Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.09.2001 - 5 W 2891/01, 5 W 2971/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8198
OLG Nürnberg, 25.09.2001 - 5 W 2891/01, 5 W 2971/01 (https://dejure.org/2001,8198)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.09.2001 - 5 W 2891/01, 5 W 2971/01 (https://dejure.org/2001,8198)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. September 2001 - 5 W 2891/01, 5 W 2971/01 (https://dejure.org/2001,8198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erteilung einer Untervollmacht durch den Prozessbevollmächtigten; Unterbevollmächtigter als Erfüllungsgehilfe; Voraussetzung für Entfallen eigener Honoraransprüche des Unterbevollmächtigten gegen den Mandanten; Kostenverteilung im Falle der ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; BRAGO § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; BRAGO § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 122/98

    Gebührenvereinbarung; Terminsvertretung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.09.2001 - 5 W 2891/01
    Zwischen der Partei und dem Terminsvertreter wird kein Vertragsverhältnis begründet, die Entschädigungspflicht richtet sich vielmehr nach der internen Vereinbarung zwischen dem Terminsvertreter und dem Prozeßbevollmächtigten, der für die Ansprüche des Terminsvertreters in diesem Fall auch einzustehen hat (vgl. BGH, WM 2001, 167, 168, m.w.N.).
  • LG Flensburg, 12.03.2018 - 6 HKO 69/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen

    Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des RVG fallen für einen Terminvertreter nur an, wenn dieser von der Partei selbst beauftragt wird, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminvertretung erteilt (BGH, Beschluss vom 13.07.2011, IV ZB 8/11, FD-RVG 2011, 321357, BGH, Urteil vom 29.06.2000, I ZR 122/98, NJW 2001 753 [754]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2017, 8 W 321/15; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2012, 14 W 400/12, BeckRS 2012, 24557; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.09.2001, 5 W 2891/01, NJW-RR 2002, 1288 [1289]; zit. jeweils Beck-online).
  • OLG Nürnberg, 25.09.2001 - 5 W 2971/01

    Anforderungen an die Erteilung einer Untervollmacht durch den

    5 W 2891/01 5 W 2971/01.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4588
OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01 (https://dejure.org/2002,4588)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.08.2002 - 5 U 1459/01 (https://dejure.org/2002,4588)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. August 2002 - 5 U 1459/01 (https://dejure.org/2002,4588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des deutschen Gerichts für die Klage eines englischen Staatsbürgers aus unerlaubter Handlung; Rechtliches Interesse des Klägers an der Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten; Verantwortlichkeit des Besitzers eines Baugerüstes für dieses Baugerüst; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit bei Klage eines englischen Arbeiters wegen eines Gerüstunfalls in Deutschland

  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • rechtsportal.de

    Haftung des Gerüstbauers; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Schadensersatz bei Sturz von einem Baugerüst

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 30
  • BB 2002, 880
  • BauR 2003, 1597
  • BauR 2003, 600 (Ls.)
  • BauR 2004, 550 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 791 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.03.1994 - VI ZR 141/93

    Aufenthalt des Auftraggebers in einer Kfz-Werkstatt

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Hierfür ist nicht erforderlich, dass zwischen dem Verletzten und dem Unfallbetrieb eine Beziehung besteht, die arbeitsrechtlich als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist; insbesondere muss kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art zum Unfallbetrieb vorliegen (BGH NJW 1994, 1480 ).

    Der erforderliche unmittelbare Zusammenhang zum Unfallbetrieb fehlt insbesondere dann, wenn der Verletzte nur deshalb von den vom Unfallbetrieb ausgehenden Gefahren betroffen worden ist, weil er sich in dessen Gefahrenbereich aufhielt, sei es, weil sich dort sein eigener Arbeitsplatz befand, sei es, weil er aus anderen eigenwirtschaftlichen Interessen dort tätig war (BGH NJW 1994, 1480 ).

  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73

    Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Da der Unternehmer die Beiträge für die Unfallversicherung aufbringt, ist es recht und billig, ihn von der Haftpflicht zu befreien (vgl. Lauterbach/Dahm, § 104 SGB VII , Rn. 6. m. w. N.; BGHZ 63, 313, 315).
  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Die Haftungsablösung setzt voraus, dass der Verletzte und Anspruchsteller zum Unfallzeitpunkt als ein im Unfallbetrieb Unfallversicherter tätig war (vgl. BGH VersR 1987, 384 - selbständiger Maurermeister).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96

    Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Andererseits kann - allgemein - eine Haftungsbeschränkung schon dann nicht gelten, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls keine Versicherteneigenschaft bestanden hat (BGH 136, 78, 82).
  • BGH, 08.03.1960 - VI ZR 59/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Vielmehr reicht es aus, dass die Verletzung mit dem Lösen der Strebe in ursächlichem Zusammenhang steht und sich als eine bei gewöhnlichem Geschehensablauf auftretende Unfallfolge darstellt (BGH VersR 1960, 426/427).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Da die Beurteilung des Senats mit der des Landgerichts im Ergebnis übereinstimmt, ist der gemäß § 319 ZPO offenbar unrichtige Urteilsausspruch des Landgerichts, das entgegen den Entscheidungsgründen im Tenor die Haftungsquote nicht berücksichtigt hat, abzuändern, und eine die Beklagte lediglich in Höhe von 2/3 treffende Haftung aufzunehmen (vgl. BGH NJW 1964, 1858).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.(vgl. BGH NJW 1999, 2593/2594 m. w. N.) ist ein Baugerüst ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB , für das der Gerüsthersteller als Besitzer verantwortlich ist.
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 51/96

    Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Damit war sie Herstellerin des Gerüsts und als dessen Besitzerin gemäß § 837 BGB verantwortlich und nicht etwa die Arbeiter oder der Hauseigentümer (BGH VersR 1997, 835 , vgl. auch RG Recht 1910, Nr. 1257).
  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Danach hatte die Beklagte unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei Errichtung und Unterhaltung des Gerüsts dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Schaden erlitten (BGH NJW 1999, 2594 ).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Daher ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (BGH VersR 1991, 788; BGH NJW 2000, 1256 - aufwendige Begutachtung).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

  • OLG Karlsruhe, 04.08.1977 - 4 U 187/75
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96

    Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken

  • RG, 09.05.1931 - IX 534/30

    Beginnt die Verjährung der Ansprüche aus §§ 831, 836 BGB. erst dann, wenn der

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03

    Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder

    Hingegen sind im übrigen die Vorschriften über den Versicherungsschutz in den hier maßgeblichen Punkten der Sache nach nicht verändert worden (vgl. BSG, HVBG-Info 2000, 2316, 2318; HVBG-Info 2002, 1175, 1180; OLG Hamm, OLGR 2000, 171; NJW-RR 2002, 1317, 1318; NJW-RR 2003, 239, 240 f.; OLG Koblenz, VersR 2002, 574 f.; RIW 2002, 880, 882; Urteil vom 5. Mai 2003 - 12 U 291/02 - mit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisendem Senatsbeschluß vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 162/03).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 19 U 17/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Baugerüstes

    Entsprechend stellt ein Baugerüst ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.1997, VI ZR 51/96, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 27.04.1999, VI ZR 174/98, NJW 1999, 2593; OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2009, 6 U 56/08, NJW-RR 2010, 451; OLG Koblenz, Urteil vom 29.08.2002, 5 U 1459/01, juris, Rn. 31).
  • OLG Koblenz, 28.03.2022 - 15 U 565/21

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Gerüstherstellers hinsichtlich eines

    31 Nach seit langem gefestigter Rechtsprechung ist ein Baugerüst ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB, für das der Gerüsthersteller als Besitzer gemäß § 837 BGB verantwortlich ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2009 - 6 U 56/08, juris Rn. 47; OLG Koblenz, Urteil vom 29.09.2002 - 5 U 1459/01, juris Rn. 31; BGH, Urteil vom 27.04.1999 - VI ZR 174/98, juris Rn. 6 m.w.N.; BGH, Urteil vom 04.03.1997 - VI ZR 51/96, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.09.2002 - 16 U 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5018
OLG Köln, 10.09.2002 - 16 U 80/02 (https://dejure.org/2002,5018)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.2002 - 16 U 80/02 (https://dejure.org/2002,5018)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 2002 - 16 U 80/02 (https://dejure.org/2002,5018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Senats des OLG zur Entscheidung über den Einstellungsantrag des Arrestgegners; Auswirkungen der Verkündung des aufhebenden Urteils auf die Wirkung des Arrestbefehls; Wirkung des Arrestbefehls bei Wegfall des Titels; Möglichkeit der einstweiligen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1986 - 6 W 142/86

    Arrestbefehl; Sicherheiten des Arrestschuldners; Freiwerden der Sicherheiten

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 16 U 80/02
    Auch würde für diesen Fall ein Gläubiger, dessen im Beschlusswege angeordneter Arrest auf einen Widerspruch hin nach mündlicher Verhandlung aufgehoben wird, bessergestellt werden als ein Gläubiger, dessen Arrestantrag nach mündlicher Verhandlung von vornherein abgelehnt wird (KG MDR 1998, 1066; OLG Bremen MDR 1998, 677 = OLGReport 1998, 112; OLG Frankfurt MDR 1997, 1060; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 511;vgl. Schuschke/Walker a.a.O. § 925 Rdn. 13.; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 925 Rdn. 11; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, § 925 Rdn. 2; Musielak/Huber, ZPO, 2. Auflage, § 925 Rdn. 10).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1997 - 5 U 93/97
    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 16 U 80/02
    Auch würde für diesen Fall ein Gläubiger, dessen im Beschlusswege angeordneter Arrest auf einen Widerspruch hin nach mündlicher Verhandlung aufgehoben wird, bessergestellt werden als ein Gläubiger, dessen Arrestantrag nach mündlicher Verhandlung von vornherein abgelehnt wird (KG MDR 1998, 1066; OLG Bremen MDR 1998, 677 = OLGReport 1998, 112; OLG Frankfurt MDR 1997, 1060; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 511;vgl. Schuschke/Walker a.a.O. § 925 Rdn. 13.; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 925 Rdn. 11; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, § 925 Rdn. 2; Musielak/Huber, ZPO, 2. Auflage, § 925 Rdn. 10).
  • OLG Bremen, 17.11.1997 - 3 U 133/97

    Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen des Antragsgegners; Wegfalls des

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 16 U 80/02
    Auch würde für diesen Fall ein Gläubiger, dessen im Beschlusswege angeordneter Arrest auf einen Widerspruch hin nach mündlicher Verhandlung aufgehoben wird, bessergestellt werden als ein Gläubiger, dessen Arrestantrag nach mündlicher Verhandlung von vornherein abgelehnt wird (KG MDR 1998, 1066; OLG Bremen MDR 1998, 677 = OLGReport 1998, 112; OLG Frankfurt MDR 1997, 1060; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 511;vgl. Schuschke/Walker a.a.O. § 925 Rdn. 13.; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 925 Rdn. 11; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, § 925 Rdn. 2; Musielak/Huber, ZPO, 2. Auflage, § 925 Rdn. 10).
  • KG, 16.03.1994 - 24 U 335/94
    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 16 U 80/02
    Zur Vermeidung eines derartigen Ergebnisses wird daher teilweise die Möglichkeit bejaht, in unmittelbarer oder analoger Anwendung der §§ 707, 719 ZPO die Vollstreckbarkeit des aufhebenden Arresturteils einstweilen zu beseitigen mit der Folge, dass bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel die rangwahrende Wirkung der Pfändungen gewahrt bliebe (vgl. KG MDR 1994, 727 = KGReport 1994, 78;OLG Düsseldorf MDR 1962, 660; OLG München OLGZ 1969, 169; LG Bonn NJW 1962, 660; MünchKom/Heinze, ZPO 2. Auflage, § 925 Rdn. 12; Stein-Jonas/Grunsky, ZPO 21. Auflage, § 925 Rdn. 19).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    Da die einstweilige Verfügung des Senats durch die Aufhebung in dem angefochtenen Urteil auf den Widerspruch des Verfügungsbeklagten hin (endgültig) "kassiert" worden ist, war - wie im Termin durch die auf Hinweis des Senats hin erfolgte Klarstellung der Anträge betont - richtigerweise dabei ein entsprechender Neuerlass der einstweiligen Verfügung geboten (vgl. etwa zum prozessualen Vorgehen in solchen Fällen OLG Köln v. 10.09.2002 - 16 U 80/02, BeckRS 2003, 153; Musielak/Voit/ Huber , ZPO, 18. Aufl. 2021, § 925 Rn. 10; Dötsch , MDR 2010, 1429, 1432 Fn. 56 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.09.2022 - 15 U 43/22

    Löschung eines Kommentars auf der Plattform 'facebook'

    Soweit die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 27.8.2021 mit dem angefochtenen Urteil teilweise aufgehoben worden ist, hat der Verfügungskläger auf entsprechenden Hinweis des Senats im Verhandlungstermin zutreffend seine Anträge klargestellt und im Umfang der Aufhebung einen (teilweisen) Neuerlass beantragt (vgl. dazu Senat, Urt. v. 10.3.2022 - 15 U 244/21, GRUR-RS 2022, 6142; siehe ferner Senat, Beschl. v. 10.9.2002 - 16 U 80/02, BeckRS 2003, 153; Senat, Urt. v. 10.3.2022 - 15 U 244/21, GRUR 2022, 1247; Musielak/Voit/ Huber , ZPO, 18. Aufl. 2021, § 925 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.11.2020 - 15 U 112/20

    Identifizierende Berichterstattung über sog. "Miethaie" zulässig?

    Verfahrensmäßig war - ungeachtet der ohnehin erfolgten Antragskonkretisierung - ein Neuerlass der einstweiligen Verfügung geboten, nachdem das Landgericht durch die angefochtene Entscheidung die zunächst erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und damit endgültig "kassiert" hatte (vgl. etwa nur OLG Köln v. 10.09.2002 - 16 U 80/02, BeckRS 2003, 153; Walker/Kessen , in: Schuschke u.a., Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2020, § 925 Rn.16; Musielak/Voit/ Huber , ZPO, 17. Aufl. 2020, § 925 Rn. 10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7748
OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 17/01 (https://dejure.org/2001,7748)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.09.2001 - 8 Wx 17/01 (https://dejure.org/2001,7748)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. September 2001 - 8 Wx 17/01 (https://dejure.org/2001,7748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    FGG-Verfahren; Sachverständigengutachten; Genehmigung der Unterbringung; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Betreuer als Verfahrenspfleger; Anhörung im Beschwerdeverfahren; Rechtliches Gehör; Ladung des Verfahrenspflegers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Sachverständigen, Betreuer gleichzeitig Verfahrenspfleger, kurzfristige Ladung des Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    PsychKG LSA § 14 Abs. 1; ; PsychKG LSA § 14 Abs. 2; ; BGB § ... 1897; ; BGB § 1906 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; ; FGG §§ 70 ff.; ; FGG §§ 65 ff.; ; FGG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 3; ; FGG § 70 b Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 70 e Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 217

  • rechtsportal.de

    Betreuung und Verfahrenspflegschaft - Unterbringungsantrag - Anhörung im Beschwerdeverfahren durch beauftragten Richter - Sachverständigenbeweis - neue Begutachtung - kurzfristige Ladung des Verfahrenspflegers - Verweigerung rechtlichen Gehörs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 986 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.01.1994 - 3Z BR 303/93

    Betreuer; Verfahrenspfleger; Personalunion; Wirksam; Interessensgegensätze;

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 17/01
    Dieser Mangel zieht jedoch keine Unwirksamkeit der Bestellung des Betreuers, sondern nur eine solche des Verfahrenspflegers nach sich (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 780 f.).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 17/01
    Zwar ist das Amt des Betreuers mit dem des Verfahrenspflegers unvereinbar, da der Verfahrenspfleger - als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1996, 1372 f.) - allein dessen Interessen zu vertreten hat und dabei notfalls auch gegen den Betreuer argumentieren, insbesondere dessen Auswahl und Bestellung in Frage stellen muss.
  • BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96

    Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 17/01
    Diese Voraussetzung ist aber gegeben, wenn das Beschwerdegericht - wie im vorliegenden Fall - gänzlich von der Anhörung des Betroffenen absehen darf, weil von einer Wiederholung der - bereits erstinstanzlich durchgeführten - Anhörung keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (§ 70 m Abs. 3 i.V.m. § 69 g Abs. 5 Satz 3 FGG; vgl. BayObLG, FamRZ 1997, 900, 901): .
  • BGH, 02.05.1978 - VI ZR 94/77

    Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Anforderungen an die Beweiswürdigung -

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 17/01
    Erst diese Ergänzung ergibt die einheitliche - vollständige - sachverständige Begutachtung (BGH, MDR 1978, 829, 830).
  • OLG Naumburg, 06.07.2007 - 8 Wx 22/07

    Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Einweisung in eine geschlossene

    Dadurch ist das rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt worden (Art. 103 Abs. 1 GG; Senat, Beschluss vom 19.09.01 - 8 Wx 17/01 - unter Bezugnahme auf Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Auflage, § 70b Rn 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.03.2002 - 2 Wx 94/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11120
OLG Hamburg, 15.03.2002 - 2 Wx 94/99 (https://dejure.org/2002,11120)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2002 - 2 Wx 94/99 (https://dejure.org/2002,11120)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2002 - 2 Wx 94/99 (https://dejure.org/2002,11120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümergemeinschaft ; Beschluss der Eigentümergemeinschaft; Wohungseigentümerversammlung ; Gestattung eines Dachfenstereinbaus; Rückbau; Bauliche Veränderung; Sachgerechte Differenzierung

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz § 242 BGB bei vielfacher Durchbrechung des Veränderungsverbots

  • ibr-online

    Anspruch auf Gestattung des Einbaus eines Dachfensters?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 616
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.04.1995 - 3Z BR 88/95

    Entlassung eines Betreuers wegen Feindschaft mit dem Betreuten

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2002 - 2 Wx 94/99
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann auch nicht beanstandet werden, dass eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte (BayObLG FamRZ 1988, 1099; 1995, 1235; Keidel/Kahl a.a.O. § 27 Rn 42 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2002 - 2 Wx 94/99
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann auch nicht beanstandet werden, dass eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte (BayObLG FamRZ 1988, 1099; 1995, 1235; Keidel/Kahl a.a.O. § 27 Rn 42 m.w.N.).
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