Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 25.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02   

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https://dejure.org/2002,4353
OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02 (https://dejure.org/2002,4353)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.09.2002 - 10 UF 504/02 (https://dejure.org/2002,4353)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. September 2002 - 10 UF 504/02 (https://dejure.org/2002,4353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die hinreichende Darlegung einer fehlerhaften Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 119 § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dresden - 301 F 2117/01
  • OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 210
  • MDR 2003, 289
  • FamRZ 2003, 459
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02

    Berufung im Rechtsstreit gegen einen Nichterben auf Herausgabe eines Sparbuchs:

    Erschöpft sich die Berufung, wie hier, in einem Angriff auf die Beweiswürdigung, so muss die Berufungsbegründung konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2003, 210 f.; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 529 Rn. 9; Zöller/Gummer, ZPO, § 529 Rn. 3), die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme angezeigt ist (vgl. Hartmann NJW 2001, 2591).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Anlass zur erneuten Vernehmung hatte die Kammer daher nicht (vgl. BAG, vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 - AP Nr. 32 zu § 286 ZPO; OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 HS 502/02 [richtig: 10 UF 504/02 - d. Red.] - NJW-RR 2003, 210 - 211).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2003 - 5 U 300/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche

    Allerdings setzt die Prüfung einer etwaigen verfahrensfehlerhaften Tatsachenfeststellung - ebenso wie im Revisionsverfahren (§ 557 Abs. 3, § 551 Abs. 3 Ziff. 2 b ZPO) - voraus, dass alle nicht bereits von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensfehler zuvor in einer den Anforderungen der § 520 Abs. 3, § 529 Abs. 2 ZPO entsprechenden Weise gerügt worden sind (OLGReport Saarbrücken, 2002, 453, 454; OLGReport Rostock 2003, 119, 120; OLGReport Dresden 2002, 527, 528; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl. § 529 Rdn. 42; MünchKomm(ZPO)/Rimmelspacher, Aktualisierungsband zur 2. Aufl., § 529 Rdn. 35 ff.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 529 Rdn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 61. Aufl., § 529 Rdn. 7; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 529 Rdn. 7).
  • OLG Rostock, 09.02.2004 - 3 U 85/03

    Zur Haftung des Mieters eines LKW für durch fehlerhaftes Betanken verursachten

    Erschöpft sich die Berufung in einem Angriff auf die Beweiswürdigung, so muss sie schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen, die also solche Zweifel an der aufgrund der Beweiserhebung getroffenen Tatsachenfeststellung aufkommen lassen, dass sich ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme aufdrängt (OLG Dresden NJW-RR 2003, 210 f.).
  • OLG Rostock, 20.10.2003 - 3 U 6/03

    Bindung des Berufungsgerichts an eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als

    Greift die Berufung die Beweiswürdigung des Erstgerichts an, so muss sie schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufweisen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung begründen, die also solche Zweifel an erhobenen Beweisen aufdrängen, dass ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme sich förmlich gebietet (OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2002, NJW-RR 2003, 210 f.).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Insbesondere zeigt die Berufung, die sich im Wesentlichen in Angriffen gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts erschöpft, keine konkreten Anhaltspunkte auf, die geeignet wären, in einem Maße Zweifel an der Richtigkeit der getroffenen Feststellungen zu begründen, dass die Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme sich geradezu aufdrängte (zur erneuten Erhebung der Beweise vgl. OLG Dresden, MDR 2003, 289; BLAH/Albers, ZPO, 60. Auflage 2002, § 529 Rdnr. 2 ff).
  • OLG Köln, 23.12.2015 - 27 U 1/15

    Haftung des Verkäufers eines sogenannten Speed-Pedelec für Folgen eines Unfalls

    Bei einem Angriff auf die Beweiswürdigung müssen schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sich ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme förmlich gebietet (OLG Dresden NJW-RR 2003, 210; OLG Koblenz ZERB 2003, 381 f.).
  • OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06

    Verkehrsunfall: Unabwendbares Ereignis nach § 7 Abs. 2 StVG a.F. und Höhe der

    Die Geltung der erstinstanzlichen, tatsächlichen Feststellungen steht jenseits dieser Fallgruppen nicht allgemein zur Disposition einer eigenen, freien Beweiswürdigung des Berufungsgerichts (vgl. hierzu etwa OLG Rostock NJOZ 2004, 1466 ff; OLG Saarbrücken NJOZ 2003, 525 ff; OLG Dresden NJW-RR 2003, 210, 211).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03

    Unfallversicherung: Einholung eines Obergutachtens zum Invaliditätsgrad bei

    Denn die Prüfung einer etwaigen verfahrensfehlerhaften Tatsachenfeststellung setzt - ebenso wie im Revisionsverfahren (§ 557 Abs. 3, § 551 Abs. 3 Ziff. 2 b ZPO) - voraus, dass alle nicht bereits von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensfehler zuvor in einer den Anforderungen der § 520 Abs. 3, § 529 Abs. 2 ZPO entsprechenden Weise gerügt worden sind (OLGReport Saarbrücken, 2002, 453, 454; OLGReport Rostock 2003, 119, 120; OLGReport Dresden 2002, 527, 528; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl. § 529 Rdn. 42; MünchKomm(ZPO)/Rimmelspacher, Aktualisierungsband zur 2. Aufl., § 529 Rdn. 35 ff.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 529 Rdn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 61. Aufl., § 529 Rdn. 7; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 529 Rdn. 7).
  • OLG Rostock, 27.10.2003 - 3 U 205/02

    Zweifel an der Richtigkeit erstinstahzlicher entscheidungserheblicher

    Erschöpft sich die Berufung in einem Angriff auf die Beweiswürdigung, so muss sie schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, das ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme sich aufdrängt (OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2002, NJW-RR 2003, 210 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10

    Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen

  • LG Köln, 06.03.2008 - 13 S 368/07

    Zweifel an der Richtigkeit einer Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an ein

  • KG, 11.10.2004 - 22 U 380/03

    Zur Kostenlast des Streithelfers zweiter Instanz

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02   

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https://dejure.org/2002,10825
OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02 (https://dejure.org/2002,10825)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.06.2002 - 12 W 48/02 (https://dejure.org/2002,10825)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 12 W 48/02 (https://dejure.org/2002,10825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Vollstreckungstitels bei Masseunzulänglichkeit; Materiell-rechtliche Einwendung im Kostenfestsetzungsverfahren; Rechtsschutzbedürfnis im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    KO § 60; ; GesO § 13; ; InsO § 210; ; ZPO § 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zum Verhältnis der Masseunzulänglichkeit und dem Erlass eines Vollstreckungstitels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 27.12.2001 - 13 W 430/01

    Insolvenzverfahren; Gesamtvollstreckung; Masseunzulänglichkeit;

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02
    Das Oberlandesgericht Naumburg teilt in gefestigter Rechtsprechung die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Berufung des Klägers auf die Masseunzulänglichkeit eine im Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtliche materiell-rechtliche Einwendung darstellt und insbesondere das Rechtsschutzbedürfnis für die beantragte Kostenfestsetzung nicht entfallen läßt, vgl. zuletzt OLG Naumburg, Rpfleger 2002, 332.
  • BFH, 23.07.1996 - VII R 88/94

    - Vollstreckung des FA in Konkursmasse bei Unzulänglichkeit der Konkursmasse:

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02
    So hatte der vom Kläger zitierte Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 23. Juli 1996 (BFHE 181, 202) zu § 60 KO festgestellt, die vom Kläger behauptete Masseunzulänglichkeit stelle zunächst eine Einwendung gegen die Zulässigkeit von Vollstreckungshandlungen dar, die vom Verwalter geltend zu machen ist.
  • OLG München, 30.11.1999 - 11 W 3090/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02
    Für die hier vertretene Rechtsauffassung spricht auch der Wortlaut des nunmehr geltenden § 210 InsO, wonach in Folge des Einwandes der Masseunzulänglichkeit lediglich die "Vollstreckung" unzulässig wird, nicht aber der Erlaß eines Titels, wie hier auch OLG München ZIP 2000, 555 (zu §§ 57, 59 KO).
  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02
    Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (ZIP 01, 1549 ff.) meint der Kläger, die Anzeige der Masseunzulänglichkeit stelle ein Vollstreckungshindernis für sämtliche Masseverbindlichkeiten dar, weswegen dem Beklagten das Rechtsschutzbedürfnis für den beantragten Kostenfestsetzungsbeschluß fehle.
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Dies wird von einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung bejaht (OLG Naumburg OLGR 2002, 527; OLG Koblenz AGS 2002, 262 zur Konkursordnung; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort: "Masseunzulänglichkeit"), zum Teil beschränkt auf den - hier nicht gegebenen - Fall, daß Bestehen und Umfang des Vollstreckungsverbots zwischen den Parteien streitig sind (OLG Hamm ZInsO 2002, 831, 832), von anderen Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums hingegen verneint (OLG München ZIP 2004, 138; 2248; OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867, 868; OLG Düsseldorf MDR 1991, 357 zur Konkursordnung; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 208 Rn. 65; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 210 Rn. 3; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 210 Rn. 5; Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 7; Lappe EWiR 2000, 873).
  • OLG Koblenz, 29.11.2004 - 14 W 796/04

    Kostenfestsetzung gegen den unterlegenen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung des

    Demgemäß hat die von der Klägerin beantragte Kostenfestsetzung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf, ZInsO 2003, 713; OLG München ZIP 2004, 138; OLG München ZIP 2004, 2248; LG Kassel ZInsO 2004, 400; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657; a. A. OLG Hamm ZInsO 2002, 831; OLGR Naumburg 2002, 309; OLGR Naumburg 2002, 527; offen gelassen von LG Köln ZInsO 2004, 456).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03

    Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit: Privilegierung der nach der Anzeige

    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
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