen kann, wie der Fall des Amtsgerichts Böblingen (NJW-RR 96, 1297) zeigt, in dem die Türöffnertaste der Sprechstelle in der Wohnung defekt war und einen Dauerkontakt verursachte, wodurch das Türschloss der Haustüre dauernd geöffnet wurde.
  • OLG Köln, 24.09.1996 - 16 Wx 86/96

    Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2002 - 16 Wx 126/02
    Etwas anderes hätte nur dann zu gelten, wenn das Vorhandensein und Funktionieren jeder Sprechstelle zum Betrieb der im Gemeinschaftseigentum stehenden zentralen Klingel- und Sprechanlage unabdingbar, d.h. ihr Funktionieren Voraussetzung für das Funktionieren der zentralen Haussprechanlage ist, und diese deshalb ein wesentlicher Bestandteil dieser Anlage ist (so schon der Senat in seinem Beschluss vom 24.9.96 - 16 Wx 86/96 = WE 97, 232/3;Weitnauer, WEG § 5 Rdnr. 17; Bielefeld, Der Wohnungseigentümer, 6. Aufl., S. 49 mwN).
  • LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12

    Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung

    So steht eine im Bereich des Sondereigentums befindliche Sprechstelle einer gemeinschaftlichen Gegensprechanlage im Sondereigentum (vgl. OLG Köln, NZM 2002, 865).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2003 - 3 W 111/03

    Zwangsvollstreckung: Heilung eines Vollstreckungsmangels im Beschwerdeverfahren;

    Der Senat entscheidet darüber in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen den angefochtenen Beschluss nicht als Einzelrichterin im Sinne des § 568 Satz 1 ZPO erlassen hat (vgl. insoweit m. w. N, Senat, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 3 W 119/02, abgedruckt in OLGR 2002, 457 und MIDR 2002, 1152 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9817
OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01 (https://dejure.org/2002,9817)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.05.2002 - 9 U 54/01 (https://dejure.org/2002,9817)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 9 U 54/01 (https://dejure.org/2002,9817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz nach Ausschluss aus Segelverein; Anspruch auf Nutzungsausfall ; Vereinsautonomie ; Ausschließungsentscheidung; Anforderungen an Vereinsausschluss; Haftung eines Vereinsmitglieds; Zuständigkeit einer Mitgliederversammlung

  • archive.org

    BGB § 249, § 242, § 254

  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; BGB § 826; ; BGB § 31

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01
    Verletzt ein Verein einem Vereinsmitglied gegenüber schuldhaft eine sich aus der Satzung oder dem Mitgliedschaftsverhältnis ergebende Pflicht, kann das Vereinsmitglied Schadensersatz verlangen, sei es nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 Abs. 1, 826, 31 BGB (vgl. BGHZ 90, 92; 110, 323; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 31 Rn. 12).

    Das schließt den Zurechnungszusammenhang und damit die rechtliche Ursächlichkeit des Vereinsausschlusses aus (vgl. BGHZ 110, 323, 329).

    Das gilt hier vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass der Kläger durch seine Vereinsmitgliedschaft bei dem C N mit diesem in einer Sonderbeziehung verbunden war, die den Kläger mit dem Verein zur Förderung des gemeinsamen Ziels und Zwecks miteinander verband und ihm gegenüber dem allgemeinen Grundsatz des § 242 BGB erhöhte Treue- und Förderpflichten auferlegte (vgl. BGHZ 110, 323, 330).

  • BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83

    Ausschließung von Vereinsmitgliedern durch den Vorstand

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01
    Verletzt ein Verein einem Vereinsmitglied gegenüber schuldhaft eine sich aus der Satzung oder dem Mitgliedschaftsverhältnis ergebende Pflicht, kann das Vereinsmitglied Schadensersatz verlangen, sei es nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 Abs. 1, 826, 31 BGB (vgl. BGHZ 90, 92; 110, 323; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 31 Rn. 12).

    Anders als in dem Fall BGHZ 90, 92 geht es nicht um den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds durch die übrigen Mitglieder des Vorstands und damit einer Entscheidung, die mit Rechten der Mitgliederversammlung nicht vereinbar ist, sondern den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes durch die Mitgliederversammlung als dem höchsten Vereinsorgan selbst.

  • LG Freiburg, 22.03.1989 - 8 O 477/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01
    Auch in Rechtsprechung und Literatur finden sich deutliche Stimmen für die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Hamm, BB 1976, 1191, 1192; LG Freiburg, NJW-RR 1989, 1021; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Aufl., Rn. 1671; a. Ans. Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 15. Aufl., Rn. 98 a. E.).
  • BGH, 27.10.1980 - II ZR 62/80

    Mitwirkung von Mitgliedern des für Ordnungsmaßnahmen zuständigen Vereinsorgans an

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01
    So heißt es in BGH, NJW 1981, 744, 745 im Zusammenhang mit der Mitwirkung befangener Vorstandsmitglieder: "Keine Rolle spielt es dabei, dass der Verein in der Satzung ... keine Vorsorge getroffen hat, welches Organ bei der Verhinderung des Vorstands zur Durchführung eines Ordnungsverfahrens berufen ist".
  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 82/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01
    Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 286 Abs. 1, 284 Abs. 1 BGB a. F., 97 Abs. 1, 92 Abs. 2 ZPO a. F. (vgl. zur Zulässigkeit einer Teilkostenentscheidung BGH, NJW 1960, 484), 708 Nr. 10, 711 ZPO.
  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01
    Eine schuldhafte Pflichtverletzung liegt nicht vor, insbesondere nicht bei der Annahme der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung und der Feststellung der Tatsachen, die dem Ausschluss zugrunde liegen (vgl. zu den Anforderungen an einen Vereinsausschluss BGH, NJW 1997, 3368).
  • OLG Schleswig, 16.12.2020 - 9 U 238/19

    Vereinsausschluss des NPD-Landesvorsitzenden bestätigt

    Die mitgliedschaftliche Sonderbeziehung legt dem Kläger nämlich eine Pflicht zur Förderung der Vereinsziele und -zwecke auf sowie, dem allgemeinen Grundsatz des § 242 BGB entsprechend, erhöhte Loyalitäts-, Treue- und Förderpflichten (BGH, Urteil vom 12. März 1990 - II ZR 179/89 -, BGHZ 110, 323 ff., juris Rn. 15; BGH Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZR 157/18 -, juris Rn. 17, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Mai 2002, - 9 U 54/01 -, juris Rn. 18; Otto in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., Stand: 22.10.2020, § 32 BGB Rn. 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3437
OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02 (https://dejure.org/2002,3437)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.06.2002 - 3 W 119/02 (https://dejure.org/2002,3437)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 3 W 119/02 (https://dejure.org/2002,3437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung; Kammervorsitzender für Handelssachen als "originärer" Einzelrichter; Gebot des gesetzlichen Richters; Beschwer in der Hauptsache; Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 793

  • rechtsportal.de

    Isolierte Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2722
  • MDR 2002, 1152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Dieses im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittel greift allenfalls ein, wenn die angefochtene Entscheidung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt oder mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 2000, 209; Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. § 567 Rdnr. 12 ff; ablehnend dazu nunmehr nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz für außerordentliche Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof: BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 -).
  • BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91

    Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Die von der Gegenmeinung befürwortete Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschrift erscheint demgegenüber schon mit Blick auf die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vertretbar (zum Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn der Einzelrichter zu Unrecht an Stelle des Senats entscheidet vgl. BGH NJW 1993, 600, 601; 2001, 1357; Baumbach/Albers, ZPO 60. Aufl. § 547 Rdnr.6).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 32/99

    Entscheidung durch Einzelrichter, der sich selbst dazu bestimmt hat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Die von der Gegenmeinung befürwortete Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschrift erscheint demgegenüber schon mit Blick auf die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vertretbar (zum Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn der Einzelrichter zu Unrecht an Stelle des Senats entscheidet vgl. BGH NJW 1993, 600, 601; 2001, 1357; Baumbach/Albers, ZPO 60. Aufl. § 547 Rdnr.6).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Dieses im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittel greift allenfalls ein, wenn die angefochtene Entscheidung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt oder mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 2000, 209; Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. § 567 Rdnr. 12 ff; ablehnend dazu nunmehr nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz für außerordentliche Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof: BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 -).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02

    Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung einer Sachverständigenentschädigung:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Er schließt sich vielmehr der überzeugend begründeten Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 23. April 2002 - 3A W 50/02 -) an.
  • BGH, 04.05.1998 - II ZB 18/97

    Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Danach ist ein Wille des Gesetzgebers, den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen als Einzelrichter im Sinne des § 568 ZPO zu behandeln, nicht ansatzweise erkennbar, so dass sich auch - etwa um dem Gedanken der Verfahrensbeschleunigung Rechnung zu tragen - eine lückenfüllende entsprechende Anwendung der Vorschrift verbietet (vgl. zu §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 UmwG: BGH NJW 1998, 2536).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.1981 - 3 W 5/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Danach kann die Entscheidung über den Kostenpunkt grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einem in der Hauptsache eingelegten Rechtsmittel nachgeprüft werden (vgl. auch zum Sinn und Zweck der Vorschrift: Senat, Beschluss vom 19. Februar 1981 - 3 W 5/81 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Die seit Inkrafttreten der neuen Zivilprozeßordnung aufgetretene Frage der Anwendbarkeit des § 568 Satz 1 ZPO auf erstinstanzliche Entscheidungen des Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen ist nicht nur in der prozeßrechtlichen Literatur, sondern insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (gegen eine Behandlung des Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen als Einzelrichter i.S. des § 568 Satz 1 ZPO: OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962; OLG Frankfurt [5. Zivilsenat], OLGReport 2002, 250 ff.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle, Beschl. v. 25. September 2002 - 11 W 45/02, veröffentl. in juris; OLG Schleswig, OLGReport 2003, 192 [6. Zivilsenat] sowie 278 [16. Zivilsenat]; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO 61. Aufl. § 349 Rdn. 1; Albers in Baumbach/Lauterbach aaO, § 568 Rdn. 2; Zimmermann, ZPO 6. Aufl. § 349 Rdn. 9 u. § 568 Rdn. 1; Zöller-Gummer, ZPO 24. Aufl. § 568 Rdn. 3 - unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen gegenteiligen Auffassung; dafür: OLG Köln, OLGReport 2002, 344; OLG Dresden, OLGReport 2003, 452; OLG Frankfurt [13. Zivilsenat], OLGReport 2003, 342; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO 25. Aufl. § 568 Rdn. 2; Greger, NJW 2002, 3049, 3053; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 f.).
  • BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats

    Es will dabei von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Zweibrücken (Beschl. v. 18.6.2002 - 3 W 119/02, NJW 2002, 2722), Karlsruhe (Beschl. v. 23.4.2002 - 3A W 50/02, NJW 2002, 1962) und Frankfurt/M. (Beschl. v. 24.5.2002 - 5 W 4/02, OLG-Report 2002, 250) abweichen und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung des für die Entscheidung über die Beschwerde funktionell zuständigen Gerichts - Senat oder Einzelrichter - vorgelegt.
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2003 - 3 W 111/03

    Zwangsvollstreckung: Heilung eines Vollstreckungsmangels im Beschwerdeverfahren;

    Der Senat entscheidet darüber in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen den angefochtenen Beschluss nicht als Einzelrichterin im Sinne des § 568 Satz 1 ZPO erlassen hat (vgl. insoweit m. w. N, Senat, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 3 W 119/02, abgedruckt in OLGR 2002, 457 und MIDR 2002, 1152 ).
  • OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04

    Unterlassungsgebot; Unterbindungspflicht; Verschulden

    Der Senat hat in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung zu entscheiden, da der in der Erstinstanz zuständige Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht als Einzelrichter im Sinne des § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet und die gesetzliche Einzelrichterzuweisung im Beschwerderechtszug nicht zum Tragen kommt (vgl. Senat Beschl. vom 02.02.2004 6 W 692/03; Pfälz. OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722).
  • OLG Schleswig, 05.04.2004 - 11 W 51/03

    Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen

    Der Senat folgt der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich überwiegenden Auffassung, wonach der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht Einzelrichter i.S.v. § 568 Satz 1 ZPO ist, so dass das Beschwerdegericht auch nicht durch eines seines Mitglieder als Einzelrichter entscheiden kann (OLG Karlsruhe NJW 2002, 1962 f.; OLG Frankfurt OLGR 2002, 250 ff.; OLG Schleswig - 16. Zivilsenat - SchlHA 2003, 168 f.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle Beschluss vom 25.9.2002, - 11 W 45/02 - Abdruck in Juris; Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 568 Rdn. 3; a.A. Kammergericht KGR Berlin 2003, 54 f.; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 ff.; vgl. auch BGH NJW 2003, 3636 f. und dazu die Entscheidungsbesprechung von Vollkommer, BGH-Report 2004, 191 f.).
  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 W 77/02

    Streitwert der negativen Feststellungsklage; Besetzung des Beschwerdesenats gegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Naumburg, 19.02.2003 - 2 Ww 12/03

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch

    Der Senat für Landwirtschaftssachen in der Besetzung von drei Mitgliedern des Oberlandesgerichts und zwei ehrenamtlichen Richtern ist daher für die Entscheidung über die eingelegte sofortige Beschwerde zuständig (zu einer ähnlichen Problematik im Falle der Entscheidung durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen: OLG Karlsruhe NJW 2002, 1962, 1963; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; ferner OLG Frankfurt MDR 2002, 1391).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 2 W 66/02

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Da der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht Einzelrichter im Sinne des § 568 Abs. 1 ZPO ist, ist der Senat und nicht eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung berufen (OLG Karlsruhe NJW 02, 1962 = OLG-Report 02, 198; OLG Zweibrücken NJW 02, 2722; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 568, 2; abl. Greger NJW 02, 3049, 3053; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 568, 2; wohl ebenso Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 568, 3).
  • OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03

    Irreführende Werbung: Berühmung einer Alleinstellung durch die Werbeaussage, zur

    Anders als bei der Verwendung eines Superlativs, mit dem das werbende Unternehmen sich oder sein Angebot etwa als "das beste", "das größte", "das leistungsfähigste" oder das "günstigste" (so der Fall, welcher der Senatsentscheidung vom 28.10.2002 - Az. 3 W 119/02, Anlage K 15 - zugrunde lag) beschreibt, damit eine Bezugnahme auf Angebote und Leistungen aller anderen Wettbewerber unmittelbar herstellt und insoweit einen Vorrang suggeriert, verhält es sich mit der Behauptung, an einer (Leistungs-) Spitze zu stehen, anders.
  • AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03

    Haftung des antragstellenden Gläubigers für die Verfahrenskosten neben dem

    Diese Entscheidung konnte mit einem Rechtsmittel nur unter den Voraussetzungen angefochten werden, die allgemein für die Anfechtung des Abweisungsbeschlusses gelten, nämlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss insgesamt (§ 34 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 4 InsO, § 99 Abs. 1, §§ 567, 569 ZPO; vgl. OLG Zweibrücken NZI 2000, 271 und NJW 2002, 2722; OLG Köln NZI 2000, 374; OLG Brandenburg NZI 2001, 483).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11823
OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01 (https://dejure.org/2002,11823)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.04.2002 - 7 U 100/01 (https://dejure.org/2002,11823)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. April 2002 - 7 U 100/01 (https://dejure.org/2002,11823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurückbehaltungsrecht des Bauherrn bezüglich der Zahlung des Restwerklohns wegen Baumängeln; Absicherung des nach Mängelbeseitigung in voller Höhe durchsetzbaren Vergütungsanspruches durch den Werkunternehmer; Anspruch auf Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a Abs. 1 BGB nach ...

  • ibr-online

    Umfang der Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB auch nach Abnahme! (IBR 2003, 302)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 6 U 54/00

    Sicherheitsleistung nach Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01
    ..." (UA S. 7,8; vgl. auch OLG Dresden, BauR 99, 1314; OLG Naumburg, NJW-RR 01, 1165).

    Zudem erhält der Unternehmen kein Bargeld, sondern lediglich eine Sicherheit gem. § 648 a Abs. 2 BGB, deren Kosten der Unternehmer dem Besteller grundsätzlich auch gem. § 648 a Abs. 3 S. 1 BGB zu erstatten hat (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165, 1166).

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01
    Der BGH habe in seiner Entscheidung IBR 2001, 15 ff., offen gelassen, ob § 648 a BGB auch nach Abnahme zur Anwendung kommen könne.

    Auch der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 09.11.2000 (NJW 01, 822 ff. = IBR 2001, 15 ff.) bestätigt, dass nach § 648 a BGB sicherbar auch bereits erbrachte Werkleistungen sind, die noch nicht bezahlt sind.

  • OLG Rostock, 08.10.2001 - 5 U 49/00

    Begründetheit eines Sicherungsverlangens nach Abnahme der Werkleistung;

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01
    Der Senat sieht auch im Hinblick auf die Entscheidungen des 5. Senates vom 08.10.2001 (Az.: 5 U 49/00) und des OLG Hamm vom 07.03.2001 (NJW-RR 01, 806) keine Veranlassung, von seiner Auffassung abzuweichen.
  • OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - 8 U 207/95

    Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01
    "... Sicherbar nach § 648 a BGB sind auch bereits erbrachte, aber noch nicht bezahlte Bauleistungen (OLG Karlsruhe in NJW 1997, S. 263, 264; Soergel in MK zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 648 a BGB Rn. 21; Peters in Staudinger, Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 1994, § 648 a BGB Rn. 8; Palandt-Sprau, Kommentar zum BGB, 58. Aufl., § 648 a BGB Rn. 8).
  • OLG Rostock, 04.05.2000 - 7 U 105/97

    § 648a BGB: Sicherungsverlangen auch nach Abnahme?

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 04.05.2000 (Az.: 7 U 105/97) in Übereinstimmung mit der auch vom Landgericht zitierten Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Rechte aus § 648 a Abs. 1 BGB durch den Bauunternehmer auch nach erfolgter Abnahme noch geltend gemacht werden können.
  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99

    Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01
    ..." (UA S. 7,8; vgl. auch OLG Dresden, BauR 99, 1314; OLG Naumburg, NJW-RR 01, 1165).
  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 25 W 48/00

    Kann nach der Abnahme Sicherheit nach § 648a BGB verlangt werden?

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01
    Der Senat sieht auch im Hinblick auf die Entscheidungen des 5. Senates vom 08.10.2001 (Az.: 5 U 49/00) und des OLG Hamm vom 07.03.2001 (NJW-RR 01, 806) keine Veranlassung, von seiner Auffassung abzuweichen.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (BauR 2002, 1277 ff.) im wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Jena, 17.12.2003 - 2 U 384/03

    Ergänzung einer Vertragsstraferegelung durch § 11 Nr. 2 Vergabeordnung und

    Insoweit folgt der Senat nicht nur der Auffassung des 1. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts (IBR 2002, 12 ), sondern auch der ganz überwiegenden Auffassung der anderen Oberlandesgerichte (vgl. nur OLG Naumburg Report 2002, 218; OLG Dresden BauR 2002, 1274 ; OLG Rostock BauR 2002, 1277 ; OLG Düsseldorf BauR 2003, 1723 ; OLG Brandenburg BauR 2003, 1725 ).

    Vielmehr entfällt ein Zurückbehaltungsrecht vollständig und nicht nur im Umfange des Druckzuschlages (OLG Düsseldorf BauR 2003, 1723 ; OLG Brandenburg BauR 2003, 1725 ; Thüringer Oberlandesgericht IBR 2002, 12 ; OLG München IBR 2002, 1277 ; OLG Rostock BauR 2002, 1277 ).

  • OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02

    Anspruch auf Restwerklohn bei nicht gleisteter Sicherheit

    Der Senat schließt sich insoweit der vordringenden, in der Zwischenzeit wohl herrschenden Meinung an (LG Erfurt BAUR 1999, 771, OLG Dresden BauR 1999, 1314; OLG Rostock IBR 2000, 327, LG Duisburg BauR 2001, 1924; LG Gottingen BauR 2001, 1114 (Abnahmeverweigerung); OLG Stuttgart BauR 2001, 421, OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1165; LG Aachen BauR 2002, 490; OLG München 1BR 2002, 249 (Urteil ohne Begründung); OLG Rostock BauR 2002, 1277, OLG Jena 1 BR 2002, 12, Schulze-Hagen BauR 1999, 21 Off.; Ingenstau-Korbion, Joussen, 14 Aufl., § 2391 f, Rn. 200; Palandt-Sprau, 61. Aufl., § 648 a Rn. 9, Werner-Pastor, 10. Aufl., Rn 333,).

    cc) Nach der herrschenden Meinung steht dem Auftraggeber, der die geforderte Sicherheit nach § 648 a BGB nicht geleistet hat, demgegenüber keinerlei Zurückbehaltungsrecht wegen Mangeln zu: LG Erfurt, BauR 1999, 771; OLG Rostock, IBR 2000, 327; LG Göttingen, BauR 2001, 1114; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165; LG Aachen, BauR 2002, 490; OLG München, IBR 2002, 249; OLG Rostock, BauR 2002, 1277; OLG Jena, IBR 2002, 12; Palandt-Sprau a.a.O. § 648 a Rn. 9. Darüber hinaus wird in einigen dieser Entscheidungen auch hervorgehoben, dass der Auftraggeber auch nicht mindern oder mit streitigen Gegenansprüchen aufrechnen könne LG Erfurt, BauR 1999, 771; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165; LG Göttingen, BauR 2001, 1114, OLG Jena, IBR 2002, 12.

  • OLG Dresden, 30.10.2002 - 7 U 730/02

    Pauschalpreisvertrag: Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger

    Soweit die Klägerin die Nachbesserung im Übrigen von der Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB abhängig macht, führt dies entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht (Schulze-Hagen, BauR 1999, 210ff., 216ff.; Thierau, NZBau 2000, 14ff., 17f.; OLG Naumburg, BauR 2001, 1454ff.; OLG Rostock, BauR 2002, 1277ff.; OLG München, IBR 2002, 249; OLG Jena, IBR 2002, 12; differenzierend OLG Dresden, NZBau 2000, 26ff.; OLG Dresden, IBR 2002, 480; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421 ff.) nicht dazu, dass ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Vorliegens von Mängeln entfällt.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 12 U 4/03

    Zur Auslegung einer im Rahmen eines Bauvertrages getroffenen Preisvereinbarung

    c) Umstritten ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, ob § 648 a BGB bewirkt, dass der Besteller sein Zurückbehaltungsrecht wegen Nachbesserungen ganz verliert (Thür. OLG, IBR 2002, 12; OLG München, IBR 2002, 249; OLG Rostock, BauR 2002, 1277), ob für ihn nur der "Druckzuschlag" entfällt (KG BauR 2002, 1568; OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 2003, 19 f) oder ob eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" (Brandenburgisches OLG, BauR 2002, 1859 f.) die Rechtsfolge sein muss.
  • OLG Dresden, 24.10.2002 - 7 U 1529/02

    § 648a BGB: Bedingte Nachfristsetzung wirksam?

    Zwar gewinnt diese Auffassung zunehmend an Boden (Schulze-Hagen, BauR 1999, 210ff., 216ff.; Thierau, NZBau 2000, 14ff., 17f; OLG Nauenburg, BauR 2001, 1454ff.; OLG Rostock, BauR 2002, 1277ff.; OLG München, IBR 2002, 249; OLG Jena, IBR 2002, 12; differenzierend OLG Dresden, NZBau 2000, 26ff.; OLG Dresden, IBR 2002, 480; OLG Stuttgart, …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht